Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Absehbare Krise

By adminRL at 11:57 am on Wednesday, April 13, 2016

Über die Versäumnisse des RWE-Konzerns und über die schlechten Perspektiven für die Kommunen, die immer noch große Aktienpakete der RWE halten, hat gestern abend das ZDF-Magazin “Frontal 21″ berichtet:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2715906/Kommunen-leiden-unter-RWE-Krise#/beitrag/video/2715906/Kommunen-leiden-unter-RWE-Krise

Im Bericht werden die Städte Mülheim und Dortmund konkret als betroffene kommunale Aktienbesitzer genannt. Das Aktienpaket des Hochsauerlandkreises ist aber mit 5,8 Mio Stück kaum kleiner.
Aus dem Bericht ist auch zu erfahren, dass die Städte Düsseldorf und Gelsenkirchen sich rechtzeitig von ihren RWE-Aktienpaketen getrennt haben, was sich für ihre kommunalen Finanzen sehr gut ausgewirkt hat.

In der nächsten Woche (am 20.04.) findet die RWE-Hauptversammlung statt. Dann wird voraussichtlich auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen werden, dass die RWE gar keine Dividende mehr zahlt. Das bedeutet für den HSK einen jährlichen Einnahmeausfall von fast 6 Mio Euro., neben mehr als 400 Mio Euro Wertverlust in der Bilanz infolge der sinkenden Aktienkurse.
Was werden die Folgen des Ausfalls der Dividende sein?

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Förderverfahren „Ärztin PLUS“ kostet …

By adminRL at 5:10 pm on Tuesday, April 5, 2016

… der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises unterm Strich 56.884,57 Euro (es sei denn, die Versicherung tritt für den Schaden ein).

Das Projekt „Ärztin PLUS“ hatte das Ziel, Ärztinnen und medizinisches Fachpersonal für den ländlichen Raum zu gewinnen. Leider ist es weitgehend gescheitert. Wir berichteten …
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6459

Woher wissen wir, was das Förderverfahren gekostet hat?
Aus der Antwort der Kreisverwaltung vom 04.03.2016 auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 16.02.2016!

Gesamtkosten in Höhe von über 188.000 Euro
Die SBL/FW fragte den Landrat:
In welcher Höhe sind nach Ihrer Einschätzung durch das weitgehende Scheitern dieses Pro-jekts für den HSK, die WFG und andere Beteiligte gegenüber der Planung zu Projektbeginn zusätzliche Kosten und/oder Schäden entstanden?
Wie verteilen sich diese auf die einzelnen Beteiligten?
Der Landrat antwortete:
Von den Gesamtkosten des Projektes in Höhe von 188.102,06 € hätte die WFG bei erfolgreicher Beendigung Fördermittel des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 60 % = 112.861,23€ erhalten.
Tatsächlich ausgezahlt wurden 55.976,66 €. Somit beträgt der Schaden der WFG 56.884,57 €. Anderen Beteiligten ist kein Schaden entstanden. Die WFG hat bei ihrer Vermögeneigenschadenversicherung diesen Schaden angemeldet. Eine endgültige Entscheidung über die Regulierung steht noch aus.

Kreistag verspätet informiert
Die SBL/FW fragte:
Landrat und Kreisverwaltung haben wiederholt erklärt, dass der Kreistag sein Steuerungsrecht für die kreiseigenen Gesellschaften über die Wirtschaftspläne wahrnehmen könne und er über wesentliche Abweichungen von den Wirtschaftsplänen informiert würde. Warum ist der Kreistag dann erst aufgrund unserer Anfrage über das Scheitern des Projekts “Ärztin PLUS” und die finanziellen Folgen informiert worden?
Der Landrat antwortete:
Die verminderte Einnahme aus Fördermitteln ist bereits im Jahresabschluss der WFG 2014 berücksichtigt worden. Die Gremien der WFG haben den Jahresabschluss beschlossen und in diesem Zuge wurden diese — besetzt u. a. mit Kreistagsmitgliedern (Anmerkung der Redaktion: Die SBL ist dort nicht vertreten)- durch die Geschäftsführung wie mit Schreiben vom 28.01.2016 bereits mitgeteilt, ordnungsgemäß informiert. Hierbei wurde ich als Aufsichtsratsmitglied ebenfalls informiert. Leider ist mir im Nachgang entgangen den Kreistag hierüber zu informieren. Ich bitte um Nachsicht.

Alle anderen Förderprojekte erfolgreich
Die SBL/FW fragte:
Bei welchen weiteren Projekten, an denen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauer-land mbH beteiligt ist, sind in den letzten fünf Jahren zusätzliche Kosten entstanden, weil die Projekte nicht erfolgreich verlaufen sind und/oder erwartete Fördergelder zurückgefordert und/oder nicht ausgezahlt wurden?
Gibt es aktuell Projekte unter Beteiligung der WFG, denen eine solche Entwicklung droht?
Der Landrat antwortete:
In den letzten 5 Jahren sind alle weiteren Förderprojekte, an denen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH beteiligt war, erfolgreich verlaufen. Es sind keine zusätzlichen Kosten entstanden. Fördermittel wurden nicht zurückgefordert.
Das gleiche gilt für die aktuellen Projekte.

Noch eine Anmerkung:
Mittlerweile ist die SBL/FW-Fraktion im Besitz einer 32seitigen Broschüre im Format DIN-A4 über das Projekt. Sie wurde von der WFG herausgegeben und enthält ganz viele große und bunte Bilder, aber fast keinen Text. Nicht weniger als 11 Bilder im Innenteil erstrecken sich jeweils über 2 Druckseiten. Über die Situation im HSK erfahren die LeserInnen nichts. So eignet sich diese Broschüre hervorragend als Bilderbuch für das Enkelkind eines Kreistagsmitglieds der SBL/FW, aber das war sicher nicht der Zweck und rechtfertigt nicht die vermutlich hohen Kosten… Wir werden weiter nachfragen.

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RWE-Aktien – Offenbar will der HSK seine gescheiterte Anlage-Strategie nicht ändern

By adminRL at 11:56 pm on Friday, April 1, 2016

Nicht wirklich eine Überraschung
Der RWE-Konzern schüttet im nächsten Jahr 0,00 Euro Dividende an seine Stamm-Aktionäre aus. Das ist ein Trauerspiel, auch und vor allem für seine Großaktionäre wie die Städte Dortmund und Essen und für den Hochsauerlandkreis. Schließlich könnte das Dividenden-Desaster Nachteile für alle Bürgerinnen und Bürger dieser Kommunen mit sich bringen, z.B. durch eine Erhöhung der Gebühren und Abgaben. Denn die erhofften Einnahmen aus den RWE-Aktien fehlen in den kommunalen Haushalten. Doch irgendwo muss das Geld für die Erledigung der kommunalen Aufgaben ja herkommen.
Der Aktienkurs ist auch nicht so prickelnd. Am 29.03.2016, dem ersten Handelstag nach Ostern, pendelte er um 10,75 Euro. Wenn man sich überlegt, dass der HSK – direkt und indirekt – etwa 5,86 Mio RWE-Aktien, und damit fast 1% des gesamten Aktienbestandes des Energiekonzerns, hält, kann man schon ins Grübeln kommen.

Was tun?
Das fragte Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), den Landrat. Seine am 1. März 2016 schriftlich gestellten Fragen zur Anlage-Strategie des Hochsauerlandkreises wurden von der Kreisverwaltung mit einem auf den 2. März datierten Schreiben beantwortet. Tenor scheint zu sein: „Es bleibt wie es ist“.

Es geht auch genauer … und länger
Auswirkungen auf den Kreishaushalt?
Die SBL/FW fragte: „Welche Auswirkungen haben Kursverfall und Ausfall der Dividende der insgesamt rund 5,8 Millionen im Besitz des Hochsauerlandkreises befindlichen RWE-Aktien voraussichtlich auf den Kreishaushalt?“
Der HSK antwortete: „Der Rückgang des Aktienkurses führt in Umsetzung der Regelung in § 35 Abs. 5 GemHVO grds. zu einer weiteren Wertberichtigung des bisherigen Beteiligungsansatzes.
Der Zeitpunkt einer Wertberichtigung orientiert sich an der Auslegung des in § 35 Abs. 5 GemHVO enthaltenen Begriffes einer „dauernden” Wertminderung. Wertabschreibungen führen zu einer Reduzierung des Eigenkapitals in der Bilanz des Kreises. Einzelheiten hierzu befinden sich in der Abstimmung mit unseren Wirtschaftsprüfern, sie werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 erläutert.
Die Auswirkung eines nach derzeitiger Erkenntnislage zu erwartenden Dividendenausfalls für das Geschäftsjahr 2015 der RWE AG hängt von der Erwartung ab, die an eine Ausschüttung gestellt worden ist. Aufgrund des Beteiligungskonstrukts wirkt ein Dividendenausfall in der Haushaltsplanung des Kreises für das kommende Jahr 2017. In der dem Kreistag mit der Drcks. 9/401 vorgelegten Ergebnis- und Finanzplanung hat die Verwaltung eine Ausschüttung mit 0,85 Euro/Aktie unterstellt.“

Erhöhung der Kreisumlage scheinbar nicht ausgeschlossen
Die SBL/FW fragte: „Beabsichtigen Sie, die aufgrund des zu erwartenden Dividenden-Ausfalls verursachten Verluste ggf. durch die Erhöhung der Kreisumlage zu kompensieren?“
Der HSK antwortete: „Wie bereits zuvor ausgeführt wurde, trifft die finanzielle Wirkung eines Dividendenausfalles das Haushaltsjahr 2017. Die Verwaltung wird im Zuge der Erstellung des
Planentwurfs 2017 die Folgewirkungen hieraus dem Kreistag zu Entscheidung vorlegen.
Rückwirkungen auf die Kreisumlage sind dabei nicht ausgeschlossen.“

Wertabschreibung anscheinend nicht ausgeschlossen
Die SBL/FW fragte: „Wann wird die Wertberichtigung in der Bilanz des Hochsauerlandkreises erfolgen?“
Der HSK antwortete: „Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.“

Einflussmöglichkeiten der Kommunen unverändert?
Die SBL/FW fragte: „Welche Anzeichen gibt es, dass der von vielen kommunalen Aktionären erhoffte kommunale Einfluss auf die Geschäftspolitik des RWE-Konzern noch vorhanden ist?
Der HSK antwortete: „Hierzu verweise ich auf den Vortrag des (kommissarischen) Vorstandsvorsitzenden der RWE Deutschland AG, Herrn Bernd Böddeling, in der Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2016. Es bestand die Möglichkeit, im Sinne Ihrer Fragestellung diese an Herrn Böddeling zu richten. Im Übrigen haben sich bisher an den Einflussmöglichkeiten von kommunaler Seite keine Veränderungen ergeben. Die Geschäftspolitik der RWE AG wird vom Vorstand und vom Aufsichtsrat des Unternehmens gesteuert, im Aufsichtsrat hat die kommunale Seite unverändert vier Vertreter.“

Kreistag soll über Veräußerung der RWE-Aktien entscheiden
Die SBL/FW fragte: „Stellen Sie Überlegungen an, das RWE-Aktienpaket des Hochsauerlandkreises zu veräußern?
Der HSK antwortete: „Eine Aufgabe oder teilweise Aufgabe der Beteiligung des Kreises an der RWE AG ist ausschließliche Angelegenheit des Kreistages.“

RWE-Beteiligung ist keine Finanzanlage?
Die SBL/FW fragte: „Oder erwarten Sie durch ein weiteres Festhalten an der RWE-Aktien-Beteiligung mehr Vor- als Nachteile?“
Der HSK antwortete: „Es ist in den vergangenen Jahren wiederholt dargelegt worden, dass es sich bei der RWE-Beteiligung des Kreises nicht um eine Finanzanlage handelt, sondern um eine
strategische Beteiligung mit historischem Bezug. Die RWE AG bzw. vormalig die VEW AG sind entstanden aus kommunalen Energieversorgungsunternehmen, die sich in den 1920-iger und 1930-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts zu größeren Einheiten zusammengeschlossen haben. An der grds. Aufgabenstellung, nämlich der Sicherstellung einer ausreichenden Energieversorgung als Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge, hat sich nichts verändert. Auch hat die Beteiligung in den vergangenen Jahren durch hohe Dividendenausschüttungen zu erheblichen Entlastungen im Kreishaushalt geführt. Dies ist wiederholt im Zuge der Etatberatungen der vergangenen Jahre dargelegt worden. Allein seit 2002 sind dem Kreis Erträge im Volumen von rd. 162 Mio € zugeflossen. Es ist Ihre Einschätzung, die Beteiligung als vor- oder nachteilig zu betrachten.“

Vorteilhaft waren die Dividendenausschüttungen
(Nachteilig ist, dass sie ab 2017 auf unbestimmte Zeit ausfallen!)
Die SBL/FW fragte: „Wenn ja, was wären die Vorteile?“
Der HSK antwortete: „Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.“

Noch eine Anmerkung zur Antwort des Landrats über den Einfluss der Kommunen:
Die SBL/FW-Fraktion hatte in der Sitzung des Kreisausschusses auch den Vorstandsvorsitzenden der REW Deutschland AG danach gefragt. Er verwies auf die Investitionen der RWE in der Region. Die aber hängen kaum von den Aktienanteilen der Kommunen ab, sondern ergeben sich zwangsläufig aus der Tätigkeit eines Energieversorgers… Und auf Nachfrage der SBL/FW im Kreisausschuss kam auch heraus, dass alle Kommunen zusammen nur noch unter 25% Aktienanteil besitzen. Damit ist die früher vorhandene “Sperrminorität” der Kommunen weggefallen!

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Gescheiterte Aktien-Strategie des HSK

By adminRL at 4:07 pm on Thursday, February 18, 2016

Zum Ausfall der RWE-Dividende erklärt Reinhard Loos, Vorsitzender der SBL/FW-Kreistagsfraktion im Hochsauerlandkreis:

Gestern hat der Vorstand der RWE bekannt gegeben, dass der Hauptversammlung am 20. April 2016 vorgeschlagen werden soll, keine Dividende zu zahlen. Wirklich überraschend kommt dies nicht.

Mit dieser Ankündigung ist die Anlagepolitik der Mehrheit im Kreistag und des Landrats des Hochsauerlandkreises endgültig gescheitert. Nach extremen Kursverlusten der RWE-Aktien in den letzten Jahren fällt nun auch noch die Dividende aus, die zuletzt dem HSK noch fast 6 Mio Euro pro Jahr einbrachte.

Der HSK besitzt – direkt und indirekt – etwa 5,86 Mio RWE-Aktien, fast 1% des gesamten Aktienbestandes des Energiekonzerns. In der Eröffnungsbilanz des Kreises waren die Aktien im Jahr 2008 noch mit einem Kurswert von mehr als 86 Euro bewertet. Kurz darauf erfolgte eine Korrektur, was eine Reduzierung der “Ausgleichsrücklage” des Kreises um etwa 24 Mio Euro zur Folge hatte. Vor zwei Jahren musste der Kreistag wegen des sinkenden RWE-Aktienkurses eine weitere Abwertung des Vermögens beschließen, um 267 Mio Euro.

Nun ist der Aktienkurs auf nur noch etwa 10 Euro gesunken. Es ergibt sich daraus ein weiterer Wertberichtigungsbedarf von mehr als 110 Mio Euro nach unten.

Im Sommer 2009 beschloss die Mehrheit des Kreistags sogar noch den Nachkauf von weiteren RWE-Aktien im Wert von etwa 30 Mio Euro – als “strategische Anlage” und gegen den Widerstand der SBL-Fraktion, die gegen diesen Beschluss sogar geklagt hatte. Diese “Strategie” von Kreistagsmehrheit und Landrat ist nun komplett gescheitert, und das war absehbar. Es war unverantwortlich, in so großem Maße Kapital nur beim Energiekonzern RWE einzusetzen. Die Unternehmenspolitik der RWE war nie zukunftsträchtig. Andere Kommunen (wie z.B. Düsseldorf haben sich bereits vor einigen Jahren – und damit rechtzeitig – von den RWE-Aktien getrennt.

Was bleibt dem HSK:
• eine Reduzierung des Vermögens des HSK um den unvorstellbaren Betrag von über 400 Mio. Euro,
• und der völlige Ausfall der Dividendeneinnahmen.

Bezahlen müssen dafür letztlich die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen im HSK. Denn die Einnahmen aus den Aktien dienten früher der Mitfinanzierung der Busbetriebsgesellschaft RLG und der Schul- und Bildungseinrichtungen. Dieses unsichere Konstrukt ist nun zusammengebrochen, und gleichzeitig sind die finanziellen Reserven des Hochsauerlandkreises sehr drastisch geschrumpft.

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188.000 Euro ohne Nutzen?

By adminRL at 7:15 am on Friday, January 22, 2016

Im Kreishaus sitzt auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des HSK. Sie befasst sich z.B. mit dem An- und Verkauf von Gewerbegrundstücken im HSK. Weitere Aufgaben bestehen in der Durchführung von Projekten, für die es mitunter sogar Zuschüsse von Bund, Land oder aus Europäischen Fördertöpfen gibt.

Eines dieses Projekte trug den Titel “Ärztin Plus”. Bei den Haushaltsberatungen im Wirtschaftsausschuss im Dezember fragte die SBL wegen dieses Projektes nach. Die Frage blieb zunächst unbeantwortet und wurde jetzt als Anlage zum Protokoll der Sitzung beantwortet.

Daraus erfahren wir u.a., dass es statt der angekündigten 60% nur 30% Förderung zu den Projektkosten gab. Denn das Bundesverwaltungsamt hat 2015 den ursprünglichen Bewilligungsbescheid teilweise widderufen. Damit hatte der HSK zusätzlich 56,4 TEuro aufzubringen. Insgesamt hat das Projekt 188,1 TEuro gekostet. Über den tatsächlichen Nutzen dieses Projekts wird nichts berichtet.

Viele Fragen blieben noch offen. Daher stellte die SBL folgende schriftliche Anfrage:

“Wir finden es erfreulich, dass sich der HSK intensiv mit dem drohenden Ärztemangel in unserem Landkreis auseinander setzt und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises das Projekt „Ärztin PLUS“ eingebracht hat auch mit dem Ziel, die Gleichstellung von Frauen zu fördern, indem attraktive und familienfreundliche Arbeitsplätze angeboten werden. Für diese Maßnahme wurden Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfond und Bundesmitteln bewilligt. Wie ich auf Nachfrage in Ihrem Haus erfuhr, sind höhere Gesamtausgaben entstanden als geplant und der ursprüngliche Bewilligungsbescheid wurde teilweise widerrufen mit der Begründung, dass die Ziele des Förderprojekts nicht vollständig erreicht worden sind.
Mittlerweile ist das Projekt „Ärztin PLUS“ abgeschlossen. Daher möchten wir in Erfahrung bringen, welche Ergebnisse zu verzeichnen sind:
1. Welche Ziele wurden erreicht?
2. Welche Ziele wurden nicht erreicht? Warum wurden die Ziele nicht erreicht?
3. Welche nachhaltigen Auswirkungen hat das Projekt jetzt?
4. Wofür sind die Kosten von insgesamt 188,1 TEuro entstanden?
5. Wie und wann wurden die Gremien des HSK bisher über die entstandenen Mehrkosten und die nicht ganz gelungene Projektdurchführung informiert?”

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Flüchtlingspauschale – Kritik an ungerechter Verteilung von Landesmitteln

By adminRL at 9:41 pm on Wednesday, January 6, 2016

Profiteure und Verlierer?

Die ungleiche Verteilung der Flüchtlinge und die Aufteilung der Landesmittel nach 100%-Quoten statt nach den tatsächlichen Zuweisungszahlen stehen in der Kritik.
„Focus online“ berichtete am 19.12.2015, das Land NRW überweise 162 Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen an die falschen Kommunen. Einige Städte, u.a. Düsseldorf und Köln, profitierten besonders von der Fehlsteuerung. Der Grund liege in der Abweichung der Zahl der tatsächlich in den Kommunen lebenden Flüchtlinge vom vorgesehenen Verteilungsschlüssel.
In der Online-Ausgabe der Zeitung „Der Patriot“ wird am 22.12.2015 der CDU-Landtagsabgeordnete Werner Lohn mit der Aussage zitiert: „Flüchtlinge, die hier leben, werden bei den Landespauschalen nicht berücksichtigt, obwohl sie von den kreisangehörigen Kommunen versorgt und betreut werden.“ Das Ergebnis sei, dass durch jeden Flüchtling, der von einer Kommune zusätzlich über die gesetzliche Quote aufgenommen werde, ihr im Jahr 2016 10.000 Euro Landesmittel entgingen. Nach einer von der Zeitung veröffentlichten Grafik liegen die Quoten in 10 der 14 Gemeinden des Kreises Soest ziemlich nahe bei 100% des Solls, in Soest bei etwa 190% und in Wickede, Rüthen und Möhnesee zwischen 284% und 260%.
Der Landtagsabgeordnete Jens Kamieth aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein erklärt auf seiner Internetseite, dass die tatsächliche Zuweisungsquote in Bad Berleburg bei 167,13 %, in Bad Laasphe 170 % und in Burbach sogar 245,66 % liege. Daraus würden sich für die Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein negative finanzielle Folgen ergeben, im Gegensatz zu vielen großen Kommunen an Rhein und Ruhr, die ihre Aufnahmequoten nicht erfüllen.

Glück für Meschede? Pech für Eslohe?

Eslohes Bürgermeister Kersting äußerte sich zur Verteilung der Landesmittel für die Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung unter einem speziellen Aspekt. In der WP vom 29.12.2015 sprach er von einer „unglaublichen Fehlsteuerung“. Die Gemeinde Eslohe werde im Vergleich zur Stadt Meschede finanziell benachteiligt, weil Flüchtlinge, die in den beiden vom Land betriebenen Notunterkünften in Meschede untergebracht sind, auf die Zahl der dortigen Asylbewerber angerechnet werden. Zusätzlich zahle das Land an Meschede die übliche Pauschale, ohne dass in der Stadt zusätzliche Asylbewerber untergebracht werden müssten.
Offenbar gibt es bei der Verteilung der Flüchtlingspauschalen auf Landes- wie auf Kreisebene Gewin-ner und Verlierer!?

Problem erkannt?

Die Landesregierung scheint das Problem erkannt zu haben. Monika Düker MdL stellte im Dezember 2015 klar, dass wir „eine deutlich fairere Verteilung von Mitteln und Geflüchteten benötigen“. Das Land werde daher ein Controlling-Verfahren einrichten, so dass Zuweisungen und Ausnahmen von Zuweisungen nicht mehr zu den thematisierten Schieflagen führen.

Fragen an den Landrat

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) möchte sich ein Bild über die derzeitige Situation im HSK machen. SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos bat darum Landrat Dr. Schneider per Schreiben vom 5. Januar 2016, folgende Fragen zu beantworten:
1.) Wie sind aktuell die tatsächlichen Zuweisungszahlen in den einzelnen Städten und Gemeinden im HSK im Vergleich zum gesetzlichen Zuweisungsschlüssel?
2.) Welchen Städten und Gemeinden sind im vergangenen Jahr aufgrund der Übererfüllung von Flüchtlingsquoten ggf. Landesmittel entgangen und in welcher Größenordnung?
3.) Welche Lösungsvorschläge haben Sie, um die von Herrn Bürgermeister Kersting als „Fehlsteuerung“ kritisierte Verteilung der Landesmittel zukünftig zu vermeiden, so dass alle Kommunen nach ihren Leistungen und ihrem Aufwand Finanzmittel erhalten?

Sobald die Antwort aus dem Kreishaus vorliegt berichten wir ….

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1,5 Mio Euro “vertauscht” …

By adminRL at 10:54 pm on Saturday, December 26, 2015

Baukosten beim Sauerlandmuseum – „Versehentlich vertauschte Werte“ jetzt korrigiert

Schon wieder eine Anfrage?

In der letzten Sitzung des Kulturausschusses stand einmal mehr das Sauerlandmuseum auf der Tagesordnung. SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos stellte während der Sitzung dazu mündlich mehrere Fragen. Sie wurden ihm seiner Meinung nach unzulänglich beantwortet. Daraufhin richtete er (am 08.12.2015) seine Fragen schriftlich an die Kreisverwaltung:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
bei der letzten Sitzung des Kulturausschusses blieben unseres Erachtens einige Fragen unzureichend beantwortet.
1. In der Sitzung wurde von der Kreisverwaltung dargestellt, die Planungskosten für Umbau und Erweiterung des Sauerlandmuseums seien auf knapp 3 Mio. Euro gesunken, weil sich der für einen Teil des Projekts beantragte Vorsteuerabzug entsprechend auswirken würde.
Nicht beantwortet werden konnten die Fragen:
• Auf welche Teile der Baumaßnahmen bezieht sich die Umsatzsteueroption?
• Welche künftigen Belastungen infolge der Umsatzsteueroption entstehen für den HSK durch die Besteuerung künftiger Einnahmen?

2. Im “Teilfinanzplan” sind für das Sauerlandmuseum u.a. folgende erheblichen Auszahlungen vorgesehen:
“Erwerb BGA über 410 €” 1,55 Mio. Euro
“Hochbaumaßnahmen” 0,1 Mio. Euro
Nicht beantwortet wurden in der Ausschusssitzung die Fragen:
• Welche Erwerbe von Betriebs- und Geschäftsausstattung sind im Jahr 2016 geplant?
• Welche Hochbaumaßnahmen sind konkret im Jahr 2016 geplant?“

Die Antwort:
Eine Woche später (mit Datum vom 15.12.2015) antwortete die Verwaltung:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Auf welche Teile der Baumaßnahme bezieht sich die Umsatzsteueroption?

Die Umsatzsteueroption bezieht sich auf den Museumsshop im Landsberger Hof sowie auf den vermietbaren Anteil der Ausstellungsräume im Neubau, insbesondere den Multifunktionssaal. Hier werden durch den Betrieb des Museumsshops und die Raumvermietung umsatzsteuerpflichtige Erträge erzielt.

Welche künftigen Belastungen infolge der Umsatzsteueroption entstehen für den HSK durch die Besteuerung künftiger Einnahmen?

Durch die Umsatzsteueroption entstehen dem HSK keine künftigen Belastungen, da bei der Gestaltung der Erträge die Umsatzsteuer berücksichtigt wird. Die letztendlich für den HSK entstehende Umsatzsteuerzahllast wird sich dann wegen der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges stark reduzieren.

Welche Erwerbe von Betriebs- und Geschäftsausstattung und welche Hochbaumaßnahmen sind im Jahr 2016 geplant?

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass bei der Darstellung im Teilfinanzplan als Anlage zur Vorlage 9/369 für den Kulturausschuss am 01.12.2015 versehentlich die Werte vertauscht wurden. Korrekt sind folgende Auszahlungen in 2016:

Erwerb BGA über 410 €: 0,1 Mio. €
Hochbaumaßnahmen: 1,45 Mio. € (nicht 1,55 Mio. €)

In der Summe „Auszahlungen” verbleibt es bei den genannten 1,55 Mio. €.
Die Darstellung in der Vorlage 9/395 für die Sitzungen von Kreisausschuss und Kreistag (Wirtschaftsplan 2016 für den Gesamtbetrieb) am 18.12.2015 wurde dementsprechend vorgenommen.

Die Summe „Auszahlungen” in Höhe von 1,55 Mio. € teilt sich (siehe auch die Tabelle auf Seite 3 der Vorlage 9/369 und die Tabelle auf Seite 5 und 6 der Vorlage 9/395) wie folgt auf:

Erwerb BGA über 410 €
Einrichtung Dauerausstellung 100.000,00€

Hochbaumaßnahmen
Planungskosten „Bau”
550,000,00 €
Baukosten (insbesondere Baugruben Ruhrstraße und Verbindung zwischen Altbau und Südflügel)
800.000,00 €
Planungskosten „Neukonzeption Dauerausstellung”
100.000,00 €
1.450.000,00 €

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider“

Zwei Anmerkungen:
Eine Umsatzsteueroption ist in der Bauphase attraktiv, weil die in den Rechnungen der Lieferanten und Bauunternehmen enthaltene Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstattet wird. Aber das relativiert sich später zumindest teilweise, denn auf die entsprechenden Einnahmen muss dann Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt werden. Wenn die Kreisverwaltung jetzt schreibt, dass “bei der Gestaltung der Erträge die Umsatzsteuer berücksichtigt wird”, bedeutet das im Klartext, dass die Verkaufspreise um den Mehrwertsteuersatz erhöht werden. Die Kreiskasse wird also nicht durch die Umsatzsteueroption belastet, aber die Museumsbesucher und -nutzer.
Es ist schon erstaunlich, dass niemandem in der Kreisverwaltung bei der Aufstellung des Haushalts auffällt, dass immerhin 1,45 Mio Euro (!!) für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung eingeplant sind, obwohl die Eröffnung des Museumsneubaus frühestens im Frühjahr 2019 erfolgt. Noch erstaunlicher ist allerdings, wenn die SBL-Fraktion bei der Beratung dieses Tagesordnungspunktes im Fachausschuss kritisch nachfragt, und Kreisverwaltung und Ausschussvorsitzender immer noch behaupten, alles habe seine Richtigkeit. Der Betrag ist ja nicht so ganz unbedeutend…

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CDU beschließt alleine Erhöhung der Kreisumlage

By adminRL at 12:00 am on Saturday, December 19, 2015

Um 0,2 Prozentpunkte steigt 2016 die Allgemeine Kreisumlage, die die Städte und Gemeinden an den Hochsauerlandkreis abführen müssen. Berechnet wird sie aus den Einnahmen der Kommunen. Alleine diese Erhöhung des Umlagesatzes spült dem Kreis noch einmal 650.000 Euro zusätzlich in die Kassen. Bereits durch die Erhöhung der Umlagegrundlagen bei den Gemeinden nimmt der Kreis etwa 3,61 Mio Euro mehr ein (der sogenannte Mitnahmeeffekt); weitere 3,54 Mio Euro Aufstockung kommen vom Land NRW. Nun liegt der Umlagesatz bei 39,78 %. Die 9 Gemeinden ohne eigenes Jugendamt zahlen dafür noch einmal 17,25 Punkte mehr.
Zum Vergleich: Einen Tag vorher hatte der Kreistag in Soest eine Senkung “seiner” Allgemeinen Kreisumlage um 0,73 Punkte beschlossen…

Alle anderen Fraktionen (außer SBL noch SPD, Grüne, FD und Linke) lehnten die Erhöhung des Umlagesatzes ab. Sie sehen eine zu starke Belastung der Gemeinden. Da aber die CDU (einschließlich Landrat) über 29 von 55 Stimmen im Kreistag verfügt, konnte sie alleine den Beschluss fassen – gegen alle anderen Stimmen im Kreistag.
Konkrete Sparvorschläge gab es von der SBL und anderen reichlich, aber die lehnte die Mehrheit im Kreistag ab. So hatte die SBL vorgeschlagen, nicht 7 zusätzliche Stellen alleine im gehobenen und höheren Dienst in der Kreisverwaltung zu schaffen. Auch die Beförderung von gleich 5 Mitarbeitern in Besoldungsgruppen A14 und höher ist kostenmäßig nicht vertretbar, doch die Mehrheit entschied anders. Keine Zustimmung fanden auch die Vorschläge der SBL zum Sauerlandmuseum. Nun wird der Betriebskostenzuschuss trotz langjähriger Schließeung nur ca. 30.000 Euro (5%) geringer sein als zu Zeiten der geöffneten Museums. Dazu trägt auch bei, dass die Stelle der stellvertretenden Museumsleitung sogar noch aufgestockt wurde, und das, obwohl es noch mindestens 3 1/2 Jahre bis zur Fertigstellung von Museumsumbau und -erweiterung dauern wird.

So werden die Ausführungen in der Haushaltsrede der CDU zur Makulatur. Dort hatte die CDU angekündigt, die Verschuldung der Gemeinden müssen sinken. Aber wie soll das funktionieren, wenn der Kreis seine Einnahmen auf Kosten der bereits stark belasteten Gemeinden so erhöht?

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Museum in der Krise

By adminRL at 2:05 am on Thursday, December 17, 2015

Zu einem Desaster hat sich bisher das Regionale-Projekt für die Erweiterung des Sauerlandmuseums entwickelt. Mehr als ein Jahr nach dem “Schließungsfest” des Museums im August 2014 hat sich noch nichts auf dem Baugrundstück unterhalb des Landsberger Hofes in der Arnsberger Altstadt getan. Bis zum Baubeginn wird mindestens noch fast ein weiteres Jahr vergehen. Die Kosten sind weiter gestiegen, so dass die zusätzliche Ausstellungsfläche im Erweiterungsbau mehrfach reduziert wurde. Jeder Quadratmeter dieser Ausstellungsfläche wird nun Baukosten von mehr als 15.000 Euro verursachen!

Gleichzeitig soll im Jahr 2016 ein gegenüber 2013 (dem letzten vollen Jahr der Museumsöffnung) fast ungekürzter Betriebskostenzuschuss an das Sauerlandmuseum gezahlt werden.

Diese nicht akzeptable Situation hat dazu geführt, dass die SBL/FW-Kreistagsfraktion vier Anträge für die Beratungen des Wirtschaftsplanes des Sauerlandmuseums gestellt hat. Sie werden am Freitag im Rahmen der Haushaltsberatungen im Kreistag diskutiert.

1)
Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion beantragt, den Zuschussbedarf für das Sauerlandmuseum um 200.000 Euro zu kürzen.

Begründung und Erläuterung:
Im Wirtschaftsplan des SchuBi (Drs 9/395) ist für das Sauerlandmuseum ein Zuschussbedarf von ca. 574.000 Euro vorgesehen. Das sind nur etwa 5% weniger als das Ergebnis des Jahres 2013, als das Museum noch während des ganzen Jahres geöffnet war.
Dies ist für ein voraussichtlich fast 4 Jahre lang geschlossenes bzw. auf einen einzigen Raum reduziertes Museum erheblich zu hoch. Auch die Zahl der Personalstellen ist mit 4,65 unter diesen Umständen erheblich zu hoch.
Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, ein konkretes Konzept zur Umsetzung der Einsparungen vorzulegen.

2)
Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion beantragt, die für das Sauerlandmuseum im Finanzplan vorgesehenen “Investiven Ausgaben” in Höhe von 1,55 Mio Euro zu streichen.

Begründung und Erläuterung:
Der Finanzplan enthält 0,1 Mio Euro für Hochbaumaßnahmen und 1,45 Mio Euro für den Erwerb von Betrieb- und Geschäftsausstattung. Trotz mehrfacher Nachfrage war die Kreisverwaltung in der Sitzung des Kulturausschusses am 01.12.2015 nicht in der Lage, die Frage zu beantworten, für welche Maßnahmen diese nicht unerheblichen Beträge bestimmt sind. Nicht einmal grobe Hinweise waren möglich. Der Ausschussvorsitzende beschränkte sich darauf, die tatsächlich nicht einmal ansatzweise beantwortete Frage für beantwortet zu erklären.
Nach unserer Kenntnis sind in diesem Jahr keine wesentlichen Maßnahmen, die unter die genannten Positionen fallen könnten, geplant.
Wenn die Kreisverwaltung sie nicht konkret benennen kann, sind diese Ausgaben nicht erforderlich und die Belastung der Liquidität des Kreises kann entfallen.

3)
Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion beantragt, keine Stellenausweitung in der Museumsleitung vorzunehmen.

Begründung und Erläuterung:
Im Wirtschaftsplan des SchuBi (Drs 9/395) ist für das Sauerlandmuseum eine Aufstockung der Stelle der stellv. Museumsleiterin von 0,5 auf 0,75 vorgesehen.
Diese Stellenausweitung ist für ein voraussichtlich noch fast 3 Jahre lang geschlossenes bzw. auf einen einzigen Raum reduziertes Museum nicht nachvollziehen, völlig unabhängig von der Person, die die Stelle besetzt.

4)
Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion beantragt, Kosten für Personal, das ausschließlich oder weit überwiegend für den Umbau und die Erweiterung des Sauerlandmuseums tätig ist, den investiven Baukosten zuzurechnen und nicht den Kosten des laufenden Betriebs.

Begründung und Erläuterung:
Laut Auskunft in der Sitzung des Kulturausschusses am 01.12.2015 wurde der Vertrag mit dem externen Baubetreuer aufgelöst. Stattdessen wird nun ein Mitarbeiter der Stadt¬verwaltung Arnsberg mit derartigen Aufgaben betraut. Die dafür entstehenden Kosten werden als Teil der laufenden Personalkosten verbucht.
Es handelt sich aber um rein baubedingte Kosten, die in einem Unternehmen Teil der aktivierungspflichtigen Investition wären.
Die nun von der Kreisverwaltung für diese Tätigkeit vorgesehene Zuordnung reduziert nur scheinbar die Baukosten.
Gleiches gilt für die Kosten für andere Mitarbeiter, die hauptsächlich für die Baumaßnahmen eingesetzt werden.

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„Hebesatz der Kreisumlage unverändert lassen!“ – SBL/FW stellt Anträge zum Kreishaushalt

By adminRL at 9:58 am on Wednesday, December 16, 2015

Am Freitag dem 18.12.2015 beginnt um 14.00 Uhr im Kreishaus in Meschede die letzte Kreistagssitzung dieses Jahres.

Was steht da an?

Vor allem der Kreishaushalt 2016 mitsamt den Haushaltsreden der Fraktionen, dem Beteiligungsbericht des HSK, Stand 31.12.2014 (wie z.B. die Beteiligung am Flughafen Paderborn-Lippstadt), Wirtschaftspläne 2016 der Beteiligungsgesellschaften (Beispiel: Bergbaumuseum Ramsbeck GmbH und Bobbahn Winterberg), Wirtschaftspläne 2016 der Schul- und Bildungseinrichtungen des HSK, des Abfallentsorgungsbetriebs des HSK und noch sehr viel mehr.

12 Anträge der SBL/FW

Am 14.12. kamen dann – fristgerecht – auch noch 12 Anträge der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) dazu. Wenn sie im Kreistag eine Mehrheit fänden, könnten den Bürgerinnen und Bürgern im HSK einige Kosten erspart werden.

Vier dieser Anträge betreffen die Finanzen des Sauerlandmuseums in Arnsberg. Im Einzelnen beantragt SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos …

• … vorgesehene „Investive Ausgaben“ im Finanzplan des Sauerlandmuseums in Höhe von 1,55 Mio Euro streichen, weil die Kreisverwaltung im Kulturausschuss nicht in der Lage war zu sagen, wofür dieses Geld verwendet werden soll.

• … den Zuschussbedarf für das (geschlossene!) Sauerlandmuseum um 200.000 Euro kürzen, denn der Betriebskostenzuschuss soll nur um 5% geringer sein als im Jahr 2013, als das Museum geöffnet war.

• … keine Stellenausweitung in der Museumsleitung vornehmen, denn trotz Schließung des Museums sollen die Stellen noch aufgestockt werden.

• … Kosten für das Personal, das ausschließlich oder weit überwiegend für den Umbau und die Erweiterung des Museums tätig ist, den investiven Baukosten zurechnen und nicht den Kosten des laufenden Betriebs.

Bei den „restlichen“ acht Anträgen geht es um …

• … den Hebesatz der Kreisumlage – Antrag der SBL: Kreisumlage unverändert lassen, außer für Ausgleichsmaßnahmen für die Finanzierung des Härteausgleichs an die Stadt Arnsberg für die Kosten der Unterkunft; nach den Vorschlägen von Landrat und Kreisverwaltung gäbe es eine Anhebung von 0,53 Punkten, die die Gemeinden und damit ihre Einwohner erheblich belasten würden.

• … den Landesentwicklungsplan (LEP) – Antrag der SBL: Bestimmte Änderungen in der Stellungnahme des HSK zum Entwurf des LEP aufnehmen. (Den Antrag stellen wir separat auf unsere HP ein.)

• die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der ESZW (Bobbahn Winterberg) – Antrag der SBL: Beschlussfassung vertagen und Geschäftsführung auffordern, einzelne Positionen im Wirtschaftsplan detaillierter aufzuführen, denn bisher gibt es nur zwei völlig intransparente Sammelpositionen für alle Einnahmen.

• … Beförderungen – Antrag der SBL: Keine Beförderung in Besoldungsgruppen A14 und höher vornehmen, denn die Kreisverwaltung plant gleich 5 Beförderungen in diesen höchsten Besoldungsgruppen.

• … zusätzliche Stellen im höheren und gehobenen Dienst – Antrag der SBL: Nur drei zusätzliche Stellen schaffen und diese mit Angestellten statt mit Beamten besetzen, den die Kreisverwaltung möchte sieben zusätzliche Stellen im höheren und gehobenen Dienst schaffen.

• … zusätzliche Mitarbeiter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft – Antrag der SBL: Anzahl der zusätzlichen Mitarbeiter um 1,0 Stellen reduzieren, denn bisher plant die WFG die Einstellung von 6 zusätzlichen Mitarbeiter innerhalb von weniger als einem Jahr.

• … den Sozialhaushalt – Antrag der SBL: 10.000 Euro als „Puffer“ für die Einführung eines Sozialtickets in den Sozialhaushalt einstellen (Hinweis: Der Kreistag im Nachbarkreis Soest beschloss am 29. Oktober 2015 einstimmig, das Sozialticket einzuführen!).

• … die Erhöhung der Elternbeiträge in Kitas – Antrag der SBL: Elternbeiträge für die 45-Stunden-Betreuung nicht um 12 % erhöhen, sondern nur um den gleichen Prozentsatz wie alle anderen Betreuungsumfänge.

Den Antrag „Elternbeiträge“ veröffentlichen wir hier und jetzt komplett. Die anderen Anträge stellen wir nach und nach und nach und … hier ein.

Arnsberg, 14.12.2015
Antrag gemäß § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistags
für den TOP 5.4.1 in der Sitzung des Kreistags am 18.12.2015

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion beantragt,

die Elternbeiträge um einen einheitlichen Prozentsatz für alle Betreuungsumfänge zu erhöhen.

Begründung und Erläuterung:
In der Sitzungsvorlage 9/366 der Kreisverwaltung ist für das Kindergartenjahr 2016/2017 eine Anhebung der Elternbeiträge um 5 x 1,5 % = 7,5 % vorgesehen, für 45-Stunden-Betreuungszeit allerdings um 12 %.

Dies halten wir für unangemessen. Es entsteht der Eindruck, dass hier eine Art “Strafsteuer” für vom Kreisjugendamt unerwünschte Vor- und Nachmittags-Betreuung erhoben werden soll.

Damit missachtet das Kreisjugendamt die tatsächlichen Betreuungsanforderungen. Dies wird in der Sitzungsvorlage besonders an der Formulierung, “dass sich Eltern mehr an den tatsächlichen Betreuungsbedürfnissen ausrichten sollen”, deutlich. Bereits jetzt ist die 45-Stunden-Betreuung erheblich teurer als kürzere Betreuungszeiten. Die Eltern sollen sich unabhängig von finanziellen Zwängen entscheiden können, welche Betreuungszeit sie für ihr Kind buchen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion

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Dickes Minus bei Radio Sauerland

By adminRL at 12:43 am on Tuesday, December 8, 2015

In der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses wurde im öffentlichen Sitzungsteil auch der “Beteiligungsbericht des Hochsauerlandkreises zum 31.12.2014″ beraten. Er gibt Auskunft über die Gesellschaften, an denen der HSK beteiligt ist. Redaktionsschluss war der 24.11.2015.

Der HSK ist zusammen mit der Funke-Gruppe (diese als Nachfolger der WAZ) Gesellschafter der Betriebsgesellschaft von Radio Sauerland, dem privaten Lokalfunk. Der wiederum übernimmt zu etwa 95% das Rahmenprogramm der “Mutter” Radio NRW aus Oberhausen; nur die restlichen Programmteile werden lokal produziert. Umstritten sind die mehrfach pro Jahr auf NRW-Ebene veranstalteten Gewinnspiele, die über die sehr hohen Telefongebühren für die verwendeten Rufnummern zur Mitfinanzierung der Sender beitragen.

Aus dem aktuellen Beteiligungsbericht erfährt man einige Daten, die bisher nicht so transparent waren. Dem Bericht ist z.B. zu entnehmen (Seite 110), dass die Betriebsgesellschaft des Lokalsenders im Jahr 2014 einen “Jahresfehlbetrag” in Höhe von 221.245,48 Euro erwirtschaftet hat, noch einmal etwa 31.000 Euro schlechter als geplant. Der Jahresverlust entspricht etwa 16% der Einnahmen aus dem Betrieb. Für das Jahr 2015 ist sogar ein Verlust von 237.160 Euro geplant (Seite 108).

Die Frage im Ausschuss, welche Maßnahmen zur Änderung der Situation eingeleitet worden sind, wurde weder von den Fraktionen, die in den Gremien des Lokalsenders vertreten sind, noch von der Kreisverwaltung beantwortet. Auch zur aktuellen Situation im Jahr 2015 (fällt der Verlust wieder höher aus als geplant?) gab es keine Auskünfte.

Etwas dürftig ausgefallen ist der Beteiligungsbericht auch zum Dauerbrenner-Thema RWE. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage des Energieriesens erfahren wir dort nur (Seite 34): “Die Darstellung der wirtschaftlichen Situation der RWE AG würde über die übliche Darstellung im kommunalen Beteiligungsbericht hinausgehen.” Na ja…

Wer sich über die insgesamt 176 Seiten des Beteiligungsberichts näher informieren möchte:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de aufrufen, dort “Vorlagen” wählen, und dann in das Suchfeld für die Vorlagennummer “9/352″ eingeben. Auf dem nächsten Bild kann man die Büroklammer für den Beteiligungsbericht (2 MB), das Feld mit “V” für die dazugehörige Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung anklicken.

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Betriebslose Kosten

By adminRL at 5:37 pm on Tuesday, November 24, 2015

Wie teuer darf ein geschlossenes Museum sein?
Nach dem Entwurf der Kreisverwaltung für den Kreishaushalt 2016 kostet ein geschlossenes Museum etwa genau so viel Geld wie ein offenes Museum!

Es geht – mal wieder – um das Sauerlandmuseum in der Arnsberg Altstadt. Im August 2014 gab es ein Museumsfest, um ab dann war das Museum geschlossen, wegen der geplanten Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen. Seitdem steht nur ein einziger kleiner Raum in einem Nebengebäude noch zur Verfügung. An einem geregelten Museumsbetrieb ist also nicht zu denken.

Zuletzt im Jahr 2013 war dieses Museum also während des ganzen Kalenderjahres geöffnet. Damals ergab sich nach der Ergebnisrechung ein Zuschussbedarf aus dem Kreishaushalt in Höhe von 608.559 Euro.
Seit über einem Jahr ist das Museum nun nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich. Wie bereits an anderer Stelle berichtet, wird es noch etwa ein Jahr dauern, bis tatsächlich mit den Bauarbeiten für den Erweiterungsbau begonnen wird. Für das Frühjahr 2019 ist dessen Eröffnung geplant, fast 5 Jahre nach dem “Abschiedsfest”.

Nun könnte man annehmen, dass in der Zwischenzeit erhebliche Betriebskosten eingespart werden, für Personal- und Sachkosten. Doch aus der Drucksache 9/369 für die Sitzung des Kulturausschusses am 1. Dezember ergibt sich etwas völlig anderes: 573.649 Euro werden für das Jahr 2016 an Zuschuss für das Sauerlandmuseum eingeplant. Darin sind keine Bau- und Sanierungskosten enthalten; die werden an anderer Stelle geplant. Die “Einsparung” gegenüber dem Betriebskostenzuschuss während der letzten ganzjährigen Öffnung beträgt also nur etwa 6%. Im Wirtschaftsplan des Museums sind u.a. 4,649 Personalstellen vorgesehen, für die etwa 414 TEuro an Personalaufwendungen anfallen. Weitere 72 TEuro fließen als “Verwaltungskostenerstattung” an die Kreisverwaltung und bestehen überwiegend ebenfalls aus Personalkosten.

Ein teurer Betrieb ohne Betrieb!

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Mehrere Millionen Euro zusätzlich werden vom HSK an die Stadt Arnsberg fließen

By adminRL at 12:16 pm on Monday, October 12, 2015

Hohe Zahlungseingänge hat die Stadt Arnsberg vom Hochsauerlandkreis zu erwarten. Es geht um die Eigenbeteiligung der Stadt Arnsberg an den “Kosten der Unterkunft” (KdU) für die in ihrem Stadtgebiet wohnenden Empfänger von Alg2. Die war seit 2012 unangemessen hoch, als sich durch eine neue Satzung des HSK der Eigenanteil für die Stadt erheblich erhöhte.
Grundlage für die nun anstehende Umverteilung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 11.08.2015, das hier veröffentlicht ist: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/12_A_2190_13_Urteil_20150811.html
Darin hat das OVG entschieden, dass die Berufung der Stadt Arnsberg gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 06.08.2013 begründet ist. Der HSK ist nun verpflichtet, “eine Satzung über einen Härteausgleich im Sinne des § 5 Abs. 5 Satz 3 AG-SGB II NRW für das Jahr 2012 zum Ausgleich erheblicher struktureller Unterschiede im Gebiet des Beklagten zu erlassen.”

Das OVG stellt in seiner Urteilsbegründung fest, dass erhebliche “strukturelle Unterschiede” zwischen der Stadt Arnsberg und dem übrigen Kreisgebiet vorliegen: “Auch nach den Berechnungen des Beklagten weist die Klägerin überproportional viele Hilfeempfänger nach dem SGB II, Arbeitslose, Langzeitarbeitslose, Hilfeempfänger mit Migrationshintergrund und Hilfeempfänger über 50 Jahre auf; zudem liegt hinsichtlich der Erträge und Aufwendungen bei den Kosten der Unterkunft ein struktureller Unterschied vor. Jedenfalls soweit es um die Zahl der Hilfeempfänger nach dem SGB II und die Zahl der Arbeitslosen geht, sind diese Unterschiede auch erheblich, denn hier besteht ein unmittelbarer Einfluss auf die Höhe der Aufwendungen der Klägerin.”
“Eine erhebliche Härte in diesem Sinne liegt vor, wenn sich bei einer Gegenüberstellung der die Klägerin treffenden Aufwendungen für die Aufgabenerfüllung nach dem SGB II auf einer hypothetischen Umlagegrundlage mit den tatsächlichen Aufwendungen bei einer 50%igen direkten Finanzierungsbeteiligung eine unverhältnismäßige Mehrbelastung ergibt.”
“Die Mehrbelastung der Klägerin im Jahr 2012″ wird mit 1.513.287 € berechnet.
Dieses OVG-Urteil hat nicht nur Auswirkungen für das Jahr 2012, sondern auch für die folgenden Jahre. Es geht also bisher um eine Mehrbelastung von insgesamt ca. 6 Mio Euro, für die die Stadt Arnsberg Anspruch auf einen Härtefallausgleich hat, und es hat Auswirkungen auch auf alle folgenden Haushaltsjahre.

Obwohl der Kreisausschuss am 12.08.2015 tagte, also am Tag nach der Verhandlung beim OVG, informierte der Landrat dort nicht über dieses sehr wesentliche Verfahren.
Die SBL stellte daraufhin beim Landrat für die nächste Sitzung des Kreisausschusses am 29.09.2015 folgenden Antrag für die Tagesordnung:
“- Detaillierter Bericht über das Verfahren beim OVG Münster (Verhandlung am 11.08.2015 wegen der zu hohen Belastung der Stadt Arnsberg durch die KdU in den Jahren 2012 – 2015) und die finanziellen Folgen für den HSK;
– Information über etwaige Rücklagen und Versicherungen, die der HSK für entsprechende Fälle ggf. gebildet bzw. abgeschlossen hat.”

Doch auch am 29.09. gab es nur begrenzte Informationen. In der Sitzungsvorlage erwähnte die Kreisverwaltung den Tenor des Urteils. Ein Bericht “zu dem Urteil und zu den Folgewirkungen des Urteils” soll “im Rahmen des Kreishaushalts 2016″ erfolgen.Sie erklärte aber auch, dass das Urteil im (am 30.10.2015 einzubringenden) Entwurf für den Kreishaushalt 2016 noch nicht berücksichtigt werden soll. Nähere Informationen zum Verfahren: bisher Fehlanzeige.
Daher hat der SBL-Fraktionssprecher beim Landrat nun Akteneinsicht beantragt.

Überraschend ist außerdem, dass Landrat und Kreiverwaltung keine ‘Vorsorge’ für das Ergebnis dieses Verfahrens getroffen haben. Denn bereits nach dem Beschluss des OVG vom 07.03.2014 (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2014/12_A_2190_13_Beschluss_20140307.html), die Berufung der Stadt Arnsberg gegen das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg zuzulassen, war mit diesem Ergebnis des Hauptverfahrens zu rechnen.
Darin hieß es u.a.:
“Das Zulassungsvorbringen begründet insoweit ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Entscheidungsergebnisses…
Diente schon die bisherige Regelung aber faktisch dem Härteausgleich, ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar, dass die von ihr aufgefangenen Mehrbelastungen bei einer erneuten Würdigung der maßgeblichen Umstände, inwieweit die Spitzabrechnung mit 50 % eine unverhältnismäßige finanzielle Mehrbelastung darstellt, nicht zu berücksichtigen sein sollen.”

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Milliarden-Geschäfte

By adminRL at 7:45 pm on Sunday, October 4, 2015

Immer wieder ein Thema im HSK ist die RWE. Der Hochsauerlandkreis hält (direkt und indirekt) fast 6 Mio RWE-Aktien, die (nach aktuellem Stand) seit 2013 Wertberichtigungen in der Bilanz des Kreises in Höhe von fast 400 Mio Euro (!!!) zur Folge hatten und haben werden.

Über die “Kopplung” des stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden (und NRW-Politikers) A. Laschet mit der RWE hat WDR 5 am 02.10. einen hörenswerten Kommentar gesendet:
http://www.wdr5.de/av/audiozweiminutenliebefuerarminlaschet102-audioplayer.html

Ein Ausschnitt:
“Jahrzehntelang hat der RWE-Konzern von Essen aus ein sehr schön einleuchtendes Milliarden-Geschäft gepflegt. … Kommunen mit Aktien und örtliche Politiker mit Pöstchen versorgen. Das funktionierte wunderbar…”

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Der Hochsauerlandkreis und das Trauerspiel „RWE-Aktie“ – nächster Teil einer gescheiterten Strategie

By adminRL at 11:09 pm on Thursday, October 1, 2015

Die RWE-Aktie fällt weiter. Am 29.09.2015 um exakt 17.02 Uhr lag ihr Kurs bei 9,70 Euro. am Morgen eröffnete sie mit 9,14 Euro und fiel dann kurz auf ihr bisheriges Allzeitief von 9,13 Euro. Von da an ging es heute allerdings fast immer bergauf. Und was passiert in den nächsten Tagen? Und welche Auswirkungen haben die „Tiefs“ auf den Hochsauerlandkreis und seine Finanzen?

Um etwas Klarheit über die Folgen des Kursverlusts zu bekommen, schickte die SBL/FW-Kreistagsfraktion dem Landrat am 08.09.2915 eine Anfrage bestehend aus 5 Fragen.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6096

Die Fraktionen die Grünen und DIE LINKE brachten ungefähr zur gleichen Zeit ähnlich lautende Anfragen auf den Weg ins Kreishaus. Alle drei Schreiben wurden mit Datum vom 24.09.2015 vom Kämmerer ähnlich lautend beantwortet.

Die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste ist die umfangreichste. Daher stellen wir hier die Antwort der Kreisverwaltung beispielhaft auch für die zwei anderen komplett ein. Vorweg, sie ist nicht so spektakulär wie der Kursverlust der Aktie.

Vorab erst mal eine kurze Zusammenfassung der Antwort des Kämmerers:

• Die letzte Wertberichtigung erfolgte zum 31.12.2013. Angesichts der aktuellen Turbulenzen am Aktienmarkt sieht der HSK keine Veranlassung für eine neuerliche Wertberichtigung.

• Bei der Wertberichtigung handelt es sich nicht um monetäre Verluste.

• Ein Verkauf der Beteiligung stand nie zur Diskussion.

• Bei der Beteiligung des HSK an der RWE AG handelt es sich um eine strategische Beteiligung am Energie-Sektor. Sie liegt in der Zuständigkeit des Kreistags.

• Der Kämmerer sieht wegen der momentanen Marktüberhitzung derzeit keinen Handlungsbedarf.

Und nun das Antwortschreiben ans dem Kreishaus in voller Länge:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre mit o.g. Anfrage gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage 1 Wie hoch beziffern Sie aktuell die Verluste aus dem Aktien-Nachkauf des Hochsauerlandkreises im Jahr 2009?

Antwort: Der Hochsauerlandkreis hat auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 26.06.2009 (Drcks. 7/1187) ein RWE-Aktienpaket erworben, das zuvor von der ehem. WestLB AG gehalten wurde. Der Erwerb ist durch Paketabschläge wirtschaftlich zu einem Durchschnittskurs von rd. 46 € erfolgt. Die Höhe von Buchverlusten ergibt sich aus dem jeweiligen Berechnungsstichtag.

Frage 2 Wann nimmt der Kämmerer voraussichtlich die nächste Wertberichtigung vor, und in welchem Umfang?

Antwort: Wertberichtigungen sind gem. § 35 Abs. 5 GemHVO vorzunehmen, wenn bezogen auf einen Vermögenswert eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Nachdem zum 31.12.2013 eine Wertabschreibung der mit der RWE-Beteiligung im Zusammenhang stehenden Vermögenspositionen erfolgt ist, bleibt abzuwarten, wann die Voraussetzungen an eine erneute Wertberichtigung gegeben sind. Angesichts der aktuellen Turbulenzen am Aktienmarkt und speziell der auch politisch motivierten Belastungsfaktoren der Energieversorger sehen wir derzeit noch keine diesbezügliche Veranlassung.

Frage 3 Welchen Gesamtumfang für den HSK und die ihm zuzuordnenden Gesellschaften werden dann die Wertberichtigungen auf die RWE-Aktien erreicht haben?

Antwort: Auf die Antwort zur vorherigen Frage wird verwiesen.

Frage 4 Welche Maßnahmen planen Sie, um zu verhindern, dass der Hochsauerlandkreis weitere finanzielle Einbußen durch Wertverluste der RWE-Aktie erleidet?

Antwort: Die Beteiligung des Hochsauerlandkreises an der RWE AG ist seit ihrem historischen Bestehen von den jeweils in der Verantwortung stehenden politischen Gremien des Kreises zu keiner Zeit als Finanzanlage betrachtet worden. Es handelt sich um eine strategische Beteiligung im Energiesektor. Ich weise darauf hin, dass die Behandlung der RWE-Beteiligung des Hochsauerlandkreises im Sinne einer Veränderung eine Angelegenheit ist, die in der Zuständigkeit des Kreistages liegt. Wegen der momentanen Marktüberhitzung sehe ich derzeit keinen Handlungsbedarf.

Frage 5 Falls der Aktiennachkauf 2009 nicht erfolgt wäre und somit der HSK die damit verbunde-nen Verluste nicht realisieren müsste, für wie viele Jahre hätte anstatt dessen
von dem verlorenen gegangenen Geld ein Sozialticket finanziert werden können?

Antwort: Der Hochsauerlandkreis hat mit der zum 31.12.2013 vollzogenen Wertabschreibung Buchverluste realisiert bezogen auf die seinerzeit in der Eröffnungsbilanz aufgrund gesetzlicher Vorgaben anzusetzende, aber aus meiner Sicht zu hoch vorgegebene Bewertung seiner Beteiligung. Bei der Wertberichtigung handelt sich nicht um monetäre Verluste. Ein Verkauf der Beteiligung stand nie zur Diskussion. In Bezug auf das in 2009 erworbene Aktienpaket verweise ich auf die Antwort zu Frage 1 und Frage 4.
Verluste im Sinne ihrer Fragestellung würden nur in dem Fall realisiert, wenn sich der Kreis von einem Aktienpaket trennen würde. Dies ist eine grds. strategische Entscheidung, über die der Kreistag zu befinden hätte. Insoweit erübrigt sich eine hypothetische Beantwortung des Inhaltes Ihrer Frage.“

Dazu einige Anmerkungen:
1. Es ist Augenwischerei zu behaupten, dass der Kreis keine “monetären Verluste” habe. Im Sommer 2009, zum Zeitpunkt des Nachkaufs von RWE-Aktien für 30 Mio Euro, lag der Kurs der RWE-Aktie bei ca. 56,50 Euro. Der aktuelle Kurs beträgt nur noch ein Sechstel. Vor 6 Jahren wurde verfügbares Geld des Kreises ausgegeben; es steht dem Kreis nun nicht mehr zur Verfügung. Wenn die Aktie nicht wieder auf das Sechsfache des aktuellen Wertes steigt, wird das Geld auf Dauer verloren bleiben – und an solch eine Wertsteigerung glaubt kein ernstzunehmender Analyst der RWE-Aktie. Auch die Dividende ist auf nur noch 1 Euro pro Aktie gesunken; weitere Dividendensenkungen sind angekündigt.
2. Die Kursentwicklung hat (fast) nichts mit der aktuellen Entwicklung auf dem Aktienmarkt zu tun. Die Kurssenkungen für die RWE setzten deutlich früher und sehr heftig ein.
3. Andere Städte und Kreise haben sich nach 2005 von ihren RWE-Aktien (oder einen Teil davon) getrennt. Z.B. hat die Landeshauptstadt Düsseldorf dadurch hohe Einnahmen erzielt. Auch der Kreis Paderborn hat Aktien verkauft. Anderswo war dies also möglich…
4. Sollte tatsächlich jemand glauben, dass es sich bei der “Beteiligung des HSK an der RWE AG … es sich um eine strategische Beteiligung” handele, so ist diese Strategie in allen Belangen völlig gescheitert!

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