Die dicken Steine der Ausländerbehörde
Bereits im Januar wollten sie heiraten: Sie, in Sundern geborene Deutsche und Er, seit 8 Jahren hier lebender Malischer Staatsbürger. Da es aber Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Geburtsdokumente aus der Republik Mali gab (600 Euro mußte die Familie an die deutsche Botschaft in Mali hierfür bisher bezahlen), wurde der Aufgebotstermin bis zur Klärung des Sachverhalts verschoben.
Bis zum 28.05. lief noch die Duldung und am 01.06. standen morgens Polizei und Ausländerbehörde vor der gemeinsamen Wohnungstür in Sundern-Hachen. Der Mann aus Mali seilte sich aus dem 3. Stock ab, das provisorische Seil riss, er stürzte ab und verletzte sich. Seine Partnerin versuchte ihm zu Hilfe zu eilen, öffnete die Wohnungstür und wurde von einem Polizisten und 2 Beamten der Kreisausländerbehörde wieder in die Wohnung gedrückt. Sie lief daraufhin ins Badezimmer und wollte sich aus dem Fenster des 3. Stocks zu stürzen. Dies konnte von dem Polizeibeamten nur durch Gewaltanwendung verhindert werden.
Das herbeigerufene Ordnungsamt der Stadt überlegte ob die Frau eingewiesen werden müsse. Es wurde aber dann entschieden einen Psychologen zu bestellen.
Unverständlich ist die Vorgehensweise der Kreisausländerbehörde, wenn man weiß, dass der Rechtsanwalt des Maliers bereits Anfang Mai ein psychologisches Gutachten zur Selbstmordgefährdung der Partnerin an das Ausländeramt geschickt hatte. In dem Gutachten wird eindeutig gesagt, dass die Partnerin auf Beziehungsverlust ihr nahestehender Personen mit Selbstmord reagieren kann.
Offensichtlich ignorierte die Ausländerbehörde diesen Zusammenhang und handelte damit grob fahrlässig. Die Suizidgefahr der Frau besteht weiterhin! Die Abschiebung wurde nur dadurch vorläufig verhindert, dass der verletzte Malier ins Arnsberger Krankenhaus gebracht werden mußte. Er mußte dort unterschreiben, dass er sobald er entlassen wird sich unverzüglich bei der Ausländerbehörde melden muß. Es ist davon auszugehen, dass dann ein erneuter Abschiebeversuch stattfinden wird.
Warum die Kreisausländerbehörde den Heiratswunsch des seit 5 Jahren befreundeten Paares ignoriert, ist unklar. Das Paar hatte der Ausländerbehörde des Kreises mitgeteilt, dass sie heiraten wollen. Es berichtet über folgende spontane Aussage des zuständigen Sachbearbeiters: „Dann werd ich Euch mal den dicksten Stein in den Weg legen indem wir den Ehepartner abschieben.“