Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Sauerland: “Bei uns stehen die Bäume im Wald“

By admin at 1:35 am on Thursday, January 3, 2019

Alle Jahre wieder…
In der dunklen Jahreszeit grassiert im Sauerland anscheinend eine besondere Epidemie. Nennen wir sie einfach mal “Baum-Neurose“.
Wie sonst lässt es sich erklären, dass im November 2018 der Briloner Stadtrat die Fällung der wunderschönen Linden in der Briloner Karlstraße mit Mehrheit “absegnete“!? (Rein zufällig wohnt in dieser Straße übrigens ein CDU-Vorstandsmitglied, das auch als Beobachter an der Ausschusssitzung, in der über die Baumfällung beraten wurde, teilnahm…)
Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/rat-brilon-segnet-das-faellen-der-linden-in-der-karlstrasse-ab-id215880177.html

Altes Motto?
Nach Brilon entledigt sich auch die Stadt Meschede weiter ihrer alten Bäume, wohl getreu dem alten Motto aus einer früheren Legislaturperiode: “Bei uns stehen die Bäume im Wald“.
Wie sonst lässt sich erklären, dass die Stadt Meschede die *markante“ Kastanie an der Ruhr direkt beim Rathaus und die schattenspendende Eiche in der Fußgängerzone fällen will!? Und in Meschede-Eversberg sollen eine Kastanie, eine Linde und ein Ahorn zu Kleinholz gemacht werden, in Meschede-Blüggelscheid eine Eiche sowie eine “erhebliche“ Anzahl von Eschen im gesamten Mescheder Stadtgebiet, ganz zu schweigen von den Bäumen die sonst noch alle verschwunden sind wie die Birkenallee zwischen Schederberge und Klause.
Stand: 27.12.2018
Klack:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/auch-markante-kastanie-an-ruhr-in-meschede-wird-gefaellt-id216091973.html

Pech gehabt
Schauen wir 1 ½ Jahre zurück. Am 29.05.2017 schrieb die WP, in Meschede sei die Zahl der besonders geschützten Bäume in zehn Jahren um zwei Drittel geschrumpft.
Klick:
https://www.wr.de/staedte/meschede-und-umland/stadt-meschede-darf-eichen-in-remblinghausen-nicht-faellen-id210718257.html

Keine Baumschutzsatzung
Ist der Kahlschlag in Meschede auch eine Folge der fehlenden Baumschutzsatzung?
Schauen wir 8 Jahre zurück. 2011 beantragte die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Meschede eine Baumschutzsatzung. Der Antrag wurde abgelehnt. Warum?
Dazu zwei Zitate aus der Vorlage Aktenzeichen 61.622-17:2 vom April 2011:
*Ein überzeugender Nachweis, im ländlichen Raum explizit und umfassenden Baumschutz zu betreiben, kann nicht erbracht werden.“
*Die vorhandenen Baumschutzregelungen sind unter diesem Gesichtpunkt auskömmlich.“
Klack:
https://ris.meschede.de/buerger/___tmp/tmp/45081036431035330/431035330/00015183/83.pdf

Glück gehabt
Zum Glück konnte im Herbst 2018 in Olsberg-Gevelinghausen einer 400 Jahre alten Eiche das Schicksal der Briloner Linden und der Mescheder Kastanie erspart werden, – Dank zahlreicher Proteste und des Einsatzes von Baumschützern und eines Baumsachverständigen! –
Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/baumfaellung-umweltschuetzer-besetzen-400-jahre-alte-eiche-in-olsberg-id215480085.html

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FFH-Gebiete und Vertragsverletzungsverfahren – HSK will ausstehende Planverfahren schnellstmöglich beenden

By admin at 11:19 pm on Friday, November 23, 2018

Es geht um die Ausweisung von Schutzgebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH).
Seit 2015 läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Das bedeutet, es könnte zu Strafzahlungen kommen, für den Fall, dass es dem Hochsauerlandkreis (und anderen betroffenen Landkreisen) nicht gelingt, alle versprochenen FFH-Gebiete bis Ende dieses Jahres auszuweisen. In einem Gespräch im NRW-Umweltministerium (MULNV), schreibt die Kreisverwaltung in Meschede, sei vereinbart worden, dass der HSK die noch ausstehenden Planverfahren so schnell wie möglich beendet. „So schnell wie möglich“ kann in diesem Fall nur der 31.12.2018 bedeuten. Denn erst mit Sicherung der FFH-Gebiete durch den Landschaftsplan seien die Vorgaben der EU-Kommission vollständig erfüllt, so der HSK.

Informationen des HSK
Die Organisationseinheit Untere Naturschutzbehörde, Jagd teilte den Kreistagsmitgliedern aufgrund einer Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 14.11.2018 folgendes mit:

„Die Umsetzung der EU-Richtlinie „Natura 2000“ in nationales Recht ist in § 32 Abs. 2 BNatSchG geregelt. Danach sind alle gelisteten FFH- und Vogelschutzgebiete nach Maßgabe der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu geschützten Teilen von Natur- und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG zu erklären. Bei den alten Landschaftsplänen Sundern, Arnsberg und Meschede erfolgte dies noch nicht, weil diese Pläne vor der Meldung der FFH-Gebiete aufgestellt wurden. Bei der aktuellen Überarbeitung dieser Landschaftspläne (LP) werden die wesentlichen Teile der FFH-Gebiete – insbes. die FFH-Lebensraumtypen (LRT) – als NSG ausgewiesen.

Der Landschaftsplan Sundern wurde im Sept. 2018 vom Kreistag beschlossen. In diesem Plan sind alle FFH-Lebensraumtypen als NSG-Fläche gesichert. In den Stadtgebieten Arnsberg und Meschede ist das noch nicht der Fall. Aufgrund der Vorgaben der FFH-RL werden diese Lebensraumtypen aber vollständig als NSG bei der Neuaufstellung der LP Arnsberg und Meschede berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um ca. 3.430 ha LRT-Fläche im öffentlichen Eigentum (davon 2/3 Landesbetrieb Wald und Holz) und 880 ha im Privateigentum. Wenn die HSK-Landschaftspläne dann alle rechtskräftig sind, werden hier voraussichtlich lediglich 2 Teilflächen von FFH-Lebensraumtypen (Forst Bredelar / Stadtwald Marsberg und Hunau / Oberes Renautal) nicht vollständig gesichert sein. Hier handelt es sich insgesamt um ca. 28 ha, die nahezu vollständig im öffentlichen Eigentum stehen. Lediglich eine 0,78 ha große Teilfläche steht im Privateigentum.“

Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Eigentümer erläutert der HSK:
„Zunächst gilt ohnehin das sog. Verschlechterungsverbot der FFH-Richtlinie, das in § 33 Bundesnaturschutzgesetz mit unmittelbarer Wirkung umgesetzt ist. Die Richtlinie muss aber auch in Sachen FFH-Gebietsschutz in nationales Recht umgesetzt werden, was eigentlich schon 2007 hätte erledigt sein müssen (daher nun das Vertragsverletzungsverfahren, das wegen der Kreiszuständigkeit für die Landschaftsplanung in NRW bis auf unsere Ebene durchschlägt). Bei dieser Rechtsetzung durch Landschaftsplanung wird das Verschlechterungsverbot der FFH-RL so umgesetzt, wie die Richtline das definiert, nämlich – wo nötig – einschließlich der „Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands”. Gleichzeitig werden (wie im LP-Verfahren „Sundern“ in großem Rahmen abgestimmt) auch ökologische Sonderstandorte berücksichtigt, auf denen durch die Festsetzung z. B. bei aktueller Fehlbe-stockung ggf. ein Baumartenwechsel im Rahmen der forstlichen Bewirtschaftung gefordert ist.

Über das 0.9. Verschlechterungsverbot hinaus kann durch die Optimierung von Sonderstandorten oder Verbundflächen zwischen FFH-Lebensraumtypen die Baumartenwahl eingeschränkt sein, was allerdings nicht zwangsläufig zu ökonomischen Einbußen führt, sondern nur einzelfallweise bewertet werden kann. Während in solchen Situationen bei landwirtschaftlich genutzten Flächen echte Vertragsnaturschutz-Modelle existieren (s. Kreis-Kulturlandschaftspflegeprogramm), gibt es das Instrumentarium im Wald so nicht, sondern durch kleinteilig spezifizierte forstliche Förderrichtlinien (Beginn 1994 mit der sog. „Warburger Vereinbarung“, heute über festgelegte Zuschüsse z. B. für Laubholzauf-Forstungen, Hiebsunreifeentschädigungen, und spezielle Biotoppflegemaßnahmen).“

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Fragen nach Gießereialtsanden und die Antworten

By admin at 1:10 am on Saturday, November 17, 2018

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte sich am 16.10.2018 auf Wunsch eines Bürgers bei der Kreisverwaltung nach einer Aufschüttung von Gießereialtsanden an der B 7 in Meschede erkundigt.

Wir berichteten:
http://sbl-fraktion.de/?p=8686

Mit Datum vom 24.10.2018 antwortete die Kreisverwaltung des HSK – Organisationseinheit Abfallwirtschaft – wie folgt:

„Ihre Fragen werden im Einzelnen wie folgt beantwortet:

1. Ist die Information richtig. dass Gießereialtsande in der Nähe der B 7 aufgeschüttet worden sind und immer noch aufgeschüttet werden?

Bei der in Ihrer u.a. Anfrage näher beschriebenen Aufschüttung handelt es sich um den im Jahr 2004 geplanten Neubau der Werkszufahrt „Ost“ der Honsel GmbH & Co. KG (jetzt: Martinrea Hensel Germany GmbH). Mit Wasserrechtlicher Erlaubnis vom 17. November 2005 war der Einbau von 35.000 m2 unbelasteten Gießereirestsanden für den Neubau dieser Werkszufahrt zugelassen worden.

Für diese Werkszufahrt der Martinrea Honsel Germany GmbH ist seit 2008 nach der Zuständigkeits-verordnung Umweltschutz die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Umweltschutzbehörde (Dezernat 54 „Wasserwirtschaft“) zuständig. Die Akten zur Wasserrechtlichen Erlaubnis wurden seinerzeit an die Bezirksregierung Arnsberg abgegeben.

Weitere Auskünfte kann daher nur die Bezirksregierung Arnsberg erteilen.

2. Um welche Mengen handelt es sich im Jahr 2017 und voraussichtlich im laufenden Jahr?
Siehe Antwort zu Frage 1 (Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg)!

3. Wenn ja, ist das Material standfest? (Bergrutsch in Bestwig an der Stelle des neuen Sportplatzes im Jahr 2013!)
Siehe Antwort zu Frage 1 (Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg)!

4. Trifft es zu, dass der Bereich des ehemaligen Fichtenwäldchens von der Firma Martinrea Honsel Germany GmbH erworben wurde bzw. vermutlich in absehbarer Zeit erworben werden soll?
Diese Frage kann nicht beantwortet werden.

5. Über welches Fassungsvermögen verfügt die Werksdeponie an der Waldstraße derzeit noch?
Seit dem 31.03.2015 ist nach Änderung der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Umweltschutzbehörde (Dezernat 52 „Abfallwirtschaft“) für die Werksdeponie „Waldstraße“ der Martinrea Honsel Germany GmbH zuständig. Die Akten zu dieser Deponie wurden seinerzeit an die Bezirksregierung Arnsberg abgegeben.
Auskünfte über diese Deponie kann daher nur die Bezirksregierung Arnsberg erteilen.

6. Wurde und wird das auf dieser Deponie gelagerte Material anderweitig für Verfüllungen eingesetzt?
Ja, im Übrigen siehe auch Antwort zu Frage 5 (Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg)!

7. Wenn ja, wo und in welchen Mengen (nur bezogen auf die Jahre 2017 und 2018)?
Mit Wasserrechtlicher Erlaubnis vom 28. November 2017 wurde für die Herrichtung und Anhebung einer Gewerbefläche in Velmede, lm Öhler, 59909 Bestwig. der Einbau von 56.000 m“ Gießereirestsande der Martinrea Honsel Germany GmbH zugelassen. Mit dem Einbau wurde im Dezember 2017 begonnen. Die Maßnahme dauert noch an.
Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 5 (Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg für die Werksdeponie)!

8. Werden die Gießereialtsande (Aufschüttungen an der B 7 und der Werksdeponie) regelmäßig auf Kontaminationen hin überprüft und analysiert?
Siehe Antworten zu Fragen 1 und 5!

9. Wenn ja, wer führt(e) die Untersuchungen und Analysen in welcher Häufigkeit und mit welchen Resultaten durch (nur bezogen auf die Jahre 2017 und 2018)?
Siehe Antworten zu Fragen 1 und 5!“

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Schäden in Fichtenforsten – SBL/FW beantragt beim Landrat Sachstandsbericht

By admin at 12:02 pm on Wednesday, November 14, 2018

Schäden
Heimische Forstämter berichten über Schäden durch den Sturm Friederike, über die gravierenden Folgen der Trockenheit, den überaus starken Borkenkäferbefall in den Fichtenfors-ten und zu erwartende Veränderungen bei der Holzvermarktung sowie anderen Forstdienst-leistungen.

Antrag
Aufgrund dessen beantragte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), mit Schreiben vom 23.10.2018 für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten bei Landrat Dr. Karl Schneider einen Sachstandsbericht über die „Schäden in Fichtenforsten“.

Bericht
Im Fachausschuss sollte von dem Ausmaß der Schäden in den Fichtenforsten berichtet werden, sowie über die Möglichkeiten, weitere Schäden einzudämmen und das Holz sinnvoll zu verwerten.
Könnten zum Beispiel Nasslager – wie nach dem Orkan Kyrill – eine Alternative sein?
Werden alte Nasslager noch genutzt bzw. können sie noch genutzt werden?
Es gibt viele Fragen.

Aufforderung
Laut Antrag der SBL/FW sollte zudem eine Aufforderung an das NRW-Umweltministerium erfolgen, aktiv zu werden, um den Holzpreisverfall zu stoppen.

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Alte Eiche in Gevelinghausen – Baumfällung = „laufendes Geschäft der Verwaltung“

By admin at 12:02 pm on Wednesday, November 7, 2018

Pressemeldung
„Die 400 Jahre alte Eiche in Gevelinghausen kann stehen bleiben“, meldete die WR am 12.10.2018. Seines Erachtens bestünde in Punkto Vitalität des Baumes keine Gefahr für die Standsicherheit. Das ist die Einschätzung eines weiteren Gutachters, die er so dem Hoch-sauerlandkreis mitgeteilt hat.
Klick:
https://www.wr.de/region/sauer-und-siegerland/definitiv-alte-eiche-von-gevelinghausen-darf-stehen-bleiben-id215549495.html

Naturschützer
Das war knapp. Um Haaresbreite wäre auf Veranlassung des Hochsauerlandkreises der schutzwürdige alte Baum gefällt worden. Dank des Einsatzes von „Aktivisten“ konnte zum Glück das Blatt zu Gunsten des Naturdenkmals gewendet werden.

Anfrage
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte erst durch die Medien von der vom HSK geplanten und dann durch Naturschützer verhinderten Baumfällung erfahren.
Eine Recherche in den Dokumenten des Hochsauerlandkreises ergab, dass offenbar auch weder die Mitglieder des Naturschutzbeirats noch die des Ausschusses für Umwelt, Land-wirtschaft und Forsten von der Kreisverwaltung über die Begutachtung der alten Eiche, über das Ergebnis der Begutachtung noch über die beabsichtige Baumfällung in Kenntnis gesetzt worden sind.
Die SBL/FW-Fraktion wollte es aber ganz genau wissen. Fraktionssprecher Reinhard Loos stellte also am 16.10.2018 schriftlich eine kurze Anfrage an den Landrat:

• Sind der Naturschutzbeirat bzw. sein Vorsitzender und/oder der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über die beabsichtigte Baumfällung und die Gründe für diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme dazu gebeten worden?

• Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

• Wenn nein, warum nicht?

Antwort
Das Antwortschreiben aus dem Kreishaus, datiert auf den 18.10.2018, fiel ebenso knapp aus:

„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. nein
2. entfällt
3. Sobald ein Gutachter die dringende Fällung eines Baumes empfiehlt, ist Gefahr im Ver-zug, so dass der Naturschutzbeirat nur nachträglich informiert wird. Da es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung gem. § 13 Hauptsatzung HSK handelt, ist der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in solchen Fällen regelmäßig nicht zu beteiligen.“

Fazit
Wenn es denn so ist (bzw. sein sollte) wie die Kreisverwaltung schreibt, wozu gibt es dann beim HSK die zwei Gremien „Naturschutzbeirat“ und „Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten“?

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Konzertierte Aktion – Alte Eiche in Olsberg-Gevelinghausen hoffentlich gerettet?

By admin at 11:56 pm on Tuesday, October 16, 2018

Aufatmen
Vor einigen Tagen wurde die Öffentlichkeit per Presse-Artikel darüber informiert, dass die als Natur-denkmal unter Schutz gestellte 400 Jahre alte Eiche neben der Schlosskapelle in Olsberg-Gevelinghausen nun doch nicht gefällt wird. Vermutlich verdankt der Baum, verdanken wir das dem Engagement und dem entschlossenen Protest der Bevölkerung und auch der Berichterstattung in den Medien!?
Klick:
https://www.wp.de/region/sauer-und-siegerland/definitiv-alte-eiche-von-gevelinghausen-darf-stehen-bleiben-id215549495.html

Problem erkannt? Problem gelöst?
Wir wissen es noch nicht. Darum bat die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 16.10.2018 zum einen den Hochsauerlandkreis um Antwort auf diese drei Fragen:

• Sind der Naturschutzbeirat bzw. sein Vorsitzender und/oder der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über die beabsichtigte Baumfällung und die Gründe für diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme dazu gebeten worden?
• Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
• Wenn nein, warum nicht?

Zum anderen …
… stellte Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, ebenfalls am 16.10.2018 folgenden Antrag an Landrat Dr. Karl Schneider:

Antrag gemäß §§ 5, 22 der Geschäftsordnung des Kreistags des HSK zur Aufnahme auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sowie für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Naturschutzbeirats
hier: Sachstandsbericht des HSK zum Naturdenkmal ND 210 – 400 Jahre alte Eiche in Olsberg-Gevelinghausen – sowie Bericht des Sachverständigen Alfons Schmidt

Sehr geehrter Herr Landrat,

laut Berichten in verschiedenen Medien war offenbar seitens des Hochsauerlandkreises beabsichtigt, das Naturdenkmal ND 210 (400 Jahre alte Eiche in Olsberg-Gevelinghausen) aus Verkehrssicherungsgründen zu fällen. Nur der Einsatz engagierter Bürger/innen und Sachverständiger konnte die Fällung dieses einzigartigen Naturdenkmals verhindern.

Nach unseren Informationen werden vom Hochsauerlandkreis nicht konsequent bei der Erstellung von Verkehrssicherheitsgutachten öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter betraut. Letztendlich geht es bei den Fragestellungen primär um Sicherheitsaspekte zum Schutz des Umfeldes und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Unserer Meinung nach sollte daher die Erstellung der Gutachten nur in die Hände nachweislich qualifizierter Sachverständiger gegeben werden.

Fraglich ist, warum der Hochsauerlandkreis mit der Begutachtung von schutzwürdigen Bäumen nicht konsequent öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter beauftragt und ob der Hochsauerlandkreis seiner Pflichtaufgabe „Erhalt der Naturdenkmale“ gerecht wird. Stehen ggf. Sparsamkeitsgründe im Vordergrund, die letztlich zu Mehrkosten führen?

Es sollte daher im Ausschuss und im Beirat berichtet werden, wie der Hochsauerlandkreis bei der Begutachtung des Naturdenkmals ND 210 vorgegangen ist und wie er generell bei derartigen Begutachtungen verfährt.

Der Baumsachverständige Alfons Schmidt sollte über seine beruflichen Erfahrungen im Bereich Naturdenkmale berichten und seine Ideen und Vorschläge zur Optimierung der Qualitätskontrolle darlegen.

Wann was und was daraus wird …
… werden wir – sobald wir mehr wissen – berichten.

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“Touristische Zwecke” statt “Aufwertung von Natur und Landschaft”?

By admin at 11:35 pm on Tuesday, September 4, 2018

Sogenannte Ersatzgelder fallen z.B. an, um damit beim Bau von Windrädern entstehende Eingriffe in die Natur ausgleichen zu können. Sie sind von den Investoren zu zahlen. Aus der Stadt Brilon sind dadurch 2,4 Mio Euro zusammen gekommen, die nach einem Grundsatzbeschluss des HSK auch im Stadtgebiet eingesetzt werden sollen.

Doch dabei gibt es in der Stadt Brilon derzeit größere Probleme: 2 Mio Euro konnten noch nicht verwendet werden, weil die Stadt Brilon dafür keine geeigneten Vorschläge gemacht hat, die bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Biologischen Station auf Akzeptanz stoßen, und die Stadt ihrerseits die von der Biologischen Station vorgeschlagenen Maßnahmen ablehnt.

In einer heute veröffentlichten Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss, der am 20. September tagt, schreibt die Kreisverwaltung:
“Ergänzend ist hierzu vorzutragen, dass eine von der Stadt Brilon erarbeitete Liste mit Vorschlägen für die Verwendung des Ersatzgeldes seitens der Unteren Naturschutzbehörde eingehend geprüft wurde. Einige Maßnahmen, insbesondere Renaturierungen und Maßnahmen an Gewässern, kommen für die Verwendung von Ersatzgeld in Betracht. Viele der angeführten Maßnahmen beinhalten jedoch keine Aufwertung von Natur und Landschaft, dienen vornehmlich touristischen Zwecken oder werden über andere Förderrichtlinien finanziell unterstützt (z.B. der Bau von Löschwasserteichen oder Waldaufforstungen mit Laubwald), so dass die Verwendung von Ersatzgeld ausgeschlossen ist.

Des Weiteren haben intensive Gespräche zwischen der Behördenleitung der Stadt Brilon und des Hochsauerlandkreises stattgefunden. Darüber hinaus wurde die Problematik auch mit Vertretern der Bezirksregierung abgestimmt. In diesen Gesprächen wurde die Rechtslage eingehend erörtert und zudem wurde der Umsetzung der Landschaftpläne als geltende Satzungen seitens des Hochsauerlandkreises große Bedeutung beigemessen. Die Bezirksregierung als höhere Naturschutzbehörde kommt wie der Hochsauerlandkreis als untere Naturschutzbehörde zu keiner anderen Einschätzung des Sachverhalts.

Die Stadt Brilon ist bisher nur in sehr geringem Umfang bereit, die von der Biologischen Station vorgeschlagenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Stadtforst mit Ersatzgeld umzusetzen. Die Stadt wurde deshalb gebeten darzulegen, wie und bis wann sie die Umsetzung der Landschaftspläne Briloner Hochfläche und Hoppecketal auf den stadteigenen Flächen sicherstellen will. Bisher liegt mir eine Rückmeldung nicht vor.
Die Untere Naturschutzbehörde ist weiterhin bemüht, konkrete Verwendungsvorschläge des Ersatzgeldes im Stadtgebiet Brilon zu prüfen.

Ungeachtet dessen bestehen für die Untere Naturschutzbehörde ausreichende Möglichkeiten außerhalb des Stadtgebietes Brilon, Ersatzgeld in Projekten zu verwenden …”

Die Briloner Stadtverwaltung scheint darauf hinzuarbeiten, dass sie 2 Mio Euro verschenkt?

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Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen den HSK?

By admin at 11:09 pm on Wednesday, August 8, 2018

Frist verstrichen
Bereits 2010 lief eine Frist der EU-Kommission aus. Dabei ging es um die Kritik, dass ein großer Teil der FFH-Gebiete nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und keine Erhaltungsmaßnahmen, Entwicklungspläne etc. erarbeitet worden sind.

Thema im Umweltausschuss
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten am 28.06.2018 im Kreishaus in Meschede wurde das Thema beraten.
Die Kreisverwaltung berichtete aber leider nur mündlich darüber. Es hieß u.a., dass das Vertragsverletzungsverfahren Auswirkungen auf den Hochsauerlandkreis habe. Deswegen ist die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) auch der Meinung, die Verwaltung sollte diese Auswirkungen in einer Sitzungsvorlage konkreter darstellen.

SBL/FW stellt Antrag
Formal lautet der Antrag vom 31.07.2018 so:

“Antrag gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten Thema: Landschaftsplanung; hier: Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen den HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion beantragt für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Tagesordnungspunkt:

Schriftliche Vorlage über ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen den HSK sowie einen Bericht über den aktuellen Stand und ggf. eine Diskussion über die Handlungsoptionen. In dem Zusammenhang sind insbesondere sind folgende Fragestellungen wichtig:

• Wie groß sind die FFH-Flächen im Hochsauerlandkreis?
• Wie groß sind die Flächen der geschützten Lebensraumtypen?
• Liegen die Flächengrößen der unterschiedlichen Lebensraumtypen vor?
• Wie groß ist der Anteil der FFH-Flächen, die keinem besonderen Schutzstatus haben?
• Für welche Flächen wurden bereits Erhaltungsmaßnahmen, Entwicklungspläne etc. erarbeitet?
• Warum wurde bisher davon abgesehen, Schutzgebiete bzw. Entwicklungspläne in großen Teilen der FFH-Gebiete auszuweisen bzw. zu erarbeiten?
• Welche Auswirkungen hat das Vertragsverletzungsverfahren auf den beschlossenen LP Sundern?”

Vorfahrt für ökonomische Belange?
Die SBL/FW-Fraktion geht davon aus, dass die Kritikpunkte der EU-Kommission dem Hochsauerlandkreis im laufenden Aufstellungsverfahren (oder auch bereits vor der Aufstellung) bekannt waren und kritisiert, dass im Landschaftsplan Sundern wohl auf Drängen der Forst-behörden und des Stadtförsters erhebliche Aufweichungen im Schutz der überwiegend in der öffentlichen Hand befindlichen Lebensraumtypen *Buchenwald* erreicht, um ökonomischen Belangen Rechnung zu tragen. Gerade die naturnahen Buchenwälder sind nach Ansicht der SBL/FW ein wichtiger Lebensraumtyp. Deshalb bittet Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL(FW), den Landrat um Antwort auf einige Fragen:

Sie lauten:
• Welche Auswirkungen hat das Vertragsverletzungsverfahren auf die Festsetzungen im Landschaftsplan Sundern?
• Widersprechen die Festsetzungen im LP Sundern, die eine Erhöhung des Nadelholzanteils im Buchenwald ermöglichen, nicht grundlegend dem Schutz des Lebensraumtypus Buchenwald?

Wir werden berichten …

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SBL/FW beantragt Bericht über Nitratbealastung und Gülletransporte

By admin at 4:34 pm on Wednesday, August 1, 2018

Hochsauerlandkreis …
… überschüssige Gülle?

Immer häufiger erreichen uns Meldungen über Gülle-Transporte im und ins Sauerland. Sogenannte „Güllebörsen“ würden den Handel professionell organisieren. Angeblich wird überschüssige Gülle z.B. aus Niedersachsen bis ins Sauerland gebracht. Gülle-Fracht soll sogar aus den Niederlanden in unser Kreisgebiet gelangen. Es gibt Berichte, wonach Tanklastzüge aus Ostwestfalen und dem Münsterland „Gülle-Bunker“ zwischen den Windrädern auf dem Gut Almerfeld bei Brilon anfahren.
Die Folge eines Übermaßes an Gülle ist ein Übermaß an Nitrat. Was ein zu hoher Nitrat-Gehalt für Böden, Gewässer, Umwelt und Gesundheit bedeutet ist allgemein bekannt.

Bundestagsabgeordneter: „Gülletourismus Einhalt gebieten!“

MdB Dirk Wiese hat das Thema jüngst aufgegriffen und sich öffentlich dazu positioniert. Er äußerte: „Die Folgen der Überdüngung in den genannten Regionen merken wir auch bei uns vor im Sauerland. Mehr und mehr Gülletransporte erreichen auch unsere Region, was auch mittelbar negative Folgen bei uns haben wird. Diesem Gülletourismus muss Einhalt geboten werden.
Klick:
https://hsk-spd.de/wiese-nitratbelastung-ernst-nehmen/

Kreis Viersen …
… will Überdüngung nicht länger tolerieren …

Der Kreis Viersen hat ebenfalls ein erhebliches Problem mit Überdüngung durch Gülle. Der dortige Landrat wollte nicht weiter untätig bleiben. Er will jetzt Maßnahmen gegen zu hohe Gülle-Einträge ergreifen. Weil der Kreis aber keine eigenen Zuständigkeiten im Bereich der Kontrolle des Einsatzes von Gülle in der Landwirtschaft – abgesehen von Wasserschutzgebieten – hat (das ist Sache der Landwirtschaftskammer), will der Kreis Viersen prüfen, ob er nicht die Zuständigkeit erlangen kann.

… will striktere Regeln

Der Kreis Viersen will, dass Grundwasser-Schutzzonen eingerichtet werden, in denen das Düngen mit Gülle verboten ist. Außerdem will er striktere Regeln zur Kontrolle von Gülle-Importen aus dem Ausland erreichen und eine verbindliche Kooperation zwischen Landwirten und Wasserversorgern. Dazu wünscht sich der Kreis Einsicht in die Daten der Gülle-Ausbringung und Befugnisse in der Überwachung.

… beauftragte „Gülle-Studie“

Im Jahr 2017 beauftragte der Kreis Viersen das Ingenieurbüro ahu AG, Aachen mit der Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“. Die Studie steht offenbar kurz vor dem Abschluss.
Erste Ergebnisse zeigen, „dass für eine grundlegende Verbesserung der Grundwasserbelastung durch Nitrat ein Paradigmenwechsel insbesondere bei den rechtlichen Rahmenbedingungen als auch bei konkreten behördlichen Zuständigkeiten im Vergleich zur heutigen Situation erforderlich ist.“
Quelle: Kreis Viersen

Hochsauerlandkreis …
… Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist der Auffassung, der Hochsauerlandkreis dürfe hinsichtlich von Gülletransporten und Nitrat-Belastung nicht untätig bleiben. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher am 24.07.2018 bei Landrat Dr. Karl Schneider, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Punkt aufzunehmen:

„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder
einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des
Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“
(mit Nachfragemöglichkeit)“

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Hoffentlich doch kein dauerhaftes AUS für die Stabsstelle Umweltkriminalität in NRW!?

By admin at 9:16 am on Thursday, July 12, 2018

Kreishaus in Meschede
Am 24.04.2018 forderte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) die Kreistagsmitglieder des Hochsauerlandkreises auf, in der Kreistagssitzung am Freitag dem 06.07.2018 folgendes zu beschließen:
• Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständigkeiten umgehend wiedereinzusetzen.

Daraus ist dann aber leider nichts geworden. Warum? Weil die Kreistagsmitglieder mehrheitlich der Beschlussempfehlung des Landrats folgten. Die lautete schlicht und wenig ergreifend:
„Der Kreistag lehnt es ab, über den Antrag der Sauerländer Bürgerliste zu entscheiden, wegen der Stabsstelle Umweltkriminalität einen Appell an die Landesregierung zu richten.“

Dazu siehe Drucksache 9/984 vom 07.06.2018!

So kam es dann auch. Der Kreistag lehnte also – fast erwartungsgemäß – den Antrag der SBL/FW ab.
Wie gut, dass sich andere für die Themen Umweltkriminalität und Ex-Ministerin interessieren!

Landtag in Düsseldorf
Mit der von der ehemaligen CDU-Ministerin Schulze Föcking ad hoc aufgelösten Stabsstelle beschäftigt sich jetzt zum Glück der NRW-Landtag – zumindest indirekt.

Am Dienstag dem 10.07.2018 konstituierte sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA). Seine Aufgabe ist es, mehrere Vorgänge rund um die zurückgetretene Umwelt- und Agrarministerin Christina Schulze Föcking zu klären.

Der WDR meldet dazu, es ginge um die Informationspolitik der Landesregierung rund um den vermeintlichen Hacker-Angriff auf das Smart-TV von Schulze Föcking, der sich als Bedienfehler der Familie entpuppte. Ein weiterer Punkt sei die Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität. Hier stünde der Verdacht im Raum, dass die Öffentlichkeit bezüglich ihrer Effizienz getäuscht worden sei.
Klick:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/pua-hacker-angriff-100.html
Klack:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2018/07/0907_PUA_II_konstituerende_Sitzung_.jsp

Viel Erfolg!
Umweltdelikte sind ja anscheinend selbst im Sauerland keine Seltenheit. Häufigkeit und Ausmaß der Umweltkriminalität in NRW beweisen wohl auch die Akten der aufgelösten Stabsstelle.

Klick bei „Frag Den Staat“:
https://fragdenstaat.de/blog/2018/aktenplan-stabsstelle-umwelt/

Wir (von der SBL/FW) wünschen dem Untersuchungsausschuss viel Zeit und gute Nerven für ein sorgfältiges Studium der Akten und viel Erfolg. Wir hoffen, dass als eines der Endergebnisse die baldige Wiedereinsetzung der Stabsstelle für Umweltkriminalität steht!

Filed under: Gewässer,Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Hoffentlich doch kein dauerhaftes AUS für die Stabsstelle Umweltkriminalität in NRW!?

Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fordert Wiedereinsetzung der Stabsstelle für Umweltkriminalität …

By admin at 11:36 pm on Wednesday, June 20, 2018

… Landrat sieht dafür aber offenbar keine Notwendigkeit

Umweltdelikte? Brauchen wir nicht! Haben wir nicht! Gibt`s bei uns nicht!
Ob so die Einstellung mancher Behörden ist, wissen wir nicht. Bei der mittlerweile zurück getretenen NRW-Umweltministerin Schulze Föcking konnen wir diesen Standpunkt fast vermuten. Warum sonst hat sie die Stabsstelle für Umweltkriminalität von jetzt auf gleich einfach aufgelöst!?

Am 15. Mai 2018 nahm die Ministerin ihren Hut.

Vielleicht können wir ja darauf hoffen, dass ihre Nachfolgerin Ursula Heinen-Esser die wichtige Stabsstelle alsbald wieder einrichtet?
Denn anders als von ihrer Vorgängerin im Ministeramt kolportiert, leistete die Stabsstelle gegen Umweltkriminalität offensichtlich lange Jahre wichtige Arbeit. Aus dem veröffentlichten Aktenverzeichnis geht hervor, dass sie sich mit vielerlei Umwelt-Themen befasste, z.B. auch mit der Untersuchung von illegaler Abfallentsorgung. Auch die Akte zum Betrieb Schulze Föcking ist jetzt veröffentlicht.

Klick bei „Frag Den Staat“:
https://fragdenstaat.de/blog/2018/aktenplan-stabsstelle-umwelt/

Bereits am 24.04.2018 forderte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die Kreistagsmitglieder des Hochsauerlandkreises sollen in der nächsten Kreistagssitzung (am 06.07.2018) folgendes beschließen:

• Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständig-keiten umgehend wiedereinzusetzen.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8452

In der Drucksache 9/984 vom 07.06.2018 finden wir den „Negativ-Bescheid“ aus dem Kreishaus:
„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreisausschuss empfehlen dem Kreistag zu beschließen:
Der Kreistag lehnt es ab, über den Antrag der Sauerländer Bürgerliste zu entscheiden, wegen der Stabsstelle Umweltkriminalität einen Appell an die Landesregierung zu richten.“

Und so einfach wird die Ablehnung vom Landrat bzw. von der Kreisverwaltung begründet:

„Mit Schreiben vom 24.04.2018 hat die SBL-Fraktion beantragt, dass der Kreistag an die Landesregierung appelliert, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständigkeiten umgehend wieder einzusetzen.

Die Stabsstelle für Umweltkriminalität war organisatorisch beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Die innere Organisation eines Ministeriums obliegt dem/der zuständigen Minister/in und ist der wesentliche Inhalt der sog. Organisationsgewalt der Behördenleitung. Der Hochsauerlandkreis hat in dieser Frage keine Zuständigkeit und keine Befassungskompetenz, da er durch die Auflösung der Stabsstelle nicht speziell oder in anderer Weise als andere Kommunen berührt ist.

gez.
Dr. Schneider“

In diesem Zusammenhang erinnern wir nur an die kriminellen Vorkommnisse um den Ziegenhof bei Medebach.

Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/ziegenhof-medebach-ermittlungverfahren-gegen-veterinaeramt-id211542477.html

Diese Stabsstelle hat also sehr wohl eine hohe Bedeutung auch für Ereignisse im Kreisgebiet. Die Liste unserer Anmerkungen ließe sich problemlos fortsetzen.

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fordert Wiedereinsetzung der Stabsstelle für Umweltkriminalität

By admin at 10:47 pm on Wednesday, April 25, 2018

Landesumweltministerin Schulze-Föcking hat die vor 14 Jahren gegründete Stabsstelle für Umweltkriminalität aufgelöst. Dabei weist die polizeiliche Kriminalstatistik NRW für das Jahr 2017 3465 Straftaten im Umwelt- und Verbraucherschutzbereich auf. Dazu kommen noch die Straftaten nach dem Bundesnaturschutz-, Tierschutz-, Bundesjagd- sowie Pflanzenschutzgesetz.

Nach Recherchen des WDR ist die Stabsstelle für Umweltkriminalität – anders als behauptet – sehr wohl an der Aufklärung von Umweltverbrechen beteiligt gewesen. Als Beispiele nennt der WDR den Envio-Skandal in Dortmund, illegale Abfall-Importe, Dioxin in Futtermitteln und ein Kerosin-Leck bei Shell. Also befasste sich die Stabsstelle offenbar nicht nur mit „Kleinigkeiten“ wie dem Greifvogelschutz oder der Bekämpfung des illegalen Handels mit seltenen Arten.

Nach Auffassung der SBL/FW-Fraktion ist die Entscheidung der Ministerin, die Stabsstelle für Umweltkriminalität aufzulösen, falsch. Für ihre Kritik gibt es mindestens zwei Gründe:
1. Die Aufklärung von Umweltstraftaten wird jetzt womöglich nicht mehr mit dem bisherigen Nachdruck forciert.
2. Die Entscheidung für die Abwicklung der Stabsstelle kann als Zeichen gedeutet werden, dass unsere Landesregierung und unsere Behörden Umweltstraftaten nicht ernst genug nehmen oder sogar als nicht existent erachten.

Daher forderte die SBL-Fraktion am 24.04.2018 mit einem an Landrat Dr. Karl Schneider gerichteten Schreiben, der Kreistag des Hochsauerlandkreises solle bei seiner nächsten Sitzung (die voraussichtlich am 06.07.2018 ist) folgendes beschließen:
• Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständigkeiten umgehend wiedereinzusetzen

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Gibt es Haselmäuse beim „H1“ oder nicht? – Dem Hochsauerlandkreis liegen dazu keine Erkenntnisse vor

By admin at 11:51 pm on Friday, February 23, 2018

Welchen Stellenwert haben Tiere und Bäume, schlicht die Natur? Darüber gerät manch einer hin und wieder ins Grübeln.

Erinnern wir uns …
In Hüsten sollen jetzt 30 Jahre alte, kerngesunde Linden gefällt werden. Der Grund: Die Fuhrgeschäfte auf dem Kirmesplatz wollen mehr Platz.
In Meschede am Hennesee wurden großflächig Bäume gefällt. Der Grund: die Gastronomie in Gestalt des „H1“ braucht Platz.

Was hat der Hennesee mit der „Roten Liste“ zu tun?
Lassen wir hier die Linden in Hüsten mal außen vor und gucken nach Meschede. Dort am Hennesee geht es nämlich rund um das zukünfite „H1“ nicht „nur“ um gefällte große Bäume, sondern vermutlich auch um den Lebensraum für kleine Haselmäuse, einer Tierart aus der Familie der Bilche. Haselmäuse sind sehr selten. Sie stehen sogar in der weltweiten Roten Liste gefährdeter Arten.

Egal, auch wenn wir dafür von manchen Leuten belächelt werden …
… die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste fragte mal wieder bei der Kreisverwaltung nach. Wieder ging es um Abholzungsmaßnahmen im fraglichen Bereich am Hennesee und um die Haselmaus.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8317

Heute (am 22.02.2018) erhielten wir von der Kreisverwaltung die schriftliche Antwort (mit Datum vom 14.02.2018).

Kurz gefasst schreibt der Hochsauerlandkreis:
• Die aktuell durchgeführten Waldarbeiten am Hennesee wären auf Sturmschäden zurückzuführen
• Seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestünden zum Bebauungsplan Nr. 166 „Nördliche Halbinsel Hentenberg“ keine artenschutzrechtlichen Bedenken
• Der Unteren Naturschutzbehörde lägen auch heute noch keine Kenntnisse über ein tatsächliches Vorkommen der Haselmaus im fraglichen Bereich vor
• Zudem sei aktuell aufgrund des langen Winterschlafes der Haselmäuse eine Beeinträchtigung der Tiere nahezu ausgeschlossen

Und nun die Antwort des HSK komplett:
„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Bauarbeiten am sog. „H1“ am Hennesee

Sehr geehrter Herr Loos,

unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass nach Auskunft des Ruhrverbandes im Zusammenhang mit dem sog. „H1“ keine Rodungsmaßnahmen am Hennesee erfolgen bzw. erfolgt sind. Die aktuell vom Clubhaus des Rudervereins Meschede in Richtung Immenhausen durchgeführten Waldarbeiten sind auf die Schäden durch die Sturmereignisse „Burglind“ und „Friederike“ zurückzuführen. Der Ruhrverband beseitigt lediglich Sturmschäden und kommt im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht seiner Verpflichtung als Eigentümer nach.

Bezüglich Ihrer Anfrage zur endgültigen Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 166 „Nördliche Halbinsel Hentenberg“ ist anzuführen, dass nach einer Prüfung der im Verfahren vorgelegten Artenschutzprüfung (ASP) und auch der Eingriffsbilanzierung keine Bedenken seitens der UnterenNaturschutzbehörde gegen das Vorhaben bestand, da mit Beachtung der in der ASP formulierten Maßnahmen ein Auslösen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgeschlossen werden kann. Diese Stellungnahme wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des betreffenden Bebauungsplanes an die Stadt Meschede am 16.04.2017 abgegeben.

Der Unteren Naturschutzbehörde liegen auch heute noch keine Kenntnisse über ein tatsächliches Vorkommen der Haselmaus im fraglichen Bereich vor. Die angeführten hohen Verkehrsopfer der Tierart Haselmaus sind für mich nicht nachvollziehbar, weil aus wildbiologischen Gründen die Tierart freie Flächen meidet und Straßenflächen demzufolge in der Regel nur in Ausnahmefällen überquert. Zudem ist anzumerken. dass die Baumaßnahmen aktuell nahezuabgeschlossen sind und selbst beim Vorhandensein der seltenen Art aufgrund des langen Winterschlafes diese Tiere zurzeit nicht beeinträchtigt würden. Eine Erfordernis für Schutzmaßnahmen vermag ich daher nicht zu erkennen.

Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

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“gesund und vital”, “ortsbildprägend”

By admin at 9:45 pm on Tuesday, February 20, 2018

Am Mittwoch, 1. März, tagt ab 18:30 Uhr der Bezirksausschuss Hüsten im Alten Rathaus der Stadt Arnsberg am Alten Markt.
https://ratsinfo.arnsberg.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZURaES-x9Tmed6gEyLQXC3JgzHCbu-jAbGX8FXjSgowA/Einladung_oeffentlich_Bezirksausschuss_Huesten_01.03.2018.pdf.
Ursprünglich sollte dies bereits morgen (am 21.02) der Fall sein.
Auf der Tagesordnung steht auch der Punkt “Riggenweide Hüsten”. Damit ist der Hüstener Kirmesplatz gemeint.
Die Stadtverwaltung schlägt doch tatsächlich vor, am Kirmesplatz – wie von der Kirmesgesellschaft gewünscht – 8 Linden zu fällen und berachtet dies sogar als ihre ureigene “laufende Angelegenheit der Verwaltung.”
Dabei heisst es in der Sitzungsvorlage 12/2018 der Stadtverwaltung sogar:
“In einem noch im November durchgeführten Ortstermin kamen die Fachleute aus dem Umweltbüro bzw. dem Grünflächenmanagement zum Ergebnis, dass die ca. 30 Jahre alten Bäume gesund und vital sind, diese ökologisch und ökonomisch einen Wert darstellen und zudem als ortsbildprägende, raumwirksame Abgrenzung zwischen Kirmesplatz und Bahn fungieren.”

Und das soll nun aufgegeben werden, weil angeblich nicht genug Platz für Fahrgeschäfte auf der Hüstener Kirmes vorhanden ist? Geht das wirklich mit rechten Dingen zu??

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Bauarbeiten kontra Haselmaus II

By admin at 11:30 pm on Friday, February 16, 2018

Stand Februar 2017
Am 14.02.2017 wandte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bereits einmal mit einer Anfrage zur Situation der streng unter Artenschutz stehenden Haselmaus an Landrat Dr. Karl Schneider. Damals ging es um Baumfällungen am Hennesee, in einem Be-reich, in dem es Anzeichen für Haselmausvorkommen gab.

Die SBL/FW hatte gefragt:

1. Wie beurteilt der Landrat die vorgezogenen Abholzungsmaßnahmen?

2. Wie ist der Stand des Baugenehmigungsverfahrens?

3. Welche Stellungnahmen hat die Untere Landschaftsbehörde im Verfahren abgege-ben?

Zu 1. antwortete die Kreisverwaltung u.a. sinngemäß, der Investor hätte ein Gutachten in Auftrag gegeben, wonach ein tatsächliches, aktuelles Vorkommen der Haselmaus auf der Baufläche nicht nachgewiesen worden sei. Dennoch sei auf Vorschlag des Gutachters der eigentliche Baubeginn auf die Zeit nach der Winterruhe der Haselmaus verschoben.

Zu 2. hieß es in der Antwort u.a., dass nach dem Kenntnisstand des HSK die Stadt Mesche-de die Baugenehmigung noch nicht erteilt habe.

Zu 3. schrieb die Behörde u.a., die Untere Naturschutzbehörde (UNB) hätte noch keine ab-schließende Stellungnahme abgeben können.

Stand Februar 2018
In den letzten Wochen sind in der Nähe der Baustelle für das H 1 am Hennesee weitere Ab-holzungsmaßnahmen erfolgt.
Daraufhin rief die SBL/FW bei einer im HSK ansässigen Tierschutzorganisation an, um in Erfahrung zu bringen, ob Umwelt- und Tierschützer eine Haselmaus-Population im fraglichen Bereich am Hennesee für wahrscheinlich halten.
Die Frage wurde eindeutig bejaht. Die Organisation berichtete, ihr sei bekannt, dass Tier-freunde und Spaziergänger im Bereich der Baustelle am Hennesee immer wieder Hasel-mäuse von der Straße aufsammeln.
Das kann man dann ja wohl nur als eindeutiges Anzeichen für die (Noch-)Existenz der Ha-selmaus am Hennesee werten!

Grund genug für die SBL/FW, das Thema „Bauarbeiten kontra Haselmaus“ erneut aufzugrei-fen. Fraktionssprecher Reinhard Loos fragte also mit Schreiben vom 13.02.2018 den Landrat:

1. Erfolgte zwischenzeitlich die abschließende Stellungnahme der UNB?

2. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die UNB gekommen?

3. Ist Ihres Wissens jetzt ein tatsächliches, aktuelles Vorkommen der Haselmaus im fraglichen Bereich und in anderen Stellen am Hennesee nachgewiesen worden?

4. Wenn ja, welche Maßnahmen sind zum Schutz der streng nach FFH-Richtlinie ge-schützten Tierart ergriffen worden?

Stand März 2018?
Die SBL/FW wird berichten …

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Bauarbeiten kontra Haselmaus II
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