Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kreistag beschliesst über Landschaftsplan und Windräder

By adminRL at 8:24 am on Friday, June 24, 2016

Heute (Freitag) tagt ab 15 Uhr im Kreishaus in Meschede der Kreistag des HSK, zum zweiten Mal in diesem Jahr.

Es geht u.a. um die Wahl der Kreiswahlausschusses für die Landtagswahlen 2017, Vorbereitungen für den neuen Westfalen-Tarif, der in großen Teilen von NRW für Bus und Bahn gelten soll, den Landschaftsplan Sundern, Widersprüche des Landschaftsbeirats gegen geplante Windanlagen in Marsberg-Meerhof und Winterberg-Altenfeld (die Kreisverwaltung schlägt vor, den Landschaftsbeirat zu überstimmen), die Einrichtung der „Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP)”, die Sanierung der Gebäude der kreiseigenen Berufskollegs, zusätzliche Personalstellen für das Kreisjugendamt und um die seit Mitte April gültige Haushaltssperre.

Hinzu kommen acht Anträge der Fraktionen. Die SBL/FW hat vorgeschlagen, eine Resolution gegen das Freihandelsabkommen CETA zu beschließen, wie viele andere Kommunen auch.
Zuhörer sind wie immer (außer im nichtöffentlichen Sitzungsteil am Ende der Sitzung) willkommen.

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Freihandelsabkommen CETA – Welchen Entscheidungsspielraum behalten unsere Kommunen?

By adminRL at 7:11 am on Thursday, June 23, 2016

Geheimniskrämerei?
CETA, das Handelsabkommen mit Kanada, steht vor der Abstimmung. Von den einen bejubelt, von den anderen verdammt, fragen wir uns: „Was kommt da auf uns zu?“. Sonderlich transparent ist das ja alles nicht. Genau wie bei TTIP gibt es viel Geheimniskrämerei … und Schiedsgerichte.

Müssen auch Kommunen haften?
Nicht ganz klar scheint uns beispielweise zu sein, ob und wie CETA die Handlungsspielräume von Städten, Gemeinden und Kreisen einschränkt. „Die Welt“ veröffentlichte Ende letzten Jahres dazu einen Artikel, der aufhorchen lässt. Demnach hat eine Anfrage der Linkspartei an das Ministerium von Siegmar Gabriel ergeben, dass nach Inkrafttreten des Abkommens für Schadenersatzzahlungen schlimmstenfalls auch Kommunen aufkommen müssen und zwar dann, wenn eine Entscheidung auf Länderebene oder kommunaler Ebene gegen CETA-Bestimmungen verstößt und ein Investor mit einer Klage Erfolg hat.
Klick:
http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article149883280/CETA-Laender-und-Kommunen-haften-mit.html

Ernüchterndes Ergebnis einer Studie
Das ist aber womöglich nur ein negativer Gesichtspunkt von CETA! Auf der Homepage der SBL/FW sind noch weitere „unschöne“ Aspekte des Abkommens nachzulesen.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=6683

Kommunen im Zugzwang?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragt sich nicht erst seit gestern, warum nicht alle Kommunen und Kommunalpolitiker gegen CETA und TTIP auf die Barrikaden gehen!? Schließlich laufen die Abkommen doch womöglich darauf hinaus, dass Politik weniger zu entscheiden hat und Politiker ein Stück weit „arbeitslos“ werden?

Die Hoffnung stirbt zuletzt
Noch besteht Hoffnung. Nicht jede Kommune, nicht jedes Ratsmitglied lässt sich widerspruchslos zur “Schlachtbank” führen. „Attac“ notierte im April 2015: „Allein in Deutschland haben inzwischen 200 Städte, Gemeinden und Landkreise kritische Stellungnahmen zu TTIP, CETA und dem Dienstleistungsabkommen TiSA verabschiedet – darunter elf Landeshauptstädte sowie die Millionenstadt Köln. Sie befürchten eine massive Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung. In vielen Kommunen wurden die kritischen Beschlüsse fraktionsübergreifend und mit breiter Mehrheit gefasst.“
Da nachzulesen:
http://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/200-staedte-und-gemeinden-gegen-ttip-ceta-und-tisa

Wie reagiert der Landrat?
Und was sagt der Landrat des Hochsauerlandkreises zu CETA?
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), hat ihn gefragt. Hier die Anfrage der SBL/FW-Fraktion vom 31.05.2016:
„Wir möchten Sie um Ihre Einschätzung der Auswirkungen des Freihandelsabkommen CETA auf die Belange der kommunalen Daseinsfürsorge bitten und fragen Sie daher:

1. Erwarten Sie, dass die Handlungsspielräume des Hochsauerlandkreises und seiner Städte und Gemeinden durch das Freihandelsabkommen beeinträchtigt werden (z.B. im Gesundheits- und Bildungswesen und in Belangen des Umwelt- und Naturschutzes)?

2. Inwieweit könnte die kommunale Selbstverwaltung durch CETA eingeschränkt werden?

3. Auf welche kommunalen Dienstleistungen könnte sich CETA mittelbar oder unmittelbar auswirken, z.B. auch durch die Investorenschutzklausel?

4. Welche Veränderung erwarten Sie durch CETA bei der Vergabe von kommunalen Aufträgen?

5. Wird eine Rekommunalisierung von Dienstleistungen, beispielsweise der Müllabfuhr, noch möglich sein?

6. Wie wird sich CETA Ihrer Einschätzung nach auf demokratische Entscheidungspro-zesse im Kreistag und in den Stadt- und Gemeinderäten auswirken? Welche Fragen entscheiden die Parlamente dann überhaupt noch?

7. Beabsichtigen Sie, eine Resolution gegen CETA und andere Freihandelsabkommen wie TTIP zu unterstützen? Wenn nein, warum nicht?“

Die Antwort ist da. Der Der Landrat reagierte bzw. ließ reagieren (mit Datum vom 14.06.2016) und zwar so:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Fragen 1, 4, 6 und 7 beziehen sich auf meine persönliche Einschätzung zu verschiedenen Aspekten von CETA. Die persönliche Meinung des Landrats ist jedoch vom Fragerecht aus 5 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags nicht umfasst.

Die Fragen 2, 3 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Die EU Kommission führt auf ihrer Homepage
http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/questions-and-answers/index_de.htm

zur Frage der Auswirkungen von CETA auf öffentliche Dienste aus, dass sich CETA, wie alle Handelsabkommen der EU nicht auf öffentliche Dienstleistungen auswirke. Insbesondere wird dort ausgeführt, dass

die EU-Länder staatliche Monopole für bestimmte Dienste beibehalten können,

CETA nicht zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen verpflichtet

und dass

die EU-Länder weiterhin selbst entscheiden können, in welchen Bereichen sie einen öffentlichen Universaldienst —ggf. auch mit staatlicher Förderung- wünschen.“

Das Thema wird auf Antrag der SBL/FW-Fraktion am Freitag (24. Juni) auch auf der Tagesordnung des Kreistags stehen.

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Vier Anträge für die Kreistagssitzung am Freitag

By adminRL at 9:56 pm on Tuesday, June 21, 2016

Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), stellte am 20.06.2016 zwei Änderungsanträge zu Vorlagen für die Kreistagssitzung am Freitag dem 24.06., sowie einen Hinweis- und Ergänzungsantrag.

Der Antrag zur Drucksache 9/489 betrifft die Tarife im ÖPNV; denn die SBL/FW befürchtet aufgrund der Neugründung der Tarifgemeinschaften Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH und der Westfalen-Tarif GmbH erhebliche Preiserhöhungen für Bahncard-Nutzer aus dem HSK. Sie können mehr als 100% betragen, weil im neuen, vergrößerten Tarifraum Bahncards nicht mehr anerkannt werden. Viele andere Verkehrsverbünde gewähren dagegen auch im Nahverkehr Ermäßigungen an Bahncard-Besitzer.

Ein weiterer Änderungsantrag der SBL/FW bezieht sich auf die Sanierung des Berufskollegs Berliner Platz in Hüsten (Drucksache 9/503). Hier beantragt die Kreistagsfraktion, auch die Gebäude der vier anderen Berufskollegs im HSK (Arnsberg Eichholz, Meschede, Olsberg, Brilon) durch externe Gutachter auf ihre Bausubstanz und ihre räumliche Situation für die jeweiligen Bildungsgänge in die Untersuchung mit einzubeziehen. Für das Berufskolleg Hüsten ist derzeit mit einem Sanierungsaufwand zwischen 17 und 27 Mio Euro zu rechnen.

Des Weiteren beantragt die SBL/FW, die Verwaltungsvorlagen 9/448 und 9/448 1. Ergänzung zur „Umbenennung“ der bisherigen Gesundheits- und Pflegekonferenz“ (GPK) um den Unterpunkt „Wahl der Vertreter des Kreistags in die neue Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP)” zu ergänzen. Nach Auffassung der SBL handelt es sich bei der KGAP um ein neues Gremium und nicht nur um eine Umbenennung der bisherigen GPK in KGAP. Denn sowohl die Aufgaben als auch die personelle Besetzung des Gremiums sollen sich erheblich ändern.

Am 07.06. hatte die SBL/FW ihren ersten Antrag zur Kreistagssitzung gestellt, eine Resolution gegen die Ratifizierung des Freihandelsabkommen CETA. Mehrere Kreistage und Stadträte haben eine Resolution gegen CETA und auch gegen TTIP bereits beschlossen, so geschehen z.B. in den Städten Köln und München. Ein Grund unter vielen: CETA schränkt den kommunalen Handlungsspielraum ein. Das hat vor wenigen Wochen auch ein von einem Europarechtler im Auftrag der baden-württembergischen Landesregierung erstelltes Gutachten bestätigt. Dadurch ergibt sich zweifelsfrei der kommunale Bezug.
Im HSK scheint der Landrat mit der Amputation von Kompetenzen des Kommunalparlaments und seiner Verwaltung kein Problem zu haben!? Die Beschluss-Empfehlung des Hochsauerlandkreises zum Antrag der SBL/FW gegen die Ratifizierung des Freihandelsabkommen CETA zwischen der Europäischen Union und Kanada (Drucksache 9/514) lautet „Ablehnung des SBL-Antrags“. Begründung: Nur der Bundestag sei für die Ratifizierung des Freihandelsabkommens zuständig…

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Bezirksregierung hat Kreishaushalt genehmigt

By adminRL at 10:56 am on Sunday, May 8, 2016

Manche Vorgänge in öffentlichen Verwaltungen dauern etwas länger. Das wurde jetzt wieder bei der Genehmigung des Kreishaushalts deutlich. Am 18.12.2015 hatte der Kreistag mehrheitlich den Kreishaushalt 2016 beschlossen. Am 26.01.2016, also nach 39 Tagen, teilte die Kreisverwaltung dies der Bezirksregierung mit. Mit Verfügung vom 06.04.2016 stimmte die Bezirksregierung der Haushaltssatzung 2016 zu. Nach mehreren Nachfragen der SBL/FW-Kreistagsfraktion erstellte die Kreisverwaltung dann nach weiteren 21 Tagen, am 27.04.2016, die Drucksache 9/458 für den Kreistag. Sie ging den Mitgliedern des Kreistags, die ihre Sitzungsunterlagen per Post erhalten, am 30.04.2016 zu. Damit wurde ihnen die Genehmigungsverfügung der Bezirksregirung 133 Tage nach dem Beschluss des Kreistags über den Kreishaushalt bekannt. Schlechter dran sind die Kreistagsmitglieder, die nur per Mail aus dem Kreishaus auf die Drucksachen aufmerksam gemacht werden: Sie wurden von der Kreisverwaltung bisher noch nicht über die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung informiert.

Was steht nun in dieser, von der Regierungspräsidentin unterschriebenen Genehmigungsverfügung?
Außer der Genehmigung der erhöhten Umlagesätze, mit denen die kreisangehörigen Gemeinden zur Finanzierung des Kreishaushalts herangezogen werden, wird auch auf das – in der Verwaltungsspitze scheinbar nicht besonders beliebte – Thema RWE-Aktien näher eingegangen. Dazu heisst es: “Durch den vom Vorstand der RWE AG vorgesehenen Wegfall der Dividendenzahlungen an die Aktionäre für das vergangene Geschäftsjahr ist für den Haushalt 2016 mit erheblichen zusätzlichen Belastungen zu rechnen. Ob und in welcher Höhe in den kommenden Jahren Ausschüttungen an die Aktionäre erfolgen werden, bleibt noch abzuwarten. Allein deshalb gehe ich nicht von einer zu vorsichtigen Planung für das aktuelle Haushaltsjahr und den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung aus. Vielmehr muss der Kreis vermutlich erhebliche Anstrengungen unternehmen, um im laufenden Haushaltsjahr das geplante Jahresdefizit einzuhalten.

Angesprochen wird auch: “Bei den Personalaufwendungen ergibt sich in den kommenden Jahren ein kontinuierlicher Anstieg. Die Zahl der vollzeitverrechneten Stellen steigt 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 4,2.

Näher eingegangen wird auf Stellungnahmen von kreisangehörigen Städten und Gemeinden: “Darin wird eher allgemein ein Missverhältnis im Vergleich zwischen dem Kreis und den Städten und Gemeinden im Hinblick auf Jahresergebnisse, Liquidität, Personalausstattung und die Höhe der Ausgleichsrücklage beanstandet. Es müsse deutlicher auf strikte Ausgabendisziplin geachtet werden …
Es wurde außerdem moniert, dass die Jahresergebnisse zumeist deutlich besser als die Haushaltsplanungen waren. In diesem Zusammenhang haben Sie bereits darauf hingewiesen, dass seit 2008 zunächst erzielte Jahresüberschüsse inzwischen weitgehend durch Jahresdefizite aufgezehrt worden sind. Aktuell ist nach meiner Auffassung die Planung des Jahresdefizits nicht zu beanstanden, besonders auch wegen der zu erwartenden geringeren Ausschüttungen der RWE AG.

Man sieht, dass das Desaster mit den RWE-Aktien des Kreises, über das wir wiederholt berichtet haben, mittlerweile auch bei der Bezirksregierung einen breiten Raum einnimmt. Nur dadurch ist die Planung des HSK für die Erhöhung der Umlagen zu rechtfertigen. Somit bezahlen die Gemeinden und damit die Bürgerinnen und Bürger indirekt für die zweifelhafte Finanzanlagepolitik von Kreisverwaltung und Kreistagsmehrheit.

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Haushaltssperre im HSK: Ein absehbares Desaster!

By adminRL at 4:05 pm on Wednesday, April 13, 2016

Zur heute Nachmittag für den Hochsauerlandkreis erlassenen Haushaltssperre erklärt Reinhard Loos, Fraktionssprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion:

Dieses Desaster war absehbar!

Heute Nachmittag haben Landrat und Kreiskämmerer des Hochsauerlandkreises eine sofort wirksame Haushaltssperre erlassen. Das bedeutet, dass alle beeinflussbaren Etatpositionen des Sachaufwandes einer teilweisen Sperre (25%) unterliegen. Auch Zuschüsse und Beiträge an Drittorganisationen sollen, soweit dies erreichbar bzw. verhandelbar ist, um 10% reduziert werden. Begründet wird die Haushaltssperre mit der ausfallenden Dividende auf die RWE-Aktien, die in der nächsten Woche (am 20.04.) von der Hauptversammlung beschlossen werden soll.

Damit ist die Finanzanlagestrategie des Landrats und der Mehrheit des Kreistags endgültig gescheitert. Seit dem Jahr 2008 wurden auf die etwa 5,8 Mio RWE-Aktien, die der HSK direkt und indirekt hält, bereits Wertberichtigungen von etwa 292 Mio Euro in der Bilanz des Kreises vorgenommen. Weitere Wertberichtigungen auf diese Aktien im Umfang von etwa 110 Mio Euro müssen noch folgen. Die finanziellen Reserven sind also erheblich geschrumpft, um mehr als 400 Mio Euro. Nach den drastischen Kurseinbrüchen fällt jetzt auch noch die Dividende aus, so dass dem Kreishaushalt etwa 6 Mio Euro an Einnahmen pro Jahr fehlen.

Besonders ungünstig war, dass die Mehrheit des Kreistags auf Vorschlag des Landrats im Jahr 2009 beschlossen hatte, 30 Mio Euro an liquiden Mitteln des Kreises für den Kauf weiterer RWE-Aktien auszugeben. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte damals erfolglos gegen diesen Beschluss, der in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurde, geklagt. Die zusätzlich erworbenen Aktien haben in weniger als 7 Jahren mehr als 80% ihres damaligen Wertes verloren, und Dividende bringen sie nun auch nicht mehr ein. Der Misserfolg der RWE, die auch nach Meinung vieler Analysten die Entwicklung auf dem Energiemarkt verschlafen hat, kann niemanden überraschen.

Andere Kommunen wie die Städte Düsseldorf und Gelsenkirchen waren schlauer und haben Mitte des letzten Jahrzehnts ihre RWE-Aktien verkauft. Damit konnten sie damals ihre Haushalte konsolidieren. Diejenigen Fraktionen, die im HSK die “Strategie” zu verantworten haben, ausschließlich auf RWE-Aktien zu setzen, sollten sich nicht mehr als Experten für Wirtschaft und Finanzen darstellen…

.

Hier steht die Pressemeldung der Kreisverwaltung von heute Nachmittag:
http://hochsauerlandkreis.de/startseite/pressemeldungen/pressemeldung-_Bezirksregierung_genehmigt_Haushalt___Kaemmerer_erlaesst_Haushaltssperre.php

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Förderverfahren „Ärztin PLUS“ kostet …

By adminRL at 5:10 pm on Tuesday, April 5, 2016

… der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises unterm Strich 56.884,57 Euro (es sei denn, die Versicherung tritt für den Schaden ein).

Das Projekt „Ärztin PLUS“ hatte das Ziel, Ärztinnen und medizinisches Fachpersonal für den ländlichen Raum zu gewinnen. Leider ist es weitgehend gescheitert. Wir berichteten …
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6459

Woher wissen wir, was das Förderverfahren gekostet hat?
Aus der Antwort der Kreisverwaltung vom 04.03.2016 auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 16.02.2016!

Gesamtkosten in Höhe von über 188.000 Euro
Die SBL/FW fragte den Landrat:
In welcher Höhe sind nach Ihrer Einschätzung durch das weitgehende Scheitern dieses Pro-jekts für den HSK, die WFG und andere Beteiligte gegenüber der Planung zu Projektbeginn zusätzliche Kosten und/oder Schäden entstanden?
Wie verteilen sich diese auf die einzelnen Beteiligten?
Der Landrat antwortete:
Von den Gesamtkosten des Projektes in Höhe von 188.102,06 € hätte die WFG bei erfolgreicher Beendigung Fördermittel des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 60 % = 112.861,23€ erhalten.
Tatsächlich ausgezahlt wurden 55.976,66 €. Somit beträgt der Schaden der WFG 56.884,57 €. Anderen Beteiligten ist kein Schaden entstanden. Die WFG hat bei ihrer Vermögeneigenschadenversicherung diesen Schaden angemeldet. Eine endgültige Entscheidung über die Regulierung steht noch aus.

Kreistag verspätet informiert
Die SBL/FW fragte:
Landrat und Kreisverwaltung haben wiederholt erklärt, dass der Kreistag sein Steuerungsrecht für die kreiseigenen Gesellschaften über die Wirtschaftspläne wahrnehmen könne und er über wesentliche Abweichungen von den Wirtschaftsplänen informiert würde. Warum ist der Kreistag dann erst aufgrund unserer Anfrage über das Scheitern des Projekts “Ärztin PLUS” und die finanziellen Folgen informiert worden?
Der Landrat antwortete:
Die verminderte Einnahme aus Fördermitteln ist bereits im Jahresabschluss der WFG 2014 berücksichtigt worden. Die Gremien der WFG haben den Jahresabschluss beschlossen und in diesem Zuge wurden diese — besetzt u. a. mit Kreistagsmitgliedern (Anmerkung der Redaktion: Die SBL ist dort nicht vertreten)- durch die Geschäftsführung wie mit Schreiben vom 28.01.2016 bereits mitgeteilt, ordnungsgemäß informiert. Hierbei wurde ich als Aufsichtsratsmitglied ebenfalls informiert. Leider ist mir im Nachgang entgangen den Kreistag hierüber zu informieren. Ich bitte um Nachsicht.

Alle anderen Förderprojekte erfolgreich
Die SBL/FW fragte:
Bei welchen weiteren Projekten, an denen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauer-land mbH beteiligt ist, sind in den letzten fünf Jahren zusätzliche Kosten entstanden, weil die Projekte nicht erfolgreich verlaufen sind und/oder erwartete Fördergelder zurückgefordert und/oder nicht ausgezahlt wurden?
Gibt es aktuell Projekte unter Beteiligung der WFG, denen eine solche Entwicklung droht?
Der Landrat antwortete:
In den letzten 5 Jahren sind alle weiteren Förderprojekte, an denen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH beteiligt war, erfolgreich verlaufen. Es sind keine zusätzlichen Kosten entstanden. Fördermittel wurden nicht zurückgefordert.
Das gleiche gilt für die aktuellen Projekte.

Noch eine Anmerkung:
Mittlerweile ist die SBL/FW-Fraktion im Besitz einer 32seitigen Broschüre im Format DIN-A4 über das Projekt. Sie wurde von der WFG herausgegeben und enthält ganz viele große und bunte Bilder, aber fast keinen Text. Nicht weniger als 11 Bilder im Innenteil erstrecken sich jeweils über 2 Druckseiten. Über die Situation im HSK erfahren die LeserInnen nichts. So eignet sich diese Broschüre hervorragend als Bilderbuch für das Enkelkind eines Kreistagsmitglieds der SBL/FW, aber das war sicher nicht der Zweck und rechtfertigt nicht die vermutlich hohen Kosten… Wir werden weiter nachfragen.

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Kosten der Unterkunft – SBL/FW bringt Antrag zum morgigen Gesundheits- und Sozialausschuss ein

By adminRL at 12:31 pm on Tuesday, February 23, 2016

Am 19.02.2016 hat das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept des Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsempfängern für “gescheitert” erklärt. Die Klägerin hat nun Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag.

Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.

Aus diesem Anlass beantragte SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos, für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 24.02.2016 den Tagesordnungspunkt „Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)” zusätzlich aufzunehmen und fragt:
• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher
Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher
Unterkunftskosten erhalten haben?
• Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen?

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“Massives behördliches Versagen aufgedeckt”

By adminRL at 6:49 pm on Tuesday, February 16, 2016

Mit diesen Worten beschrieb heute in Medebach Amtsrichter Fischer beim Strafverfahren gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes (2 Jahre) die Rolle des Kreisjugendamtes. Ein weiteres Kleinkind (damals knapp 1 Jahr) aus dieser Familie war stark geschädigt, hat aber nach Einlieferung in die Kinderklinik überlebt und ist mittlerweile normal entwickelt. Das Verfahren gegen die Mutter des Kindes ist aber noch nicht zu Ende, sondern wurde an das Landgericht Arnsberg verwiesen. Das Amtsgericht Medebach folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg. In seiner ausführlichen, 50 Minuten dauernden Begründung für den Verweisungsbeschluss führte Richter Fischer u.a. aus, dass er zunächst von einer fahrlässigen Tötung ausgegangen sei. Im Verlauf der viertägigen Hauptverhandlung habe er jedoch den Eindruck gewonnen, dass von einem “bedingten” Vorsatz der Mutter auszugehen sei. Bedingter Vorsatz bedeutet juristisch nicht Absicht, sondern dass die Beschuldigte die Folgen ihres Tuns hätte erkennen müssen und sie billigend in Kauf nahmen. Daraus ergibt sich nun die Zuständigkeit des Landgerichts. Die Aussagen mehrerer Sachverständiger belegten, dass bei den beiden kleinen Kindern ein akuter Magen-Darm-Infekt aufgetreten war, der aber ohne das seit Monaten bestehende mangelnde Nahrungs- und Flüssigkeitangebot eine “Bagatelle” gewesen wäre.

Außer der Kindesmutter stand auch das Kreisjugendamt im Blick des Amtsgerichts. Das Amt in Meschede sei beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus dem Vogtlandkreis in den Raum Winterberg vom früher zuständigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes. U.a. stand in den Mitteilungen, dass alle 9 Kinder Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war. Auch in anderen Bereichen bestand erheblicher Handlungsbedarf. Diese Informationen hätte nach Sozialgesetzbuch Anlass sein müssen, dass sich auch am neuen Wohnort mehrere Fachkräfte des Jugendamtes mit der Familie befassen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII: “Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen”). Doch das Kreisjugendamt befasste sich nur mit den Schulproblemen eines der älteren Kinder, auf Hinweis aus der Schule. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngsten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, nicht registriert.

Nur wenige Informationen hatte auch die Pflegemutter erhalten, die das jüngste Kind 15 Monate lang betreute, nachdem es nach dem Tod ihres kleinen Bruders aus der Herkunftsfamilie genommen worden war. Das Kreisjugendamt hatte ihr nur gesagt, dass das Kind zuvor im Krankenhaus gewesen war, aber keine Informationen über die besondere familiäre Situation gegeben. Vor Ort in der Pflegefamilie hat auch nie ein Mitarbeiter des Jugendamtes das Kind besucht. Es gab allerdings häufige Treffen mit der leiblichen Mutter in den Räumen des Jugendamtes. Die Pflegemutter konnte in der Gerichtsverhandlung berichten, dass das kleine Kind innerhalb etwa eines Jahres alle Rückstände aufgeholt hat und mit normalem Gewicht und gutem Entwicklungszustand in eine andere Familie wechseln konnte.

Kreisjugendhilfeausschuss und Kreistag, die beide für das Kreisjugendamt zuständig sind, werden sich nun noch mit der Aufarbeitung der Ereignisse befassen müssen. Dabei wird es vor allem darum gehen müssen, ob es systematische Fehler in der Arbeitsweise des Kreisjugendamtes gab und/oder gibt, die abgestellt werden müssen. Gab es Fallbesprechungen im Team, Unterstützung für die Sachbearbeiter, Aufträge der Jugendamtsleitung sich um die gesamte Familie und nicht nur um ein älteres Kind mit Schulproblemen zu kümmern, Kontrolle der Hefte über die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, das Angebot mehrerer paralleler Hilfeformen, und gab es eine angemessene Auswertung der vom Jugendamt aus Westsachsen eingegangenen Berichte? Wie sehen die Konzepte der Kreisjugendamtes für Interventionen in Krisenfällen aus?

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Förderprojekt gegen Ärztemangel: Außer Spesen nichts gewesen?

By adminRL at 12:23 am on Friday, February 12, 2016

Das Projekt
Der Hochsauerlandkreis und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises (WFG) setzen sich intensiv mit dem drohenden Ärztemangel in unserem Landkreis auseinander. Diese Bemühungen findet die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erfreulich und richtig.

Die WFG hatte vor einiger Zeit das Projekt „Ärztin PLUS“ eingebracht, auch mit dem Ziel, die Gleich-stellung von Frauen zu fördern, indem attraktive und familienfreundliche Arbeitsplätze angeboten werden. Für diese Maßnahme wurden Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfond und Bundesmitteln bewilligt.

Die Fördergelder
Wie SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos kürzlich aufgrund seiner Nachfrage im Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus nachträglich aus einer Anlage zum Protokoll der Ausschusssitzung erfuhr, sind für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft und damit für den HSK wesentlich höhere Kosten für die Durchführung des Förderprojekts entstanden als geplant. Der ursprüngliche Bewilligungsbescheid für die Fördergelder wurde teilweise widerrufen mit der Begründung, dass die Ziele des Projekts nicht vollständig erreicht worden sind.

Die SBL-Anfrage
Mittlerweile ist das Projekt „Ärztin PLUS“ abgeschlossen. Über die Ergebnisse gibt es bisher aus dem Kreishaus kaum Informationen. Daher richtete sich die SBL-Kreistagsfraktion am 19.01.2016 mit folgenden Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:
1. Welche Ziele wurden mit dem Förderprojekt „Ärztin PLUS“ erreicht?
2. Welche Ziele wurden nicht erreicht? Warum wurden diese Ziele nicht erreicht?
3. Welche nachhaltigen Auswirkungen hat das Projekt jetzt?
4. Wofür sind die Kosten von insgesamt 188,1 TEuro entstanden?
5. Wie und wann wurden die Gremien des HSK bisher über die für den Kreis durch die Halbierung des Förderanteils entstandenen Mehrkosten und die nicht ganz gelungene Projektdurchführung informiert?

Die Antwort

Mit Datum vom 28.01.2016, versandt am 08.02.2016, antwortete die Verwaltung bzw. die WFG.

Das Ergebnis in Kurzfassung:
Die intensiven Bemühungen der WFG blieben weitgehend ergebnislos, u.a. aufgrund der unterschiedlich langen Abstimmungsbedarfe und -prozesse der Krankenhäuser. Schade!

Die Folge:
Der Bewilligungsbescheid für das Projekt wurde teilweise widerrufen. Die Förderung wurde gekürzt. In Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es also im Hochsauerlandkreis offenbar keine erkennbaren Fortschritte. Schade!

Die Antwort komplett:
„Ihre Anfrage gern. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Förderverfahren „Ärztin PLUS”, Anfrage vom 19.01.2016

Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Welche Ziele wurden erreicht?

Die WFG beabsichtigte, durch das Projekt ÄRZTIN PLUS in den beteiligten Krankenhäusern strukturelle und individuelle Hemmnisse bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu identifizieren, und die Betriebe für das Thema alternative Arbeitszeitmodelle und Kinderbetreuungskonzepte zu öffnen. Dadurch sollten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den kooperierenden Häusern verbessert und attraktive Arbeitsplätze geschaffen werden. Zielgruppen waren Ärztinnen, medizinisches Fachpersonal sowie die Leitungsebenen der Krankenhäuser und die Mitarbeitervertretungen.

Das Konzept schloss zunächst 10 Krankenhäuser aus dem Hochsauerlandkreis ein, von denen vier Häuser durch Schließung, Interessenverlagerung oder Umstrukturierungen keine Beteiligung mehr zusagen konnten.

In sechs Häusern wurden Betriebsbefragungen durchgeführt, die Ausgangspunkt für unterschiedliche Bausteine (Beratungsangebot für Elternzeitlerinnen, Fortbildungen für Personaler zum Thema familienfreundliche Arbeitszeiten, Entwicklung neuer Kinderbetreuungsmodelle) bildeten.

In allen Häusern wurde Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung des Projekts gemacht, um alle Mitarbeitenden für das Thema zu sensibilisieren.
Zu den Betriebsbefragungen wurden in allen Häusern Vorgespräche geführt, um noch die Möglichkeit zu individuellen Zusatzfragen zu geben.

Ein Haus hatte konkretes Interesse am Baustein Kinderbetreuung. Es wurden erste Schritte zur Einrichtung einer Kinderbetreuung entwickelt. Nach Personalwechsel wurde signalisiert, dass das Haus seine Überlegungen geändert hatte. Die Projektergebnisse wurden den Häusern mitgeteilt, um ein weiteres Vorgehen innerhalb der Häuser abzustimmen.

Die Ergebnisse der Betriebsbefragungen wurden nach der Auswertung auf Wunsch der Häuser nicht untereinander kommuniziert, um keine evtl. hausinternen Problemstellungen in die Öffentlichkeit zu kommunizieren.

Allen Häusern wurde ein Fortbildungsangebot zum Thema familienfreundliche Arbeitszeiten
gemacht, was aber nicht wahrgenommen wurde.

Es wurden Infobroschüren zum Thema Familienfreundlichkeit, Elternzeit und Fortbildung erstellt.

2. Welche Ziele wurden nicht erreicht? Warum wurden diese Ziele nicht erreicht?

Der Projektansatz sah vor, dass das Bausteinangebot freiwillig zu nutzen war. Beabsichtigt war eine enge Verzahnung der Häuser innerhalb der Projektschritte, die regelmäßige Runde Tische mit den Personalverantwortlichen, Jugendämtern und Kitas vorsah. Es wurde jedoch deutlich, dass die Unternehmen einen unterschiedlich langen Abstimmungsbedarf hatten, der eine konzertierte Aktion nicht zuließ. Allein die Abstimmungsprozesse und letztlich die Befragung haben an fast allen Häusern wesentlich länger gedauert als erwartet, verursacht auch durch Veränderungen in den Zuständigkeitsbereichen innerhalb der Häuser, einer verschobenen Interessenlage zum Thema oder durch Fusionsprozesse.

Dies ist dem Bundesverwaltungsamt (BVA) mitgeteilt worden. Die nicht erreichten, für den Projekterfolg geforderten Kennzahlen waren für das BVA Grund, den Bewilligungsbescheid nach der Prüfung des Schlussverwendungsnachweises teilweise zu widerrufen.

3. Welche nachhaltigen Auswirkungen hat das Projekt jetzt?

Ein Haus hat sich dem Zertifizierungsprozess FFU unterzogen.*

Ein fusioniertes Klinikum bewirbt auf seiner Homepage speziell beim Thema Familie und Beruf seine diesbezüglichen Bedingungen und Dienstleistungen für die Mitarbeitenden.

4. Wofür sind die Kosten von insgesamt 188,1 T Euro entstanden?

Die Kosten setzen sich für den Zeitraum von Juli 2011 bis Juni 2014 wie folgt zusammen:

Personalkosten
(0,75 Stelle Projektleitung,
0,25 Stelle Finanztechnische Abwicklung,
vorhandenes Personal, das durch das Projekt tlw. refinanziert wurde) 164.900,47 EURO

Reisekosten 948,70 EURO

Sachausgaben
(Standbeteiligung Medica, Druckkosten, Satz & Layout, etc.) 9.947,07 EURO

Verwaltungsgemeinkostenpauschale
(Miete, Strom, Telekommunikation, etc.) 12.305,82 EURO

5. Wie und wann wurden die Gremien des HSK bisher über die für den Kreis durch die Halbierung des Förderanteils entstandenen Mehrkosten und die nicht ganz gelungene Projektdurchführung informiert?

ÄRZTIN PLUS war kein Projekt des Hochsauerlandkreises, sondern der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH. Die Gremien der WFG, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung, wurden anlässlich ihrer ordentlichen Sitzungen am 21.05.2015 bzw. 22.06.2015 über den teilweisen Widerruf des Bewilligungsbescheides und die Kürzung der Förderung informiert.“

* Mit “Zertifizierungsprozess FFU” ist offensichtlich das Zertifikat “Familien-Freundliches-Unternehmen im Hochsauerlandkreis” gemeint, das jährlich etwa 10 Betriebe von der WFG erhalten.

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Die Reden des Landrats – Alles eine Frage der Interpretation?

By adminRL at 12:04 pm on Saturday, February 6, 2016

Rede mit Echo
Anlässlich des Neujahrsempfangs der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft (IMW) hielt der Landrat des Hochsauerlandkreises eine fulminante Rede. Sie schallte sogar bis Düsseldorf. Selbstverständlich berichtete die Westfalenpost. Die Sauerländer Bürgerliste und Blogs wie www.dorfinfo.de und www.schiebener.net/wordpress berichteten auch.

Worum ging es?
Als Grund für die Aufregung diente eine Meldung, die einige Tage zuvor kursierte, aber an diesem Abend schon längst wieder vom Tisch war. Es ging um die Schützenvereine, konkret um eine angeblich vom NRW-Finanzministerium ins Spiel gebrachte Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den Fall, dass die Vereine weiterhin keine Frauen aufnehmen.
Dazu eine Hörprobe, genauer gesagt ein Zitat aus der WP: „ … Landrat Dr. Karl Schneider fand jetzt drastische Worte: Dämlicher könne man nicht handeln, eine ‘blödsinnige Idee’ sei das gewesen, sagte er beim Neujahrsempfang der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft (IMW) und der Stadt Meschede; wir berichteten. Die Landesregierung liefere regelmäßig solche Schnellschüsse, sagte der Landrat. …

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans konterte die eindrucksvolle Neujahrsrede des Landrats mindestens ebenso wortgewaltig mit einem Brief an eben diesen und an den Bürgermeister der Stadt Meschede, den Sauerländer Schützenbund, die IMW und an die Lokalredaktion der WP.
Hier eine Leseprobe aus dem Schreiben des Ministers vom 28.01.2016: „ … Auseinandersetzungen mit offenem Visier schätze ich. Ich habe aber ein enormes Problem damit, wenn jemand meint, in seinem Herrschaftsbezirk unwidersprochen haltlose Unterstellungen verbreiten und das Blaue vom Himmel herunter fabulieren zu können. …. Wer sich öffentlich mit derartig markigen Worten aus dem Fenster hängt, sollte für seine Behauptungen Urteile und Belege haben. …“

Worauf wir aber eigentlich hinaus wollen …
… ist diese/unsere Anfrage (zur besagten Rede) …
Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=6425
… und die Reaktion darauf aus dem Kreishaus mit Datum vom 02.02.2016.
Bevor wir das Schreiben der Kreisverwaltung in voller Länge veröffentlichen, stellen wir hier erst mal (zwecks besserem Verständnis) unsere Frage Auszügen aus der Antwort gegenüber. Los geht`s:

Frage der SBL: Wie ist nach Ihrer Kenntnis der Sachverhalt? Ist die mögliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit eine Idee des NRW-Finanzministeriums oder waren die Finanzämter die Urheber dieser Absicht?
Antwort des Landrats: „….Tatsache ist, dass ein Versuch unternommen worden ist, das Schützenwesen mit weiteren Anordnungen zu beschweren. Letztendlich ist der Finanzminister auch für das Handeln der Oberfinanzdirektion und der Finanzämter inhaltlich und politisch verantwortlich. Die Urheberschaft ist insofern unerheblich, es zählt allein, dass möglicherweise den Schützenvereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden sollte. …“

Noch eine Frage, noch eine Antwort …
… jetzt im Zusammenhang mit der Neujahrsrede des Landrats in Winterberg. Die WP gab Dr. Karl Schneider mit den Worten wieder: „ … Aber es sei höchste Zeit, Tatsachen anzusprechen, Unrecht zu benennen und „die Heuchelei anderer Kreis-Parteien“ in Bezug auf die Abschiebe-Praxis im HSK zu unterbinden. … “
Klick: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/30-fluechtlingshelfer-aus-winterberg-ausgezeichnet-id11449713.html

Frage der SBL: Welche „anderen Kreisparteien“ titulieren Sie als heuchlerisch, und warum? Wen und was meinen Sie genau damit? Falls das Zitat zutreffen sollte, wie begründen Sie Ihre Äußerung?
Antwort des Landrats: „ …. Zu meiner Rede zum Neujahrsempfang in Winterberg kann ich Ihnen folgende Information geben. Das Zitat aus der Westfalenpost ist so nicht richtig. Ich habe mich unter dem Hinweis auf die Kölner Ereignisse in etwa wie folgt geäußert: ‘Es hat viel zu lange gedauert, bis alles ans Tageslicht gekommen ist. Und auf einmal darf etwas ausgesprochen werden, was sonst als politisch unkorrekt angeprangert worden ist. Die Heuchelei kennt offenbar keine Grenzen. Was ist auch meine Behörde politisch verurteilt worden, wenn wir nach Recht und Gesetz abgeschoben haben.’ ….”
Ende des Pingpong-Spiels.

Jetzt das Schreiben des Landrats an die SBL-Fraktion komplett:
„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises; hier: Neujahrsansprachen des Landrats vom 26.01.2016

Sehr geehrter Herr Loos,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Manuskripte der von Ihnen angesprochenen Reden bei den Empfängen in Winterberg und Meschede kann ich Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen, da ich beide Reden nur als Grobraster genutzt und in weiten Teilen frei gesprochen habe („Es gilt das gesprochene Wort!”).
Ich bleibe bei meiner Kritik an der Finanzverwaltung NRW, die ich beim Jahresempfang der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft geäußert habe. Dies habe ich auch Herrn Finanzminister Dr. Walter-Borjans in meinem Antwortschreiben auf seinen offenen Brief mitgeteilt. Tatsache ist, dass ein Versuch unternommen worden ist, das Schützenwesen mit weiteren Anordnungen zu beschweren. Letztendlich ist der Finanzminister auch für das Handeln der Oberfinanzdirektion und der Finanzämter inhaltlich und politisch verantwortlich. Die Urheberschaft ist insofern unerheblich, es zählt allein, dass möglicherweise den Schützenvereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden sollte.
Zu meiner Rede zum Neujahrsempfang in Winterberg kann ich Ihnen folgende Information geben. Das Zitat aus der Westfalenpost ist so nicht richtig. Ich habe mich unter dem Hinweis auf die Kölner Ereignisse in etwa wie folgt geäußert: ‘Es hat viel zu lange gedauert, bis alles ans Tageslicht gekommen ist. Und auf einmal darf etwas ausgesprochen werden, was sonst als politisch unkorrekt angeprangert worden ist. Die Heuchelei kennt offenbar keine Grenzen. Was ist auch meine Behörde politisch verurteilt worden, wenn wir nach Recht und Gesetz abgeschoben haben.’
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl Schneider“

Nachsatz
Wenn wir uns richtig erinnern, blickte Herr Dr. Schneider in der Stadthalle Meschede für seine „in weiten Teilen frei gesprochene Rede“ auf eine nicht unerhebliche Anzahl mit großer Schrift beschriebener DIN A5-Blätter. Schade, dass er diese Notizen offenbar anscheinend niemandem zur Verfügung gestellt hat und offenbar auch nicht stellen möchte. Womöglich hätten sich so einige Missverständnisse, auch seitens der Presse, vermeiden lassen!?

Mehr Infos:
Klick: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/imw-finanzamt-meschede-missbraucht-id11498662.html
Klack: http://www.schiebener.net/wordpress/gemeinnuetzigkeit-der-schuetzenvereine-nrw-finanzminister-walter-borjans-zu-hsk-landrat-karl-schneider-ihre-darstellung-allerdings-schlaegt-dem-fass-den-boden-aus/

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Schnelle Reaktion des NRW-Finanzministers über “das Blaue vom Himmel”

By adminRL at 3:25 pm on Thursday, January 28, 2016

Am 27.01.2016 griff die WP Meschede noch einmal den Neujahrsempfang in Meschede als Thema auf. In dem Bericht steht u.a.:
“Der zeitweilige Vorstoß aus dem NRW-Finanzministerium, Schützenbruderschaften und -vereinen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, wenn sie keine Frauen aufnehmen, findet immer noch ein Echo. Landrat Dr. Karl Schneider fand jetzt drastische Worte: Dämlicher könne man nicht handeln, eine ‘blödsinnige Idee’ sei das gewesen, sagte er beim Neujahrsempfang der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft (IMW) und der Stadt Meschede.”
[http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/imw-finanzamt-meschede-missbraucht-id11498662.html#plx1779201249]

Bereits am nächsten Tag schrieb dazu NRW-Finanzminister Borjans einen Brief an den Landrat des HSK. Darin heißt es:
“Auseinandersetzungen mit offenem Visier schätze ich. Ich habe aber ein enormes Problem damit, wenn jemand meint, in seinem Herrschaftsbezirk unwidersprochen haltlose Unterstellungen verbreiten und das Blaue vom Himmel herunter fabulieren zu können. Das haben Sie ausweislich des Berichts über den Neujahrsempfang … gemacht.
Wer sich öffentlich mit derartig markigen Worten aus dem Fenster hängt, sollte für seine Behauptungen und Urteile Belege haben. Die aber können Sie gar nicht vorbringen, weil es eine politische Vorgabe wie von Ihnen behauptet nicht nur nicht gab, sondern weil ich unmittelbar nach Kenntnis des Sachverhalts eingeschritten bin…
Nachdem ich am 19. Januar von der Entscheidung der Oberfinanzdirektion erfahren habe, … habe ich nicht eine Sekunde gezögert und die Behörden angewiesen, von einer solchen Übertragung Abstand zu nehmen. Traditionsvereine wirken weit über ihre Mitgliedschaft hinaus für das Gemeinwohl. Dass auch ich eine Debatte darüber für angezeigt halte, ob es noch in die Zeit passt, Frauen die Mitgliedschaft in einem Schützenverein zu verwehren, habe ich ebenfalls deutlich gemacht, ebenso wie die Überzeugung, dass das Gemeinnützigkeitsrecht dafür der falsche Hebel und das Finanzamt die falsche Institution ist. Das ist Sache einer Debatte vor Ort…
Ihre Darstellung allerdings schlägt dem Fass den Boden aus…
Politischer Streit – gern, aber bitte auf dem Boden der Tatsachen!”

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188.000 Euro ohne Nutzen?

By adminRL at 7:15 am on Friday, January 22, 2016

Im Kreishaus sitzt auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des HSK. Sie befasst sich z.B. mit dem An- und Verkauf von Gewerbegrundstücken im HSK. Weitere Aufgaben bestehen in der Durchführung von Projekten, für die es mitunter sogar Zuschüsse von Bund, Land oder aus Europäischen Fördertöpfen gibt.

Eines dieses Projekte trug den Titel “Ärztin Plus”. Bei den Haushaltsberatungen im Wirtschaftsausschuss im Dezember fragte die SBL wegen dieses Projektes nach. Die Frage blieb zunächst unbeantwortet und wurde jetzt als Anlage zum Protokoll der Sitzung beantwortet.

Daraus erfahren wir u.a., dass es statt der angekündigten 60% nur 30% Förderung zu den Projektkosten gab. Denn das Bundesverwaltungsamt hat 2015 den ursprünglichen Bewilligungsbescheid teilweise widderufen. Damit hatte der HSK zusätzlich 56,4 TEuro aufzubringen. Insgesamt hat das Projekt 188,1 TEuro gekostet. Über den tatsächlichen Nutzen dieses Projekts wird nichts berichtet.

Viele Fragen blieben noch offen. Daher stellte die SBL folgende schriftliche Anfrage:

“Wir finden es erfreulich, dass sich der HSK intensiv mit dem drohenden Ärztemangel in unserem Landkreis auseinander setzt und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises das Projekt „Ärztin PLUS“ eingebracht hat auch mit dem Ziel, die Gleichstellung von Frauen zu fördern, indem attraktive und familienfreundliche Arbeitsplätze angeboten werden. Für diese Maßnahme wurden Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfond und Bundesmitteln bewilligt. Wie ich auf Nachfrage in Ihrem Haus erfuhr, sind höhere Gesamtausgaben entstanden als geplant und der ursprüngliche Bewilligungsbescheid wurde teilweise widerrufen mit der Begründung, dass die Ziele des Förderprojekts nicht vollständig erreicht worden sind.
Mittlerweile ist das Projekt „Ärztin PLUS“ abgeschlossen. Daher möchten wir in Erfahrung bringen, welche Ergebnisse zu verzeichnen sind:
1. Welche Ziele wurden erreicht?
2. Welche Ziele wurden nicht erreicht? Warum wurden die Ziele nicht erreicht?
3. Welche nachhaltigen Auswirkungen hat das Projekt jetzt?
4. Wofür sind die Kosten von insgesamt 188,1 TEuro entstanden?
5. Wie und wann wurden die Gremien des HSK bisher über die entstandenen Mehrkosten und die nicht ganz gelungene Projektdurchführung informiert?”

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Haushaltsreden in Kreistagssitzung – Im Vordergrund standen Flüchtlingsthema und Kreisumlage

By adminRL at 9:05 am on Saturday, December 19, 2015

Der „Tag der Haushaltsreden“ im HSK-Kreistag stand schon seit gut einem Jahr fest. Doch dass die Kreistagssitzung in Meschede am 18. Dezember 2015 vom Thema „Flüchtlinge“ dominierte wurde, hat sich vermutlich vor 12 Monaten kaum jemand gedacht!?

Den Auftakt machte – wie in jedem Jahr – der Redner der größten Kreistagsfraktion. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ludwig Schulte übte Kritik an der seiner Meinung nach unzureichenden Finanzierung der Unterbringung der Geflüchteten und beklagte die Überforderung der Kommunen. Der Erhöhung des von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesatzes der Kreisumlage um 0,2 % wolle die CDU-Fraktion zustimmen. Angesichts der Flüchtlingssituation müsse eventuell 2016 über einen Nachtragshaushalt abgestimmt werden, so die Prognose von Ludwig Schulte.

Reinhard Brüggemann, der Vorsitzende der SPD-Fraktion, lobte die Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit der Deutschen. Ein großes Kompliment ging auch die ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuer/innen und an die Mitarbeiter/innen der Verwaltungen. Der Kommunalpolitiker sprach sich gegen pauschale Personalreduzierungen bei der Kreisverwaltung aus und forderte einen Plan für den Fall ein, dass die Wirtschaft stagniert. Der SPD-Fraktionsvorsitzende beantragte, die Kreisumlage unverändert zu lassen. Zudem stellte er den Antrag seiner Fraktion auf Einführung eines Sozialtickets vor.

Eine teils sehr emotionale Rede hielt Toni Vollmer, der Sprecher der Grünen Kreistagsfraktion. Er erkennt – im Gegensatz zum CDU-Vorsitzenden – eine sich schon lange angebahnte Schieflage und unterstrich seine Wahrnehmung mit der Aussage, dass die Auswirkungen der Weltpolitik nun auch im Sauerland zu spüren seien. Die großen Fluchtbewegungen sieht Toni Vollmer auch im Zusammenhang zum “Geschäft mit dem Tod“ (Waffenexporten) und mit „Lohnsklaven“. Das Thema „Flüchtlinge“ sei so alt wie die Welt. Der Grüne Fraktionssprecher forderte in seiner Rede u.a. beschleunigte Anerkennungsverfahren und humanitäre Visa. Er kritisierte den „Brandbrief“, den die südwestfälischen Landräte vor einigen Monaten an die Kanzlerin und Ministerpräsidentin Kraft geschickt haben, auch unter dem Gesichtspunkt, dass sich extreme Gruppierungen eventuell durch den Brief legitimiert fühlen würden. Auf eine Erhöhung der Kreisumlage könnten die Grünen verzichten. Der HSK solle seine RWE-Aktien verkaufen.

Zu Beginn seiner Rede zitierte der FDP-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Walter den „Wind der Veränderung“. Der sei überall spürbar. „Wir im HSK erfahren, dass wir mittendrin sind!“ Friedhelm Walter blickte zurück auf das Jahr 2015. Die Wiederbesetzungssperre bei Dienst- und Arbeitsposten der Kreisverwaltung, die auf Antrag von FDP und CDU vor einem Jahr beschlossen wurden, lasse Zweifel aufkommen. Die Differenz zwischen Beschluss und Wirklichkeit betrage 1 Mio Euro. Die FDP fordere Konsolidierung und damit eine erneute Wiederbesetzungssperre, unterstrich Friedhelm Walter. Nichtstun sei keine Lösung. Ziel müsse sein, die Menschen, die in den letzten zwei Jahren in den HSK gekommen sind, zu integrieren. Integration müsse eine zentrale Querschnittsaufgabe werden. Mehr denn je gelte, diese Aufgaben zu koordinieren. Für die FDP-Fraktion beantragte Friedhelm Walter, die für Integration notwendigen Mittel bereit zu stellen. Die FDP-Fraktion stimmte im Übrigen auch gegen die Erhöhung der Kreisumlage.

Der „rote Faden“ in der Haushaltsrede von Dietmar Schwalm, dem Vorsitzenden der Kreistagsfraktion DIE LINKE, war „das kleine abc der LINKEN in der Kommunalpolitik“. Er wolle keine Rede halten, bei der er sich verbiegen müsse, erklärte das Kreistagsmitglied und fuhr dann fort mit einer Schilderung seiner für ihn nicht immer erfreulichen Erlebnisse in den Kreistags- und Ausschusssitzungen dieses Jahres. Dazu gehörten der Umgang der Verwaltung und einiger Kreistagskolleginnen und –kollegen mit den Anträgen seiner Fraktion, z.B. mit dem Antrag zu „nicht heterosexuellen Jugendlichen“, zum Elternwillen bei den Betreuungszeiten in der Kita und zur Gesamtschule. Auch Dietmar Schwalm hatte kein Lob für den „Brandbrief“ der südwestfälischen Landräte übrig, im Gegenteil. Seiner Meinung nach wäre ein Brandbrief an die Waffenexporteure sinnvoller gewesen. Er kritisierte zudem, der Landrat hätte das Recht auf Freizügigkeit der Flüchtlinge vergessen und mahnte einen sozial gerechten Haushalt an. Außerdem hinterfragte er Sinn und Nutzen des Jugendaustausches mit Israel angesichts der geringen Teilnehmerzahl von 8 Schüler/innen im Verhältnis zu den Kosten in Höhe von 20.000 Euro. Den Ausbau des Sauerlandmuseums halte er für Steuerverschwendung. Und der RWE-Aktien-Beteiligung des HSK müsse schnellstens ein Ende gesetzt werden. Die Fraktion DIE LINKE lehne den Kreishaushalt ab.

Der letzte Redner in der Reihe der Fraktionsvorsitzenden war SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos. Landrat und Kanzlerin seien nun jeweils 10 Jahre im Amt und seine heutige Rede wäre die 10. Haushaltsrede der Sauerländer Bürgerliste. In diesen 10 Jahren verzeichne der Hochsauerlandkreis einen Rückgang seiner Einwohnerzahl um ca. die Einwohnerzahl vom Olsberg, erklärte der hauptberufliche Demograph, der dann ohne Umschweife zum Thema „Flüchtlinge“ kam. Reinhard Loos lobte die Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung. Die Notunterkunft in Brilon sei unter der Leitung der Kreisverwaltung sehr gut gelaufen. Nicht begeistert äußerte er sich über den „Brandbrief“ der Landräte: „Haben sich alle überlegt, welche Konsequenzen die darin enthaltenen Forderungen haben?“ Will man das Asylrecht abschaffen?“ So könnten wir das Flüchtlingsproblem nicht lösen, erklärte Reinhard Loos. Fast noch mehr Kritik richtete der Kommunalpolitiker der SBL an Landrat und Kreisdirektor wegen der für ihn nicht nachvollziehbaren Arbeitsweise der HSK-Ausländerbehörde. „Ist das alles mit Recht und Gesetz vereinbar?“ Das Kreistagsmitglied der SBL zitierte dann einen aktuellen Fall, bei dem ihm die Vorgehensweise des Ausländeramts fraglich vorkommt und meinte, es sei falsch zu behaupten, im Kosovo gebe es keine Beeinträchtigungen, falsch, vor allem mit Hinsicht auf Roma. Reinhard Loos forderte: „Wir müssen uns als Kreistag auch um die Flüchtlinge kümmern, die hier schon längere Zeit leben!“ Das SBL-Kreistagsmitglied forderte den Landrat auf: „Lassen Sie doch die Abschiebungen bleiben, so wie die Stadt Arnsberg!“ Dort sei in diesem Jahr noch kein einziger Mensch abgeschoben worden.
Die SBL hatte am 14.12. den Antrag auf Einführung eines Sozialtickets im HSK gestellt. Das Sozialticket sei sinnvoll und finanzierbar, erläuterte Reinhard Loos. Dann kam der SBL-Fraktionssprecher zum Dreh-und Angelpunkt dieser Sitzung, zur Kreisumlage. Er berichtete, dass im Nachbarkreis Soest gestern ein Beschluss zur Senkung der Kreisumlage gefallen ist. Besser als erneut die Umlage, die die Städte und Gemeinden an den HSK zahlen müssen, zu erhöhen, wäre es, im HSK die Jagdsteuer wieder einzuführen. Auch die Beteiligungen des HSK an der Bobbahn, an Radio Sauerland, am Flughafen Paderborn-Lippstadt etc. müsste der HSK angehen. Die Beteiligungen kosteten dem Kreis viel Geld. Es ist kein Geheimnis, dass Reinhard Loos den RWE-Aktienbesitz des HSK schon seit vielen Jahren äußerst kritisch sieht. Seit der Wertberichtigung wäre ein Minus von 107 Mio Euro entstanden und das sei ein Desaster, monierte er vor allem in Richtung CDU und Landrat. Und das 2. Desaster wäre das Sauerlandmuseum. Das sei nun schon seit 16 Monaten geschlossen und bleibe noch 1 Jahr eine ruhende Baustelle. Ein weiterer Kritikpunkt war und ist für Reinhard Loos der mangelhafte bzw. verhinderte Informationsfluss über den Baustand des Sauerlandmuseums. Die SBL musste erst eine schriftliche Anfrage stellen, um die gewünschten Infos zu erhalten. Zu dieser Kreistagssitzung hatte die SBL 12 Anträge gestellt, größtenteils zur Kostenersparnis. So ist es nicht verwunderlich, dass auch Reinhard Loos in seiner Haushaltsrede die Forderung formulierte: „Kreisumlage nicht erhöhen!“

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CDU beschließt alleine Erhöhung der Kreisumlage

By adminRL at 12:00 am on Saturday, December 19, 2015

Um 0,2 Prozentpunkte steigt 2016 die Allgemeine Kreisumlage, die die Städte und Gemeinden an den Hochsauerlandkreis abführen müssen. Berechnet wird sie aus den Einnahmen der Kommunen. Alleine diese Erhöhung des Umlagesatzes spült dem Kreis noch einmal 650.000 Euro zusätzlich in die Kassen. Bereits durch die Erhöhung der Umlagegrundlagen bei den Gemeinden nimmt der Kreis etwa 3,61 Mio Euro mehr ein (der sogenannte Mitnahmeeffekt); weitere 3,54 Mio Euro Aufstockung kommen vom Land NRW. Nun liegt der Umlagesatz bei 39,78 %. Die 9 Gemeinden ohne eigenes Jugendamt zahlen dafür noch einmal 17,25 Punkte mehr.
Zum Vergleich: Einen Tag vorher hatte der Kreistag in Soest eine Senkung “seiner” Allgemeinen Kreisumlage um 0,73 Punkte beschlossen…

Alle anderen Fraktionen (außer SBL noch SPD, Grüne, FD und Linke) lehnten die Erhöhung des Umlagesatzes ab. Sie sehen eine zu starke Belastung der Gemeinden. Da aber die CDU (einschließlich Landrat) über 29 von 55 Stimmen im Kreistag verfügt, konnte sie alleine den Beschluss fassen – gegen alle anderen Stimmen im Kreistag.
Konkrete Sparvorschläge gab es von der SBL und anderen reichlich, aber die lehnte die Mehrheit im Kreistag ab. So hatte die SBL vorgeschlagen, nicht 7 zusätzliche Stellen alleine im gehobenen und höheren Dienst in der Kreisverwaltung zu schaffen. Auch die Beförderung von gleich 5 Mitarbeitern in Besoldungsgruppen A14 und höher ist kostenmäßig nicht vertretbar, doch die Mehrheit entschied anders. Keine Zustimmung fanden auch die Vorschläge der SBL zum Sauerlandmuseum. Nun wird der Betriebskostenzuschuss trotz langjähriger Schließeung nur ca. 30.000 Euro (5%) geringer sein als zu Zeiten der geöffneten Museums. Dazu trägt auch bei, dass die Stelle der stellvertretenden Museumsleitung sogar noch aufgestockt wurde, und das, obwohl es noch mindestens 3 1/2 Jahre bis zur Fertigstellung von Museumsumbau und -erweiterung dauern wird.

So werden die Ausführungen in der Haushaltsrede der CDU zur Makulatur. Dort hatte die CDU angekündigt, die Verschuldung der Gemeinden müssen sinken. Aber wie soll das funktionieren, wenn der Kreis seine Einnahmen auf Kosten der bereits stark belasteten Gemeinden so erhöht?

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Erneuter Antrag für die Einführung eines Sozialtickets

By adminRL at 10:13 am on Friday, December 18, 2015

Wie bereits in den Vorjahren, beantragt die SBL-Kreistagsfraktion für die heutige Sitzung des Kreistags die Einführung eines Sozialtickets im Kreisgebiet. Damit könnten z.B. Empfänger von Grundsicherungsleistungen (wie “Hartz IV”) vergünstigte Monatskarten für Bahn und Bus erwerben.

Denn mittlerweile haben 45 von 53 Landkreisen und kreisfreien Städten in NRW ein derartiges Ticket eingeführt. Ende Oktober gab es im Kreistag in Soest einen einstimmigen Beschluss! Die Kreisverwaltung Soest hatte vorher geprüft, dass die Kosten aus der speziell dafür gezahlten Förderung des Landes NRW finanziert werden können.

Hier der Wortlaut des Antrags.

“Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion beantragt, im Sozialhaushalt 10.000 Euro als “Puffer” für die Einführung eines Sozialtickets einzustellen und ansonsten die in der Anlage beschriebene Lösung des Kreises Soest analog zu übernehmen.

Begründung und Erläuterung:
Der Kreistag in Soest hat laut dortigem Kreistagsinformationssystem in seiner Sitzung am 29.10.2015 die Beschlussvorlage 138/2015 und damit die Einführung des Sozialtickets zum 01.04.2016 einstimmig (!) beschlossen. Dem gingen gründliche Analysen der dortigen Kreisverwaltung voraus.

In dieser Beschlussvorlage heißt es u.a.:
Das Tarifangebot des Sozialtickets ist seit Einfüh¬rung der Landesförderung im Jahr 2011 immer weiter ausgedehnt worden. Inzwischen wird in 45 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Nordrhein-Westfalens das Sozialticket angeboten. Dies betrifft nicht nur die Ballungszentren, in Westfalen haben u.a. die Kreise Unna, Olpe und Siegen sowie die Stadt Hamm das Ticket eingeführt. Zuletzt wurde ebenso im Kreis Steinfurt und im Kreis Warendorf die Einführung für 2016 beschlossen. Laut Aussage der Landesregierung ist es dabei „bisher in keiner Kommune bzw. bei keinem Verbund zu Mindererlösen oder Defiziten gekommen, die nicht durch die Fördermittel gedeckt werden konnten“ (s. Vorlage 16/2042 Landtag NRW).
Das Sozialticket dient zum einen der Förderung der Mobilität als Voraussetzung der Teilhabe am öffentlichen Leben. Es trägt dazu bei, dass die Nutzungsberechtigten zu vergünstigten Konditionen die öffentliche Mobilität nutzen können und damit im Sinne der Daseinsvorsorge eine Verbesserung der allgemeinen gesellschaftlichen Teilhabe erreicht wird. Zum anderen hatte die Einführung des Sozialtickets bei anderen Kommunen positive Auswirkungen auf das „Gesamtsystem“ ÖPNV. Auch für den Kreis Soest, der als ländlicher Raum unter den schwierigen demografi-schen Bedingungen leidet, die sich auf den ÖPNV in hohem Maße auswirken, erwartet die Verwaltung positive Effekte für die Verkehrsunternehmen. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit ist unter Einbeziehung der Landesmittel laut vorliegender Berechnung gegeben.

Der Kreis Soest ist in Nahverkehrsangelegenheiten sehr gut mit dem Hochsauerlandkreis vergleichbar, denn beide Kreise betreiben gemeinsam die RLG und wenden denselben Tarif an. Die RLG wird sich zudem bereits infolge des Beschlusses des Kreises Soest mit der Ausstellung von Sozialtickets befassen müssen.
Aus Vorsorgegründen sollten für eventuelle Anlaufkosten 10.000 Euro in den Kreishaushalt 2016 eingestellt werden.
Im übrigen wird auf die anliegende Beschlussvorlage der Kreisverwaltung Soest (nebst Anlage) verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion”

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