Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Stornierung von Impfterminen im Impfzentrum des HSK ist und bleibt offenbar viel zu kompliziert!

By admin at 11:32 pm on Thursday, May 13, 2021

Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion

SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos schickte Ende letzten Monats eine Anfrage zu den Stornierungsmöglichkeiten von Impfterminen an den Landrat. Hier sein Schreiben im Wortlaut:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

die Impfterminorganisation wird zunehmend dadurch erschwert, dass gebuchte Impftermine nicht wahrgenommen werden.

Ein Grund dafür ist, dass es mittlerweile alternative Impfgelegenheiten gibt und die Stornierung eines im Impfzentrum gebuchten Termins für viele Patientinnen und Patienten sehr umständlich ist.

Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, die Stornierung von Impfterminen wesentlich zu vereinfachen, z.B. durch eine eigens dafür geschaltete Telefonnummer mit direkter Durchwahl?”

Antwort der Kreisverwaltung

Mit Datum vom 11.05.2021 erreichte die SBL folgendes Antwortschreiben:

„Ihre Anfrage gem. §11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises; hier: Stornierungsmöglichkeiten für Impftermine vom 26.04.2021

Sehr geehrter Herr Loos,

ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 26.04.2021.

Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, die Stornierung von lmpfterminen wesentlich zu vereinfachen, z.B. durch eine eigens dafür geschaltete Telefonnummer mit direkter Durchwahl?

Durch Erlass regelt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, welche Personengruppen (Z.B.Personen, die das 80. bzw. 70. Lebensjahr vollendet haben, Kontaktpersonen, bestimmte Berufsgruppen) bei der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. den Kreisen und kreisfreien Städten die Terminbuchung vornehmen müssen.

Da es sich dabei um zwei getrennte Buchungssysteme handelt, besteht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises keine Möglichkeit, Termine im KV-Terminsystem zu stornieren.

Die über den Hochsauerlandkreis gebuchten Impftermine können über die Hotline und per E-Mail abgesagt werden. Durch die Aufschaltung auf die Hotline stehen zahlreiche MitarbeiterInnen und Mitarbeiter zur Verfügung, um Terminänderungen und -stornierungen vorzunehmen.

Über die Stornierungsmöglichkeiten bei der Kassenärztlichen Vereinigung sowie beim Hochsauerlandkreis wird regelmäßig in der Presse berichtet (z.B..28.04.,04.05 und 07.05.2021)”

Was sagt uns das?
Erst nach der Anfrage der SBL-Fraktion hat die Kreisverwaltung damit begonnen, über das Thema Terminstornierung zu informieren. Eigene Pressemitteilung gab es dazu aber keine einzige, sondern nur Auskünfte in der Tagespresse. Aber auch die helfen nicht wirklich weiter. Denn in der Lokalpresse vom 06.05.2021 steht zwar: “Beim HSK können Impfwillige ihren Termin über die Hotline stornieren oder per Mail via impfzentrum@hochsauerlandkreis.de absagen.” [https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/hsk-so-sagt-man-seinen-termin-im-impfzentrum-olsberg-ab-id232223729.html]. Zahlreiche Betroffene berichten aber, dass dies wegen Nichterreichbarkeit der Verwaltung des Impfzentrums nicht funktioniert.
In dem Artikel berichtet z.B. jemand: “Versuchen Sie mal da jemanden zu erreichen. Quasi unmöglich. Auf Mails, sollte man von ausgehen das die in 27 Stunden gelesen wurde, auch keine Antwort.”

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Impfzentrum lehnt Terminverschiebungen ab

By admin at 11:06 pm on Monday, May 10, 2021

Zu Beginn der heutigen Sitzung des Kreisausschusses berichtete der Landrat über die aktuelle Situation des Impfzentrums des HSK in Olsberg. Dort sind alle Termine bis 30.05.2021 ausgebucht. In den nächsten Tagen stehen pro Tag nur 125 Impfdosen für Erstimpfungen zur Verfügung; die anderen Impfdosen werden für Zweitimpfungen benötigt. Diese geringe Menge liegt nicht am Impfzentrum, sondern ergibt sich durch die Impfstoffzuteilung des Landes NRW.

Auffällig: Der Landrat erklärte, dass Terminverschiebungen im Impfzentrum nicht möglich seien. Dies ist verwunderlich, denn es kann immer wieder Gründe geben, dass ein vereinbarter Impftermin nicht wahrgenommen werden kann, z.B. bei Erkrankungen. Dass sich Impftermine nicht vorziehen lassen, ist gut nachvollziehbar. Dass aber auch bei Hinderungsgründen es nicht möglich sein soll, einen Impftermin nach hinten zu verschieben, kann für die Betroffenen große Nachteile mit sich bringen. Hier scheint die Bürokratie in der Verwaltung des Impfzentrums (nicht beim impfenden Personal!) wieder mal ein Hindernis zu sein. Warum soll im Impfzentrum nicht möglich sein, was in Arztpraxen – trotz des mit einer Terminänderung verbundenen Mehraufwandes – selbstverständlich geht?

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Impfungen in Hausarztpraxen verzögern sich weiter

By admin at 12:59 am on Tuesday, March 23, 2021

Der Corona-Impfstart in den Hausarztpraxen in NRW verzögert sich weiter. Am 22. März hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) den Arztpraxen mitgeteilt:
“Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. März 2021 sollen nun aber Impfungen in Arztpraxen ab dem 5. April 2021 flächendeckend ermöglicht werden.
Vor diesem Hintergrund hat uns das Gesundheitsministerium des Landes NRW heute mitgeteilt, dass der Impfstart in ersten Praxen ab dem 29. März 2021 nicht wie geplant stattfinden kann.
Durch den vorgezogenen Start des Impfens in der Praxis ab dem 5. April 2021 erhält das Land NRW leider nicht ausreichend Impfdosen, um die geplante Impfaktion durchzuführen.”

Am 12. März hatte die KVWL noch eine Verlosung (kein Witz!) von Corona-Impfstoff angekündigt. Alle niedergelassenen Hausärzte und Frauenärzte wurden von ihr angeschrieben:
“Ab dem 29. März 2021 können Hausärzte und Gynäkologen AstraZeneca aus den Beständen des Landes geliefert bekommen. Voraussichtlich wird es sich um einmalig 100 Impfdosen pro Praxis handeln.” Die sind für chronisch Kranke bestimmt. Für die Vergabe ist “ein Registrierungs- und ggf. Losverfahren vorgesehen. Sofern Ihre Praxis zu den ausgewählten gehört, bekommen Sie von der KVWL ein Briefing-Paket mit allen wichtigen Informationen …”
1.500 Arztpraxen sollten die Impfdosen bekommen; sie sollten ab 29. März an die Praxen geliefert werden. Da es in NRW etwa 7.500 Haus- und Frauenarztpraxen gibt, hätte die Wahrscheinlichkeit, bei der Verlosung erfolgreich zu sein, etwa 20% betragen. Doch diese Verlosung findet nun nicht statt.

Vielleicht erhalten die Hausarztpraxen nun wirklich ab 5. April jeweils 20 Impfdosen pro Woche, ganz ohne Verlosung – falls nicht wieder Behörden oder Politiker das kurzfristig stoppen??

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Dezentrale Impfangebote statt Impfzentrum

By admin at 11:20 pm on Friday, February 26, 2021

“Der Landrat wird beauftragt, sich auf Landesebene und auf Kreisebene dafür einzusetzen, dass das Impfzentrum durch dezentrale Impfangebote gegen Sars-CoV-2 ersetzt wird.”
Das hat der Kreisausschuss des HSK heute auf Antrag der SBL-Fraktion einstimmig beschlossen.

Zur Begründung hat die SBL darauf hinhgewiesen, dass sich das Impfzentrum sich leider sowohl als ineffektiv als auch für viele Impfkandidaten als sehr aufwändig erwiesen. Seit dem Start wird dort etwa nur eine halbe Impfung je Mitarbeiterstunde durchgeführt. Dies führt allein zu Personalkosten von mehr als 100 Euro je Impfung, plus Raumkosten und Sachkosten. Seit der heutigen Sitzung ist bekannt, dass die Raum- und Sachkosten bis Juli etwa 2,3 Mio Euro beetragen werden, also noch einmal weitere etwa 40 Euro je Impfung.

Mobile Impfteams in Alten- und Pflegeheimen schaffen das acht- bis neunfache an Impfungen, trotz vieler mobilitätseingeschränkter Patient*innen.

Die Buchung von Impfterminen im Impfzentrum ist umständlich und unzuverlässig; Terminänderungen sind fast unmöglich.
Die Anreise insbesondere aus weit von Olsberg entfernten Dörfern ist mit sehr hohem Aufwand verbunden. Selbst wenn ein Fahrdienst mit Pkw zur Verfügung steht, ergeben sich dadurch für ein älteres Ehepaar 2 x 2 = 4 Tagesreisen.

Das Impfzentrum sollte daher durch Impfungen in Hausarztpraxen (Vergütung dort z.B. pro Impfung gegen Grippe: 7,95 Euro) und andere dezentrale Impfangebote in bestehenden Einrichtungen ersetzt werden. Das Handling aller 3 bisher zugelassenen Impfstoffe lässt dies zu. Im Landkreis Nordwestmecklenburg läuft seit 6 Wochen bereits ein Pilotprojekt für die Durchführung der Impfungen in Hausarztpraxen. Auch im Landkreis Osnabrück bestehen solche Angebote schon; weitere Kreise in Niedersachsen werden in der nächsten Woche folgen.

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Gesundheitsschutz nur wenn es “passt”?

By admin at 12:39 pm on Friday, February 19, 2021

Kommunale Gremien dürfen auch in Pandemiezeiten tagen; das ist rechtlich geklärt. Aber wie geht man in der Praxis damit um? Einige Kommunen führen fast gar keine Gremiensitzungen mehr durch, andere fast alle.

Mißtrauisch kann man dann werden, wenn die Richtung stark wechselt, wie aktuell im HSK.

Gestern tagte im Kreishaus in Meschede der Gesundheits- und Sozialausschuss. Die Sitzung dauerte fast 4 Stunden, und im Sitzungssaal befanden sich mehr als 40 Personen. Mehr als 2 Stunden lang ging es allein um die Neufassung des Bedarfslans für den Rettungsdienst, mit Auswirkungen auf die Standorte der Rettungswachen und der Notarztstandorte. Der längste Wortbeitrag (außer dem fast einstündigen Einführungsvortrag) kam übrigens von einem Mitglied der CDU-Fraktion, der eine mehrere Seiten lange Erklärung einer Parteikollegin vorlas…

Das Ausschussmitglied der SBL beantragte am Ende des ersten Tagesordnungspunktes, 7 der weiteren 12 Punkte auf einen weiteren Sitzungstermin zu vertagen. Es sollten jetzt nur noch die Tagesordnungspunkte behandelt werden, die für die in der nächsten Woche im Kreistag stattfindende Beratung des Kreishaushalts relevant sind. Dies lehnte die Mehrheit aus CDU und FDP ab.

Der SBL-Vertreter stellte den weiteren Antrag, nach 2 Stunden eine 10minütige Lüftungspause einzulegen. Denn es dürfte allgemein bekannt sein, dass Lüftung gegen die Verbreitung von Aerosolen hilft. Auch dies wurde von der CDU/FDP-Mehrheit abgelehnt.

Besonders erstaunlich ist dieses Verhalten, wenn man auf die Sitzungsplanung für die kommende Woche schaut. Eigentlich sollte der gesamte Kreistag am Freitag, 26. Februar, den Kreishaushalt beraten und beschließen. Die Haushaltsdebatte gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Kreistags. Doch diese Kreistagssitzung wurde abgesagt und wird durch eine Sitzung des Kreisausschusses ersetzt. Dem gehören nur 17 stimmberechtigte Mitglieder an, statt 55 im Kreistag. Und eine weitere wichtige “Eigenschaft” hat der Kreisausschuss: Während die CDU im Kreistag seit November keine Mehrheit mehr hat, besitzt sie diese noch im Kreisausschuss. Dort kann sie mit 9 von 17 Mitgliedern alleine entscheiden. Zufall?

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Rettungsdienst droht (kein) Kollaps?

By admin at 11:25 am on Friday, February 12, 2021

Der HSK antwortet mit der Sitzungsdrucksache 10/97 auf den anonymen Brief von Mitarbeitenden des Rettungsdienstes.
In seiner Antwort auf die Anfrage der SBL-Fraktion vom 19.01.2021 zu Situation beim Rettungsdienst verweist die Verwaltung auf diese Drucksache.

Von Anfang an ….
…. zunächst zum anonymen Brief
Mit einem Brandbrief machen Mitarbeiter des Rettungsdienstes im Hochsauerlandkreis Mitte Januar 2021 die Öffentlichkeit auf offenbar gravierende Missstände aufmerksam.

Einige ihrer Kritikpunkte:

  • Mehrmalige Beschwerden im internen Bereich an die Verwaltung des Rettungsdienstes seien ignoriert worden.
  • Knapp 10% der gut ausgebildeten Mitarbeiter hätten seit August 2020 den Rettungsdienst – teils aufgrund von schlechten Arbeitsbedingungen wie den miserablen Dienstzeiten – verlassen.
  • Es fehle vor allem an den gut ausgebildeten Notfallsanitätern.
  • Aufgrund von Personalabgängen käme es zu Einschränkungen beim Besetzen der Rettungswagen an der Rettungswache Meschede.
  • Die Einsatzzahlen hätten sich erhöht und so komme es oft dazu, dass ein Rettungswagen aus einer benachbarten Stadt oder eines Nachbarkreises zum Einsatz kommen müsse, wobei dann die erforderliche Hilfsfrist von 12 Minuten deutlich überschritten werde.
  • Der Rettungsdienst im HSK hielte keinen adäquaten Rettungsdienst vor, sondern nur das, was gerade gefordert wird.
  • Im Rahmen neuer Dienstvereinbarungen (die weitere Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen bedeuten) solle den Mitarbeitern weiter die Motivation genommen werden.
  • Alle Arbeitgeber im Umkreis böten bieten bessere Konditionen als der HSK.
  • Aktuell beschaffe der HSK die schlechtesten Rettungswagen der letzten Jahrzehnte (schlechte Federung und hoher Lärmpegel).
  • Die zukünftige Dienstbekleidung sei hinsichtlich der Farbgestaltung unglücklich gewählt und wird so verbalen Belästigungen Vorschub leisten.
  • Last not least fordern die Urheber des Schreibens einen Mitarbeiterwechsel in der Betriebsleitung und sie fordern den Landrat und alle anderen Adressaten auf, sich der Sache anzunehmen.

Antwort des Arbeitgebers
Mit Drucksache 10/97 vom 08.02.2021 reagiert der Hochsauerlandkreis und stellt auf 8 Seiten seine Sicht der Dinge dar. Die Kurzfassung könnte lauten „Alles ist gut“.
Hier einige Punkte:
Die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen der Betriebsleitung, den Sachgebieten und den Rettungswachen wird auf verschiedenen Wegen gewährleistet wie regelmäßige Dienstbesprechungen, Arbeitskreise und Versendung von Anweisungen, Informationen, Protokollen etc.

Tatsächliche Personalabgänge vom 01.08.2020 bis zum 31.01.2021 beliefen sich auf insg. 12,72 Personen davon 5,42 Notfallsanitäter.

Nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der Dienstplanung müssten zum 01.01.2027 ca. 70% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, abhängig von der Vorhaltung der verschiedenen Einsatzfahrzeuge, über die Notfallsanitäter-Qualifikation verfügen. Dem Kreistag würde jährlich die Anlage A zum Rettungsdienstbedarfsplan, s. Drucksache 9/1472, zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Kreistag hätte in seiner Sitzung am 05.06.2020 der Anlage A, und damit einer Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze, zugestimmt. Entgegen der Behauptung in dem Schreiben hätte der Hochsauerlandkreis im vergangenen Jahr 2 Notfallsanitäter von anderen Arbeitgebern eingestellt.

Soweit die Fahrzeugbesetzung kritisiert wird, sei festzustellen, dass der Hochsauerlandkreis die Fahrzeuge entsprechend § 4 Abs. 3 und 4 RettG besetzte. Der Bedarfsplan und die mit den Kostenträgern abgestimmte Gebührenkalkulation ließe eine darüber hinaus gehende dauerhafte Besetzung von RTWs mit 2 Notfallsanitätern nicht zu.

Dass sich die Einsatzzahlen seit der letzten gutachterlichen Betrachtung insgesamt erhöht haben, wäre zutreffend, allerdings nicht um ein Vielfaches. Insgesamt sei für den Rettungsdienst des Hochsauerlandkreises im Jahr 2020 coronabedingt das Einsatzaufkommen in der Notfallrettung zurückgegangen, während im Bereich des Krankentransports das Einsatzaufkommen gestiegen wäre.

Die Verfasser des Schreibens hätten berichtet, dass ein Einsatz eines fremden RTWs im Stadtgebiet Sundern 1,5 Stunden dauert. Es müsse zwischen der Hilfsfrist und der Einsatzdauer unterschieden werden. Abhängig vom Einsatzort im Stadtgebiet Sundern und dem Zielkrankenhaus dauerten auch die Einsätze des RTW Sundern bis zur Rückkehr auf die Wache 1,5 Stunden.

Ende des Jahres 2019 sei in einer Wachleitersitzung vereinbart worden einen Arbeitskreis einzuberufen, um einen neuen Entwurf der Dienstvereinbarung zu erarbeiten. Der Entwurf der Dienstvereinbarung wäre vor der Wachleitersitzung im August 2020 an die Wachleiter versandt, damit der Entwurf der Dienstvereinbarung auf den Rettungswachen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprochen werden konnte. Anlässlich der Wachleiteitersitzung wären die Rückmeldungen diskutiert und zum Teil in den Entwurf der Dienstvereinbarung aufgenommen worden. In mehreren konstruktiven Gesprächen mit dem FD Personal und dem Personalrat seien die verschiedenen Kritikpunkte besprochen worden. Aufgrund der Corona-Pandemie wäre es jedoch bislang nicht möglich, den aktuellen Entwurf mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den Rettungswachen zu besprechen.

Die Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Hochsauerlandkreis richte sich nach den Vorschriften des TVöD. Bei der Erarbeitung der neuen Dienstvereinbarung seien auch die Dienstvereinbarungen der Nachbarkreise ausgewertet worden. Einzelne Regelungen aus den verschiedenen Dienstvereinbarungen zu vergleichen, wäre jedoch nicht zielführend. Vielmehr seien die Dienstvereinbarungen als Gesamtpaket zu bewerten.

Die pauschale Aussage, dass es sich um die schlechtesten Rettungswagen der letzten Jahrzehnte handele, sei schon alleine aufgrund des technischen Fortschritts unzutreffend. Die Fahrzeuge entsprächen zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt dem Stand der Technik und seien verkehrssicher. Sie würden von den Herstellern bundesweit vertrieben. Im letzten Jahr hätten Lärmmessungen in den verschiedenen Fahrzeugmodellen stattgefunden. In keinem Modell sei der zulässige Wert überschritten worden. Die Blattfederung wäre erheblich weniger störanfällig, so dass Ausfallzeiten und Unterhaltskosten der Fahrzeuge deutlich reduziert werden können. Allerdings seien die Fahrzeuge eventuell etwas härter gefedert. Dies sei kein Mangel, sondern entspräche dem Stand der Technik.

Die Anschaffung der neuen Schutzkleidung werde seit Herbst 2019 vorbereitet. … . Der Arbeitskreis hätte sich in einer Sitzung am 27.02.2020 verschiedene Modelle der Hosen, auch das jetzt angebotene Modell angesehen und keine Einwände gehabt. Letztlich habe sich der Arbeitskreis für den jetzt angebotenen Hosentyp ausgesprochen. Am 21.09.2020 wäre neben der eigentlichen Beschaffungsmaßnahme der aktuelle Entwurf der zugehörigen Dienstvereinbarung mit Ansichtsmuster von vorne und hinten an die Wachleiter versandt worden. Die Wachleitersitzung musste coronabedingt abgesagt werden. Rückmeldungen zu den übersandten Unterlagen gab es nicht. Erstmals am 26.11.2020, nach der Submission, hätte sich ein Personalratsmitglied und Mitarbeiter an den Sachbearbeiter gewandt und die Farbgestaltung der Hose thematisiert. In einem Gespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten sei vereinbart worden, dass geprüft wird, in wieweit noch farbliche oder gestalterische Änderungen möglich sei. Aus vergaberechtlichen Gründen könne diese Abstimmung derzeit noch nicht erfolgen.

Die Verfasser des anonymen Schreibens unterstellten, dass der stellv. Betriebsleiter eigenmächtig eine Rufbereitschaft angeordnet habe. Dies sei unzutreffend. In Abstimmung mit dem Fachdienstleiter und der Sachgebietsleitung 38/3 hätte der stellv. Fachdienstleiter am 18.03.2020 „Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versandt. Darin wäre u.a. die Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der dienstfreien Zeit thematisiert worden. Zur Klarstellung sei mit einer Folgemeldung am 20.03.2020 darauf hingewiesen worden, dass es sich ausdrücklich nicht um Bereitschaftsdienst handele. Nach Rücksprache des Personalamtes mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband seien dann doch die Voraussetzungen des Bereitschaftsdienstes bejaht worden, obwohl der KAV zuvor einem anderen Kreis eine abweichende Auskunft gegeben hätte.

So geht es weiter …
Die Drucksache aus der wir hier Auszüge zitierten ist Bestandteil der Tagesordnung der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 18.02.2021.

Das gibt es auch schriftlich.
Hier der Link zur Verwaltungsvorlage 10/97:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdwgY9Deg6zRmZ7c3FBViU6rpaNc2qpULAiEf5_v3BVm/Vorlage_10-97.pdf

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Höchste Zeit den Rettungsdienst HSK zu retten?

By admin at 1:46 am on Sunday, January 17, 2021

Brandbrief an Presse und Kreistagsfraktionen

Mit einem Brandbrief machen Mitarbeiter des Rettungsdienstes im Hochsauerlandkreis Mitte Januar 2021 die Öffentlichkeit auf offenbar gravierende Missstände aufmerksam.

Einige Kritikpunkte:

  • Mehrmalige Beschwerden im internen Bereich an die Verwaltung des Rettungsdienstes wurden ignoriert
  • Knapp 10% der gut ausgebildeten Mitarbeiter haben seit August 2020 den Rettungsdienst – teils aufgrund von schlechten Arbeitsbedingungen wie den miserablen Dienstzeiten – verlassen
  • Es fehlt vor allem an den gut ausgebildeten Notfallsanitätern
  • Aufgrund von Personalabgängen kommt es zu Einschränkungen beim Besetzen der Rettungswagen
    an der Rettungswache Meschede
  • Die Einsatzzahlen haben sich erhöht und so kommt es oft dazu, dass ein Rettungswagen aus einer benachbarten Stadt oder eines Nachbarkreises zum Einsatz kommen muss, wobei dann die erforderliche Hilfsfrist von 12 Minuten deutlich überschritten wird
  • Der Rettungsdienst im HSK hält keinen adäquaten Rettungsdienst vor, sondern nur das, was gerade gefordert wird
  • Im Rahmen neuer Dienstvereinbarungen (die weitere Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen bedeuten) soll den Mitarbeitern weiter die Motivation genommen werden
  • Alle Arbeitgeber im Umkreis bieten bieten bessere Konditionen als der HSK
  • Aktuell beschafft der HSK die schlechtesten Rettungswagen der letzten Jahrzehnte (schlechte Federung und hoher Lärmpegel)
  • Die zukünftige Dienstbekleidung ist hinsichtlich der Farbgestaltung unglücklich gewählt und wird so verbalen Belästigungen Vorschub leisten
  • Last not least fordern die Urheber des Schreibens einen Mitarbeiterwechsel in der Betriebsleitung und sie fordern den Landrat und alle anderen Adressaten auf, sich der Sache anzunehmen.

Für die SBL-Fraktion sind diese Kritikpunkte und Wünsche Anlaß, sich erneut näher mit dem Rettungsdienst zu befassen.

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In Düsseldorf scheint die Beendigung des digitalen Lock-Downs vorbereitet zu werden. Wann erreicht sie Meschede?

By admin at 8:15 pm on Monday, January 11, 2021

Nun ist auch die NRW-Landesregierung wach geworden! In einer Pressemitteilung vom 05.01.2021 heisst es aus Düsseldorf:
“Digitale Labormeldungen, automatischer und sicherer Austausch der Daten von Erkrankten und Kontaktpersonen – die Digitalisierung bietet viele Möglichkeiten, die Gesundheitsämter in der Pandemie zu entlasten. Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig hat dazu mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums die integrierte Software SORMAS entwickelt… Damit die Software größtmöglichen Nutzen entfaltet, ist ein flächendeckender Einsatz wichtig. Bei einem Besuch in Siegburg überzeugten sich Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann von der Leistungsfähigkeit der Software und sprachen sich für eine flächendeckende Implementierung des Pandemie-Management-Systems aus.”
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister-pinkwart-und-minister-laumann-setzen-sich-fuer-verstaerkte-digitalisierung

Im HSK fordert die SBL schon seit längerem die Digitalisierung des Kreisgesundheitsamtes – und stößt damit bisher auf harten Widerstand von Landrat, Kreisverwaltung und GroKo (CDU/SPD/FDP). So hatte die SBL für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 30.11.2020 einen Bericht über die Arbeit des Kreisgesundheitsamtes beantragt, der aber auf Vorschlag des Kreisverwaltung durch Beschluss der GroKo von der Tagesordnung genommen wurde, ohne jeden inhaltlichen Bericht oder Debatte. In Rahmen eines anderen Tagesordnungspunktes erklärte der Amtsleiter, er wolle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Einführung der Software nicht zumuten.
Und auch als die SBL das Thema am 16.12.2020 im Kreisausschuss ansprach, erntete sie nur wütende Reaktionen das Landrats, in der Sache tat sich wieder nichts.

Bisher wird im HSK für jeden PCR-Abstrich in den Arztpraxen ein Meldeformular per Kugelschreiber ausgefüllt und dann per Fax an das Kreisgesundheitsamt übermittelt, parallel zur Übersendung des Tests an das Labor. Auf dem Formular befinden sich mehr als 140 Felder, in denen Kreuze gemacht oder in die Texte geschrieben werden können.
Meldeformular-IfSG-anonym

Das sind alleine im HSK etwa 4.000 bis 5.000 Faxsendungen pro Woche. Im Gesundheitsamt müssen alle Daten dann gelesen und weiterverarbeitet werden (oder auch nicht). Auch die mitteilungspflichtigen Laborbefunde wurden bisher von den Laboren per Fax an das Gesundheitsamt übermittelt – während Arztpraxen ihre Laborergebnisse schon seit etwa einem Jahrzehnt per Datenfernübertragung (DFÜ) erhalten und dann elektronisch in die Patientendaten übernehmen.

Falls sich jemand durch einen “positiven” Test als infiziert herausstellt, dann geht der manuelle oder telefonische Datenaustausch im Amt weiter, z.B. mit den Angaben über die Kontaktpersonen. Diese Personen erhalten dann vielleicht irgendwann eine Quarantäneanordnung, manchmal erst dann, wenn die Quarantänezeit schon zu Ende sind. Das macht wenig Sinn…
Und wenn sich ein Betroffener telefonisch beim Kreisgesundheitsamt erkundigt, hängen die Antworten sehr davon ab, welche(n) Sachbearbeiterin am Telefon ist. Es kann dann z.B. vorkommen, dass widersprüchliche Auskünfte über die Beendigung der Quarantäne bzw. Isolierung erteilt werden.
Aber es wurden auch schon früher Infizierte neu in Isolierung geschickt, obwohl sie längst nicht mehr infektiös waren. Auch das erhöht nicht die Akzeptanz der Maßnahmen…

Besonders heikel wird es, wenn sich Bürgerinnen oder Bürger mit wichtigen Anliegen im Kreishaus in Meschede melden. Eine Ärztin hatte von einem Flüchtling ein “positives” Testergebnis erhalten. Der junge Mann wohnt in beengten Verhältnissen in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge. Also verließ sich die Ärztin nicht darauf, dass das Gesundheitsamt auf die Meldung des Labors reagieren würde, sondern sandte selbst noch ein Fax ab und rief beim Amt an. Das Ergebnis: Der Sachbearbeiter antwortete ihr, er hätte keinen Zugriff auf den Befund und könne sich nicht darum kümmern…

Bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung mit ihrer Forderung auch die Verantwortlichen im Kreishaus erreicht. Im Nachbarkreis Paderborn ist “SORMAS” schon länger im Einsatz. In Bayern wurde in der letzten Woche die Gesundheitsministerin abgelöst; dazu trug wesentlich bei, dass vor einigen Monaten mehr als 40.000 Testergebnisse (darunter etwa 1.000 “positive”) von Reiserückkehrern erst nach etwa einer Woche den betroffenen Personen zugeordnet werden konnten, wegen fehlender Daten. In seltenen Fällen können Handlungen aus Bayern Vorbildcharakter haben…

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Wo sollen die Arnsberger Bürgerinnen und Bürger geimpft werden?

By admin at 10:56 pm on Sunday, December 27, 2020

Die SBL hat ja selten Anlass, den Landrat gegen Kritik zu verteidigen – wobei es überhaupt selten vorkommt, dass in der heimischen Presse kritische Äußerungen über den Landrat veröffentlicht werden.

Aber diesmal ist alles anders. Es geht um den Standort und um die Tätigkeit des Impfzentrums gegen Covid-19 (Corona). Das wurde in der Olsberger Konzerthalle eingerichtet. Eigentlich sollte es ab 15. Dezember genutzt werden. Aber da war noch kein Impfstoff verfügbar. Nun werden richtigerweise zunächst die Bewohner der Alten- und Pflegeheime geimpft. Das geht nicht im Impfzentrum, sondern nur durch mobile Impfteams. Wobei die Vorbereitung nicht so einfach ist, denn vor der Impfung muss jede(r) eine Einwilligungserklärung unterschreiben bzw. Betreuer oder Angehörige, die für sie/ihn handeln können. Nach den von uns eingeholten Informationen wird das Impfzentrum erst ab etwa 15. Januar genutzt werden.

Zuständig für den Betrieb und die Organisation des Impfzentrums ist die Kassenärztliche Vereinigung (KVWL). Deren für die Kreise HSK und Soest zuständige Bezirksstelle sitzt in Arnsberg. Beobachter der Tätigkeit dieser Bezirksstelle haben schon mal den Eindruck gewonnen, dass dort Funktionäre viel Einfluss haben…

Die Konzerthalle in Olsberg ist groß genug für ein Impfzentrum mit 4 Impfstraßen. Aber für viele Einwohner aus Arnsberg und Sundern (vor allem der Ortsteile wie z.B. Allendorf, Hövel, Herdringen, Bachum) ist der Weg sehr weit. Daher liegt es nahe, im HSK eine zweite Impfstelle einzurichten, im Westkreis. Schließlich ist der HSK mit 1.960 km2 der flächengrößte Kreis in NRW, nur wenig kleiner als das gesamte Bundesland Saarland (2.400 km2). Dies wurde auch von den Mitgliedern des Kreisausschusses in der Sitzung am 16.12.2020 so gefordert, und der Landrat sagte zu, sich dafür einzusetzen: „Ich möchte nochmals deutlich machen, dass ich gerne auch im Raum Arnsberg eine Impfstelle sehen würde.”

Nun aber startete der Leiter der KVWL-Bezirksstelle deswegen per Lokalpresse einen Angriff gegen den Landrat, der nichts anderes getan hatte als wie es einmütig von der Kommunalpolitik gefordert worden war. „Die Forderung des HSK gegenüber dem Land NRW, ein zweites Impfzentrum im Westen des Kreises bereitzustellen, ist unrealistisch, wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen und logistisch nicht zu stemmen“, erklärte laut Presse der KVWL-Funktionär. Es sei völlig unverständlich, dass bei dieser Faktenlage jetzt von der politischen Verwaltungsspitze des Kreises der Ruf nach einem weiteren Impfzentrum ergeht. “Nur, wer sich mit der Materie ernsthaft beschäftigt, wird die immense Komplexität einer solchen Massenimpfung unter verschärftem Zeitdruck mit einem besonderen, hoch wirksamen aber sehr schwierig zu lagernden Impfstoff erkennen und schon allein deswegen die Kräfte auf einen Standort bündeln müssen”.
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/corona-impfzentrum-olsberg-gnadenlose-kritik-an-hsk-landrat-id231213840.html

Aber wie ist die Faktenlage:

1. Die Einrichtung von Impfzentren ist generell sehr fragwürdig. Wesentliche Teile der Bevölkerung können dort sowieso nicht geimpft werden. Die anderen könnten problemlos ihre Corona-Impfung – wie z.B. bereits die Grippe-Impfungen – bei ihren Hausärzten erhalten. Die schaffen bereits in Deutschland pro “Saison” 20 bis 30 Mio Grippeimpfungen.
Auch die Lagerung des Impfstoffes wäre dafür kein Hindernis. Nach aktuellen Informationen des Herstellers kann der Impfstoff 5 Tage lang bei normaler Kühlschranktemperatur gelagert werden. Solche Kühlschränke gibt es in jeder Arztpraxis. Die könnten ein- oder zweimal pro Woche beliefert werden. Nach der “Aktivierung” muss der Impfstoff dann innerhalb von 6 Stunden verabreicht werden.
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/BioNTech-gibt-in-Sachen-Impfstoff-Kuehlung-Entwarnung-415201.html
In den Arztpraxen wäre auch die Aufklärung der Patientinnen und Patienten vor der Impfung viel einfacher, weil wichtige Informationen dort bereits bekannt sind.

2. Die Erreichbarkeit des Impfzentrums in Olsberg ist für mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises tatsächlich schlecht. Nicht jede(r) hat beliebig ein Kfz zur Verfügung, mit dem – jedes Familienmitglied zu unterschiedlichen Impfterminen! – sie/er mal eben zweimal nach Olsberg und zurück fahren kann.
Die Reisezeiten von den Arnsberger und Sunderner Ortsteilen mit dem ÖPNV zur Konzerthalle betragen für die beiden notwendigen Impfungen insgesamt etwa 14 Stunden. Wer z.B. in Enkhausen wohnt und um 11:30 Uhr in Olsberg seinen Impftermin hat, muss um 8:47 Uhr in den Bus steigen und damit fast 3 Stunden vor dem Impfbeginn sein Haus verlassen. Die Rückkehr würde nach etwa 7 Stunden erfolgen. 3 Wochen später gibt es dieselbe Prozedur noch einmal. Und es gibt noch weit entlegenere Ortsteile!
Wer es nachrechnen möchte: https://www.rlg-online.de/fahrtplaene-angebote/fahrplanauskunft.php

3. Wenn der KVWL-Funktionär die Kosten anführt, so sprechen gerade die nicht gegen einen zweiten Impfort im Kreisgebiet. Das Impfzentrum ist vor allem deswegen so teuer, weil diejenigen, die die KVWL dort anstellt, extrem hohe Vergütungen erhalten: 150 Euro für Ärzte (an Wochenenden sogar 185 Euro) und 38,50 Euro für Medizinisches Personal. Das ginge auch günstiger. Vor allem sind diese Personalkosten nicht davon abhängig, ob 4 “Impfstraßen” in Olsberg oder z.B. je 2 in Olsberg und Arnsberg betrieben werden. Der Mehraufwand für die Sachkosten wäre viel geringer als der Mehraufwand, den die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nun für ihre 4 Fahrten z.B. zwischen Enkhausen und Olsberg zu tragen haben!

Fazit:
Wenn die KVWL schon auf solche Impfzentren setzt, dann sollten sie auch bürgernah sein!
Und der Landrat hat nichts anderes gemacht als auf das hinzuweisen, war ihm im Kreisausschuss vorgeschlagen wurde.

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Kreisgesundheitsamt im Digitalen Dauer-Lockdown?

By admin at 12:18 pm on Saturday, December 5, 2020

Die Gesundheitsämter sind momentan durch die Folgen der Pandemie stark belastet. Auch im HSK helfen z.B. etwa 20 Bundeswehrsoldaten mit, damit die Arbeitsmenge überhaupt zu bewältigen ist.

Aber ist das ein Grund, die Organisation des Amtes zu vernachlässigen? Gerade in einer solchen Phase sollte es doch Aufgabe der Amtsleitung sein, die Arbeitsabläufe zu verbessern. Doch das scheint im HSK nicht zu gelingen.

Leider kommt es zu vielen Pannen, die sowohl für die Betroffenen ärgerlich sind als auch die Bekämpfung der Pandemie erschweren.
Einige Beispiele:
– Es wurden rechtswidrige “Absonderungs”-Bescheide erstellt, die keine Aussage enthielten, wann und unter welchen Voraussetzungen die “Isolierung in häuslicher Quarantäne” wieder beendet wird. Erst nach erfolgreicher Klage eines Betroffenen wurden die Bescheide geändert.
– Die Kriterien des RKI, wer wann und wie lange in Absonderung geschickt wird, wurden nicht eingehalten.
– Infizierte wurden viel zu spät in “häusliche Isolierung” geschickt (was die Infektionsrisiken deutlich erhöht).
– Kontaktpersonen von Infizierten wurden erst nach Ende ihrer Quarantänezeit erstmals über die Anordnung der Quarantäne informiert (was keinen Sinn ergibt).
– Positiv getestete Personen wurden zu einem Zeitpunkt, zu dem sie nicht mehr infektiös waren, erneut in Isolierung geschickt.
– Die Zuordnung von Kontaktpersonen zur Kategorie K1 (mit Anordnung von Quarantäne) ist teilweise fragwürdig.
Dies führt dazu, dass die Pandemie nicht bestmöglich bekämpft werden kann, und führt außerdem vielfach zu einer Erhöhung des Arbeitsvolumens, ohne dass sich daraus ein Nutzen ergibt.

Die SBL-Fraktion hatte für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 30. November den Antrag eingebracht, dass das Kreisgesundheitsamt über die Isolierungs- und Quarantänemaßnahmen berichten soll. Dies lehnte die Amtsleitung leider ab.

An den Arbeitsabläufen gibt es jedoch viel zu verbessern. Ein Beispiel:
Wenn in einer Arztpraxis ein PCR-Abstrich abgenommen wird, um zu klären, ob sich jemand tatsächlich mit Covid-19 (Corona) infiziert hat, muss in der Praxis ein Meldebogen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit vielen Einträgen per Hand ausgefüllt werden. Der wird dann an das Gesundheitsamt gefaxt. Das Ergebnis des Abstrichs erhält das Gesundheitsamt vom beauftragten Labor, ebenfalls per Fax. So erhält das Amt jede Woche etwa 7.000 Fax-Sendungen im Zusammenhang mit Corona-Tests. Deren Bearbeitung und Sortierung dauert sehr lange, vor allem wenn es darum geht, im Amt Daten aufzufinden. Denn alle empfangenen Daten müssen vom Fax abgeschrieben werden, oder es müssen Faxe aus großen Stapeln herausgesucht werden.
Die Labore und die Arztpraxen arbeiten dagegen untereinander mit Datenfernübertragung. Die Praxen haben daher immer gleich elektronischen Zugriff auf die Labordaten ihrer Patienten. Die Getesteten erhalten von fast allen Laboren einen Zettel mit einem QR-Code und können dann ihr Testergebnis sofort nach Vorliegen über die Corona-Warn-App abrufen. Im digitalen Zeitalter ist es unbegreiflich, dass Labore und Arztpraxen digital arbeiten, dass Bürgerinnen und Bürger die Corona-Warn-App nutzen sollen, das Kreisgesundheitsamt aber analog arbeitet, mit extremen zeitlichen Verzögrungen.

Es gibt eine Software für Gesundheitsämter, die diese Daten sicher und schnell verarbeiten und weiterleiten kann. “SORMAS” wurde vom Helmholtz-Institut mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums entwickelt. Im Ausland ist sie zur Pandemiebekämpfung bereits erfolgreich im Einsatz, ebenso wie in vielen Gesundheitsämtern in Deutschland. Das Land Niedersachsen hat beschlossen, diese Software flächendeckend einzuführen. Auch im Gesundheitsamt des Nachbarkreises Paderborn ist sie bereits im Einsatz. Sie leistet auch gute Dienste bei der Nachverfolgung und Betreuung der Kontaktpersonen.

Auf Nachfrage der SBL im Gesundheitsausschuss erklärte der hiesige Amtsleiter jedoch, dass er sie im HSK nicht einführen wolle, weil er das den Mitarbeitern nicht zumuten wolle und die Software angeblich nicht gut wäre.

Wie dringend digitale Lösungen sind, wurde vor einigen Tagen an einem konkreten Fall deutlich. Eine Ärztin im Kreisgebiet hatte das Abstrich-Ergebnis eines Bewohners einer Flüchtlingsunterkunft erhalten: er war positiv getestet. Das Ergebnis war vom Labor an das Gesundheitsamt in Meschede per Fax übermittelt worden, und auch die Ärztin sandte es dem Amt noch einmal per Fax zu. Wer die Wohnverhältnisse in Flüchtlingsunterkünften kennt weiß, dass jetzt dringender Handlungsbedarf besteht. Als die Ärztin dann auch noch im Gesundheitsamt anrief und es auffordern wollte, dass es sich um die Mitbewohner kümmern sollte, antwortete ihr der Mitarbeiter des Amtes, darum könne er sich nicht kümmern, weil er keinen Zugriff auf das Testergebnis hätte…
Aus vielen anderen Fällen ist bekannt, dass auch der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes bei Gesprächen mit Personen in Quarantäne nicht gut funktioniert.

Der Kreistag des HSK hat am 16.03.2018 eine “Digitalisierungsstrategie für die Verwaltung des Hochsauerlandkreises” beschlossen. Was nützt so eine Strategie, wenn sie in solchen Situationen nicht umgesetzt wird? Wenn es die Amtsleitung nicht schafft, dann sollten andere Verantwortliche eingreifen.

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Corona-Schutzverordnung: Ski und Rodel nicht gut

By admin at 12:41 am on Wednesday, December 2, 2020

Vorerst kein Ski-Pass und -Spass
Am 30.11.2020 entschied die NRW-Landesregierung, dass die Corona-Schutzverordnung mit Skifahren im Sauerland und allem Drum und Dran nicht kompatibel sein kann. Die Lifte im Skigebiet Winterberg bleiben nun auf jeden Fall bis zum 20.12.2020 geschlossen. Dann sieht man weiter.

Vorsicht und Voraussicht
So gesehen hätte sich die SBL-Fraktion ihre Anfrageu „Staus und Warteschlangen in den Ski-Gebieten in und um Winterberg“, die sie bereits amm 12.11.2020 gestellt hatte, vielleicht ersparen können? Sie ist aber nun mal in der Welt. Mittlerweile ist auch die Antwort aus dem Kreishaus da. Warum sollten wir Ihnen beides ersparen? Man weiß ja nie was noch kommt.

Eins nach dem anderen. Zuerst die Anfrage der SBL:

„Sehr geehrter Herr Landrat,

in den letzten Jahren ist es immer wieder zu Staus und Wartezeiten bei der Anfahrt zu den Wintersportgebieten in und um Winterberg gekommen und zu Warteschlangen vor Liften und Hütten.

Vor allem hinsichtlich der Corona-Situation möchten wir fragen:

• Gibt es seitens des HSK ein Konzept, in der Wintersport-Arena lange Wartezeiten, Staus und Menschenansammlungen zu vermeiden?

• Falls ja, um welche konkreten Maßnahmen wird es sich handeln?

• Falls nein, was wird der HSK unternehmen, um die Infektionsgefahren zu reduzieren?“

Und nun die Antwort der HSK-Kreisverwaltung, datiert auf den 23.11.2020:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage vom 12.11.2020 beantworte ich nach Abstimmung mit der Wintersport-Arena Sauerland wie folgt:

zu Frage 1)

Ein entsprechendes Konzept wurde durch die Wintersport-Arena Sauerland erarbeitet und mit dem Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises abgestimmt.

Zu Frage 2)

Die Kernpunkte des Konzeptes sind auf der Internetseite der Wintersport-Arens Sauerland unter „Aktuelles“ veröffentlicht und werden fortlaufend aktualisiert.

Bei Abfassung dieses Schreibens datiert der letzte Stand dieser Hinweise vom 17.11.2020.

Das Konzept umfasst folgende Maßnahmen:

1. In Warteschlagen und in den Liften besteht eine Mund-Nasenschutzpflicht.

2. In den Anstehbereichen ist der Mindestabstand hintereinander von 1,50 m einzuhalten. In besucherstarken Zeiträumen setzen die Skigebiete bei Bedarf Sicherheitspersonal ein, um die Maskenpflicht und den Abstand zu kontrollieren.

3. Für den Ticketvertrieb wird das Online-Angebot beworben, um das Kassengeschäft vor Ort zu reduzieren.

4. Die Wintersport-Arena-Card als Saisonticket und das Saisonticket für das Skikarussell Winterberg werden in dieser Saison nicht angeboten. Ziel der Maßnahme ist u.a. die bessere Abschätzung der tagesaktuellen Besucherzahlen und deren Steuerung mittels eines Ampelsystems.

5. 5. Tages- und 2-Tages-Tickets werden grundsätzlich auch in den anderen Skigebieten im Raum Winterberg gelten, wie z.B. Neuastenberg, Altastenberg, Züschen, etc. um über eine weitere Option zur Steuerung der Besucher zu verfügen und einer Konzentration auf das Ski-karussell Winterberg vorzubeugen.

6. Im Skiverleih gelten die gleichen Regeln wie im Einzelhandel. Die zulässigen Gästezahlen sind der Größe der Geschäftsräume angepasst. Zudem wir die Online-Buchung beworben.

7. Für die Skischulen gelten reduzierte Gruppengrößen bei fester Zuordnung. Das Zeitfenster für die Kurszeiten wird nach Möglichkeit zur Entzerrung erweitert.

8. In den Skihütten gelten die gleichen Regelns wie für die Gastronomie. Bei erneuter Öffnung der Gastronomie müssen die Abstände zwischen den Tischen eingehalten werden und beim Verlassen des Platzes besteht Maskenpflicht. Auf Apres-Ski-Angebote wird verzichtet.“

Zu Frage 3)

Die Maßnahmen des Konzeptes sind zu Frage 2) dargestellt.“

PS:
Im Skigebiet in Willingen im benachbarten Bundesland Hessen stehen auch die Lifte mindestens bis zum 20.12.2020 still.

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Hoher Inzidenzwert im HSK – SBL stellt zwölf Fragen und eine Forderung für den Gesundheits- und Sozialausschuss

By admin at 12:25 am on Friday, November 20, 2020

Reinhard Loos, Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion, stellte am 15.11.2020 aus aktuellem Anlass einen Antrag für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses, der voraussichtlich am 30.11.2020 tagt. Sein Antrag lautet:

• Bericht über die Anordnung von “Absonderungsmaßnahmen” nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Kreisgesundheitsamt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Dazu schreibt der SBL-Sprecher:
„Die Isolierung von akut an Covid-19 infizierten Personen und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen ist sicherlich richtig und wichtig, um dadurch weitere Infektionen zu verhindern. Sie bedeutet jedoch für die Betroffenen eine sehr starke Einschränkung. Daher sollten solche Maßnahmen die einschlägigen rechtlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen.“

Die SBL-Fraktion beantragt, dass im Bericht insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden soll:

1. Wie viele Personen wurden bisher im HSK als Corona-Infizierte unter häusliche Isolierung gestellt?

2. Wie viele Personen wurden bisher als Kontaktpersonen K1 unter häusliche Quarantäne gestellt?

3. Wie verteilten sich die Dauern der Absonderung (Isolierung oder Quarantäne)? Nach welchen Zeitdauern und unter welchen weiteren Voraussetzungen erfolgte eine Beendigung der Isolierung bzw. Quarantäne und wann erfolgt sie aktuell?

4. Nach welchen Kriterien wird vom Gesundheitsamt des HSK zwischen K1- und K2-Personen unterschieden?

5. Wann erhielten die betroffenen Personen die einschlägigen Bescheide über ihre “Absonderung”? Gelang es, die Bescheide zeitnah zuzustellen?

6. In wie vielen Fällen kam es vor, dass in Quarantäne geschickte Personen erst nach Ende der Quarantänezeit vom Gesundheitsamt die erste Information über die angeordnete Quarantäne erhielten, weil Sie vorher weder eine telefonische noch eine schriftliche Aufforderung erhielten?

7. Für wie viele Personen wurde zunächst eine Beendigung und dann eine Verlängerung der Isolierung angeordnet? Warum erfolgte dies?

8. Fließt der ct-Wert bei positiven Testergebnissen in die Bewertung ein? Das RKI hält Personen mit einem ct-Wert von >30 bzw. >32 für nicht infektiös.

9. Müssen Personen in Quarantäne, die zuvor schon eine Covid-Infektion durchgemacht haben bzw. schon vorher einmal positiv getestet waren? Nach welchen Kriterien? Für welche Dauer?

10. Wie viele “Absonderungs”-Bescheide wurden erstellt, die nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Arnsberg in einem einschlägigen Verfahren rechtswidrig sind, weil sie den Kriterien des RKI widersprechen und keinen Modus für die Beendigung der “Absonderung” enthielten? Wie viele dieser Bescheide wurden korrigiert? Welche negativen Folgen hatten diese rechtswidrigen Bescheide für Betroffene? Welche Hindernisse bestanden für das Kreisgesundheitsamt, von vorneherein rechtmäßige Absonderungs-Bescheide zu erstellen?

11. Welchen Stellenwert haben Schnelltests für Quarantäne-Anordnungen bzw. -Aufhebungen? Welchen Stellenwert haben Schnelltests für das Screening von Kontaktpersonen?

12. Wie viel Personal des HSK ist im Corona-Fallmanagement eingesetzt? Wie werden die Wochenenddienste besetzt? Können dabei die regulären Arbeitszeiten eingehalten werden? Wie gestaltet sich die Unterstützung durch die Bundeswehr?

13. Authentischer Bericht einer Fallmanagerin/eines Fallmanagers (also einer Mitarbeitergruppe, die derzeit außergewöhnlich stark belastet ist) über ihre/seine Tätigkeit.”

Anlass für die meisten der gestellten Fragen sind konkrete Erfahrungen, die in den letzten Wochen von Betroffenen an die SBL-Fraktion heran getragen wurden. Dafür, dass im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie in diesem Amt manches nicht gut funktioniert, sind nicht die Sachbearbeiter*innen im Gesundheitsamt verantwortlich, und es hängt auch nicht mit ihrer hohen Arbeitsbelastung zusammen. Zuständig ist die Amtsleitung. Es besteht Handlungsbedarf, um die Abläufe zu verbessern. So gibt es z.B. im Sinne eines Infektionsschutzes keinen Sinn, wenn eine “Kontaktperson” von der für sie angeordneten Quarantäne erstmals erst dann unterrichtet wird, wenn der Quarantänezeitraum bereits zu Ende ist. Oder wenn die “falschen” Personen in Isolierung geschickt oder belassen werden, weil das Kreisgesundheitamt andere Regelungen anwendet als vom Bundesgesundheitsamt (RKI) vorgegeben.
Zu den notwendigen Verbesserungen kann und soll die Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss beitragen.

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Unerfreulicher Spitzenwert

By admin at 1:04 am on Tuesday, November 17, 2020

Einen unerfreulichen Spitzenwert hat der HSK im Vergleich mit den acht umliegenden Kreisen erreicht: Er weist aktuell den höchsten Inzidenzwert bei den Covid-19-Erkrankungen auf.

Das RKI meldet heute für den HSK eine 7-Tage-Inzidenz von 195,9 auf 100.000 Einwohner. Es wurde also in den letzten 7 Tagen für etwa 2 von 1.000 Einwohnern des Kreises eine neue Coronainfektion festgestellt. Insgesamt sind es bisher 2.480 Betroffene, also etwa 1% der Bevölkerung des Kreises.

Die aktuelle “Inzidenz-Tabelle” im Vergleich mit den umliegenden Kreisen:
HSK 195,9
Märkischer Kreis 159,7
Unna 146,6
Siegen-Wittgenstein 136,1
Olpe 123,2
Paderborn 121,2
Waldeck-Frankenberg 113,2
Soest 90,1
Höxter 89,8

Der HSK ist weist unter den 53 Kreisen in NRW mit 133 Einwohnern je Quadratkilometer die zweitgeringsate Siedlungsdichte auf, nach dem Kreis Höxter. Vor diesem Hintergrund ist der sehr stark gestiegene Inzidenzwert besonders bedenklich. Im Durchschnitt für NRW beträgt die Siedlungsdichte 526 Einw/qkm und liegt damit bei etwa dem Vierfachen des HSK. Der aktuelle Inzidenzwert für NRW beträgt allerdings “nur” 164,6.

Die Fallzahl im HSK liegt aktuell bei 515 positiv Getesteten, also bei 2,0 je 1.000 Einwohner. Unter den Gemeinden liegen Bestwig (5,7), Winterberg (3,5) und Meschede (3,1) deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Es gibt allerdings keinen so extremen Anstieg des Inzidenzwertes in einer Gemeinde, wie er in Brilon vor drei Wochen mit 259 auftrat.

Solche Zahlen legen eine Suche nach den Ursachen für die besorgniserregende Entwicklung nahe. Die sind nicht eindeutig zu bestimmen, und es gibt sicherlich nicht nur eine. Zur Entwicklung beitragen könnte, dass das Kreisgesundheitsamt die Kontakte von Infizierten nicht mehr zeitnah verfolgen kann, und dass Bescheide über Quarantäne vom Kreisgesundheitsamt viel zu spät versandt werden. So erhielten z.B. in diesem Monat eine Mutter und ihre zwei Kinder die Bescheide über ihre “Absonderung” erst einen Tag nach dem Ende der Quarantänezeit; eine vorherige telefonische Information an die Mutter war auch nicht erfolgt.

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Bisher 2.874 Quarantäne-Fälle im HSK

By admin at 8:52 am on Friday, May 15, 2020

Für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses (am 26. Mai im Berufskolleg in Meschede) hat die SBL-Kreistagsfraktion den Tagesordnungspunkt “Informationen über Quarantäne-Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie” beantragt.

Nun kam von der Kreisverwaltung eine Sitzungsdrucksache, aus der bereits viele Daten hervorgehen.

So mussten im HSK bisher (bis zum 13. Mai) 2.874 Personen in Quarantäne gehen, davon 595 positiv auf das Corona-Virus Getestete (“bestätigte Fälle”), 2.141 Kontaktpersonen und 138 Rückkehrer aus dem Ausland. “In 216 Fällen wurden Kontaktpersonen während der Quarantänezeit positiv getestet, so dass eine neue Quarantäneanordnung (als bestätigter Fall) ergehen musste.”

Auf die einzelnen Kalenderwochen verteilen sich die Quarantäne-Fälle (ohne die Reiserückkehrer) wie folgt:

QuarantaenenHSK

Die meisten Quarantäne Fälle gab es mit 642 in der Kalenderwoche 12 vom 16.03. bis 22.03.  In der letzten vollständig ausgewerteten Kalenderwoche 19 vom 04.05. bis 10.05. waren es nur noch 47 Quarantäne-Fälle.

Die vollständige Sitzungsdrucksache 9/1481 gibt es hier

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Schuleingangsuntersuchungen – Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragt Bericht

By admin at 12:26 pm on Tuesday, May 12, 2020

Kein Recht, sondern Pflicht
Schuleingangsuntersuchungen sind verpflichtend. Die Grundlage dafür sind § 12 Abs. 2 ÖGDG NRW und §§ 54 Abs. 2 u 3, 125 SchulG NRW.

Eingeschränktes Elternrecht
Die Eltern haben aber keinen Einfluss darauf, von wem ihre Kinder untersucht werden. Aus § 125 SchulG ergibt sich sogar, dass für diese Untersuchungen Grundrechte teilweise außer Kraft gesetzt werden. Daraus entsteht eine besondere Verantwortung des Kreisgesundheitsamtes (KGA) für die Auswahl und Tätigkeit der Schulärztinnen und Schulärzte.

Überraschungen
Nach den Schuleingangsuntersuchungen für das im August 2020 beginnende Schuljahr gingen jedoch bei unserer Fraktion vermehrt Berichte ein, dass Eltern, Erzieher sowie Haus- und Kinderärzte über den Ablauf und die Ergebnisse einiger Schuleingangsuntersuchungen sehr überrascht waren. Öfters gab es große Abweichungen zu den Ergebnissen da kurz zuvor durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen U9.

Antrag
Daher beantragte Reinhard Loos, Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion, am 06.05.2020 für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses einen Bericht über die Vorbereitung und Qualitätssicherung der Schuleingangsuntersuchungen. Dabei sollte erläutert werden wie das Kreisgesundheitsamt die Schulärztinnen und -ärzte auswählt, welche Qualifikationen die eingesetzten Ärztinnen und Ärzte haben, wie diese Ärztinnen und Ärzte auf die Schuleingangsuntersuchungen vorbereitet werden und wie die Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

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