Im HSK ein Geheimnis: Kosten der Abschiebungen
Woanders bekannt!
Die Kosten für vollzogene und gescheiterte Abschiebungen sind nicht gerade aus der Portokasse finanzierbar. Im Einzelfall kann es sich offenbar um mehrere 10.000 Euro handeln. Nach einem Bericht des ARD-Morgenmagazins vom 07.04.2017 soll beispielsweise die Abschiebung eines Mannes nach Kamerun über 70.000 Euro gekostet haben, der Abschiebeflug für drei Männer nach Bangladesh ca. 220.000 Euro.
Klick:
http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/videos/Abschiebekosten-100.html
Im Hochsauerland unbekannt?
Im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises (dazu gehören alle Städte und Kommunen im HSK außer der Stadt Arnsberg) ist „Abschiebung“ kein abstraktes Wort, sondern eine traurige und sicherlich auch kostspielige Realität. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) versuchte daher mit Schreiben vom 11.07.2017 bei der Kreisverwaltung zu erfragen:
• Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis für Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 entstanden?
• Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis für Abschiebeversuche bzw. gescheiterte Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 entstanden?
Kein Erkenntnisgewinn seit 2010?
Die Kreisverwaltung reagierte mit einem auf den 25.07.2017 datierten Schreiben. Nun ja, … der Sachbearbeiter der Organisationseinheit „Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht” erinnerte die SBL/FW-Fraktion daran, dass sie schon vor 7 Jahren eine ähnlich lautende Anfrage an ihn, bzw. den Landrat, gerichtet hatte und wiederholte wortgetreu die Antwort seiner Behörde vom 09.09.2010: „Zu diesen Fragen können keine konkreten Angaben gemacht werden, da …
Und falls es doch noch jemanden interessiert, hier beide Schreiben der Kreisverwaltung des HSK.
A) Antwort des HSK vom 31.08.2010 (Auszug)
Vorab der entsprechende Auszug aus den seinerzeit insgesamt 10 Fragen der SBL vom 31.08.2010:
3. Wie hoch belaufen sich die dem HSK und dem Land entstehenden Kosten für die Vorbereitung und Durchführung einer Abschiebung im Durchschnitt?
4. Wie hoch waren die beim Kreis und beim Land für Abschiebungen entstandenen Gesamtkosten im Jahr 2008, im Jahr 2009 und im ersten Halbjahr 2010?
5. Wie teilen sich die Beträge prozentual in Sachkosten (z. B. für die Beförderung) und Personalkosten auf?
Antwort des HSK:
„Zu diesen Fragen können keine konkreten Angaben gemacht werden, da keine derart differenzierten Gesamtrechnungen aufgestellt werden. Forderungsnachweise werden fallbezogen im Rahmen von Erstattungsanträgen und Leistungsbescheiden erstellt und den jeweiligen Personalakten zugeführt. Rein administrative vorbereitende Arbeiten werden auf keiner Ebene erfasst.
Die Höhe der Kosten ist absolut einzelfallabhängig; relevant sind u.a.: mit/ohne Abschiebungshaft, Flugkosten: abhängig vom Zielland, Sammelabschiebung/Einzelabschiebung, mit/ohne amtliche und/oder ärztliche Begleitung, Aufwendungen für die Beschaffung von Ausreisepapieren, Botschaftsvorführungen, eingesetztes Personal für Ingewahrsamnahme und Transport.“
Achtung! Wiederholungen werden nicht gemieden.
B) Antwort des HSK vom 25.07.2017 (vollständig)
„Sehr geehrter Herr Loos,
ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 11.07.2017. Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:
1. Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis für Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 entstanden?
2. Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis für Abschiebeversuche bzw. gescheiterte Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 entstanden?
Bereits mit Datum vom 31.08.2010 haben Sie eine ähnlich lautende Anfrage an mich gerichtet. Mit Schreiben vom 09.09.2010 habe ich Ihnen die folgende Antwort zu Ihrer Anfrage übermittelt:
„Zu diesen Fragen können keine konkreten Angaben gemacht werden, da keine derart differenzierten Gesamtrechnungen aufgestellt werden. Forderungsnachweise werden fallbezogen im Rahmen von Erstattungsanträgen und Leistungsbescheiden erstellt und den jeweiligen Personalakten zugeführt. Rein administrative vorbereitende Arbeiten werden auf keiner Ebene erfasst.
Die Höhe der Kosten ist absolut einzelfallabhängig; relevant sind u.a.: mit/ohne Abschiebungshaft, Flugkosten: abhängig vom Zielland, Sammelabschiebung/Einzelabschiebung, mit/ohne amtliche und/oder ärztliche Begleitung, Aufwendungen für die Beschaffung von Ausreisepapieren, Botschaftsvorführungen, eingesetztes Personal für Ingewahrsamnahme und Transport.
Seither haben sich keine inhaltlichen Änderungen zu dieser Thematik ergeben, so dass ich betreffend Ihre Anfrage vom 11.07.2017 vollinhaltlich auf meine oben zitierten Ausführungen aus meinem Antwortschreiben vom 09.09.2010 verweise.
Ergänzend weise ich noch darauf hin, dass die Ausländerbehörde gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine bestehende Ausreisepflicht zwangsweise durchzusetzen, sofern der betreffende Ausländer nicht zu einer freiwilligen Ausreise aus dem Bundesgebiet bereit ist. Es besteht insofern kein Ermessen meiner Ausländerbehörde, z.B. vor dem Hintergrund zu erwartender hoher Kosten einer Maßnahme, von der Durchführung einer Abschiebung abzusehen.“
Beträge müssen bekannt sein
Die SBL/FW stellt sich jetzt die Frage, inwiefern die Kosten für Abschiebungen nicht im Kreishaushalt ersichtlich sein sollen? Wäre doch interessant, sie zu kennen!
Woanders antworten und kooperieren die Behörden doch offensichtlich. Wie sonst sind beispielsweise das ARD-Morgenmagazin und DER TAGESSPIEGEL an die Informationen gekommen?
Klick:
http://www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-abschiebepraxis-hohe-kosten-fuer-rueckfuehrung-einzelner-fluechtlinge/19418420.html
Und hinsichtlich des von der Ausländerbehörde angeführten fehlenden “Ermessen”s fällt auf, dass andere Ausländerbehörden deutlich seltener abschieben. Haben die auch kein Ermessen???