Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Alle Ausschussvorsitzenden erhalten zusätzliche Vergütung

By adminRL at 7:33 pm on Saturday, March 25, 2017

Ca. 5.300 Euro pro Jahr soll nun jeder der Ausschussvorsitzenden zusätzlich an Vergütung für seine Tätigkeit erhalten. Dafür, dass sie etwa 4 Aussschussitzungen pro Jahr leiten, wird die Aufwandsentschädigung der “normalen” Kreistagsmitglieder verdoppelt. Verursacher dieser teueren Regelung ist allerdings nicht der Hochsauerlandkreis selbst, sondern der Landtag NRW. Er hat diese Veränderung zum 01.01.2017 gesetzlich eingeführt.

Allerdings bestand und besteht die Möglichkeit, dies im HSK anders zu regeln, wie bereits in vielen Gemeinden beschlossen. Denn in der Hauptsatzung des Kreises – ebenso wie bei den Städten und Gemeinden – könnte geregelt werden, dass von dieser vom Land eingeführten Regelung einige oder alle Ausschüsse ausgenommen sind. Dafür müsste eine ausdrückliche Änderung der Hauptsatzung erfolgen. Nach einigem Hin und Her hatten Landrat und Kreisverwaltung für die Kreistagssitzung am 24.03.2017 auch einen entsprechenden Beschlussvorschlag eingebracht. Der hätte vom Kreistag mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen werden müssen.

Doch daraus entwickelte sich eine Posse. Änderungen der Hauptsatzung können nur mit der absoluten Mehrheit der gewählten Mitglieder des Kreistags, also mit mindestens 28 Ja-Stimmen beschlossen werden. Zunächst wies der Landrat darauf hin, dass die amtierenden Auschussvorsitzenden als befangen zu betrachten seien. Damit konnten 6 Kreistagsmitglieder von der CDU und 2 von der SPD bei der Abstimmung nicht mitwirken. Sie fielen dadurch für das Erreichen des Quorums aus. Es wurde offen abgestimmt, und SPD (14 Kreitagsmitglieder) sowie Grüne (3 Kreistagsmitglieder) stimmten nicht für die Änderung der Hauptsatznug des HSK, also indirekt für die zusätzliche Vergütung des Aussschussvorsitzenden. CDU (28 – 6 – x), FDP (3), SBL/FW (2), Linke (2) und Piraten (1 Kreistagsmitglied) stimmten zwar für die vorgeschlagene Satzungsänderung, aber die Kreisverwaltung zählte nur 26 Ja-Stimmen. Damit war das erforderliche Quorum nicht erreicht.

Es bleiben allerdings viele Merkwürdigkeiten. Der Sitzungssaal ist sehr unübersichtlich, so dass die Stimmen nicht leicht zu zählen sind. Bei dieser Abstimmung wurden die Nein-Stimmen und die Enthaltungen wurden gar nicht ausgezählt!!
Also wurde von der SBL/FW dreimal (!) das Ergebnis angezweifelt und Geschäftsordnungsanträge gestellt, zur Kontrolle der gesamten Stimmenzahl auch die Nein-Stimmen und die Enthaltungen zu zählen. Doch es geschah NICHTS. Weder ließ der Landrat über die Geschäftsordnungsanträge abstimmen noch wurde – wie in solchen Fällen üblich – die Zahl der Nein-Stimmen und der Enthaltungen festgestellt. Das Thema ist noch nicht zu Ende…

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Landrat und Bürgermeister tagten auf Norderney

By adminRL at 8:59 am on Tuesday, March 14, 2017

In der letzten Woche findet auf Norderney eine mehrtägige Konferenz des Landrats mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Hochsauerlandkreises statt.

In dem Zusammenhang bat Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), am 07.03.2017 Landrat Dr. Karl Schneider um die Beantwortung von zwei Fragen:

• Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung nehmen für die ganze Dauer oder zeitweise an dieser Konferenz teil?

• Welche Kosten (Fahrt, Übernachtung, Verpflegung, sonstige Reisekosten, Überstundenvergütung bzw. -ausgleich) entstehen der Kreisverwaltung durch diese Konferenz?

Über die Antwort des Landrats werden wir berichten.

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Kreishaushalt beschlossen, Kreisumlage erhöht

By adminRL at 1:05 pm on Saturday, December 17, 2016

Einige Ergebnisse der Kreistagssitzung am Freitag, 16.12.2016

Das wichtigste Ergebnis ist die Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2017. Er wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP verabschiedet. Aber auch die Grünen im HSK unterstützen den Landrat, denn ihr Sprecher erklärte in seiner Haushaltsrede: “In vielen Punkten stehen wir Grünen voll hinter dem Landrat und seiner Verwaltung”. Zu Beginn der Sitzung hatte sich der Landrat beklagt, er würde zu wenig gelobt…

Die von den Gemeinden zu zahlende Kreisumlage wird im Jahr 2017 um 0,41 Prozentpunkte auf dann 40,19 % angehoben. Ungünstig war in diesem Zusammenhang, dass die Bürgermeister der 12 kreisangehörigen Städte und Gemeinden sich mit einer Erhöhung um sogar 0,56 Punkte einverstanden erklärt hatten. Dabei befinden sich fast alle Kommunen in einer finanziell schwierigen Situation; nur noch 2 von 12 verfügen über Ausgleichsrücklage. Diese Ausgleichsrücklage ist dagegen beim Kreis noch mit ca. 20 Mio Euro gut gefüllt.

Die SBL/FW hatte beantragt, den Hebesatz unverändert zu lassen. Denn alleine aufgrund der Steigerung der Umlagegrundlagen erzielt der Kreis Mehreinnahmen in Höhe von 3,65 Mio Euro. Außerdem hat das finanzielle Jahresergebnis des Kreises in den letzten Jahren regelmäßig 3 bis 5 Mio Euro besser ausgesehen als geplant; im laufenden Jahr 2016 gibt es eine Ergebnisverbesserung von ca. 4,5 Mio Euro. Nachdem die SBL/FW diesen Antrag eingebracht hatte, beantragte auch die SPD-Fraktion, auf eine Erhöhung der Kreisumlage zu verzichten. Als das abgelehnt wurde, stimmte die SPD dem Haushalt trotzdem zu…

Die Änderungsanträge der SBL/FW wurden – mit einer Ausnahme – von der “GaGaGroKo” (CDU/SPD(FDP und Grüne) abgelehnt, z.B. eine Vereinfachung für den Bezug des Sozialtickets oder Änderungen beim Rettungsdienst. Weiter verfolgt wird der Antrag, vom Land NRW zu fordern, das Gewicht des Flächenansatzes bei den Zuweisungen des Landes an die Gemeinden zu erhöhen. Die Fläche hat bisher nur einen Anteil von 0,27%, also sehr viel geringer als Einwohner, Zentralitätsfunktion und Soziallasten. Hierzu verständigte sich der Kreistag darauf, Gespräche mit anderen Landkreisen in NRW zu führen. Über das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung des Kreistags berichtet werden.

Die GaGaGroKo lehnte es auch geschlossen ab, über die Kapitalerhöhung des Kreises an der “Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerlandkreis mbH & Co. KG” im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung zu beraten. Dabei gibt es hier keinen inhaltlichen Grund für die Nichtöffentlichkeit, und jeder kann im Anfang Dezember erschienenen Beteiligungsbericht des HSK z.B. nachlesen, dass die “Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerlandkreis mbH & Co. KG” in den Jahren von 2006 bis 2015 einen Verlust von 1.063.130 Euro erwirtschaftet hat.

Die vier Fraktionen der GaGaGroKo stellten sich auch gegen den Tierschutz und lehnten es ab, eine Katzenschutzverordnung zu beschließen, wie es z.B. der Ennepe-Ruhr-Kreis Ende Oktober gemacht hat, um eine durch Landesgesetz entstandene Aufgabe umzusetzen.

Unterstützt hat die SBL/FW den Antrag der Piraten, künftig einen Audio-Stream aus Kreistagssitzungen zuzulassen, um die Transparenz zu erhöhen. Bisher gibt es nur einige Twitterer (#kthsk), die aus dem Kreistag live berichten. Dieser Antrag wurde in den Kreisausschuss verwiesen.

Nicht beantworten konnte der Landrat die Nachfrage, warum im Beteiligungsbericht behauptet wird: “Zum Stichtag 31.12.2015 wurde trotz des eingetretenen Kursrückgangs der RWE-Aktie auf 11,71 €/Aktie das gem. § 35 Abs. 5 GemHVO eingeräumte Wahlrecht in der Weise ausgeübt, dass zu diesem Bilanzstichtag keine Wertberichtigung der aktuell auf Basis eines Kurses von 29,46 €/Aktie bewerteten Beteiligung vorgenommen wurde.” Ein solches Wahlrecht enthält die Gemeindehaushaltsverordnung nicht, sondern dort heisst es eindeutig, dass die Wertberichtigung bei dauerhaften Kursminderungen erfolgen muss! Damit wäre allerdings in der Bilanz des Kreises deutlich geworden, dass aufgrund der gescheiterten Anlagepolitik mit den RWE-Aktien das Eigenkapital des Kreises von 415,2 Mio Euro im Jahr 2008 auf nur noch etwa 30 Mio Euro gesunken ist.

Ohne inhaltliche Antwort blieb auch die Nachfrage, warum der Kreistag nicht über die Neubesetzung der Stelle des Geschäftsführers der kreiseigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) informiert wurde. Informiert waren nur die Gremien der WFG. Bei derartigen wichtigen Angelegenheiten kreiseigener Gesellschaften ist aber der gesamte Kreistag vorher zu informieren. Auffällig ist auch, dass hier eine Neubesetzung ohne Ausschreibung vorgenommen wurde, offenbar nach persönlicher Ansprache des Kandidaten durch den Landrat.

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Sozialticket vereinfachen, Beschlüsse ausführen, Berufsausbildungsgänge neu verteilen

By adminRL at 9:56 am on Friday, December 16, 2016

Die weiteren Anträge unserer Fraktion für die Haushaltsdebatte:

Bestellung des Sozialtickets vereinfachen

“Unsere Fraktion beantragt, die Vertreter des HSK in den Gremien der RLG zu beauftragen, dort eine wesentliche Vereinfachung für den Bestellvorgang des Sozialtickets zu beantragen und zu beschließen.

Begründung und Erläuterung:
Erfreulicherweise wurde in der letzten Sitzung des Kreistags die Einführung des Sozialtickets beschlossen. Die Bestellung ist für den angesprochenen Personenkreis jedoch sehr aufwendig: Bis zum 15. der vorhergehenden Kalendermonats soll das ausgefüllte Antragsformular bei der RLG in Soest vorliegen. Der Besteller muss u.a. ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen.
Z.B. für Flüchtlinge wird die Kontodeckung aber nicht immer gewährleistet sein. Ihre Regelsätze sinken ab Januar 2017 noch einmal. Für Alleinstehende betragen sie dann monatlich 332 Euro bei eigener Wohnung und 299 Euro in Gemeinschaftsunterkünften. Der “normale” Regelsatz für Grundsicherungsempfänger beträgt dagegen 409 Euro.
Sinnvoll wäre daher z.B. eine Abwicklung der Antragstellung über die Sozialämter mit gleichzeitiger Möglichkeit, die Kosten mit dem Regelsatz zu verrechnen.
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Umsetzung von Beschlüssen durch die Kreisverwaltung überwachen

“Unsere Fraktion beantragt die Einführung eines Beschluss-Controlling für Ergebnisse der Beratungen des Kreistags und seiner Ausschüsse. Alle sich aus den Sitzungen dieser Gremien ergebenden Aufträge an die Kreisverwaltung sollen in einer Datei erfasst werden. Dort werden auch die folgenden Aktionen der Verwaltung zur Umsetzung verzeichnet. Sie wird den Fraktionen monatlich zur Verfügung gestellt, wie auch der Sitzungskalender.

Begründung und Erläuterung:
In der Sitzung des WST-Ausschusses am 22.02.2016 war vereinbart worden, dass die Kreisverwaltung “in Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen und in Abstimmung mit dem Kreis Soest … zunächst die Rahmenbedingungen für eine eventuelle Förderung des Tickets” abstimmen sollte (Drs 9/418). “Die Verhandlungsergebnisse sollen dann in der nächsten Sitzung vorgestellt werden, sodass die weiteren Verfahrensschritte beraten werden können.”
In der nächsten Sitzung des Ausschusses am 13.06.2016 stand das Thema jedoch nicht auf der Tagesordnung, und es erfolgte auch keinerlei Information an den Ausschuss. Erst als die SBL/FW-Fraktion deswegen am 07.07.2016 eine zusätzliche Sitzung des Ausschusses beantragte, die vor dem Antragsschluss für Landesmittel für Sozialtickets am 15.09. statt¬finden sollte, wurde die Kreisverwaltung aktiv. Unsere Fraktion verzichtete nach der schrift¬lichen Zusage des Landrats vom 19.07.2016, dass die Fördermittel vorsorglich fristgerecht beim Land beantragt werden, auf diese Ausschusssitzung.
Es sollte daher für die Zukunft mehr Transparenz über den Stand der Umsetzung von Sitzungs¬ergebnissen geschaffen werden.
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Gesamtkonzept fuer berufliche Ausbildungsgaenge

“Unsere Fraktion beantragt, ein Gesamtkonzept für die Neuverteilung der Berufsausbildungsgänge auf die fünf Berufskollegs des HSK zu erstellen und dafür 10.000 Euro in den Kreishaushalt einzustellen.

Begründung und Erläuterung:
Nach den Ergebnissen der Sitzung des Schulausschusses am 29.11.2016 zeichnet sich ab, dass – laut einem Fachgutachen – mehrere Berufskollegs im HSK einen dringenden baulichen Sanierungsbedarf haben. Bisher wurden 6 Gebäude untersucht, und diesbezüglich liegen bereits ausführliche Dokumentationen vor.
Es wird daher voraussichtlich zu erheblichen Veränderungen im Raumangebot kommen. Dies bedingt eine Neuverteilung einiger Berufsausbildungsgänge. Diese Planung sollte – auch im Interesse der potentiellen Auszubildenden und der Betriebe – frühzeitig erfolgen und negative Effekte – wie die Abwanderung von Auszubildenden nach Hessen – möglichst vermeiden.”

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Hebesatz für Kreisumlage nicht erhöhen, Flächenansatz anheben

By adminRL at 12:25 am on Thursday, December 15, 2016

Für die Haushaltsberatungen am Freitag im Kreistag hat die SBL/FW insgesamt 6 Anträge gestellt.
Hier die ersten drei, die alle die Kreisfinanzen betreffen:

Hebesatz der Kreisumlage nicht erhöhen

“Unsere Fraktion beantragt, den Hebesatz der Kreisumlage unverändert zu lassen.

Begründung und Erläuterung:
Nach der Änderungsliste (Drs 9/604) ist noch eine Hebesatzerhöhung im 0,41 Punkte geplant.
Die Einnahmen des Kreises steigen jedoch alleine durch den sog. Mitnahmeeffekt um 3,65 Mio Euro.
Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren die Jahresrechnung des Kreises regelmäßig um 3 bis 5 Mio Euro günstiger ausfiel als geplant. Dies zeigt, dass in der Haushaltsplanung von Landrat und Kreiskämmerer erhebliche Reserven bestehen.
Sollten auch die nicht ausreichen, so verfügt der Kreis über eine Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 18 Mio Euro, die im Vergleich zu den Städten und Gemeinden noch relativ gut ausgestattet ist. Ein wesentlicher Abbau trat bisher nur im Jahr 2008 ein, als aus der Ausgleichs¬rücklage eine Wertberichtigung der RWE-Aktien in Höhe von 24,3 Mio Euro erfolgte.”
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Land NRW zu mehr Gewicht des Flächenansatzes auffordern

“Unsere Fraktion beantragt, dass der Kreistag des HSK den Landtag und die Landesregierung auffordert, eine Erhöhung des Gewichts des Flächenansatzes für die Berechnung der sog. Ausgangsmesszahl der Gemeinden von derzeit 0,27% auf 1% vorzunehmen.
Außerdem soll ein Flächenansatz von ebenfalls 1% Anteil für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen an die Kreise neu eingeführt werden.

Begründung und Erläuterung:
Die Ausgangsmesszahl ist die Basis für die Berechnungen der Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden.
Bisher gehen dort folgende Faktoren mit folgenden Gewichtungen ein (§ 8 GFG NRW):
Hauptansatz (“veredelte” Einwohnerzahl) 49,46%
Schüleransatz 5,85%
Soziallastenansatz 36,20%
Zentralitätsansatz 8,23%
Flächenansatz 0,27%
Diese Gewichtung wird den Mehraufwendungen flächengroßer Gemeinden und Kreise für ihre Infrastruktur nicht gerecht.
Für die Kreise gibt es bisher keinen Flächenansatz (§ 11 GFG NRW).”
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Für Rettungstransportwagen Bedarf realistisch ermitteln

“Unsere Fraktion beantragt, die Kosten für den überflüssigen 2. RTW in der Rettungswache Sundern in den Nächten von Freitag auf Samstag einzusparen.

Begründung und Erläuterung:
Nach der bisherigen Planung sollen in der Rettungswache Sundern in den Nächten von Freitag auf Samstag 2 RTW einsatzbereit sein, mit entsprechendem Personal. Im gesamten Basisjahr 2013 betrug die Einsatzhäufigkeit in diesen Schichten jedoch nur 0,6 pro Schicht.
Dafür ist kein 2. RTW zu rechtfertigen. Die Bemessung erfolgte alleine aufgrund eines “Massenanfalls von Verletzten” (so die Sprache der Rettungsdienste): Wegen eines Norovirus in einem Sommerferienlager in einer Schützenhalle im Bereich der Stadt Sundern waren einmalig mehr als 30 RTW gleichzeitig im Einsatz, und das überwiegend viele Stunden lang. Daraus wurde statistisch ein zusätzlicher Bedarf für das gesamte Jahr errechnet. Bei einem derartigen punktuellen Sonderereignis ist es aber unerheblich, ob ein oder zwei RTW in der benachbarten Rettungswache stehen; es müssen viele RTW herangeholt werden. Es wird sehr selten auftreten, aber kann an jedem Ort und zu jeder Zeit auftreten und ist nicht auf eine bestimmte Zeit und einen Ort zu reduzieren.”

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Realitätsfern

By adminRL at 12:56 am on Friday, November 4, 2016

Dass sich öffentliche Verwaltungen mitunter weit weg von der Realität entfernen, bewies jetzt wieder ein Amt aus der Kreisverwaltung des HSK. Es ging um die Pflegebedarfsplanung, mit der insbesondere festgestellt werden soll, wie viele Pflegeplätze benötigt werden und wo. Die Kreisverwaltung legte dem Kreistag für seine Sitzung am 28.10.2016 eine Planung (nur) bis zum 01.01.2020 vor, also gerade mal für 3 Jahre. Das ist viel zu kurz für eine solide Infrastrukturplanung. Vor allem kommt diese “Planung” zu dem Ergebnis, dass in diesem Zeitraum keine weiteren stationären Pflegeplätze benötigt werden.

Dieses Ergebnis widerspricht allen einschlägigen Studien. So hat die Bertelsmann Stiftung errechnet, dass im HSK bis zum Jahr 2030 weitere 721 Plätze für stationäre Pflege benötigt werden.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte einen Änderungsantrag eingebracht. Darin heisst es u.a.: “Aber sogar nach den Daten des Entwurfs (Tab. 6; S. 10) würde die Anzahl der über 80jährigen Einwohner im HSK vom 01.01.2015 bis zum 01.01.2025 um 3.906 Personen bzw. 25% ansteigen. Da zwei Drittel aller pflegebedürftigen Personen dieser Altersgruppe angehören (vgl. auch Tab. 9, S. 15), wird die Zahl der Pflegebedürftigen etwa parallel zum Anstieg dieser Altersgruppe zunehmen.
Daher ist es nicht nachvollziehbar, wenn der Entwurf der Kreisverwaltung von tatsächlich vorhandenen 2.791 Pflegeplätzen zum 30.04.2016 (S. 20) und einem fast gleich hohen Bedarf von nur 2.796 Plätzen zum 01.01.2020 (Tab. 19; S. 34) ausgeht, also keinen Handlungsbedarf bei der Zahl der stationären Pflegeplätze sieht.”

Außerdem enthält der Plan der Kreisverwaltung weitere fragwürdige Annahmen. So wird davon ausgegangen, dass für stationäre Pflegeeinrichtungen die derzeitige durchschnittliche Auslastung von 94,8% zu gering und eine Auslastungsquote von 98% anzustreben sei. Eine so hohe durchschnittliche Belegung ist jedoch bei den häufigen Bewohnerwechseln in Alten- und Pflegeheimen mit den dafür erforderlichen Übergangszeiten unrealistisch, so dass auch deswegen eine höhere Platzzahl vorgehalten werden muss. Aktuelle Pflegebedarfspläne benachbarter Kreise berichten von deutlich geringeren Auslastungsquoten: Unna: 88,7%, Olpe: 92,4%, Siegen-Wittgenstein: 92%. Bundesweit liegt die tatsächliche Auslastung der vollstationären Dauerpflege bei 87 Prozent (Bertelsmann Stiftung, Pflegeinfrastruktur – Die pflegerische Versorgung im Regionalvergleich; S. 38).

Beantragt wurden von der SBL/FW-Fraktion ein Planungshorizont bis 2025, und die Vorbereitungen für 500 weitere stationäre Plätze in diesem Zeitraum.

Diesen Antrag lehnten im Kreistag CDU, SPD und FDP aber ab.
Es ist davon auszugehen, dass diese Verhinderungsplanung der Kreisverwaltung und der Mehrheit im Kommunalparlament nicht lange Bestand haben wird…

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Bilanzkosmetik beim HSK?

By adminRL at 12:31 pm on Sunday, October 30, 2016

Normalerweise erwartet man von Bilanz und Jahresabschluss eines Unternehmens Wahrheit und Klarheit. Beide sollen ein realistisches Bild über die aktuelle Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmen geben.

Auch der Hochsauerlandkreis muss Bilanz und Jahresabschluss aufstellen. Dies war eines der Themen in der Kreistagssitzung am 28.10.2016. Im vom Landrat und Kreiskämmerer vorgelegten Jahresabschluss sind die RWE-Aktien immer noch mit einem Stückwert von 29,46 Euro enthalten. Der HSK hält – direkt und indirekt – immerhin 5.862.914 RWE-Aktien.
Von dem bilanzierten Kurswert ist die RWE-Aktie aber weit entfernt. Der höchste Kurswert im Verlauf des gesamten bisherigen Jahres 2016 wurde mit 15,95 Euro am 13.07.2016 erreicht. Der niedrigste Schlusskurs galt am 24.02.2016 mit 10,17 Euro. Zum Stichtag 31.12.2015 betrug der Kurswert der RWE-Aktie 11,71 Euro, zum 31.03.2016 lag die RWE-Aktie bei 11,38 Euro, und am 24.10.2016 bei 14,00 Euro.

Früher hatten die Kommunen – anders als Unternehmen – ein Wahlrecht, ob sie Wertberichtigungen vornehmen oder nicht. Dies ist vorbei: Seit 2013 legt § 35 der (auch für Kreisr gültigen) Gemeindehaushaltsverordnung fest, dass bei dauerhaften Wertminderungen eine Wertberichtigung vorgenommen werden muss.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte im Kreistag beantragt, den bilanzierten Kurswert auf 11,38 Euro, also den zum Ende des sog. “Aufhellungszeitraums” von einem Vierteljahr nach dem Stichtag zu korrigieren (also über dem Kurz am Stichtag 31.12.2015). Dadurch ergibt sich ein Wertberichtigungsbedarf von ca. 106 Mio Euro, und die Bilanz wäre korrekt.

In der Vergangenheit hatte der HSK schon erheblichen Wertberichtigungsbedarf bei seinen RWE-Aktien: 2008 ging es um 24 Mio Euro nach unter, 2014 um weitere 267 Mio Euro. Zwischen 2008 und 2014 hat die Anlagepolitik von Landrat, Kreisverwaltung und Mehrheit im Kreistag also schon zu einem Wertverzehr von 291 Mio Euro geführt. Insgesamt beträgt der Wertverzehr mittlerweile etwa 397 Mio Euro (!!), und das Eigenkapital des HSK liegt damit bei nur noch etwa 6 Mio Euro. Ein verheerendes Ergebnis! Noch 1,16 Euro pro Aktie an weitrem Wertberichtigungsbedarf, und das Eigenkapital des HSK würde negativ. Das wäre für ein Unternehmen Anlass für ein Insolvenzverfahren… Die Finanzkompetenz derjenigen, die sich an der RWE-Aktien festgeklammert haben, ist “beeindruckend”. Viele andere Kommunen – wie z.B. die Landeshauptstadt Düsseldorf – waren schlauer und haben sich längst von ihren RWE-Aktien getrennt, während der HSK nach einem Mehrheitsbeschluss des Kreistags im Jahr 2009 sogar noch für 30 Mio Euro weitere RWE-Aktien erwarb.

Und die Perspektiven sind ungünstig: Im Zusammenhang mit dem Börsengang der RWE-Tochter Innogy am 07.10.2016 sank der Kurs der Aktie der Muttergesellschaft innerhalb weniger Tage um 1,95 Euro, und Dividende zahlt die RWE bekanntlich nicht mehr-

Doch anscheinend kann nicht sein, was nicht sein darf! Für den Antrag unserer Fraktion stimmten die 5 Kreistagsmitglieder von SBL/FW, Linken und Piraten sowie ein Mitglied der FDP-Fraktion. Die GaGaGroKo aus CDU, SPD, Grünen und FDP lehnte ihn – mit der genannten einen Ausnahme – geschlossen ab. Vielleicht soll der dramatische Wertverlust vor den anstehenden Wahlen zum Bundestag und Landtag verschleiert werden??

Besonders pikant: Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) stellt in einem Schreiben vom 12.10.2016 zur Prüfung des Schul- und Bildungsbetriebes des HSK fest: “Aus Sicht der GPA NRW ist zwingend eine außerplanmäßige Abschreibung der Beteiligung aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung notwendig.”
Eine weitere Klärung ist somit erforderlich…

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Warum eine Behörde “Manipulation” verhindert…

By adminRL at 11:51 pm on Tuesday, October 25, 2016

Dass immer wieder versucht wird, irgendwo zu manipulieren, überrascht ja nicht. Dass es erfreulicherweise auch Versuche gibt, Manipulationen zu verhindern, wissen wir auch. Die Erkenntnis, dass eine sehr ungewöhnliche “Manipulation” drohte, die die Kreisverwaltung verhindert hat, verdanken wir der Antwort der Kreisverwaltung auf eine schriftliche Anfrage der SBL/FW-Kreistagsfraktion!

Der Sachverhalt ist etwas kompliziert. Es geht – mal wieder – um den Entwurf der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, der am Freitag (28.10.2016) vom Kreistag beschlossen werden soll. Dieser Plan legt z.B. fest, wie viele Rettungstransportwagen (RTW) zu welchen Zeiten in den 12 Rettungswachen im HSK mit Personal einsatzbereit sind. Falls die Mehrheit der Kreistags – wie fast immer – dem Vorschlag der Kreisverwaltung folgt, würde sich ab Januar 2017 eine drastische Reduzierung der Notfalleinsatzbereitschaft für die Rettungswachen im nordöstlichen Kreisgebiet, also in Marsberg, Brilon und Olsberg ergeben. Dort wird – wie in allen Rettungswachen im Kreisgebiet – rund um die Uhr ein RTW mit 2 Personen Besatzung einsatzbereit vorgehalten. Auch in diesen 3 Rettungswachen steht bisher außerdem an allen 7 Tagen in der Woche jeweils von 7 bis 19 Uhr ein zweiter RTW einsatzbereit, also 84 Stunden je Woche. Künftig soll der 2. RTW in Marsberg und Brilon nur noch an 8 Stunden pro Woche für Notfalleinsätze bereit stehen, in Olsberg an 40 Stunden pro Woche. Außerdem gibt es für alle 3 Rettungswachen zusammen noch ein weiteres Fahrzeug, das aber für Krankentransporte vorgesehen ist.

Die sog. Hilfsfrist beträgt im Kreisgebiet 12 Minuten: Diese Zeitspanne von der Alarmierung bis zum Eintreffen des RTW am Einsatzort soll nur in höchstens 10% aller Notfälle überschritten werden. Bisher lag der Anteil der Überschreitungen bereits um etwa die Hälfte höher als die Zielvorgabe. Hauptgrund ist, dass häufig in der eigentlich zuständigen Rettungswache kein RTW “frei” ist. Wenn nun die RTW ausgedünnt werden und gleichzeitig – wie in den letzten Jahren zu beobachten – die Anzahl der Einsätze steigt, ist zu erwarten, dass sich der Anteil der Fristüberschreitungen weiter erhöht. Das wäre sehr nachteilig für die Versorgung der Notfallpatienten. In Brilon stehen zwar künftig sogar 3 RTW in der Garage, aber Personal wird nur für einen Notfall-RTW vorgehalten.

Nun soll es künftig aber auch Rettungswachen geben, in denen sogar nachts ein 2. RTW einsatzbereit gehalten wird, obwohl dies keinen Sinn ergibt. Die Kreisverwaltung hatte Gutachter aus Bonn mit der Auswertung der Datensätze über die Einsätze des Jahres 2013 beauftragt.
In der Rettungswache Sundern sind im ganzen Jahr insgesamt lediglich 32 relevante Einsätze in allen 50 Nachtschichten angefallen, die an einem Freitag Abend begannen, also etwa 0,6 Einsätze pro Schicht. Trotzdem sollen dort laut Gutachten und Entwurf des Bedarfsplans künftig in dieser Schicht immer 2 RTW einsatzbereit sein. Ursächlich dafür ist ein einziger Einsatz im August 2013 beim Auftreten des Noro-Virus in einem Sommerferienlager in Sundern-Westenfeld. Dafür waren 33 RTW im Einsatz mit Einsatzdauern bis zu 15 Stunden je Fahrzeug. Nur durch diesen einen Massen-Einsatz erhöhte sich die angebliche Anzahl der Einsätze um die Hälfte, denn die RTW aus den Rettungswachen wurden so gezählt, als ob sie zu 15 einzelnen Einsätzen gefahren wären. Der statistische Durchschnitt für die Dauer eines Einsatzes stieg für diese Schicht von ca. 65 auf ca. 153 Minuten. So entstand nun statistisch ein angeblich dauerhafter Bedarf für einen 2. RTW in dieser Schicht.
Ein gleichartiger Fall trat im Bereich der Rettungswache Arnsberg durch den Brand in einem Altenheim an einem Freitag Abend im Oktober 2013 auf; hier waren 23 RTW im Einsatz, teilweise über 5 Stunden lang. Auch hier soll nun in der Schicht von Freitag Abend bis Samstag Morgen immer ein 2. RTW vorgehalten werden, während in der vorhergehenden Schicht am Freitag Nachmittag trotz größerer Einsatzhäufigkeit ein einziger RTW ausreichen soll.
Das waren übrigens im gesamten Jahr 2013 und im gesamten Kreisgebiet die einzigen beiden Notfalleinsätze zu Ereignissen, die als “MANV III” oder “MANV IV” klassifiziert sind. “MANV” steht dabei in der Sprache des Rettungswesens für “Massenanfall von Verletzten”, “III” für 13 bis 25 betroffene Personen, “IV” für mehr als 25 Personen.

In ihrer Antwort auf eine Anfrage zu diesen sehr merkwürdigen Erkenntnissen führte die Kreisverwaltung am 24.10.2016 aus: Es “wurden die Leitstellenrohdaten … nach, in Abstimmung mit dem Gutachter festgelegten Kriterien, bereinigt.” Und: “Eine weitere Nichtberücksichtigung einzelner Einsatzdaten stellt eine Manipulation der Datengrundlage dar… Finden einzelne Einsätze keine Berücksichtigung, sind sowohl die Glaubwürdigkeit des Gutachtens sowie die Sinnhaftigkeit der Fortschreibung des Bedarfsplans in Frage zu stellen“.

Diese “Logik” der misslungenen Bereinigung ist für Kommunalpolitiker, die nicht selbst Verwaltungsbeamte sind, schwer zu durchschauen. Denn dadurch wird unterstellt, dass auch künftig eine derartige Massenerkrankung oder ein Brand nur am selben Wochentag und zur selben Tageszeit und im Bereich derselben Rettungswache wie 2013 auftritt, aber nirgendwo und nirgendwann anders. Während sich Einsätze für Unfälle und plötzlich auftretende ernsthafte Erkrankungen sinnvoll nach Ort und Zeit kalkulieren lassen, ist das bei solchen einzelnen und seltenen Großereignissen nicht der Fall. Dann werden sowieso mehrere RTW benötigt, aus anderen Orten. Aber der nächste Noro-Virus oder der nächste Brand mit vielen Betroffenen könnten auch in jedem anderen Ort und zu jeder Zeit auftreten – was selbstverständlich niemand wünscht. Der 2. RTW in einer einzelnen Schicht in Sundern und Arnsberg bringt dafür keinen Nutzen.

Diese unsinnige Vorhaltung eines 2. RTW in den Nachtschichten in zwei Rettungswachen wird während der zu erwartenden Laufzeit des Rettungsdienstbedarfsplans zusätzliche Personalkosten von mehr als 500.000 Euro verursachen – ohne adäquaten Nutzen. Gleichzeitig fehlen an anderen Orten und zu anderen Zeiten dort dringend benötigte RTW. Tatsächlich wäre die “Manipulation” dann verhindert worden, wenn man für solche singulären Ereignisse kreisweite Notfallpläne aufstellen würde, und zwar für die gesamte Woche.

Besonders pikant: Ausgerechnet die von der Kreisverwaltung beauftragten Gutachter schreiben in einem im Jahr 2012 erschienenen Buch mit dem Titel “Regelwerk zur Bedarfsplanung Rettungsdienst” zum statistischen Umgang mit solchen Fällen: “Auszunehmen von der Grundannahme der Unabhängigkeit der Notfallereignisse und der damit verbundenen Anzahl an gleichzeitig benötigten Fahrzeugen sind besondere Schadenslagen, die einen gleichzeitigen Rettungsmittelbedarf über die dienstplanmäßige Regelvorhaltung hinaus im Versorgungsbereich der Rettungswache zur Folge haben und die nicht mehr unter die Aufgabenstellung zur Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung für die Notfallrettung fallen.
Sehr wahr! So sollte man es machen! Aber das wäre für die Kreisverwaltung ja eine “Manipulation”…

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Kreisverwaltung beschäftigt langfristig Leiharbeitnehmer

By adminRL at 10:03 am on Monday, October 24, 2016

Auch die Kreisverwaltung beschäftigt Leiharbeitnehmer, und das sogar für längere Zeiträume, nicht nur für kurzfristige Engpässe. Dies ergibt sich aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der SBL/FW-Kreistagsfraktion vom 26.09.2016. Die Antwort ging am 17.10.2016 ein.

Leiharbeiter/innen werden/wurden bislang überwiegend in Schulsekretariaten, in Zulassungsstellen, in der Kreiskasse und bei der Musikschule beschäftigt. “Die Einsatzzeiten betragen 6 Monate und teilweise länger… Die Beschäftigung erfolgte als Krankheitsvertretung oder um Arbeitsspitzen abzubauen.”

Mehrere Leiharbeiter/innen konnten anschließend in ein Beschäftigungsverhältnis beim Hochsauerlandkreis übernommen werden.
Die Leiharbeit scheint keine vorübergehende Massnahme gewesen zu sein, denn: “Das Instrument soll auch zukünftig genutzt werden.”

Zur Vergütung heisst es, die “vereinbarten Stundensätze basieren auf den Tabellenentgelten des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst”.
Damit bleibt offen, ob die an die Leiharbeitnehmer gezahlte Vergütung oder die Kosten für die Kreiskasse gemeint sind. Die Aufschläge der Leiharbeitsfirmen auf die an die Mitarbeiter gezahlten Vergütungen betragen erfahrungsgemäss etwa 100%. So oder so sind entweder die ausgezahlten Entgelte sehr niedrig, oder es sind – gegenüber dem Einsatz eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – erhebliche Mehrkosten für die Kreiskasse entstanden. Bei so langen Einsatzdauern hätte es möglich sein müssen, dass die Kreisverwaltung selbst Aushilfen einstellt!

Einen Beschluss des Kreistags über den Einsatz von Leiharbeitnehermern gab es übrigens nie, auch nicht im Zusammenhang mit dem Stellenplan.

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Putenmastanlage und Kreistags-Vorbereitung am Montag 24.10. in Meschede

By adminRL at 10:06 pm on Wednesday, October 12, 2016

Am Montag 24.10.2016 um 19.00 Uhr treffen sich die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu einer öffentlichen Sitzung in der Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße 33 in Meschede.

Vorab, um 17.00 Uhr, wollen sich die SBL/FW-Mitglieder in Meschede-Schederberge einen Eindruck darüber verschaffen, ob und wie sich die Dorfbewohner mit der vor einigen Monaten in Betrieb genommenen großen Putenmastanlage arrangieren.

Folgender Ablauf ist geplant:
Ankunft in Meschede-Schederberge um 17.00 Uhr, Treffen mit Mitgliedern der „Initiative gegen Putenmast“, Informationsaustausch und Dorfrundgang, gegen 18.45 Uhr Fahrt nach Meschede zur Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße zur SBL-Fraktionssitzung, Beginn 19.00 Uhr.

Im „Pulverturm“ möchten die SBL/FW-Kreistagsmitglieder Reinhard Loos und Stefan Rabe über die Themen der bevorstehenden Ausschusssitzungen und der nächsten Kreistagssitzung informieren und diskutieren.

Ein ganz heißes Eisen ist z.B. der Rettungsdienstbedarfsplan. Nach den derzeit vorliegenden Plänen droht in einigen Bereichen im HSK eine deutliche Verschlechterung bei der Versorgung von Notfall-Patienten.

Positives gibt es auch zu berichten. Nach langen Geburtswehen ist nun endlich auch für den HSK das Sozialticket in Sicht. Damit können Bezieher von Sozialleistungen zu ermäßigten Preisen Monatskarten für Bahn und Bus erwerben. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) setzt sich seit vielen Jahren für die Einführung des Sozialtickets ein. Auch die nun anstehende Beratung geht auf einen Antrag der SBL/FW-Fraktion zurück.

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Erörterungstermine zu Windparks – Warum sollen sich Zuhörer in Teilnehmerlisten eintragen?

By adminRL at 8:38 am on Wednesday, September 21, 2016

Mehrfach fanden in den letzten Monaten öffentliche Erörterungstermine für Einwendungen gegen Anträge auf die Errichtung von Windparks statt, so z.B. am 07.09.2016 in Brilon zu einem zwischen Alme, Nehden und Wülfte geplanten Windpark für 7 Windenergieanlagen (WEA).

Am Eingang zu dieser Veranstaltung wurden nicht nur die Verfahrensbeteiligten, sondern auch unbeteiligte Zuhörer von der Kreisverwaltung aufgefordert, sich in Teilnehmerlisten einzutragen. Dies erfolgte, obwohl der von der Kreisverwaltung als Versammlungsleiter eingesetzte Beamte in seinen einleitenden Ausführungen die Rolle der Zuhörer in diesem Termin mit denen von Zuhörern bei einer Gerichtsverhandlung gleich setzte.
Auch dort kann jeder zuhören, aber eine Registrierung wird dort nicht verlangt.

Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), stellte daraufhin Landrat Dr. Karl Schneider schriftlich diese 6 Fragen:
1. Warum wird von den Zuhörern bei solchen öffentlichen Erörterungsterminen eine Registrierung verlangt?
2. Welche Rechtsgrundlage besteht dafür?
3. Was geschieht mit den erhobenen Daten?
4. Wer hat Zugang zu diesen Daten?
5. Wann werden die von den Zuhörern erhobenen Daten vollständig gelöscht?
6. Planen Landrat und/oder Kreisverwaltung, auch bei anderen öffentlichen Sitzungen – wie z.B. des Kreistags und seiner Ausschüsse – persönliche Daten von Zuhörern zu erheben?

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In Kreishäusern und bei der Kreispolizeibehörde keine ungewöhnlich hohe Zahl von Krankheitsfällen … antwortet der Hochsauerlandkreis

By adminRL at 8:35 pm on Sunday, September 11, 2016

Vorrede:
Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung stellte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), Anfang August 2016 eine Anfrage an den Landrat. Dabei ging es in erster Linie um einen vermeintlichen Anstieg von Krankheitsfällen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hochsauerlandkreises im Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen. Die SBL/FW dokumentiert ihre Anfrage hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=6860

Antwort des HSK – Kurzform:
Entwarnung. Die Quote der Erkrankungen und Langzeiterkrankungen ist zwischen 2012 und 2015 zwar kontinuierlich gestiegen, liege aber unter den von den Krankenversicherungen veröffentlichten Zahlen.

Antwort des HSK completto tutto:
„Frage 1
Krankenstand allgemein
Jahr / Beschäftigte / Krankenquote
2012 / 1.195 / 3,73 %
2013 / 1.180 / 3,99 %
2014 / 1.186 / 4,26 %
2015 / 1.137 / 4,88 %

Langzeiterkrankte (über 6 Wochen und mehr)
Jahr / Beschäftigte / Krankenquote
2012 / 1.195 / 1,19%
2013 / 1.180 / 0,90%
2014 / 1.186 / 1,43%
2015 / 1.137 / 1,66%

Auf die Ermittlung der Zahlen der Jahre 2010 und 2011 habe ich verzichtet, da dies mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen wäre. Ebenso ist das Jahr 2016 nicht berücksichtigt worden, da erfahrungsgemäß die Krankenquote insbesondere im 1. Quartal überproportional hoch ist und keine Aussagekraft im Vergleich hat.

Rückschlüsse auf mögliche Ursachen lassen sich hierdurch nicht herleiten. Die Krankenquote liegt in jedem Jahr unter den von den Krankenversicherungen veröffentlichen Zahlen.

Frage 2
Betrieb von Mobilfunkanlagen
Auf den Kreishäusern in Arnsberg und Meschede werden keine Mobilfunkanlagen betrieben.

Auf dem Kreishaus Brilon ist eine Mobilfunkstation installiert. Vor Installation dieser Anlagen ist eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur (für HSK zuständig: Außenstelle Dortmund) vor-zulegen. Diese Bescheinigung weist den Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern aus.

Darin ist für den Gesamtstandort
° ein horizontaler Sicherheitsabstand von 13,23 m und
° ein vertikaler Sicherheitsabstand von 2,53 m
angegeben.

Diese Bescheinigung liegt vor. Daraus ergibt sich; dass sich die Mitarbeiter/innen im Kreishaus außerhalb des Sicherheitsbereichs aufhalten, so dass keine Gefährdung durch elektromagnetische Strahlungen zu erwarten ist.

Unter Beteiligung externer Gutachter ist das Gebäude der Kreispolizeibehörde einschließlich der technischen Einrichtungen im Jahr 2014 umfassend untersucht worden. Zusammenfassend ist festgestellt worden, dass keine oder zumindest keine gesundheitsgefährdenden Belastungen gemessen worden sind. Die ermittelten Messwerte lagen unterhalb der Grenzwerte. Von dem Gebäude und den Einrichtungen geht kein erhöhtes Gesundheitsrisiko aus.“

Nachsatz:
Wir hoffen, dass wir den Hinweisgebern so wenigstens ein wenig weiter helfen konnten!?
Selbstverständlich greifen wir gerne Ihre Fragen und Anregungen zu Belangen der Kommunalpolitik auf. Sie können uns gerne kontaktieren, telefonisch, per Briefpost, per Mail, persönlich, wie auch immer!

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Ungewöhnlich hohe Zahl von Krankheitsfällen beim Hochsauerlandkreis?

By adminRL at 11:21 am on Tuesday, August 9, 2016

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hat Hinweise aus der Bevölkerung erhalten, wonach es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des HSK überdurchschnittlich häufig zu Erkrankungen und Langzeiterkrankungen kommen soll. Auch in der Nachbarschaft der Kreishäuser und der Polizeidienststellen ist angeblich ein kontinuierlicher Anstieg der Krebs-Erkrankungen zu beobachten. Gleichzeitig wird von besorgten Menschen ein Ausbau von Antennenanlagen verschiedenster Mobil-funkanbieter auf den Dächern der Kreishäuser wahrgenommen.

Bei einigen Anwohnern bestehen offenbar Befürchtungen, dass es einen Zusammenhang zwischen den vermeintlich erhöhten Krankheitsfällen bei den Beschäftigten des HSK sowie bei den Nachbarn der Kreishäuser und Polizeidienststellen und der Zunahme der Mobilfunkanlagen auf den Dächern der kreiseigenen Gebäuden geben könnte.

Aus diesem Grund schickte Reinhard Loos, Fraktionssprecher der SBL/FW, am 02.08.2016 diese zwei Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider.
• Ist Ihres Erachtens ein kontinuierlicher Anstieg der Krankheitsfälle und der Langzeiterkran-kungen bei den Beschäftigten des HSK zu beobachten? Konkret fragen wir, wie hoch war und ist der Stand der Erkrankungen und der Langzeiterkrankungen jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 bis heute?
(Als Langzeiterkrankung betrachten wir eine Dauer der Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen.)
• Wurden und werden von Ihnen im Vorfeld der Installation von Mobilfunkanlagen auf kreiseige-nen Grundstücken und Gebäuden entsprechende Gefährdungsanalysen veranlasst und durchgeführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Bereits 2013 und 2014 veröffentlichte die WP Artikel über ungewöhnlich viele Krebs- und andere Krankheitsfälle bei der Kreispolizeibehörde in Meschede und über ein unter Verschluss gehaltenes Gutachten. Seinerzeit wurde offenbar vermutet, die Erkrankungen der Mitarbeiter/innen könnten ursächlich mit dem Dienstgebäude zu tun haben.

Klick:
http://www.derwesten.de/region/sauer-und-siegerland/zahl-der-erkrankungen-liegt-deutlich-hoeher-aimp-id8814117.html
Klack:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/gutachten-zu-krankheitsfaellen-unter-verschluss-id8950117.html

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Fast immer “GaGaGroKo”

By adminRL at 3:19 pm on Saturday, June 25, 2016

Seit der letzten Wahl des Kreistags gibt es im Hochsauerlandkreis eine Besonderheit. Gemeint ist nicht die absolute Mehrheit der CDU (28 von 54 Sitzen), sondern fast immer kann sich die größte Fraktion auf Unterstützung durch SPD-, FDP- und Grüne-Fraktion verlassen. Das ergibt zusammen 49 von 54 Stimmen (ohne den Landrat). Die Opposition aus SBL/FW, Linken und Piraten bringt es zusammen nur auf 5 Stimmen; das ist ein geringerer Anteil, als die Opposition im Bundestag mit ca. 20% hat.
Erstaunlich ist, dass diese GaGaGroKo (“GanzGanzGroßeKoalition”) auch bei Themen zusammen abstimmt, bei denen dies niemand erwarten würde. Dies zeigte sich erneut in der gestrigen Sitzung des Kreistags.

Hier einige Beispiele für Entscheidungen:

Genehmigung einer Windenergieanlage in Marsberg-Meerhof, außerhalb der sog. Konzentrationszonen für solche Anlagen.
Der Landschaftsbeirat hatte wegen der Artenschutzes widersprochen. Dieser Widerspruch wurde jedoch vom Kreistag – ohne jede inhaltliche Sitzungsvorlage und Diskussion überstimmt, mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen.

Bahncard
Für Bus und Bahn soll ein Westfalentarif eingeführt werden. In ihm sollen die Bahncard25 und Bahncard 50 nicht gelten. Die Bahncards sind für Vielfahrer attraktiv, führen also zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Dies hätte teilweise Fahrpreiserhöhungen von mehr als 100% für Bahncard-Besitzer zur Folge. Können sie heute bei Bahnfahrten z.B. ins Ruhrgebiet, nach Ostwestfalen oder nach Siegen ihre Bahncard einsetzen, soll das im neuen großen Tarifgebiet nicht gehen. Andere große Verkehrsverbünde (z.B. Rhein-Main, Rhein-Neckar, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Thüringen) gewähren dagegen auch im Nahverkehr Ermäßigungen für Bahncard-Inhaber. Der Kreistag lehnte den Antrag der SBL/FW, die Anerkennung der Bahncard im neuen Tarifgebiet zu fordern, ab, wieder mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen.

Kreiswahlausschuss für die Landtagswahlen
Der HSK besteht aus 2 Wahlkreisen. Für beide wurde nun vom Kreistag ein gemeinsamer Wahlausschuss gebildet. Die Kreisverwaltung hatte vorgeschlagen, dass von den insgesamt 6 Sitzen 3 an die CDU. 2 an die SPD und 1 an die Grünen gehen sollte. Die Opposition war damit jedoch nicht einverstanden und machte eigene Wahlvorschläge. Bei der anschließenden geheimen Wahl erhielten CDU (27) und SPD (13) jeweils so viele Stimmen, wie von ihnen Kreistagsmitglieder anwesend waren. Der Vorschlag der Grünen erhielt so viele Stimmen, wie Grüne und FDP zusammen Sitze haben (7). 5 Stimmen gingen erwartungsgemäß an den Wahlvorschlag der Opposition. Im Ergebnis hat die Opposition damit einen Sitz im Wahlaussschuss erlangt, anders als von der Kreisverwaltung vorgeschlagen.

Berufskollegs
Es stehen erhebliche Sanierungsaufgaben in den kreiseigenen Schulen an. Seit einigen Monaten ist ein Gutachterbüro damit beschäftigt, Aufgabenverteilung und Gebäude zu untersuchen, ob sie noch benötigt werden, und welche Klassen zusammengelegt oder getauscht werden sollten. Bisher ging es um das Berufskolleg Arnsberg-Hüsten (Berliner Platz), wo vor allem statische Probleme zu lösen sind. Nun wurde auf Vorschlag der Kreisverwaltung auch die Einbeziehung des BK Meschede vom Kreistag beschlossen. Der Antrag der SBL/FW, doch gleich alle 5 Berufskollegs zu betrachten, wurde von CDU, SPD, FDP und Grünen abgelehnt. Dabei weiss jeder, dass es bald dazu kommen wird; sogar der “Haussender” der Kreisverwaltung (Radio Sauerland) meldete heute morgen: “Ein externes Gutachten soll die fünf Berufskollegs im Hochsauerlandkreis fit für die Zukunft machen.” Das war der Antrag der SBL/FW, ist aber offiziell abgelehnt worden…

Freihandelsabkommen CETA
Wir haben auf diesen Seiten mehrfach über die Gefahren und Risiken durch das Freihandelsabkommen für die Kommunen berichtet. Diese ergeben sich auch aus dem jüngst von der baden-württembergischen Landesregierung veröffentlichten Gutachten des (konservativen) Europarechtlers Nettesheim. Anders als viele andere Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände war die GaGaGroKo im Hochsauerlandkreis jedoch nicht bereit, eine ablehnende Resolution zu beschließen (mit Ausnahme eines einzelnen der vier Grünen Kreistagsmitglieder). Die beiden Bundestagsabgeordneten aus dem HSK sind Mitglieder im konservativen Arbeitskreis ihrer jeweiligen Bundestagsfraktion (Seeheimer Kreis bzw. Berliner Kreis). Das scheint sich auch hier im Kreistag so bemerkbar zu machen, dass nichts gegen die Interessen der Bundesregierung beschlossen wird…

Naturdenkmalverordnung
Mit dieser Verordnung werden besonders erhaltenswerte Bäume geschützt. Bisher hieß es in der Verordnung, die “Untere Landschaftsbehörde trägt die Verkehrssicherungspflicht”. Mit den Stimmen der GaGaGroko wurde dieser Satz gestrichen; die Kostentragung ist nun an eine nicht näher definierte Erfordernis geknüpft. Und es wurden zahlreiche einzelne Bäume auf Vorschlag der Kreisverwaltung für nicht mehr Naturdenkmal-würdig erklärt. Die Frage, nach welchen Kriterien hierbei vorgegangen wurde, konnte die Verwaltung nicht beantworten.

Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP)
Die SBL/FW hatte darauf hingewiesen, dass es sich nicht nur um eine Umbenennung der bisherigen Gesundheits- und Pflegekonferenz handelt, sondern neue Aufgaben und viele neue Mitglieder (von Verbänden) hinzu kommen sollen. Daher sei auch eine Neuwahl der Vertreter des zuständigen Fachausschusses des Kreistags nötig. Das führte dazu, dass die Kreisverwaltung im Kreistag den Punkt von der Tagesordnung absetzen ließ; sie wolle eine “rechtliche Prüfung” vornehmen. Eine Woche vorher, in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses, hatte die Verwaltung noch behauptet, es gebe keinen Bedarf für eine Änderung ihrer Sitzungsvorlage. Hier brauchte die GaGaGroKo noch nicht zu entscheiden…

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Die Abstimmungsmaschine?

By adminRL at 10:54 pm on Friday, June 24, 2016

Wofür hat die CDU-Kreistagsfraktion 28 Mitglieder? Diese Frage konnte man sich heute zu Beginn der Kreistagssitzung stellen.

Es ging zunächst um die Tagesordnung. Auf der stand auch der TOP “Antrag der Windpark Meerhof GmbH auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) in Marsberg-Meerhof; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)”.

Nachdem der Kreistag Ende 2015 bereits den Widerspruch des Landschaftsbeirats für einige andere Windräder in Meerhof überstimmt hatte, ging es nun um ein weiteres Windrad in Meerhof. Dieser Standort befindet sich außerhalb der Konzentrationszonen der Stadt Marsberg für Windenergieanlagen. Der Landschaftsbeirat hat – so war von Mitgliedern zu erfahren – wegen artenschutzrechtlicher Bedenken Widerspruch gegen diese Windkraftanlage eingelegt. Der kann nur durch einen anderslautenden Beschluss des Kreistags gekippt werden. Näheres über die Inhalte der Beratungen war aber nicht bekannt, denn dieses Thema stand erst am 31.05.2016 auf der Tagesordnung des Landschaftsbeirats (LB). Die Kreisverwaltung hatte aber weder eine Sitzungsvorlage für diesen Tagesordnungspunkt des LB erstellt, noch lag ein Protokoll der Sitzung des LB vor. Dafür hatte die Kreisverwaltung aber bereits vor (!) der Sitzung des LB eine Vorlage für den Kreistag geschrieben, mit dem Beschlussvorschlag, der Kreistag möge den Widerspruch des LB überstimmen…

Die SBL/FW-Fraktion beantragte zu Beginn der Kreistagssitzung, diesen TOP von der Tagesordnung abzusetzen. Begründung: Es sei eine Missachtung der Arbeit des Fachgremiums Landschaftsbeirat, wenn der Kreistag den LB überstimme, ohne dass man sich inhaltlich mit den Bedenken des LB auseinandersetzen könne. Daher solle der Vorsitzende des LB in der nächsten Kreistagssitzung berichten; bis dahin läge sicher auch das Protokoll der Sitzung des LB vom 31.05.2016 vor. Erst dann sei eine inhaltliche Debatte möglich.

Als der Landrat über diesen Vertagungsantrag der SBL/FW abstimmen ließ, gab es Zustimmung aus allen Fraktionen außer von der CDU. Etwa die Hälfte der CDU-Fraktion stimmte dagegen, der Rest enthielt sich offensichtlich. Doch der Landrat behauptete, dass die Mehrheit für Ablehnung gestimmt hätte. Dies traf offensichtlich nicht zu, und auf Verlangen der SBL/FW wurden erneut die Ablehner vom Landrat zum “Hände heben” aufgerufen, zur genauen Auszählung. Jetzt gab es schon mehr Ablehner in der CDU-Fraktion, aber längst noch nicht alle Fraktionsmitglieder. An Ermüdung kann das nicht gelegen haben, denn die Sitzung hat erst kurz vorher begonnen…
Das “Spiel” wurde wiederholt, und als immer noch einige Hände der CDU unten blieben, kam es sogar zur persönlichen namentlichen Aufforderung durch den Landrat, jetzt müsse die Hand nach oben. Schließlich war das Ziel erreicht: Alle Arme der CDU reckten sich in die Höhe, und der Landrat konnte siegessicher feststellen, dass 28 Nein-Stimmen (von 53 anwesenden Kreistagsmitgliedern) zusammen gekommen waren und der Vertagungsantrag somit abgelehnt sei.

Was lernen wir daraus? Die Unabhängigkeit der Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion scheint stark eingeschränkt zu sein. Und die Fraktionsregie klappt nicht immer, aber dann hilft der Vorsitzende des Kreistags nach, bis das Ergebnis “stimmt”. Das kann schon mal einige Minuten dauern… Vielleicht wäre es einfacher, auf dem Platz des Landrats einen Kasten mit 28 Stimmkarten zu deponieren, die dann passend gezogen werden können?

Über weitere Inhalte und Ergebnisse der heutigen Sitzung des Kreistags berichten wir noch.

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