Willkür in der Kreisverwaltung des HSK? – Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragt beim Landrat nach
Aussichtslos scheinender Kampf mit der Behörde
Die WP Meschede berichtete in der Ausgabe vom 15.02.2020 über den seit 20 Monaten dauernden Kampf, den die Familie Lübke aus Eslohe mit dem Hochsauerlandkreis führt.
„H“ für Hilflosigkeit
Der Grund für die Auseinandersetzung mit der Behörde wäre die Verweigerung der Eintragung des „H“ für Hilflosigkeit im Schwerbehindertenausweis der volljährigen Tochter der Familie Lübke. Die junge Frau wurde mit dem Down-Syndrom geboren.
Hilfebedürftigkeit entfällt sofort nach der Volljährigkeit?
Dem Zeitungsbericht entnehmen wir, dass der HSK offenbar die Situation von Frau Lübke und ihrer Familie jetzt anders einschätzt als in den früheren Jahren. Die Kreisverwaltung geht jetzt offenbar davon aus, dass die junge Frau mit Erreichung der Volljährigkeit quasi von einem Tag zum anderen nicht mehr ständig auf fremde Hilfe bzw. auf die Hilfe ihrer Eltern angewiesen ist.
Falsche Einschätzung?
Vielleicht trifft diese Einschätzung des Hochsauerlandkreises nicht die Lebenswirklichkeit eines mit Trisomie 21 geborenen Menschen?
Spielt Geld eine Rolle?
Das „H“ würde die betreffende Person u.a. zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV und zur Inanspruchnahme einer Begleitperson berechtigen, sowie Steuervorteile für Therapie- und Fahrtkosten bringen. In dem WP-Artikel wurden daher auch Mutmaßungen, dem HSK ginge es wohl ums Geld und nicht um die Unterstützung der jungen Frau, formuliert.
SBL/FW schreibt den Landrat an
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nahm die „Story“ zum Anlass, dem Landrat am 25.02.2020 diese zwei Fragen zu schicken:
• Aus welchen für uns nachvollziehbaren Gründen verweigert Ihre Behörde Frau Lübke die Eintragung des Buchstaben „H“ in ihrem Schwerbehindertenausweis?
• Wie viele ähnlich gelagerte Fälle gab und gibt es seit dem Jahr 2015 im HSK und wie wurde und wird mit ihnen verfahren?