Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

„Schottergärten“ – Untere Naturschutzbehörde sieht diese Modeerscheinung kritisch und listet ihre Nachteile auf

By admin at 9:58 pm on Tuesday, May 19, 2020

Anfrage der SBL/FW
Am 06.05.2020 beantragte die SBL-Kreistagsfraktion bei der Kreisverwaltung für die nächste Sitzung des Umweltausschusses einen Bericht über Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten.

In dem Bericht sollte über die Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten auf die Natur, insbesondere auf Biodiversität, Insektenvielfalt und Starkregenereignisse, und über mögliche Maßnahmen zur Eindämmung von Schotter- und Kies-Gärten berichtet werden.
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) sollte auch konkret auf die Einflussmöglichkeiten im Rahmen ihrer Aufgaben nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) eingehen. Nach Ansicht der SBL/FW muss das Ziel sein, solche “ökologischen Totflächen” möglichst zu verhindern.

Antwort aus dem Kreishaus
Die UNB antwortete ausführlich mit Schreiben vom 13.05.2020(Verwaltungsvorlage 9/1479). Wir zitieren:

„Auch im HSK werden inzwischen Schotter- und Kiesgärten in den Vorgärten der Wohnhäuser angelegt. Zum einen handelt es sich um eine Modeerscheinung und zum anderen möchten die Garten-und Hausbesitzer den Pflegeaufwand für ihr Grundstück reduzieren.

Mit Schreiben vom 06.05.2020 hat die SBL-Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in seiner nächsten Sitzung den Tagesordnungspunkt „Bericht über Auswirkungen von Schotter- und Kiesgärten“ behandelt.

Mit der Anlage von Schotter- und Kiesgärten sind die bekannten Nachteile verbunden:

Artenvielfalt:
Für viele Wildtiere, darunter auch Singvögel, Schmetterlinge, Bienen und Hummeln, sind Gärten wichtige Refugien. Denn sie bieten – im Idealfall – mit ihrer Pflanzenvielfalt Nahrung, Unterschlupf, Kinderstube für Tiere, die in den monotonen, von der industriellen Landwirtschaft geprägten Landschaften nicht überleben können. Für sie sind darum naturnahe, strukturreiche Gärten besonders wichtig. Schotter-und Kiesgärten sind der Biodiversität nicht dienlich und fördern somit nicht die Fülle unterschiedlichen Lebens in einem bestimmten Lebensraum.

Stadtklima:
Hinzu kommt, dass Schottergärten sich im Sommer stärker aufheizen als naturnahe Gärten. Die in den Steinen gespeicherte Wärme wird über Nacht abgegeben und wirkt so der erfrischenden Abkühlung entgegen. Zudem fehlt bei Steingärten weitestgehend die Verdunstung über Pflanzen, was sich ebenfalls negativ auf das kleinräumiges Klima auswirkt. Ferner fehlen große Pflanzen, die Schatten spenden.

Pflegeaufwand:
Die Reduzierung des Pflegeaufwandstrifft nur bedingt zu, weil man glaubt, mit einem Schotter-oder Kiesgarten die lästige Gartenarbeit los zu sein. Das mag auf das erste Jahr zutreffen. Langfristig allerdings lagern sich zwischen den Steinen und in den Fugen altes Laub und Samen ab, suchen sich Flechten, Moose und Wildkräuter ihren Weg – auch durch Plastik-Sperrschichten. Hier ist zudem die Gefahr gegeben, dass Herbizide eingesetzt werden.

Die wasserwirtschaftlichen Auswirkungen sind eher marginal. Schotter- und Kiesgärten haben keinen signifikant schlechten Einfluss auf Starkregenereignisse. Durch die Steine wird der Regenaufprall abgemindert, so dass keine Bodenerosionen stattfinden. Das Niederschlagswasser kann zwischen den Steinen in den Untergrund versickern, es sei denn, es gibt eine künstliche Sperrschicht darunter. Steingärten haben in der Regel keine Abläufe / Notüberläufe in andere Entwässerungssysteme. Eine Konzentration bzw. Verstärkung des Abflussgeschehens bei Starkregenereignissen tritt demzufolge nicht ein. Durch die weitestgehend fehlende Vegetation sind sie sogar für eine Grundwasserneubildung förderlich, da auch das Niederschlagswasser, welches sonst über Pflanzen aufgenommen / verdunstet würde, dem Grundwasser zugeführt wird.

Die Kies- und Schottergärten liegen außerhalb des Geltungsbereiches der Landschaftspläne, in der Regel in den bebauten Innenbereichen der Städte und Gemeinden. Somit greifen die Ge-und Verbotstatbestände der Landschaftspläne nicht. Auch die naturschutzfachlichen Bestimmungen beinhalten keine Eingriffsregelungzur Vermeidung von Kies- und Schottergärten. Regelungen im Rahmen von Bebauungsplänen oder Gestaltungssatzungen liegen im Ermessen der Städte und Gemeinden.Erfreulicherweise ist der Trend zur Anlage von Kies- und Schottergärten im HSK bisher nicht stark ausgeprägt. Gleichwohl sollten die Haus- und Gartenbesitzer im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die negativen Auswirkungen der angelegten Steingärten für die Biodiversität hingewiesen werden. Zwangsmaßnahmen zur Beseitigung dieser Gärten wären nur auf Grundlage kommunaler Regelungen denkbar, die aktuell nicht vorliegen.“

Die SBL/FW-Fraktion kann der Darstellung der Unteren Landschaftsbehörde nur beipflichten.

Die SBL-er bemerken allerdings einen zunehmenden „Trend zur Anlage von Kies-und Schottergärten im HSK“, z.B. in älteren Wohngebieten in Arnsberg. Da sind offenbar manche neuen Besitzer von Alt-Immobilien sehr bemüht, alles was rund um ihr Haus grün ist und lebt in grau und tot auszutauschen.

Ein Lichtblick: Die Stadt Meschede untersagte jetzt in einem Neubaugebiet in der Kernstadt die Anlage von Kies- und Schottergärten. Das lässt hoffen!

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Wie wirken sich Schotter- und Kies-Gärten auf die Natur aus?

By admin at 10:04 pm on Monday, May 11, 2020

Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion, stellte am 06.05.2020 einen Antrag gemäß der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten.

Das Thema: Schottergärten

Im Antrag steht:

„Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beantragt unsere Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt:

Bericht über Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten.

Begründung und Erläuterung:
Es soll berichtet werden über Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten auf die Natur, insbesondere auf Biodiversität, Insektenvielfalt und Starkregenereignisse, und über mögliche Maßnahmen zur Eindämmung von Schotter- und Kies-Gärten.

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) soll in dem Bericht auch konkret auf die Einflussmöglichkeiten im Rahmen ihrer Aufgaben nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) eingehen. Ziel sollte es sein, dass solche “ökologischen Totflächen“ möglichst verhindert werden.“

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52 Monate bis zur Beratung eines Bürgerantrags

By admin at 10:48 am on Saturday, April 11, 2020

Am Neujahrstag 2016 schrieben Matthias Schulte-Huermann (Vorsitzender der SBL) und Klaus Korn (ebenfalls SBL-Kreistagskandidat) einen sog. Bürgerantrag an den Bürgermeister der Stadt Sundern. Die beiden ehemaligen Ratsmitglieder beantragten die Aufhebung des Bebauungsplans A 26 (“B-Plan”) für die Ferienhausanlage Amecke. Durch diesen vom Rat bereits im Jahr 2009 beschlossenen B-Plan sollte eine etwa 30 ha gro0e Waldfläche in eine Ferienhausanlage umgewandelt werden. Gebaut wurde aber bis zum Jahr 2016 noch nicht, sondern es wurde nur der Wald abgeholzt. Die Antragsteller wiesen darauf hin, dass ein bisher “stiller” Erholungsbereich am Ostufer des Sorpesees durch die Verwirklichung des Bebauungsplans in eine intensiv baulich genutzte Fläche umgewandelt würde. Für Bebauung sei aber das Westufer besser geeignet. “Die Talsperre wäre nicht mehr das was sie ist, die intensive bauliche und touristische Nutzung würde eine naturnahe Nutzung konterkarieren”. Sie schlugen eine Rückumwandlung in eine Waldfläche vor.

Es dauerte bis zum 09.04.2020, also fast 4 1/2 Jahre, bis der Bürgerantrag endlich auf die Tagesordnung des Rates genommen wurde. Rekordverdächtig! Aber das Anliegen der beiden Antragsteller war teilweise erfolgreich: Der Rat beschloss in einer Sondersitzung die Aufhebung des B-Planes “A 26″, bei nur einer Gegenstimme und 2 Enthaltungen. Dazu trug auch bei, dass es in den 11 Jahren seit dem Beschluss über diesen B-Plan zwar diverse Zusagen von Investoren gegeben hatte, diese aber alle nicht umgesetzt wurden. Die Stadt Sundern scheint auch bei der Auswahl ihrer Geschäftspartner keine glückliche Hand gehabt zu haben!

In der Debatte am Gründonnerstag stellten mehrere Ratsmitglieder fest, dass es besser gewesen wäre, den B-Plan schon früher aufzuheben. Eine späte Einsicht…

Allerdings gibt die Stadt Sundern ihre Ferienhausplanungen für das Ostufer nicht ganz auf. Mit der Aufhebung wurde auch die Neuaufstellung eines B-Plans beschlossen. Dazu heisst es in der Sitzungsdrucksache der Stadtverwaltung: “Mit dieser Neuaufstellung soll die Anzahl an Ferienhäusern signifikant reduziert und planungsrechtlich abgesichert werden. Hierzu ist u.a. vorgesehen, die im geltenden Bebauungsplan festgesetzten Sondergebiete „Ferienpark“ sowie die überbaubaren Grundstücksflächen einzuschränken. Zudem sollen einschränkende Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und weitere (auch gestalterische) Festsetzungen zu den geplanten Gebäuden getroffen werden, die zu einer deutlichen Reduzierung des Baukörpervolumens beitragen sollen.” Mit einem neuen Investor wird neu geplant.

Es erfolgt also bisher keine Rückumwandlung in Waldfläche, aber vielleicht dauert das ja keine weiteren 11 Jahre mehr?

Rat-Stockum

Die Ratssitzung fand übrigens unter denkwürdigen Umständen statt, in der Schützenhalle in Stockum. Alle Teilnehmer saßen in mindestens 2 Meter Abstand voneinander und trugen Mund-Nasen-Masken. Die Ratsmitglieder hatten ihre Plätze in der vorderen Hälfte der Schützenhalle, Für die Zuschauer waren 45 weit von einander entfernte Stühle aufgestellt. Vorne stand ein einzelnes Mikrofon, vor dem die Ratsmitglieder reden konnten.

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Schweine, Gülle, Wasser: Fragen und Sorgen

By admin at 11:56 pm on Friday, February 14, 2020

Anfrage
Kurz vor Weihnachten 2019 war bei der SBL-Kreistagsfraktion das Thema appetitliche Plätzchen etwas ins Hintertreffen gekommen. Stattdessen widmeten sich SBL-Mitglieder zur Abwechslung einmal mehr den unappetitlichen Auswirkungen von Schweinemast und Gülle. Praktisch nutzte die Fraktion dafür die übliche Form einer offiziellen schriftlichen Anfrage. Am 20.12.2019 ging das Schreiben dann per Fax auf den Weg vom SBL-Büro ins Vorzimmer von Landrat Dr. Karl Schneider. Das zum Procedere.

Antwort
Als im SBL-Büro die Antwort ankam, war Weihnachten schon lange vergessen. Am 11. Februar freuen sich die Narren im Sauerland und im Rheinland auf die tollen Tage…

Und jetzt zu Zahlen, Daten und Mist im Sauerland
Eine grobe Zusammenfassung

Anzahl der Mastschweine in Marsberg
2018 rund 27.600 Tiere allesamt in konventioneller Haltung (auf Spaltenböden)
2019 rund 32.300 Tiere allesamt in konventioneller Haltung (siehe oben!)

Anzahl der Mastschweine allein in Marsberg-Meerhof
2019 rund 21.850 Tiere allesamt in konventioneller Haltung

Wohin die Schweine zur Schlachtung transportiert werden, ist dem Hochsauerlandkreis nicht bekannt.

Wie viel Kubikmeter Gülle jährlich in Marsberg und speziell in Marsberg-Meerhof durch die Tiermast anfallen, ist dem HSK nicht bekannt.

Marsberg-Meerhof verfügt über keine eigene Kläranlage. Die dort anfallenden Abwässer werden in die Kläranlage Marsberg geleitet.

Über mögliche „Gülle-Importe“ aus anderen deutschen Regionen oder dem Ausland in das Stadtgebiet von Marsberg ist dem HSK nichts bekannt.

Das Trinkwasser im Raum Marsberg wurde 2019 17 Mal auf Nitrat untersucht.
Das Rohwasser im Raum Marsberg wurde 2019 42 Mal auf Nitrat untersucht.

Bei zwei Anlagen zur Eigenversorgung (vermutlich private Brunnen) wurden in zwei Trinkwasserproben die Grenzwerte für Nitrat überschritten. Ein Messwert lag bei 52 mg/I, der zweite bei 66 mg/l.

Laut Antwort des HSK reichen das Wasservorkommen und die Kapazitäten des örtlichen Wasserwerks für die Versorgung von Menschen und Masttieren aus. Es gebe auch keine negativen Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel.

Komplett
Die Antwort aus dem Kreishaus, handschriftlich datiert auf den 31.01.2020, von vorne bis hinten:

Ihre Anfrage gem. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Schweinehaltung in Marsberg vom 20.12.2019

Sehr geehrter Herr Loos,

der Beantwortung Ihrer Anfrage sei zunächst die Feststellung vorangestellt, dass dem von Ihnen angeführten Schweinemastbetrieb in Marsberg-Meerhof bislang keine Genehmigung zur Erweiterung seines Betriebes erteilt wurde.

Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Wie viele Schweine und wie viele Ferkel werden im Stadtgebiet Marsberg z.Z. gemästet? Wie viele dieser Tiere stehen z.Z. in Stallungen in Meerhof?
Antwort: Laut aktueller Auswertung der Fachsoftware BALVI werden im Stadtgebiet Marsberg rund 32.000 Schweine zu Mastzwecken gehalten. In Marsberg-Meerhof sind dies rund 21.850 Schweine.
Es handelt sich hierbei um Mastschweine. Eine Differenzierung zwischen Ferkeln und Mastschweinen erfolgt nicht.

Frage 2: Wie viele Schweine und wie viele Ferkel wurden jeweils 2018 und 2019 insgesamt
a) in Meerhof und
b) im gesamten Stadtgebiet von Marsberg gemästet?
Antwort: Laut aktueller Auswertung der Fachsoftware HIT wurden im Stadtgebiet Marsberg im Jahr 2018 rund 27.600 und im Jahr 2019 rund 32.300 Mastschweine gehalten. In dieser Fachsoftware kann keine Differenzierung nach Ortsteilen vorgenommen werden. Die zu generierenden Zahlen beziehen sich jeweils auf die pflichtigen Stichtagsmeldungen zum 01. Februar eines jeden Jahres.

Frage 3: Wie viele Tiere werden es im kommenden Jahr voraussichtlich sein?
Antwort: Angaben zum Jahr 2020 können zu diesem Zeitpunkt nicht gemacht werden, da entsprechende Meldungen noch bis zum 01. Februar erfolgen können (siehe auch Antwort zu Frage 2).

Frage 4: Wie sind die Haltungsbedingungen?
Werden die Schweine und Ferkel vorwiegend oder ausschließlich konventionell in engen Stellungen und auf Spaltenböden gehalten?
Über wie viel Platz verfügt ein ausgewachsenes Mastschwein?
Wie häufig erfolgen Kontrollen durch Ihr Veterinäramt?
Antwort: Bei den Mastschweinehaltungen handelt es sich um konventionelle Betriebe, die die Anforderungen gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung erfüllen.
Kontrollen der Mastschweinehaltungen erfolgen routinemäßig und ggf. anlassbezogen.

Frage 5: Wohin werden die Tiere zur Schlachtung transportiert?
Antwort: Informationen, zu welchen Schlachtbetrieben die Mastschweine aus dem Stadtgebiet Marsberg geliefert werden, liegen dem Veterinäramt nicht vor. da keine Pflicht besteht, derartige Informationen weiterzugeben.

Frage 6: Wie viel Kubikmeter Gülle fällt bei den beiden großen Betrieben in Marsberg-Meerhof in diesem Jahr voraussichtlich an?
Wie viel Kubikmeter Gülle kommt aus anderen Tiermastbetrieben im Raum Marsberg dazu?
Antwort: Dem Fachdienst Wasserwirtschaft liegen hierzu keine belastbaren Mengenangaben vor. Angaben hierzu können bei der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Meschede, Dünnefeldweg 13, 59872 Meschede, erfragt werden.

Frage 7: Über welche Kapazität verfügt die Kläranlage Marsberg-Meerhof? Reicht sie für noch mehr Gülle und für die menschlichen Exkremente aus?
Antwort: Die Stadt Marsberg als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft betreibt in Marsberg-Meerhof keine Kläranlage. ln Marsberg-Meerhof anfallende Abwässer werden über einen entsprechenden Verbindungssammler der Kläranlage Marsberg zugeführt. Im Übrigen sei der Hinweis erlaubt, dass Gülle nicht in Kläranlagen eingeleitet wird (bereits unzulässig auf der Grundlage der kommunalen Entwässerungssatzungen).

Frage 8: Wo und wie wird die in Marsberg anfallende Gülle verwertet?
Wo wird „Gülle-Dünger“, der aus anderen deutschen Regionen oder aus dem Ausland nach Marsberg importiert wird, ausgebracht?
Antwort: Belastbare Angaben hierzu können bei der Landwirtschaftskammer NRW. Kreisstelle Meschede, Dünnefeldweg 13, 59872 Meschede, erfragt werden.

Frage 9: Wie oft sind 2019 im Raum Marsberg Nitrat-Werte überprüft werden?
An welchen MessstelIen wurden die Proben entnommen?
Welche Labore führten die Untersuchungen durch?
Antwort: Dem Hochsauerlandkreis liegen die Ergebnisse der Nitrat-Untersuchungen im Roh- und Trinkwasser der verschiedenen Wasserversorger für den Raum Marsberg aus dem Jahr 2019 vor.
Die Stadtwerke Marsberg ließen ihr Trinkwasser insgesamt 17 Mal auf Nitrat untersuchen. Das Rohwasser der Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Marsberg wurde in 2019 insgesamt 42 Mal auf Nitrat untersucht. Die Beprobungen des Trinkwassers fanden an verschiedenen Orten verteilt auf das Verbundversorgungssystem der Stadtwerke Marsberg statt. Die Beprobungen des Rohwassers erfolgten direkt an den Wassergewinnungsanlagen.
Als weitere Ergebnisse für Nitrat aus dem Untersuchungsmedium Trinkwasser liegen die Ergebnisse von einer b-Anlage nach § 3 Satz 2b TrinkwV (dezentrale öffentliche Versorgung) sowie von fünf c-Anlagen gem. § 3 Satz 2c TrinkwV (Anlagen zur Eigenversorgung) aus Marsberg vor. Die Untersuchungen erfolgten durch verschiedene Labore, u.a. Hygiene-Institut Gelsenkirchen, HBICON Bielefeld. LUFA Münster.

Frage 10: Wurden Nitrat-Grenzwerte überschritten?
Wenn ja, an welchen Messpunkten, wann, wie oft und wie hoch?
Antwort: Der Grenzwert für Nitrat nach geltender Trinkwasser-Verordnung von 50 mg/l wurde bei den o.g. Untersuchungen des Roh- und Trinkwassers in zwei Trinkwasserproben von c-Anlagen (Anlagen zur Eigenversorgung) überschritten. Ein Messwert lag bei 52 mg/I, der zweite bei 66 mg/l. Aufgrund der Tatsache, dass bei Benennung weiterer Informationen zu diesen beiden Messstellen unmittelbare Rückschlüsse auf den jeweiliger Betreiber möglich sind, ist eine weitere Benennung aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle ohne Einverständnis der Betroffenen nicht möglich.

Frage 11: Ein Schweinemastbetrieb in der Größenordnung der beiden Höfe in Meerhof verbraucht logischerweise sehr viel Trinkwasser. Reichen das Wasservorkommen und die Kapazität des örtlichen Wasserwerks dafür aus?
Antwort: Ja.

Frage 12: Wie wirkt sich die Wasserentnahme auf den Grundwasserspiegel im Raum Marsberg und speziell auf den in Meerhof aus?
Antwort: Weder im Raum Marsberg noch speziell in Meerhof haben die auf die Gewinnung von Trinkwasser ausgerichteten Grundwasserentnahmen eine negative Auswirkung auf den Grundwasserspiegel. Der mengenmäßige Zustand der betroffenen Grundwasserkörper ist gut.

Links
Hier noch ein Link zu Haltungsbedingungen in der konventionellen Schweinemast:
https://www.thuenen.de/de/thema/nutztiershyhaltung-und-aquakultur/haltungsverfahren-in-deutschland/konventionelle-schweinehaltung/

Und zum „Gülle-Tourismus“ auch ins Sauerland:
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/guelle-tourismus-brilon-100.html
Vor einem Jahr im Umwelt-Ausschuss:
http://sbl-fraktion.de/?p=8959

Guten Appetit!

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Wenn Naturschutz mit einer noblen Ferienhaus-Siedlung kollidiert .

By admin at 5:39 pm on Tuesday, December 17, 2019

… dann stellt die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) eine Anfrage (und einen Antrag) an den Landrat.

Warum hat die Natur in „unserem ländlich geprägten Raum“ so einen geringen Stellenwert?
Warum will der Hochsauerlandkreis das Votum des Naturschutzbeirats nicht berücksichtigen?
Spielt die Einschätzung des NRW-Umweltministeriums keine Rolle?
Gibt es in Brilon und im Hochsauerlandkreis Absprachen und Klüngel?
Wieso arbeitet die Kreisverwaltung urplötzlich ganz schnell?

Hier die Original-Anfrage von SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos vom 08.12.2019:

“Thema: Ausnahmeregelung für ein gesetzlich geschütztes Biotop

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

in der Sitzung des Naturschutzbeirats (NB) am 05.12.2019 ging es in TOP 8 um einen Antrag der Stadt Brilon vom 27.11.2019 auf “Ausnahme von den gesetzlichen Biotopschutz (§ 42 LNatSchG NRW i.V.m. § 30 BNatSchG)”

Ein privater Investor plant auf einem bisher städtischen Grundstück die Errichtung einer Siedlung mit 21 Häusern und einem Hotel sowie einer Gastronomie mit fast 300 Plätzen. Der Investor ist Mitglied eines Parteivorstandes.

Zu diesem Grundstück stellte das LANUV nach einer von ihm vorgenommenen Untersuchung im Juni 2019 fest:
“hohe Artenvielfalt
hohe strukturelle Vielfalt
hoher Blütenreichtum
kulturhistorische Landnutzungsform
landschaftsraumtypisch ausgeprägter Biotopkomplex
Lebensraumtyp nach Anhang I-FFH, prioritär”
und empfiehlt sogar die Ausweisung als Naturschutzgebiet.

Die Abläufe geben Anlass zu Fragen nach der Arbeitsweise der Kreisverwaltung in diesem Fall:

1. Erst am 27.11.2019 reichte der Investor bei der Stadtverwaltung Brilon zwei Gutachten ein, noch am 27.11. beantragte die Stadt Brilon beim HSK die Erteilung der Ausnahmegenehmigung, und bereits am 28.11. wurde die Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung für den Naturschutzbeirat erstellt. Dies setzt u.a. voraus, dass von beiden Behörden die Gutachten ausgewertet und geprüft wurden, bei einem komplexen Sachverhalt.
Bei anderen Anträgen an die UNB dauert die Bearbeitung ein halbes Jahr, wie ein Beiratsmitglied in der Sitzung des NB am 5.12. feststellte.
Wie ist das außergewöhnlich rasante Arbeitstempo der Kreisverwaltung in diesem Fall zu erklären?

2. Wie ist es zu erklären, dass im Kopf der Drucksache 9/1370 bei “Auswirkungen auf den Klimaschutz” das “Nein” angekreuzt ist, obwohl der drohende Verlust eines großen Biotops selbstverständlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz hätte?

3. In der Drucksache 9/1370 heißt es u.a.: ”
“Durch Sodenverpflanzung kann ein erheblicher Anteil des betroffenen Magergrünlandes auf der Ausgleichsfläche unmittelbar wiederhergestellt werden; die restliche Fläche kann durch Mahdgutübertragung aufgrund der vergleichbaren Standortbedingungen zu Magergrünland entwickelt werden. Mit beiden Verfahren bestehen gute Erfahrungen, so dass von einem Erfolg der Ausgleichsmaßnahme ausgegangen werden kann” und “es besteht eine ausreichend hohe Prognosewahrscheinlichkeit hinsichtlich des Erfolgs der Maßnahmen”.
In der Sitzung des NB am 5.12. wurde jedoch auch von der UNB eingeräumt, dass die Sodenverpflanzung sehr aufwendig ist und nicht viele Erfahrungen und wissenschaftliche Berichte dazu vorliegen. Auch das LANUV habe darauf hingewiesen, dass diese Methode Risiken hat, wenig Erfahrungen vorliegen und es sich um kein gesichertes Verfahren handelt.
Wie sind die erheblichen Abweichungen in der Darstellung zwischen der Sitzungsvorlage 9/1370 und den Aussagen der Kreisverwaltung in der Sitzung des NB zu erklären?

4. In der Drucksache 9/1370 steht im Beschlussvorschlag: “Der Naturschutzbeirat … stimmt der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für die Errichtung des Feriendorfes und des Hotels östlich ‘Am kahlen Hohl’ in Brilon Gudenhagen zu.”

Wie ist es zu erklären, dass die zuständige Abteilungsleiterin der Kreisverwaltung während der Sitzung des NB – als das negative Votum des NB absehbar wurde – gegenüber dem Vorsitzenden des NB einen neuen Beschlussvorschlag (mit unverbindlichem Inhalt) einbrachte:
“Der Naturschutzbeirat … empfiehlt die in der Diskussion gegebenen Anregungen und kritischen Anmerkungen mit der Bezirksregierung zu besprechen”?

5. Ist der Eindruck richtig, dass damit ein ablehnendes Votum durch den Naturschutzbeirat verhindert werden sollte?

6. Haben künftig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung generell ein eigenes Antragsrecht in Gremiensitzungen?

7. Welche Absprachen von Kreisverwaltung und/oder Politikern des HSK gab es mit dem Investor?

8. Welche Absprachen von Kreisverwaltung und/oder Politikern des HSK gab es mit der Stadt Brilon?

9. Ist damit zu rechnen, dass künftig von der UNB alle Anträge innerhalb eines Tages bearbeitet werden?

10. Wenn nein, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl für die “Turbo-Bearbeitung”?

11. Der Antrag der Stadt Brilon ging (absehbar) erst so spät ein, dass trotz der “Turbo-Bearbeitung” in der Kreisverwaltung die Sitzungsdrucksache 9/1370 erst deutlich nach Ablauf der Frist für die Vorlage von Unterlagen für Gremiensitzungen versandt wurde. Eine besondere Dringlichkeit ist nicht erkennbar. Warum erfolgte hier keine Behandlung der Angelegenheit in einer Sitzung des NB mit der üblichen Vorlauffrist?

12. Teilt der Landrat die Auffassung, dass es sich hier um eine sehr ungewöhnliche Häufung bemerkenswerter Abläufe handelt, die nicht allein durch Zufall zu erklären ist?”

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Die Story mit dem außergewöhnlichen Ablauf geht weiter…

By admin at 7:58 pm on Saturday, December 14, 2019

Vor einigen Tagen hatten wir bereits über das sehr ungewöhnliche Tempo berichtet, das Kreisverwaltung und Briloner Stadtverwaltung in einem speziellen Fall zeigen. Es geht um eine Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für ein großes Bauprojekt eines CDU-Vorstandsmitgilieds in Brilon.

Auf Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion wurde dieses Thema am Donnerstag auch im Umweltausschuss des HSK behandelt. Zur Erläuterung ihres Antrags hatte die SBL u.a. geschrieben:

“1. In der Drucksache 9/1370 (der Kreisverwaltung) heißt es u.a.: “Durch Sodenverpflanzung kann ein erheblicher Anteil des betroffenen Magergrünlandes auf der Ausgleichsfläche unmittelbar wiederhergestellt werden; die restliche Fläche kann durch Mahdgutübertragung aufgrund der vergleichbaren Standortbedingungen zu Magergrünland entwickelt werden. Mit beiden Verfahren bestehen gute Erfahrungen, so dass von einem Erfolg der Ausgleichsmaßnahme ausgegangen werden kann” und “es besteht eine ausreichend hohe Prognosewahrscheinlichkeit hinsichtlich des Erfolgs der Maßnahmen”. In der Sitzung des Naturschutzbeirats am 05.12.2019 wurde jedoch auch von der UNB eingeräumt, dass die Sodenverpflanzung sehr aufwendig ist und nicht viele Erfahrungen und wissenschaftliche Berichte dazu vorliegen. Auch das LANUV habe darauf hingewiesen, dass diese Methode Risiken hat, wenig Erfahrungen vorliegen und es sich um kein gesichertes Verfahren handelt.
Nach unseren Recherchen gibt es bisher positive Erfahrungen an einem Isardeich im Landkreis Deggendorf, aber auch zahlreiche kritische Stimmen in der Fachliteratur. Der Verfahren der “Sodenverpflanzung” ist also keineswegs so risikolos, wie sich aus der Drucksache 9/1370 ergibt.

2. Die vorgesehene Baumaßnahme widerspricht dem gesetzlichen Auftrag zur Erhaltung von Biotopen gemäß § 2 Landschaftsgesetz NRW.

3. Der Untergrund der vorgesehenen Ersatzfläche ist nicht gleichwertig. Denn zum für die Baumaßnahme bisher vorgesehenen Grundstück am Kahlen Hohl gehören auch Quellbereiche, ein Bach und Auenwälder. Das Gelände am Südhang des Poppenbergs (605 m hoch) befindet sich in der Nähe des Bergrückens, etwa 100 Meter höher gelegen als das Grundstück am Kahlen Hohl. Es ist vergleichsweise trocken, und dort ist es viel windiger. Das Wasser vom Poppenberg sammelt sich vor allem auf der nördlichen Bergseite in der Butterkopfquelle.
“Die vom Antragsteller insoweit ins Feld geführten Ausgleichsmaßnahmen kommen hier nicht in Betracht. Der Ausgleich für eine Beeinträchtigung erfordert die Schaffung eines gleichartigen Biotops. Darunter ist ein Biotop vom selben Typ zu verstehen, der in den standörtlichen Gegebenheiten und der Flächenausdehnung mit dem zerstörten oder beeinträchtigten Biotop im Wesentlichen übereinstimmt. Lediglich gleichwertige Maßnahmen reichen dazu nicht aus.” (VGH München, Beschluss vom 09.08.2012 – 14 C 12.308). Die Übereinstimmung in den standörtlichen Gegebenheiten ist hier nicht vorhanden.

4. Der Sitzungsdrucksache 9/1370 ist nicht zu entnehmen, dass die UNB eine Abwägungsentscheidung getroffen hat und die vorgesehene Ausnahme mit dem öffentlichen Interesse begründet.
“Wenn – wie hier – eine Ausnahmesituation gegeben ist, muss die Untere Landschaftsbehörde im Rahmen der Prüfung, ob die Ausnahme aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls erforderlich ist, eine Abwägungsentscheidung treffen. Dabei dürfen in die bilanzierende Betrachtung zugunsten einer Ausnahme nur Gründe des öffentlichen Interesses und nicht auch private Belange eingestellt werden. Im Hinblick auf die hohe Bedeutung, die der Gesetzgeber den geschützten Biotopen erkennbar beimisst, müssen die Gründe des öffentlichen Interesses von besonderem Gewicht sein, um eine Ausnahme zu rechtfertigen…
Die Beurteilung der Erforderlichkeit ist zusammen mit der Prüfung des Überwiegens der Vorhabeninteressen Teil der von der Landschaftsbehörde vorzunehmenden Abwägung, ob das konkrete Vorhaben von seinem Gemeinwohlbezug her den Eingriff in das geschützte Biotop rechtfertigt.

(VG Arnsberg, Urteil vom 02.06.2004 – 1 K 552/02)

5. Auch der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 wegen fachlicher Bedenken seine Zustimmung verweigert.

6. In der Nähe des bisher vorgesehenen Grundstücks (weniger als 1 km entfernt) ist ein anderes, ausreichend großes Grundstück vorhanden, das der derzeitige Eigentümer für diese Maßnahme zur Verfügung stellen würde. Bei diesem Grundstück bestehen nach unserer Kenntnis keine gravierenden naturschutzfachlichen Bedenken, und es ist außerdem verkehrlich viel besser erschlossen. Es ist also deutlich besser geeignet als das bisher vorgesehene Grundstück am Kahlen Hohl.

Ergebnis: In der Sitzungsdrucksache 9/1370 wurden also die tatsächlichen Verhältnisse und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nur unzureichend dargestellt, und es wurde nicht auf Alternativen eingegangen. Mittlerweile liegt außerdem das ablehnende Votum der Naturschutzbeirats vor.”

In der Ausschuss-Sitzung machte die Kreisverwaltung jedoch deutlich, dass sie die Entscheidung über die Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz nur als ihre eigene Angelegenheit ansieht und beabsichtigt, das negative Votum des Naturschutzbeirats zu ignorieren. Der müsse ja nur angehört werden, und das sei nun erfolgt…
Sehr, sehr merkwürdig!

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Wenn Behörden ganz besonders schnell arbeiten …

By admin at 11:19 pm on Sunday, December 8, 2019

… dann ist das verdächtig.

Das gilt auch im Falle einer bei Brilon-Petersborn geplanten Siedlung. Dort sollen 21 Häuser mit je 5 Betten und ein Hotel mit 60 weiteren Betten errichtet werden, außerdem ein Hotel mit etwa 60 Betten, außerdem eine Gastronomie mit fast 300 Plätzen. Ein Haus mit 102 qm Wohnfläche soll für die Käufer etwa 350.000 Euro kosten. Die Fläche gehört bisher der Stadt Brilon. Die Konditionen hinsichtlich des Kaufs sorgten bei Nachbarn, nachdem einer bei der Stadtverwaltung einen Vertragsauszug angefordert hatte, für großes Erstaunen. Auf einer Einwohnerversammlung wurde u.a. vorgetragen, dass der Grundstückskaufpreis erst nach Eintritt diverser Voraussetzungen zu zahlen ist.
http://www.gut-petershagen.de/

Nachdem der Rat der Stadt Brilon bereits einen Beschluss über einen Bebauungsplan für dieses Projekt gefasst hatte, untersuchte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die etwa 6 1/2 ha große Fläche. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um ein sehr wertvolles Biotop handelt. Etwa 90% der Fläche bestehen aus Magerrasen, Borstgraswiesen, Auenwald und Quellgebieten. Solche Biotope sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html
Auf ihnen darf normalerweise nicht gebaut werden. Unter ganz besonderen Umständen kann eine Ausnahmeregelung beantragt werden; dann aber muss das Biotop in der Nähe und gleichwertig ersetzt werden, sowohl hinsichtlich der Größe als auch der Beschaffenheit als auch des Untergrundes.

Mit einer derartigen Ausnahmeregelung müssen sich u.a. der auf Kreisebene bestehende Naturschutzbeirat und die Naturschutzbehörde in der Kreisverwaltung befassen. Letztendlich entscheidet die Bezirksregierung. Die Bedingungen für eine Ausnahme wurden bereits in der Sitzung des Naturschutzbeirates am 24. September erörtert.

Und nun ging es auf einmal ganz schnell. Der Investor reichte zwar erst etwa 5 Monate nach der Untersuchung durch das LANUV zwei Gutachten bei der Briloner Stadtverwaltung ein. Der Stadtverwaltung gelang es dann tatsächlich, innerhalb von weniger als einem Tag die beiden Gutachten auszuwerten und einen Antrag an die Kreisverwaltung auf Gewährung einer Ausnahmeregelung zu stellen. Dieselbe Stadtverwaltung benötigte übrigens in diesem Jahr 5 1/2 Monate, um einen Bescheid zu einem ihr vollständig vorliegenden Wohngeldantrag einer Rentnerin zu erstellen… Ob die besonders schnelle Bearbeitung damit zusammenhängt, dass der Investor ein Mitglied des Briloner CDU-Vorstandes ist??

AntragAusnahme-20191127

Auch die Kreisverwaltung des HSK entwickelte in diesem Fall eine atemberaubende Geschwindigkeit. Sie benötigte ebenfalls weniger als einen Tag, um die Sitzungsvorlage 9/1370 für den Naturschutzbeirat zu erstellen, mit der Beschlussempfehlung: “Der Naturschutzbeirat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für die Errichtung des Feriendorfes und des Hotels östlich „Am kahlen Hohl“ in Brilon Gudenhagen zu.”
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfC66x4C7c9W8gsvveNBRCRvx-9EQSXBtJ054a1lkw5H/Vorlage_9-1370.pdf
Trotz der Eile ging die Vorlage zwar mehrere Tage zu spät für die Sitzung am 5. Dezember beim Naturschutzbeirat ein, aber der Punkt stand selbstverständlich trotzdem auf der Tagesordnung. Was dazu führte, dass aus dem Beirat nachgefragt wurde, wieso die Bearbeitung anderer Anträge in der Kreisverwaltung ein halbes Jahr dauern würde…

Wie wurde die Ausnahme begründet? Auf etwa 40% des Grundstücks soll der Oberboden komplett entnommen werden, in Form von Soden. Die sollen dann auf einem etwa 2 km entfernten anderen Grundstück, das teilweise bereits dem Investor gehört, ausgelegt werden. Für diese “Sodenverpflanzung” sollen angeblich laut Sitzungsvorlage “gute Erfahrungen (bestehen), so dass von einem Erfolg der Ausgleichsmaßnahme ausgegangen werden kann.” Die restlichen 60% sollen durch den Bau nicht beeinträchtigt werden…

Doch in der Sitzung stellte sich das wesentlich anders dar. Sogar die Untere Naturschutzbehörde des HSK musste einräumen, dass es mit dem Verfahren der Sodenverpflanzung nur wenige positive Erfahrungen gibt. Im Zusammenhang mit dem Bau eines Deiches hat sie funktioniert, in anderen Fällen nicht.
Folglich gab es bei der Mehrheit der Mitglieder des Naturschutzbeirats erhebliche Bedenken. Es wurde u.a. darauf hingewiesen, dass das vorgesehen Verfahren mit erheblichen Risiken verbunden ist. “Wertvollste Flächen” sollten nicht für so ein Projekt “geopfert” werden.

Als die zuständige Abteilungsleiterin der Kreisverwaltung merkte, wohin die Tendenz ging, brachte sie einen neuen Beschlussvorschlag ein. Eigentlich haben die Mitarbeiter der Kreisverwaltung in den Gremien zwar kein Antragsrecht, aber in so einem besonderen Fall…Offensichtlich sollte das zu erwartende negative Votum verhindert werden, in dem der NB nun beschließen sollte, er die Vorlage “zur Kenntnis nimmt” und “empfiehlt, die in der Diskussion gegebenen Anregungen und kritischen Anmerkungen mit der Bezirksregierung zu besprechen.” Unverbindlicher geht es kaum!

Dies nützte aber nichts. Der Naturschutzbeirat stimmte über die ursprüngliche Vorlage ab und lehnte es mit Mehrheit ab, seine Zustimmung zur beantragten Ausnahmeregelung zu geben.

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In Meschede-Olpe ist eine alte Eiche gefällt worden. Warum?

By admin at 10:22 am on Wednesday, November 27, 2019

An der Freienohler Straße in der Ortsmitte von Meschede-Olpe stand eine alte, ortsbildprägende Eiche. Auf den Luftbildern des Geoservers ist erkennbar, dass sie über die Jahre hinweg einen unverändert vitalen Eindruck machte. Nach Informationen, die die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hat, galt der Baum als Naturdenkmal. Trotzdem wurde er in diesem Jahr gefällt.

Daher erkundigte sich die SBL/FW Ende November 2019 schriftlich beim Landrat des Hochsauerlandkreises:

1. Bis wann war der Baum als Naturdenkmal ausgewiesen?

2. Wann und warum wurde er aus der Naturdenkmal-Liste entlassen?

3. Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit in den Erhalt des Baumes investiert?

4. Welche Sachverständige/welcher Sachverständige hat die Eiche wann begutachtet?

5. Zu welchem Ergebnis ist sie/er gekommen?

6. Welche Mitarbeiterin, welcher Mitarbeiter des Hochsauerlandkreises (Baumkontrolleur/in) hat die Entscheidung, den Baum zu fällen zu verantworten?

7. Welche sachverständige Unterstützung hat sie/er hinzugezogen?

8. Welche Expertise ist dem Naturschutzbeirat als Entlassungsbegründung eingereicht worden?

9. Auf wessen Veranlassung wurde die Eiche letztlich gefällt?

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Neue Siedlung im potentiellen Naturschutzgebiet?

By admin at 1:08 pm on Wednesday, September 11, 2019

Am Dienstag, 24. September, findet ab 14:30 Uhr in Brilon die nächste Sitzung des Naturschutzbeirats statt.
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQhFlDf8m2DRllnSR_VUUwQ

Dieses Mal steht ein besonders brisanter Punkt auf der Tagesordnung: “Verfahrensstand ‘Feriendorf und Hotel östlich Am kahlen Hohl’ in Brilon-Petersborn”. Seit etwa 4 Jahren plant ein Investor die Errichtung von 21 Häusern für jeweils 5 Personen sowie einigen größeren zentralen Gebäuden mit 23 weiteren Wohnungen und einer Gastronomie mit etwa 300 Plätzen, mit dem Namen “Gut Petershagen“. Der Investor ist zufällig auch Mitglied des Briloner CDU-Vorstandes. Da ist es kein Wunder, dass auch die örtliche SPD das Vorhaben aktiv unterstützt. Das Grundstück befindet sich bisher im Eigentum der Stadt Brilon. Über die Konditionen für den angestrebten Grundstücksverkauf können wir hier nicht berichten, da sie nichtöffentlich sind. Vermarktet werden die Häuser über die in Salzkotten ansässige Volksbank, mit “guter Renditeerwartung”. Etwa 354 TEuro (plus Nebenkosten des Kaufs) sind für ein “Bergdorfhaus” mit ca. 100 qm Wohnfläche zu zahlen.
Preis-Bergdorfhaus

Nachdem ein Nachbar Naturschutzbedenken hatte und privat einen Gutachter beauftragte, hat mittlerweile auch das zuständige Landesamt (LANUV) ein Gutachten erstellt: Es kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um ein gesetzlich nach § 30 BNatSchG geschütztes Biotop handelt. Auf dem gut 6 ha großen Gelände gibt es zahlreiche Borstgraswiesen, Mager- und Trockenrasen, Quellgebiete und Auenwald, außerdem eine Vielfalt von seltenen Schmetterlingen. Damit könnte die Fläche nur nach einem aufwendigen Befreiungsverfahren, an dem u.a. der Naturschutzbeirat zu beteiligten ist, bebaut werden. Das LANUV empfiehlt sogar, die Fläche als Naturschutzgebiet auszuweisen. Die Bezirksregierung hat bereits nach der Vorlage des ersten Gutachtens ihre Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplans verweigert.

In Petersborn gibt es sogar eine andere, gut geeignete Fläche. Sie ist verkehrstechnisch viel besser erschlossen, und der private Eigentümer ist verkaufsbereit. Doch der Investor möchte weiterhin auf der städtischen Fläche seine Siedlung errichten. Der Sitzungsvorlage 9/1301 für den Naturschutzbeirat ist zu entnehmen, dass zunächst geplant war, als Ausgleichsfläche einen Fichtenbestand in Trockenrasen umzuwandeln, verbuschte Flächen freizustellen und mittels Beweidung die gesamte Fläche aufzuwerten. Dort kann jedoch nicht der gleiche Biotoptyp entwickelt werden, welcher im Plangebiet verloren geht, da es sich um einen Kalkstandort handelt. “Daher kann die vorgeschlagene Maßnahme nicht als gleichartiger Ausgleich anerkannt werden. Derzeit lässt der Investor prüfen, ob Eigentumsflächen am Poppenberg aus fachlicher Sicht geeignet sind, den beanspruchten Biotoptyp hier neu zu entwickeln.”
Wir sind gespannt, ob demnächst neben dem Briloner Skihang ein Biotop mit Magerrasen, Borstgras, Quelle und Auenwald entsteht??

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Weihnachtsbaumkulturen benötigen keine Pflanzengifte

By admin at 11:12 am on Monday, May 27, 2019

“Im Artikel “Glyphosat auf dem absteigenden Ast” der WP Sundern vom 25.05.2019 sagt Weihnachtsbaumfunktionär Hennecke, dass in den nächsten Jahren komplett auf glyphosathaltige Mittel in Weihnachtsbaumkulturen verzichtet werden könne und dass das eine Reaktion auf gesellschaftspolitische Entwicklungen sei.

Nun ist Glyphosat nicht das einzige Mittel, das in Weihnachtsbaumkulturen verwandt wird. Weihnachtsbaumkulturen werden im konventionellen Anbau intensivst chemisch behandelt: Es werden nicht nur Unkrautvernichter eingesetzt, sondern auch Mittel gegen Läuse, Spinnen und Pilzkrankheiten, also die gesamte Palette von Herbiziden, Pestiziden und Insektiziden. Hinzu kommt intensive Düngung.

Da nützen auch die Schönrednerei und irgendwelche Pseudogütesiegel von Weihnachtsbaumfunktionären nichts.

Dass der Widerstand gegen die Spritzerei in diesen Intensivkulturen nicht nur eine neue gesellschaftspolitische Entwicklung ist, zeigt § 1 des Forstgesetzes: Darin ist schon seit mindestens 1980 aus guten Gründen geregelt, dass in der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung weitgehend aus Pflanzenschutzmittel verzichtet werden soll. Gegen diesen Paragrafen verstoßen die konventionellen Weihnachtsbaumbetriebe seit Jahren, ohne das was dagegen unternommen wird.”

(Leserbrief von Matthias Schulte-Huermann an die WP)

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Kreisverwaltung berichtet über die Verwendung von Ersatzgeldern – Grundstückskäufe und Zaun-bauten machen bisher die größten Ausgabe-Posten aus

By admin at 9:21 am on Wednesday, May 8, 2019

Ersatzgelder? Was ist das?
Bei den sogenannten Ersatzgeldern handelt es sich um nicht unerhebliche Beträge, mit de-ren Verwendung die beim Bau von Windrädern entstehenden Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden sollen.

Kreisverwaltung, Stadt Brilon und Ersatzgelder
Bekanntlich soll die Stadt Brilon Probleme mit der Verwendung von Ersatzgeldern haben. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wandte sich daher am 16.04.2019 mit einem Schreiben an Landrat Dr. Karl Schneider.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8987

Was sagt das Kreishaus?
Wir zitieren das Antwort-Schreiben vom 25.04.2019:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihrer o.a. Anfrage muss zunächst angemerkt werden, dass der Beschluss nicht vorsieht. 2,4 Mio. € Ersatzgeld im Stadtgebiet Brilon einzusetzen, sondern, dass vorrangig dort Projekte aus Ersatzgeld finanziert werden sollen, das aus im Stadtgebiet Brilon genehmigten Windenergieanlagen stammt (vgl. KT-Beschluss vom 04.03.2016, Vorlage 91414).

Über den Stand der Ersatzgeldvenzvendung im Stadtgebiet Brilon gibt die Vorlage 9/1004 (+ 1. Ergänzung) zum Stand 20.09.2018 Auskunft.

Verfüllung Wolfgangsee 6.964,61 €
Streuobstförderung 2.443,86 €
Zaunbauten 33.937,37 €
Mulchen 1.000,00 €
Biostation Sonderprojekte 12.460,00 €
Entfichtung 4.522,00 €
Naturdenkmal-Pflege 2.778,79 €
Ehrenamtsmaßnahmen 2.403,89 €
Grundstückskäufe 46.563,00 €

Summe 113.073,52 €

Seither haben weitere umfangreiche Gespräche mit allen beteiligten Behörden stattgefunden. Dabei geht es vor allem um die Frage, welche Maßnahmen auf öffentlichen Flächen finanziert werden dürfen oder eben nicht. Daraus folgen konkrete Projekte, deren Umfang und Kostenvolumen noch nicht fest stehen.

Ebenfalls in Planung auf Briloner Stadtgebiet sind Renaturierungsmaßnahmen an kleineren Gewässern, die zunächst wasserrechtlich abgestimmt werden müssen.

Am Gretenberg und Sonderkopf sind Maßnahmen zur Entwicklung der Heiden i.H.v. 62.000 € konkret geplant. Weiterhin ist der Ankauf von Buchenwald in Verhandlung (3,3 ha). Die im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beschlossenen Grundstückskäufe werden sukzessive umgesetzt (ca. 50.000 € in Brilon, 200.000 € Brilon und Marsberg-Beringhausen).

Der Ersatzgeldstand (gesamter HSK) stellt sich wie folgt dar:

Startguthaben 01.01.2019: 2,24 Mio. € (davon aus Brilon ca. 2 Mio. €)
Gebundene Ersatzgeldmaßnahmen 2019 bis 25.04. (kreisweit): 296 T€
Grundstückskäufe eingeleitet: 255 T€
Bindungen für Eigenanteil Vertragsnaturschutz: 28 T€
Planungen für Maßnahmen in FIurbereinigungsverfahren: ca. 40 T€
Rückstellungen für gezahltes Ersatzgeld aus WEA, deren Genehmigung ggf. nicht rechtskräftig wird: 281 T€

Zur Verfügung stehen somit aktuell 1,34 Mio. € Ersatzgeld aus dem Bestand sowie sehr geringe aktuelle Zahlungseingänge.

Die Vierjahresfrist des 5 31 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz NRW zur Verwendung beginnt für den Großteil der Einnahmen im April und Juni 2017 und endet im April und Juni 2021. Es ist zu erkennen, dass nach zwei Jahren für etwa die Hälfte des Geldes auch Mittelbindungen und Planungen vorliegen.“

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Windkraft in Brilon – Was geschieht mit den Ersatzgeldern?

By admin at 10:58 pm on Monday, April 22, 2019

Rund 2,4 Millionen Euro stehen zur Verfügung
Nach einem Grundsatzbeschluss des HSK sollen ca. 2,4 Millionen Euro sogenannte Ersatzgelder aus dem Bau von Windrädern im Briloner Stadtgebiet in Brilon eingesetzt werden. Damit sollen die im Stadtgebiet beim Bau von Windrädern entstehenden Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden.

Probleme mit der Verwendung
Bekanntlich gab es dabei in der Stadt Brilon größere Probleme. Rund 2 Millionen Euro konnten zunächst nicht verwendet werden, weil die Stadt dafür keine geeigneten Vorschläge gemacht hatte, die bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Biologischen Station auf Akzeptanz stießen. Die Stadt Brilon lehnte ihrerseits die von der Biologischen Station vorgeschlagenen Maßnahmen ab.

Mehrere Beratungstermine
Zwischenzeitlich gab es mehrere Beratungstermine zwischen Kommunalpolitiker/innen und der Biologischen Station. Über den Planungsstand dieser Maßnahmen wurde am 22.03.2019 in Rahmen einer Bürgerversammlung in Brilon-Scharfenberg berichtet.

Anfrage an den Landrat
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste erkundigte sich daher am 16.04.2019 schriftlich bei Landrat Dr. Karl Schneider nach dem aktuellen Stand hinsichtlich der Verwendung der Ersatzgelder aus dem Bau der Windräder im Stadtgebiet von Brilon. Über das Ergebnis werden wir berichten.

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Gülle-Lagerstätten und Biogas-Anlagen – Auszug aus dem Protokoll des Umweltausschusses im März 2019

By admin at 8:45 am on Saturday, April 20, 2019

Am 14.03.2019 tagte im Kreishaus in Meschede der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten. Bei zwei Tagesordnungspunkten ging es um das leidige Thema „Gülle“.

Das Sitzungs-Protokoll liegt jetzt vor.
Die Kurzform:

• Medien berichteten über Gülle-Importe in den HSK.

• Für die Regelungen zum Transport von Gülle und für ihr Aufbringen ist die Landwirtschaftskammer zuständig.

• Die wasserrechtliche Beurteilung von Jauche-, Gülle- und Silage-Anlagen richtet sich nach dem Regelungsregime der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).

• Vor-Ort-Kontrollen nimmt die Landwirtschaftskammer vor und anlassbezogen auch die Untere Wasserbehörde.

• Seit 2017 wurden 93 landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert.

• Bei den Kontrollen ergaben sich überwiegend Mängel bei der Lagerung von Silage.

Das komplette Protokoll zu diesem TOP:

„Genehmigung und Überwachung von Güllelagerstätten und Biogasanlagen; hier: mdl. Bericht der Verwaltung

Herr C. führt hierzu an, dass die Gülleimporte in den Hochsauerlandkreis in der vergangenen Woche breiten Raum in den Medien eingenommen (Berichterstattung WP, Lokalzeit u. Aktuelle Stunde im WDR) haben. Zudem hat die Landesregierung am 19.02.2019 eine LandesdüngeVO erlassen, die in Bereichen mit Grundwasserkörpern in schlechtem chemischen Zustand und Grundwasserkörpern mit steigendem Trend von Nitrat weitergehende Anforderungen an die gute fachliche Praxis beim Düngen festschreibt.

Regelungen zum Transport von Gülle wie auch Vorgaben für das Aufbringen von Gülle liegen in der Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer. Diese Thematik wird für die kommende Sitzung des Ausschusses aufbereitet. Hierzu wird ein Vertreter der Landwirtschaftskammer eingeladen.

Die wasserrechtliche Beurteilung von JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle- u. Silageanlagen) orientiert sich seit dem ausschließlich an dem stringenten Regelungsregime der AwSV, die zum 01.08.2017 in Kraft getreten ist. Die Anforderungen an JGS-Anlagen beschreibt Anlage 7 zur AwSV. JGS-Anlagen haben nach ihrer Einbeziehung in das System der AwSV im wasser-rechtlichen Vollzug keinen Sonderstatus mehr.

Erfreulicherweise ist anzuführen, dass keine Unfälle an JGS-Anlagen seit der letzten Be-richterstattung im Ausschuss eingetreten sind. Vor-Ort-Kontrollen erfolgen von der Landwirtschaftskammer und anlassbezogen auch von der Unteren Wasserbehörde. Sollten im Rahmen dieser Kontrollen betrieb- und bauliche Mängel festgestellt werden, ergehen die entsprechenden Anordnungen. Es ist bei der Kontaktaufnahme mit den landwirtschaftlichen Betrieben feststellbar, dass die Betreiber über die Anforderungen an die JGS-Anlagen sehr gut informiert sind.

Seit Anfang 2017 bis heute wurden bei 93 landwirtschaftlichen Betrieben Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.

Dabei überwogen Mängel bei der Lagerung von Silage, die sich aufteilen in

• mangelhafte Entwässerung (fehlende oder unzureichende Auffangmöglichkeiten für austretende Sickersäfte) und

• unzureichender Bodenabdichtung (z.B. Pflaster, rissige Betonplatten) oder

• fehlerhafter Handhabung (Überfüllung).

Herr B. führt zu den Ausführungen von Herr C. an, dass die höchste Nitratbelastung im Grundwasser im Bundesgebiet im Randbereich zu den Niederlanden nachgewiesen wird. Es muss in geeigneter Form sichergestellt werden, dass zukünftig nicht der Endverbraucher die Mehrkosten für die Aufbereitung des Trinkwassers zu tragen hat.

Frau M. kündigt an, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses ein Vertreter der Landwirtschaftskammer zu der Gülleproblematik Stellung beziehen wird. Allerdings seien die Vorgaben der EU maßgeblich und Gülleanlieferungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.“

Aussichten
Wir sind ziemlich sicher, dass uns das Problem „Gülle“ noch länger beschäftigt.

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Gülle und Nitrat – Auszug aus dem Protokoll des Umweltausschusses im März 2019

By admin at 4:06 am on Thursday, April 4, 2019

Antrag der SBL/FW vom Sommer 2018
Am 14.03.2019 tagte im Kreishaus in Meschede der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten. Auf der Tagesordnung stand auch dieser etwas „betagte“ Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW):
„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder (mit Nachfragemöglichkeit)“. (Der Antrag stammt 24.07.2018.)
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8583

Was wurde daraus?
Nichts; denn die Ausschuss-Mitglieder stimmten mit großer Mehrheit gegen den Antrag der SBL/FW.

Warum?
• Die Verwaltung stellt fest, es läge keine Vergleichbarkeit der Nitrat-Belastung des Grundwasserkörpers im HSK mit der im Kreis Viersen vor.

• Ein Ausschussmitglied äußert Kritik daran, dass die Nitrat-Werte im Bereich der Stadt Marsberg nicht spürbar zurückgegangen sind.

• Ein CDU-Kreistagsmitglied fordert das Zurückfahren der Bürokratisierung im Zusammenhang mit der Düngemittelverordnung.

• Ein Kreistagsmitglied der Grünen sieht den sich abzeichnenden Gülle-Tourismus kritisch.

• Die Verwaltung stellt klar, dass der HSK aufgrund der im HSK aktuell nicht ausgeschöpften Gülle-Aufbringungsmengen der Aufbringung gebietsfremder Gülle grundsätzlich nicht widersprechen kann.

Was steht im Protokoll?
Dazu hier der entsprechende Auszug aus dem Protokoll der Kreisverwaltung:
„Antrag der Sauerländer Bürgerliste vom 24.07.2018 zur Nitratbelastung – Drucksache 9/1165 –

Herr C. stellt kurz den Inhalt der Vorlage vor und erläutert die 5 Handlungsfelder der Nitratstudie des Kreises Viersen. Diese sind:

• Lückenlose Kontrolle des Umschlags und der Verwendung von Düngemitteln

• Vollständige Umsetzung der Düngeverordnung

• Ausweisung von Wasserschutzgebieten für durch Nitrat belastete Grundwasserbereiche

• Rückstände bei der Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten abarbeiten

• Ungehinderter Transfer wasserwirtschaftlich relevanter Daten.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass eine Vergleichbarkeit der Belastung der Grundwasserkörper mit Nitrat im HSK und Kreis Viersen nicht vorliegt. Lediglich im Grundwasserkörper Trias Nordhessens konnte eine Nitratbelastung nachgewiesen werden. Hier allerdings ist die überwiegende landwirtschaftliche Nutzung mit der im Kreis Viersen vergleichbar (Ackerbau). Entsprechend dem Wunsch aus der Sitzung vom 20.09.2018 wurde der Vorlage eine Auflistung der Nitratwerte im Rohwasser der Wassergewinnungsanlagen der öffentlichen Wasserversorger aus dem Hochsauerlandkreis bei-gefügt. Anhand dessen sind nur vereinzelt höhere Nitratwerte erkennbar.

Lt. Herrn S. ist es unverständlich, dass trotz der vielfältigen Bemühungen im Bereich der Stadt Marsberg die Nitratwerte nicht spürbar zurückgegangen sind. Des Weiteren ist für ihn nicht nachvollziehbar, dass Keime im Wasser nachgewiesen werden, obwohl eigentlich nur keimfreie Gülle abgegeben wird. Ferner müsste etwas gegen den „Gülletourismus“ unter-nommen werden.

Herr C. führt hierzu an, dass es vielfältige Eintragsmöglichkeiten gibt und die Gülleaufbringung nicht für alle Verunreinigungen im Trinkwasser verantwortlich ist. Zudem führt er an, dass bereits eine Überschreitung des zulässigen Nitratwertes im Grundwasserkörper zu einem schlechtem chemischen Zustand desselben führt.

Herr N. fordert, dass die Bürokratisierung im Zusammenhang mit der Düngemittel-verordnung zurückgefahren werden müsse und ein verstärkter Einsatz von Beratern bei der Landwirtschaftskammer erforderlich sei.

Herr B. sieht die Nitratwerte im Großen und Ganzen mit Ausnahme der Werte aus Marsberg nicht als kritisch an. Gleichwohl stuft auch er den sich abzeichnenden Gülletourismus wegen der bisher im Hochsauerlandkreis nicht vollständig ausgenutzten Gülleaufbringungsmengen als kritisch ein.

Da die Gülleaufbringungsmengen im HSK aktuell nicht ausgeschöpft werden, kann einer Aufbringung gebietsfremder Gülle laut Herrn C. grundsätzlich nicht widersprochen werden.

Nach Abschluss der Diskussion nimmt der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten die Vorlage zur Kenntnis und sieht bei einer Enthaltung davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen, bzw. einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen.“

Die aktuelle Situation – Was sagen die Medien?:
„Angst vor Gülletourismus im Sauerland“
Klick:
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/guelle-tourismus-brilon-100.html

„Was kann man gegen die Überdüngung mit Gülle tun?“
Klack:
https://www1.wdr.de/nachrichten/guelle-umgang-nrw-100.html

Interessant auch dieser Kommentar vom 09.03.2019 (unter dem WDR-Bericht):
„Ich arbeite bei einem Lohnbetrieb und wir haben einige Landwirte die 50 und mehr Kubikmeter pro Hektar ausbringen lassen. Einige lassen anschließend nach dem Pflügen nochmals Gülle ausbringen um anschließend Mais zu pflanzen. Bis eine Maispflanze diese Gülle aufnehmen kann, ist mindestens ein Drittel im Boden versickert und geht als Nitrat ins Grundwasser. Dafür braucht man keine Untersuchungen um letztendlich Zeit zu gewinnen, damit Gesetze und Strafen möglichst weit hinaus zu Schieben. Das kann jeder Leihe erkennen, dass in Deutschland zu viel Gülle gefahren wird. Besonders mit LKW wird die Gülle quer durch Deutschland gefahren. Selbstkontrolle der Landwirte ist völliger Quatsch. Welcher Landwirt zeigt sich selbst an. Da müssen regelmäßig Kontrollen von außen durchgeführt werden und ggf. mit Bodenproben. Auch die Strafen müssen durchgesetzt werden. Die Gülleverordnung und die Gesetze die wir haben sind eigentlich ausreichend.“

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Nitrat im Leitungswasser – Umweltausschuss berät über Antrag der Sauerländer Bürgerliste

By admin at 8:44 pm on Friday, March 8, 2019

Die Lage in NRW
Jede 5. Messstelle in NRW verzeichne höhere Nitrat-Werte als erlaubt, berichtet RP-Online. Und das könne bald die Trinkwasserpreise steigen lassen. Denn Trinkwasser müsse mit immer größerem Aufwand aufbereitet werden.
Klick:
https://interaktiv.rp-online.de/nitrat-in-nrw/messstellen-in-nrw

Bundestagsabgeordneter fordert „Gülletourismus Einhalt gebieten!“
MdB Dirk Wiese griff im Sommer 2018 das Thema „Gülle“ auf und mahnte, die Nitrat-Belastung müsse ernst genommen werden. Mehr und mehr Gülletransporte erreichten auch unsere Region, was auch mittelbar negative Folgen bei uns haben würde. Klick:
https://hsk-spd.de/wiese-nitratbelastung-ernst-nehmen/
(Der Wortlaut der PM von Dirk Wiese ist zwischenzeitlich offenbar verändert worden?)

SBL/FW-Kreistagsfraktion stellte Antrag
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist und bleibt bei der Auffassung, dass auch der Hochsauerlandkreis hinsichtlich der Gülle-Problematik nicht untätig bleiben darf. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher bei Landrat Dr. Karl Schneider vor mehr als einem halben Jahr (genau am 24.07.2018) folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aufzunehmen:
„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie ‘Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder’
(mit Nachfragemöglichkeit)“
Anlass für die Beantragung des Berichts ist der „Fünf-Punkte-Plan“ des Kreises Viersen, mit dem die dortige Kreisverwaltung das Gülle-Problem bekämpfen will.

Umweltausschuss soll Antrag der SBL/FW ablehnen
Am 14.03.2019 tagt der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten öffentlich im Kreishaus in Meschede. Auf der Tagesordnung steht dann auch als Drucksache 9/1165 der oben erwähnte Antrag der SBL/FW-Fraktion. Die Beschlussempfehlung der Kreisverwaltung lautet:
„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten nimmt die Vorlage zur Kenntnis und sieht davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen.

Die Erläuterung des HSK …
… ist fast 1½ Seiten lang. In erster Linie setzt der Autor darauf ab, dass

• „die landwirtschaftliche Verwendung von Düngemitteln weitestgehend dem Zugriff der Wasserwirtschaftsbehörden entzogen ist“

• „lediglich in Wasserschutzgebieten die Wasserbehörden gewässeraufsichtliche Befugnisse hinsichtlich der Düngung landwirtschaftlicher Flächen haben“

• „der Kreis Viersen das Gutachten einschließlich des „5-Punkte-Plans“ im Januar dieses Jahres dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgelegt und um entsprechende Unterstützung gebeten hat und, dass die Reaktion aber noch aussteht“

• „die Belastung der Grundwasserkörper im HSK mit Nitrat mit der im Kreis Viersen nicht vergleichbar ist“

• „(im HSK) lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ wegen Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand ist“

• „im Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ allerdings die landwirtschaftliche Nutzung ähnlich wie im Kreis Viersen ist“

• „die Schutzbedürftigkeit im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck (Teilbereich des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen“) sich nicht an der Nähe zur Wassergewinnungsanlage orientiert, sondern an der Mächtigkeit der Bodenauflage über dem Grundgebirge“

• „das Handlungsfeld ‘Rückstände bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten abarbeiten’ seitens des Fachdienstes Wasserwirtschaft aktiv angegangen wird“

Auf einen Vortrag eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen könne verzichtet werden, da daraus kein weiterer Erkenntnisgewinn genierbar sei, meint die HSK-Kreisverwaltung zum Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) „Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“
(mit Nachfragemöglichkeit)“

Mehr Details dazu in der Vorlage der Verwaltung, Drucksache 9/1165 mit Datum vom 26.02.2019.

PS: Die Sucherei können wir unseren Leserinnen und Lesern aber gerne ersparen. Hier der komplette Text der Verwaltungsvorlage:

„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten

Ausgangslage

Ausgehend vom Antrag der Sauerländer Bürgerliste vom 24.07.2018 zur Nitratbelastung des Grundwassers hat sich der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in seiner Sitzung am 20.09.2018 mit dem Thema auseinandergesetzt und beschlossen, aktuell davon auszusehen, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ing-Büros ahu AG und/oder einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen (vgl. Drs. 9/1045 und Niederschrift zu TOP 9).

Das Thema Nitratstudie wird mit dieser Sitzungsvorlage erneut aufgegriffen.

Nitratstudie des Kreises Viersen
Die Studie des Kreises Viersen identifiziert als Hauptverursacher der erheblichen Nitratbelastung der Grundwasserkörper im Kreisgebiet die Landwirtschaft. Weiterhin wird festgestellt, dass die landwirtschaftliche Verwendung von Düngemitteln weitestgehend dem Zugriff der Wasserwirtschaftsbehörden entzogen ist. Lediglich in Wasserschutzgebieten haben die Wasserbehörden gewässeraufsichtliche Befugnisse hinsichtlich der Düngung landwirtschaftlicher Flächen.

Der Kreistag des Kreises Viersen hat deshalb einen „5-Punkte-Plan“ beschlossen, der folgende Handlungsfelder beinhaltet (vgl. zur weiteren Beschreibung auch Anlage 1):
1. Lückenlose Kontrolle des Umschlags und der Verwendung von Düngemitteln;
2. Vollständige Umsetzung der Düngeverordnung;
3. Ausweisung von Wasserschutzgebieten für durch Nitrat belastete Grundwasserbereiche;
4. Rückstände bei der Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten abarbeiten;
5. Ungehinderter Transfer wasserwirtschaftlich relevanter Daten.

Der Kreis Viersen hat das Gutachten einschließlich des „5-Punkte-Plans“ im Januar des Jahres dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgelegt und um entsprechende Unterstützung gebeten. Eine Reaktion von dort steht noch aus.

Situation im Hochsauerlandkreis
Bereits in der Drs. 9/1045 wurde umfassend dargestellt, dass die Belastung der Grundwasserkörper im Hochsauerlandkreis mit Nitrat mit der im Kreis Viersen nicht vergleichbar ist. Der chemische Zustand der Grundwasserkörper im HSK ist gut. Lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ ist wegen der Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand. Der Gesetzgeber fordert Maßnahmen zur Trendumkehr ein, wenn im Grundwasserkörper ein Wert von drei Viertel des Schwellenwerts, also 37,5 mg/l Nitrat, gemessen wird (§ 10 Abs. 2 GrundwasserVO).

Im Bereich des Grundwasserkörpers Trias Nordhessen ist allerdings die landwirtschaftliche Nutzung ähnlich der im Kreis Viersen. Im Kreis Viersen überwiegt die Ackerlandnutzung, während hier im Hochsauerlandkreis die Grünlandnutzung vorherrscht. Ackerlandnutzung begünstigt – abhängig von Bodenart und Bodenmächtigkeit – den Eintrag von Nitrat in den Grundwasserkörper. Dies gilt umso mehr, je geringer die natürliche Speicherkapazität des Ackerlandes für Nährstoffe ist. Die Wasserschutzzonen im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck, gelegen in einem Teilbereich des Grundwasserkörpers Trias Nordhessen, wurden entsprechend diesen Kriterien ausgebildet. Die Schutzzone II markiert den Bereich mit einer geringmächtigen Bodenüberdeckung, während die Schutzzone III mächtigere Bodenüberdeckungen anspricht. Die Schutzbedürftigkeit orientiert sich hier nicht an der Nähe zur Wassergewinnungsanlage (sogenannte 50-Tage-Linie), sondern an der Mächtigkeit der Bodenauflage über dem Grundgebirge.

Die der Vorlage beigefügte Anlage 2 enthält eine Auflistung der Rohwasseruntersuchungen der Trinkwassergewinnungen der Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung im Jahr 2018. Anhand der gelisteten Untersuchungswerte für Nitrat ist festzustellen, dass die gemessenen Nitratwerte durchschnittlich unterhalb des hälftigen Grenzwerts für Nitrat nach TrinkwasserVO liegen.

Fazit:

Insbesondere die vom Kreis Viersen identifizierten Handlungsfelder zu 1., 2. und 5. erfordern gesetzgeberische Aktivitäten der Landesregierung. Den Wasserbehörden ist hier über das Wasserrecht keine unmittelbare Einwirkungs- bzw. Bewirtschaftungskompetenz eröffnet. Das Düngemittelrecht und die damit verbundene „Datenhoheit“ schließen die Wasserbehörden aus. Das Handlungsfeld „Rückstände bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten abarbeiten“ wird seitens des Fachdienstes Wasserwirtschaft aktiv angegangen. Das belegen die Festsetzungsverfahren der vergangenen Jahre. Den dazu erlassenen Schutzgebietsverordnungen ist gemein, dass die schutzzonenorientierte Zulassung von landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen überwiegend repressiv ausgestaltet wurde, um dem gebotenen Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource gerecht zu werden.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, auf einen Vortrag eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Ing-Büros ahu AG und/oder eines Mitarbeitere/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ zu verzichten, da daraus kein weiterer Erkenntnisgewinn generierbar ist.“

Filed under: Gewässer,LandschaftsschutzComments Off on Nitrat im Leitungswasser – Umweltausschuss berät über Antrag der Sauerländer Bürgerliste
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