Wer “darf” die Gesamtschule einführen: Kreis oder Stadt?
Während es im HSK als einem von nur 4 Kreisen in NRW (von 54) immer noch keine einzige Gesamtschule gibt, “streiten” sich anderswo in NRW Kreis und Stadt, wer die größeren Rechte hat, eine Gesamtschule zu errichten.
Aufschlussreich ist die folgende Pressemitteilung des Rhein-Sieg-Kreises vom 28.09.2010, die gut über die Rechte und Pflichten in der Schulpolitik Auskunft gibt. Übrigens hat auch der Rhein-Sieg-Kreis einen CDU-Landrat…
Der Hochsauerlandkreis ist von der SBL mehrfach aufgefordert worden, selbst eine Gesamtschule zu gründen (wozu er nach dem Schulgesetz verpflichtet ist, wenn keine Gemeinde initiativ wird!!), aber bisher war in Kreistag und Schulausschuss anscheinend die ideologische Abneigung von CDU-, FDP- und SPD-Fraktion zu hoch…
Gesamtschule: Rhein-Sieg-Kreis ist nicht weiter in der Pflicht
Kreisverwaltung ist an Errichtung einer Gesamtschule – wo auch immer – derzeit rechtlich gehindert
Rhein-Sieg-Kreis (kl) – „Zum jetzigen Zeitpunkt kann der Rhein-Sieg-Kreis keine Kreisgesamtschule errichten; daran ist er rechtlich gehindert“, sagt Kreisschuldezernent Thomas Wagner. Er reagiert damit auf öffentliche Äußerungen, dass der Kreis weiterhin in der Pflicht sei, eine Kreisgesamtschule zu bauen, obwohl ihn die Bezirksregierung derzeit daran hindert. „Wir müssen unsere Planungen für die Errichtung einer Kreisgesamtschule aussetzen, ob wir wollen oder nicht“, stellt Thomas Wagner die Fakten klar. Zum einen habe dies Regierungspräsidentin Gisela Walsken so für den Standort Sankt Augustin verfügt, zum anderen gebe es für mögliche andere Standorte im Rhein-Sieg-Kreis derzeit keine Rechtsgrundlage.
Diese besagt nämlich Folgendes: Die Städte und Gemeinden sind Träger der allgemeinen Schulen und damit auch der Gesamtschulen und somit zur Schulentwicklungsplanung verpflichtet. Dies ergibt sich zwingend aus dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Städte und Gemeinden haben demnach zunächst selbst zu prüfen, ob in ihrer Gemeinde ein Bedürfnis für eine Gesamtschule besteht. Mindestvoraussetzung für die Errichtung einer Gesamtschule ist unter anderem die Vier-Zügigkeit der Schule, das heißt, es müssen sich mindestens 112 Schüler aus der betreffenden Gemeinde anmelden. Außerdem muss bei der Errichtung neuer Schulen gewährleistet sein, dass bestehende Schulformen auch künftig in zumutbarer Weise erreichbar bleiben.
Bestehen in mehren Gemeinden nur Teilbedürfnisse, dann sind diese Gemeinden zu einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung verpflichtet. Kommt diese nach Feststellung der Bezirksregierung nicht zustande, kann sie den Kreis in die Pflicht nehmen, eine Gesamtschule in Trägerschaft des Kreises zu errichten.
„Und die Wahrnehmung dieser Verpflichtung durch den Kreis ist von der Regierungspräsidentin aber – den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend – ausgesetzt worden. Uns sind daher zurzeit die Hände gebunden“, ergänzt auch der Leiter des Kreisschulamtes, Hans Clasen. Weil die Bezirksregierung der Stadt Sankt Augustin bereits die Genehmigung eines Errichtungsantrags in Aussicht gestellt hat, würden Überlegungen zur Errichtung einer Kreisgesamtschule in Sankt Augustin den Planungen der Stadt zuwiderlaufen.
Sollte es allerdings in anderen Teilen des Kreisgebietes zu einer von der Bezirksregierung festgestellten Verpflichtung des Kreises zur Errichtung einer Kreisgesamtschule kommen, „dann werden wir dieser Verpflichtung selbstverständlich nachkommen“, erklärt Kreisschuldezernent Thomas Wagner. Und zwar so konsequent und unverzüglich, wie es jetzt im „Sankt-Augustiner-Fall“ bis zur Aussetzung der Verfügung geschehen sei. Den Kreis also derzeit zur Errichtung einer Gesamtschule in der Pflicht zu sehen, sei rechtlich und fachlich nicht korrekt.
Für ihre Schulentwicklungsplanung steht den Gemeinden übrigens seit wenigen Tagen eine zusätzliche Option zur Verfügung: Mit Hilfe von im Schulgesetz vorgesehenen Schulversuchen will das Schulministerium nämlich den Gemeinden ermöglichen, ein wohnortnahes umfassendes Schulangebot vor Ort bereit zu halten.