Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kreisverwaltung greift Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zur Nitratbelastung auf

By admin at 12:45 pm on Tuesday, September 4, 2018

Deutschlandweit …
… ist die hohe Nitrat-Belastung von Böden und Gewässern offenbar zu einem Problem geworden. Auch wir hier im Hochsauerlandkreis leben, was das anbelangt, nicht auf einer Insel der Seligen.

Hochsauerlandkreis …
… Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) war und ist der Auffassung, der Hochsauerlandkreis dürfe hinsichtlich von Gülletransporten und Nitrat-Belastung nicht untätig bleiben. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher am 24.07.2018 bei Landrat Dr. Karl Schneider, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Punkt aufzunehmen:

„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ (mit Nachfragemöglichkeit)“

Hochsauerlandkreis …
… Reaktion aus dem Kreishaus in Meschede
Aus der Einladung wird wahrscheinlich erst mal nichts. Die Kreisverwaltung empfiehlt den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aktuell von der Einladung eines oder mehrerer Mitarbeiter/innen des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen abzusehen. Begründung: Die vom Kreis Viersen in Auftrag gegebene Studie sei noch nicht abgeschlossen.

Hochsauerlandkreis …
… Schreiben aus dem Kreishaus in Meschede zur Situation im Raum Marsberg
Mit Schreiben vom 28.08.2018, das für alle im SD-Net des Hochsauerlandkreises als Drucksache 9/1045 abrufbar ist, gibt die Kreisverwaltung einige Informationen hinsichtlich der Nitratbelastung im Kreisgebiet und erklärt u.a., der aktuelle Bewirtschaftungsplan 2016-2021 belege lediglich eine Belastung des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen“ im Bereich Marsberg-Borntosten. Dort seien „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ zu ergreifen.

Bereits 2005 sei eine länderübergreifende Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft mit dem des mittelfristigen nachhaltigen Absenkens der Nitratwerte durch gezielte Sanierungsmaßnahmen gegründet. Kernelement der Kooperation sei der Betrieb einer Biogasanlage durch die Stadtwerke Marsberg, die von den der Kooperation beigetretenen Landwirten mit Gülle, Mist und Silomais von ihren Höfen beliefert werde. Die Ausbringung des Gärsubstrats aus der Biogasanlage erfolge entsprechend des ermittelten Düngebedarfs. Aktuelle Messwerte der für die Trinkwassergewinnung genutzten Tiefbrunnen zeigten eine leicht positive Entwicklung:

Der Brunnen Vasbeck II weise Nitratwerte zwischen 44 und 48 mg/L auf.
Der Brunnen Gut Forst II weise ebenfalls Nitratwerte zwischen 44 und 48 mg/L auf.
Der Brunnen Gut Forst I weise Nitratwerte von etwa 40 mg/L auf.

Hochsauerlandkreis …
… Schreiben aus dem Kreishaus in Meschede zur Situation im „restlichen“ Kreisgebiet
Zitat: „Kreisweit stellt die Nitratbelastung des Grundwassers zur Zeit kein besonders drängendes Problem dar.“
Doch: „Da Maßnahmen zur Reduzierung des Nitratgehalts im Grundwasser erst sehr langfristig wirksam werden, ist die weitere Entwicklung im Hochsauerlandkreis sorgfältig zu beobachten.“
Abschließend teilt die Kreisverwaltung mit, ggf. könne der Vorschlag, Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ wieder aufgegriffen werden.

Gülletransporte von irgendwo nach irgendwo im Hochsauerlandkreis …
… darüber verliert die Kreisverwaltung in diesem Schreiben kein Wort.

Nichts desto trotz, vielen Dank den Mitarbeitern der Kreisverwaltung für die teils sehr detaillierte Antwort!

Das war …
… die Kurzfassung der Drucksache 9/1045
Für diejenigen, die es genauer wissen möchten, folgt hier gleich der Text der Verwaltungsvorlage komplett.

In diesem Zusammenhang ist aber auch …
… die Vorlage 9/1053 interessant. Da geht es um das Wassergebiet Marsberg-Westheim. Denn wir lesen da:

„Aufgrund gestiegener Nitratwerte im Rohwasser wurde dem Wasserwerksbetreiber aufgegeben, eine Neubewertung des Trinkwasserschutzgebietes vorzunehmen.“

Den vollständigen Wortlaut der Drucksache stellen wir hier ebenfalls nachfolgend ein.

Doch zuerst …
… Drucksache 9/1045 „Nitratbelastung des Grundwasser“ vom 28.08.2018

„Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sieht aktuell davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG und/oder einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ einzuladen.

Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste hat am 24.07.2018 beantragt, den Beratungspunkt Bericht eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG und/oder ei-nes Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aufzunehmen.

Die Verwaltung hat sich mit dem Kreis Viersen in Verbindung gesetzt und in Erfahrung gebracht, dass die dort in Auftrag gegebene Studie noch nicht abgeschlossen ist. Im dortigen Ausschuss für Planung, Bauen und Umwelt wurde am 19.06.2018 der Entwurf zu Teil A und B der Studie vorgestellt. Der als wesentlich anzusehene Teil C der Studie, der letztlich die notwendigen Handlungsfelder beschreibt, ist noch nicht fertiggestellt.

Im Vergleich zum Hochsauerlandkreis ist die Ausgangslage hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen wesentlich dramatischer. Der Bewirtschaftungsplan 2016 – 2021 – Steckbriefe der Planungseinheiten im Teileinzugsgebiet Maas/Maas Nord NRW weist im Kreis Viersen wegen der Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/L Nitrat einen schlechten chemischen Zustand für sämtliche Grundwasserkörper aus. Mit ursächlich dafür ist die intensive landwirtschaftliche Flächennutzung. Der in Abständen von sechs Jahren fortzuschreibende Bewirtschaftungsplan enthält allgemeine Angaben und Beschreibungen zu den oberirdischen Gewässern in dem jeweiligen Teileinzugsgebiet und den zugeordneten Grundwasserkörpern. Unter anderem wird dargestellt, welche wesentlichen Faktoren auf den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers einwirken. Das dem Bewirtschaftungsplan zugeordnete Maßnahmenprogramm enthält auf der Grundlage der festgestellten Einwirkungsfaktoren eine Auflistung grundsätzlicher Maßnahmen, deren Umsetzung erforderlich ist, um z.B. einen guten chemischen Zustand des Grundwassers zu erhalten oder wieder zu erreichen. Für die im Kreis Viersen gelegenen Grundwasserkörper sieht das geltende Maßnahmenprogramm diesbezüglich „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ vor.

Der aktuelle Bewirtschaftungsplan 2016-2021 – Steckbriefe der Planungseinheiten im Teilein-zugsgebiet Weser/Weser NRW belegt, dass im Hochsauerlandkreis lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessens“ im Bereich Marsberg-Borntosten wegen seiner Nitratbelas-tung in einem schlechten chemischen Zustand ist. Das zugeordnete Maßnahmenprogramm legt fest, dass „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ zu ergreifen sind. Bereits im Jahr 2005 wurde eine länderübergreifende Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft mit dem Ziel des mittelsfristigen nachhaltigen Absenkens der Nitratwerte durch gezielte Sanierungsmaßnahmen gegründet. Kernelement der Kooperation ist der Betrieb einer Biogasanlage durch die Stadtwerke Marsberg. Die der Kooperation beigetretenen Landwirte beliefern die Biogasanlage mit auf ihren Hofstellen anfallendem Input-Material (Gülle, Mist und Silomais). Zusätzlich zur Vergärung erfolgt eine Hygienisierung des Gärsubstrats. Die Ausbringung erfolgt entsprechend des ermittelten Düngebedarfs auf Basis eines digitalisierten Schlagkatasters. Aktuelle Messwerte der für die Trinkwasserversorgung genutzten Tiefbrunnen zeigen eine leicht positive Entwicklung für die Brunnen Vasbeck II und Gut Forst II mit Nitratwerten zwischen 44 und 48 mg/L und eine deutlich positive Entwicklung für den Brunnen Gut Forst I mit etwa 40 mg/L. auf.

Kreisweit stellt die Nitratbelastung des Grundwassers zur Zeit kein besonders drängendes Problem dar.

Da Maßnahmen zur Reduzierung des Nitratgehalts im Grundwasser erst sehr langfristig wirksam werden, ist die weitere Entwicklung im Hochsauerlandkreis sorgfältig zu beobachten. Die Studie des Kreises Viersen wird von der Verwaltung ausgewertet. In einer der nächsten Sitzungen wird über die Ergebnisse berichtet. Ggfs. kann dann der Vorschlag, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen oder des beauftragten Ingenieurbüros zu einem Vortrag im Ausschuss einzuladen, wieder aufgegriffen werden.

gez.
Dr. Schneider“

Und jetzt …
… Drucksache 9/1053 vom 31.08.2018 zum „Wasserschutzgebiet Marsberg-Westheim“, denn hier ist u.a. von einem offensichtlichen kausalen Zusammenhang die Rede,
nämlich, dass durch Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen für einen Golfplatz eine wesentliche Senkung der Nitratwerte messbar war.

„Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreisausschuss nehmen die Vorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreistag beschließt gemäß § 27 Abs. 4 OBG in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Buchst. s) und f) KrO nach Abwägung die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen „Brunnen Westheim“ der Stadt Marsberg, Hochsauerlandkreis – Wasserschutzgebietsverordnung „Marsberg Westheim – und beauftragt die Verwaltung mit der Verkündung des Verordnungstextes gemäß § 33 OBG.

Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
1. Ausgangslage
Im Jahr 1974 wurde zur Sicherung des Trinkwasserbrunnes Westheim in Marsberg die Wasserschutzgebietsverordnung „Marsberg-Westheim“ erlassen.
Diese Wasserschutzgebietsverordnung war für 20 Jahre befristet, so dass am 10.12.1994 das Wasserschutzgebiet neu ausgewiesen wurde. Eine Neubetrachtung des Einzugsgebietes für den Trinkwasserbrunnen wurde nicht vorgenommen.

Aufgrund gestiegener Nitratwerte im Rohwasser wurde dem Wasserwerksbetreiber aufgegeben, eine Neubewertung des Trinkwasserschutzgebietes vorzunehmen.

Die Stadtwerke Marsberg beauftragten das Ingenieurbüro GUV GmbH, Büro Kassel mit der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes auf der Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes W 101.

Das Gutachterbüro hat auf der Grundlage der Berechnungen zur Grundwasserneubildung festgestellt, dass das tatsächliche Einzugsgebiet wesentlich größer ist als die bisherige Schutzgebietsausweisung und hat entsprechende Vorschläge für eine Abgrenzung der jeweiligen Wasserschutzzonen erarbeitet. Die räumliche Ausdehnung der Wasserschutzzonen bedingt zwingend eine Neuausweisung des Wasserschutzgebiets.

Mit der Korrektur der Größe des Einzugsgebietes, der Vergrößerung der Schutzzone II bis an die Bestandsbebauung und dem Erlass einer entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnung wird der Schutz im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage und somit die Trinkwasserversorgung langfristig gesichert. Aufgrund der veränderten Gefährdungspotentiale für die Trinkwasserversorgungsanlage, der Änderung der Einzugsgebiete und der erforderlichen Anpassung der Genehmigungs- und Verbotstatbestände soll die vorhandene Verordnung aufgehoben und durch eine neue Wasserschutzgebietsverordnung ersetzt werden.

2. Verfahren
Die Verwaltung hat die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und den Entwurf der Wasserschutzgebiets-Verordnung zusammen mit dem Erläuterungsbericht sowie die Gutachten des Büros GUV GmbH vom 12.03.2018 bis zum 12.04.2018 öffentlich ausgelegt.

Von vier Trägern öffentlicher Belange wurden Bedenken gegen Teile des Entwurfs der Wasserschutzgebietsverordnung vorgetragen. Eine private Einwendung gegen den Entwurf wurde bei den Stadtwerken Marsberg vorgetragen.

Aufgrund der Stellungnahme des Geologischen Dienstes und der Einwendung eines Anwohners hinsichtlich der Größe des Einzugsgebietes wurde das Büro GUV GmbH hierzu um Erläuterung gebeten.

Das Ingenieurbüro hat die Abgrenzung der einzelnen Schutzzonen schlüssig dargestellt, so dass auch die Unterteilung der Schutzzone III in die Zonen III A und III B beibehalten wird.
Den Anregungen der Landwirtschaftskammer NRW wird gefolgt. Bei den Anregungen des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes kann kein Einvernehmen hergestellt werden. Gerade in diesem Gebiet ist der signifikante Einfluss der Landwirtschaft auf die Nitratwerte im Trinkwasser ersichtlich. Mit der Umwandlung der landwirtschaftlichen Flächen in Flächen für den Golfplatz war auch eine wesentliche Senkung der Nitratwerte messbar. Im Einzugsgebiet sind nur geringe landwirtschaftlich genutzte Flächen verblieben. Es ist zumutbar, dass die Anforderungen zum Aufbringen von Gärsubstraten erhöht werden, da auch die Flächen im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck diesen Anforderungen unterliegen.

Näheres ergibt sich aus der beigefügten Synopse (Anlage 3).

3. Entscheidung
Der Kreistag hat die Entscheidung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets gemäß §§ 51, 52 WHG nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Dies bedeutet, dass mit Hilfe der Elemente Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit abzuwägen ist, ob die Wasserschutzgebiets-Verordnung erlassen werden soll.

Die fachliche Begründung bildet die Grundlage der Verordnung und ist im Erläuterungsbericht sowie in der Synopse dargestellt.

4. Hinweis
Auf die gesetzlichen Befangenheitsregeln gemäß § 28 Abs. 2 der Kreisordnung in Verbindung mit § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird hingewiesen.

gez.
Dr. Schneider“

.

Filed under: Gesundheitspolitik,GewässerComments Off on Kreisverwaltung greift Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zur Nitratbelastung auf

No Comments

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.