Mindestens 11 verbotswidrige Fütterungen in einem Jahr
Die SBL hatte am 3. November eine Anfrage wegen der Lockfütterung von Wild gestellt. Über die Anfrage hatten wir hier berichtet.
Aus der Antwort des Landrat ergab sich, dass es tatsächlich wiederholt zu solchen Lockfütterungen gekommen ist.
In der Antwort aus dem Kreishaus heißt es u.a.:
“Bei der Unteren Jagdbehörde werden mehrfach im Jahr unzulässige Wildfütterungen oder Kirrungen (Lockfütterungen) aus verschiedenen Jagdrevieren im Hochsauerlandkreis angezeigt
…
Seit Januar 2014 sind im Hochsauerlandkreis 11 Fälle von verbotswidrigen Fütterungen oder Kirrungen zur Anzeige gebracht worden.
…
In den o.g. Fällen wurden 10 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In 7 Fällen konnte der Täter bzw. der Verantwortliche ermittelt werden. Gegen die Verantwortlichen wurden in 3 minderschweren Fällen Verwarnungen ausgesprochen und in 4 Fällen Geldbußen verhängt. Darüber hinaus hat die Untere Jagdbehörde die jeweils verantwortlichen Jagdrevierinhaber aufgefordert, die verbotswidrigen Fütterungen unverzüglich zu beseitigen. Dieser Aufforderung wurde -soweit bekannt- in allen Fällen Folge geleistet.”
…
Im Übrigen hat jeder Augenzeuge von unzulässigen Wildfütterungen die Möglichkeit, diese mit einer konkreten Ortsangabe bei meiner Unteren Jagdbehörde anzuzeigen. Entsprechende Verstöße werden auch künftig ordnungsrechtlich verfolgt.”