Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Weitere Sitzung des Kreistags, mit SBL-Anträgen

By admin at 11:45 pm on Saturday, August 26, 2023

Am Mittwoch, 30. August, trifft sich der Kreistag des HSK zu einer zusätzlichen Sitzung. Diese 3. Sitzung im laufenden Jahr war zunächst nicht geplant; daher auch der ungewöhnliche Sitzungstag statt wie sonst am Freitag.

Ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung ist die Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler der kommunalen Schulträger. Über dieses Thema hatten wir bereits berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=11087. Die SBL-Kreistagsfraktion hat zwei Änderungsanträge zur Beschlussvorlage der Kreisverwaltung eingebracht:

“1. Der Hochsauerlandkreis bietet das preisreduzierte Deutschlandticket auch den Schülerinnen und Schüler in teilzeitschulischen Bildungsgängen an.
2. Die Deutschland-Tickets für alle Schülerinnen und Schüler werden bei der Westfalenbus GmbH bestellt.

Begründung und Erläuterung:
Die SBL-Fraktion hat bereits mehrfach die Einführung des Deutschland-Tickets für Schülerinnen und Schüler gefordert. Nun steht – wenn auch sehr spät – die Umsetzung an.
Zu 1:
Bisher ist die Preisreduzierung nur für Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf ein Schulwegticket in Vollzeit-Bildungsgängen geplant. Die in der Drs. 10/752 enthaltenen Berechnungen zeigen jedoch, dass die bei den Schulwegtickets erzielten Einsparungen ausreichen, das verbilligte Deutschland-Ticket allen Schülerinnen und Schülern anzubieten. Selbst für den theoretischen Fall einer Bestellquote von 100% aller Vollzeitschülerinnen und -schüler wäre die Einsparung bei den Schulwegtickets noch fast doppelt so hoch wie der Zuschussbedarf für die verbilligten Tickets.
Auszubildende sollten nicht schlechter gestellt werden als andere Schülerinnen und Schüler; ihnen sollte daher ebenfalls das verbilligte Deutschland-Ticket angeboten werden.
Zu 2:
Leider ist die kreiseigene Busgesellschaft RLG immer noch nicht in der Lage, das Deutschland-Ticket als Chipkarte auszugeben, im Gegensatz zu fast allen anderen Verkehrsunternehmen. Die RLG bietet Deutschland-Tickets nur als digitale Variante für Smartphones und als QR-Ausdruck auf einem DIN A4-Blatt an. Diese Varianten sind für viele Schülerinnen und Schüler ungeeignet bzw. unhandlich.
Daher sollte der Bezug der Deutschland-Tickets über die ebenfalls im Kreisgebiet tätige Westfalenbus GmbH erfolgen. In der Sitzung des Schulausschusses am 08.08.2023 wurde von der Kreisverwaltung berichtet, dass die Westfalenbus GmbH Chipkarten ausliefern kann.”

Erwartungsgemäß empfiehlt die Kreisverwaltung, die beiden Anträge der SBL abzulehnen.

Dieselbe Situation besteht auch für einen Antrag der SPD-Fraktion, die nach der SBL ebenfalls beantragt hat,
“dass Deutschlandticket in der Version
29 € Selbstzahler (durch Schülerinnen / Schüler),
20 € Fördersumme (durch kommunalen Träger)
auch für jene Schülerinnen und Schüler zugänglich zu machen, die die Berufskollegs nicht vollzeitig besuchen (klassische Ausbildung oder Duales System).”

Ein Weiteres Thema ist die von der SBL beantragte Änderung der Hauptsatzung:
“Für die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen hinsichtlich der Bediensteten des Kreises ist der Landrat/die Landrätin zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Entscheidungen, die für Bedienstete in Führungsfunktionen deren beamtenrechtliches Grundverhältnis oder deren Arbeitsverhältnis zum Kreis verändern, trifft der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat/der Landrätin, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Kommt ein solches Einvernehmen nicht zustande, kann der Kreistag diese Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Kreistagsmitglieder treffen.”

Begründung und Erläuterung:
Bereits in der Sitzung des Kreistags am 04.12.2009 hatte die SBL bei der Beratung der Neufassung der Hauptsatzung beantragt, die von der Kreisverwaltung für § 15 Abs. 1 vorgeschlagene Formulierung „durch Alternative 1 zu § 16 Absatz 1 der Musterhauptsatzung des Landkreistages“ zu ersetzen, also – wie gesetzlich als Möglichkeit vorgesehen – die Entscheidungen über Bedienstete in Führungsfunktionen auf den Kreistag zu übertragen. Für viele Kreistage in NRW gelten solche Regelungen (z.B. in den Nachbarkreisen Soest, Paderborn, Olpe und Unna).”

Damals wurde dieser Antrag von der SPD und den Grünen unterstützt, aber trotzdem von einer Mehrheit des Kreistags abgelehnt. Der Ablauf der Besetzung der Jugendamtsleitung in den letzten Monaten hat allerdings gezeigt, dass Landrat und Kreisverwaltung sich nicht an die außerhalb der Hauptsatzung geltenden gesetzlichen Regelungen zur Beteiligung von Gremien bei Personalentscheidungen über die Besetzung von Führungspositionen halten. Denn diese Personalentscheidung wurde vor mehr als einem halben Jahr getroffen, ohne dass die vorher erforderliche Anhörung des Kreisjugendhilfeausschusses
erfolgt ist.

Auf der Tagesordnung stehen außerdem eine von der Kreisverwaltung gewünschte Erhöhung der von den BürgerInnen und Bürgern zu zahlenden Verwaltungsgebühren (die Kosten je DIN A4-Kopie sollen sich verdoppeln!), die Ausschreibung von Planungsleistungen für die Sanierung des Berufskollegs Meschede und Entscheidungen über Auftragsvergaben.

Zu Beginn um 17 Uhr findet – wie immer – eine Einwohnerfragestunde statt, in der jede(r) beliebige Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen kann.

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“Geheime” Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan

By admin at 10:08 am on Saturday, August 12, 2023

Die Landesregierung hat ihre Vorschläge zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) veröffentlicht. Ziel ist es, zusätzliche Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) verfügbar zu machen. Dies ist wichtig für die Energiewende.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21086&ver=8

Bis zum 28.07.2023 konnten u.a. die Gebietskörperschaften (wie der HSK) Stellungnahmen zur Änderung des LEP abgeben. Weil aus dem Kreishaus in Meschede dazu nichts bekannt gegeben wurde und dieses Thema auch nicht in der Tagesordnung irgendeines Gremiums vorkam (anders als in Städten und Gemeinden), stellte die SBL-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat. Dabei kam heraus, dass die Kreisverwaltung doch eine Stellungnahme abgegeben hat, aber leider ohne jede Beteiligung oder Information der Gremien.

Aus der Antwort des Landrats:
“Frage 3: Von wem und wann wurde sie erarbeitet?”
“Erarbeitet wurde die Stellungnahme von Mitte Juli an; konnte aufgrund zahlreicher ausstehender Rückmeldungen jedoch erst am Stichtag 28.07.2023 final erstellt und über das Beteiligungsportal versendet werden.”

“Frage 4: Warum erfolgte keine Beteiligung der Gremien des Kreises?”
“Ziel der LEP-Änderung ist die zügige Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie in NRW vorgibt. Im Rahmen der Gesetzesbegründung wird deutlich, dass die Flächenbeitragswerte ebenso wie die Umsetzungsfristen Mindestvorgaben sind. Die Änderung des LEP schafft durch die textlichen Änderungen der Ziele und Grundsätze damit die Grundlage für die parallel dazu stattfindenden Regionalplanänderungen.
Auf dieser Planungsebene werden somit die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien angepasst. Eine Flächenbetroffenheit des HSK und seiner Städte und Gemeinden findet erst auf der nachfolgenden Regionalplanebene statt.
Die Stellungnahme des Hochsauerlandkreises kann damit nur auf die fachliche Ebene einwirken. Dies wird in der Stellungnahme zu den konkreten Zielen und Grundsätzen deutlich. Die dort aufgeführten Anregungen und Bedenken wurden von der UNB verfasst oder auf Anregung anderer Träger öffentlicher Belange aufgenommen. Sie sind also als Geschäft der laufenden Verwaltung zu sehen.”

In der Stellungnahme der Kreisverwaltung heisst es u.a. zu den “Bereichen für den Schutz der Natur (BSN)”:
“Die Öffnung der BSN bei der Festlegung von Windenergiebereichen wird äußerst kritisch gesehen. Als BSN werden Flächen dargestellt, die für den Naturschutz gesichert oder entwickelt werden sollen, insbesondere zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung wertvoller Biotope sowie zum Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes. Dementsprechend kommen sie auch nach Nr. 3.2.4.1 des Windkrafterlasses nicht als Fläche für die Windenergienutzung in Betracht (Tabubereich). Laut Umweltbericht haben BSN aufgrund ihrer im Allgemeinen höheren Strukturvielfalt häufig auch eine besondere Boden- und Landschaftsqualität sowie einen hohen Erholungswert.
Die vorgetragene Argumentation, dass mit diesem Ziel die Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Flächenziele zum Ausbau der Windenergie ermöglicht bzw. erleichtert werden soll, ist nicht nachvollziehbar, da gemäß Flächenanalyse des LANUV auch ohne Einbeziehung der fraglichen BSN-Teilflächen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Laut LANUV beträgt das landesweite Gesamtpotenzial 106.802 ha (=3,1 % der Landesfläche) ohne Beanspruchung der BSN, und gemäß gesetzlicher Vorgaben müssen 1,8 % der Landesfläche (= 61.402 ha) planerisch für die Windkraftnutzung festgelegt werden, so dass bereits auf dieser Basis ausreichend Spielräume zur Ausweisung von Windenergiebereichen bestehen, mit denen die festgesetzten Flächenbeitragswerte erreicht werden können. Hiervon geht auch der Umweltbericht in Tab. 8 aus.
Die im Umweltbericht bei der Betrachtung der Nullvariante vorgetragene Begründung, dass ohne das Ziel 10.2-8 in einigen Bereichen WEA näher an Siedlungen oder andere schutzwürdige Nutzungen heranrücken würden, ist aus Sicht von Natur- und Landschaftsschutz nicht stichhaltig.
Immissionsschutzrechtliche Vorgaben gewährleisten bereits jetzt, dass die erforderlichen Schutzabstände eingehalten werden müssen. In der Flächenanalyse Windenergie wurden sachgerechte Mindestabstände zu Wohnnutzungen/schutzwürdigen Nutzungen ermittelt und angewendet, mit denen die einzuhaltenden Vorgaben hinsichtlich Immissionsrichtwerten μnd optisch bedrängender Wirkung sicher eingehalten werden können. Eine teilweise Beanspruchung der BSN, welche per Definition für den Naturschutz gesichert und entwickelt werden sollen, zugunsten größerer Mindestabstände zu Siedlungen / schutzwürdigen Nutzungen führt zu einer doppelten Berücksichtigung bzw. Begünstigung der Siedlungsräume zulasten der Naturschutzbelange und ist nach Einschätzung der UNB nicht sachgerecht, da die ermittelte Flächenkulisse auch ohne Beanspruchung der BSN ausreichend groß ist und nicht plausibel erläutert wird, warum eine Vergrößerung der bestehenden Spielräume für erforderlich gehalten wird. Es wird im Umweltbericht auch nicht dargelegt, warum die teilweise Beanspruchung der BSN aus naturschutzfachlicher Sicht vertretbar wäre, sondern es wird nur auf die Flächenanalyse des LANUV verwiesen. Aber auch dort findet sich keine naturschutzfachliche Analyse oder Begründung, warum die Beanspruchung der nicht streng geschützten BSN-Teilflächen naturschutzfachlich vertretbar sei. –
Diese Vorgehenswejse verwundert auch vor dem Hintergrund, dass im Ziel 10.2-14 eine Inanspruchnahme von BSN durch raumbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlangen pauschal ausgeschlossen wird und somit der Umgang mit BSN im Zusammenhang mit Windkraft einerseits und Freiflächenphotovoltaik andererseits deutlich voneinander abweicht bzw. sich widerspricht.
Im HSK liegen die BSN-Teilflächen, die nicht auch als NSG, Nationales Naturmonument oder Natura 2000-Gebiet ausgewiesen sind, i.d.R. im unmittelbaren Umfeld der jeweiligen NSG oder FFH-Gebiete oder als Inseln innerhalb dieser Schutzgebiete. Sie stellen somit wichtige Pufferbereiche für die.Schutzgebiete bzw. Entwicklungsflächen innerhalb der Schutzgebiete dar und sollten entsprechend der o.g. Definition von BSN (u.a. Entwicklung wertvoller Biotope) dazu genutzt werden, durch entsprechende Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Richtung der angrenzenden ökologisch hochwertigen NSG-Flächen optimiert zu werden und so auch den landesweiten Biotopverbund zu stärken- und auszubauen.”

Schade, dass in der Stellungnahme zwar viel über “BSN” geschrieben wird, aber nicht konkret auf erforderliche Mindestabstände zu Naturschutzgebieten eingegangen wird. Und um ein “Geschäft der laufenden Verwaltung” – wie vom Landrat behauptet – handelt es sich sicherlich nicht…

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Endlich kommt das “Deutschland-Ticket” für SchülerInnen im HSK

By admin at 11:46 pm on Tuesday, August 1, 2023

Die SBL-Kreistagsfraktion hatte die Einführung schon mehrfach gefordert, und nun scheint es ab 01.10.2023 endlich Wirklichkeit zu werden: Das “Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler der kommunalen Schulträger” im HSK. So ist die Drucksache 10/750 überschrieben, die am 08.08. im Schulausschuss und am 30.08. in Kreisausschuss und Kreistag auf der Tagesordnung steht. Über das Thema hatten wir u.a. hier schon berichtet.

Der Beschlussvorschlag lautet:
“1. Der Hochsauerlandkreis beteiligt sich an einem kreisweit abgestimmten Modell zur Ausgabe eines preisreduzierten Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, die bisher keinen Anspruch auf Fahrkostenübernahme nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW haben.
Hierzu beschließt der Kreistag den Abschluss eines Vertrages mit den Verkehrsunternehmen, der die Zahlung eines Zuschusses in Höhe von monatlich 20 Euro je abonniertes Deutschlandticket für diese Zielgruppe bestimmt.
2. Aus Gründen der Gleichbehandlung und Zweckmäßigkeit erhalten alle anspruchsberechtigen Schülerinnen und Schüler ein Schulwegticket als Deutschlandticket für 12 Monate anstelle von 11 Monaten beginnend mit dem Schuljahr 2023/24.”

Mit disem Ticket können alle Schülerinnen und Schüler in Vollzeit-Schulausbildungen ein Jahr lang in Deutschland alle Nahverkehrszüge und alle Busse nutzen. Die Eigenbeteiligung für SchülerInnen ohne Anspruch auf ein Schulwegticket beträgt 29 Euro pro Monat. Für diejenigen, die bisher wegen der Entfernung zur Schule schon als Schulwegticket erhielten, wird dies durch das neue Ticket ersetzt.

Und es kostet den Kreis kein Geld. Denn bezogen auf die bisherigen Schülerfahrkosten (Berechnungsgrundlage Schuljahr 2022/23) ergibt sich mit Einführung des 49 €-Deutschlandtickets für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler im Kreishaushalt eine Einsparung in Höhe von ca. 510.000 Euro. Nur die Hälfte dieser Einsparung benötigt der Kreis für den Zuschuss von 20 Euro pro Monat für die Verbilligung des 49-Euro-Tickets.

Auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben (laut Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung) erklärt, dass sie für ihre Schulen das gleiche Modell einführen.

Schade ist, dass die Einführung dieses Tickets im HSK erst nach 5 Monaten erfolgt. Wenn der Kreis das schon zum 01.05. geschafft hätte, hätten die Schülerinnen schon eher den Nutzen gehabt, und der Kreis hätte ca. 100.000 Euro eingespart. So hat der Kreis viel zu lange die zu teuren Schulwegfahrkarten bezahlt.

Noch klärungsbedürftig ist die äußere Form des Tickets. Die kreiseigene Busverkehrsgesellschaft RLG sieht sich immer noch nicht in der Lage, das Deutschland-Ticket als Chipkarte anzubieten, was in anderen Verkehrsgebieten längst eine Selbstverständlichkeit ist. Die RLG bevorzugt nur die digitale Variante, als Smartphone-App- Da aber vor allem jüngere Schülerinnen und Schüler mit dieser Variante nichts anfangen können, wird es für sie wohl einen DIN A4-Ausdruck mit einem QR-Code geben; sehr unhandlich. Die SBL wird daher erneut beantragen, auch andere Ticketvarianten anzubieten.

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Was ist im Kreisjugendamt des HSK los?

By admin at 9:53 am on Wednesday, July 26, 2023

Um die aktuelle Situation des Kreisjugendamts des HSK muss man sich Sorgen machen.

Keine Leitung

Der bisherige Amtsleiter ist in den Ruhestand getreten. Bereits im September 2022 wurde die Nachfolge ausgeschrieben. Doch mehr als 10 Monate nach dieser Ausschreibung wurde immer noch keine neue Amtsleitung eingesetzt. Es wurde offensichtlich noch nicht einmal wirksam entschieden, wer künftig die Leitung übernehmen soll. Denn aus § 71 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ergibt sich, dass der Kreisjugendhilfeausschuss vor der Entscheidung über die Leitung zu beteiligen ist. Diese Anhörung ist bisher nicht erfolgt.

Verzicht auf mehrere Millionen Euro von Bund und Land

Im Kreisgebiet wurden in den letzten Jahren mehrere neue Kindertagesstätten errichtet. Dafür kann der Träger der Kita Bundes- und Landesmittel von 33.000 Euro pro neu geschaffenem Betreuungsplatz erhalten. Stattdessen wird ein anderes Modell praktiziert: Eine Investorgesellschaft baut das Gebäude für die Kita. Und eine Betreibergesellschaft mietet anschießend das Gebäude von der Investorgesellschaft und zahlt dafür Miete. Diese Miete erhöht dann die laufenden Betriebskosten. Aber der Anspruch auf die finanzielle Förderung der neuen Plätze entfällt komplett. Das macht bis zu 3,5 Mio Euro pro neuer Kita aus.
Noch toller für die Betreiber bvei diesem sog. Investorenmodell ist, dass das Kreisjugendamt eine Mietgarantie über 20 Jahre übernimmt, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Gebäudes. Am Ende werden die kommunalen Kassen und damit die Bürgerinnen und Bürger finanziell erheblich belastet, da sie zum großen Teil die zusätzlichen Mietkosten refinanzieren müssen. Begonnen mit diesem Modell hatte ein mit der CDU personell verflochtener Träger in Brilon, andere folgten dem für sie lukrativen Modell, denn es garantiert 20 Jahre lang sichere Mieteinnahmen.

Dubioser Investorenwechsel

Noch viel seltsamer wurde dies Modell bei der neuen Kita “Wassermühle” in Brilon gestaltet. Bereits bei der Beschlussfassung des Kreisjugendhilfeausschusses im November 2021 über den Neubau gab es mehrere Auffälligkeiten in der Kreisverwaltung. Eine Bedarfsrechnung wurde nicht vorgelegt, und das Votum des zuständigen Ausschusses der Stadt Brilon wurde missachtet. Wir hatten hierüber bereits berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=10309 .
Besonders “pikant” ist aber der später erfolgte dubiose Wechsel des Investors. In allen Beschlussunterlagen war im Herbst 2021 nur eine auf Kitabau spezialisierte Gesellschaft aus Brilon-Madfeld als Investor genannt worden; sogar in der eingreichten Bewerbung erschien nur sie als einziges Investor. Dies wurde auch bei späteren Informationen des Kreisjugendamtes an den Kreisjugendhilfeausschuss nicht korrigiert. Doch als dann im Juni 2023 im Kreistag der Beschluss über die 20jährige Mietgarantie anstand (im Wert von mehreren Mio Euro), wurde auf einmal von der Kreisverwaltung ein ganz anderer Investor genannt. Dabei handelt es sich um eine “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” (GbR), gegen deren Gesellschafter bzw. deren direktes Umfeld mehrere Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität anhängig sind bzw. waren. Es ging bzw. geht dabei um insgesamt mehr als 100 Mio Euro. In einem Fall erfolgte bereits eine Verurteilung wegen Betrugs.
Als die SBL-Kreistagsfraktion dann schriftlich beim Landrat anfragte, wann und warum der Wechsel des Investors erfolgt und warum darüber von Landrat und Verwaltung nicht informiert worden sei, kam die überraschende Antwort, es habe keinen Wechsel des Investors gegeben…
Das verlangt nun nach weiterer Auflärung. Hat hier jemand dran “gedreht”???

Verweigerung von Akteneinsicht

Auch mit Transparenz scheint sich dieses Amt derzeit schwer zu tun. Nach § 25 SGB X hat das Jugendamt “den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist“. Das wird vom Kreisjugendamt aber öfters abgelehnt. Beim Verwaltungsgericht Arnsberg wurde nun am 25.07.2023 über die Klage eines Elternpaares verhandelt. Ihnen war zu Unrecht auf Veranlassung des Kreisjugendamtes für ihr jetzt 5jähriges Kind das Sorgerecht entzogen worden, wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung. Das wurde erst vom Oberlandesgericht Hamm korrigiert. Im Zusammenhang mit mehreren anderen Maßnahmen des Kreisjugendamtes hatten die Eltern ihre Rechtsanwältin mit der Akteneinsicht beauftragt. Doch trotz des eindeutigen gesetzlichen Anspruchs weigerte sich das Kreisjugendamt. Erst die beim Verwaltungsgericht eingereichte Klage führte nun nach fast einem Jahr dazu, dass die Akte eingesehen werden kann.

Wir werden die Situation weiter aufmerksam beobachten, denn der Kreistag “überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten“; so lautet gemäß § 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW seine gesetzliche Kontrollaufgabe gegenüber dem Landrat und der Verwaltung. Ein Fall ist bereits beim Regierungspräsidenten als “Obere Kommunalaufsicht” anhängig.

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Genehmigung eines Windrads am Naturschutzgebiet?

By admin at 9:42 pm on Saturday, July 15, 2023

Windenergieanlagen (WEA) leisten einen wesentlichen Beitrag für die Umstellung der Stromversorgung auf regenerative Energien. Im HSK bestehen durch die große Fläche und die Höhenlage sehr gute Voraussetzungen, zahlreiche weitere WEA zu errichten.

Es gibt jedoch Bereiche, die sich nicht für WEA eignen. Dazu gehören insbesondere Naturschutzgebiete. Gemäß § 23 BNatSchG handelt es sich hier um
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

Mit einem am 23.06.2023 im Amtsblatt veröffentlichen Genehmigungsbescheid hat die Kreisverwaltung des HSK den Antrag auf Errichtung einer WEA direkt am NSG Goldbachtal bei Brilon-Scharfenberg genehmigt; die Entfernung zum NSG beträgt weniger als 100 Meter. Das beantragte Windrad ist zudem vom NSG “umzingelt”.

NSG-Goldbachtal-mitWEA
(Kartenmaterial aus: https://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/HSK_484; rot schraffierte Fläche = NSG Goldbachtal)

Besonders auffällig ist diese Genehmigung auch deshalb, weil das für die WEA vorgesehene Areal bis vor kurzem als Teil des neuen Vogelschutzgebietes bei Brilon und Marsberg vorgesehen war, jetzt aber genau diese Fläche mit erstaunlicher Präzision aus dem Vogelschutzgebiet herausgeschnitten wurde. Dabei ist bekannt, dass hier insbesondere Rotmilan und Mäusebussard brüten.

Zu berücksichtigen ist auch, dass es in der Stadt Brilon derzeit keine gültigen Windvorrangzonen gibt, denn gegen die vom Rat zu diesem Zweck beschlossene 97. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde ausgerechnet von der nun antragstellenden GbR erfolgreich Klage beim OVG eingereicht. Und die bereits früher erfolgten Festlegungen im FNP sind infolge des grundlegenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2018 (4 CN 3/18) unwirksam, weil sie nicht die Anforderungen an die vor der Festlegung erforderlichen Abwägungen erfüllen. Der Kreisverwaltung obliegt daher für das Stadtgebiet Brilon eine besondere Verantwortung, ob es naturschutzfachliche Hindernisse gibt, die einer Genehmigung von WEA entgegenstehen. Übrigens hatten Bürgermeister, CDU und SPD im Rat der Stadt Brilon den im Jahr 2021 gestellten Antrag der BBL abgelehnt, einen sog. Aufstellungsbeschluss über eine neue Änderung des FNP zu fassen. Denn dann hätte die Stadt eine ‘Veränderungssperre’ erlassen und dadurch selbst das Grundstück am NSG schützen können. Angeblich hätte die Stadt andere Planungen für die Festlegung von Windvorrangzonen, aber passiert ist bis heute: Nichts.

Bei diesem NSG handelt es sich um das Goldbachtal und Nebenbäche. Das NSG geht von der Quelle des Goldbachs bis zum Einfluss in die Möhne.
Zu diesem NSG führt der Landschaftsplan “Briloner Hochfläche” aus: „Somit sind das Goldbachtal und seine Nebentäler im höchsten Maße strukturreich und beherbergen zahlreiche zum Teil gefährdete Lebensräume. Vor allem das Nebeneinander feuchtnasser sowie magerer und trockenwarmer Standorte macht ihn zu einem außergewöhnlichen Lebensraumkomplex der im höchsten Maße erhaltens- und schützenswert ist. Die Fläche wird vor allem durch die Aufgabe der Bewirtschaftung sowie die Düngung und Düngedrift gefährdet. Daher sollten Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen werden. Zudem ist eine Einstellung weiterer Unterhaltungsmaßnahmen an den Bachläufen anzustreben.
(zitiert nach https://de.wikipedia.org/wiki/Naturschutzgebiet_Goldbachtal )

Die von einer Bürgerin zu diesem Standort und zum Abstand vom NSG gestellten Fragen wurden in der Einwohnerfragestunde in der Kreistagssitzung am 02.06.2023 von Landrat und Kreisverwaltung inhaltlich nicht beantwortet. Und der Erörterungstermin zu dieser WEA wurde Anfang März nach einer Ankündigung erst wenige Tage zuvor (und nur im Amtsblatt) nachgeholt, nachdem er zwei Jahre lang ausgesetzt war; dies führte dazu, dass nur etwa 20 der 302 Einwender daran teilnehmen konnten. Es drängt sich daher der Eindruck auf, dass in diesem Fall eine oder mehrere Personen der antragstellenden GbR z.B. aufgrund ihrer besonderen Überzeugungskraft einen sehr großen Einfluss auf das Ergebnis des Genehmigungsverfahren genommen haben könnten. Bemerkenswert ist, dass zu dieser GbR mehrere prominente CDU-Mitglieder gehören…

Im Genehmigungsbescheid der Kreisverwaltung wird überhaupt nicht auf die Nähe zum NSG eingegangen. Und das, obwohl ein Bürger in seiner Einwendung geschrieben hatte: “Der für die beantragte WEA vorgesehene Standort ist an 3 von 4 Seiten vom Naturschutzgebiet (NSG) “Goldbachtal” umgeben, mit weniger als 100 Meter Abstand zum Rotor.
Daher ist DIESER Standort ungeeignet für eine WEA. Denn für Naturschutzgebiete gilt nach § 23 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz: ‘Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.’
Nähere Infos zu diesem NSG gibt es hier:
https://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/HSK_484
Vor allem beim Bau der WEA, für den auch nach den Antragsunterlagen ein erheblicher Flächenbedarf mit einem sehr hohen Eingriffspotential besteht, wären die Belastungen für das umgebende NSG zu groß.”

Die SBL wird in den Umweltausschuss und in den Kreistag einen Antrag einbringen, dass Naturschutzgebiete künftig besser vor allen für sie schädlichen Einflüssen geschützt werden. Es gibt im Kreisgebiet sehr viele andere Flächen, die sich für die Genehmigung von WEA eignen.

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49-Euro-Ticket für SchülerInnen dauert noch

By admin at 10:26 am on Friday, July 7, 2023

Vor einigen Tagen hatten wir hier über unsere schriftliche Anfrage an den Landrat wegen der überfälligen Einführung des 49-Euro-Tickets für Schülerinnen und Schüler berichtet: https://sbl-fraktion.de/?p=11050

Am 04.07. erhielten wir die Antwort aus dem Kreishaus. Darin steht u.a.:

“Die Schulträger haben das Deutschlandticket zum 01.08.2023 bereits bestellt. Bestellte Tickets werden nach Auskunft des Verkehrsunternehmens auch zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt…
“Gemäß § 4 Abs. 1 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) greift das Schulträgerprinzip, d.h. der Schulträger der besuchten Schule übernimmt die Schülerfahrkosten auf Antrag unabhängig vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Schülerin oder des Schülers. Es gibt daher keine Zuständigkeit des HSK für Schülerfahrkarten an städtischen Schulen…
Mangels Zuständigkeit gibt es keine Beschlussfassung eines Gremiums des Hochsauerlandkreises zur Ausgabe des Deutschlandtickets an Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen.”

Damit widerspricht die Kreisverwaltung der Aussage der Briloner Stadtverwaltung im dortigen Schulausschuss, dass es einen Beschluß des HSK gäbe, das 49-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler erst ab August und nicht bereits ab Mai einzuführen.

“Alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten, unabhängig von der bisherigen Preisstufe, im Schuljahr 2023/24 ab dem 01.08.2023 auf Antrag ein Deutschlandticket. Darüber hinausgehende Regelungen werden in der nächsten Sitzung des Schulausschusses beraten.”
Damit wäre die Einführung des 49-Euro-Tickets für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf eine Fahrkarte für ihren Schulweg geklärt. Für die anderen Schülerinnen und Schüler wird die SBL den Antrag stellen, ihnen das deutschlandweite Ticket verbilligt zur Verfügung zu stellen.

“Die äußerst kurzfristigen Beschlussfassungen zum Deutschlandticket haben keine Möglichkeit für eine Umstellung der SchulwegMonatsTickets zum 01.05.2023 geboten.”
Na ja, die Verwaltung hätte das auch zum 01.05., spätestens zum 01.06. schaffen können… Denn ab Anfang April konnte das 49-Euro-Ticket deutschlandweit erworben werden!

“Das Deutschlandticket ist verbindlich bundesweit als digitales Ticket eingeführt. Neben dem eTicket wird in der Übergangsphase das Papierticket mit QR-Code angeboten, welches später dann durch die Chipkarte abgelöst wird. Die Nutzung des Deutschlandtickets ist damit auch ohne ein Smartphone möglich.”
Damit erfolgt immer noch keine klare Aussage, wann es auch im HSK die Chipkarte als Alternative zur Handy-App geben wird. Viele Verkehrsunternehmen bieten das 49-Euro-Ticket längst als Chipkarte an, aber die heimische RLG schafft das aus unerfindlichen Gründen nicht. Eine Chipkarte ist für Schülerinnen und Schüler ohne Smartphone oder bei leerem Akku leicht zu nutzen.

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Etwa 11 Mio Euro im Schattenhaushalt

By admin at 10:50 pm on Monday, July 3, 2023

Vor einem halben Jahr hatte wir hier darüber berichtet, dass der Hochsauerlandkreis beträchtliche Mittel in einen “Schattenhaushalt” umlenkt.
https://sbl-fraktion.de/?p=10868
Im Rahmen der Haushaltsberatung im Dezember wurden durch den Krieg in der Ukraine entstandene Mehraufwendungen als sog. Finanzschäden “isoliert”. Dadurch hat der Kreis nicht seine Ausgaben gesenkt, sondern diese Aufwendungen nur aus den laufenden Aufwendungen ausgelagert, wie zuvor schon Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Diese Lasten sollen dann in den nächsten (bis zu 50 !) Jahren abgetragen werden und belasten dadurch künftige Haushaltsjahre. In seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs hatte sogar der Landrat Ende Oktober eine solche Isolierung noch als “Buchhaltungstrick” bezeichnet, mit dem “heutige Belastungen … in die Zukunft verschoben werden”.

Bei der Kreistagssitzung im Juni stand ein Bericht des Kreiskämmerers zur Ausführung des laufenden Haushalts auf der Tagesordnung. Dabei fragte die SBL-Kreistagsfraktion nach, in welcher Höhe diese Isolierungen nun ausfallen werden.

Dazu führte der Kämmerer aus, dass aufgrund der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 ca. 5,1 Mio. € an Etatbelastungen isoliert wurden. Hinsichtlich des Isolationsbetrages aus Anlass des Angriffskrieges gegen die Ukraine werden nach der derzeitigen Hochrechnung weitere ca. 5,5 Mio. € isoliert. Er wies darauf hin, dass noch nicht bekannt sei, welche Summe der Hochsauerlandkreis aus den vom Bund zugesagten insgesamt zusätzlichen 3,75 Mrd. Euro erhalten wird. Der Betrag ist bekanntermaßen beim Flüchtlingsgipfel im Mai um 1 Mrd. Euro auf diesen Betrag aufgestockt worden. Von der Höhe der an den Hochsauerlandkreis ausgezahlten weiteren Bundesmittel werde der konkrete Isolierungsbearf abhängen. Erst im Herbst könne eine genaue Hochrechnung der zu isolierenden Belastungen erfolgen.

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Warum gibt es im HSK noch kein günstiges Monatsticket für SchülerInnen?

By admin at 11:51 pm on Wednesday, June 21, 2023

Vor fast zwei Monaten wurde deutschlandweit das 49-Euro-Ticket eingeführt. Und bereits seit mehr als einem Jahr läuft in NRW das Pilotprojekt “SchülerTicket Westfalen”.
Da liegt es sehr nahe, dass diese günstigen Angebote auch für Schülerinnen und Schüler genutzt werden, die Anspruch auf Schülerfahrkarten für ihren Schulbesuch haben. Im HSK ist das leider noch nicht angekommen.

deutschland-ticket-2023

Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion jetzt eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
im Schulausschuss einer kreisangehörigen Kommune gab am 13.06.2023 auf die Frage eines Sachkundigen Bürgers die Verwaltung die Auskunft, das 49-Euro-Ticket werde für die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Schülerfahrkarten erst zum 01.08.2023 eingeführt und werde diesen dann nur als digitales Ticket zur Verfügung gestellt, weil die Einführung einer anderen Ticketversion erst für einen späteren Zeitpunkt geplant sei. Dies sei vom HSK so beschlossen worden.
Beim Nachhaltigkeitsfestival in Arnsberg am 17.06.2023 wurde auf Nachfrage am Stand der RLG sogar die Auskunft erteilt, dass die Einführung erst nach dem 01.08.2023 erfolgen soll.

Dazu stellen wir folgende Fragen:
1. Stimmt die Information aus dem städtischen Schulausschuss? Falls nicht, was trifft zu und was nicht?
2. Stimmt die Information vom RLG-Stand? Falls nicht, was trifft zu?
3. Woraus ergibt sich eine Zuständigkeit des HSK für Schülerfahrkarten zu und von städtischen Schulen?
4. Von welchem Gremium des HSK und wann wurde ein entsprechender Beschluss gefasst?
5. Welche Schülerfahrkarten erhalten die GrundschülerInnen, die bereits ab Juli eine OGS besuchen?
6. Wie hält es der HSK mit Schülerfahrkarten zu kreiseigenen Schulen?
7. Warum wurde die Nutzung des 49-Euro-Tickets für Schülerfahrkarten nicht bereits zum 01.05.2023 eingeführt, wodurch sowohl die Schulträger erhebliche Kosteneinsparungen erzielt hätten als auch die Schülerinnen und Schüler zusätzliche Fahrtmöglichkeiten erlangt hätten?
8. Welchen Einfluss nimmt der HSK auf die RLG (deren Mitgesellschafter er ist), damit auch Grundschü-lerinnen und -schüler, die kein Smartphone besitzen oder es nicht in die Schule mitnehmen, und/oder die Tickets im DIN A4-Format nur schlecht verwenden können, das 49-Euro-Ticket ab Einführung als Schüler¬fahrkarte nutzen können, und die Einführung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgt?”

Außerdem könnten die Schulträger (Gemeinden und Kreis) Vereinbarungen mit der WB Westfalenbus oder einem anderen regionalen Verkehrsunternehmeb zur Einführung des Pilotprojekts „SchülerTicket Westfalen“ abschließen. Durch eine solche Vereinbarung könnte den Schülerinnen und Schülern eine weitere preisgünstige Ticketvariante angeboten werden (33 Euro pro Monat für alle Nahverkehrsmittel in ganz Westfalen). Aber auch dies ist bisher im HSK nicht umgesetzt worden.

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Die bröckelnde “Brandmauer” …

By admin at 9:04 am on Saturday, June 10, 2023

Der CDU-Bundestagsabgeordnete des HSK ist gleichzeitig Bundesvorsitzender seiner Partei und Chef ihrer Bundestagsfraktion. Sein Wort sollte also Gewicht in der Partei haben. Und erstmals Ende 2021 hat er von einer “Brandmauer” der CDU geredet, als Abgrenzung gegen die AfD. Dies hat er in den letzten Tagen wiederholt, angesichts der steigenden Umfragewerte der AfD.

Doch wie sieht die Realität aus?
Vor einigen Tagen sorgte die Forderung des Bürgermeisters von Waltershausen (Thüringen) nach einer Zusammenarbeit mit der AfD für Aufruhr:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/gotha/cdu-afd-zusammenarbeit-brychcy-voigt-100.html
Besonders brisant ist daran, dass im Frühjahr in Thüringen Landtagswahlen stattfinden und die AfD derzeit in den Umfragen für die Landtagswahl vorne liegt.

Aber auch im HSK steht diese Brandmauer nicht wirklich.
Ein konkretes Beispiel: Wenige Tage vor der Kreistagssitzung am 2. Juni fand im Kreishaus in Meschede ein Treffen statt, an dem je ein Vertreter der sieben Kreistagsfraktionen teilnahm. Ziel des Treffens war die Einigung auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Wahl von “Vertrauenspersonen”. Sie werden vom Kreistag in 6 Ausschüsse für die Amtsgerichte im Kreisgebiet gewählt und haben dann die Aufgabe, die ehrenamtlichen Schöffen für die nächsten 5 Jahre zu wählen. Für die Wahl dieser Vertrauenspersonen gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder der Kreistag stimmt einem sog. einheitlichen Wahlvorschlag ohne Gegenstimme zu, oder es wird einzeln über die Bewerbungen abgestimmt und ausgezählt. Das einfache Verfahren des einheitlichen Wahlvorschlags kommt also nur dann zustande, wenn niemand einer Person auf dieser Wahlvorschlagsliste widerspricht. Und sich über solche einen Wahlvorschlag vorher zu verständigen, ist grundsätzlich sinnvoll.

Aber beim Amtsgerichtsbezirk Arnsberg bestand der AfD-Vertreter darauf, ein prominentes AfD-Mitglied (einen dem Kreistag angehörenden Polizeibeamten) als Vertrauensperson zu wählen. Nur der Vertreter der SBL-Kreistagsfraktion lehnte dies ab, unterstützt vom Vertreter der Linken. Und der Rest wollte offensichtlich akzeptieren, dass ein prominentes AfD-Mitglied ausgerechnet als Vertrauensperson für die Auswahl von Schöffen beauftragt wird??? Durch die Weigerung der SBL “platzte” die gemeinsame Runde. Im Kreistag wurde dann über die Wahlvorschläge für den Amtsgerichtsbezirk Arnsberg einzeln abgestimmt, und der AfD-Kandidat erhielt nur 2 Stimmen (wahrscheinlich die beiden aus seiner eigenen Fraktion).

Die Verhinderung des AfD-“Vertrauens”mannes auf einem einheitlichen Wahlvorschlag gelang aber nur, weil die SBL genau deswegen ihre Mitwirkung ablehnte, Wenn selbst bei solch sensiblen Positionen in anderen Fraktionen kein Widerstand gegen die Beauftragung von AfD’lern erfolgt, was ist die angebliche Brandmauer dann wert?

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Landrat möchte regionale Energiegesellschaft mit RWE als Mehrheitsgesellschafterin gründen

By admin at 11:06 pm on Sunday, June 4, 2023

Vorgesehen war dieser Tagesordnungspunkt mit der sperrigen Bezeichnung zunächst nur für den nicht-öffentlichen Teil der Kreistagssitzung am 2. Juni: “Mögliche Gründung eines kommunalen Unternehmens zur Beteiligung an Projekten der Erzeugung regenerativer Energien auf Flächen im Hochsauerlandkreis”. Auf Veranlassung der SBL-Kreistagsfraktion wurde er dann in den öffentlichen Sitzungsteil geholt, so dass wir hier darüber berichten dürfen.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist der Bedarf für die Errichtung zustäzlicher Anlagen für die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien. Erstmals wurde darüber im Herbst 2022 gesprochen. Unstrittig ist, dass der Kreis nicht versuchen sollte, eine solche Gesellschaft aleine zu gründen, sondern dafür einen kompetenten Partner benötigt. So weit – so gut.

Im März 2023 fand dann eine Präsentation im Wirtschaftsausschuss des HSK statt. Zu dieser Präsentation war leider nur der Energieriese RWE eingeladen worden. Er stellte ein grobes Konzept für die Gründung einer solchen Gesellschaft vor. Eine Bedingung der RWE: Die RWE müsse in dieser Gesellschaft einen Anteil von mindestens 51% erhalten, also Mehrheitsgesellschafterin werden. Dies stieß auch im Ausschuss auf viel Kritik. Die SBL hatte daher in der Ausschusssitzung am 16.03.2023 den Antrag gestellt den Landrat aufzufordern, auch weitere mögliche Partner zu Gesprächen einzuladen. Die Verbundenheit mit der RWE scheint aber bei vielen Fraktionen sehr hoch zu sein: Für den SBL-Antrag stimmten damals nur 4 von 22 stimmberechtigten Aussschussmitgliedern. Über diese Sitzung hatten wir hier berichtet.

Nun stand im Kreistag ein Zwischenbericht des Landrats an. Daraus war nur zu entnehmen, dass weitere Gespräche stattgefunden haben, noch keine konkreten Ergebnisse. Geplant sei, einen Beschluss des Kreistags im September 2023 herbei zu führen.

Bedenklich stimmen die Antworten des Landrats auf zwei Fragen der SBL-Fraktion in der Sitzung:
Er halte die Mindestbeteiligung der RWE mit 51% für richtig. Und er sei nach wie vor nicht bereit, Gespräche mit anderen Partnern zu führen, denn er wisse nicht, wie er diese auswählen solle.
Weiter erklärte er, dass er großes Vertrauen zur RWE habe. Dabei unterstützte ihn der Vorsitzende der SPD-Fraktion, der insbesondere die Kritik am der Braunkohleabbaupolitik der RWE nicht nachvollziehen konnte oder wollte.

Dazu zwei Anmerkungen der Redaktion:
Der Landrat ist auch Mitglied des Beirats der RWE und könnte daher vielleicht nicht ganz neutral sein.
Und der SPD-Fraktionsvorsitzende war früher Mitarbeiter von RWE bzw. eon (jetzt ist er im Ruhestand) und ist ebenfalls Mitglied eines Gremiums, das für die RWE-Aktien des Kreises zuständig ist. Der HSK hält direkt und indirekt fast 6 Mio RWE-Aktien und ist damit einer der größeren RWE-Aktionäre.

Kurios am Rande: Die SPD-Fraktion beschwerte sich in einem zu diesem TOP gestellten Antrag darüber, dass auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung im Mai “jedoch der entsprechende
Tagesordnungspunkt gänzlich” fehlte. Aber: Ausschussvorsitzender ist ein Kreistagsmitglied der SPD-Fraktion, und der ist für die Tagesordnung der Ausschussitzung zuständig, nicht der Landrat…

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Kreistag soll Nahmobilitätskonzept beschließen

By admin at 11:51 pm on Thursday, June 1, 2023

Am morgigen Freitag (2. Juni) trifft sich der Kreistag zu seiner zweiten Sitzung in diesem Jahr. Beginn ist um 15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede. Zu Beginn gibt es wie immer eine Einwohnerfragestunde.

Auf der Tagesordnung steht u.a. die Beschlussfassung über das Nahmobilitätskonzept der Hochsauerlandkreises. Es wurde in Zusammenarbeit mit den 12 Städten und Gemeinden im Kreisgebiet von einem Büro aus Kassel erstellt. Es geht vor allem um die Verbesserung der Bedingungen für das Radfahren.
Die Ziele: (S. 8)
– Verbesserung/Attraktivierung des Radverkehrs (Landesziel 25 % Modal Split)
– Stärkung intermodale Wegeketten
– Sichere und komfortable Routen (Qualitätsstandards)
– Anbindung möglichst aller Kommunen und Ortsteile

Titelseite

Zwar bleiben viele Ansätze unverbindlich und dürftig, aber trotzdem kann dieses Konzept wichtige Beiträge zu einer Verkehrswende leisten. Es befasst sich vor allem mit dem Haupt- und Nebennetz, also mit den benötigten Wegen für Radfahrende. Außer etwa 170 Seiten Text gehören auch Karten für die Gemeinden als Anhang zu diesem Konzept.
Der gesamte Text kann hier nachgelesen werden:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdfJJp8v-afpPdDmCsXqfdURQ7TCKGNyfPKdvJN6My35/Bericht.pdf

Weil vor allem viele Ideen fehlen, die aktuell außerhalb des Kreisgebiets oft diskutiert werden, hat die SBL-Kreistagsfraktion einen Antrag gestellt, welche Themen noch aufgenommen werden sollen.
Dazu gehören:
“• Einrichtung von Überholverboten von Zweirädern in engen Straßen (Vz 277.1)
• Abschließbare Kurzzeit-Abstellboxen an zentralen Stellen (z.B. Arnsberg Neumarkt, Meschede Von-Stephan-Platz, Brilon Markt)
• Kostenlose Fahrradmitnahme in Zügen (wie bereits in den Kreisen Olpe und Siegen) und Bussen
• Trennung von Radverkehr und Fußgängern auf ‘belebten’ Wegen
• ‚Bike Lanes‘ auf Hauptverkehrsstraßen
• Abbau von Drängelgittern („Umlaufsperren“) und Pollern
• Durchgängigkeit aller Radwege und Radrouten für Kinder-Anhänger und Lastenräder
• Glatte Randstreifen bei Straßen mit Kopfsteinpflaster (wie am Steinweg in Arnsberg, dort leider meistens von Kfz zugeparkt)
• Aufzüge an allen Bahnhöfen mit Unter- oder Überführungen sowie mindestens eine Rampe zum Verlassen bei defektem Aufzug
• Freigabe von Einbahnstraßen als Regelfall
• Tief abgesenkte Bordsteine, wenn die Gehwege/Randwege von Radfahrenden genutzt werden dürfen
• Konfliktarme Ampelschaltungen
• Haltegriffe an Ampeln
• Eigene Abbiegespuren für Radfahrende an viel befahrenen Kreuzungen
• Erleichtertes Rechtsabbiegen durch Grünpfeil für Radfahrende (Vz 721)
• Verhinderung von Dooring-Unfällen durch ausreichende Abstände
• Analyse des starken Anstiegs der Fahrraddiebstähle (um ca. 50%) laut aktueller ‘Kriminalstatistik’ der Kreispolizeibehörde, mit Bezug zur Art der Abstellanlagen (Anlehnbügel zum Anschließen statt ‘Felgenkiller’ (niedrige Vorderradhalter))
Dabei geht es nicht darum, jeden einzelnen Handlungsort in jeder Kommune exakt zu benennen, sondern um die Beschreibung der Maßnahmen und ihrer Vorteile.”

Die Kreisverwaltung hat kurzfristig eine Änderungsvorlage erstellt, in der sie vorschlägt, die Mehrzahl der Vorschläge in das Konzept zu übernehmen. Das ist immerhin ein Fortschritt!

Die komplette Tagesordnung der Kreistagssitzung steht hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUx0GYLxQ52dVM4cpCZV9lI

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49-Euro-Ticket im HSK immer noch nicht als Chipkarte

By admin at 4:35 pm on Friday, May 26, 2023

Seit Mai 2023 gibt es deutschlandweit das 49-Euro-Ticket. Damit können alle Nahverkehrsmittel (insbesondere also Bahn und Bus) jeweils einen Kalendermonat lang genutzt werden. Leider verkauft die Deutsche Bahn (DB) dieses Ticket nur als App-Variante: Die Nutzerinnen müssen also ein geeignetes Smartphone mit Internetzugang sowie eine Mail-Adresse besitzen, die DB-Navigator-App installieren, das Ticket digital bestellen und dann in ihre App herunterladen. Das ist nicht für alle potentiellen Fahrgäste die gewünschte und/oder geeignete Lösung.

Sehr viele regionale Anbieter verkaufen daher dieses Ticket seit seinem Start auch als Chip-Karte, z.B. die Verkehrsverbünde Mittelthüringen mit acht angeschlossenen Verkehrsunternehmen [ https://www.vmt-thueringen.de/deutschlandticket/#a4089 ] und Warnow [ https://www.verkehrsverbund-warnow.de/deutschlandticket.html ].

Für die Sitzung des für Wirtschaft und Struktur zuständigen Ausschusses des HSK am 22.05.2023 hatte die SBL-Kreistagsfraktion auch den TOP “Vertrieb und Nutzung des Deutschlandtickets” beantragt. In der Erläuterung dieses Antrags steht u.a.:
“Die Art des Tickets hat eine hohe Bedeutung für die Nutzungsmöglichkeiten. Die digitale Variante ist ein erfreulicher Fortschritt, aber sie ist auch für zahlreiche potentielle Nutzer ungeeignet; diese wünschen ein analoges Ticket an einer leicht erreichbaren Verkaufsstelle. Es soll im Ausschuss berichtet werden, welche Optionen die RLG für den Erwerb des 49-Euro-Tickets bereits anbietet, wo diese von der RLG verkauften Tickets erhältlich sind und wie darauf aufmerksam gemacht wird, welche weiteren Optionen geplant sind, woran weitere Optionen scheitern und welche Probleme bisher bei Vertrieb und Nutzung aufgetreten sind.
Außerdem soll über die Schulungen der FahrerInnen für die Beratung der Fahrgäste beim Ticketkauf (zur Vermeidung des Erwerbs teurerer Tickets), über die Gültigkeit in den Bürgerbussen im Kreisgebiet und über die Nutzungsmöglichkeiten auf den für das Sauerland wichtigen IC-Linien 34 (auf der bisher tlw. Nahverkehrstickets gültig waren) und 51 berichtet werden.”

Die Kreisverwaltung führt in ihrer Sitzungsdrucksache 10/730 zu diesem TOP aus:
“Eine Chipkarte hat die RLG noch nicht am Markt umgesetzt, da die bisherige Vertriebsstrategie das E-Ticket in der App mobil-info favorisierte. Aktuell erarbeitet das Verkehrsunternehmen aber ein Konzept, welches die Grundlage für den Vertrieb des Deutschlandtickets als Chipkarte ab Ende dieses Jahres legen wird… Die Herausgabe des Deutschlandtickets war im vertrieblichen Prozess der Umstellung der Bestandskunden sowie der Anlage von Neukunden sehr herausfordernd und ressourcenbindend.”

In der Diskussion im Ausschuss ergab sich, dass mit der Chipkarten-Variante evtl ab Anfang 2024 zu rechnen ist. Das ist wenig erfreulich, denn andere Verkehrsunternehmen bieten längst beide Varianten an.
Besonders erschreckend war in diesem Zusammenhang die Äußerung des Kreisdirektors, wir hätten doch immer digitale Angebote gefordert und nun seien wir damit nicht einverstanden, wir sollten uns entscheiden, was wir wollen.
Auch in Behörden sollte doch die Erkenntnis vorhanden sein, dass digitale Angebote einen wichtigen Fortschritt darstellen, aber dass parallel analoge Angebote erforderlich sind, damit niemand ausgeschlossen wird. Uns ist bewusst, dass ein großer Teil der Verwaltung das so sieht wie wir, aber trotzdem ist es bedenklich, wenn in der Führungsebene der Kreisverwaltung so wenig Verständnis für die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger besteht.

Zu unseren weiteren Fragen führte die Kreisverwaltung aus:
“Das Deutschlandticket wird im Hochsauerlandkreis in allen Nahverkehrszügen und in allen Bussen des Linienverkehrs anerkannt. Dies gilt in gleicher Weise für die Angebote der Bürgerbusvereine.
Bezüglich der IC-Linie 51 Köln – Paderborn – Kassel – Leipzig teilt der NWL mit, dass keine Nahverkehrstickets anerkannt werden und daher auch das Deutschlandticket nicht anerkannt wird.
Auf der IC-Linie 34 Frankfurt – Siegen – Dortmund – Münster werden Nahverkehrstickets anerkannt. Eine automatische Anerkennung des Deutschlandtickets ergibt sich durch die vertragliche Ausgestaltung hingegen nicht. Eine zukünftige Anerkennung des Deutschlandtickets auf der IC-Linie 34 ist jedoch Gegenstand aktueller Nachverhandlungen. Sobald hierzu ein Verhandlungsergebnis vorliegt, wird der NWL entsprechend informieren.”

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Umsteigechaos in Warburg?

By admin at 8:32 pm on Thursday, May 18, 2023

Mit dem Fahrplanwechsel Ende 2023 sollen alle Direktverbindungen der Bahn zwischen dem Sauerland und Kassel wegfallen. Bisher verkehren täglich 7 Zugpaare direkt, also ohne dass ein Umstieg in Warburg erforderlich ist. Auf Antrag der SBL berät der für Wirtschaft und Struktur zuständige Ausschuss des HSK am Montag (22.05.) im Kreishaus in Meschede über die Konsequenzen.

Die Situation im Bahnhof Warburg ist bei Umsteigeverbindungen bereits jetzt sehr problematisch, denn für den Umstieg zwischen RE17 (bis bzw. ab Warburg) und RE11/MDV (nach bzw. von Kassel-Wilhelmshöhe stehen laut Fahrplan nur 4 bis 6 Minuten zur Verfügung. Seit Beginn der Brückenbauarbeiten westlich des Warburger Bahnhofs kommt hinzu, dass die Züge des RE17 über andere Gleise geleitet werden und dadurch etwas mehr als 1 Minute bei der Einfahrt in den Bahnhof verlieren, und dass der RE17 nur noch am Gleis 2 hält, alle Anschlusszüge aber an Gleis 3 oder 4 und somit am anderen Bahnsteig halten. Dadurch verlängern sich Weg und benötigte Zeit erheblich. Etwa jeder zweite UMstieg misslingt daher, womit dann in Kassel z.B. die ICE-Anschlüsse in Richtung Hamburg, Berlin, München und Stuttgart verpasst werden. Das bedeutet für die Fernzüge ab Kassel eine Verzögerung von (je nach Ziel) 1 bis 2 Stunden.

In Richtung Sauerland ist es abends besonders kritisch, falls man den letzten Zug (21:38 h ab Warburg) verpasst oder mit dem vorletzten (um 20:38 h) nur noch bis Meschede kommt, nicht mehr bis Arnsberg.

Die Verspätungswahrscheinlichkeit in Warburg erhöht sich dadurch, dass die Strecke zwischen Brilon-Wald und Warburg nur eingleisig betrieben wird, mit Zugkreuzung nur in Marsberg (zur vollen Stunde). Jede Verspätung der einen Richtung überträgt sich dadurch auf die Gegenrichtung.

Die Kreisverwaltung hat zum Antrag der SBL die Sitzungsdrucksache 10/731 erstellt.
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRKSbQaA9h8SeGcxtywEzQyH-XQA_9hWqjPT-ngSXde8/Vorlage_10-731.pdf
Die darin vom Verkehrsverbund NWL genannten Massnahmen stellen kurz- und mittelfristig aber kein brauchbares Konzept dar:

1) “so viele Anschlüsse wie netzseitig umsetzbar, bahnsteiggleich zu planen”
haben SBL und SBL immer wieder gefordert und wäre auch während der laufenden Brückenbauarbeiten gleistechnisch möglich, wird aber aus uns nicht bekannten Gründen nicht umgesetzt.

2) “Wartezeitregelungen” von 5 Minuten, “Hierzu ist es hilfreich, wenn sich Fahrgäste mit Anschlussbedarf direkt an das Betriebspersonal wenden. Ohne die Voranmeldung des Anschlusses über diesen Weg ist im Verspätungsfall von einem Anschlussverlust auszugehen.”
Das ist Theorie, denn es setzt voraus, dass Zugpersonal vorhanden und auffindbar ist (die Züge der Linie RE 11 haben 4 Wagen, darunter 2 Doppelstock) und dass es bereit ist, sich um den Hinweis des Fahrgastes zu kümmern, und dass die Betriebsleitstelle mitspielt. Alles zusammen ist selten der Fall…
Sinnvoll wäre ein standardisierter Ablauf, nach dem das Fahrpersonal verpflichtet ist, bis zu 5 Minuten zu warten, denn umsteigewillige Fahrgäste sind fast immer im Zug!

3) “Installation eines beheizten Wartehäuschens auf dem Mittelbahnsteig”
führt dazu, dass man im Winter nicht friert (falls das Häuschen nicht abgeschlossen ist), aber der Anschlusszug ist trotzdem weg…

4) “schnellstmöglichen Umsetzung des Vorlaufbetriebs nach dem Konzept ‘Sauerland-Netz 3.0′ “, “Angestrebt wird eine Betriebsaufnahme im Dezember 2025″
Der einzige gute Vorschlag, aber warum nicht eher umsetzbar?? Die durchgehenden Züge nach Kassel sollen ab Dezember 2023 wegfallen!

Wir werden am Montag im Ausschuss nachfragen!

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Wer leitet das Kreisjugendamt des HSK?

By admin at 10:52 am on Thursday, May 11, 2023

Am 5. März wurde in der öffentlichen Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses bekannt gegeben, dass der bisherige Leiter des Kreisjugendamtes Ende April in den Ruhestand geht. Wie es mit der Leitung weiter gehen soll, dazu wurde nichts gesagt. Nun haben wir bereits Mitte Mai, und noch immer ist nicht bekannt, wer künftig das Kreisjugendamt (JA) leiten soll. Im auf den Internetseiten des HSK veröffentlichten Organisationsplan steht noch das bisherige „Organigramm“:
https://www.hochsauerlandkreis.de/fileadmin/user_upload/Fachbereich_2/FD_26/Organigramm/Organigramm_Jugendamt_25.01.2022__2_.pdf

Wichtig: Vor der Auswahlentscheidung über die neue Jugendamtsleitung ist der Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) zu beteiligen. Das ergibt sich aus § 71 Abs. 4 Sozialgesetzbuch VIII. Der Jugendhilfeausschuss hat aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine besondere Stellung, die ihn von allen anderen Ausschüssen unterscheidet: Zusammen mit der Verwaltung bildet er das Jugendamt, ist also Teil dieses Amtes.

Erläuterungen zum Bewerbungsverfahren gibt das Landesjugendamt Düsseldorf in einem Handbuch: “Die Anhörung des JHA vor Berufung der Jugendamtsleitung soll ihm die Möglichkeit geben, Bewerberinnen und Bewerber für die Leitung der Jugendamtsverwaltung hinsichtlich ihrer persönlichen und fachlichen Eignung beurteilen zu können. Dies setzt voraus, dass ihm Informationen der Bewerberinnen und Bewerber, etwa in Form der Bewerbungsunterlagen, zur Verfügung gestellt werden. Zugleich muss ihm genügend Zeit eingeräumt werden, sich die Unterlagen anzusehen.”

Und der „Frankfurter Kommentar“ führt dazu aus: „Das bedeutet, dass die vorherige Anhörung des JHA hinsichtlich dieser Personalentscheidung immer erforderlich ist. Sinn der Vorschrift ist, dem JHA Gelegenheit zu geben, Bewerber für die Leitung der Verwaltung des JA hinsichtlich ihrer persönlichen und fachlichen Eignung beurteilen zu können… Angesichts der engen Zusammenarbeit zwischen Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem JHA ist dies auch eine zwingende Regelung.“

Bisher fand aber noch keine Beteiligung des Kreisjugendhilfeausschusses statt. Dessen nächste Sitzung soll am 16.05.2023 im Kreishaus in Meschede stattfinden.
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdNJBBisZOP6L_g67JVlADA
Die SBL-Kreistagsfraktion hat daher für diese Sitzung den Tagesordnungspunkt „Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Leitung des Kreisjugendamtes und Abgabe eines Votums durch den Kreisjugendhilfeausschuss“ beantragt.

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Zwei Tage, zwei Vorträge, zwei Referenten = ein Thema: “Rechte Rattenfänger”

By admin at 9:28 am on Thursday, May 4, 2023

Vergangenheit

28.04.2023 im Dampf-Land-Leute-Museum in Eslohe, Veranstalter: SBL-Kreistagsfraktion, Thema: “Im Anfang war der Hass”

Der Referent Peter Bürger, Sauerländer Heimatforscher und Theologe, zeichnet detailreich ein Bild des äußerst umtriebigen Geistlichen und Hitler-Freunds Dr. Lorenz Pieper. Pieper (1875 – 1951) entstammte einer kinderreichen Ackersmann-Familie aus Eversberg bei Meschede. Der Weg als “Gottesmann” war für ihn schon im Kindesalter vorgezeichnet. Sein geistlicher Onkel bereitete Lorenz wie auch zuvor dessen älteren Bruder August auf das Priesteramt vor. Bereits in den frühen 1920er Jahren entdeckte Lorenz seine Leidenschaft für Adolf Hitler und dessen Bewegung. 1923 wurde der promovierte Theologe Mitglied der NSDAP. Damit war Dr. Lorenz Pieper der erste Priester in ganz Deutschland mit einem NSDAP-Parteibuch!

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Peter Bürger beschreibt den Geistlichen aus dem Sauerland als “gewaltbereiten Rechtsextremisten”. Pieper “missionierte” seine Schäfchen wohl äußerst erfolgreich. Er begeisterte sie für den seiner Meinung nach fortschrittlichen und zukunftsweisenden Nationalsozialismus. Der Priester beherrschte offenbar die hohe Kunst der Menschenfängerei. Selbstverständlich war der glühende Hitler-Verehrer ein Verfechter der Rassenlehre und überzeugter Antisemit.

Bereits am Vortag hatte Peter Bürger in einer weiteren Veranstaltung der SBL-Kreistagsfraktion in der ALten Synagoge in Meschede vor knapp 40 Zuhörerinnen und Zuhörern zum Thema „No peace – no future – Ohne Frieden keine Zukunft“ referiert.

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Gegenwart

29.04.2023 im Kreishaus in Meschede, Veranstalter: Mescheder Bündnis für Demokratie und Solidarität, Thema: “Für welches “Volk” spricht der Populismus?”

Bei manchen bedeutenden und auch weniger bedeutenden Zeitgenossen hat das Schüren von Ängsten offensichtlich wieder an Beliebtheit gewonnen. Grund genug, sich mit dieser beunruhigenden Entwicklung zu befassen. Der Referent Richard Gebhardt, Politikwissenschaftler und Publizist, beschreibt das Aus- und Abgrenzen von anderen Menschen als Rechtspopulismus. Er geht davon aus, dass es sich bei dem mit dem Populismus einhergehenden Ausländerhass um eine – offenbar teils erfolgreiche – politische Strategie handelt. Richard Gebhardt warnt, Populismus schade Demokratie und Gesellschaft. Darum müssten wir auf die Herausforderung von rechts reagieren.

Fragen:

Unterscheidet sich die Methode des 1875 in Eversberg geborenen glühenden Hitler-Verehrers und Nazi-Priesters von der Strategie eines 1972 in Lünen geborenen rechtsextremistischen Politikers und Lehrers?
Handelt es sich bei beiden recht(s) populären Männern um Rattenfänger?
Ist der offene Judenhass des einen vergleichbar mit dem offensichtlichen Ausländerhass des anderen?
Thematisieren beide die soziale Frage, ohne Lösungsansätze zu bieten?
Untergraben beide ganz bewusst Zusammenhalt und Demokratie?

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