Staatsgeheimnis in Wiemeringhausen
Zum Schicksal eines nigarianischen Asylbewerbers in Wiemeringhausen bei Olsberg gibt es viele Fragen. Darüber berichtet wird z.B. bei Zoom. Laut Berichten in anderen Blogs soll auf der letzten Schnade darüber beraten worden sein, ob “Mr. Freedom” weiter in dem Dorf wohnen könne (ob das so stimmt, wissen wir selbstverständlich nicht).
Nun liegt die Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SBL zu diesem Fall vor.
Die von der Kreisausländerbehörde verfaßte Antwort bringt uns leider in der Sache „Mr. Freedom“ nur einen Deut weite. Es heißt dort u.a., dass „im Datenbestand des Hochsauerlandkreises insgesamt 10 Personen nigerianischer Staatsangehörigkeit mit dem Wohnort/ehemaligen Wohnort Olsberg erfasst sind“.
Weiter geht`s im Behördentext: „ Um die ausländerrechtlich relevanten Fragen beantworten zu können, benötige ich die konkreten Personalien: Name, Vorname, Geburtsdatum des Betroffenen“.
Ansonsten erhielten wir nur noch die Hinweise, dass die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung zugewiesener ausländischer Flüchtlinge den Kommunen obliege. Die Zuweisung der jeweiligen Flüchtlinge erfolge durch die Bezirksregierung.
Dann werden wir höflich darauf hingewiesen, wir sollen uns zur Beantwortung von vier der zehn Fragen bitte an die Stadt Olsberg wenden und zwar bei diesen:
„Wer veranlasste seinerzeit, ben afrikanischen Asylbewerber in Wiemeringhausen unterzubringen, und aus welchen Gründen?
Welche Integrationsangebote (Deutschkurs, Arbeitsangebote etc. ) wurden bei dem Nigerianer seitens der Behörden oder auf private Initiative hin gemacht und mit welchen Erfolgen?
Ist es richtig, dass der Asylbewerber aus Nigeria Wiemeringhausen kürzlich verlassen hat bzw. verlassen musste? Wenn ja, wer hat die „Umsetzung“ veranlasst, und aus welchen Gründen erfolgte sie?
Wo hält sich der Nigerianer derzeit auf, und soll dieser Wohnort sein längerfristiger Aufenthaltsort sein?”
Wir lesen weiter: “Juristische (strafrechtliche oder aus ausländerrechtliche) Konsequenzen drohen bei strafrechtlich relevantem Verhalten“, und zwar als Antwort auf unsere Frage Nr. 6: „Falls es stimmt, dass der lange Zeit als freundlich geltende Afrikaner in den letzten Wochen plötzlich „auffällig geworden ist“, welche erkennbaren Gründe gibt es ihrer Kenntnis nach für die Änderung seines Verhaltens? Drohen dem Afrikaner auf Grund der „Auffälligkeiten“ juristische Konsequenzen?“
Sehr erhellend, klipp und klar und ohne Wenn und Ach, kurz und ganz eindeutig wurde auf unsere Frage Nr. 10: “Ist es üblich; Entscheidungen über das Schicksal von Asylbewerbern bei Schnadegängen vorzubereiten?“ mit einem schlichten „NEIN“ geantwortet.
Immerhin, das wissen wir jetzt also!
Wer kennt denn nun in Wiemeringhausen oder Bigge (und beim Ausländeramt, der Stadt Olsberg, der Bezirksregierung) den Namen von Mr. Freedom (Name, Vorname und Geburtsdatum!!!)? Bitte melden!
Oder ist der Mann ein gut gehütetes Staatsgeheimnis oder ein Phantom oder was?