Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis (Mikroschadstoffe inklusive)

By admin at 9:06 am on Sunday, May 6, 2018

Deutschlandweit schlechte Gewässerqualität
Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion brachte es einmal wieder ans Tageslicht. Es steht nicht gut um die Qualität der Fließgewässer und Seen in Deutschland. „Die wenigsten Flüsse und Bäche in Deutschland sind ökologisch in gutem Zustand.“ So fasste die Frankfurter Rundschau die Erkenntnis zusammen und ergänzte, eines der Hauptprobleme sei der Einsatz von Düngern.

Mangel an Willen und Personal
Die Naturschutzorganisation WWF mutmaßt offenbar Umweltverstöße und fordert, es bräuchte mehr Geld, mehr Personal und politischen Willen, um Verstöße gegen die bestehende europäische Wasserrahmenrichtlinie etwa durch Industrie und Landwirtschaft zu ahnden.

Situation im HSK
Aus Sicht der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bestehen vielerlei Gründe, sich Sorgen um die Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis zu machen. Schließlich werden hier Schweine, Puten und andere „Nutztiere“ schlachtreif gemästet und Gülle und sogenannte Pflanzenschutzmitteln auf die Böden gebracht. Dass all diese teils toxischen Stoffe einschließlich Antibiotika- und Arzneimittel-Rückständen irgendwann irgendwie in die Gewässer gelangen, versteht sich von selbst.

Anfrage der SBL/FW
Die SBL/FW fragte daher mit Schreiben vom 10.04.2018 bei der Kreisverwaltung nach.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?s=Gew%C3%A4sser

Die auf den 24.04.2018 datierte Antwort liegt jetzt vor. Wesentliches daraus fassen wir hier kurz zusammen. Danach folgt das komplette Antwortschreiben des HSK.

Zusammenfassung:
• Hinsichtlich des Artenreichtums bzw. seiner Verringerung bestehen keine eigenen Erkenntnisse (Verweis auf Daten des Landes NRW).

• Der ökologische und chemische Zustand der Gewässer im HSK ist insbesondere in den Oberläufen oftmals gut.

• Eine aktuelle Einschätzung zum ökologischen Zustand der Stauseen im HSK ist nicht bekannt.

• Alle wasserwirtschaftlichen Handlungsfelder orientieren sich an den Bewirtschaftungszielen.

• Das Land NRW fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Fließgewässern mit bis zu 80 % der ansatzfähigen Kosten.

• Der HSK berät die Städte- und Gemeindeverwaltungen bei der Projektierung von Maßnahmen und führt wasserrechtliche Zulassungsverfahren durch.

• Meldungen über Gewässerverunreinigungen und Fischsterben erreichen die Wasserbehörde des HSK in der Regel über die Leitstelle des HSK.

• Die PFC-Fracht der Gewässer konnte durch die Minderung von PFC-haltigen Produktionsmitteln deutlich reduziert werden.

• Mikroschadstoffe wie Medikamentenrückstände können derzeit nicht sicher aus dem Abwasser beseitigt werden. Die Kläranlagen im HSK verfügen allesamt nicht über die dafür erforderliche zusätzliche 4. Reinigungsstufe.

Das komplette Antwortschreiben der Kreisverwaltung:
Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Hochsauerlandkreis hinsichtlich des Artenreichtums von Tier- und Pflanzenwelt in Fließgewässern und Seen und Teichen? Hat sich die Anzahl der Tiere und Pflanzen reduziert? Wenn ja, in welchem Maße?
Antwort des HSK: „Der Hochsauerlandkreis hat diesbezüglich keine eigenen Erkenntnisse. Die Überwachung und die Auswertung von Daten zur Artenvielfalt in den oberirdischen Gewässern obliegen dem Land NRW (LANUV, Bezirksregierungen) nach Maßgabe der in der Oberflächengewässerverordnung für die jeweiligen Qualitätskomponenten festgelegten Methoden und Kriterien. Das Land NRW führt zur Datenerhebung ein landesweites Monitoring an den berichtspflichtigen Gewässern (>10 km2 Einzugsgebiet) durch. Das Ergebnis des landesweiten Monitorings schlägt sich nieder im Bewirtschaftungsplan für die nordrhein-westfälischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas, der in Abständen von sechs Jahren aufzustellen und fortzuschreiben ist. In den sogenannten Planungseinheitensteckbriefen werden die Bewertungen des ökologischen und chemischen Zustands entsprechend der ermittelten Zustandsklassen dargestellt (Fundstelle: https://www.flussgebiete.nrw.de/planungseinheiten-steckbriefe-2016-2021-5696). Wenn beispielsweise das Qualitätsmerkmal „Fische“ mit mäßig beurteilt wurde, sagt das noch nichts aus über die Zusammensetzung der Fischarten in dem Wasserkörper. Es ist daraus nicht ohne weiteres ableitbar, ob das Fehlen einer Zielart‚ einer Begleitart oder die Individuendichte und deren Altersstruktur für die Einstufung maßgeblich sind. Ob und inwieweit sich die Anzahl der Tiere und Pflanzen reduziert hat, ist hier nicht bekannt.“

Frage 2: Gibt es Anzeichen und Hinweise, die für eine Verringerung der Artenvielfalt sprechen?
Wenn ja, welche Tier- und Pflanzenarten in und um die Flüsse, Bäche und anderen Gewässern sind seltener geworden oder sogar nicht mehr nachweisbar?
Antwort des HSK: „Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.“

Frage 3: Gibt es Ihres Wissens im HSK noch Fließgewässer, in denen noch die Gemeinschaften aus Fischen, Pflanzen und Kleintieren leben, die man dort eigentlich vorfinden müsste? Wenn ja, welche?
Antwort des HSK: „Auch hier gilt: Die Planungseinheitensteckbriefe vermitteln einen zuverlässigen Eindruck über den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer im Hochsauerlandkreis. Im Hochsauerlandkreis ist der ökologische und chemische Zustand der Wasserkörper (Gewässer) insbesondere in den Oberläufen oftmals gut. Auf eine Aufzählung der Wasserkörper wird mit Blick auf deren Anzahl (30) und die angegebene Fundstelle verzichtet.“

Frage 4: Wie ist die ökologische Verfassung von Seen und Stauseen? Wie viele und welche gelten in dieser Hinsicht als gut, unbefriedigend und als schlecht?
Antwort des HSK: „In Nordrhein-Westfalen gibt es nur zwei natürlich entstandene Seen (Stillgewässer), deren Fläche größer als 50 ha ist und die insoweit berichtsrelevant sind. Die übrigen Seen in Nordrhein-Westfalen sind erheblich veränderte Fließgewässer (Talsperren) oder künstlich entstanden (Abgrabungsseen). lm Grundsatz ist für diese Gewässer ebenfalls eine Bewertung des ökologischen Zustands bzw. des ökologischen Potenzials sowie des chemischen Zustands vorzunehmen. Für die Beurteilung des ökologischen Zustands der Seen werden die Lebensgemeinschaften des Phytoplanktons und der Makrophyten untersucht. Eine aktuelle Einschätzung zum ökologischen Potenzial der Talsperren im HSK ist nicht bekannt. Die Zuständigkeit für das Monitoring und die Zustandsbewertung obliegt dem Land NRW.“

Frage 5: Wie unterstützt und überwacht der Hochsauerlandkreis ggf. einschlägige Maßnahmen?
Antwort des HSK: „Prinzipiell orientieren sich alle wasserwirtschaftlichen Handlungsfelder an den Bewirtschaftungszielen. Zulassungsverfahren für Einleitungen in Gewässer, für Entnahmen aus Gewässern oder bauliche Veränderungen an Gewässern müssen sich an den Bewirtschaftungszielen orientieren und ggfs. auch den im Maßnahmenprogramm festgelegten Handlungsfeldern Rechnung tragen. Dies gilt auch für den Bereich der gewässeraufsichtlichen Maßnahmen.“

Frage 6: Gab es Ihres Wissens in den letzten 10 Jahren Hilfe und Unterstützung von Land, Bund und anderen Kostenträgem zum nachhaltigen Schutz von frei fließenden Gewässern? Wenn ja, welche?
Antwort des HSK: „Das Land NRW fördert Maßnahmen zur strukturellen und ökologischen Verbesserung von Fließgewässern seit vielen Jahren mit bis zu 80 % der ansatzfähigen Kosten. Hiervon haben die Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis bei der Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen wesentlich profitiert. Aktuell erfolgt die Förderung auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom 11.04.2017. Gefördert werden danach überregionale Planungen, Monitoring und Untersuchungen. wasserbauliche Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung oder zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit sowie die Flächenbereitstellung (Grunderwerb) für derartige wasserbauliche Maßnahmen.“

Frage 7: In welcher Form unterstützt der HSK die Städte und Gemeinden bei ihren vielfältigen Aufgaben zur „Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum für Tiere und Pflanzen”? Wie läuft das in der Praxis? Erhält der HSK z.B. von den Kommunen Hinweise auf vermutete Gewässerverunreinigung oder ungewöhnliches Fischsterben?
Antwort des HSK: „Die Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises berät die Städte und Gemeinden bei der Projektierung von Maßnahmen und führt schlussendlich die dafür notwendigen wasserrechtlichen Zulassungsverfahren durch. Neben größeren Renaturierungsmaßnahmen werden Möglichkeiten
für kleinräumige Gewässerentwicklungmaßnahmen oftmals im Rahmen von Gewässerschauen erkannt und anschließend gemeinsam mit den Kommunen zur Umsetzungsreife gebracht. Es hat sich gezeigt, dass die vorhandenen „kumen Wege” zwischen Gemeinde- und Kreisverwaltung bei diesen Projekten sehr hilfreich sind.
Gewässerverunreinigungen lösen regelmäßig Vororteinsätze von Mitarbeitern im Rahmen des Umweltalarms aus. Meldungen über Gewässerverunreinigungen erreichen die Wasserbehörde in aller Regel über die Leitstelle des HSK oder auch gelegentlich über unmittelbare telefonische Mitteilungen. Gleiches gilt für ein Fischsterben.“

Frage 8: Welche Erfolge hinsichtlich der ökologischen Wasserqualität wurden mit dem durch das Land NRW im Jahr 2008 aufgelegten Programm „Reine Ruhr“ bezogen auf unser Kreisgebiet erreicht?
Antwort des HSK: „Mit Blick auf die PFC-Problematik sind hinsichtlich des chemischen Zustands der Fließgewässer deutliche Erfolge zu verzeichnen. Überwiegend durch Ersatz/Minderung der PFC-haltigen Produktionsmittel durch PFC-freie bzw. PFC-reduzierte Produktionsmittel (insbesondere galvanische Betriebe) konnte in den betroffenen Gewässern der PFC-Gehalt bzw. die PFC-Fracht deutlich reduziert werden (in NRW von 2007-2011 von ca. 80 kg/a auf ca. 18 kg/a).
Die im Ruhreinzugsgebiet gelegenen Kläranlagen im HSK sind bislang nicht mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgerüstet worden, um auch Mikroschadstoffe (z.B. Medikamentenrückstände) wirksam und sicher aus dem Abwasser zu beseitigen. Für die Nachrüstung der Kläranlagen mit einer sogenannten 4. Reinigungsstufe besteht aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben keine Rechtspflicht. Der Ruhrverband betreibt eine Großversuchsanlage auf der Kläranlage Schwerte.“

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