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Schuleingangsuntersuchungen – Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragt Bericht

By admin at 12:26 pm on Tuesday, May 12, 2020

Kein Recht, sondern Pflicht
Schuleingangsuntersuchungen sind verpflichtend. Die Grundlage dafür sind § 12 Abs. 2 ÖGDG NRW und §§ 54 Abs. 2 u 3, 125 SchulG NRW.

Eingeschränktes Elternrecht
Die Eltern haben aber keinen Einfluss darauf, von wem ihre Kinder untersucht werden. Aus § 125 SchulG ergibt sich sogar, dass für diese Untersuchungen Grundrechte teilweise außer Kraft gesetzt werden. Daraus entsteht eine besondere Verantwortung des Kreisgesundheitsamtes (KGA) für die Auswahl und Tätigkeit der Schulärztinnen und Schulärzte.

Überraschungen
Nach den Schuleingangsuntersuchungen für das im August 2020 beginnende Schuljahr gingen jedoch bei unserer Fraktion vermehrt Berichte ein, dass Eltern, Erzieher sowie Haus- und Kinderärzte über den Ablauf und die Ergebnisse einiger Schuleingangsuntersuchungen sehr überrascht waren. Öfters gab es große Abweichungen zu den Ergebnissen da kurz zuvor durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen U9.

Antrag
Daher beantragte Reinhard Loos, Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion, am 06.05.2020 für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses einen Bericht über die Vorbereitung und Qualitätssicherung der Schuleingangsuntersuchungen. Dabei sollte erläutert werden wie das Kreisgesundheitsamt die Schulärztinnen und -ärzte auswählt, welche Qualifikationen die eingesetzten Ärztinnen und Ärzte haben, wie diese Ärztinnen und Ärzte auf die Schuleingangsuntersuchungen vorbereitet werden und wie die Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

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