Konzertierte Aktion – Alte Eiche in Olsberg-Gevelinghausen hoffentlich gerettet?
Aufatmen
Vor einigen Tagen wurde die Öffentlichkeit per Presse-Artikel darüber informiert, dass die als Natur-denkmal unter Schutz gestellte 400 Jahre alte Eiche neben der Schlosskapelle in Olsberg-Gevelinghausen nun doch nicht gefällt wird. Vermutlich verdankt der Baum, verdanken wir das dem Engagement und dem entschlossenen Protest der Bevölkerung und auch der Berichterstattung in den Medien!?
Klick:
https://www.wp.de/region/sauer-und-siegerland/definitiv-alte-eiche-von-gevelinghausen-darf-stehen-bleiben-id215549495.html
Problem erkannt? Problem gelöst?
Wir wissen es noch nicht. Darum bat die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 16.10.2018 zum einen den Hochsauerlandkreis um Antwort auf diese drei Fragen:
• Sind der Naturschutzbeirat bzw. sein Vorsitzender und/oder der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über die beabsichtigte Baumfällung und die Gründe für diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme dazu gebeten worden?
• Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
• Wenn nein, warum nicht?
Zum anderen …
… stellte Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, ebenfalls am 16.10.2018 folgenden Antrag an Landrat Dr. Karl Schneider:
Antrag gemäß §§ 5, 22 der Geschäftsordnung des Kreistags des HSK zur Aufnahme auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sowie für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Naturschutzbeirats
hier: Sachstandsbericht des HSK zum Naturdenkmal ND 210 – 400 Jahre alte Eiche in Olsberg-Gevelinghausen – sowie Bericht des Sachverständigen Alfons Schmidt
Sehr geehrter Herr Landrat,
laut Berichten in verschiedenen Medien war offenbar seitens des Hochsauerlandkreises beabsichtigt, das Naturdenkmal ND 210 (400 Jahre alte Eiche in Olsberg-Gevelinghausen) aus Verkehrssicherungsgründen zu fällen. Nur der Einsatz engagierter Bürger/innen und Sachverständiger konnte die Fällung dieses einzigartigen Naturdenkmals verhindern.
Nach unseren Informationen werden vom Hochsauerlandkreis nicht konsequent bei der Erstellung von Verkehrssicherheitsgutachten öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter betraut. Letztendlich geht es bei den Fragestellungen primär um Sicherheitsaspekte zum Schutz des Umfeldes und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Unserer Meinung nach sollte daher die Erstellung der Gutachten nur in die Hände nachweislich qualifizierter Sachverständiger gegeben werden.
Fraglich ist, warum der Hochsauerlandkreis mit der Begutachtung von schutzwürdigen Bäumen nicht konsequent öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter beauftragt und ob der Hochsauerlandkreis seiner Pflichtaufgabe „Erhalt der Naturdenkmale“ gerecht wird. Stehen ggf. Sparsamkeitsgründe im Vordergrund, die letztlich zu Mehrkosten führen?
Es sollte daher im Ausschuss und im Beirat berichtet werden, wie der Hochsauerlandkreis bei der Begutachtung des Naturdenkmals ND 210 vorgegangen ist und wie er generell bei derartigen Begutachtungen verfährt.
Der Baumsachverständige Alfons Schmidt sollte über seine beruflichen Erfahrungen im Bereich Naturdenkmale berichten und seine Ideen und Vorschläge zur Optimierung der Qualitätskontrolle darlegen.
Wann was und was daraus wird …
… werden wir – sobald wir mehr wissen – berichten.