Beginn der Sanierungen im HSK
In der gestrigen Sitzung des Kreisumweltausschusses stellte Dr. Barkowski vom Gutachterbüro IFUA Bielefeld den Stand der Sanierungsplanung für die am höchsten mit PFT belastete 10ha große Fläche in Brilon-Scharfenberg vor.
Für den Gutachter stand ausser Zweifel, dass, obwohl bisher die anderen Flächen (insgesamt 1000 Flächen sind belastet, davon 51 im Hochsauerlandkreis) nicht hinreichend untersucht wurden, Scharfenberg die Hauptursache (70 – 80%) für die Giftbelastung in der Möhne ist.
Allerdings sind einige der bisher gemessenen Gewässerbelastungen noch nicht erklärbar, so dass noch von weiteren bisher nicht bekannten Problembereichen auszugehen ist. Dieses soll ein umfangreiches Gewässermonitoring klären.
Für die Fläche Scharfenberg stellt Barkowski klar, dass auch deswegen höchste Priorität besteht, weil der Ruhrverband die Möhnetalsperre im Frühjahr wieder auffüllen muß. Dieses kann aber erst dann geschehen, wenn die Hauptgiftzufuhr raus ist.
Die Sanierung sieht folgende Maßnahmen vor:
Die ursprünglich angedachte Ringdränage kann auf Grund der geologischen Verhältnisse nicht durchgeführt werden.
Im Nordteil der Fläche Scharfenberg (die zur Steinbecke entwässert) liegt in 0,5 – 2m Tiefe eine relativ gering wasserdurchlässige Tonschieferschicht. Das Wasser soll dort abgefangen werden und über Dränagen einer Aktivkohlefilterung zugeführt werden.
Für den Südteil der Fläche ist auf Grund der stärkeren Klüftigkeit des Untergrundes eines solche Maßnahme nicht möglich, welche Maßnahmen hier durchgeführt werden ist noch nicht klar.
Insgesamt wurden viele Unsicherheiten in der Sanierungsmaßnahme genannt: Bisher nicht benannt werden kann die Wirksamkeit der Maßnahme, da mit solch hohen PFT-Werten keine Erfahrung vorliegt. (das Drängewasser der alten landwirtschaftlichen Dränge enthält den weltweit einzigartigen Wert von 24000000 ng Pft).
Und unklar bleibt auch, wie lange die Dränagemaßnahme durchgeführt werden muß. Allein für diese eine Fläche betragen die laufenden jährlichen Unterhaltungskosten 60.000,- €, die der Kreis bezahlen muß. Ob die Maßnahme 2 Jahre oder 20 Jahre durchgeführt werden muß, ließ der Gutachter offen.
Offensichtlich ein teurer Spaß für kriminelles Handeln. Ob der Kreis das Geld vom Verursacher wiederbekommen kann, ist mehr als zweifelhaft.
Der nächste Kreistag wird umfangreich über die Maßnahme informiert.