Die bröckelnde “Brandmauer” …
Der CDU-Bundestagsabgeordnete des HSK ist gleichzeitig Bundesvorsitzender seiner Partei und Chef ihrer Bundestagsfraktion. Sein Wort sollte also Gewicht in der Partei haben. Und erstmals Ende 2021 hat er von einer “Brandmauer” der CDU geredet, als Abgrenzung gegen die AfD. Dies hat er in den letzten Tagen wiederholt, angesichts der steigenden Umfragewerte der AfD.
Doch wie sieht die Realität aus?
Vor einigen Tagen sorgte die Forderung des Bürgermeisters von Waltershausen (Thüringen) nach einer Zusammenarbeit mit der AfD für Aufruhr:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/gotha/cdu-afd-zusammenarbeit-brychcy-voigt-100.html
Besonders brisant ist daran, dass im Frühjahr in Thüringen Landtagswahlen stattfinden und die AfD derzeit in den Umfragen für die Landtagswahl vorne liegt.
Aber auch im HSK steht diese Brandmauer nicht wirklich.
Ein konkretes Beispiel: Wenige Tage vor der Kreistagssitzung am 2. Juni fand im Kreishaus in Meschede ein Treffen statt, an dem je ein Vertreter der sieben Kreistagsfraktionen teilnahm. Ziel des Treffens war die Einigung auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Wahl von “Vertrauenspersonen”. Sie werden vom Kreistag in 6 Ausschüsse für die Amtsgerichte im Kreisgebiet gewählt und haben dann die Aufgabe, die ehrenamtlichen Schöffen für die nächsten 5 Jahre zu wählen. Für die Wahl dieser Vertrauenspersonen gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder der Kreistag stimmt einem sog. einheitlichen Wahlvorschlag ohne Gegenstimme zu, oder es wird einzeln über die Bewerbungen abgestimmt und ausgezählt. Das einfache Verfahren des einheitlichen Wahlvorschlags kommt also nur dann zustande, wenn niemand einer Person auf dieser Wahlvorschlagsliste widerspricht. Und sich über solche einen Wahlvorschlag vorher zu verständigen, ist grundsätzlich sinnvoll.
Aber beim Amtsgerichtsbezirk Arnsberg bestand der AfD-Vertreter darauf, ein prominentes AfD-Mitglied (einen dem Kreistag angehörenden Polizeibeamten) als Vertrauensperson zu wählen. Nur der Vertreter der SBL-Kreistagsfraktion lehnte dies ab, unterstützt vom Vertreter der Linken. Und der Rest wollte offensichtlich akzeptieren, dass ein prominentes AfD-Mitglied ausgerechnet als Vertrauensperson für die Auswahl von Schöffen beauftragt wird??? Durch die Weigerung der SBL “platzte” die gemeinsame Runde. Im Kreistag wurde dann über die Wahlvorschläge für den Amtsgerichtsbezirk Arnsberg einzeln abgestimmt, und der AfD-Kandidat erhielt nur 2 Stimmen (wahrscheinlich die beiden aus seiner eigenen Fraktion).
Die Verhinderung des AfD-“Vertrauens”mannes auf einem einheitlichen Wahlvorschlag gelang aber nur, weil die SBL genau deswegen ihre Mitwirkung ablehnte, Wenn selbst bei solch sensiblen Positionen in anderen Fraktionen kein Widerstand gegen die Beauftragung von AfD’lern erfolgt, was ist die angebliche Brandmauer dann wert?