Kiebitze fühlen sich im Sauerland nicht mehr wohl
Einige Menschen um Sauerland fragen sich, ob angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Natur, beispielsweise durch den Bau neuer Straßen und Brücken, wie sie u.a. bei Meschede-Wennemen an Wenne und Ruhr geplant sind, der Bestand so manch heimischer Vogelart gefährdet ist.
Auf Nachfrage von Reinhard Loos, dem Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), vom August 2010, stellte die Untere Landschaftsbehörde als zuständige Fachabteilung der Kreisverwaltung u.a. dar, dass als typische „planungsrelevante“ und gleichzeitig bevorzugt in Gewässernähe zu findende Arten z.B. die Uferschwalbe, der Kormoran, der Eisvogel und der Schwarzstorch im Hochsauerland heimisch seien. Im Gegensatz zu den Arten seien die besonderen Lebensräume in der Fläche weitgehend gut erfasst. Viele Vogelarten wie Gelbspötter, Neuntöter und die Spechtarten hätten keine besondere Bindung an die Flusstäler, so dass eine Untersuchung der Bestandsschwankungen an Ruhr und Wenne keinen Sinn mache. Die Eisvogelpopulation in der Region schwanke schon immer. Eisvogel wie auch die Rohrammer seien im HSK selten. Die einzelnen Brutvorkommen würden ohne Anlassbezug lediglich vom ehrenamtlichen Naturschutz erfasst.
Die Untere Landschaftsbehörde erläutert weiter, es gebe zum einen Bestandsrückgänge wie z.B. bei Kiebitz (durch Abnahme der Feuchtwiesen) und Kuckuck und zum anderen positive Entwicklungen z.B. bei Uhu und Schwarzstorch. Als im Hochsauerlandkreis ausgestorben gelten laut der Antwort der Behörde, Grauammer, Wendehals und Bekassine. Auch bei Kiebitz und Flussregenpfeifer ließe die jüngere Entwicklung ähnliches befürchten. Auf Kreisebene sei das schwerlich zu lösen.
Der Bau neuer Straßen bringe anlage-, bau- und betriebsbedingte Auswirkungen mit sich, von denen der Gehölzeinschlag – wenn er unter Berücksichtigung der Artenschutzbestimmungen und zur passenden Jahreszeit erfolgt – mit die geringste Rolle spiele [update 26.09.]. „Deutlich schwerer wiegt der irreversible Verbrauch produktiven Bodens mit all seinen Puffer-, Speicher-, Filter-, kleinklimatischen und Lebensraumfunktionen sowie die Verkleinerung bzw. Entwertung zusammenhängender, unzerschnittener Landschaftsräume. Die Herausforderung besteht z. Zt. darin, Straßenführungen so zu planen, dass die unmittelbaren und vermeidbaren Negativwirkungen so gering wie möglich gehalten werden“, so die Formulierung der Unteren Landschaftsbehörde.
Die Frage, wie bei der Planung weiterer Straßentrassen damit verbundene Umwelt- und Naturschäden und ein bedrohlicher Artenschwund verhindert werden kann, beantwortet die Untere Landschaftsbehörde so: „Durch Beachtung der diversen, für solche Verfahren einschlägigen Rechts- und Verfahrensvorschriften; insbes. Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie naturschutzrechtliche Eingriffs- und Artenschutzregelungen.“