Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

SBL/FW fragt nach Prävention gegen Rechtsradikalismus an kreiseigenen Schulen

By admin at 9:37 pm on Wednesday, November 15, 2017

Ein Schulsozialarbeiter machte Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) darauf aufmerksam, dass sich rechtsextremes Gedankengut auch an unseren Schulen im Hochsauerlandkreis breit machen könnte.
Denn die rechtspopulistische Szene ist anscheinend auch im Hochsauerlandkreis laut und aktiv. Vor allem in den sogenannten sozialen Medien verbreitet sie offensiv ihre Parolen. Nicht wenige junge Menschen finden rechtsradikale Sprüche, aggressive, oft sogar gewalttätige Fremdenfeindlichkeit, Nazi- und Pegida-Aufmärsche und Hakenkreuzschmierereien beeindruckend und attraktiv.

Wenn solche Parolen verfangen und sogar zur Nachahmung anregen, ist das vielleicht nicht nur eine Frage des familiären und sozialen Umfelds, sondern auch eine der Bildung!?

Auf diese Befürchtungen und Sorgen, die sicherlich auch viele Lehrerinnen und Lehrer teilen, reagierte nun die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) und richtete sich am 07.11.2017 mit folgenden Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:
1. Welche Möglichkeiten sehen Sie, aufkeimendem oder bereits bestehendem Rechtspopulismus und Rassismus an Schulen – speziell an den kreiseigenen Schulen – vorzubeugen und aktiv und möglichst effizient gegen derartige Einstellungen, sowohl bei Schüler/innen und ggf. auch bei Lehrer/innen, zu handeln?
2. Sind an den kreiseigenen Schulen „Projekte gegen Rechts“ (z. B. „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“) Bestandteil themenaffiner Unterrichtsfächer? Oder sind diese Angebote in entsprechenden Fächern wie Gesellschaftslehre, Politik, Geschichte oder Erdkunde entlang der Kernlehrpläne durch gezielte Unterrichtseinheiten integriert?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn ja, welche konkreten Angebote gibt es an welcher Schule? Mit welchem personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand und über welche Zeiträume laufen diese Maßnahmen an den einzelnen Schulen oder an außerschulischen Lernorten?
5. Lehrerinnen und Lehrer haben eine Vorbildfunktion. Gibt es für die Pädagoginnen und Pädagogen an den kreiseigenen Schulen Verhaltensanweisungen bzw. schulinterne Fortbildungen hinsichtlich der Thematisierung von AfD und anderen rechtspopulistischen Gruppen?
6. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Neutralitätsgebot?
7. Wie gehen die Lehrerinnen und Lehrer auf Schülerinnen und Schüler ein, deren rechtspopulistische Haltung offensichtlich ist?

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Schüler- und Azubiticket in Hessen: 1 Euro pro Tag

By adminRL at 2:04 pm on Wednesday, June 7, 2017

Im HSK stöhnen Schüler und vor allem Azubis über horrende Fahrpreise. Die Nachbarkreise Olpe und Siegen haben bereits ein kostenloses Schülerticket eingeführt. Aber Azubis müssen überall in Südwestfalen ganz tief in die Tasche greifen, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchten.

Dass es günstiger geht, beweist ab 01.08.2017 das Nachbarland Hessen: Dann gibt es dort für alle SchülerInnen und Azubis das neue Schülerticket. Es gilt für alle Bahnen und Busse in ganz Hessen, ohne tageszeitliche Begrenzung. Die Kosten belaufen sich auf nur 365 Euro im Jahr, also umgerechnet 1 Euro pro Tag. Bezugsberechtigt sind nicht nur Schüler mit Wohnsitz in Hessen, sondern auch (nur) mit Schulort in Hessen. Der Vorverkauf startet jetzt, Anfang Juni.

Der Geltungsbereich ist riesig und umfasst sogar einige Bahnhöfe außerhalb der Landesgrenze, z.B. Warburg:
Schuelerticket_Hessen_Gueltigkeit

Nähere Informationen stehen hier: https://www.rmv.de/linkableblob/de/87806-114516/data/schuelerticket_hessen_broschuere.pdf

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HSK wendete im Jahr 2016 über 1,1 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket auf

By adminRL at 5:06 pm on Tuesday, May 30, 2017

Wirkungsvolles Instrument?
Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT, ist in Verruf geraten. Seine Kritiker meinen, es sei viel zu bürokratisch und erreiche nur einen kleinen Teil seiner Zielgruppe.
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) geht davon aus, dass diese Einwände berechtigt sind, und startete am 09.05.2017 den Versuch zu erfahren, wie sich die Situation im HSK darstellt
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7509

Die Kreisverwaltung antwortete sinngemäß „alles gut“.

Hier der Wortlaut des Schreibens aus dem Kreishaus mit Datum vom 22.05.2017:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 09.05.2017;
hier: Bildung- und Teilhabepaket

Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

wie in meinem o. g. Schreiben bereits erläutert, lässt sich bezüglich der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) EDV-technisch lediglich die Anzahl der bewilligten Anträge auswerten. Ein Rückschluss auf die Anzahl der geförderten Kinder lässt sich daraus nur bedingt ableiten, da die Leistungsberechtigten für die verschiedenen Leistungskomponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes mehrere Anträge stellen können.

Die Zuständigkeit für die Bewilligung und Finanzierung von BuT-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsbeLG) liegt bei den Städten und Gemeinden in der Region. Aus diesem Grund habe ich keine Informationen über das vor Ort verausgabte Mittelvolumen. Mir liegen lediglich die Zahlen der bewilligten Anträge vor, die ich nachrichtlich in die nachfolgende tabellarische Übersicht eingearbeitet habe:

Jahr
Bewilligungen SGB II/SGB XII/BKGG
Aufwendungen SGB II/SGB XII/BKGG
Bewilligungen AsylblG

1. Für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
2016
1.930
225.039,58 Euro
276
Jan. bis März 2017
552
74.875,93 Euro
47

2. Für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
2016
4.678
386.804,32 Euro
297
Jan. bis März 2017
3.111
116.529,77 Euro
20

3. Für Schülerbeförderungskosten
2016
95
21.169,99 Euro
10
Jan. bis März 2017
69
19.340,40 Euro
5

4. Für zusätzliche außerschulische Lernförderung
2016
195
63.243,78 Euro
20
Jan. bis März 2017
49
19.651,29 Euro
0

5. Für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
2016
3.643
404.744,12 Euro
523
Jan. bis März 2017
852
130.653,89 Euro
85

6. Für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
2016
1.427
76.358,75 Euro
124
Jan. bis März 2017
462
24.247,26 Euro
30

7. In den Rechtsgebieten des SGB II gnd BKGG werden derzeit vom Hochsauerlandkreis und den Delegationskommunen 7,5 VZA für die Erbringung der BuT-Leistungen eingesetzt. Für die anderen Rechtsgebiete liegen dem Hochsauerlandkreis keine Zahlen vor.

8. Dem Hochsauerlandkreis wurden durch den Bund im Jahr 2016 folgende Pauschalen für die Umsetzung des BuT im Bereich SGB II und BKGG zur Verfügung gestellt:

Jahr 2016: BuT-Leistung SGB II u. BKGG / BuT-Verwaltung
Zuweisung: 1.137.759,68 Euro / 334.806,63 Euro
Aufwendungen: 1.160.770,65 Euro / 334.806,63 Euro
Differenz: -23.010,97 Euro / 0 Euro

Die zur Verfügung gestellten Mittel für Verwaltungskosten werden entsprechend der Anteile des eingesetzten Personals auf den Hochsauerlandkreis und die Delegationskommunen verteilt.

9. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein wirkungsvolles Instrument, um Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Familien den Zugang zu Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen.

Wie Sie den vorherigen Antworten entnehmen können, werden im Hochsauerlandkreis alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes von den Berechtigten in Anspruch genommen und mehr Mittel verausgabt, als seitens des Bundes zur Verfügung gestellt wurden.“

Weitere Infos, auch darüber, dass das BuT kaum eine Chance auf Gerechtigkeit bietet, hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/73906?view=DEFAULT
http://www.deutschlandfunk.de/bildungs-und-teilhabepaket-keine-chance-auf-gerechtigkeit.724.de.html?dram:article_id=359230

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Drastischer Rückgang der Anmeldezahlen am Gymnasium

By adminRL at 10:38 pm on Tuesday, March 28, 2017

Andere Städte haben die Anmeldezahlen zu ihren Schulen schon längst veröffentlicht. So stand in der WP Arnsberg bereits am 24.02.2017 ein Bericht über die Zahlen der für die weiterführenden Schulen neu angemeldeten Schülerinnen und Schüler. Eines der beiden städtischen Gymnasien hatte dabei gegenüber dem Vorjahr einen “deutlichen” Rückgang von 18 %.

Die Stadt Brilon hüllte sich bisher in Schweigen. Heute (am 28.03.2017) gab es im Schulausschuss dann endlich die Zahlen der neu angemeldeten Schülerinnen und Schüler. Und: Auffällig ist der drastische Rückgang der Anmeldezahlen am Gymnasium, von 101 für die jetzt laufende 5. Klasse auf nur noch 69 für das kommende Schuljahr, also um 32 %! Die private Marien-Realschule nimmt dagegen wieder 96 Schülerinnen und Schüler auf, und musste 37 weitere Bewerber abweisen. Die Zahl der Anmeldungen war also trotz größerer Konkurrenz durch die Sekundarschulen in Brilon und Olsberg fast doppelt so hoch wie für das Gymnasium. Ebenfalls mit 96 Schülerinnen und Schülern starten die 5. Klassen in der städtischen Sekundarschule.

Im Sommer verlassen insgesamt 233 Schülerinnen und Schüler die Abschlussklassen der Briloner Grundschulen. 261 sind für die Eingangsklassen von Gymnasium, Realschule und Sekundarschule neu angemeldet. Was auf den ersten Blick unproblematisch klingt, wird auffällig, wenn man bedenkt, dass laut Auskunft des Schulleiters die Marienschule 30 Schülerinnen und Schüler aus Olsberg aufnimmt. Und dass die Nachbarstadt Olsberg kein eigenes Gymnasium hat, sondern ihre Schülerinnen und Schüler meist zum Gymnasium in Brilon gehen.

Keine Auskunft geben konnte die Schulverwaltung, wie viele Schülerinnen und Schüler für die 5. Klassen in Büren, Willingen, Olsberg, Bestwig und Wünnenberg angemeldet sind. Vor allem die im Sommer 2016 erfolgreich gestartete Gesamtschule in Büren weist eine hohe Attraktivität auf. Für das neue Schuljahr lagen dort Anfang März bereits mehr als 140 Anmeldungen vor, obwohl nur 96 Plätze vorhanden sind. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, die Angaben über die auspendelnden Schülerinnen und Schüler nachzuliefern.

Fazit:
Aufgrund der Anmeldezahlen für ein Schuljahr lassen sich noch keine endgültigen Schlüsse ziehen. Aber ein Rückgang um fast ein Drittel bei den Anmeldungen zum Gymnasium wirft viele Fragen auf. Die Diskussion um G8 und G9 erhält so durch die Entwicklung der Anmeldungen neue Nahrung. Und ebenso die Diskussion, warum in allen anderen 52 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW jeweils mehrere Gesamtschulen bestehen, die zum ganz großen Teil sehr erfolgreich sind, im HSK aber immer noch keine einzige Gesamtschule existiert!

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Auslaufmodell Sekundarschule?

By adminRL at 8:29 pm on Sunday, February 12, 2017

Die Winterberger Stadtverwaltung verkündete am 10.02.2017, dass die gemeinsame Sekundarschule mit Medebach nun wie geplant im August an den Start gehen kann: https://www.rathaus-winterberg.de/Rathaus-Aktuelles/Sekundarschule-Medebach-Winterberg-geht-wie-geplant-fuenfzuegig-an-den-Start. Dafür wird u.a. die bisherige Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen aufgegeben, mit immerhin fast 500 Schülerinnen und Schülern.

Doch ist dies wirklich ein zukunftsträchtiges Modell? In vielen Regionen des Landes NRW scheint die Sekundarschule (ohne Oberstufe) keine Erfolgsgeschichte mehr zu sein – im Gegensatz zur Gesamtschule (mit Oberstufe).
Die in der Landeshauptstadt Düsseldorf erscheinende ‘Rheinische Post’ hat sich kürzlich mit diesen beiden Schulformen des “längeren gemeinsamen Lernens” befasst, unter der Überschrift “Sekundarschule in Not”: http://www.rp-online.de/politik/sekundarschulen-in-not-aid-1.6569288. Dort wird u.a. festgestellt: “Zwar gibt es heute 117 Sekundarschulen im Land; die 200, die das Ministerium 2012 als Erwartung ausgegeben hatte, wurden aber deutlich verfehlt. Zudem brach die Zahl der Neugründungen ein: 2013 gab es 53 Anträge, 2017 noch genau einen.”

Das bestätigen auch die Zahlenangaben des Schulministeriums: Zum Stand 31.12.2016 gab es in NRW nur 117 Sekundarschulen, aber 327 Gesamtschulen, also fast die dreifache Anzahl. Zum Schuljahr 2016/17 wurden 5 neue Sekundarschulen eingerichtet. Im nächsten Schuljahr soll nur noch eine einzige neue Sekundarschule an den Start gehen (in Winterberg und Medebach); 8 Kommunen beantragten für 2017/18 neue Gesamtschulen.

Weiter heisst es in der Analyse der ‘Rheinischen Post': “An 68 Sekundarschulen waren die Aufnahmezahlen 2016 rückläufig. Jede dritte Schule liegt unter der Marke von 75 Anmeldungen, die gemäß Schulgesetz erforderlich sind, um eine Sekundarschule einzurichten. Diese Schulen wären mit den Zahlen von 2016 also gar nicht zustande gekommen. Jede neunte hat sogar so wenig Anmeldungen, dass sie die schon sehr großzügig gesetzte Untergrenze des Ministeriums für eine Fortführung (60) verfehlt… Dem Verkümmern vieler Sekundarschulen entspricht der Boom der eng verwandten Gesamtschule… Gesamtschulgründungen wurden im Schulfrieden erleichtert; seit 2012 ist ihre Zahl um fast 100 gestiegen. Zwar verzeichnet auch von diesen etwa die Hälfte rückläufige Anmeldezahlen. Aber nur drei liegen unter der Mindestgröße für Neugründungen (100)… Fünf Sekundarschulen sind bereits in Gesamtschulen umgewandelt, fünf weitere Umwandlungen stehen 2017 an.”

Im HSK ist das Bild bisher ein anderes: 5 Sekundarschulen sind bereits vorhanden, in Arnsberg, Bestwig, Brilon, Marsberg und Olsberg. Die sechste kommt im Sommer hinzu. Gesamtschulen gibt es im HSK keine einzige, aber in allen anderen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW sind mehrere Gesamtschulen vorhanden. In der Nachbarschaft des HSK bestehen u.a. in Büren, Finnentrop, Fröndenberg, Lippstadt und Soest Gesamtschulen, zu denen Schülerinnen und Schüler aus dem HSK mitunter aufwändige Schulwege zurücklegen müssen.

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Ein Viertel aller Schülerinnen und Schüler in NRW besucht eine Gesamtschule – im HSK keiner.

By adminRL at 12:54 am on Tuesday, December 27, 2016

Am 16. Dezember hat Landesschulministerin Sylvia Löhrmann dem NRW-Landtag den “Evaluationsbericht zum Sechsten Schulrechtsänderungsgesetz” vorgelegt. Er besteht aus 59 Seiten. Hinzu kommen 41 Seiten mit “Interkommunale Zusammenarbeit erfolgreich gestalten – Ein Leitfaden für Träger öffentlicher Schulen”, der vom Schulministerium zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt wurde. In dem Bericht geht es vor allem um die Umsetzung des “Schulpolitischen Konsens”, der am 19. Juli 2011 zwischen Koalitionsfraktionen und Opposition im Landtag geschlossen wurde.

Einige Auszüge aus der “Evaluation”:
“Bei einem aufgrund des demografischen Wandels vielerorts sinkenden Schüleraufkommen bedeutet eine Ausweitung der Kapazitäten an Schulangeboten des längeren gemeinsamen Lernens spiegelbildlich den Wegfall von Schulplätzen bzw. Schulen des gegliederten Systems.”
“Die Zahl der Sekundarschulen hat sich in den letzten beiden Jahren nur noch geringfügig erhöht. Dies ist neben der Rückläufigkeit bei den Errichtungen auch darauf zurückzuführen, dass die kommunalen Schulträger bei insgesamt fünf öffentlichen Sekundarschulen zwischenzeitlich eine Änderung der Schulform in eine Gesamtschule beschlossen haben. Entsprechend ist die Anzahl an Gesamtschulen etwas stärker angestiegen.”
“Bei einer im Berichtszeitraum kontinuierlich sinkenden Schülerzahl insgesamt hat sich somit der Anteil der Schülerinnen und Schüler an Schulen des längeren gemeinsamen Lernens vergrößert. Im Schuljahr 2015/2016 besuchte bereits fast ein Viertel der Schülerinnen und Schüler (24 %) eine Gesamtschule.”
“Mit 84 neuen öffentlichen Gesamtschulen hat sich die Zahl der Gesamtschulen seit dem Schulpolitischen Konsens deutlich erhöht. In der Folge ist dieses Schulangebot nun auch in Regionen verfügbar, in denen bisher Schulangebote des längeren gemeinsamen Lernens nicht vorgehalten wurden.”
“Neben den fünf Sekundarschulen im nördlichen Kreisgebiet verfügt der Hochsauerlandkreis über keine weiteren Schulen des längeren gemeinsamen Lernens, so dass hier noch nicht von einem flächendeckenden Angebot gesprochen werden kann. Bei der Gestaltung neuer Schulangebote des längeren gemeinsamen Lernens haben die Schulträger in den Kreisen Minden-Lübbecke und Lippe ersichtlich auf die Schulform Sekundarschule gesetzt. Zu berücksichtigen ist aber, dass die neuen Sekundarschulen – im Gegensatz zu der Situation im Hochsauerlandkreis – in beiden Kreisen ein dort bereits vorhandenes Gesamtschulangebot ergänzen.”
“… im Rhein-Sieg-Kreis. Mit insgesamt 18 Gesamtschulen, ergänzt um drei Sekundarschulen, wird auch dort die Schulform Gesamtschule deutlich bevorzugt.”
“Weiterhin werden in Folge des Schulkonsenses auch im ländlich strukturierten Raum neue Gesamtschulen errichtet. Gesamtschulen als Langzeitform der Schule des längeren gemeinsamen Lernens werden von Eltern landesweit stark nachgefragt. Der Bedarf ist in vielen Regionen noch nicht gedeckt, wie die hohen Anmeldezahlen und die gleichfalls hohe Zahl der Abweisungen belegen. Die Gesamtschule ist in NRW durch ihre lange Tradition und durch den im Zentralabitur erbrachten Beweis der Gleichwertigkeit eine breit akzeptierte Schulform.”
“Während die Anmeldezahlen für die neu errichteten Gesamtschulen stabil sind und die Aufnahmekapazität zum Teil deutlich überschritten wird, unterschreiten nach den vorläufigen – und insoweit bis zum Vorliegen der Amtlichen Schuldaten noch nicht belastbaren – Aufnahmezahlen zum Schuljahr 2016/2017 insgesamt 13 der 107 öffentlichen Sekundarschulen die Fortführungsgröße.”

Aus dem “Leitfaden” für Interkommunale Zusammenarbeit:
“Die Gemeinden als kommunale Schulträger sind nach § 78 Absatz 4 i.V.m. § 80 Absatz 4 Schulgesetz NRW zu einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung verpflichtet, sofern die Voraussetzung für die Errichtung und Fortführung von Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gymnasien und Gesamtschulen nur durch Schülerinnen und Schüler mehrerer Gemeinden gesichert werden kann (gebietsübergreifendes Bedürfnis).”
“Nach der schulgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung sind Kreise nicht nur Schulträger der Berufskollegs, sondern auch „Reserveschulträger” für Schulen, für die die Trägerschaft von Gemeinden vorgesehen ist. Führt eine (an sich pflichtige) Zusammenarbeit kreisangehöriger Gemeinden nicht zum Erfolg, so geht die Pflicht zur Errichtung oder Fortführung einer Schule nach § 78 Absatz 4 Schulgesetz NRW auf den Kreis über.”

Der komplette Bericht kann hier auf dem Dokumentenserver des Landtags nachgelesen werden.

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Gesamtschule außen vor

By adminRL at 7:43 am on Friday, June 3, 2016

Christa Hudyma, Mitglied der SBL/FW-Kreistagsfraktion und Vorsitzende der Fraktion der Freien Wähler im Rat der Stadt Medebach, hat einen Leserbrief zur aktuellen Schulsituation im Südkreis geschrieben. Er wurde am 02.06.2016 in der Briloner Ausgabe der “Westfalenpost” veröffentlicht:

“Drei Schulstandorte sollen schließen (WP-Artikel vom 21. Mai). Der Wortlaut im WP-Bericht war wie folgt: „Die Bezirksregierung hat den Ratsmitgliedern bereits verschiedene Lösungsmodelle vorgestellt und dabei ein Konzept mit zwei weiterführenden Schulen an drei Standorten empfohlen. Weiter: Dieses Konzept sieht ein Gymnasium in Winterberg und zwei Sekundarschulen in Medebach und Winterberg vor.“

Hierzu muss folgendes ergänzt werden, da diese bewusst verkürzte Darstellung ein unvollständiges Bild lanciert.

Neben der oben skizzierten – von Bezirksregierung und Stadtverwaltungen favorisierten – Lösung, wurde auch ein Konzept leider ausdrücklich nur erwähnt, dass die Einführung einer Gesamtschule mit Standorten in Medebach und Winterberg vorsehen könnte. Trotz der für das Wohl der Kinder offensichtlichen Vorteile – es wäre kein besonderer Schultourismus nötig und die Schulform müsste in der gesamten Schullaufbahn nicht gewechselt werden, denn die Gesamtschule bietet die Möglichkeit, vor Ort das Abitur nach G 9 zu absolvieren.

Bereits am 30. Mai 2012 fand eine Podiumsdiskussion im großen Kreistagssaal in Meschede mit dem Thema: „Gesamtschule im HSK? Information, Diskussion, Fragen und Antworten“ statt.

In diesen Gesprächen wies Dr. Michael Fink, Vorstandsmitglied der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule NRW e.V., darauf hin, dass an den neu geschaffenen Sekundarschulen Kinder mit Haupt- und Realschulempfehlung aufgenommen würden.

An den Gesamtschulen hingegen meldeten Eltern auch Kinder mit Gymnasialempfehlung an. Gesamtschüler hätten 13 Jahre Zeit bis zum Abitur und 70 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die an der Gesamtschule das Abitur schafften, hätten nach der 4. Klasse keine Gymnasialempfehlung von ihrer Grundschule gehabt.

Wenn die bestehenden Schulformen, aufgrund fehlender Schülerinnen und Schüler, nicht erhalten werden können, brauchen wir eine Elternbefragung, die so aussieht, dass Eltern für eine integrierte Schulform stimmen können und dann die Wahl zwischen Sekundarschule und Gesamtschule haben.

Einen entsprechenden Antrag haben die Freien Wähler beim Rat Medebach am 25. Mai 2016 eingereicht!

Christa Hudyma
Medebach”

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Bildungs- und Teilhabepaket: Gut gemeint, nicht gut gemacht.

By adminRL at 11:04 pm on Wednesday, January 20, 2016

2011 führte die Bundesregierung das „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) ein. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sah das BuT von Anfang an kritisch, zum einen aufgrund der offenbar viel zu geringen finanziellen Leistungen, aber auch wegen des hohen Verwaltungsaufwands. Zudem ist die Antragstellung für viele Familien mit hohen bürokratischen Hürden verbunden.

Nach wie vor ist die SBL der Meinung, dass das BuT viele bedürftige Kinder und Jugendliche nicht oder nicht im genügenden Maße erreicht.

Diese Ansicht unterstreicht z.B. auch eine Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, wonach in Niedersachsen die tatsächlichen Kosten des Schulbedarfes die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erstatteten Schulbedarfe bei weitem übersteigen.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der notwendige Betrag bei allen Schulformen und Jahrgängen deutlich über 200 Euro liegt. Besonders groß sei die Unterdeckung bei der Einschulung und beim Schulwechsel in die Klasse 5 mit Kosten von rund 350 Euro.

Die SBL-Fraktion stellte am 19.01.2016 eine Anfrage an den Landrat mit der Bitte – bezogen auf die Jahre 2013, 2014 und 2015 – folgendes zu beantworten:

1. Schulausflüge – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten eine finanzielle Förderung aus dem BuT für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?
2. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten eine finanzielle Förderung aus dem BuT für ihren persönlichen Schulbedarf? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?
3. Schülerbeförderung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten für diesen Zweck eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?
4. Schulische Angebote für ergänzende Lernförderung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten aus diesem Grund eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?
5. Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten dafür eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?
6. Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wie Vereinsmitgliedschaften und Musikunterricht – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten aus diesem Anlass eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr? Für welche Leistungen flossen diese Mittel im Einzelnen?
7. Wie groß ist der Verwaltungsaufwand für die Umsetzung des BuT in Ihrem Hause (Anzahl Mitarbeiter/innen/monatliche Arbeitszeit)?
8. Ist Ihre Behörde der Ansicht, dass das Bildungs- und Teilhabepaket ein Erfolg ist und dass die tatsächlichen Kosten durch die zur Verfügung stehenden Mittel gedeckt sind?
9. Wünschen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter/innen Änderungen oder Reformen? Wenn ja, welche?

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Kreisvolkshochschule plant weitere Integrationskurse

By adminRL at 3:57 pm on Tuesday, November 10, 2015

„Sprachkursus für Flüchtling fast wie ein Sechser im Lotto?“ hatten wir kürzlich etwas provokant getitelt und dazu gleichzeitig eine Anfrage an den Landrat gestellt.

Warum diese Anfrage?
Bei der Veranstaltung „Asyl ist Menschenrecht“ am 5. Oktober 2015 in Meschede gewannen wir den Eindruck, die angebotenen Sprachkurse für Flüchtlinge reichen quantitativ nicht aus.

Klick auf unsere PM mitsamt Anfrage-Text:
http://sbl-fraktion.de/?p=6147

Antwort aus dem Kreishaus
Die Kreisverwaltung reagierte schnell. Ein Mitarbeiter der Organisationseinheit Weiterbildung listete die laufenden und die geplanten Sprachkurse auf. Demnach bot oder bietet die Kreisvolkshochschule im laufenden Jahr für nicht anerkannte Flüchtlinge
2 Sprachkurse in Meschede und
4 Sprachkurse in Schmallenberg
an.
In Winterberg ist ab November 2015 ein VHS-Sprachkurs für nicht anerkannte Flüchtlinge geplant.

Dazu kommen noch die Integrations- und Alphabetisierungskurse.
1 abgeschlossener, 1 laufender und 2 an 10/2015 geplante Alphabetisierungskurse in Meschede
2 abgeschlossene und 1 seit 09/2015 laufender Integrationskurs in Schmallenberg
1 geplanter Kurs (Beginn noch nicht bekannt) in Winterberg.

Das klingt mager und ist es wohl auch ….

Zukunftspläne
Die Planungen für 2016 sehen demnach (zunächst?) so aus. Wir zitieren aus dem Schreiben des HSK:
„Zunächst ist geplant, alle in 2015 begonnenen Integrationskurse in 2016 weiterzuführen. Ab 02/2016 ist in Meschede der nächste Integrationskurs geplant, bei entsprechender Nachfrage wird er auch früher starten können. Sobald das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz durch den Bundesrat verabschiedet wurde und den Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive das Recht zur Teilnahme an einem Integrationskurs oder einem Einstiegskurs der Bundesagentur für Arbeit eingeräumt wird, werden wir auch hier tätig werden.
Außerdem hat die vhs Hochsauerlandkreis für den gesamten HSK 6 Sprachkurse à 300 Unterrichtsstunden nach dem Modellprojekt Early Intervention „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen” beantragt. Über diesen Antrag entscheidet das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW. Bei einem positiven Bescheid werden die Kurse in Kooperation mit den beiden VHS-Zweckverbänden durchgeführt.“

Gut, nun wissen wir wie viele Sprachkurse es waren und sind und evtl. werden sollen. Aber wie viele Menschen absolvier(t)en sie im gesamten HSK bei der Kreisvolkshochschule? Da-zu liegen aus dem Kreishaus folgende Angaben vor:
Teilnehmende am Deutschtest mit Abschluss eines Integrationskurses: 32 Personen
Derzeit Teilnehmende in Integrationskursen: 44 Personen
Gemeldete Teilnehmende an Sprachkursen für Flüchtlinge: 35 Personen

111 Flüchtlinge und Asylsuchende waren oder sind also im Jahr 2015 in einem Sprachkursus der VHS!? Um es mal positiv auszudrücken, da ist sicher noch Luft nach oben!?

Damit erschöpft sich die Antwort der Kreisverwaltung aber noch nicht.

Wer ALLES lesen möchte, bitte hier:

“Sehr geehrter Herr Loos,

auf Ihre Fragen möchte ich wie folgt antworten:

1. Derzeitige Sprachkurse (Angaben beziehen sich auf das gesamte Jahr 2015):
a. Sprachkurse für nicht anerkannte Flüchtlinge:
Meschede: 2
Schmallenberg: 4
iii. Winterberg: 1 geplant ab 11/2015
b. Integrationskurse:
Meschede:
1. Alphabetisierungskurse: 1 abgeschlossener, 1 laufender, 2 geplant
ab 10/2015
2. Integrationskurse: 2 abgeschlossene, 1 laufender (seit 09/2015)
Schmallenberg: 1 geplanter ab 10/2015
Winterberg: 1 geplanter Kurs, Beginn noch nicht bekannt.

2. Planungen für 2016:
Zunächst ist geplant, alle in 2015 begonnenen Integrationskurse in 2016 weiterzuführen. Ab 02/2016 ist in Meschede der nächste Integrationskurs geplant, bei entsprechender Nachfragewird er auch früher starten können. Sobald das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz durch den Bundesrat verabschiedet wurde und den Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive das Recht zur Teilnahme an einem Integrationskurs oder einem Einstiegskurs der Bundesagentur für Arbeit eingeräumt wird, werden wir auch hier tätig werden.
Außerdem hat die vhs Hochsauerlandkreis für den gesamten HSK 6 Sprachkurse ä 300 Unterrichtsstunden nach dem Modellprojekt Early Intervention „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen” beantragt. Über diesen Antrag entscheidet das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW. Bei einem positiven Bescheid werden die Kurse in Kooperation mit den beiden VHS-Zweckverbänden durchgeführt.

3. Anzahl der Absolvent(inn)en und Teilnehmenden:
Die Sprachkurse, die für die Flüchtlinge angeboten werden, haben nicht zum Ziel ein bestimmtes Sprachniveau zu erreichen. Außerdem unterliegen diese Kurse einer starken Fluktuation. Demnach gibt es nur für die Integrationskurse verlässliche Zahlen über diejenigen, die den Kurs abgeschlossen haben. Jeder Integrationskurs wird unterteilt in Abschnitte: 6 Kursabschnitte à 100 Unterrichtsstunden, 1 Kursabschnitt Orientierungskurs ä 60 Unterrichtsstunden, abschließender Deutschtest für Zuwanderer. Die Zahl der Abschlüsse bezieht sich auf die Teilnehmenden beim Deutschtest.
a. Abschlüsse in Integrationskursen: 32
b. Derzeit Teilnehmende in Integrationskursen: 44
c. Gemeldete Teilnehmende in Sprachkursen für Flüchtlinge: 35
Personen, die die abschließende Sprachprüfung nicht bestehen, haben die Möglichkeit 300 Unterrichtsstunden zu wiederholen und auch den Sprachtest erneut abzulegen.

4. Maximale Teilnehmerzahl
In den Integrationskursen beträgt die maximale Teilnehmerzahl 20, in Alphabetisierungskursen 12. In den Sprachkursen für Flüchtlinge hängt die maximale Teilnehmerzahl von den räumlichen Gegebenheiten ab.
Wir achten sehr darauf, gerade auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, dass die Kurse maximal ausgelastet sind. Es kann vorkommen, dass der erste Kursabschnitt mit weniger als 20 TN beginnt, aber im Laufe des Kurses weitere TN hinzukommen, die aufgrund vorhandener Grundkenntnisse nicht im ersten Abschnitt anfangen.

5. Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an lntegrations- und Alphabetisierungskursen sind in der Integrationskursverordnung (IntV) geregelt.
In den Sprachkursen für die Flüchtlinge gibt es keine Voraussetzungen.

6. Umgang mit unbesetzten Plätzen
Wenn in einem Integrationskurs ein Platz unbesetzt ist, bleibt er unbesetzt, wenn zu einem später beginnenden Kursabschnitt weitere Teilnehmende erwartet werden. Bei frei werdenden Plätzen (durch Abbruch) wird zunächst geprüft, ob ein/e weitere/r nach der Integrationskursverordnung zugelassene/r Teilnehmer/in diesen Platz besetzen kann. Ist dies nicht der Fall, bleibt er in der Regel vakant. Die Anzahl der unbesetzten Plätze liegt im unteren einstelligen Bereich.

7. Ablehnungen
Die vhs Hochsauerlandkreis spricht keine Ablehnungen aus. Es wird lediglich geprüft, ob ein/e potenzielle/r Teilnehmer/in nach der derzeit gültigen Integrationskursverordnung berechtigt ist, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Die letzte Entscheidung über die Zulassung zu einem Integrationskurs trifft das BAMF. Die vhs Hochsauerlandkreis ist auf die kommenden Möglichkeiten, Flüchtlinge in Sprachkursen unterzubringen sehr gut vorbereitet. In den vergangenen Monaten konnten mehrere neue Integrationskursleiter/ innen gewonnen werden. Somit stehen der vhs Hochsauerlandkreis für 2016 deutlich mehr Personen zur Verfügung, die in Integrationskursen unterrichten können.”

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Wissenswertes über Integrationshelfer/innen an Kitas und Schulen

By adminRL at 7:03 am on Tuesday, September 29, 2015

Über welche Qualifikation sollten Integrationskräfte verfügen? Diese Frage stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 1. September an Landrat Dr. Karl Schneider bzw. die zuständigen Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung.
Hier kann man das nachlesen:
http://sbl-fraktion.de/?p=6068

Die Antwort ist nun da. Wir fassen sie mal zusammen und stellen die jeweilige Frage der SBL vorweg:

Frage 1:
Welche Voraussetzungen muss eine an Schulen eingesetzte Integrationskraft erfül-len? Über welche Kenntnisse, Vor- und Aus- und Weiterbildung sollte sie verfügen?
Antwort zur Frage 1:
„Es gibt keine geschützte Berufsbezeichnung und keine festgelegten Kriterien für die Ausbildung einer Integrationskraft.“

Frage 2:
Wie genau sind die Aufgaben einer Integrationskraft definiert?
Antwort zur Frage 2:
„Die Aufgaben können je nach „Krankheits- / Behinderungsgrad“ sehr individuell und vielschichtig sein, sich aber auch auf eine Alltagsbegleitung reduzieren.
Der vom Leistungsanbieter eingesetzte Integrationshelfer unterstützt i.R. der Eingliederungshilfe das betroffene Kind.
– durch individuelle Begleitung und Assistenz im schulischen Handlungsfeld bei inner- und außerschulischen Situationen
– durch Unterstützung von Steuerungs- und Regelfunktionen in physischer und psychischer Hinsicht in den Bereichen der allgemeinen Versorgung von Grundbedürfnissen
– bei der spezifischen Versorgung und Förderpflege
Dazu gehört auch die Betreuung und Begleitung während des Schulweges, Schulveranstaltungen oder Klassenfahrten, soweit ein entsprechender Bedarf besteht.
Didaktische und pädagogische Aufgaben werden von einem Integrationshelfer nicht wahr genommen.“

Frage 3:
Wer entscheidet darüber, welche Frauen oder Männer als Integrationskräfte eingestellt werden? Wer überprüft Qualität und Effizienz ihrer Arbeit?
Antwort zur Frage 3:
„Der Hochsauerlandkreis arbeitet bei der Integrationshilfe auf Basis einer Rahmenvereinbarung mit (derzeit 14) Leistungsanbietern innerhalb und außerhalb des Kreises zusammen. Diese stellen die Integrationshelfer/innen ein.“

Frage 4:
Um welche Art von Arbeitsverhältnissen handelt es sich bei diesen Mitarbeiter/innen? (Minijob?, Befristung?)”
Antwort zur Frage 4:
„Nicht bekannt.“

Fazit der SBL:
Jede und jeder kann sofort und auf der Stelle – ohne Aus- und Vorbildung – als Integrationskraft an einer Kita oder in einer Schule arbeiten, um sich z.B. dort um in ihrer Entwicklung beeinträchtigte Kinder zu kümmern …. sofern sie in der Kita oder Schule eingestellt werden!? Wer sind die 14 Leistungsanbieter, mit denen der HSK eine Rahmenvereinbarung zur Integrationshilfe abgeschlossen hat? Wie sehen die Rahmenvereinbarungen aus? Und handelt es sich bei den Jobs als Integrationskraft vorwiegend um prekäre Beschäftigungsverhältnisse? Sollten wir noch einmal nachfragen?

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Über welche Qualifikation sollten Integrationskräfte verfügen?

By adminRL at 4:48 pm on Tuesday, September 1, 2015

Integrationskräfte haben eine verantwortungsvolle und sicher nicht immer leichte Aufgabe. Schließlich sollen sie Kinder mit Entwicklungsbeeinträchtigungen in der Kita und in der Schule begleiten, sie im Kita- und Schulalltag fördern und entsprechend ihres Bedarfs unterstützen. Wenn erforderlich müssen sie auch pflegerische und organisatorische Tätigkeiten übernehmen.

Aber wo und wie sind die Integrationskräfte selbst aus- und weitergebildet? Über welche Qualifikation sollten sie verfügen? Um das in Erfahrung zu bringen, schickte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bür-gerliste (SBL/FW) dem Landrat am 01.09.2015 ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

wie wir von einem Ratsmitglied hörten, kommt an einer Schule im HSK eine Integrationskraft zum Einsatz, die offenbar über keinerlei Vorkenntnisse verfügt.

Darum möchten wir fragen:

1. Welche Voraussetzungen muss eine an Schulen eingesetzte Integrationskraft erfüllen? Über welche Kenntnisse, Vor- und Aus- und Weiterbildung sollte sie verfügen?

2. Wie genau sind ihre Aufgaben definiert?

3. Wer entscheidet darüber, welche Frauen oder Männer als Integrationskräfte eingestellt werden? Wer überprüft Qualität und Effizienz ihrer Arbeit?

4. Um welche Art von Arbeitsverhältnissen handelt es sich bei diesen Mitarbeiter/innen? (Minijob?, Befristung?)”

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Ohne Sprachkenntnisse können Kinder nicht lernen

By adminRL at 8:26 am on Monday, July 13, 2015

Aus mehreren Schulen im Kreisgebiet ist die Situation bekannt, dass Lehrkräfte in ihren Klassen Schüler/innen beschulen müssen, die nicht in der Lage sind dem Unterricht zu folgen. Der Grund dafür ist ein ganz simpler. Die Kinder verstehen kaum ein Wort Deutsch. Oft haben sie keinerlei Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch und Französisch.

Gespräche mit den Eltern führen auch zu keinem Erfolg, da diese ebenfalls noch über keine ausreichenden Sprachkenntnisse verfügen. Wie soll das auch klappen, wenn die Familien erst vor wenigen Wochen oder Monaten aus Ländern wie dem Irak oder Afghanistan geflohen sind!?

Für viele Kinder ist daher ein erfolgreiches Lernen in der Schule leider nicht möglich.

Es werden also dringend Übersetzer, Dolmetscher usw. benötigt, um mit den Schülern und Eltern Gespräche zu führen, die nicht nur den Schulunterricht betreffen, sondern auch die Rahmenbedingungen wie z.B. regelmäßigen Schulbesuch.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wandte sich daher am 30. Juni 2015 mit folgenden Fragen an den Landrat:
1. Welche Angebote zur Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse und ihre Eltern gibt es bisher vom Kommunalen Integrationszentrum des HSK?
2. Welche Angebote gibt es von anderen Trägern?
3. Welche weiteren Angebote sind geplant, von wem und an welchen Orten?

Wie können wir, wie können die Kommunen und die Schulen, die Situation verbessern? Schauen wir mal nach Berlin. Dort erhalten Flüchtlingskinder in sogenannten Willkommensklassen das deutsche Sprachdiplom (DSD) der Stufe I. Die Schüler/innen sind ein Teil eines vor 2 Jahren an den Start gegangenen Pilotprojekts. Allein im Bezirk Berlin-Mitte lernen derzeit 707 Schülerinnen und Schüler in Willkommensklassen.
Klick:
http://www.morgenpost.de/berlin/article205423897/Immer-mehr-Fluechtlingskinder-lernen-Deutsch-in-Berlin.html

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Ganztagsschulen müssen ihre Hausaufgaben machen: Lernzeiten im Unterricht statt büffeln zu Hause!

By adminRL at 1:58 pm on Wednesday, June 10, 2015

Nie mehr zuhause lernen? Bedeutet das der neue „Hausaufgaben-Erlass“ aus dem Schulministerium in Düsseldorf? Das wollte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) genau wissen. Also fragte die SBL-Geschäftsführerin im Ministerium nach. Die Antwort aus Düsseldorf kam ziemlich prompt. In der Zusammenfassung heißt sie:

„In der Schule lernen“ – Hausaufgaben sind nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme“!

Aber nun die Antwort aus dem Schulministerium komplett:

„Der neue Erlass ‘Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen’ (BASS 2015/2016, Nr. 12-63) gilt grundsätzlich – wie auch schon aus der Erlassbezeichnung ersichtlich ist – für alle allgemeinbildenden Schulen.

Der neue Erlass schafft – wie Sie wissen – an einigen Stellen eine neue rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches zu G8/G9 vom vergangenen November. Zudem werden mit ihm aber auch verschiedene bisherige Erlasse zusammengefasst. Das heißt er betrifft Punkte, die auch vorher schon geregelt waren. So hieß es bereits im Erlass “Hausaufgaben in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I” (BASS 12 – 31 Nr 1): ‘Ganztagsschulen sollen Hausaufgaben in das Gesamtkonzept des Ganztags integrieren, sodass es möglichst keine Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen.’ Auch dieses ‘sollen’ war in juristischer Sicht mehr als nur ein Appell. Im neuen Erlass heißt es nun, dass an Ganztagsschulen ‘Lernzeiten an die Stelle von Hausaufgaben’ treten. Damit soll deutlich werden, dass eine Ganztagsschule nicht einfach mehr ‘Unterricht’ als andere Schulen hat, sondern die zusätzlichen verpflichtenden Elemente des Ganztags die klassischen ‘Hausaufgaben’ überflüssig machen sollen, weil sie vertiefenden Charakter haben. Das Stichwort ‘Lernzeiten’ (siehe Nr. 4.2 des Erlasses) ist dazu ein von einer zunehmenden Zahl von Schulen praktiziertes Konzept, das deutlich über eine ‘Hausaufgabenbetreuung’ hinausgeht.

Sowohl die bisherige als auch die neue Regelung lässt aber auch für Ganztagsschulen Ausnahmen zu. So hieß es bisher, dass es ‘möglichst’ keine Aufgaben mehr geben soll, die zu Hause erledigt werden müssen und nun, dass dies ‘in der Regel’ nicht mehr der Fall sein soll. Damit müssen Hausaufgaben im klassischen Sinne, wenn sie an Ganztagsschulen erteilt werden, eine Ausnahme bleiben. Solche Ausnahmen kann es aus ganz unterschiedlichen Gründen immer wieder geben, sie durften und dürfen aber nicht zum Regelfall werden.

Im Rahmen dieser rechtlichen Vorgabe ist von entscheidender Bedeutung, dass die Schulkonferenzen vor Ort ein Konzept für den Umgang mit Hausaufgaben entwickeln müssen (siehe Nr. 4.6 des Erlasses), das fachlichen Belangen Rechnung trägt und von der Schulgemeinschaft akzeptiert wird.“

Schauen wir mal, wie schnell sich das rumspricht!?

Der komplette Erlass ist hier nachzulesen:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/G8/Runderlass-vom-05_05_2015.pdf

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Lernzeiten in der Schule statt Hausaufgaben – Was ändert sich für Schulen mit Nachmittagsunterricht?

By adminRL at 4:46 pm on Tuesday, June 2, 2015

Am 13. Mai 2015 beschloss der Schulausschuss des Landtags von NRW neben Entlastungen für G8 u.a. auch die Begrenzung der Hausaufgaben an Ganztagsschulen.

Doch bitte nicht zu früh freuen! 😉

Denn:
„Künftig sollen Tage mit Nachmittagsunterricht grundsätzlich hausaufgabenfrei sein. Auch der Umfang der Hausaufgaben wird begrenzt. Sie sollen, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können: für die Klassen 5-7 in 60 Minuten; für die Klassen 8 bis 10 in 75 Minuten.“

Aber:
„An Ganztagsschulen sollen Hausaufgaben künftig so in das Ganztagskonzept integriert werden, dass es möglichst keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zuhause erledigt werden müssen.“
Hausaufgaben sollen durch eine Lernzeit in der Schule ersetzt werden.
Dies bedeutet, dass sich auch im Gebiet des HSK alle allgemeinbildenden Schulen mit Ganztagsunterricht werden umstellen müssen!

Und weiter wird im neuen Erlass geregelt:
Der Nachmittagsunterricht wird für Schulen, die nicht gebundene Ganztagsschulen sind, begrenzt. In den Klassen 5 bis 7 ist verpflichtender Nachmittagsunterricht künftig grundsätzlich nur noch an höchstens einem Nachmittag, in den Klassen 8 und 9 an höchstens zwei Nachmittagen zulässig.
Die wöchentliche Zahl von Klassenarbeiten wird begrenzt. In der Sekundarstufe I dürfen künftig nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben werden. Pro Tag darf nur noch eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsprüfung in modernen Fremdsprachen durchgeführt werden. An Tagen, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden, sind schriftliche Tests in anderen Fächern nicht mehr zulässig.

Offiziell lautet der Name dieses neuen (fast) universellen Erlasses: “Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen”. Die geänderten Vorschriften werden zum Schuljahr 2015/2016 wirksam.
Nachzulesen sind die Ergebnisse hier:
http://bildungsklick.de/pm/93710/schulausschuss-beschliesst-entlastungen-fuer-g8/
Wir sind gespannt wie sich der neue Schulerlass in der Praxis bewährt. Bedeutet er für Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern mehr Stress oder brechen Paradiesische Zeiten an?

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Wie viel Geld wurde „in den Sand gesetzt“?

By adminRL at 11:51 pm on Thursday, March 26, 2015

Was kostete die E-Technik-Ausstattung im Berufskolleg Olsberg?

Ein schwarzer Freitag, der 13. März 2015; denn da entschied der Kreistag in Meschede in geheimer Abstimmung mit knapper Mehrheit, die elektrotechnische Berufsausbildung im Berufskolleg Olsberg fast völlig aufzugeben. Proteste und Argumente von Städten, Verbänden und vielen anderen Akteuren hatten leider nichts genützt. Die HSK-CDU blieb bei ihrer Linie und die hieß „Schließen, koste was es wolle“.

Und da wären wir schon beim Stichwort „Kosten“.
Am 17. Februar, also fast einen Monat vor der alles entscheidenden Kreistagssitzung, stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) eine schriftliche Anfrage an den Landrat zu den Investitionen der letzten 10 Jahre in die E-Technik-Ausstattung beim Berufskolleg Olsberg. Zuvor hatte sich die SBL/FW mehrmals ergebnislos beim Schulamt um telefonische Auskunft bemüht.

Ob der Verwaltung die Kosten(an)frage des SBL-Fraktionsvorsitzenden Reinhard Loos etwas zu heikel war, wissen wir nicht. Wir wissen nur, dass mit Datum vom 4. März ein Schreiben kam, wonach die Beantwortung innerhalb der 14-tägigen Frist nicht möglich sei, Grund: die Auswertungen lägen nicht insgesamt vor.

Ca. 2 Wochen später war es dann so weit. Die Schulverwaltung schickte der SBL, datiert auf den 17. März, folgende Antwort:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage zum Thema „E-Technik Ausstattung des Berufskollegs Olsberg” beantworte ichn wie folgt:

Hinsichtlich der Investitionen in den Bereich Elektrotechnik am BK Olsberg möchte ich darauf hinweisen, dass eine Abgrenzung zu den Fachrichtungen der technischen Assistenten und hier insbesondere zu den informationstechnischen Assistenten nicht immer leicht ist. Viele der in den letzten 10 Jahren getätigten Investitionen, kommen neben den Elektrotechnikern auch den anderen am BK Olsberg angebotenen Ausbildungen zu Gute.
Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen kann ich Ihnen mitteilen, dass in den Bereich der Elektrotechnik am BK Olsberg in den Jahren 2005-2014 insgesamt 253.177,63 Euro investiert wurden. Hinzu kommen noch die durch den Neubau des Gebäudes 9 getätigten Investitionen in Höhe von 1.712.983,63 Euro. Hinsichtlich der Nutzung des Gebäudes 9 am BK Olsberg durch unterschiedliche Gruppierungen verweise ich auf die Ausführungen unter Punkt 4. der Vorlage 9/101 5. Ergänzung.“

Fassen wir die Investitionssummen zusammen:
Neubau des Gebäudes der Elektrotechnik 1.712.983,63 Euro
Sonstige Investitionen 253.177,63 Euro
———————————————————————————————————————
Summa Summarum macht das den stolzen Betrag von 1.966.161,26 Euro

Vielleicht ist ja nur ein Teil dieses Geldes „in den Sand gesetzt“ worden? Trotzdem müssen sich Politik und Verwaltung die Frage gefallen lassen: „Wo ist die Weitsicht, wo die Nachhaltigkeit?“

Unabhängig von den Kosten ist die Entscheidung, den Ausbildungsgang Elektrotechnik in Olsberg zu schließen, nachteilig für die gesamte Region!

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