Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wie teuer darf ein Grundstück sein?

By admin at 11:44 pm on Thursday, May 16, 2013

Haben Sie schon mal versucht ein Grundstück zu verkaufen und waren mit dem erzielbaren Preis unzufrieden? Falls das zutrifft, versuchen Sie doch Verhandlungen mit der Kreisverwaltung aufzunehmen. Dann könnte ein ganz anderer Preis als üblich für den Verkäufer herausspringen…

Kein Scherz, sondern Inhalt der heutigen (öffentlichen) Sitzung des Kulturausschusses im Mescheder Kreishaus. Bekanntlich gibt es Planungen für eine Erweiterung des Sauerland-Museums in der Arnsberger Altstadt. Der Erweiterungsbau soll unterhalb des bisherigen Museums erreichtet werden, also unterhalb des Landsberger Hofes. 5 Untergeschosse sollen in den Hang zur Ruhrstraße gegraben werden. Auf dem dafür benötigten Grundstück steht bisher ein ehemaliges Bank- und Wohngebäude, eine “Schrott-Immobilie”, wie es ein Ausschussmitglied aus Arnsberg formulierte. Für das seit langem leerstehende Gebäude zahlt der Kreis seit September 2011 Miete, derzeit 4.000 Euro pro Monat. Das dazugehörige Grundstück ist 944 qm groß.

Landrat und Kreisverwaltung berichteten im Ausschuss, dass sie sich mit dem bisherigen Eigentümer über den Kaufpreis handelseinig geworden seien: stolze 656.000 Euro sollen an die Wohnungsbaugesellschaft fließen, der das Gebäude gehört. Die Gesamtkosten für das Grundstück – einschließlich Abbruchkosten für das Gebäude – sollen sich sogar auf 780.000 Euro belaufen. Das entspricht einem Kaufpreis von 695 Euro pro Quadratmeter!!! Die Gesamtkosten für den Grundstückserwerb belaufen sich sogar auf 826 Euro je Quadratmeter.

Der Bodenrichtwert in diesem Gebiet beträgt “nur” 160 Euro. Wegen der steilen Hanglage eines Teils des Grundstücks wäre normalerweise noch ein Abschlag fällig. Zusammen mit dem Abzug der entstehenden Abbruchkosten müßte der Preis für das Grundstück weiter sinken, auf unter 50.000 Euro. Davon ist die anvisierte Kaufpreiszahlung sehr weit entfernt…

Ist die Sehnsucht einiger Verwaltungsbeamten und Politiker nach der Umsetzung des Museumsprojekts so groß, dass (fast) jeder Kaufpreis für das Grundstück akzeptiert wird? Beim Erwerb von Grundstücken sollte man sich jedoch nicht unter Druck setzen lassen. Es gibt andere, insgesamt erheblich kostengünstigere Alternativen für die Aufwertung des Sauerlandmuseums als das angedachte 12-Millionen-Euro-Projekt. Eine Sanierung des Bestandes und die Schaffung zusätzlicher Ausstellungsräume im Südflügel des Landsberger Hofes, im Kellergeschoss und im bisher ungenutzten (und noch nicht fertig gestellten) Anbau an das benachbarte “Blaue Haus” kosten auch Geld, aber bei weitem nicht so viel…

Am 21. Juni soll der Kreistag über das Projekt entscheiden. Zu den Alternativen demnächst mehr…

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Objektivität der Kreisverwaltung und der Kreispolizeibehörde?

By admin at 7:10 am on Friday, May 10, 2013

In der „Lokalzeit Südwestfalen“ des WDR-Fernsehens wurde am 29.03.2013 über eine Kündigungsschutzklage berichtet, die ein gekündigter Mitarbeiter gegen die Kreispolizeibehörde des HSK eingereicht hat (und der das Arbeitsgericht Arnsberg am 23.04.2013 im vollen Umfang stattgegeben hat). Der gekündigte Mitarbeiter hat außerdem gegen leitende Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung gestellt. In dem Beitrag des WDR wird über unzureichende entlastende Ermittlungen und über die Nicht-Berücksichtigung eines internen Vermerks einer leitenden Mitarbeiterin, aus dem sich die Unschuld des gekündigten Mitarbeiters ergibt, sowie über eine seltsame Zusammenballung der Aufgaben der Polizei in eigenen Angelegenheiten berichtet.

Der Landrat ist in seiner Funktion gleichzeitig Chef der Kreispolizeibehörde. Der Kreistag wählt die Mitglieder des Kreispolizeibeirates. Und es findet – in beiden Richtungen – ein intensiver Mitarbeiter¬austausch zwischen der Verwaltung der Kreispolizeibehörde und der allgemeinen Kreisverwaltung statt; in diesem Zusammenhang sei hier nur an die mehrfache Neubesetzung der Position des Abteilungsleiters Verwaltung der Kreispolizeibehörde erinnert.

Aus der Berichterstattung des WDR ergibt sich erheblicher Klärungsbedarf für die Arbeit des Landrats und der Verwaltung, der weit über den Einzelfall hinausgeht. Die Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet müssen darauf vertrauen können, dass sich Kreisverwaltung und Kreispolizeibehörde neutral und objektiv verhalten.

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte daher dem Chef der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises am 07.05.2013 folgende Fragen:

• Wie wird sichergestellt, dass a) in der Kreispolizeibehörde, b) in der übrigen Kreis¬verwaltung verwaltungsinterne Vermerke im weiteren Ablauf von Verwaltungsverfahren vollständig berücksichtigt und nicht übersehen oder möglicherweise sogar „unterdrückt“ werden?

• Wie wird sichergestellt, dass a) in der Kreispolizeibehörde, b) in der übrigen Kreisverwaltung bei etwaigen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern auch entlastende Umstände festgestellt und berücksichtigt werden?

• Wie wird sichergestellt, dass a) die Kreispolizeibehörde, b) die übrige Kreisverwaltung in eigenen Angelegenheiten nicht selbst ermitteln, sondern dies einer neutralen Stelle überlassen?

• Was wird von Seiten des Kreises unternommen, dass der sonst für den HSK zuständige Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft nicht an Verfahren beteiligt wird, an denen die Kreispolizeibehörde, die Kreisverwaltung oder andere Funktionsträger des Kreises beteiligt sind, denn die Partei- und Fraktionszugehörigkeit dieses Abteilungsleiters der Staatsanwaltschaft würde in derartigen Verfahren sicherlich einen Ablehnungsgrund bedeuten?

• Wie viele Strafanzeigen gegen a) Polizeibeamte b) andere Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde c) andere Mitarbeiter der Kreisverwaltung gab es in den Jahren seit 2010 aufgrund ihrer dienstlichen Tätigkeit, aus welchen Gründen erfolgten die Strafanzeigen, und wie endeten diese Verfahren?

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Teurer Leerstand in Alt-Arnsberg

By admin at 11:32 am on Thursday, May 2, 2013

Der Hochsauerlandkreis hat ein leer stehendes ehemaliges Bank- und Wohngebäude unterhalb des Sauerlandmuseums in der Ruhrstraße in Arnsberg angemietet. Das Grundstück ist Bestandteil der Vorplanungen für den Ausbau des Sauerlandmuseums. Die Immobilie soll daher nach dem bisherigen Wunsch der Planer keiner anderen Nutzung zugeführt werden.

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) richtete dazu am 26.02.2013 eine schriftliche Anfrage an den Landrat. Die Antwort trägt das Datum vom 26.04. (wurde also nach genau 2 Monaten erstellt) und lautet so:

“Zu den von Ihnen gestellten Fragen in Bezug auf die Anmietung des ehemaligen Bank- und
Wohngebäudes unterhalb des Sauerland-Museums an der Ruhrstraße nehme ich wie folgt Stellung:

• Der Hochsauerlandkreis hat das Gebäude seit dem 01.09.2011 entsprechend dem Beschluss des Kreistages vom 01.07.2011 angemietet.

• Die monatliche Miete beträgt 3.500,00 € bis einschließlich 31.12.2012 (diese Zahlungen werden auf den Kaufpreis angerechnet, wenn es zu einem Kaufvertrag kommt), ab dem 01.01.2013 sind mtl. 4.000,00 € zu zahlen.

• Seit der Anmietung sind bis einschließlich 31.03.2013 Kosten in Höhe von 68.000,00 € aufgelaufen, die mit 56.000,00 € auf den Kaufpreis angerechnet würden.

• Sofern sich der Kreistag am 21. Juni 2013 für das Regionale-Projekt „Museums und Kulturforum Südwestfalen” entscheidet, wird auf dem Grundstück „Ruhrstraße 13/15″ ein Neubau errichtet. Sofern sich der Kreistag am 21. Juni 2013 gegen das Regionale-Projekt „Museums- und Kulturforum Südwestfalen” entscheidet, endet der Mietvertrag am 30.06.2013.

• Der Mietvertrag mit der Grundstückseigentümerin ist bis zum 30.06.2013 (also kurz nach der Entscheidung des Kreistages am 21.06.2013) befristet.”

Der Beschlussvorschlag über das Regionale-Projekt „Museums- und Kulturforum Südwestfalen“, Vorlage 8/417 vom 07.06.2011, bei der es u.a. auch um eine unterirdische oder oberirdische Lösung für den neuen Ausstellungsraum des Sauerlandmuseums ging, lautete: „Die GBS (Grundstückseigentümerin) ist bereit, dem Hochsauerlandkreis, sofern der Kreistag zustimmt, das Grundstück Ruhrstraße 13/15, 944 qm groß, zu veräußern. Für die Übergangszeit berechnet die GBS einen Mietpreis von 3.500,- Euro pro Monat, da ansonsten die Vermietung an einen anderen Interessenten möglich wäre. Sämtliche Mietzahlungen werden bei Kauf auf den Kaufpreis angerechnet. Für die Zeit von Juli bis Dezember 2011 fallen Mietkosten in Höhe von 21.000,- Euro an. Mittel hierfür sind im Wirtschaftsplan 2011 nicht veranschlagt. …“ Aus dem Protokoll der Kreistagssitzung am 01.07.2011 geht hervor, dass der Kreistag bei 4 Enthaltungen für die Variante der „oberirdischen Lösung“ votierte. Diese Entscheidung beinhaltete auch den zitierten Beschlussvorschlag über die nicht gerade kostengünstige Anmietung des Grundstücks in der Ruhrstraße. In der Beschlussvorlage der Verwaltung stand allerdings nichts darüber drin, dass sie die Miete ab Januar 2013 um fast 15% erhöht und dass nur die bis 2012 gezahlten Mieten auf einen Kauf angerechnet würden.

Am 21. Juni 2013 entscheidet sich wahrscheinlich, ob der HSK 80.000 Euro plus X für die Anmietung einer leer stehenden, alten Immobilie komplett in den Sand gesetzt hat. Spannend bleibt auch, hoch wie im Falle des Falles der Kaufpreis für die Immobilie ausfällt. Im Zweifel ist aber immer noch wessentlich billiger, die Mieten “abzuschreiben”, als ca. 15 Mio Euro in ein viel zu teures Projekt zu investieren.

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Herbe Niederlage für Kreispolizei

By admin at 10:33 am on Tuesday, April 23, 2013

Heute hat das Arbeitsgericht Arnsberg das Urteil im Kündigungsschutzverfahren eines gekündigten Mitarbeiters der Kreispolizeibehörde verkündet. Er sollte angeblich für illegale Downloads von Filmen und Muskititeln auf einen Testrechner in der Kreispolizeibehörde verantwortlich sein. Wir hatten über dieses Verfahren berichtet, ebenso wie die “Lokalzeit Südwestfalen” des WDR. In dem Verfahren ging es u.a. um einen “nicht beachteten” Vermerk einer Abteilungsleiterin, aus dem sich die Unschuld des Mitarbeiters ergab, um fragwürdige Ermittlungen der Kreispolizei in eigenen Angelegenheiten und um seltsame zwischen Kreispolizei und Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen gegen leitende Mitarbeiter der Kreispolizei.

Ergebnis des Gerichtsverfahrens: Beide Ende 2012 gegen den Mitarbeiter ausgesprochenen Kündigungen sind unwirksam, sowohl die “Tatkündigung” als auch die “Verdachtskündigung”. Das Arbeitsverhältnis besteht somit fort, und der Mitarbeiter kann seine Tätigkeit wieder aufnehmen. Allerdings hat die Kreispolizeibehörde noch die Möglichkeit in die Berufung zu gehen. Chef der Kreispolizeibehörde ist der Landrat.

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Woher kommt der Strom?

By admin at 9:35 am on Friday, April 19, 2013

Gestern wurde gemeldet, dass die RLG für den HSK einen neuen kleinen Elektrobus angeschafft hat, der im Raum Medebach im Linienverkehr unterwegs sein soll. Die Kosten (ca. 130.000 Euro, ca. dreimal so hoch wie bei einem Diesel-Fahrzeug) wurden zum großen Teil vom Kreis übernommen.

Das Projekt ist ja interessant. Aber es muss bei E-Fahrzeugen immer gleich die Frage gestellt werden, wie der Strom erzeugt wird. Und es ist noch keine Woche her, dass die Mehrheit im Kreistag bei der Beschlussfassung über das Zukunftsprogramm nicht bereit war, konkrete Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung im Kreisgebiet zu beschließen…

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Zukunftsprogramm: Ungenutzte Chancen

By admin at 11:57 pm on Wednesday, April 17, 2013

Im Mittelpunkt der Kreistagssitzung am 12.04.2013 stand die Beschlussfassung über das Zukunftsprogramm. Die war ursprünglich schon für die Kreistagssitzung am 14.12.2012 geplant, wurde dann aber auf Antrag der SBL verschoben. So konnten die zahlreichen Änderungsanträge, die aus dem Kreistag und von Städten und Gemeinden eingebracht wurden, zunächst in den Ausschüssen des Kreistags beraten werden. Dadurch konnten viele Verbesserungen eingebracht werden. Allerdings wurden in den Ausschüssen fast nur die Vorschläge der Verwaltung abgehakt; inhaltliche Diskussionen hatten Seltenheitswert.

Der Hochsauerlandkreis entwickelt mit seinem Zukunftsprogramm abgestimmte Strategien für die kommenden Jahre. Zukünftiges Handeln soll sich nicht nur auf aktuelle Handlungserfordernisse beziehen, sondern verstärkt die Herausforderungen der Zukunft in den Blick nehmen und dafür Lösungsansätze finden.” heißt es im 1. Absatz der Einleitung des nun beschlossenen Zukunftsprogramms.
Für diese Zielsetzungen leistet das Programm auch wertvolle Beiträge. Schade ist allerdings, dass viele Chancen ungenutzt blieben. Als Beispiele dafür hier 8 Anträge der SBL, die alle keine Berücksichtigung fanden, und auf die die SBL in der Kreistagssitznug noch einmal hingewiesen hat:

• Im Kreisgebiet sollen alle Schulformen angeboten werden (bisher ist der HSK der einzige aller 53 Kreise in NRW, in dem es keine einzige Gesamtschule gibt).
• 100% des im Kreisgebiet verbrauchten Stromes soll aus erneuerbaren Energien erzeugt werden (dieses Ziel ist in NRW nur im HSK erreichbar, denn er verfügt über eine sehr große Fläche, eine geringe Siedlungsdichte und aufgrund seiner Höhenlage über sehr günstige Voraussetzungen für Windkraft und Wasserkraft; mit dem 100%-Ziel für den HSK könnten die viel ungünstigeren Bedingungen z.B. im Ruhrgebiet etwas ausgeglichen werden, um landesweit einen 15prozentigen Stromanteil aus Erneuerbaren Energien zu erreichen)
• Der Kreis soll Vorbild sein und für seine eigenen Gebäude Strom nur aus Erneuerbaren Energien beziehen.
• Es sollten einheitliche Kindergartenbeiträge für das gesamte Kreisgebiet angestrebt werden, zur Gleichwertigkeit der finanziellen Rahmenbedingungen.
• Die Ausländerbehörde des HSK sollte ihre Ausrichtung von der mitunter zu beobachtenden “Abschiebebehörde” hin zu einer “Willkommenskultur” ändern.
• Der Kreis sollte in allen Politikbereichen (z.B. Untere Landschaftsbehörde) das Ziel verfolgen, den “Flächenfraß” zu senken, indem mehr Sanierung von Bestandsbauten erfolgen und weniger Neubaugebiete ausgewiesen werden.
• Es sollte eine konsequentere Überwachung der Qualität der Böden und Gewässer stattfinden, zum Schutz vor giftigen Chemikalien wie z.B. PFT.
• Es sollte kreisweit ein (vom Land NRW erheblich bezuschusstes) Sozialticket eingeführt werden, um die Mobilität auch für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zu sichern.

Leider gab es auch in der Sitzung des Kreistags für keinen dieser Anträge Unterstützung. Deswegen hat sich das Kreistagsmitglied der SBL in der Schlussabstimmung über das Zukunftsprogramm enthalten.

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Hat „der Fall Oversum“ Auswirkungen auf den Kreishaushalt?

By admin at 2:35 pm on Tuesday, April 9, 2013

Nicht einmal ein Jahr ist es her, als das Winterberger Leuchtturm-Projekt „Oversum“ mit Promis, Lobeshymnen, Medienrummel und ganz viel Zuversicht an den Start ging. Doch vorerst bleiben nur die Träume; denn leider verblasste schon im Eröffnungsjahr 2012 mehr und mehr die Strahlkraft vom Winterberger Ei. Im März 2013 kam dann die Meldung, dass die aquasphere Winterberg GmbH als Oversum-Objekteigentümerin der von der Insolvenz bedrohten Vital Resort Winterberg GmbH als Badbetreiberin das Pacht- und Bewirtschaftungsverhältnis für die Bereiche Sportbad sowie Fitness, Wellness und Sauna mit sofortiger Wirkung gekündigt habe.

Für die Stadt Winterberg ist das sicher eine sehr ungünstige Entwicklung. Doch wirkt sich diese Insolvenz auch auf den Haushalt des Hochsauerlandkreises aus? Dazu stellte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) folgende Anfrage an den Landrat:
„Welche mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen auf den Kreishaushalt erwarten Sie aufgrund der Insolvenz der Vital Resort Winterberg GmbH im laufenden Haushaltsjahr und für die künftigen Haushaltsjahre?“

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Zukunftsprogramm für den HSK – offenbar weiter keine Chance für die Gesamtschule und für vieles mehr

By admin at 1:28 pm on Sunday, April 7, 2013

In der Kreistagssitzung am 12. April 2013 soll über das „Zukunftsprogramm für den Hochsauerlandkreis, 2. Entwurf“ entschieden werden. Der 2. Entwurf wurde erforderlich, nachdem Ende 2012 für die 1. Fassung 23 Änderungsanträge und 163 Anregungen aus dem Kreistag und verschiedenen Städten und Gemeinden eingegangen sind, darunter nicht wenige von der Sauerländer Bürgerliste (SBL).

Leider blieben jedoch viele Vorschläge der SBL unberücksichtigt. Hier einige Beispiele und Erläuterungen:

Handlungsfeld „Bildung“ – Obwohl die Verwaltung im Zukunftsprogramm zu Recht ausführt, das Bildungssystem sollte insgesamt durchlässiger werden, kommt die Forderung von SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos, alle Schulformen im Kreisgebiet anzubieten, nicht zum tragen. Der Hochsauerlandkreis ist also weiter fest entschlossen, die letzte von Gesamtschulen freie Bastion in NRW zu bleiben. Schade! Zukunfts-Chance vorerst wieder vertan!

Handlungsfeld „Energie und Klima“ – Da benennt der HSK u.a. als Zielsetzung, den C02-Ausstoß zu reduzieren sowie die regionale Wertschöpfung, insbesondere durch den Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern. Weiter heißt es, dass der Ausbau der „Erneuerbaren“ sich in unserer Region oftmals allein durch das Handeln privater Personen und Institutionen gestalte. Der HSK könne dennoch selbst aktiv werden, z.B. als Energieeinkäufer oder Berater und Vorbild. Richtig! Leider vermissen wir hier aber eine ganz konkrete Anregung der SBL. Sie lautet, die Kreisverwaltung solle für ihre kreiseigenen Gebäude Strom nur aus erneuerbaren Energien beziehen. Schade! Wie war das nochmal mit der Vorbildfunktion?

Handlungsfeld „Familie und Jugend“ – Eine Forderung der Sauerländer Bürgerliste lautet: „Einheitliche Kindergartenbeiträge im Kreisgebiet anstreben“; denn die Höhe Kita-Beiträge sind immer noch unterschiedlich geregelt. Der Grund: Die Jugendämter der Städte Arnsberg, Schmallenberg und Sundern und das für die restlichen HSK-Kommunen zuständige Jugendamt beim Hochsauerlandkreis haben jeweils eigene, zum Teil sehr unterschiedliche Beitragstabellen. Unter Moderation der Kreisverwaltung sollte wenigstens auf Kreisebene, auch in Hinsicht auf die interkommunale Zusammenarbeit, dem Gebühren-Wirrwarr ein Ende gesetzt werden. Ansonsten wär`s schade und wieder eine Chance vertan!

Handlungsfeld „Integration“ – Der HSK formuliert das Ziel: „Ausländische Mitbürger sind im Hochsauerlandkreis willkommen und tragen zur Vielfalt der Bürgergesellschaft bei.“ Das hören wir gerne! Nur bedauerlich, dass es trotzdem immer wieder (weitgehend unbemerkt von der Bevölkerung) zu zwangsweisen Aufenthaltsbeendigungen und Abschiebungen von ausländischen Mitbürgern aus dem Hochsauerlandkreis kommt, und zwar auch von solchen, die schon seit ca. 20 Jahren hier leben. Unter „Willkommenskultur“ stellen wir uns etwas anderes vor. Schade also, dass der SBL-Antrag, „Neuausrichtung des Ausländeramtes, damit die Zielsetzung Abschiebung durch das Ziel Möglichkeiten zum Verbleib finden, ersetzt wird“, im Zukunftsprogramm unberücksichtigt bleibt. So werden wieder Chancen vertan!

Handlungsfeld „Land- und Forstwirtschaft“ – Hier findet die Forderung der SBL, „die Senkung des Flächenverbauchs durch Rücknahme von vorhandenen und durch stark eingeschränkte Ausweisung von neuen Baugebieten sowie die Förderung der Sanierung von Bestandsbauten“ weder Erwähnung, geschweige denn Berücksichtigung. Wann verstehen Städte, Gemeinden und der Kreis endlich, dass der erhebliche Bevölkerungsrückgang im Sauerland auch mit geringerem Bedarf an Wohnungen und Häusern einher geht? Oder bevorzugt man hier etwa leer stehende Ortskerne zugunsten von Neubaugebieten in Ortsrandlagen? Schade! Umdenken vorläufig verpasst!?

Handlungsfeld „Soziales“ – Wie schon mehrmals zuvor fordert die Sauerländer Bürgerliste auch für das Zukunftsprogramm die „Einführung eines Sozialtickets zur Sicherstellung der Mobilität für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen“. Bekanntlich ist der HSK ja der flächengrößte Kreis in NRW. Viele benachbarte Landkreise (teils mit deutlich kleinerer Ausdehnung) und z.B. Städte im Ruhrgebiet bieten dieses Ticket schon längere Zeit an. Leider bleibt die Anregung der SBL auch im überarbeiteten Zukunftsprogramm Fehlanzeige. Schade, zumal das Land das Sozialticket finanziert. Bessere Chancen für viele hier und jetzt wieder vertan!

Handlungsfeld „Umwelt, Landschaftsentwicklung“ – Der HSK nennt als Zukunfts-Aufgabe die Reduzierung des Flächenverbrauchs, die Entwicklung eines Konzepts zur Reduzierung der Bodenerosion und auch den sensiblen Umgang mit dem Thema Bodenbearbeitung und Änderung der Anbaumethoden. Das ist wichtig und gut! Nur leider geht das Zukunftsprogramm nicht konkret, wie von der SBL angeregt, auf „die Überwachung der Böden und Gewässer und die Beseitigung der Folgen durch die mit verschiedenen Chemikalien und sogenannten Düngern vergifteten Weihnachtsbaumkulturen“ ein. Schade! Denn das ist und bleibt eine große und wichtige Aufgabe für die Zukunft …
… so wie vieles mehr!

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Verdachtskündigung mit fragwürdiger Begründung

By admin at 10:21 pm on Tuesday, April 2, 2013

Bemerkenswertes gab es am Dienstag im Arbeitsgericht Arnsberg zu hören. Dort stand die Verhandlung der Kündigungsschutzklage eines der beiden ehemaligen Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde an, dessen Arbeitsverhältnis wegen angeblicher illegaler Downloads gekündigt worden war (Aktenzeichen 1 Ca 1139/12).

Der ehemalige Mitarbeiter erklärte noch einmal, dass er nichts gemacht habe, was eine Kündigung rechtfertige. Für das Netzwerk in der Zentrale der Kreispolizei war er gar nicht zuständig, sondern z.B. für das Polizei-Funknetz im Kreisgebiet. Deshalb sei er auch des öfteren außerhalb seines Büros tätig gewesen.

Sein Anwalt wies darauf hin, die Ermittlungen hätten ergeben, dass viele Mitarbeiter Zugang zu dem Rechner hatten, auf den der gekündigte Mitarbeiter angeblich Musiktitel der Gruppe ‘Ich und Ich’ heruntergeladen hatte. Es habe sich um einen Testrechner gehandelt, der nicht Bestandteil des Netzwerkes in der Kreispolizeibehörde ist. Der Zugang sei ohne Paßwort möglich gewesen, das hätte sogar die bisherige für die Verwaltung zuständige Abteilungsleiterin überprüft (die übrigens laut Bericht des WDR auch den Aktenvermerk schrieb, dass es der betreffende Mitarbeiter nicht gewesen sein könne).
Und es stünde nach den Ermittlungen auch fest, dass für Downloads ein USB-Stick in den Rechner gesteckt worden sei, als der gekündigte Mitarbeiter gar nicht im Gebäude der Kreispolizei anwesend war.

Der Rechtsanwalt kritisierte ferner, dass die Staatsanwaltschaft 1 1/2 Jahre gebraucht hätte, um eine Anklageschrift zu erstellen. Bis zur Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Meschede habe es noch ein weiteres Jahr gedauert. Der ehemalige Mitarbeiter sei nicht verurteilt worden, sondern es sei eine Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung von 500 Euro erfolgt, zur Vermeidung eines langwierigen Verfahrens und unter Vorbehalt. Dies vorläufige Ergebnis könne widerrufen werden, wenn die Leitung der Kreispolizeibehörde daraus einen Kündigungsgrund ableite.

Erhebliche Kritik gab es seitens des Rechtsanwalts erneut gegen die Ermittlungen durch die Kreispolizeibehörde Meschede und die Staatsanwaltschaft Arnsberg. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso die Kreispolizei in ihren eigenen Angelegenheiten selbst ermittelt habe, statt dies an eine andere Polizeibehörde abzugeben. Und die Staatsanwaltschaft habe nach der Anzeige gegen die Vorgesetzten in der Kreispolizeibehörde wegen falscher Anschuldigung innerhalb von nur 3 Wochen das Verfahren eingestellt, nachdem sie für die Ermittlungen gegen den ehemaligen Mitarbeiter weit mehr als ein Jahr gebraucht hatte, und sei den vorliegenden Zweifeln an der Schuld des gekündigten Mitarbeiters nicht angemessen nachgegangen.
Dazu eine Anmerkung: Das Justizministerium des Landes NRW sichert in seiner Broschüre “Was Sie über den Strafprozess wissen sollten” allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes zu: “Bei der Erfoschung des Sachverhalts hat die Staatsanwaltschaft auch die den Beschuldigten entlastenden Umstände zu ermitteln. Sie ist zu strenger Obkektivität verpflichtet.” In den nächsten Wochen wird sich vielleicht zeigen, ob diese Anforderung für die Staatsanwaltschaft Arnsberg auch dann gilt, wenn die Polizei selbst in einen Fall verstrickt ist…

Der gekündigte Mitarbeiter betonte, dass er nicht gegen Zahlung einer Abfindung ausscheiden, sondern seinen Arbeitsplatz behalten möchte. Ihm ginge es auch darum, seine Reputation wieder herzustellen.

Die Kreispolizeibehörde wurde durch einen Anwalt aus einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei aus Paderborn vertreten. Dem fiel dazu ein, dass er sich eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht vorstellen könne, weil der gekündigte Mitarbeiter gegen die aus seiner Sicht falschen Anschuldigungen seiner Vorgesetzten vorgegangen sei.
Daraus lassen sich aus Sicht eines Beobachters 2 Fragen ableiten: Darf ein Mitarbeiter sich nicht gegen Fehlverhalten seiner Vorgesetzten wehren, und wer sagt, dass bei einer fehlenden Basis für künftige Zusammenarbeit nur das Ausscheiden des Mitarbeiters infrage kommt?

Die Kreispolizeibehörde ist sich übrigens selbst der Umstände nicht sicher. Denn sie hat eine sogenannte Verdachtskündigung ausgesprochen.
Die ist laut Bundesarbeitsgericht bereits „dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen und die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören“.
Seine Entscheidung will das Arbeitsgericht am 22.4. verkünden.

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Schwere Vorwürfe gegen Leitung der Kreispolizeibehörde und Staatsanwaltschaft

By admin at 12:06 am on Friday, March 29, 2013

Die Sendung “Lokalzeit” des WDR-Fernsehens berichtete am Donnerstag, 28. März, erneut über die Download-Affäre in der Kreispolizeibehörde in Meschede. (Eine Woche lang ist dieser Bericht hier zu sehen.) Die Arbeitsverhältnisse mit zwei IT-Spezialisten aus der Kreispolzeibehörde hatte die Behördenleitung gekündigt, weil sie für den illegalen Download von Musiktiteln (u.a. der Gruppe “Ich und Ich”) und von Videos ausgerechnet auf Dienstrechner der Kreispolizeibehörde verantwortlich sein sollen.

Doch nun tauchte ein bisher interner Vermerk der ehemaligen Verwaltungsleiterin der Kreispolizeibehörde auf. Die “Kreisoberrechtsrätin” wurde übrigens nur kurze Zeit nach diesem Ereignis wieder zurück in die Kreisverwaltung versetzt. Die Redaktion der Sendung berichtete, dass ihr der Vermerk vorliegt. Darin heißt es: “Offenbar ist von dem dienstlichen Rechner des Herrn … aus kein illegaler Download erfolgt. Der Download muss von einem anderen Gerät aus erfolgt sein.” Pikanterweise ist jedoch – laut Bericht des WDR – weder die Leitung der Kreispolizeibehörde den Erkenntnissen nachgegangen noch die Staatsanwaltschaft; sie stellte die diesbezüglichen Ermittlungen einfach ein. Die gleiche Nicht-Bearbeitung erfolgte, als der Rechtsanwalt eines der gekündigten Mitarbeiter Strafanzeige gegen leitende Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde wegen falscher Verdächtigung stellte. Der vom WDR interviewte Staatsanwalt war zunächst sprachlos, als er gefragt wurde, ob es denn richtig sei, dass die Polizei in ihren eigenen Angelegenheiten für die Vernehmungen zuständig sei statt eine andere Polizeibehörde damit zu beauftragen.

Der WDR hat versucht, vom Landrat oder von der Leitung der Kreispolizeibehörde eine Stellungnahme zu erhalten; dies wurde abgelehnt.

Die Ereignisse um die Kreispolizeibehörde könnten noch sehr spannend werden. Denn es gibt einen weiteren Fall, in dem der Kreispolizeibehörde eklatantes Fehlverhalten vorgeworfen wird. Dabei geht es u.a. um falsche Verdächtigung, um unwahre Protokolle und um die teilweise gewaltsame Verhinderung des Kontaktes eines Unfallbeteiligten zu seinem Verteidiger. Eine diesbezügliche Dienstaufsichtsbeschwerde läßt die Leitung der Kreispolizeibhörde seit mehr als einem Jahr unbeantwortet. Die “Ermittlungen” der Staatsanwaltschaft lassen viele Fragen offen. Auch hier geht es um rechtsstaatlich fragwürdige Vernehmungen der Polizei in eigenen Angelegenheiten. Aus einem Aktenvermerk ergeben sich Absprachen zwischen Kreispolizeibehörde und Staatsanwaltschaft.

In diese Angelegenheit involviert ist u.a. Oberstaatsanwalt Wolff, der auch CDU-Kreistagsmitglied ist… Könnten da vielleicht enge Kontakte zu CDU-Mitgliedern in der Leitung der Kreispolizeibehörde bestehen? Zum jetzigen Zeitpunkt darf man nur die Frage stellen; vielleicht gibt es ja irgendwann darauf eine Antwort?

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Was kostet die Miete für das leerstehende Haus?

By admin at 12:54 pm on Monday, March 11, 2013

Seit etwa einem Jahr zahlt der Hochsauerlandkreis Miete für ein leerstehendes Haus in Arnsberg, das er unterhalb des Sauerlandmuseums angemietet hat. Es ist sehr zweifelhaft, ob dies eine sinnvolle Ausgabe ist. Um den Vorgang transparent zu machen, hat SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos die folgende Anfrage an den Landrat gestellt:

Sehr geehrter Herr Landrat,

der Hochsauerlandkreis hat ein leer stehendes ehemaliges Bank- und Wohngebäude unterhalb des Sauerlandmuseums in der Ruhrstraße in Arnsberg angemietet. Nach meiner Kenntnis ist das Grundstück Bestandteil der Vorplanungen für den Ausbau des Sauerlandmuseums. Die Immobilie sollte daher nach dem bisherigen Wunsch der Planer keiner anderen Nutzung zugeführt werden.

Hiermit bitte ich um Antwort auf die Fragen:

o Seit wann hat der HSK das Gebäude angemietet?

o Wie hoch ist die monatliche Miete?

o In welcher Höhe sind bisher Mietkosten- und Nebenkosten aufgelaufen?

o Wie sehen die weiteren Nutzungspläne bezüglich der Immobilie bzw. des Grundstücks aus?

o Mit welcher Frist und zu welchem Termin ist der Mietvertrag für dieses Gebäude kündbar?

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Anfrage: Landrat als Werbebotschafter für Oversum-Betreiber sab??

By admin at 2:19 am on Wednesday, March 6, 2013

In den letzten Tagen und Wochen gingen fast täglich neue Meldungen ein, die ein Scheitern des zum “Oversum” gehörenden Hallenbades möglich erscheinen lassen. Die Bau- und Betreibergesellschaft s.a.b. aus Friedrichshafen ist schon in mehreren anderen Orten damit aufgefallen, dass sie an Projektierung und Bau von Bädern viel Geld verdient hat, sich aber nach kurzer Zeit auf dem laufenden Betrieb zurückgezogen hat und die Gemeinden auf hohen Betriebskosten sitzen bleiben. Eventuell könnte mit Sundern eine weitere Stadt im HSK von der s.a.b. “eingefangen” worden sein??

Die aktuelle Entwicklung war am 5. Närz Anlass für eine Anfrage der SBL an den Landrat zum Thema Oversum

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
am 1. März 2013 meldete Radio Sauerland, der Betreiber des Oversum-Schwimmbads durchlaufe ein Insolvenzverfahren. Dem Bad drohe die vorübergehende Schließung.
Die Nachricht kam für viele nicht überraschend. Z.B. im Blog „Zoom“ [www.schiebener.net/wordpress] werden schon seit Monaten die Probleme des Oversum Vitalresorts Winterberg und des Betreibers, der sab AG aus Friedrichshafen, heftig diskutiert.

Daher bitte ich um die Beantwortung der Fragen:
• Treffen die Pressemeldungen von der letzten Immobilienmesse im Oktober 2012 in München mit folgendem Inhalt zu; „Landrat Dr. Karl Schneider vom Hochsauerlandkreis hatte keine Schwierigkeiten, seine Kollegen auf die Beratungs- und Entwicklungserfahrungen des Vorstandsvorsitzenden der SAB AG hinzuweisen. Schneider: „Gerade Oversum ist ein gutes Beispiel, wie sichtbar gute privatwirtschaftliche Planung harmonisch im kommunalen Raum entstehen kann.“ (siehe z.B.: http://politikfotogermany.wordpress.com/2012/10/08/kommunen-melden-beratungsbedarf-bei-sab-ag-an/; http://www.openpr.de/news/691922/Kommunen-melden-Beratungsbedarf-bei-SAB-AG-an.html)?
• Falls diese Meldungen zutreffend sind: Erachtet der Landrat seinen Einsatz als Werbeträger und Empfehler für die sab AG für sinnvoll?
• Teilt der Landrat seine damaligen Bewertungen auch heute noch?
• Waren dem Landrat im Oktober 2012 die Veröffentlichungen und die Diskussionen zum Oversum-Projekt und zur sab AG im Blog „Zoom“ und aus anderen Medien bekannt?
• Sind dem Landrat weitere gescheiterte oder in sehr kritischen Phasen befindliche sab-Bäder-Projekte bekannt, z.B. in Lüdinghausen, Siegburg, Bad Ems, Hechingen und Leimen?

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“Untätigkeit”

By admin at 9:08 am on Monday, March 4, 2013

Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung eine Einigungsstelle besetzt. Auf Vorschlag des Landrats wurde der bisherige (bis Januar 2013) Präsident des Landgerichts Arnsberg mit dem Vorsitz betraut.

Jedoch ist die Tätigkeit des Landgerichts Arnsberg in den letzten Jahren sowohl vom Oberlandesgericht Hamm als auch vom Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Mängel sehr deutlich kritisiert worden.

Einige Auszüge aus einem Beschluss des OLG Hamm (5 Ws 286/09), erlassen aufgrund einer Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Bielefeld (!). Darin ging es um das Unterlassen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in einer Angelegenheit mit Wirtschaftskriminalität in sehr großem Ausmaß. Das OLG ist sicherlich unverdächtig, “politische” Bewertungen vorzunehmen.

Trotz mehrerer weiterer Sachstandsanfragen der Staatsanwaltschaft in der Folgezeit erfolgte eine erkennbare Förderung des Verfahrens seitens der Strafkammer seither nicht…
Bei weiterer Untätigkeit der Kammer droht der Eintritt der absoluten Verjährung, da die doppelte Verjährungsfrist … ablaufen wird. Die weitere Zurückstellung der Entscheidung mit dieser Verjährungsfolge hat damit die Wirkung, dass das Hauptverfahren nicht mehr eröffnet werden kann, wodurch der staatliche Strafanspruch endgültig vereitelt wird, dessen Durchsetzung der Staatsanwaltschaft und den Gerichten als Ausfluss aus dem Rechtsstaatsprinzip obliegt…
So hätte die Kammer bereits seit dem 17. Oktober 2008 das für eine Eröffnungsentscheidung nunmehr erforderlich gehaltene Gutachten zur Frage der Überschuldung der GmbH´s … einholen können, denn die Vorschrift existiert bereits seit diesem Zeitpunkt. Warum dies bis zum heutigen Zeitpunkt nicht geschehen ist, ist kaum nachvollziehbar. …
Ebenso unverständlich ist der Hinweis der Strafkammer, der Staatsanwaltschaft solle vor der Einholung eines Gutachtens aufgegeben werden, weitere Unterlagen vorzulegen.
Warum es der Kammer bis heute nicht möglich ist, eine detaillierte Aufstellung der angeblich fehlenden Unterlagen zu erstellen, ist nicht ansatzweise erkennbar; dies gilt um so mehr, als bereits in einem Parallelverfahren ein entsprechendes Gutachten eingeholt worden ist.
Die Strafkammer verkennt darüber hinaus die Strafprozessordnung ….
Aus alledem folgt, dass nach Durchsicht der Akten kein Grund ersichtlich ist, weshalb nach mehr als drei Jahren, die seit der Anklageerhebung verstrichen sind, noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden worden ist. Auch Neuermittlungen sind bisher nicht veranlasst. Dass dem Senat offensichtlich die Originalakten vorgelegt und keine Zweitakten angelegt wurden, rundet das Gesamtbild ab.

In der Kreistagssitzung erklärte der Landrat sinngemäß, da sei eine einmalige Panne passiert. Die hat aber viele Jahre lang angedauert und scheint nicht ganz harmlos gewesen zu sein…

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HSK-Kreistagsmitglieder möchten so bleiben wie sie sind …

By admin at 3:36 pm on Saturday, March 2, 2013

… jedenfalls was ihre Zahl im Kreis-Parlament anbelangt.

In Meschede beschloss der Stadtrat kürzlich, die Zahl der Ratsmitglieder in der kommenden Legislaturperiode von 44 auf 38 zu reduzieren. Durch diese Maßnahme spart die Stadt einige tausend Euro für die Aufwandsentschädigungen der Ratsmitglieder. Das bedeutet zumindest eine kleine Entlastung für den klammen Stadthaushalt.

Eine gute Entscheidung, meinen die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL).
SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos formulierte daraufhin für die Kreistagssitzung am 22.02.2013 folgenden Antrag:
„Die Anzahl der im Hochsauerlandkreis zu wählenden Kreistagsmitglieder wird ab der im Jahr 2014 beginnenden Wahlperiode von 54 auf 48 reduziert.

Begründung und Erläuterung:
§ 3 Kommunalwahlgesetz NRW bietet die Möglichkeit, jetzt noch die Zahl der Kreistags- bzw. Ratsmitglieder für die 2014 beginnende Wahlperiode um bis zu 6 reduzieren. Viele an-dere Kommunen haben bereits die Zahl der Mitglieder ihrer Kommunalparlamente verringert.
Aufgrund des starken Bevölkerungsrückgangs von konstant etwa 2.000 Einwohnern pro Jahr und zur Kosteneinsparung erscheint dies auch für den Hochsauerlandkreis sinnvoll.“

Wie sich in der Kreistagssitzung dann heraus stellte, waren alle anderen Kreistagsmitglieder von dieser Kostendämpfungsmaßnahme nicht sonderlich begeistert. Um es kurz zu fassen, der Antrag der SBL erhielt eine Ja-Stimme (und zwar die des Antragstellers) sowie eine Ent-haltung eines fraktionslosen Kreistagsmitglieds. CDU-, SPD-, FDP- und Grüne-Fraktion stimmten einmütig gegen die Verkleinerung des Kreistags getreu dem Motto “Ich will so bleiben wie ich bin!“

Zahlreiche andere Kommunalparlamente in NRW haben dagegen in den letzten Monaten eine Verkleinerung beschlossen…

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Kreisumlage: The Same Procedure …

By admin at 10:12 am on Monday, February 25, 2013

Es war wie schon häufig in den letzten Jahren:
1. Landrat und Kreiskämmerer schlagen mit dem Entwurf des Kreishaushalts eine drastische Anhebung der von den Gemeinden an den Kreis zu zahlenden Kreisumlage (KU) vor.
2. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erklären in ihren Stellungnahmen, dass eine so große Anhebung der KU nicht erforlich sei und schlagen den Verzicht auf die Anhebung der KU bzw. eine geringere Anhabung vor.
3. SPD, Grüne und SBL beantragen im Kreistag eine wesentlich geringere Anhebung der KU als im Haushaltsentwurf vorgesehen.
4. Die CDU-Kreistagsfraktion präsentiert sich als Retter der Kommunalfinanzen, weil sie eine etwas geringere Anhebung der KU als von der Kreisverwaltung vorgeschlagen beantragt.
5. Die FDP stimmt mit der CDU.
6. Die Anhebung der KU wird vom Kreistag mehrheitlich beschlossen.

Bisher hat sich – in allen 4 Jahren seit 2008, in denen das “Neue Kommunale Finanzmanagement” landesweit zur Anwendung kommt, das eine periodengerechte Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben gewährleisten soll – nach Abschluss der Haushaltsjahres immer herausgestellt, dass die KU viel zu hoch war. Die SBL wies in der Kreistagssitzung am Freitag darauf hin, dass es in den Haushaltsjahren von 2008 bis 2011 Überschüsse zwischen 4,2 Mio und 5,5 Mio Euro gegeben hat. So könnte sich aus dieses Mal wieder als Schritt 7 im Standard-Ablauf herausstellen, dass der Kreis auch im Jahr 2013 viel zu viel Geld von den Gemeinden kassiert hat.

Jedenfalls wurde am Freitag eine Erhöhung der KU um 1,1 Prozentpunkte beschlossen, statt der zunächst beabsichtigten 1,5 Punkte. Das bringt dem Kreis 2,9 Mio Euro Mehreinnahmen, von denen 2,0 Mio Euro allein aus den gestiegenen Bemessungsgrundlagen stammen, also auch ohne Umlageerhöhung an den Kreis geflossen wären.

Über die – weitergehenden! – Anträge von SBL, den KU-Hebesatz nicht zu erhöhen und der SPD, geringer anzuheben, wurde gar nicht erst abgestimmt. Dem Haushalt stimmten schließlich nur CDU und FDP zu.

Bemerkenswert war der Umgang mit dem Antrag der SBL, die heimischen Landtagsabgeordneten aufzufordern, im Landtag die Wiedereinführung der Jagdsteuer zu beantragen. Diese Steuer ist seit Januar 2013 ganz weggefallen, noch auf Initiative der alten CDU-/FDP-Landesregierung. Es handelte sich um die einzige Steuereinnahme des Kreises, und sie brachte dem HSK ca. 800.000 Euro pro Jahr. Dem Antrag der SBL stimmten allerdings nur wenige Kreistagsmitglieder zu. Anscheinend haben noch nicht alle Kreistagsmitglieder die finanzielle Situation erkannt?!

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