Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Keine Ausschreibung – „Pandemie-Nebenkosten“ rund um die Kfz-Zulassungsstelle

By admin at 7:32 pm on Tuesday, September 8, 2020

Sperrgebiet
Infolge der Corona-Situation war der Publikumsverkehr in der Kfz-Anmeldestelle im Kreishaus Meschede über mehr als zwei Monate erheblich eingeschränkt. Besucher/innen, die ein Auto um-, ab- oder anmelden wollten, durften das Kreishausgebäude nicht betreten. Sie wurden von Mitarbeiter/innen der Kfz-Zulassungsstelle durch die Fenster bedient. Um den Publikumsverkehr zu regulieren und zu kontrollieren, kam auf dem Vorplatz des Verkehrsamts während dieser Zeit ein Security-Service zum Einsatz.

Teurer Service
Wie aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste hervorgeht, waren die Dienste des Sicherheitsunternehmens offenbar ein (für den Steuerzahler) kostspieliges “Vergnügen”. Im Umkehrschluss kann man getrost sagen, für den Security-Service hat sich der Einsatz mit Sicherheit gelohnt.

(Lästige) Fragen ….
In dem Zusammenhang „Sperrgebiet/Sicherheitsservice“ bat die SBL-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 04.08.2020 den Landrat um die Beantwortung dieser Fragen:

1. Ist vor der Auftragsvergabe an die Firma L. eine Ausschreibung erfolgt?

2. Wenn ja, hatten sich mehrere Sicherheitsdienste um den Auftrag beworben?

3. Welche Kriterien waren bei der Auftragsvergabe an L. maßgeblich?

4. Welche Aufgaben erbrachten die Mitarbeiter/innen dieser Firma?

5. Wie viele Arbeitsstunden hat die Firma L. in den letzten Monaten für den Hochsauerlandkreis im Bereich der Kfz-Zulassung geleistet?

6. Wurde dieser Sicherheitsdienst von Ihrer Verwaltung im 1. Quartal 2020 mit weiteren Aufträgen betraut? Wenn ja, mit welchen?

7. Welche Kosten hat der Einsatz dieses Sicherheitsdienstes für den HSK verursacht?

8. Wäre ein Teil dieser Kosten vermeidbar gewesen, wenn im HSK die digitale Infrastruktur für eine internetbasierte Fahrzeugzulassung besser ausgebaut wäre?

… und die Antworten
(laut Schreiben aus dem Kreishaus mit Datum vom 11.08.2020)

Zu 1 – „Eine Ausschreibung erfolgte aufgrund der besonderen Dringlichkeit nicht.“

Zu 2 – „Die Beantwortung entfällt, da keine Ausschreibung erfolgte.“

Zu 3 – „Die L. wurde aufgrund einer entsprechenden Bewerbung und als Erlaubnisinhaberin nach § 34a Gewerbeordnung sowie als DIN 77200-zertifiziertes Unternehmen beauftragt.“

Zu 4 – „Leitung der Kundenströme, Überwachung der Mindestabstandsregelungen und in Einzelfällen schlichtendes Eingreifen bei Streitereien/Rangeleien.“

Zu 5 – „Vom 24.03. bis 29.05.2020 wurden insg. 936,25 Arbeitsstunden geleistet.“

Zu 6 – „Nein.“

Zu 7 – „Die Kosten für den og. Einsatzzeitraum belaufen sich auf 25.600,88 Euro brutto.“

Zu 8 – „Die Anwendungen für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-kfz) können nur für Fahrzeuge genutzt werden, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Das sind ca. 25% der derzeit hier zugelassenen Fahrzeuge. Bei einer vollständigen Funktionsfähigkeit der i-kfz Anwendungen wäre es daher vermutlich zu einem geringeren Kundenandrang gekommen, allerdings wären die Kundenzahlen wohl nicht so gering gewesen, dass auf den Einsatz des Sicherheitsdienstes (teilweise) hätte verzichtet werden können.“

Anmerkung:
Der Inhaber dieses Sicherheitsdienstes ist übrigens nach einem Post der CDU Bestwig vom 27.06.2020 aktives CDU-Mitglied und dort auf einem Foto gemeisam mit einem Kandidaten für den CDU-Bundesvorsitz, der in Arnsberg-Niedereimer wohnt, abgebildet…

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SBL beantragt Ausstieg des HSK aus der Flughafen-Gesellschaft

By admin at 8:06 am on Friday, September 4, 2020

Heute tagt der Kreistag des HSK, ab 15 Uhr in der Konzerthalle Olsberg. Es geht u.a. um den Jahresabschluss 2019, um die Aktualisierung der Pflegebedarfsplanung und um die Einrichtung mehrerer neuer Bildungsgänge an den Berufskollegs des HSK.

Ein sehr wichtiges Thema ist das Sanierungskonzept für den Flughafen Paderborn/Lippstadt. Der HSK ist einer der sieben kommunalen Gesellschafter der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH. Die wirtschaftliche Lage dieses Flughafens war bereits vor der Corona-Pandemie schlecht und hat sich seitdem weiter verschlechtert. Die Liquidität reicht nur noch für etwa einen Monat, so dass nun ein Insolvenzantrag ansteht. Die Einleitung des Insolvenzverfahrens wurde vom Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter bereits beschlossen. Aus den in anderen Kreisen veröffentlichten Zahlen ist bekannt, dass der HSK etwa 1 Mio Euro als Starthilfe für die Sanierung aufbringen muss. Die generelle Perspektive des Flugverkehrs im allgemeinen und der Regionalflughäfen im besonderen ist schlecht.

In den letzten Wochen haben bereits drei der sieben kommunalen Gesellschafter ihren Ausstieg aus der Flughafen-Gesellschaft beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.2020), der Kreis Lippe (am 27.08.2020) und die Stadt Bielefeld (am 03.09.2020).

Im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bielefeld am 03.09.2020 wurde nun geklärt, dass und zu welchen Bedingungen ein kommunaler Gesell­schafter aus der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH aussteigen und seine Geschäfts­anteile an den Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter übertragen kann. Die Vereinbarungen zwischen der Stadt Bielefeld und dem Kreis Paderborn wurden erst gestern am Tag der Ratssitzung getroffen. Die Stadt Bielefeld zahlt an den Kreis Paderborn für den Ausstieg etwa 2,52 Mio Euro; auf die Anteile des HSK übertragen entspricht dies 1,68 Mio Euro.

Nachdem nun der Ratsbeschluss aus Bielefeld und die konkreten Bedingungen des Ausstiegs bekannt sind, hat die SBL für die heutige Sitzung des Kreistags des HSK beantragt, diesen Beschluss auch auf den HSK zu übertragen. Der von der SBL schon lange geforderte Ausstieg aus der Flughafen-Gesellschaft ist jetzt konkret möglich und sinnvoll.

Hier der Inhalt des Antrags der SBL vom 03.09.2020:

Zum Beschlussvorschlag in der Drucksache 9/1539 stellt unsere Fraktion folgenden Änderungsantrag:

“Der Kreistag des HSK schließt sich dem Beschluss des Rates der Stadt Bielefeld in öffentlicher Sitzung vom 03.09.2020 an und überträgt ihn auf den HSK:
1. Die Stadt Bielefeld ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH sowie gegenüber ihren Mitgesellschaftern bewusst. Sie wird ihre Verpflichtungen, die sich insbesondere aus dem Vertrag über die finanzielle Beteiligung der Gesellschafter an den hoheitlichen Tätigkeiten der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH ergeben, vertragsgemäß erfüllen.
2. Die Stadt Bielefeld übernimmt keine neuen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH, die über die bereits bestehenden Zahlungspflichten hinaus gehen.
3. Die Vertreter der Stadt Bielefeld in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH werden angewiesen, den vorstehenden Beschluss der Stadt Bielefeld bei den Beschlussfassungen in den Gremien der Gesellschaft zu beachten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung und Übertragung der Geschäftsanteile der Stadt Bielefeld an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH im Nennwert von 588.200,00 € an den Kreis Paderborn vorzubereiten. Die vollständige Beendigung von Zahlungspflichten und Haftung der Stadt Bielefeld mit Übertragung der Anteile ist dabei Voraussetzung. Der Übertragung der Geschäftsanteile an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH an den Kreis Paderborn unter Zuzahlung eines einmaligen Betrages in Höhe von 2,517 Mio. € wird zugestimmt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Verträge auszuhandeln und abzuschließen.
Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Detmold.

Dabei sind die in den Ziffern 2 und 4 genannten Beträge um 1/3 zu reduzieren, weil die Geschäftsanteile des HSK um 1/3 geringer sind als die Anteile der Stadt Bielefeld.”

Begründung und Erläuterung:

In den letzten Wochen haben bereits drei der sieben kommunalen Gesellschafter der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH ihren Ausstieg aus der Gesellschaft beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.2020), der Kreis Lippe (am 27.08.2020) und die Stadt Bielefeld (heute).
Im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bielefeld am 03.09.2020 wurde nun erstmals öffentlich bekannt, dass und zu welchen Bedingungen ein kommunaler Gesellschafter aus der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH aussteigen und seine Geschäftsanteile an den Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter übertragen kann.
Die konkreten Vereinbarungen und ihre Begründung ergeben aus der anliegenden Drucksache 11591/2014-2020/1 der Stadt Bielefeld vom 03.09.2020 und dem ebenfalls anliegenden “Vorschlag zur endgültigen Einigung zum Erwerb von Gesellschafteranteilen an der Flughafen GmbH von der Stadt Bielefeld durch den Kreis Paderborn” vom 03.09.2020. Beide Vorlagen wurden erst nach der Sitzung des Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschusses der Stadt Bielefeld erstellt, die am 02.09.2020 stattfand, sind also sehr aktuell.
Der Hochsauerlandkreis sollte ebenfalls endgültig aus dieser Gesellschaft aussteigen, um nicht absehbare und dauerhafte finanzielle Belastungen zu vermeiden, die andernfalls wegen der desolaten Lage der Gesellschaft zu erwarten sind.

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Wer bleibt über?

By admin at 10:44 pm on Tuesday, September 1, 2020

Sieben kommunale Gesellschafter hat der Flughafen Paderborn/Lippstadt bisher. Zwei von ihnen haben in den letzten Wochen bereits ihren Ausstieg beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.) und der Kreis Lippe mit Sitz in Detmold (am 28.08.). Der dritte dürfte am Donnerstag (03.09.) folgen: Dann tagt der Rat der kreisfreien Stadt Bielefeld. Im öffentlichen Teil der Sitzung geht es um die Beteiligung der größten ostwestfälischen Stadt am Flughafen.

In der Beschlussvorlage von Bürgermeister und Verwaltung für den Rat heisst es u.a.:
“2. Die Stadt Bielefeld übernimmt keine neuen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH, die über die bereits bestehenden Zahlungspflichten hinaus gehen.
3. Die Vertreter der Stadt Bielefeld in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH werden angewiesen, den vorstehenden Beschluss der Stadt Bielefeld bei den Beschlussfassungen in den Gremien der Gesellschaft zu beachten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung und Übertragung der Geschäftsanteile der Stadt Bielefeld an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH im Nennwert von 588.200,00 € an den Kreis Paderborn vorzubereiten. Die vollständige Beendigung von Zahlungspflichten und Haftung der Stadt Bielefeld mit Übertragung der Anteile ist dabei Voraussetzung.”

Die Stadt Bielefeld hält etwa 6 % der Geschäftsanteile am Flughafen. Im Falle der Annahme des Beschlusses sollen sie alle an den Kreis Paderborn übertragen werden, der bisher schon (mit etwa 56%) Mehrheitsgesellschafter der Flughafengesellschaft war.

In der Begründung wird ausgeführt:

“Nachdem der Betrieb des Flughafens zunächst auch wirtschaftlich erfolgreich war, sanken die Ergebnisse kontinuierlich ab, seit dem Jahr 2009 werden Verluste erwirtschaftet, die seitdem stetig ansteigen.”

“Wie der aktuellen Tagespresse zu entnehmen war, zeichnet sich nun immer deutlicher ab, dass der Flughafen Paderborn / Lippstadt aufgrund der sich in den letzten Jahren dramatisch veränderten Marktverhältnisse im Luftverkehr nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Die Verluste sind bereits im Geschäftsjahr 2019 deutlich angestiegen. Die jetzige Covid-19 Krise verschärft diese Situation um ein Vielfaches und wird den Verlust in 2020 voraussichtlich nochmals deutlich erhöhen. Die Pflicht zur Anmeldung eines Insolvenzverfahrens konnte bislang durch weitere Zusagen des Kreises Paderborn vermieden werden.
Es besteht somit Handlungsbedarf.”

“Der Flughafen GmbH droht die Insolvenz. Im Falle einer Liquidation würde der Betrieb des Flughafens Paderborn / Lippstadt dauerhaft eingestellt, die Stadt Bielefeld würde als Gesellschafterin an den entstehenden Kosten beteiligt werden.
Um die Liquidation zu vermeiden, plant die Geschäftsführung eine dauerhafte Re-Dimensionierung des Betriebes, auch in diesem Fall ist jedoch zunächst die Zuführung von Liquidität durch die Gesellschafter erforderlich, zusätzlich zu den dann weiterlaufenden jährlichen Zuschüssen der Gesellschafter. Der Anteil der Stadt Bielefeld läge in diesem Verfahren über den anteiligen Kosten einer Insolvenz mit Liquidierung der Gesellschaft.”

“Vor diesem Hintergrund unterstützt der Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter der Flughafen GmbH die Re-Dimensionierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverantwortung und ist bereit, die erforderlichen finanziellen Mittel anteilig zur Verfügung zu stellen.
Der Kreis Gütersloh ist hingegen nicht bereit, über die bestehenden Verpflichtungen hinaus weitere finanzielle Mittel für die Flughafen GmbH bereit zu stellen. Der zusätzliche Mittelbedarf für die Restrukturierung wird kritisch gesehen und es bestehen hohe Zweifel an der Zukunftsfähigkeit des Flughafens auch nach einer Re-Dimensionierung. Vor diesem Hintergrund hat der Kreisausschuss beschlossen, dass über die Konditionen eines möglichen Ausstiegs aus der Gesellschaft verhandelt werden solle.”

“Der Kreis Paderborn hat im weiteren Verlauf Kontakt zu verschiedenen Gesellschaftern, u. a. auch zu der Stadt Bielefeld, aufgenommen und eine Übernahme der Geschäftsanteile an der Flughafen GmbH angeboten. Die Konditionen einer Anteilsübertragung sind noch zu verhandeln.”

“Ohne das erforderliche Kapital wird eine Sanierung der Flughafen GmbH nicht gelingen. Der Stadt Bielefeld ist jedoch nicht daran gelegen, die Verluste der Flughafen GmbH aktuell und auch zukünftig weiter auszugleichen und weiterhin das bestehende wirtschaftliche Risiko des Betriebes mitzutragen. Vor diesem Hintergrund ist ein Ausstieg der Stadt Bielefeld aus der Gesellschaft sowie aus den bestehenden Pflichten ratsam.”

Einen Tag später, am 04.09.2020, steht dieses Thema auch im Kreistag des HSK auf der Tagesordnung. Dann hat der HSK die Chance, dem Beispiel der beiden anderen Kreise und der Stadt Bielefeld zu folgen – wie von der SBL schon seit Jahren gefordert. Da der Kreis Paderborn ja offensichtlich bereit ist, die Anteile der anderen Gesellschafter zu übernehmen, sollte er nicht daran gehindert werden!

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Aufgeräumte Fahrradweg-Randstreifen: Da wächst ja kein Kraut mehr!

By admin at 12:01 pm on Monday, August 24, 2020

Hauptsache ordentlich?
Im Juni 2020 ist am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen auf dem Abschnitt 5 mindestens zwei Mal jeweils auf beiden Seiten des Fahrradweges ein Randschnitt erfolgt. Anfang Juni wurde ein Streifen von ca. 1 m Breite vom Bewuchs freigeschnitten. Ende Juni erfolgte ebenfalls beidseits ein weiterer Schnitt von ca. 1,5 m bis 3 m Breite. Bei dieser Maßnahme sind mit großer Wahrscheinlichkeit viele Insekten, Schmetterlinge und andere kleine Lebewesen, Wildkräuter und für die Natur wertvolle Pflanzen wie Wiesen-Bärenklau, Kerbel, Malven, Kamillenpflanzen, Storchschnabelgewächse sowie viele andere blühende Wildblumen abgemulcht und damit vernichtet worden.

Bürger findet Kahlschlag nicht toll
So oder so ähnlich beschrieb das ein Mitbürger aus dem Raum Schmallenberg und wandte sich an die SBL-Kreistagsfraktion.

SBL ist ganz seiner Meinung
Die SBL-Fraktion schrieb darum (am 11.08.2020) eine

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Schnitt eines Fahrradweg-Randstreifens

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

In § 39 Bundesnaturschutzgesetz „Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen” heißt es:
“(5) Es ist verboten,
1. die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen so-wie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, und forst- oder fischereiwirt¬schaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird”.

Wir bitten Sie, zu beantworten:
• Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach dafür und welche sprechen dagegen, Ränder von Fahrradwegen in einer solchen Breite weitgehend vegetationsfrei zu halten?
• Ist Ihrer Auffassung nach die beschriebene Maßnahme am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen im Sinne des Arten-, Umwelt- und Klimaschutzes sinnvoll, vertretbar und rechtens oder ist sie laut Bundesnaturschutzgesetz verboten?
• In welcher Weise wurde die Untere Naturschutzbehörde in diese Maßnahme im Gebiet der Stadt Schmallenberg einbezogen?
• Ein Randschnitt von beidseitig etwa einem halben bis einen Meter ist für die Verkehrs¬sicherheit auf Radwegen ausreichend. Welche Vorgaben sind Ihnen für die Breite der Rand-schnitte bekannt?
• Gibt es ein umweltverträglicheres Konzept als das oben erwähnte, für den Fall, dass regelmä-ßige, mehrmalige Wegrandschnitte in dieser Breite für unbedingt erforderlich und rechtmäßig erachtet werden?“

Fortsetzung von „Aufgeräumte Fahrradweg-Randstreifen: Da wächst ja kein Kraut mehr!“
(Und das soll es wohl auch nicht?)

Die Antwort aus dem Kreishaus ist da (datiert auf den 17.08.2020)

Wir zitieren:

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre in der Anfrage vom 11.08.2020 gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage 1 der SBL: Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach dafür und welche sprechen dagegen, Ränder von Fahrradwegen in einer solchen Breite weitgehend vegetationsfrei zu halten?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „In Ihrer Anfrage wird von einem Randschnitt am Fahrradweg gesprochen. Demnach muss ich davon ausgehen, dass kein weitgehend vegetationsfreier Seitenstreifen hergestellt wurde sondern der Jahresbewuchs gemulcht werden ist. Die Gründe für den Schnitt der Randbereiche sind zum einen das Hineinwachsen der Pflanzendecke auf den Fahrradweg (Zerstörung der Bankette) sowie der Erhalt der ursprüngliche Breite eines Fahrradweges, um Umfallgefahren vorzubeugen. Gerade hohe Gräser im Seitenbereich, die bei feuchter Witterung auf die Fahrbahn hängen, erschweren Begegnungsverkehr deutlich, weil die Fahrradfahrer sich dann unbewusst zum Wegemittelpunkt orientieren.

Eine Überprüfung des angesprochenen Fahrradweges in anderen Bereichen hat zu keiner Kritik geführt. weil hier lediglich in einer Breite zwischen 0,8 – 1 m die Randbereiche gepflegt wurden. Dies ist mit dem Naturschutz zu vereinbaren.“

Frage 2 der SBL: Ist Ihrer Auffassung nach die beschriebene Maßnahme am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen im Sinne des Arten-, Umwelt- und Klimaschutzes sinnvoll, vertretbar und rechtens oder ist sie laut Bundesnaturschutzgesetz verboten?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Ob im konkreten Fall ein Verstoß gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen vorliegt, lässt sich aufgrund der vorliegenden Beschreibung und aufgrund des lange zurückliegenden Zeitpunkts nicht mehr feststellen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind zulässig.“

Frage 3 der SBL: In welcher Weise wurde die Untere Naturschutzbehörde in diese Maßnahme im Gebiet der Stadt Schmallenberg einbezogen?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Untere Naturschutzbehörde wurde in diesem konkreten Fall nicht eingebunden und es besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung dazu.“

Frage 4 der SBL: Ein Randschnitt von beidseitig etwa einem halben bis einen Meter ist für die Verkehrssicherheit auf Radwegen ausreichend. Welche Vorgaben sind Ihnen für die Breite der Rand-schnitte bekennt?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Pflegearbeiten wurden vom Landesbetrieb Straßen durchgeführt. Welche Vorgaben hier bestehen, ist nicht bekannt und kann bei dem zuständigen Straßenbaulastträger erfragt werden.“

Frage 5 der SBL: Gibt es ein umweltverträglicheres Konzept als das oben erwähnte‚ für den Fall, dass regelmäßige, mehrmalige Wegrandschnitte in dieser Breite für unbedingt erforderlich und rechtmäßig erachtet werden?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Den Straßenbaulastträgern ist seitens des HSK empfohlen werden, das Straßenbegleitgrün abschnittweise zu pflegen und den Mahdzeitpunkt möglichst weit in den Spätsommer zu schieben. Der Verkehrssicherungspflicht ist aber zu genügen. In diesem Zusammenhang ist ergänzend anzuführen, dass der öffentliche Straßenbaulastträger bei den Arbeiten betriebswirtschaftliche Grundsätze (z.B. Kostenminimierung, Arbeitseinsätze bei reduziertem Personalbestand, Einsatz von Großmaschinen) berücksichtigen muss und dies oft im Widerspruch zu einer optimalen Pflege des Straßenbegleitgrüns im Sinne des Naturschutzes steht. Daher sollte man sich darüber bewusst sein, dass sich Pflegemaßnahmen im Straßen- oder auch Fahrradwegebereich nie ohne jedwede Kritik aus der Bevölkerung durchführen lassen.

Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

Anmerkung:
Eine Erklärung, warum die Randstreifen neben dem Fahrradweg in einer so großen Breite gemäht wurden, liefert die Antwort aus dem Kreishaus leider nicht. Wir werden das Thema (bezogen auf alle Radwege im Kreisgebiet) auf die Tagesordnung des Kreis-Umweltausschusses setzen lassen.

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Die Schlaue Nummer für Bus und Bahn?

By admin at 12:40 pm on Thursday, August 20, 2020

Alles andere als ein Vergnügen: Busfahren in Arnsberg
Alle Bushaltestellen in der Innenstadt von Alt-Arnsberg wurden ab 20.07.2020 wegen einer Sanierungsmaßnahmen an drei Kreisverkehren für fast zwei Wochen gleichzeitig stillgelegt. Eine (dürftige) Information der Fahrgäste erfolgte erst vier Tage vorher, über einige Medien. Alternativen (z.B. einspurige Verkehrsführung für Busse an den Baustellen) wurden nicht geprüft. An den gesperrten Haltestellen wurden keine konkreten Informationen über die nächstgelegene Haltestelle der einzelnen Buslinien ausgehängt, nur die Information, dass ab hier kein Bus fährt. In den Bussen erfolgten weder Anzeigen noch Ansagen über die veränderten Linienwege. Auch an den noch vorhandenen Einstiegshaltestellen gab es keine Information über die veränderten Linienwege. Ersatzfahrpläne wurden nicht erstellt. Auch in den elektronischen Auskunftssystemen gab es keine angepassten Fahrpläne. Planmäßige Anschlüsse zwischen Buslinien funktionierten noch seltener als sonst, zum einen durch verlängerte Fahrzeiten, zum anderen weil An-schlussbusse abfuhren, als der Zubringerbus bereits eingetroffen war und die Fahrgäste noch wenige Meter Weg zum abfahrenden Bus hatten.

Was hat der HSK damit zu tun?
Die RLG ist eine kommunale Gesellschaft, an der der HSK einen Gesellschaftsanteil von 35% hält. Außerdem trägt der HSK etwa 57% des Betriebsverlustes der RLG. Grundlage für die Durchführung des Buslinienverkehrs ist der vom Kreistag beschlossene Nahverkehrsplan.

Fragen der SBL-Fraktion
Dazu stellte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) und selbst häufiger Nutzer von Bus und Bahn, am 04.08.2020 an Landrat Dr. Karl Schneider folgende Fragen

Frage 1 – Hält der Landrat diese Art des Umgangs der RLG mit ihren Fahrgästen für akzep-tabel?

Frage 2 – Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, dass die RLG künftig mehr Rücksicht auf die Belange der Fahrgäste nimmt?

Frage 3 – Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, die Erreichbarkeit der planmäßigen An-schlüsse zwischen zwei Buslinien zu verbessern, z.B. durch technische Hilfsmittel und durch Vorgabe einer maximalen Wartezeit?

Antworten des HSK
Der Hochsauerlandkreis antwortete mit Schreiben vom 14.08.2020 nach Rücksprache mit der RLG

Zu Frage 1:
„Die RLG hat in Abstimmung mit der Stadt Arnsberg die zeitgleiche Sanierung der drei Kreisverkehre während der Sommerferien befürwortet, um die Beeinträchtigungen für die Fahrgäste möglichst gering zu halten. Eine einspurige Verkehrsführung war im Gegenzug nicht umsetzbar. Die zentrale Haltestelle Europaplatzwurde durch die zügige Abwicklung der Baumaßnahme bereits nach einer Woche, ab dem 27. Juli, wieder bedient.

Eine Information der Fahrgäste zu der Baumaßnahme und ihren Auswirkungen auf das Nahverkehrsangebot erfolgte in der 29. Kalenderwoche — rechtzeitig vor Sperrung der Haltestel-len — auf der Internetseite der RLG und ebenso in der Presse. Die Sperrhinweise wurden parallel an den Haltestellen ausgehängt (siehe Anlage). Inwieweit weitergehende linienbezogene Informationen zielführend sein können, wird die RLG im Rahmen ihres Fahrgastmarke-tings erörtern.

Eine frühere Verkehrsmeldung konnte zudem nicht veröffentlicht werden, da der Straßenbaulastträger erst Anfang der 29. Kalenderwoche final über Start und Umfang der Baumaßnahme informierte. Bedingt durch diesen kurzen zeitlichen Vorlauf war auch eine Berücksichtigung der Fahrplanänderungen in den digitalen Informationssystemen nicht mehr möglich.“

Zu Frage 2:
„Die optimale Planung, Kommunikation und Umsetzung von Umleitungsverkehren erfordert eine frühzeitige Einbindung der Verkehrsunternehmen durch den Straßenbaulastträger. Der Nahverkehrsplan Hochsauerlandkreis weist daher auf die rechtzeitige Meldung aller geplanten Eingriffe ins Straßennetz hin, die eine Störung des Betriebs verursachen können.

Die Verkehrsunternehmen pflegen eine enge Vernetzung zu den Straßenbaulastträgern und bauen diese fortlaufend aus, um durch eine frühzeitige und abgestimmte Planung die Beeinträchtigungen für den Fahrgast so gering wie möglich zu halten.“

Zu Frage 3:
„In Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme können Anschlüsse nicht immer erreicht werden und zusätzliche Reisezeit muss eingeplant werden. Insofern sind in der Regel vergleichsweise kurze und umfassende Maßnahmen zu schwächer nachgefragten Reisezeiten. wie in den Ferien, zu favorisieren.

Abgesehen von den besonderen Bedingungen in Verbindung mit Baumaßnahmen setzen planmäßige Anschlüsse eine solide Fahrplanung voraus. Diese hat jedoch bei einer Vielzahl von relevanten Anschlusspunkten ihre Grenzen und muss entsprechend der tatsächlichen Nachfrage und der betrieblichen Möglichkeiten Prioritäten folgen.

Die Digitalisierung bietet neue Informationsmöglichkeiten, die zunehmend zum Einsatz kommen. Verknüpft mit linienspezifischen Wartezeiten können Anschlüsse bei geringen Verspätungen hergestellt werden. Die Anforderung an einen zuverlässigen Verkehr in der Gesamtsicht eines Betriebstages setzt jedoch auch hier trotz aller technischen Möglichkeiten Restriktionen, um Verspätungslagen im Laufe eines Tages nicht zu potenzieren.“

„Info-Plakat“ der RLG
Als Anlage ist dem Schreiben die rot/graue „Aktuelle Haltestelleninformation“ beigefügt mit dem Hinweis:

„… diese Haltestelle kann wegen Straßenbauarbeiten von Montag, 20.07.2020 bis Freitag, 31.07.2020 nicht bedient werden. ….

… Bitte entschuldigen Sie alle damit verbundenen Unannehmlichkeiten. …

… Falls Sie Fragen haben oder …. , helfen wir Ihnen gerne weiter.

… Die schlaue Nummer für Bus und Bahn

0 180 3/ 50 40 30 …“

Fazit:
Ein völlig misslungene Planung, und eine völlig unzreichende Information.
Für die Belange der Fahrgäste scheint sich die Behörde nicht zu interessieren…

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Diverse „Pannen“ beim Busfahren in Arnsberg – SBL stellt dazu eine Anfrage

By admin at 8:52 pm on Sunday, August 9, 2020

Alle Bushaltestellen in der Innenstadt von Alt-Arnsberg wurden ab 20.07.2020 wegen einer Sanie-rungsmaßnahmen an drei Kreisverkehren für fast zwei Wochen gleichzeitig stillgelegt. Eine (dürftige) Information der Fahrgäste erfolgte erst vier Tage vorher, über einige Medien. Alternativen (z.B. einspurige Verkehrsführung für Busse an den Baustellen) wurden nicht geprüft. An den gesperrten Haltestellen wurden keine konkreten Informationen über die nächstgelegene Haltestelle der einzelnen Buslinien ausgehängt. In den Bussen erfolgten weder Anzeigen noch Ansagen über die veränderten Linienwege. Auch an den noch vorhandenen Einstiegshaltestellen gab es keine Information über die veränderten Linienwege. Ersatzfahrpläne wurden nicht erstellt. Auch in den elektronischen Auskunftssystemen gab es keine angepassten Fahrpläne. Planmäßige Anschlüsse zwischen Buslinien funktionierten noch seltener als sonst, zum einen durch verlängerte Fahrzeiten, zum anderen weil Anschlussbusse abfuhren, als der Zubringerbus bereits eingetroffen war und die Fahrgäste noch wenige Meter Weg zum abfahrenden Bus hatten.

Die RLG ist eine kommunale Gesellschaft, an der der HSK einen Gesellschaftsanteil von 35% hält. Außerdem trägt der HSK etwa 57% des Betriebsverlustes der RLG. Grundlage für die Durchführung des Buslinienverkehrs ist der vom Kreistag beschlossene Nahverkehrsplan.

Dazu stellte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) und selbst häufiger Nutzer von Bus und Bahn, am 04.08.2020 an Landrat Dr. Karl Schneider folgende Fragen:

1. Hält der Landrat diese Art des Umgangs der RLG mit ihren Fahrgästen für akzeptabel?

2. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, dass die RLG künftig mehr Rücksicht auf die Belange der Fahrgäste nimmt?

3. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, die Erreichbarkeit der planmäßigen Anschlüsse zwischen zwei Buslinien zu verbessern, z.B. durch technische Hilfsmittel und durch Vorgabe einer maximalen Wartezeit?

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Ist der “Heimathafen” noch zu halten?

By admin at 4:40 pm on Friday, August 7, 2020

In der letzten Woche fand eine Krisensitzung des Aufsichtsrates des Flughafens Paderborn/Lippstdt statt. Bekanntlich ist der Hochsauerlandkreis einer der sieben kommunalen Gesellschafters dieses Airports. Aus der heimischen Presse erfahren wir über die aktuelle Situation mal wieder nichts, denn da sind kritische Berichte eher unüblich…
Aber es gibt ja auch in den Nachbarkreisen Lokalpresse, und zwar in den für den Flughafen wichtigen Kreisen Paderborn und Lippstadt sogar jeweils mehrere Tageszeitungen.
Besonders hilfreich ist hier mal wieder die Lektüre der Lippstädter Tageszeitung “Der Patriot”.

Dort erschien am 31. Juli ein Artikel mit der eindeutigen Überschrift “Zäsur am Airport Paderborn-Lippstadt: Sanierungskonzept basiert auf massivem Stellenabbau
Die wirtschaftliche Situation habe sich “so sehr verschärft, dass der Airport nun innerhalb des nächsten halben Jahres in allen Bereichen neu aufgestellt werden müsse, hieß es dazu nach der Krisensitzung vom Kreis Paderborn als größtem Gesellschafter”.
“Festgestanden habe bereits Ende Juni, dass der Flughafen seine Kapazitäten deutlich herunterfahren und seine Kosten an die zu erwartenden Erlöse anpassen müsse, um dann in besseren Zeiten wieder hoch fahren zu können. Laut Kreis Paderborn fallen wegen der Corona-Krise trotz hoher Kurzarbeitsquote monatliche Verluste in Höhe von rund 700.000 Euro an.”

In ihrer heutigen Ausgabe veröffentlicht diese Zeitung ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Flughafens.
Eine der Fragen lautete: “Inzwischen ist in verschiedenen Medien die Rede von 25 bis 30 Millionen Euro Kosten, die insgesamt auf die Gesellschafter für die Sanierung zukommen könnten, um den Flughafen in verkleinerter Form betreiben zu können.”
Die Antwort enthält kein Dementi, aber auch keine klare Aussage: „Das möchte ich weder bestätigen noch dementieren. Mit den genauen Zahlen müssen sich die Gesellschafter auseinandersetzen“.

Ein Weiterbetrieb des Flughafens in Büren-Ahden könnte also für den HSK und die anderen kommunalen Gesellschafter sehr teuer werden! Daher sollte nur ernsthaft über eine Schließung nachgedacht werden. Es gibt bereits jetzt zu viele Regionalflughäfen in der Umgebung (Dortmund-Wickede, Münster-Greven, Kassel-Calden). Die Zukunftsaussichten für den Flugverkehr sind schlecht (auch aus ökologischen Gründen!), für die Regionalflughäfen ganz schlecht, und für den “Heimathafen” noch schlechter! Und vom Paderborner Hbf fahren – ebenso wie ab Lippstadt und Soest – stündlich durchgehende Züge zu den Flughäfen in Düsseldorf und Hannover, die immer ein größeres Verkehrs-Angebot haben werden als es in Ahden je bestand. Paderborn, Lippstadt und Soest wären also auch ohne “eigenen” Flughafen gut an das Luftverkehrsnetz angebunden.

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Bleibt die Lage des Flughafens Paderborn/Lippstadt desaströs?

By admin at 3:43 pm on Wednesday, June 10, 2020

Glück
*Dank“ Corona war der Anblick des Himmels schön wie nie. Sah er nicht aus wie von Caspar David Friedrich gemalt? Blau bis zum Horizont. Nicht ein Kondensstreifen weit und breit. Die Vögel zogen ruhig und ungestört ihre Bahnen.

Desaster
Das herrliche BLAU kam nicht von ungefähr. *Dank“ Corona brachen weltweit die Flüge und damit die Fluggastzahlen dramatisch ein. In wirtschaftlicher Hinsicht war und ist das ein Desaster. Ob kleine Airports, wie der *Heimathafen“ Paderborn-Lippstadt, den Absturz überleben, steht in den Sternen.

Verlustausgleich
Dabei hatten die kommunalen Gesellschafter des Paderborner Flughafens – die Kreise Paderborn, Gütersloh, Höxter, Lippe, Soest und Hochsauerlandkreis sowie die Stadt Bielefeld – erst kürzlich die Verdoppelung des Verlustausgleichs von bis zu fünf Millionen Euro pro Jahr beschlossen. Die finanzielle Schieflage des kleinen Airports bestand offenbar schon vor Corona. Die Passagierzahlen sind seit einigen Jahren rückläufig.

Forderungen
Angesichts der angespannter Lage des Flughafens Paderborn/Lippstadt und anderer NRW-Airports ist der Ruf nach finanzieller Unterstützung nicht verwunderlich. Bereits im März erhielten Ministerpräsident Armin Laschet sowie einige NRW-Minister von mehreren Landräten und Bürgermeistern Hilferufe, u.a. auch vom Landrat des Kreises Paderborn. Das Argument der Kommunalpolitiker: Es drohe die existenzielle Gefährdung eines systemrelevanten Bestandteils der Verkehrsinfrastruktur.

Warnhinweis
Die weltweite Reisewarnung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, für Schengen-assoziierte Staaten und für das Vereinigte Königreich gilt *nur“ noch bis zum 14.06.2020. Komplette Entwarnung bedeutet das aber nicht.
Dazu die Bundesregierung am 03.06.2020:
*Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da weiterhin mit starken drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Dies gilt bis auf weiteres fort.“

Neustart
Der *Heimatflughafen“ in Büren will in diesem Monat trotzdem den Neustart wagen.
Das Westfalenblatt am 30.05.2020:
*OWL-Airport in Wartestellung * Wiederaufnahme des Flugbetriebs in Paderborn nicht vor Ende Juni.“
Weiter heißt es in dem Beitrag, der
Flughafen wolle am 22.06. wieder startklar sein und, dass noch fast alle 200 Mitarbeiter/innen in Kurzarbeit seien.

Nachtrag
Für 2019 verzeichnete der Paderborn-Lippstadt Airport nach eigenen Angaben rund 693.500 Passagiere und damit ein Minus von 5,8 Prozent im
Vergleich zu 2018.

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Kfz Online an- oder abmelden: Realisierung im HSK nicht absehbar

By admin at 1:00 pm on Thursday, March 5, 2020

Der Bundesverkehrsminister, bekannt für großzügige Ankündigungen, hatte es den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt:
Nach der „Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ des Bundesverkehrsministers sollte bereits zum 01.10.2019 die internetbasierte Abwicklung aller Kfz-Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen deutschlandweit möglich sein (Projekt „i-Kfz“, Stufe 3). Dies umfasst insbesondere Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte für die Sitzung des HSK-Wirtschaftsausschusses am 2. März beantragt, dass dort über den Umsetzungsstand und die Nutzung im HSK berichtet werden sollte.

Der mündliche Bericht im Ausschuss zeigte ein Desaster: Was seit fast einem halben Jahr funktionieren sollte, liegt noch in weiter Ferne! Bisher gab es für die “Stufe 3″ noch keinen einzigen Nutzer, und das wird sich wahrscheinlich in diesem Jahr auch nicht mehr ändern. Denn der Portalbetreiber hat Probleme mit der Datenverarbeitung, es kann die erforderlichen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen. Zuständig für das Portal ist übrigens das Kommunale Rechenzentrum (SIT, früher: KDVZ), an dessen Kompetenz schon öfters erhebliche Zweifel entstanden sind.

Abgesehen davon käme selbst dann, wenn das Online-Portal funktionieren würde, das Online-Verfahren nur für wenige Bürgerinnen und Bürger in Frage. Denn das Auto darf nicht vor 2015 zugelassen sein, ein neuer Personalausweis ist Pflicht. Außerdem sind ein Lesegerät oder ein Smartphone und die Möglichkeit zur Durchführung von Online-Überweisungen nötig.

Nur das Abmelden eines Fahrzeugs (Stufe 1″) funktioniert laut Hochsauerlandkreis im Moment auch Online. Da auch hier die sehr speziellen Anforderungen an die Ausstattung des Nutzers gelten, gibt es hierfür aber nur etwa 30 Nutzer im Jahr.

Erfolgreiche Digitalisierung sieht anders aus…

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Über Zugausfälle, 365-Euro-Tickets, Online-An- und -Abmeldungen von Kfz und noch etwas mehr

By admin at 6:45 pm on Tuesday, February 18, 2020

Am 02.03.2020 um 17.00 Uhr tagt zum 26. Mal in dieser Legislaturperiode im Kreishaus in Meschede der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus (WST).
Auf der Tagesordnung stehen nicht uninteressante Punkte wie
– Ein Bericht über die Entwicklung der Zugausfälle und -verspätungen im Sauerlandnetz und deren finanzielle Auswirkungen (Vorlage 9/1422)
– Ein Bericht über die Entwicklung der Fahrgastzahlen im Sauerlandnetz.
hier: Ergebnisse der Fahrgastzählung aus dem Jahr 2018 (Vorlage 9/1421)

und
– Die Einführung eines 365-Euro-Tickets im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung (Vorlage 9/1423)

Die Antragsteller „365-Euro-Ticket“ sind die Kreistagsfraktionen DIE LINKE und die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW).
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=9227

Die Sache wird anscheinend ernst. In der betreffenden Vorlage steht u.a.:
„Nach nunmehr erfolgter Analyse der Ticketerlöse wird Herr Matthias Hehl, Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH, in der aktuellen Sitzung entsprechend dem Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion zu den möglichen finanziellen Auswirkungen der Einführung eines 365-Euro-Tickets berichten, darüber hinaus zu den aktuellen Untersuchungen auf Ebene des WestfalenTarifs und zu Modellversuchen in anderen Regionen.“ …
… „Gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und in Abstimmung mit dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe wird der Hochsauerlandkreis die möglichen Maßnahmen für einen Förderantrag prüfen, der den aktuell bekannten Auswahlkriterien entspricht. Hierbei wird auch das Thema Tarif eine wichtige Rolle spielen und u. a. aktuelle Untersuchungen zu einem attraktiveren JobTicket sowie Überlegungen zu einem kreisweit gültigen Ticket einbeziehen, um die Nutzung des ÖPNV im Kreisgebiet weiter zu steigern. Gespräche hierzu werden derzeit auf Ebene der Partner im WestfalenTarif geführt, insbesondere aber auch mit dem Kreis Soest als Miteigentümer der RLG Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH.“

Mehr dazu in der Drucksache 9/1423!
Klick:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTf6ioRTrbgHcRP8JcJRT1YJdEfka3yECG4tB4vr3RNs/Vorlage_9-1423.pdf

Die Tagesordnung des WST wird nun noch etwas voller; denn am 16.02.2020 reichte Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), fristgerecht zwei weitere Anträge ein:

a) Zugausfälle und -verspätungen
b) Online-An- und Abmeldungen von Kfz

Für den Fall, dass jemand die Begründungen und Erläuterungen für diese beiden Anträge lesen möchte, hier zunächst der Antragstext „Bericht über die aktuelle Situation betr. Zugausfälle und -verspätungen im Kreisgebiet:

„Dieses Thema stand bereits am 19.06.2018 und am 24.06.2019 auf der Tagesordnung des Ausschusses. In der Ausschusssitzung am 24.06.2019 hat ein Vertreter der DB Regio auf Antrag unserer Fraktion vom 24.02.2019 einen Bericht über die Verkehrssituation auf den Linien RE17 und RE57 gegeben. Damals wurden spürbare Verbesserungen angekündigt. Angekündigt wurde für die Mängel der neuen Pesa-Züge der “Abschluss” der “Rollkuren im Herbst 2019″.

Die angekündigten Verbesserungen und der Rollkur-Abschluss scheinen aber nicht erfolgreich zu sein. Seit dem Fahrplanwechsel zum 15.12.2019 haben die Pesa-Fahrzeugtypen 632 und 633 – deren Einsatz Pflichtbestandteil der Neuvergabe des Sauerlandnetzes war – nur noch einen geringen Anteil an den Verkehrsleistungen der DB; die meisten Fahrten erfolgen mit alten 644er-Triebwagen. Trotzdem kommt es nach wie vor häufig zu erheblichen Verspätungen und Zugausfällen. Z.B. entstand heute auf der RE17 eine Verspätung von mehr als einer halben Stunde, weil sich zwei 633er-Triebwagen in Warburg nicht entkoppeln ließen. Dies führt zu Anschlussverlust nicht nur für Fahrgäste im betroffenen Zug, sondern auch in Gegen- und Folgezügen.“

Und jetzt noch die Begründung des SBL-Sprechers Reinhard Loos für seinen Antrag „Bericht über die Online-An- und -Abmeldung von Kfz“:

„Nach der „Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ des Bundesverkehrsministers sollte zum 01.10.2019 die internetbasierte Abwicklung aller Kfz-Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen deutschlandweit möglich sein (Projekt „i-Kfz“, Stufe 3). Dies umfasst insbesondere Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung. In der Sitzung des Ausschusses soll über den Umsetzungsstand und die Nutzung im HSK berichtet werden.“

Spätestens am 03.03.2020 wissen wir mehr.

PS: Die Sitzung des WST ist öffentlich.

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Schritte zur Verkehrswende auch im HSK

By admin at 2:36 pm on Wednesday, December 18, 2019

Zu 6 Themenbereichen hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion Anträge für die Haushaltsberatung am Freitag (20. Dezember, ab 14 Uhr im Kreishaus in Meschede) im Kreistag eingebracht. Einer davon ist die Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV (Bahn und Bus) im HSK.

Hier der komplette Antrag:

“Anträge für TOP 7 ff. der Sitzung des Kreistags am 20.12.2019
Thema: Verkehrswende

Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen die folgenden 6 Anträge:

1. An den Bahnhöfen bzw. Bahn-Haltepunkten Neheim-Hüsten, Arnsberg, Freienohl, Meschede, Bestwig, Olsberg, Brilon-Wald, Marsberg, Winterberg und Brilon-Stadt werden von den Bushaltestellen aus sichtbare Anzeigen eingerichtet und instand gehalten, die die Anzahl der Minuten bis zur Ankunft des nächsten Zuges aus den einzelnen Fahrtrichtungen anzeigen.

2. An allen Umstiegshaltestellen im Kreisgebiet (z.B. Arnsberg Neumarkt) werden Dynamische Fahrgastinformationssysteme eingerichtet, mit Anzeige aller tatsächlichen Abfahrten in der nächsten Stunde.

3. Die Zuordnung der Fahrpreisstufen nach dem “RLG-Tarif” wird so überarbeitet, dass für Fahrten im und aus dem Gebiet des HSK dieselben Fahrpreise zu zahlen sind wie im Kreis Soest.

4. Fahrräder können bei Fahrten im, aus dem und ins Kreisgebiet kostenlos mitgenommen werden (wie z.B. bereits in Hessen und Thüringen).

5. An jedem ersten Samstag im Monat kann der ÖPNV im Kreisgebiet ohne Fahrschein genutzt werden.

6. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, ein neues Konzept für die Durchführung von Dienstreisen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erstellen, in dem vermehrt die Deutsche Bahn genutzt wird.

Begründung und Erläuterung:

Ein wesentlicher Faktor für Umweltschäden ist der derzeitige Modal Split. Im Gebiet des HSK haben Kfz einen besonders hohen Anteil an der Verteilung der Transportleistungen. Die Nutzung von Kfz wird im ländlichen Raum auch in Zukunft ein wichtiger Faktor für die Mobilität sein. Aber auch im HSK könnte der Anteil des ÖPNV erhöht werden.

zu 1./2.
Ein wesentliches Kriterium für die Nutzung des ÖPNV ist die Qualität des Angebots, insbesondere auch das Erreichen von Anschlüssen. Derzeit kommt es vor, dass ein nur im 1- oder 2-Stunden-Takt verkehrender Bus wenige Sekunden vor Ankunft eines Zuges abfährt. Dies führt für die Fahrgäste zu sehr negativen Erlebnissen. Durch bessere Information für Fahrgäste und Busfahrer*innen über die anstehenden Ankunfts- und Abfahrtszeiten ließe sich die Qualität des ÖPNV deutlich verbessern.

zu 3.
Die Fahrpreise im HSK sind außergewöhnlich hoch.
Einige Beispiele für Verbindungen zwischen Bahnhöfen:

Preisstufe 2M (4,10 Euro für < 10 km)
Brilon-Stadt – Brilon-Wald
Brilon-Wald – Messinghausen

Preisstufe 3M (5,60 Euro für ca. 10 km)
Brilon-Wald – Willingen
Arnsberg – Freienohl
Bigge – Siedlinghausen
Meschede – Oeventrop

Preisstufe 4M (7,70 Euro für ca. 20 km)
Bigge – Winterberg
Oeventrop – Bestwig

Im Nachbarkreis Soest wird für gleich lange Entfernungen häufig eine Preisstufe niedriger als im HSK berechnet (z.B. Soest – Werl: Preisstufe 2M). Dies sollte auf das Niveau des Kreises Soest angepasst werden.

zu 4.
Die Kombination von Bahn und Fahrrad erhöht gerade in ländlichen Regionen die Nutzungsmöglichkeiten für Bahnfahrten erheblich.

zu 5.
Ein solches Angebot an einem Wochenend-Tag pro Monat soll für die Nutzung des ÖPNV werben. Auch der Rat der Stadt Paderborn hat am 17.12.2019 einen solchen Beschluss gefasst. Die Stadt Hamm hat ein noch umfangreicheres ticketloses ÖPNV-Angebot beschlossen.

zu 6.
Die Kreisverwaltung sollte bei der Nutzung des ÖPNV mit gutem Beispiel voran gehen. Für zahlreiche Fahrten ist nach wie vor nur die Nutzung eines Pkw sinnvoll. Vor allem für Reisen in andere Städte mit Bahnhof sollte jedoch bevorzugt die Bahn genutzt werden.”

Preisstufe 2M (4,10 Euro für < 10 km) Brilon-Stadt - Brilon-Wald Brilon-Wald - Messinghausen Preisstufe 3M (5,60 Euro für ca. 10 km) Brilon-Wald – Willingen Arnsberg – Freienohl Bigge – Siedlinghausen Meschede – Oeventrop Preisstufe 4M (7,70 Euro für ca. 20 km) Bigge – Winterberg Oeventrop – Bestwig Preisstufe 2M (4,10 Euro für < 10 km) Brilon-Stadt – Brilon-Wald Brilon-Wald – Messinghausen

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Sonderfahrt über die Röhrtalbahn nach Münster

By admin at 12:43 am on Thursday, December 5, 2019

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An der Sonderfahrt mit historischen Schienenbussen von Sundern durch das Röhrtal über Neheim-Hüsten nach Münster am 1. Advent nahmen 211 Personen teil. Der fünfteilige Schienenbus-Sonderzug der Vulkan-Eifel-Bahn (VEB) war damit ausgebucht. Veranstalter waren der Röhrtalbahn-Arbeitskreis der Lokalen Agenda 21 und der VCD-Kreisverband HSK.

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Zugestiegen wurde in Sundern, Stemel, Hachen, Müschede und Neheim-Hüsten.

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Von dort ging es bis Münster Hauptbahnhof, von wo die Teilnehmerinnen und Teilnehmern die insgesamt fünf Weihnachtsmärkte in der Innenstadt erreichten. Unter den Teilnehmern war auch Sunderns Bürgermeister Ralph Brodel, der in Sundern symbolisch das Abfahrtssignal gab. 10 Aktive der beiden Veranstalter fuhren als Zugbegleiter bin, gaben Erläuterungen zur Strecke und sorgten auch für die Versorgung der Teilnehmer mit Getränken und Adventsgebäck.

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Die über 60 Jahre alten Wagen erfüllten ihre Aufgaben problemlos. Mit meist 90 km/h fuhren sie von Neheim-Hüsten ohne Zwischenhalt bis Münster, über Unna und Hamm, und erreichten minutengenau das Ziel. Auf den Schienen der Röhrtalbahn verlief die Fahrt (noch) deutlicher langsamer, denn die Gleise sind sanierungsbedürftig. Nach Reaktivierung der Strecke für den Personenverkehr wären auch hier deutlich höhere Geschwindigkeiten möglich.

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Ebenso pünktlich wie die Hinfahrt verlief die Rückfahrt ins Sauerland. Von vielen Mitreisenden wurde das Interesse an einer weiteren Sonderfahrt im nächsten Jahr geäußert.

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Flughafen Paderborn/Lippstadt noch mehr in der Bredouille?

By admin at 11:47 pm on Sunday, December 1, 2019

Fluglinie wird gestrichen
Mit dem nächsten Sommerflugplan ab dem 29. März 2020 will die Lufthansa die Flüge von Paderborn nach Frankfurt streichen. Seit zwei Jahren wurde die Linie zweimal am Tag von Montag bis Sonnabend bedient. Der Grund soll ein wirtschaftlicher sein.

Defizit
Sehr wahrscheinlich wird der Wegfall der Fluglinie für den schon seit einigen Jahren defizitären Airport Paderborn/Lippstadt einen weiteren Rückgang der Passagierzahlen und der Einkünfte bedeuten.

Pressemeldungen
Der „Tägliche Anzeiger“ aus Holzminden schrieb Anfang November zu den Verlusten des Regionalflughafens:
„Im vergangenen Jahr hatte der Flughafen einen Fehlbetrag von 4,5 Millionen Euro ausgewiesen. Für das laufende Jahr rechnet man mit einem größeren Defizit, erwartet werden 5,7 Millionen Euro.“
Klick: https://www.tah.de/lokales/lokalnachrichten/news-single/lufthansa-streicht-fluege-vom-airport-paderborn.html
und
https://www.nw.de/nachrichten/wirtschaft/22605443_Lufthansa-streicht-Verbindung-Paderborn-Frankfurt.html

Weniger Passagiere
Nach Angaben der Zeitung „Neue Westfälische“ verzeichnete der Flughafen Paderborn/Lippstadt im ersten Halbjahr des Jahres 2019 im Vergleich zum Vorjahr weniger Fluggäste.
Die „Neue Westfälische“ zitiert aus einer Mitteilung des Statistischen Landesamts. Demnach flogen 41.500 Passagiere vom „Heimathafen” aus nach Frankfurt und München. 104.200 Fluggäste reisten in den ersten sechs Monaten des Jahres ins Ausland. Damit hätte der Flughafen in Paderborn rund 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verloren. Bei den Auslandspassagieren verzeichnete der Flughafen Paderborn/Lippstadt sogar ein Minus von 3,3 Prozent.
Im selben Zeitraum erreichte der Flughafen Dortmund-Wickede einen Anstieg der Passagierzahl um 20,5 Prozent.
https://www.it.nrw/nrw-flughaefen-36-prozent-mehr-passagiere-im-ersten-halbjahr-2019-97748

Auswirkungen auf HSK
Der HSK ist einer von 7 kommunalen Gesellschaftern des Flughafens Paderborn/Lippstadt. Das bedeutet, auch die Hochsauerländer sind an den Verlusten beteiligt. Angesichts der neuen Zahlen dürfte der „Heimathafen“ wohl ein noch kostspieligeres Vergnügen werden.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8971

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SBL beantragt Berechnungen zum „365-Euro-Jahres-Ticket“

By admin at 12:57 am on Friday, November 22, 2019

Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus (geplant für Montag, 9. Dezember) beantragte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), folgenden Tagesordnungspunkt:

Kosten für den Hochsauerlandkreis durch die Einführung eines 365-Euro-Jahres-Tickets
a) im RLG-Tarifraum (Soest, HSK)
b) im Gebiet der WVG-Gruppe (RLG, RVM, VKU, WLE),
c) im NWL-Tarifraum.

In der Antrags-Begründung und -Erläuterung heißt es:

Zu einem wirksamen Klimaschutz gehört insbesondere auch die Verkehrswende. Diese erfordert eine Steigerung der Attraktivität des ÖPNV. Außer der Qualität und Dichte des Angebots spielen dafür auch die Fahrpreise eine wichtige Rolle. Im HSK sind diese besonders hoch.

In anderen Bundesländern und Kommunen wurden bereits Modelle für Jahrestickets zum Preis von 1 Euro pro Tag entwickelt und teilweise sogar eingeführt.

Die Kreisverwaltung soll nun Modellrechungen für die damit für den Kreis entstehenden zusätzli-chen Kosten vorlegen und erläutern. Diese Modellrechnungen sollen auch berücksichtigen, dass bei verstärkter Nutzung von Bahnen und Bussen zusätzliche Einnahmen entstehen. Es sollen also die Nettokosten (Mehraufwand – Mehreinnahmen) dargestellt werden.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Anträge zum im Jahr 2019 beschlossenen Nahverkehrsplan.

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VCD: „Die mittlerweile für die Röhrtalbahn eingeplanten Gelder können also nur dafür ausgegeben werden – oder werden in einer anderen Region für die Bahn investiert“

By admin at 1:11 pm on Tuesday, July 2, 2019

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Arbeitskreis Verkehrs der Lokalen Agenda 21 Arnsberg haben am Montag (1. Juli) eine gemeinsame Pressekonferenz zur Reaktivierung der Röhrtalbahn durchgeführt. Über die Röhrtalbahn soll am Freitag im Kreistag entschieden werden.

Hier der Text des Statements des VCD:

“Der VCD Hochsauerland e. V. setzt sich bereits seit seiner Gründung im Jahr 1995 für den Personenverkehr auf der Röhrtalbahn ein. Die zahlreichen vom VCD durchgeführten Sonderfahrten haben immer einen regen Zuspruch aus der Bevölkerung erfahren.

Mit der Bahnreform im Jahr 1994 ist der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Ländersache geworden. Der Bund stellt zu diesem Zweck die sog. „Regionalisierungsmittel“ zur Verfügung. Aufgabenträger für den SPNV in unserer Region ist der „Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe (ZRL)“, der als Grundlage seines Handelns einen Bedarfsplan aufstellt.

Nachdem die Röhrtalbahn sich anfangs in diesem Schienenverkehrsbedarfsplan in der Kategorie „weiterer Bedarf nach 2015“ befand, waren die durchweg positiven Ergebnisse der in den Jahren 2008 bis 2011 seitens der im Auftrag des HSK und des ZRL durchgeführten „Nutzen-Kosten-Analyse“ Anlass, die Röhrtalbahn in den „vordringlichen Bedarf“ hochzustufen. Ein entsprechender Auftrag erfolgte u. a. durch Beschluss des HSK-Kreistages am 16.12.2011.

„Wären die Ergebnisse damals negativ gewesen, wäre eine Reaktivierung nicht weiterverfolgt worden. Nun aber könnten nach Aussage des ZRL bereits im Jahr 2025 wieder Personenzüge fahren – das Ziel ist also zum Greifen nah.“, sagt Stefan Weh, VCD-Vorsitzender im HSK.

Beim ZRL sind die Haushaltsmittel für die sog. „Standardisierte Bewertung“, ein bundeseinheitliches Verfahren zur Bewertung von Verkehrswegen, nun fest eingeplant und müssen nur noch abgerufen werden.

Auch aus Fahrgastsicht könne die Bahn im Vergleich zum Bus gleich mehrere Pluspunkte verbuchen:
Sie ist unabhängig vom alltäglichen Stau und bietet daher eine höhere Anschlusssicherheit an andere Züge. Fahrräder, Kinderwagen, Rollatoren können in erhöhter Zahl mitgenommen werden, die Bahn ist schneller, bietet eine ruhigere Fahrt und WCs.

„In allen Sektoren des Verkehrswesens ist eine Mobilitätswende im Gange. Daher ist gut beraten, wer diesen Prozess vor Ort aktiv gestaltet und sich nicht von ihm überrollen lässt“, blickt der VCD optimistisch in die Zukunft. Gerade in den Kommunen vor Ort könnten wichtige Bausteine zur CO2-Einsparung umgesetzt werden. „Bereits heute sind auch bei der Bahn alternative Antriebe wie Wasserstoff- und Akkutriebwagen im Einsatz und werden im nächsten Jahrzehnt gegenüber der Dieseltraktion die Oberhand gewinnen. So arbeitet der SPNV-Aufgabenträger bereits an einer Elektrifizierungsstrategie für das komplette Dieselnetz“, sagt der Bahnexperte Weh, der auch Mitglied des VCD-Landesvorstandes ist.

SPNV ist ein Teil der Daseinsvorsorge, die der Staat betreibt, um Infrastrukturen bereitzustellen und unterschiedliche Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land auszugleichen. Um derartige Prozesse sinnvoll zu steuern, verteilt der Staat Steuermittel zweckgebunden. „Die mittlerweile für die Röhrtalbahn eingeplanten Gelder können also nur dafür ausgegeben werden – oder werden in einer anderen Region für die Bahn investiert“, so der VCD-Vorsitzende. „Die heimische RLG, die ja zu einem Großteil dem HSK gehört, ginge dann leer aus!“

Auch in einem aktuellen Antrag der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen vom 18.06.2019 heißt es: “Ein wichtiger Baustein zur Stärkung des SPNV ist auch die Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken und Haltepunkten… Das Potential für SPNV-Reaktivierungen ist in allen Landesteilen groß.” Darunter steht der Name des Kreisvorsitzenden der HSK-CDU, und mit diesen Aussagen hat er Recht!”

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