Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Was wird in die Luft geblasen?

By admin at 9:39 pm on Monday, July 24, 2017

Der Öffentlichkeit ist über Schadstoffemissionen größerer Industrieanlagen und deren mögliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt offenbar kaum etwas bekannt.
Was kommt da raus, bei der Firma Egger in Brilon und bei Martinrea Honsel in Meschede? Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) möchte genau das wissen und schickte daher am 19.07.2017 Landrat Dr. Karl Schneider eine Anfrage mit folgendem Wortlaut:
„Unsere Fraktion bittet Sie um Antworten auf die Fragen:
1. Liegen Ihnen Messwerte von Luftschadstoff- und Abwasseremissionen sowie Bodenbelastungen bedingt durch die Industriebetriebe Egger in Brilon und Martinrea Honsel in Meschede vor?
2. Wenn ja, wie sind die Ergebnisse in diesem Jahr?
3. Sind in den letzen 3 Jahren von den beiden genannten Betrieben oder von anderen Unternehmen im Hochsauerlandkreis zulässige Emissionsgrenzwerte überschritten worden?
4. Wenn ja, wie häufig und in welcher Größenordnung? Um welche Schadstoffe handelt(e) es sich genau?
5. Falls Ihnen keine Messwerte vorliegen sollten: Wo sind die Messwerte abrufbar bzw. erhältlich?“

Wir werden berichten …

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Insgesamt 4.548 Rettungsdiensteinsätze im 1. Quartal 2017

By adminRL at 9:48 am on Thursday, May 18, 2017

Wann der Rettungsdienstbedarfsplan endlich auf den aktuellen Stand gebracht wird, das fragte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht nur sich selbst, sondern mit Schreiben vom 25.04.2017 auch Landrat Dr. Karl Schneider.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7473

Die SBL/FW hatte also die Verwaltung nach der Anzahl der Einsätze der Rettungswachen
Arnsberg, Sundern, Brilon, Olsberg und Marsberg
im 1. Vierteljahr 2017, aufgeteilt nach Wochentagen und Früh-, Spät- und Nachtschicht gefragt,

und danach
wie hoch ist im gleichen Zeitraum und bei gleicher zeitlicher Aufteilung in diesen Rettungswachen die Anzahl der Einsätze der zweiten Rettungswagen gewesen ist
und
wie oft es in diesen 3 Monaten in den Rettungswachen im HSK Anlässe für den Einsatz und für den Nicht-Einsatz von Sondersignalen (Sirene, Blaulicht) gab.

Die Kreisverwaltung antwortete mit Schreiben vom 08.05.2017

… auf die erste Frage:
„Die Auswertung der Einsätze ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Vor dem Hintergrund, dass es beim Betrieb Rettungsdienst des HSK keine Früh-,
Spät— und Nachtschicht gibt, wurden für die Datenauswertung als Auswahlfilter die Zeitintervalle 07:00 — 15:00 Uhr, 15:00 — 23:00 Uhr und 23:00 bis 07:00 Uhr gesetzt.“

Zu den Zahlen:
Die Gesamtzahl der Einsätze der Rettungswachen Arnsberg, Sundern, Brilon, Olsberg und Marsberg lag im ersten Quartal 2017 – laut Anlage 1 – bei
4.548 Rettungsfahrten.
Davon
749 in Arnsberg
946 in Brilon
886 in Marsberg
1.115 in Olsberg
852 in Sundern
Davon fielen insgesamt
1.105 Einsätze
auf Samstage und Sonntage

… auf die zweite Frage:
„Die Auswertung der Einsätze ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Der nach Bedarfsplan vorgesehene Einsatz eines 2. RTW an der Rettungswache Arnsberg konnte seitens der Stadt Arnsberg bisher aus personellen Gründen sowie aufgrund fehlender Unterbringungsmöglichkeiten nicht umgesetzt werden. An einer Lösungsmöglichkeit wird gearbeitet. Der 2. RTW der Rettungswache Arnsberg wurde daher in der Aufstellung nicht mit aufgelistet.

Hinsichtlich der Aussagekraft der ausgewerteten Einsatzzahlen des 2. RTW ist grundsätzlich anzumerken, dass bei mehreren gleichen Einsatzmitteln auf einer Rettungswache
seitens der Leitstelle der 2. RTW mit der kürzeren Besetzungszeit dem 1. RTW mit dem 24-Stunden-Dienst disponiert wird.“

Die Zahlen der Einsätze des 2. Rettungswagens:
Gesamt
1.849
Davon
525 in Brilon
492 in Marsberg
404 in Olsberg
428 in Sundern

… auf die dritte Frage (die nach Anlässen für den Einsatz und für den Nicht-Einsatz von Sondersignalen):
„Die Auswertung der Einsätze ist der Anlage 3 zu entnehmen.“

Die Zahlen:
Insgesamt
10.704 Einsätze
Davon mit Sondersignal
4.353
Davon ohne Sondersignal
6.351
(Darin eingerechnet sind auch die nicht vom HSK betriebenen NEF`s (INM Neheim und Verein Sundern).

Das sind die aktuellen Zahlen.

Nach wie vor würde die SBL/FW eine grundlegende Überarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplans begrüßen, weil der im Herbst 2016 vorgelegte Plan auf veraltetem Zahlenmaterial aus dem Jahr 2013 basiert. Den Beschluss für einen neuen, dem aktuellen Bedarf angepassten Rettungsdienstbedarfsplan müsste der Kreistag treffen. Leider wurde ein entsprechender Änderungsantrag der SBL/FW- Fraktion Ende 2016 im Kreistag mehrheitlich abgelehnt.

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Wann wird der Rettungsdienstbedarfsplan endlich auf den aktuellen Stand gebracht?

By adminRL at 9:37 pm on Tuesday, April 25, 2017

Das möchte auch die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) gerne in Erfahrung bringen. Fraktionssprecher Reinhard Loos schrieb deshalb Landrat Dr. Karl Schneider wie folgt an:

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Rettungsdienstbedarfsplan

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

am 28.10.2016 beschloss der Kreistag die Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst (Vorlage 9/551).
Leider wurde der Änderungsantrag unserer Fraktion, den Entwurf für die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans grundlegend zu überarbeiten und dann dem Kreistag erneut zur Beschlussfassung vorzulegen, mehrheitlich abgelehnt (Vorlage 9/551 1. Ergänzung).
In unserem Antrag vom 24.10.2016 hatten wir u.a. kritisiert, dass der Entwurf nur auf veraltetem Zahlenmaterial aus dem Jahr 2013 basiert und seitdem die Einsatzzahlen deutlich angestiegen sind. Zudem wurde nur ein Teil der Notfalleinsätze berücksichtigt, und die mathematischen Grundlagen sind nicht stimmig.

Noch ist die geplante drastische Reduzierung des Rettungswagen-Angebots in den Rettungswachen Brilon. Olsberg und Marsberg nicht umgesetzt. Außerdem sollten nun verwertbare Daten aus der zum 01.11.2014 eingeführten “digitalen Einsatzdokumentation” (s. Drucksache 9/552) vorliegen. Daher bitten wir Sie hiermit, die Entwicklung der Einsatzzahlen im 1. Quartal 2017 darzustellen und fragen:
• Wie hoch war die Anzahl der Einsätze der Rettungswachen Arnsberg, Sundern, Brilon, Olsberg und Marsberg im 1. Vierteljahr 2017, aufgeteilt nach Wochentagen und Früh-, Spät- und Nachtschicht?
• Wie hoch ist im gleichen Zeitraum und bei gleicher zeitlicher Aufteilung in diesen Rettungswachen die Anzahl der Einsätze der zweiten Rettungswagen gewesen?
• Wie oft gab es in diesen 3 Monaten in den Rettungswachen im HSK Anlässe für den Einsatz und für den Nicht-Einsatz von Sondersignalen?“

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Über Apothekenschließungen in Sundern, angemessene Unterkunftskosten bei Grundsicherung, Nutzung des MobiTickets und Konzepttreue

By adminRL at 1:19 am on Saturday, March 11, 2017

SBL/FW stellte drei Anträge

Am 28.02.2017 formulierte Kreistagsmitglied Reinhard Loos drei Anträge für die Tagesord-ung der nächsten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses, die am kommenden Mittwoch stattfindet. Der Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schrieb folgendes:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender!

Für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses (derzeit im Terminkalen-der des Kreistags angekündigt für den 15.03.2017) beantragt unsere Fraktion folgende
Tagesordnungspunkte:

1. Informationen zur Schließung von 2 Apotheken in Sundern im Februar 2017 durch den vom HSK beauftragten Amtsapotheker und zur möglichen weiteren Entwicklung der Medikamenten-Versorgung in Sundern.

2. Bericht über den Stand der Arbeiten für ein neues Konzept über die angemessenen Kosten der Unterkunft für Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Kreisgebiet.

3. Bericht über den Umfang und die Art der Nutzung des Sozialtickets (“MobiTicket”) differenziert für die 4 Nutzergruppen (Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II,
von Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII, von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) und über Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Sozialtickets aufgrund der bisherigen Erfahrungen.“

Kosten der Unterkunft – HSK hält weiter an seinem „schlüssigen Konzept“ fest

Zwischenzeitlich ging die Kreisverwaltung in der Verwaltungsvorlage 9/710 vom 06.03.2017 auf den Antrag der SBL/FW zu den Kosten der Unterkunft (KdU) ein. Wir vermuten, einige Betroffene könnte das interessieren? Darum zitieren wir hier das Schreiben der Kreisverwaltung::

„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten

1. Ausgangslage

Nach § 22 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Eine gleichlautende Regelung enthält § 35 des Zwölften Buches Sozialge-setzbuch (SGB XII).

Das Wort “angemessen” ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar und vom zuständigen Leistungsträger auszufüllen ist. Das Bundessozi-algericht hat insoweit in zahlreichen Entscheidungen festgelegt, dass angemessene Unter-kunftskosten diejenigen sind, die mittels eines sog. „Schlüssigen Konzeptes“ ermittelt werden und die örtlichen Gegebenheiten im Vergleichsraum wiedergeben.

Zur Erstellung eines Schlüssigen Konzeptes hat der HSK im Mai 2012 nach Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens die Firma Analyse & Konzepte, Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH aus Hamburg, mit einer Mietwerterhebung und der Bestimmung angemessener Mietwerte in der Region beauftragt.

Analog der Vorgaben zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels im Sinne der §§ 558c ff. BGB hat der Gesetzgeber in § 22c SGB II für diejenigen Kommunen, die die Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung mittels einer Satzung vornehmen (Anmerkung: Satzungslösung ist in NRW nicht zugelassen), die Pflicht zur Überprüfung der Werte im Zwei-Jahres-Rhythmus vorgegeben.

In Anlehnung an diese Regelungen wurden die bestehenden Richtwerte bereits im August 2014 mittels einer Indexfortschreibung der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskos-ten angepasst. Turnusgemäß ist ausgehend von einer Datenbasis zum Stichtag 01. September 2016 eine komplette Überprüfung der Festlegungen in Auftrag geben worden.

2. Weiteres Vorgehen

Analyse & Konzepte hat zum Stichtag 01. September 2016 durch schriftliche Befragung von Großvermietern und Mietern aktuelle Mietwerte in der Region erhoben. Zum selben Stichtag wurden von der Verwaltung die SGB II- und SGB XII-Datensätze ausgewertet sowie die Daten der Wohngeld- und Asylbewerberleistungsempfänger übermittelt.

Nach Vorstellung der Ergebnisse der Mietwerterhebung sowie der Datenauswertungen durch die Firma Analyse & Konzepte und Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ist eine ausführliche Information des Gesundheits- und Sozialausschusses in der Sitzung am 12. Juni 2017 vorgesehen.“

Stoische Treue zum „Schlüssigen Konzept“ – Anmerkungen der SBL/FW:

Über die Frage nach dem Schlüssigen Konzept der Firma Analyse und Konzepte wurde von Gerichten schon mehrfach entschieden. Öfters fiel das Urteil nicht im Sinne der Firma und ihrer Auftraggeber aus. So geschehen beispielweise am 19.02.2016. Da erklärte das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept des Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsempfängern für “gescheitert”. Die Klägerin bekam den Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag zuerkannt. Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.
Mehr dazu hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=6720
Die Entscheidung zum Konzept des HSK ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil der Hochsauerlandkreis beim Landessozialgericht Berufung eingelegt hat. Damit wurde von der Kreisverwaltung ein Rechtsanwalt aus Delmenhorst (!) beauftragt…

Was ist mit dem „Rest“?

Eins nach dem anderen. Auch darüber will die SBL/FW noch berichten ….

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Realitätsfern

By adminRL at 12:56 am on Friday, November 4, 2016

Dass sich öffentliche Verwaltungen mitunter weit weg von der Realität entfernen, bewies jetzt wieder ein Amt aus der Kreisverwaltung des HSK. Es ging um die Pflegebedarfsplanung, mit der insbesondere festgestellt werden soll, wie viele Pflegeplätze benötigt werden und wo. Die Kreisverwaltung legte dem Kreistag für seine Sitzung am 28.10.2016 eine Planung (nur) bis zum 01.01.2020 vor, also gerade mal für 3 Jahre. Das ist viel zu kurz für eine solide Infrastrukturplanung. Vor allem kommt diese “Planung” zu dem Ergebnis, dass in diesem Zeitraum keine weiteren stationären Pflegeplätze benötigt werden.

Dieses Ergebnis widerspricht allen einschlägigen Studien. So hat die Bertelsmann Stiftung errechnet, dass im HSK bis zum Jahr 2030 weitere 721 Plätze für stationäre Pflege benötigt werden.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte einen Änderungsantrag eingebracht. Darin heisst es u.a.: “Aber sogar nach den Daten des Entwurfs (Tab. 6; S. 10) würde die Anzahl der über 80jährigen Einwohner im HSK vom 01.01.2015 bis zum 01.01.2025 um 3.906 Personen bzw. 25% ansteigen. Da zwei Drittel aller pflegebedürftigen Personen dieser Altersgruppe angehören (vgl. auch Tab. 9, S. 15), wird die Zahl der Pflegebedürftigen etwa parallel zum Anstieg dieser Altersgruppe zunehmen.
Daher ist es nicht nachvollziehbar, wenn der Entwurf der Kreisverwaltung von tatsächlich vorhandenen 2.791 Pflegeplätzen zum 30.04.2016 (S. 20) und einem fast gleich hohen Bedarf von nur 2.796 Plätzen zum 01.01.2020 (Tab. 19; S. 34) ausgeht, also keinen Handlungsbedarf bei der Zahl der stationären Pflegeplätze sieht.”

Außerdem enthält der Plan der Kreisverwaltung weitere fragwürdige Annahmen. So wird davon ausgegangen, dass für stationäre Pflegeeinrichtungen die derzeitige durchschnittliche Auslastung von 94,8% zu gering und eine Auslastungsquote von 98% anzustreben sei. Eine so hohe durchschnittliche Belegung ist jedoch bei den häufigen Bewohnerwechseln in Alten- und Pflegeheimen mit den dafür erforderlichen Übergangszeiten unrealistisch, so dass auch deswegen eine höhere Platzzahl vorgehalten werden muss. Aktuelle Pflegebedarfspläne benachbarter Kreise berichten von deutlich geringeren Auslastungsquoten: Unna: 88,7%, Olpe: 92,4%, Siegen-Wittgenstein: 92%. Bundesweit liegt die tatsächliche Auslastung der vollstationären Dauerpflege bei 87 Prozent (Bertelsmann Stiftung, Pflegeinfrastruktur – Die pflegerische Versorgung im Regionalvergleich; S. 38).

Beantragt wurden von der SBL/FW-Fraktion ein Planungshorizont bis 2025, und die Vorbereitungen für 500 weitere stationäre Plätze in diesem Zeitraum.

Diesen Antrag lehnten im Kreistag CDU, SPD und FDP aber ab.
Es ist davon auszugehen, dass diese Verhinderungsplanung der Kreisverwaltung und der Mehrheit im Kommunalparlament nicht lange Bestand haben wird…

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Warum eine Behörde “Manipulation” verhindert…

By adminRL at 11:51 pm on Tuesday, October 25, 2016

Dass immer wieder versucht wird, irgendwo zu manipulieren, überrascht ja nicht. Dass es erfreulicherweise auch Versuche gibt, Manipulationen zu verhindern, wissen wir auch. Die Erkenntnis, dass eine sehr ungewöhnliche “Manipulation” drohte, die die Kreisverwaltung verhindert hat, verdanken wir der Antwort der Kreisverwaltung auf eine schriftliche Anfrage der SBL/FW-Kreistagsfraktion!

Der Sachverhalt ist etwas kompliziert. Es geht – mal wieder – um den Entwurf der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, der am Freitag (28.10.2016) vom Kreistag beschlossen werden soll. Dieser Plan legt z.B. fest, wie viele Rettungstransportwagen (RTW) zu welchen Zeiten in den 12 Rettungswachen im HSK mit Personal einsatzbereit sind. Falls die Mehrheit der Kreistags – wie fast immer – dem Vorschlag der Kreisverwaltung folgt, würde sich ab Januar 2017 eine drastische Reduzierung der Notfalleinsatzbereitschaft für die Rettungswachen im nordöstlichen Kreisgebiet, also in Marsberg, Brilon und Olsberg ergeben. Dort wird – wie in allen Rettungswachen im Kreisgebiet – rund um die Uhr ein RTW mit 2 Personen Besatzung einsatzbereit vorgehalten. Auch in diesen 3 Rettungswachen steht bisher außerdem an allen 7 Tagen in der Woche jeweils von 7 bis 19 Uhr ein zweiter RTW einsatzbereit, also 84 Stunden je Woche. Künftig soll der 2. RTW in Marsberg und Brilon nur noch an 8 Stunden pro Woche für Notfalleinsätze bereit stehen, in Olsberg an 40 Stunden pro Woche. Außerdem gibt es für alle 3 Rettungswachen zusammen noch ein weiteres Fahrzeug, das aber für Krankentransporte vorgesehen ist.

Die sog. Hilfsfrist beträgt im Kreisgebiet 12 Minuten: Diese Zeitspanne von der Alarmierung bis zum Eintreffen des RTW am Einsatzort soll nur in höchstens 10% aller Notfälle überschritten werden. Bisher lag der Anteil der Überschreitungen bereits um etwa die Hälfte höher als die Zielvorgabe. Hauptgrund ist, dass häufig in der eigentlich zuständigen Rettungswache kein RTW “frei” ist. Wenn nun die RTW ausgedünnt werden und gleichzeitig – wie in den letzten Jahren zu beobachten – die Anzahl der Einsätze steigt, ist zu erwarten, dass sich der Anteil der Fristüberschreitungen weiter erhöht. Das wäre sehr nachteilig für die Versorgung der Notfallpatienten. In Brilon stehen zwar künftig sogar 3 RTW in der Garage, aber Personal wird nur für einen Notfall-RTW vorgehalten.

Nun soll es künftig aber auch Rettungswachen geben, in denen sogar nachts ein 2. RTW einsatzbereit gehalten wird, obwohl dies keinen Sinn ergibt. Die Kreisverwaltung hatte Gutachter aus Bonn mit der Auswertung der Datensätze über die Einsätze des Jahres 2013 beauftragt.
In der Rettungswache Sundern sind im ganzen Jahr insgesamt lediglich 32 relevante Einsätze in allen 50 Nachtschichten angefallen, die an einem Freitag Abend begannen, also etwa 0,6 Einsätze pro Schicht. Trotzdem sollen dort laut Gutachten und Entwurf des Bedarfsplans künftig in dieser Schicht immer 2 RTW einsatzbereit sein. Ursächlich dafür ist ein einziger Einsatz im August 2013 beim Auftreten des Noro-Virus in einem Sommerferienlager in Sundern-Westenfeld. Dafür waren 33 RTW im Einsatz mit Einsatzdauern bis zu 15 Stunden je Fahrzeug. Nur durch diesen einen Massen-Einsatz erhöhte sich die angebliche Anzahl der Einsätze um die Hälfte, denn die RTW aus den Rettungswachen wurden so gezählt, als ob sie zu 15 einzelnen Einsätzen gefahren wären. Der statistische Durchschnitt für die Dauer eines Einsatzes stieg für diese Schicht von ca. 65 auf ca. 153 Minuten. So entstand nun statistisch ein angeblich dauerhafter Bedarf für einen 2. RTW in dieser Schicht.
Ein gleichartiger Fall trat im Bereich der Rettungswache Arnsberg durch den Brand in einem Altenheim an einem Freitag Abend im Oktober 2013 auf; hier waren 23 RTW im Einsatz, teilweise über 5 Stunden lang. Auch hier soll nun in der Schicht von Freitag Abend bis Samstag Morgen immer ein 2. RTW vorgehalten werden, während in der vorhergehenden Schicht am Freitag Nachmittag trotz größerer Einsatzhäufigkeit ein einziger RTW ausreichen soll.
Das waren übrigens im gesamten Jahr 2013 und im gesamten Kreisgebiet die einzigen beiden Notfalleinsätze zu Ereignissen, die als “MANV III” oder “MANV IV” klassifiziert sind. “MANV” steht dabei in der Sprache des Rettungswesens für “Massenanfall von Verletzten”, “III” für 13 bis 25 betroffene Personen, “IV” für mehr als 25 Personen.

In ihrer Antwort auf eine Anfrage zu diesen sehr merkwürdigen Erkenntnissen führte die Kreisverwaltung am 24.10.2016 aus: Es “wurden die Leitstellenrohdaten … nach, in Abstimmung mit dem Gutachter festgelegten Kriterien, bereinigt.” Und: “Eine weitere Nichtberücksichtigung einzelner Einsatzdaten stellt eine Manipulation der Datengrundlage dar… Finden einzelne Einsätze keine Berücksichtigung, sind sowohl die Glaubwürdigkeit des Gutachtens sowie die Sinnhaftigkeit der Fortschreibung des Bedarfsplans in Frage zu stellen“.

Diese “Logik” der misslungenen Bereinigung ist für Kommunalpolitiker, die nicht selbst Verwaltungsbeamte sind, schwer zu durchschauen. Denn dadurch wird unterstellt, dass auch künftig eine derartige Massenerkrankung oder ein Brand nur am selben Wochentag und zur selben Tageszeit und im Bereich derselben Rettungswache wie 2013 auftritt, aber nirgendwo und nirgendwann anders. Während sich Einsätze für Unfälle und plötzlich auftretende ernsthafte Erkrankungen sinnvoll nach Ort und Zeit kalkulieren lassen, ist das bei solchen einzelnen und seltenen Großereignissen nicht der Fall. Dann werden sowieso mehrere RTW benötigt, aus anderen Orten. Aber der nächste Noro-Virus oder der nächste Brand mit vielen Betroffenen könnten auch in jedem anderen Ort und zu jeder Zeit auftreten – was selbstverständlich niemand wünscht. Der 2. RTW in einer einzelnen Schicht in Sundern und Arnsberg bringt dafür keinen Nutzen.

Diese unsinnige Vorhaltung eines 2. RTW in den Nachtschichten in zwei Rettungswachen wird während der zu erwartenden Laufzeit des Rettungsdienstbedarfsplans zusätzliche Personalkosten von mehr als 500.000 Euro verursachen – ohne adäquaten Nutzen. Gleichzeitig fehlen an anderen Orten und zu anderen Zeiten dort dringend benötigte RTW. Tatsächlich wäre die “Manipulation” dann verhindert worden, wenn man für solche singulären Ereignisse kreisweite Notfallpläne aufstellen würde, und zwar für die gesamte Woche.

Besonders pikant: Ausgerechnet die von der Kreisverwaltung beauftragten Gutachter schreiben in einem im Jahr 2012 erschienenen Buch mit dem Titel “Regelwerk zur Bedarfsplanung Rettungsdienst” zum statistischen Umgang mit solchen Fällen: “Auszunehmen von der Grundannahme der Unabhängigkeit der Notfallereignisse und der damit verbundenen Anzahl an gleichzeitig benötigten Fahrzeugen sind besondere Schadenslagen, die einen gleichzeitigen Rettungsmittelbedarf über die dienstplanmäßige Regelvorhaltung hinaus im Versorgungsbereich der Rettungswache zur Folge haben und die nicht mehr unter die Aufgabenstellung zur Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung für die Notfallrettung fallen.
Sehr wahr! So sollte man es machen! Aber das wäre für die Kreisverwaltung ja eine “Manipulation”…

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Drastische Verschlechterung für Notfall-Patienten in Brilon und Marsberg droht

By adminRL at 10:19 pm on Monday, September 26, 2016

Am 23.09.2016 hat die Kreisverwaltung ihren endgültigen Entwurf für die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans veröffentlicht. Für den Ostteil des HSK droht eine drastische Verschlechterung der Situation: Bisher sind in den Rettungswachen Brilon, Marsberg und Olsberg täglich von 7 bis 19 Uhr jeweils zwei Rettungstransportwagen (RTW) einsatzbereit für Notfälle, zu den übrigen Zeiten jeweils ein RTW. Nach dem von der Kreisverwaltung vorgelegten Entwurf sollen in Brilon und Marsberg aus 84 Stunden pro Woche mit doppelter Besetzung künftig nur noch acht werden, also eine Reduzierung um mehr als 90%!
Auch in der Rettungswache Olsberg soll das Vorhalten von zwei RTW drastisch eingeschränkt werden: von ebenfalls bisher 84 Stunden wöchentlich auf künftig nur noch 40 Stunden.

Wenn die Zahl der verfügbaren RTW so reduziert wird, steigt das Risiko, dass in einem Notfall kein ortsnah stationierter RTW zur Verfügung steht, deutlich an. Denn dann werden sog. “Duplizitätsfälle” (ein RTW ist bereits unterwegs und ein weiterer wird für einen anderen Einsatz benötigt) viel öfter auftreten, ohne dass in der für den jeweiligen Ort zuständigen Rettungswache noch ein RTW verfügbar ist.

Die SBL-Fraktion hat daher für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses den Antrag gestellt, in die Tagesordnung eine Schwachstellenanalyse des vorhandenen Gutachtens aufzunehmen.
Beschlossen werden soll:
“1. Als Grundlage für den neuen Rettungsdienstbedarfsplan wird eine neue Datenauswertung erstellt, die folgende Kriterien erfüllt:
• Aktuelle Daten aus dem Jahr 2015.
• Keine Einbeziehung von Großschadensereignissen in die risikoabhängige Bemessung der RTW für die einzelnen Rettungswachen.
• Einbeziehung aller Notfallfahrten, unabhängig vom Gebrauch von “Sondersignalen”.
• Berechnung der Duplizitätswahrscheinlichkeiten nach der Stunde mit der höchsten Einsatzzahl während der einzelnen 8stündigen Bemessungsintervalle (BI).
• Bildung von BI und Auswertungszeiträumen nach tatsächlichen Unterschieden im Profil (z.B. gemeinsame Auswertung von Montag bis Freitag Vormittag)
• Keine Verplanung von RTW für Krankentransporte in Bemessungsintervallen, in denen die Einsatzwahrscheinlichkeit für einen Notfalleinsatz bei mehr als 30% liegt.”

Ein Beispiel für die vielen eklatanten Mängel in den von der Kreisverwaltung vorgelegten Analysen:

Offensichtlich wurden auch Großschadenereignisse und andere besondere Ereignisse bei der risikoabhängigen Bemessung nur der Rettungswache und der “Schicht” zugerechnet, in der sie zufällig anfielen.
So wurde Für die Rettungswache Sundern für Notfalleinsätze im Beobachtungs¬intervall (BI) von Freitag Abend 23 Uhr bis Samstagmorgen 7 Uhr eine durchschnittliche Einsatzdauer von etwa 153 Minuten ausgewiesen, im anschließenden Bemessungsintervall, das bis Samstag um 15 Uhr dauert, 81 Minuten. Die durchschnittliche Einsatzdauer aus den anderen 19 “Schichten” pro Woche beträgt nur etwa 68 Minuten, ohne das BI am Samstag Morgen sogar nur etwa 65 Minuten.
Der Grund liegt offensichtlich im Auftreten des Noro-Virus am Abend des 17.08.2013 in einem Ferienlager in der Schützenhalle Westenfeld. Dieses Ereignis führte zu Langzeiteinsätzen von 2 RTW aus der Rettungswache (RW) Sundern, die bis zum Samstag Mittag dauerten, also in das nächste Bemessungsintervall hineinreichten. Außerdem waren mehrere weitere RTW aus dem HSK aus anderen Rettungswachen und von Hilfsorganisationen für längere Zeit im Einsatz.
Aufgrund der langen Einsatzdauer für diesen einen besonderen Einsatz soll die RW Sundern künftig immer in allen Nächten von Freitag auf Samstag einen zweiten besetzten RTW für Notfalleinsätze erhalten. Dies liegt nicht an der Häufigkeit der Notfalleinsätze in diesem BI, denn deren Zahl war in allen Nächten von Freitag auf Samstag des Jahres 2013 mit insgesamt 46 sehr gering, sondern allein an der außergewöhnlich langen durchschnittlichen Einsatzdauer, die nur durch das genannte besondere Ereignis entstanden ist. Die eigene Auswertung der SBL erbrachte das Ergebnis, dass im gesamten Jahr 2013 in der RW Sundern im BI von Fr Abend bis Sa morgen nur zwei weitere Duplizitätsfälle auftraten; dafür ist die Vorhaltung eines 2. RTW nicht vertretbar.
Derartige Großschadensereignisse (“Massenanfall” in der Sprache der Rettungsdienste) wie in der Westenfelder Schützenhalle dürfen nicht alleine einer einzigen RW und nur einer bestimmten Zeit zugerechnet werden. Sie treten sehr selten auf, können aber jede RW betreffen und zu jeder Uhrzeit auftreten, und führen dann zu Großeinsätzen. Anders als Unfälle und plötzlich auftretende Krankheiten hängt ihre Wahrscheinlichkeit nicht von Ort und Zeit ab.
Den gleichen Effekt gibt es für die Rettunsgwache Arnsberg. In ihrem Bereich trat an einem Freitag Abend (am 18.10.2013) ein Großbrand auf, der ebenfalls zu (einmalig) sehr langen Einsatzdauern führte.
Methodisch sinnvoll wäre es, für solche Großschadensereignisse eine separate Berechnung vorzunehmen. Denn durch die statistisch nicht gerechtfertige Vorhaltung von jeweils 2 RTW für Notfälle in diesen beiden Rettungswachen fehlen dringender benötigte RTW in anderen Rettungswachen und zu anderen Zeiten.

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Kinderkurheim auf Norderney – Gemeinsamer Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SBL/FW

By adminRL at 12:37 pm on Thursday, September 1, 2016

Der Hochsauerlandkreis betreibt schon lange Zeit ein Kinderkurheim auf der Nordseeinsel Norderney. Das Haus „Arnsberg“ kann man schon fast als historisch bezeichnen. Seine An-fänge liegen beinahe 100 Jahre zurück. Seit dem Jahr 1921 konnten sich dort zunächst Kin-der aus dem Altkreis Arnsberg erholen. Seit der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 ist der Hochsauerlandkreis der Betreiber.
Zurzeit verfügt die Einrichtung über 45 genehmigte Plätze für insgesamt 11 Kuren pro Jahr. Und das ist gut und richtig so und sollte so bleiben!

Mehr dazu? Klick: http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/jugend_familie/kinderkurheim/Kinderkurheim_Norderney.php

Mit einem gemeinsamen Antrag möchten die Kreistagsfraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in Erfahrung bringen, wie die Personalsituation derzeit im Kinder-kurheim „Arnsberg“ ist. Um Missverständnissen vorzubeugen, der Antrag basiert auf keinem besonderen Anlass, außer auf dem Interesse der beiden Fraktionen am Wohl der Kinder und an der Arbeit und der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Hier der Antragstext:

„Arnsberg/Sundern, 21.08.2016

Antrag für die Tagesordnung des Kreisjugendhilfeausschusses (KJHA) am 27.09.2016 gemäß § 41 Abs. 4 i.V.m. § 32 Abs. 1 KrO NRW und § 5 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

unsere Fraktionen stellen folgenden Antrag:

• In die Tagesordnung der auf den 27.09.2016 terminierten Sitzung des KJHA wird der TOP „Bericht über die Personalsituation und die Belegungszahlen im Kinderkurheim Arnsberg auf Norderney“ aufgenommen.

Begründung und Erläuterung:

Bei Besuchen von Mitgliedern unserer beiden Fraktionen ist aufgefallen, dass die Betreuungssituation der sich dort aufhaltenden Kinder und Jugendlichen nicht ganz zufriedenstellend war.

Um sicher zu stellen, dass es sich nicht um einen Dauerzustand handelt, sollte dem Jugendhilfeausschuss Einblick gewährt werden, wie hoch der Betreuungsschlüssel in der Einrichtung ist.

Da es nach unserem Kenntnisstand unterschiedliche Gründe für die Kuraufenthalte gibt (z.B. medizinische und erzieherische), sollten auch die unterschiedlichen Betreuungsschlüssel sowie die Aufteilung der Kinder und Jugendliche nach Unterbringungsgründen und Altersgruppen aufgeführt werden.

Die Bedarfe für die personelle Betreuung bei den verschiedenen Unterbringungsgründen sind unterschiedlich. Gerade bei den Jugendhilfemaßnahmen sollte ausreichend gut ausgebildetes Personal vorhanden sein.

Deshalb wünschen wir uns weiterhin eine Übersicht, welche pädagogische Ausbildung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.

Auch sollte in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses auf die personellen Empfehlungen des Landesjugendamtes für Heimeinrichtungen eingegangen werden.“

Unterschrieben ist der Antrag von den Fraktionsvorsitzenden Reinhard Loos (Sauerländer Bürgerliste/FW) und Dietmar Schwalm (DIE LINKE).

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Ungewöhnlich hohe Zahl von Krankheitsfällen beim Hochsauerlandkreis?

By adminRL at 11:21 am on Tuesday, August 9, 2016

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hat Hinweise aus der Bevölkerung erhalten, wonach es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des HSK überdurchschnittlich häufig zu Erkrankungen und Langzeiterkrankungen kommen soll. Auch in der Nachbarschaft der Kreishäuser und der Polizeidienststellen ist angeblich ein kontinuierlicher Anstieg der Krebs-Erkrankungen zu beobachten. Gleichzeitig wird von besorgten Menschen ein Ausbau von Antennenanlagen verschiedenster Mobil-funkanbieter auf den Dächern der Kreishäuser wahrgenommen.

Bei einigen Anwohnern bestehen offenbar Befürchtungen, dass es einen Zusammenhang zwischen den vermeintlich erhöhten Krankheitsfällen bei den Beschäftigten des HSK sowie bei den Nachbarn der Kreishäuser und Polizeidienststellen und der Zunahme der Mobilfunkanlagen auf den Dächern der kreiseigenen Gebäuden geben könnte.

Aus diesem Grund schickte Reinhard Loos, Fraktionssprecher der SBL/FW, am 02.08.2016 diese zwei Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider.
• Ist Ihres Erachtens ein kontinuierlicher Anstieg der Krankheitsfälle und der Langzeiterkran-kungen bei den Beschäftigten des HSK zu beobachten? Konkret fragen wir, wie hoch war und ist der Stand der Erkrankungen und der Langzeiterkrankungen jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 bis heute?
(Als Langzeiterkrankung betrachten wir eine Dauer der Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen.)
• Wurden und werden von Ihnen im Vorfeld der Installation von Mobilfunkanlagen auf kreiseige-nen Grundstücken und Gebäuden entsprechende Gefährdungsanalysen veranlasst und durchgeführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Bereits 2013 und 2014 veröffentlichte die WP Artikel über ungewöhnlich viele Krebs- und andere Krankheitsfälle bei der Kreispolizeibehörde in Meschede und über ein unter Verschluss gehaltenes Gutachten. Seinerzeit wurde offenbar vermutet, die Erkrankungen der Mitarbeiter/innen könnten ursächlich mit dem Dienstgebäude zu tun haben.

Klick:
http://www.derwesten.de/region/sauer-und-siegerland/zahl-der-erkrankungen-liegt-deutlich-hoeher-aimp-id8814117.html
Klack:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/gutachten-zu-krankheitsfaellen-unter-verschluss-id8950117.html

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Tausende Todesfälle durch Massentierhaltung?

By adminRL at 4:41 pm on Wednesday, May 11, 2016

WP-Leser macht sich Sorgen um die Menschen in Schederberge

Auch aufgrund einer Leserzuschrift, die am 11. April 2016 in der WP/WR veröffentlicht worden ist, griff die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) das Thema „Putenmast“ zum X-ten Mal wieder auf.
Der Verfasser des Leserbriefs, ein Arzt aus Meschede, ist der Auffassung, dass die Inbetriebnahme der Putenmast-Anlage in Schederberge verhindert werden muss. Sein Argument: „Europaweit gibt es jährlich 25.000 Tote durch antibiotikaresistente Bakterien wie MRSA und ESBL“.

Europa-Parlamentarier kritisiert Massentierhaltung
Der Leserbriefschreiber bezieht sich u.a. auf eine Forderung des Europa-Parlamentariers Dr. Liese, der offenbar einen Beitrag der Landwirtschaft gegen die Ausbreitung dieser Keime angemahnt hat, und erklärt mit Verweis auf das Bundesgesundheitsblatt 59, S. 113 – 123 von 2016, die Rolle der Massentierhaltung bei der Übertragung von Tieren auf Menschen sei bewiesen. Die nasale Besiedlung von MRSA bei Landwirten betrage bis zu 86 Prozent. Über die Hälfte des Geflügels auf der Ladentheke sei belastet, Luft und Böden in einem Radius von mehr als 100 Metern kontaminiert. Das bedeute, dass die Bewohner von Schederberge einer latenten Gesundheitsgefahr ausgesetzt würden.

Besorgniserregende Infos im Internet
Ein Suchlauf der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) im Internet bzgl. Massentierhaltung und MRSA etc. ergab eine Reihe von äußerst besorgniserregenden Informationen, die allesamt die Aussagen des Leserbriefschreibers bestätigen. Eine Zusammenstellung dieser Informationen hat die SBL/FW folgenden Fragen, die sie mit Schreiben vom 10.05.2016 an den Landrat richtete, beigefügt.

Fragen der SBL/FW:
• Welche neuen Erkenntnisse hat das Gesundheitsamt zu den Gefahren, die durch die Ausbreitung von MRSA- und anderen multiresistenten Keimen in unmittelbarer und in mittelbarer Mähe von Wohngebieten auftreten?
• Sind Sie wie Dr. Peter Liese, wie der Leserbriefverfasser und wie viele andere Bür-gerinnen und Bürger der Meinung, dass die weitere Ausbreitung antibiotikaresistenter Bakterien verhindert werden muss?
• Wenn Ja: Welche Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor multiresistenten Keimen ziehen Sie in Erwägung?. Wann und wie sollen sie ggf. um-gesetzt werden?

Zusammenstellung einiger Infos aus dem Internet (für alle die einen guten Schlaf haben):

Robert Koch Institut
siehe: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Antibiotikaresistenz/LA_MRSA_und_ESBL.html

siehe: http://schrotundkorn.de/ernaehrung/lesen/antibiotika-gefahr-aus-dem-stall.html
Stand 04/2015

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Förderverfahren „Ärztin PLUS“ kostet …

By adminRL at 5:10 pm on Tuesday, April 5, 2016

… der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises unterm Strich 56.884,57 Euro (es sei denn, die Versicherung tritt für den Schaden ein).

Das Projekt „Ärztin PLUS“ hatte das Ziel, Ärztinnen und medizinisches Fachpersonal für den ländlichen Raum zu gewinnen. Leider ist es weitgehend gescheitert. Wir berichteten …
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6459

Woher wissen wir, was das Förderverfahren gekostet hat?
Aus der Antwort der Kreisverwaltung vom 04.03.2016 auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 16.02.2016!

Gesamtkosten in Höhe von über 188.000 Euro
Die SBL/FW fragte den Landrat:
In welcher Höhe sind nach Ihrer Einschätzung durch das weitgehende Scheitern dieses Pro-jekts für den HSK, die WFG und andere Beteiligte gegenüber der Planung zu Projektbeginn zusätzliche Kosten und/oder Schäden entstanden?
Wie verteilen sich diese auf die einzelnen Beteiligten?
Der Landrat antwortete:
Von den Gesamtkosten des Projektes in Höhe von 188.102,06 € hätte die WFG bei erfolgreicher Beendigung Fördermittel des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 60 % = 112.861,23€ erhalten.
Tatsächlich ausgezahlt wurden 55.976,66 €. Somit beträgt der Schaden der WFG 56.884,57 €. Anderen Beteiligten ist kein Schaden entstanden. Die WFG hat bei ihrer Vermögeneigenschadenversicherung diesen Schaden angemeldet. Eine endgültige Entscheidung über die Regulierung steht noch aus.

Kreistag verspätet informiert
Die SBL/FW fragte:
Landrat und Kreisverwaltung haben wiederholt erklärt, dass der Kreistag sein Steuerungsrecht für die kreiseigenen Gesellschaften über die Wirtschaftspläne wahrnehmen könne und er über wesentliche Abweichungen von den Wirtschaftsplänen informiert würde. Warum ist der Kreistag dann erst aufgrund unserer Anfrage über das Scheitern des Projekts “Ärztin PLUS” und die finanziellen Folgen informiert worden?
Der Landrat antwortete:
Die verminderte Einnahme aus Fördermitteln ist bereits im Jahresabschluss der WFG 2014 berücksichtigt worden. Die Gremien der WFG haben den Jahresabschluss beschlossen und in diesem Zuge wurden diese — besetzt u. a. mit Kreistagsmitgliedern (Anmerkung der Redaktion: Die SBL ist dort nicht vertreten)- durch die Geschäftsführung wie mit Schreiben vom 28.01.2016 bereits mitgeteilt, ordnungsgemäß informiert. Hierbei wurde ich als Aufsichtsratsmitglied ebenfalls informiert. Leider ist mir im Nachgang entgangen den Kreistag hierüber zu informieren. Ich bitte um Nachsicht.

Alle anderen Förderprojekte erfolgreich
Die SBL/FW fragte:
Bei welchen weiteren Projekten, an denen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauer-land mbH beteiligt ist, sind in den letzten fünf Jahren zusätzliche Kosten entstanden, weil die Projekte nicht erfolgreich verlaufen sind und/oder erwartete Fördergelder zurückgefordert und/oder nicht ausgezahlt wurden?
Gibt es aktuell Projekte unter Beteiligung der WFG, denen eine solche Entwicklung droht?
Der Landrat antwortete:
In den letzten 5 Jahren sind alle weiteren Förderprojekte, an denen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH beteiligt war, erfolgreich verlaufen. Es sind keine zusätzlichen Kosten entstanden. Fördermittel wurden nicht zurückgefordert.
Das gleiche gilt für die aktuellen Projekte.

Noch eine Anmerkung:
Mittlerweile ist die SBL/FW-Fraktion im Besitz einer 32seitigen Broschüre im Format DIN-A4 über das Projekt. Sie wurde von der WFG herausgegeben und enthält ganz viele große und bunte Bilder, aber fast keinen Text. Nicht weniger als 11 Bilder im Innenteil erstrecken sich jeweils über 2 Druckseiten. Über die Situation im HSK erfahren die LeserInnen nichts. So eignet sich diese Broschüre hervorragend als Bilderbuch für das Enkelkind eines Kreistagsmitglieds der SBL/FW, aber das war sicher nicht der Zweck und rechtfertigt nicht die vermutlich hohen Kosten… Wir werden weiter nachfragen.

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Förderprojekt gegen Ärztemangel: Außer Spesen nichts gewesen?

By adminRL at 12:23 am on Friday, February 12, 2016

Das Projekt
Der Hochsauerlandkreis und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises (WFG) setzen sich intensiv mit dem drohenden Ärztemangel in unserem Landkreis auseinander. Diese Bemühungen findet die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erfreulich und richtig.

Die WFG hatte vor einiger Zeit das Projekt „Ärztin PLUS“ eingebracht, auch mit dem Ziel, die Gleich-stellung von Frauen zu fördern, indem attraktive und familienfreundliche Arbeitsplätze angeboten werden. Für diese Maßnahme wurden Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfond und Bundesmitteln bewilligt.

Die Fördergelder
Wie SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos kürzlich aufgrund seiner Nachfrage im Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus nachträglich aus einer Anlage zum Protokoll der Ausschusssitzung erfuhr, sind für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft und damit für den HSK wesentlich höhere Kosten für die Durchführung des Förderprojekts entstanden als geplant. Der ursprüngliche Bewilligungsbescheid für die Fördergelder wurde teilweise widerrufen mit der Begründung, dass die Ziele des Projekts nicht vollständig erreicht worden sind.

Die SBL-Anfrage
Mittlerweile ist das Projekt „Ärztin PLUS“ abgeschlossen. Über die Ergebnisse gibt es bisher aus dem Kreishaus kaum Informationen. Daher richtete sich die SBL-Kreistagsfraktion am 19.01.2016 mit folgenden Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:
1. Welche Ziele wurden mit dem Förderprojekt „Ärztin PLUS“ erreicht?
2. Welche Ziele wurden nicht erreicht? Warum wurden diese Ziele nicht erreicht?
3. Welche nachhaltigen Auswirkungen hat das Projekt jetzt?
4. Wofür sind die Kosten von insgesamt 188,1 TEuro entstanden?
5. Wie und wann wurden die Gremien des HSK bisher über die für den Kreis durch die Halbierung des Förderanteils entstandenen Mehrkosten und die nicht ganz gelungene Projektdurchführung informiert?

Die Antwort

Mit Datum vom 28.01.2016, versandt am 08.02.2016, antwortete die Verwaltung bzw. die WFG.

Das Ergebnis in Kurzfassung:
Die intensiven Bemühungen der WFG blieben weitgehend ergebnislos, u.a. aufgrund der unterschiedlich langen Abstimmungsbedarfe und -prozesse der Krankenhäuser. Schade!

Die Folge:
Der Bewilligungsbescheid für das Projekt wurde teilweise widerrufen. Die Förderung wurde gekürzt. In Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es also im Hochsauerlandkreis offenbar keine erkennbaren Fortschritte. Schade!

Die Antwort komplett:
„Ihre Anfrage gern. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Förderverfahren „Ärztin PLUS”, Anfrage vom 19.01.2016

Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Welche Ziele wurden erreicht?

Die WFG beabsichtigte, durch das Projekt ÄRZTIN PLUS in den beteiligten Krankenhäusern strukturelle und individuelle Hemmnisse bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu identifizieren, und die Betriebe für das Thema alternative Arbeitszeitmodelle und Kinderbetreuungskonzepte zu öffnen. Dadurch sollten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den kooperierenden Häusern verbessert und attraktive Arbeitsplätze geschaffen werden. Zielgruppen waren Ärztinnen, medizinisches Fachpersonal sowie die Leitungsebenen der Krankenhäuser und die Mitarbeitervertretungen.

Das Konzept schloss zunächst 10 Krankenhäuser aus dem Hochsauerlandkreis ein, von denen vier Häuser durch Schließung, Interessenverlagerung oder Umstrukturierungen keine Beteiligung mehr zusagen konnten.

In sechs Häusern wurden Betriebsbefragungen durchgeführt, die Ausgangspunkt für unterschiedliche Bausteine (Beratungsangebot für Elternzeitlerinnen, Fortbildungen für Personaler zum Thema familienfreundliche Arbeitszeiten, Entwicklung neuer Kinderbetreuungsmodelle) bildeten.

In allen Häusern wurde Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung des Projekts gemacht, um alle Mitarbeitenden für das Thema zu sensibilisieren.
Zu den Betriebsbefragungen wurden in allen Häusern Vorgespräche geführt, um noch die Möglichkeit zu individuellen Zusatzfragen zu geben.

Ein Haus hatte konkretes Interesse am Baustein Kinderbetreuung. Es wurden erste Schritte zur Einrichtung einer Kinderbetreuung entwickelt. Nach Personalwechsel wurde signalisiert, dass das Haus seine Überlegungen geändert hatte. Die Projektergebnisse wurden den Häusern mitgeteilt, um ein weiteres Vorgehen innerhalb der Häuser abzustimmen.

Die Ergebnisse der Betriebsbefragungen wurden nach der Auswertung auf Wunsch der Häuser nicht untereinander kommuniziert, um keine evtl. hausinternen Problemstellungen in die Öffentlichkeit zu kommunizieren.

Allen Häusern wurde ein Fortbildungsangebot zum Thema familienfreundliche Arbeitszeiten
gemacht, was aber nicht wahrgenommen wurde.

Es wurden Infobroschüren zum Thema Familienfreundlichkeit, Elternzeit und Fortbildung erstellt.

2. Welche Ziele wurden nicht erreicht? Warum wurden diese Ziele nicht erreicht?

Der Projektansatz sah vor, dass das Bausteinangebot freiwillig zu nutzen war. Beabsichtigt war eine enge Verzahnung der Häuser innerhalb der Projektschritte, die regelmäßige Runde Tische mit den Personalverantwortlichen, Jugendämtern und Kitas vorsah. Es wurde jedoch deutlich, dass die Unternehmen einen unterschiedlich langen Abstimmungsbedarf hatten, der eine konzertierte Aktion nicht zuließ. Allein die Abstimmungsprozesse und letztlich die Befragung haben an fast allen Häusern wesentlich länger gedauert als erwartet, verursacht auch durch Veränderungen in den Zuständigkeitsbereichen innerhalb der Häuser, einer verschobenen Interessenlage zum Thema oder durch Fusionsprozesse.

Dies ist dem Bundesverwaltungsamt (BVA) mitgeteilt worden. Die nicht erreichten, für den Projekterfolg geforderten Kennzahlen waren für das BVA Grund, den Bewilligungsbescheid nach der Prüfung des Schlussverwendungsnachweises teilweise zu widerrufen.

3. Welche nachhaltigen Auswirkungen hat das Projekt jetzt?

Ein Haus hat sich dem Zertifizierungsprozess FFU unterzogen.*

Ein fusioniertes Klinikum bewirbt auf seiner Homepage speziell beim Thema Familie und Beruf seine diesbezüglichen Bedingungen und Dienstleistungen für die Mitarbeitenden.

4. Wofür sind die Kosten von insgesamt 188,1 T Euro entstanden?

Die Kosten setzen sich für den Zeitraum von Juli 2011 bis Juni 2014 wie folgt zusammen:

Personalkosten
(0,75 Stelle Projektleitung,
0,25 Stelle Finanztechnische Abwicklung,
vorhandenes Personal, das durch das Projekt tlw. refinanziert wurde) 164.900,47 EURO

Reisekosten 948,70 EURO

Sachausgaben
(Standbeteiligung Medica, Druckkosten, Satz & Layout, etc.) 9.947,07 EURO

Verwaltungsgemeinkostenpauschale
(Miete, Strom, Telekommunikation, etc.) 12.305,82 EURO

5. Wie und wann wurden die Gremien des HSK bisher über die für den Kreis durch die Halbierung des Förderanteils entstandenen Mehrkosten und die nicht ganz gelungene Projektdurchführung informiert?

ÄRZTIN PLUS war kein Projekt des Hochsauerlandkreises, sondern der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH. Die Gremien der WFG, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung, wurden anlässlich ihrer ordentlichen Sitzungen am 21.05.2015 bzw. 22.06.2015 über den teilweisen Widerruf des Bewilligungsbescheides und die Kürzung der Förderung informiert.“

* Mit “Zertifizierungsprozess FFU” ist offensichtlich das Zertifikat “Familien-Freundliches-Unternehmen im Hochsauerlandkreis” gemeint, das jährlich etwa 10 Betriebe von der WFG erhalten.

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Gesundheitsministerium hat Zugriff auf die Patientenakten der Veramed-Klinik

By adminRL at 1:54 am on Thursday, January 14, 2016

Auf die Frage: „Wo bleiben die Patientenakten der ehemaligen Veramed-Klinik?“ hatte die Kreisverwaltung aufgrund einer Anfrage der SBL-Fraktion

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6397

am 12.01.2016 folgende Antwort:

„Patientenakten Veramed-Klinik
Anfrage der Fraktion Sauerländer Bürgerliste vom 05.01.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Anfrage vom 05.01.2016 beantworte ich wie folgt:

Soweit mir bekannt ist, sind die Patientenakten gesichert, aber noch nicht gesichtet und sortiert, so dass eine Einsichtnahme durch Patienten/Innen oder deren Angehörige theoretisch möglich, aber mit erheblichem Aufwand verbunden sein wird.

Ob die Frage, wer sich um die Gesuche von Menschen, die Einsicht in eigene oder die Akten ihrer verstorbenen Angehörigen nehmen möchten, kümmert, inzwischen zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen geklärt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Da das Ministerium aber jedenfalls die Möglichkeit hat, auf die Akten zuzugreifen, können sich die Menschen mit ihrem Anliegen an das Ministerium wenden.“

Das ist eine klare Aussage. Wir hoffen, dass die Angelegenheit für alle Betroffenen nun end-lich praktikabel gelöst ist (oder wird?)!

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Das Märchen von der „Besserstellung der Asylsuchenden im Gesundheitssystem“ …

By adminRL at 11:07 am on Thursday, December 24, 2015

…. hält sich anscheinend hartnäckig.

Reinhard Loos, Fraktionssprecher der SBL-Kreistagsfraktion, erlebte das in der letzten Sit-zung des Gesundheits- und Sozialausschusses. Da sollte über einen im Vergleich zu ande-ren Maßnahmen relativ kleinen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro entschieden werden, den der Caritas-Verband Paderborn für die Arbeit eines Psychosoziales Zentrums für traumati-sierte Asylsuchende und Flüchtlinge beim Hochsauerlandkreis beantragt hatte. Der Antrag auf den kleinen Zuschuss wurde sowohl im Gesundheits- und Sozialausschuss als auch im Kreistag (nur) gegen die Stimmen der SBL/FW und der LINKEN abgelehnt.
Die Argumentation ärgerte Reinhard Loos sehr. Er veröffentliche dazu auf den SBL-Seiten einen Beitrag …
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6328

… und stellte eine Anfrage an die Kreisverwaltung.

Die Antwort aus dem Kreishaus ist da. Sie liest sich so:

“Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
Antrag des Caritas Verbands zum Psychosozialen Zentrum für traumatisierte Asylsuchende;
hier: Aussage in der Drucksache 9/380 zur „möglichen Besserstellung von … und Asylsuchenden im Gesundheitssystem”
Ihr Schreiben vom 08.12.2015

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich hiermit wie folgt:

Frage 1:
Auf welchen Erkenntnissen bzw. Quellen basiert die Behauptung des Kreisgesundheitsamtes am Ende der Drucksache 9/380: “Weiterhin wird bereits jetzt von gesetzlich Krankenversicherten eine mögliche Besserstellung von Privatversicherten und Asylsuchenden im Gesundheitssystem gesehen.?

Eine gesamtgesellschaftliche Diskussion, die u.a. auch in den Medien stattfindet, zeigt die Sorge der Bevölkerung vor einer möglichen „Besserstellung” von Leistungen für Flüchtlinge, die auch die Krankenversicherung betrifft oder betreffen könnte. (Siehe u.a. Bericht aus der „Zeit” vom 18.06.2015: „Fünf vor acht / Flüchtlingsgipfel – Eine Gesundheitskarte schürt Neid”.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-06/fluechtlinge-krankenversicherung-gesundheitskarte)

und Bericht des Westdeutschen Rundfunks, WDR 2;
http://www.wdr2.de/aktuell/fluechtlinge-fragen-antworten-100.html

Auf diese Diskussion wird in der Drucksache lediglich hingewiesen.

Frage 2:
Ist der Landrat der Ansicht, dass es im Gesundheitssystem eine Zwei-Klassen-Gesellschaft gibt, bestehend aus Gesetzlich Krankenversicherten einerseits und Privatversicherten sowie Asylbewerbern andererseits?

Nein, zudem ist die Frage inhaltlich nicht Gegenstand der Vorlage.“

Schaut man sich den Beitrag in der “Zeit” an, so steht dort u.a.:
“Sicher ist bisher nur, dass sich etwas ändern muss. Momentan bekommen Flüchtlinge, deren Asylbewerbungsverfahren noch läuft, nur eine Notfallversorgung. Oft bekommen sie nicht einmal die, weil im konkreten Fall oft unklar ist, was ein Notfall ist.”
Darüber, dass es bisher schon eine Besserstellung für Flüchtlinge im Gesundheitswesen gebe, steht dort nichts…

Und aus Arztpraxen wird uns berichtet, dass die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen mitunter wegen der sprachlichen Verständigungsprobleme sehr zeitaufwendig ist, aber die Abrechnungsmodalitäten sehr schwierig sind. Auch das wird nicht zu einer Besserstellung von Flüchtlingen führen…

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Zwei-Klassen-System des Kreisgesundheitsamtes

By adminRL at 3:19 pm on Sunday, December 13, 2015

Beim Kreisgesundheitsamt scheint die Vorstellung zu bestehen, dass es im Hochsauerlandkreis eine Zwei-Klassen-Medizin gibt. Wenn kritisiert wird, dass einige Arztpraxen Privatpatienten ohne Rücksicht auf medizinische Notwendigkeiten bei der Terminvergabe bevorzugen, dann lässt sich diese Kritik ja nachvollziehen.

Doch das Kreisgesundheitsamt macht eine andere Klasseneinteilung. In der Drucksache 9/380 für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 02.12. und des Kreistags am 18.12. geht es um einen Antrag des Caritasverbandes Paderborn. Er möchte einen relativ geringen Zuschuss von 5.000 Euro erhalten für die Einrichtung eines „Psychosozialen Zentrums für traumatisierte Asylsuchende und Flüchtlinge“.

Dazu empfiehlt des Kreishgesundheitsamt ein Ablehung. In der Begründung lesen wir z.B.: “Eine Versorgung von illegal in NRW aufhaltende Ausländer könnte ihren illegalen Status noch verlängern und die (übrigen) Krankenkosten, die die Kommunen bis zu 70.000 € pro Fall/ Jahr selbst tragen müssen noch erhöhen (ausländerrechtliche u. kommunale Sicht).”
Ist es Aufgabe von Medizinern, vor einer Betrachtung der gesundheitlichen Situation und Bwedürfnisse eines Menschen sich um angebliche Legalität oder Illegalität zu kümmern? Wohl kaum! Und wie oft musste eine Kommune 70.000 Euro für einen traumatisierten Flüchtling zahlen???

Noch merkwürdiger wird es beim letzten Satz in dieser Drucksache aus dem Kreishaus: “Weiterhin wird bereits jetzt von gesetzlich Krankenversicherten eine mögliche Besserstellung von Privatversicherten und Asylsuchenden im Gesundheitssystem gesehen..”
Anscheinend haben sich die Autoren dieser Behauptung nie damit befasst, welcher Aufwand damit verbunden ist, für einen Flüchtling, der aus akutem Anlass eine Notfallambulanz aufsuchen muss, anschließend vom Sozialamt einen Behandlungsschein zu erhalten und die Beschaffung und Bezahlung der benötigten Medikamente zu erreichen…
Auf die Frage im Ausschuss, was denn die Quelle für diese unbelegte und pauschale Behauptung seines Amtes sei, verweigerte der Gesundheitsamtsleiter im Ausschuss trotz mehrfacher Nachfrage die Auskunft.

Offensichtlich gibt es also für das Kreisgesundheitsamt 2 Klassen von Patienten: einerseits Kassenpatienten, und andererseits Privatversicherte und Asylsuchende!! Dann sollten wahrscheinlich die Kassenpatienten jetzt versuchen, im Gesundheitssystem den Status eines Asylsuchenden zu erlangen??
Es ist nicht das erste Mal, dass die Praxisnähe dieses Kreisgesundheitsamtes nicht sofort erkennbar ist…

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,GesundheitspolitikComments Off on Zwei-Klassen-System des Kreisgesundheitsamtes
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