Mangelware – aber nicht im HSK
“Plätze an Gesamtschulen sind in NRW Mangelware” lautet eine große Überschrift auf der Titelseite der “Neue Westfälische” am 23.01.2019.
Die ostwestfälische Tageszeitung berichtet, dass für die Viertklässler in NRW im Februar die Anmeldungen für die weiterführenden Schulen beginnen. Doch bereits jetzt stünde fest, dass nicht alle die favorisierte Schule werden besuchen können.
Immer mehr Eltern zögen deswegen vor Gericht. Jüngstes Beispiel sei ein Fall, der vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt wird. Geklagt habe eine Mutter, die ihren Sohn gerne auf eine Gesamtschule im Nachbarort geschickt hätte, aber abgewiesen wurde. Besonders beliebt seien Gesamtschulen. „Der Vorteil an der Schulform ist, dass dort der Schulabschluss in der fünften Klasse noch nicht festgelegt ist“, wird Dorothea Schäfer, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in NRW, zitiert.
Das Problem sei, dass die Nachfrage mitunter das vorhandene Angebot übersteige. Die Gesamtschulen in Köln hätten erst im vergangenen Schuljahr 960 Schüler ablehnen müssen, obwohl dort gerade erst zwei neue Schulen des Typs eröffnet worden waren.
Laut Landesministerium für Schule und Bildung wurden im abgelaufenen Schuljahr 2017/18 mehr als 300.000 Schüler an 334 Gesamtschulen unterrichtet.
Die Vergabe von Plätzen an einer Schule sei in NRW rechtlich klar geregelt. Übersteige die Zahl der Anmeldungen die der verfügbaren Plätze, so kann der Schulleiter nach unterschiedlichen Kriterien auswählen. Gibt es Geschwisterkinder an der Schule? Ist das Verhältnis von Mädchen und Jungen sowie von Kindern unterschiedlicher Muttersprachen ausgewogen? Und wie weit wäre der Weg zu Schule? Auf all das kann der Schulleiter auch gänzlich verzichten und losen.
Die Schulempfehlung spiele übrigens nur eine untergeordnete Rolle, sie sei bei der Wahl nicht bindend. Im Regierungsbezirk Detmold musste die Bezirksregierung im vergangenen Schuljahr 41 Widersprüche gegen Ablehnungen bearbeiten, davon allein 31 an Gesamtschulen.
Helfe auch das nicht, bliebe nur der Gang vor das Gericht.
Im HSK kann es solche Ablehnungen nicht geben. Denn in diesem Kreis existiert keine einzige Gesamtschule, während alle anderen Kreise in NRW über mindestens 2 Gesamtschulen in ihrem Kreisgebiet verfügen. Im HSK sind Gesamtschulplätze keine “Mangelware”, sondern ein Totalausfall!