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HSK: Betrieb des Steinbruchs Habbel in Müschede führt immer wieder zu Beschwerden – Umweltinspektionen sind vorgesehen

By admin at 11:01 pm on Saturday, September 26, 2020

Lärm, Staub und Erschütterungen
Wie die Sauerländer Bürgerliste (SBL) im August auf ihrer Homepage berichtete, gab und gibt es wegen des Betriebs des Steinbruchs Habbel in Arnsberg-Müschede durch die Fa. Ebel in den letzten Jahren immer wieder Beschwerden zumeist von Müscheder Bürgerinnen und Bürgern. Während es in früheren Jahren zumeist um Lärmbelästigungen während der Nachtstunden ging, sind heute insbesondere die dort durchgeführten Sprengungen und die damit einhergehend Staub-, Erschütterungs- und Lärmbelästigungen Beschwerdegrund.
Mehr dazu hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=9596

Fragen
Reinhard Loos, Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion, richtete sich daher am 26.08.2020 mit 5 Fragen an den Landrat.

Antworten
Der HSK nahm die Anfrage der SBL zur Kenntnis und antwortete mit Schreiben vom 14.09.2020 und zwar so:

„Der Betrieb des Steinbruchs Habbel hat in den letzten Jahren – wie von Ihnen zutreffend dargestellt – wiederholt zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern geführt.
Allerdings muss ich Ihrem Vortrag widersprechen, dass den Beschwerden seitens der Unteren Umweltschutzbehörde nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Entschiedenheit nachgegangen wird.

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu 1.
Haben in den vergangenen 12 Monaten unangekündigte Kontrollen des HSK im besagten Steinbruch stattgefunden? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis?

In den letzten 12 Monaten wurden 3 unangekündigte und eine angekündigte Kontrolle im Steinbruch Habbel durchgeführt. Im Rahmen einer angekündigten Kontrolle am 26.11.2019 wurde bei der „kleinen Brechanlage“ festgestellt, dass die im ordnungsgemäßen Verfahren geforderte „Entstaubungsanlage“ noch nicht fertiggestellt war. Die Fertigstellung wurde bis zum 17.12.2019 nachgewiesen. Die folgenden 3 unangekündigten Kontrollen haben zu kei-nen Beanstandungen geführt.

Zu 2.
Wie wollen Sie sicherstellen, dass der HSK als zuständige immissionschutzrechtliche Ge-nehmigungsbehörde künftige Bürgerbeschwerden zeitnah und mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet?

Die Untere Umweltschutzbehörde wird weiterhin begründete Bürgerbeschwerden zeitnah und mit der gebotenen Sorgfalt bearbeiten.

Zu 3.
Gibt es im zuständigen Amt des HSK ein entsprechendes Überwachungskonzept hinsichtlich des Steinbruchs Habbel?

Ja.

Zu 4.
Sind künftig unangemeldete, anlassfreie Kontrollen des HSK in dem in Rede stehenden Steinbruch geplant? Falls ja, wie viele etwa pro Jahr?

In 2020 war eine sog. „Umweltinspektion“ geplant. Diese konnte aufgrund der „Corona-Pandemie“ bislang nicht durchgeführt werden. Weitere anlassfreie Kontrollen sind nicht geplant.

Zu 5.
Wie will der HSK sicherstellen, dass der Steinbruchbetreiber künftig die einschlägigen im-missionsschutzrechtlichen Normen und Nebenbestimmungen aus den noch gültigen Ge-nehmigungen einhält?

Es sind regelmäßige Umweltinspektionen nach Maßgabe des Umweltinspektionserlasses NRW vorgesehen.“

Resümee
Das ziehen vielleicht die Anwohnerinnen und Anwohner von Müschede?

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