Hoher Inzidenzwert im HSK – SBL stellt zwölf Fragen und eine Forderung für den Gesundheits- und Sozialausschuss
Reinhard Loos, Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion, stellte am 15.11.2020 aus aktuellem Anlass einen Antrag für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses, der voraussichtlich am 30.11.2020 tagt. Sein Antrag lautet:
• Bericht über die Anordnung von “Absonderungsmaßnahmen” nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Kreisgesundheitsamt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Dazu schreibt der SBL-Sprecher:
„Die Isolierung von akut an Covid-19 infizierten Personen und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen ist sicherlich richtig und wichtig, um dadurch weitere Infektionen zu verhindern. Sie bedeutet jedoch für die Betroffenen eine sehr starke Einschränkung. Daher sollten solche Maßnahmen die einschlägigen rechtlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen.“
Die SBL-Fraktion beantragt, dass im Bericht insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden soll:
1. Wie viele Personen wurden bisher im HSK als Corona-Infizierte unter häusliche Isolierung gestellt?
2. Wie viele Personen wurden bisher als Kontaktpersonen K1 unter häusliche Quarantäne gestellt?
3. Wie verteilten sich die Dauern der Absonderung (Isolierung oder Quarantäne)? Nach welchen Zeitdauern und unter welchen weiteren Voraussetzungen erfolgte eine Beendigung der Isolierung bzw. Quarantäne und wann erfolgt sie aktuell?
4. Nach welchen Kriterien wird vom Gesundheitsamt des HSK zwischen K1- und K2-Personen unterschieden?
5. Wann erhielten die betroffenen Personen die einschlägigen Bescheide über ihre “Absonderung”? Gelang es, die Bescheide zeitnah zuzustellen?
6. In wie vielen Fällen kam es vor, dass in Quarantäne geschickte Personen erst nach Ende der Quarantänezeit vom Gesundheitsamt die erste Information über die angeordnete Quarantäne erhielten, weil Sie vorher weder eine telefonische noch eine schriftliche Aufforderung erhielten?
7. Für wie viele Personen wurde zunächst eine Beendigung und dann eine Verlängerung der Isolierung angeordnet? Warum erfolgte dies?
8. Fließt der ct-Wert bei positiven Testergebnissen in die Bewertung ein? Das RKI hält Personen mit einem ct-Wert von >30 bzw. >32 für nicht infektiös.
9. Müssen Personen in Quarantäne, die zuvor schon eine Covid-Infektion durchgemacht haben bzw. schon vorher einmal positiv getestet waren? Nach welchen Kriterien? Für welche Dauer?
10. Wie viele “Absonderungs”-Bescheide wurden erstellt, die nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Arnsberg in einem einschlägigen Verfahren rechtswidrig sind, weil sie den Kriterien des RKI widersprechen und keinen Modus für die Beendigung der “Absonderung” enthielten? Wie viele dieser Bescheide wurden korrigiert? Welche negativen Folgen hatten diese rechtswidrigen Bescheide für Betroffene? Welche Hindernisse bestanden für das Kreisgesundheitsamt, von vorneherein rechtmäßige Absonderungs-Bescheide zu erstellen?
11. Welchen Stellenwert haben Schnelltests für Quarantäne-Anordnungen bzw. -Aufhebungen? Welchen Stellenwert haben Schnelltests für das Screening von Kontaktpersonen?
12. Wie viel Personal des HSK ist im Corona-Fallmanagement eingesetzt? Wie werden die Wochenenddienste besetzt? Können dabei die regulären Arbeitszeiten eingehalten werden? Wie gestaltet sich die Unterstützung durch die Bundeswehr?
13. Authentischer Bericht einer Fallmanagerin/eines Fallmanagers (also einer Mitarbeitergruppe, die derzeit außergewöhnlich stark belastet ist) über ihre/seine Tätigkeit.”
Anlass für die meisten der gestellten Fragen sind konkrete Erfahrungen, die in den letzten Wochen von Betroffenen an die SBL-Fraktion heran getragen wurden. Dafür, dass im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie in diesem Amt manches nicht gut funktioniert, sind nicht die Sachbearbeiter*innen im Gesundheitsamt verantwortlich, und es hängt auch nicht mit ihrer hohen Arbeitsbelastung zusammen. Zuständig ist die Amtsleitung. Es besteht Handlungsbedarf, um die Abläufe zu verbessern. So gibt es z.B. im Sinne eines Infektionsschutzes keinen Sinn, wenn eine “Kontaktperson” von der für sie angeordneten Quarantäne erstmals erst dann unterrichtet wird, wenn der Quarantänezeitraum bereits zu Ende ist. Oder wenn die “falschen” Personen in Isolierung geschickt oder belassen werden, weil das Kreisgesundheitamt andere Regelungen anwendet als vom Bundesgesundheitsamt (RKI) vorgegeben.
Zu den notwendigen Verbesserungen kann und soll die Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss beitragen.