Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Syrer im Hochsauerlandkreis – Das BAMF hat über viele Asylanträge entschieden …

By admin at 8:36 am on Saturday, July 15, 2017

… antwortete der Hochsauerlandkreis mit Schreiben vom 07.07.2017 auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 14.06.2017.

Kurz und bündig:

• Am Stichtag 01.07.2017 wohnten im HSK (ohne Stadt Arnsberg) 214 „geduldete“ und „gestattete“ Syrerinnen und Syrer (die wohl noch auf den Entscheid über ihren Asylantrag warten).

• Die Zahl der „geduldeten“ und „gestatteten“ Syrerinnen und Syrer ist deutlich zurückgegangen, weil viele Asylbewerber/innen vom BAMF anerkannt worden sind und daher eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben.

• Am Stichtag 01.07.2017 lebten im HSK (ohne Stadt Arnsberg) 1.233 syrische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis.

Hier können Sie die Fragen der SBL/FW und die Antworten der Kreisverwaltung (komplett) nachlesen:

Frage 1: Wie viele Syrer wurden in diesem Zeitraum eingebürgert oder erhielten einen Status anerkannter Flüchtling?

Antwort:
“Zum 01.07.2017 hielten sich 214 gestattete und geduldete syrische Staatsangehörige im Hochsauerlandkreis, ohne Stadt Arnsberg, auf.
Insbesondere im Jahr 2015 sind zahlreiche syrische Staatsangehörige nach Deutschland geflohen und haben hier einen Asylantrag gestellt. Das BAMF hat inzwischen über den Großteil der Asylanträge entschieden, so dass die Zahl der gestatteten und geduldeten syrischen Staatsangehörigen deutlich zurückgegangen ist.

Das BAMF hat i.d.R.
die Antragsteller als Asylberechtigte anerkannt, oder
o die Flüchtlingseigenschaft oder
o subsidiären Schutz
zuerkannt.
Eine zahlenmäßige Auswertung nach den einzelnen Entscheidungen des BAMF ist mir nicht möglich.

Diese Personen erhalten nach der Bestandskraft der Entscheidung des BAMF von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis. Dadurch geht die Zahl der gestatteten und geduldeten syrischen Staatsangehörigen zurück; zugleich steigt die Zahl der der syrischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltserlaubnis (01.01.2017: 736 Personen, 01.07.2017: 1.233 Personen).

Von den seit 2015 eingereisten syrischen Staatsangehörigen erfüllt noch niemand die zeitlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung.

Von den schon länger hier aufhältigen syrischen Staatsangehörigen wurden in der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 30.06.2017 4 Personen eingebürgert.“

Frage 2: Welche weiteren Gründe und/oder Maßnahmen führen zu der deutlichen Reduzie-rung der Zahl der geduldeten und gestatteten Syrerinnen und Syrer?

Antwort
„ln Einzelfällen hat das BAMF das Asylverfahren eingestellt, da sich die Antragsteller nicht mehr in der zugewiesenen Stadt oder Gemeinde aufhielten. Die Personen werden dann nach unbekannt abgemeldet.

Im geringen Umfang haben syrische Staatsangehörige ihre Asylanträge zurückgenommen, weil sie entweder in das Heimatland zurückkehren oder in die Türkei zu dort lebenden Verwandten reisen wollten.

Im Laufe des Asylverfahrens wurde bei einigen Antragstellern festgestellt, dass sie tatsächli-che keine syrischen Staatsangehörigen sind, sondern aus Nachfolgestaaten der
ehemaligen Sowjetunion stammen. Die statistischen Angaben wurden dann entsprechend geändert.“

Frage 3: Wie setzte sich die Entwicklung in den letzten Wochen fort?

Antwort:
“In der Zeit vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 hat die Bezirksregierung Arnsberg den Städten und Gemeinden (Hochsauerlandkreis ohne Stadt Arnsberg) 34 syrische Staatsangehörige zugewiesen.

Da das BAMF weiterhin in größerer Anzahl über die Asylanträge entscheidet, wird die Zahl der gestatteten und geduldeten syrischen Staatsangehörigen weiter zurückgehen.“

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Etwa 30 Tagesordnungspunkte in der Kreistagssitzung am Freitag 30.06. im Kreishaus in Meschede

By admin at 9:58 pm on Wednesday, June 28, 2017

Furore um Einwohnerfragestunde
Beginn ist diesmal schon um 14.00 Uhr mit der Einwohnerfragestunde. Und schon kann es spannend werden. Denn die Fraktion DIE LINKE hat am 20.06. einen Antrag zur Geschäftsordnung mit Bezug auf die Einwohnerfragestunde gestellt. Der Antrag wurde aber noch am gleichen Tag von der Kreisverwaltung für Null und Nichtig erklärt, was dann wiederum DIE LINKE-Fraktion nicht akzeptiert hat und darum ihrerseits am 23.06. mit einem weiteren Schreiben konterte. Warum das „Theater“? Weil sich der Landrat in der letzten Einwohnerfragestunde offenbar nicht ganz an demokratische Gepflogenheiten hielt und daher manche Augenzeugen den Eindruck hatten, der Landrat wolle die Fragesteller einschüchtern. Das jedenfalls ist die Sicht der Antragsteller. Und genau so sieht es auch die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW).

Mehr zum Antrag der Fraktion DIE LINKE und dem Drum und Dran hier:
https://www.schiebener.net/wordpress/kreistagsfraktion-der-linken-hsk-landrat-dr-schneider-demuetigt-fragenstellende-buerger/

Noch ein Nachspiel
Richtig spannend wird es dann beim Tagesordnungspunkt 5.1, der als „Satzungsangelegenheiten“ so harmlos daherkommt. Um was geht es? Es geht um`s schnöde Geld, exakt um die Zahlung zusätzlicher Aufwandsentschädigungen für die Ausschussvorsitzenden. Sie erinnern sich vielleicht? Diese Angelegenheit stand schon in der letzten Kreistagssitzung zur Abstimmung. Und weil am 24.03.2017 die Änderung der Hauptsatzung nicht beschlossen wurde, erhalten jetzt alle Ausschussvorsitzenden automatisch pro Jahr etwa 5.300 Euro an zusätzlicher Aufwandsentschädigung, dafür, dass sie etwa 2-bis 5mal im Jahr eine Ausschusssitzung leiten, statt “nur” teilzunehmen. Die SBL/FW hatte daraufhin mit einer „Aufforderung zur Beanstandung eines Beschlusses des Kreistags vom 24.03.2017“ schriftlich interveniert.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7435

Was noch?
Weitere Tagesordnungspunkte der kommenden Kreistagssitzung sind beispielsweise:
– Elternbeiträge in Kitas
– Regionale 2025
– Ausbau der Elektromobilität im HSK
– Windenergieanlagenplanungen
– Das „Schlüssige Konzept“ zur Bestimmung der Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII
– Rettungsdienstbedarfsplan
– Sanierung des Berufskollegs Olsberg

Wie immer, sind Zuschauer und Zuhörer in der Kreistagssitzung gern gesehene Gäste, zumindest aus Sicht der Opposition!
Nach der Kreistagssitzung findet dann eine Feierstunde zum 200jährigen Jubiläum der Kreise in NRW statt, leider nur für geladene Gäste.

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Viele Fragen zur Ziegenhaltung

By adminRL at 6:38 pm on Thursday, March 2, 2017

Tierleid berührt viele Menschen. Das zeigt sich deutlich bei den Ereignissen um den Bio-Ziegenhof in Brilon-Scharfenberg. Dort sollen die Haltungs- und Lebensbedingungen für Milchziegen und Lämmer und für Hofhunde erbärmlich sein, auch mit der Folge, dass viele Ziegen qualvoll verenden.

Mehr Informationen dazu z.B. hier:
http://www.bioland.de/ueber-uns/landesverbaende/nordrhein-westfalen/nrw-detail/article/hintergrundinformationen-ziegenbetrieb-in-brilon.html
Bioland hat auch mitgeteilt, dass der Verband vor der Kündigung selbst eine Kontrolle des Hofes durch einen unabhängigen Gutachter veranlasst hatte, mit sehr bedenklichen Ergebnissen.

Der Eigentümer des Betriebes sieht sich nach dem Bekanntwerden der auch mit Fotos und Videos unterlegten Vorwürfe massiven Anschuldigungen ausgesetzt. Doch nicht nur der Tierhalter ist ins Kreuzfeuer geraten. Fragen, wieso offensichtliche Missstände nicht abgestellt worden sind, muss sich auch das Kreisveterinäramt gefallen lassen.

Thema im Umweltausschuss
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte am 09.01. und am 14.02.2017 beantragt, die beiden „Skandal-Ziegenhöfe“ in Medebach und in Brilon auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten zu nehmen. Die Kreisverwaltung folgte den Anträgen und erstellte zwei Vorlagen. Die eine beschäftigt sich mit dem Hof im Stadtgebiet Medebach, die andere mit der Ziegenhaltung in Brilon-Scharfenberg, an der Möhneburg. Der Ausschuss befasst sich voraussichtlich bei seiner Sitzung am 9. März im Kreishaus in Meschede mit den zwei Anträgen bzw. Vorlagen. Beginn ist um 17.00 Uhr. Die Sitzung ist öffentlich; allerdings dürfen die ZuhörerInnen keine Fragen stellen.

Fragen über Fragen
Die Erläuterungen des Kreisveterinäramts zu der Situation bei der Ziegenhaltung auf dem Hof in Brilon erklären einiges aber längst nicht alles. Aus diesem Grund wandte sich Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), am 28.02. mit einer umfangreichen Anfrage an den Landrat. Wen`s interessiert, hier sind die diversen Fragen der SBL/FW:
„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags Thema: Vorlage 9/687 – Ergänzende Fragen zur Ziegenhaltung auf dem Hof B. in Brilon
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken uns für Erarbeitung der Vorlage 9/687. Wir haben sie mit großem Interesse gelesen. Gleichwohl wirft der Inhalt etliche weitere Fragen auf. Viele Menschen hat das Schicksal der Tiere schockiert. Wir fassen hier diverse Fragen zusammen und bitten – wegen der anstehenden Beratungen im Kreistag und im Umweltausschuss – um zeitnahe Beantwortung.

I. Kontrollen und Maßnahmen
1. Wer hat das Veterinäramt Anfang 2016 auf Bestandsprobleme in dem Ziegenhof in Brilon- Scharfenberg hingewiesen?
2. Etwa 90% der Ziegen auf diesem Hof sollen mit dem Erreger einer „chronischen Infektionskrankheit“ infiziert sein. Um welche Infektionserkrankung(en) handelt es sich genau?
3. Was genau unternahmen Kreisveterinäramt und Hofbesitzer, nachdem Ihre Mitarbeiter/innen „Anfang 2016“ (aufgrund eines Hinweises) bei rund 90 % der Ziegen auf dem BioHof in Brilon-Scharfenberg die Infektionskrankheit diagnostiziert hatte? (Z.B. Aufforderung an den Hofbetreiber, die kranken Tiere zu behandeln und die gesunden vorbeugend impfen zu lassen?)
4. Wurden und werden die gesunden Tiere von den erkrankten Tiere separiert? Wurden und werden hochgradig erkrankte Tiere aus dem Bestand entfernt und durch den Hoftierarzt fachmännisch getötet oder etwa der Schlachtung zugeführt? Oder wurde und wird gewartet, bis sie einen „natürlichen“ Tod sterben?
5. Welches waren die Gründe, die Bestandsbetreuung von angestellten Doktorandinnen auf einen Hoftierarzt zu wechseln?
6. Ist der Hoftierarzt nur im Bedarfsfall vor Ort? Oder begutachtet er regelmäßig den gesamten Tierbestand dieses Betriebes?
7. Kam es Ihres Wissens zu Meldungen und Beanstandungen durch den Hoftierarzt?
8. Wusste das Veterinäramt von der den ganzen Sommer draußen gehaltenen Herde von ca. 250 bis 300 Tieren?
9. Haben der Tiergesundheitsdienst bzw. die auf dem Hof beratenden Mitarbeiter der LWK NRW ausreichende Erfahrung in der Sanierung von Milchziegenherden? Wieso wurde kein Fachmann, z.B. der Uni Gießen, hinzugezogen? Wurden im Rahmen der Kontrollen auch die übergeordnete Behörde bzw. Abteilungen des Ministeriums hinzugezogen? Ist der Verdacht gerechtfertigt, dass – wenn bei einem solchen Risikobetrieb der Hoftierarzt im gesamten Jahr 2016 nur 11mal auf dem Betrieb war – es hier zu massiven Tierschutzverstößen im Umgang mit schwer kranken Tieren gekommen sein kann?
10. Welche Erkenntnisse haben Sie über den Weg der Einschleppung und über die Ausbreitung der Krankheit? Wie konnte es unter dieser angeblich fachlichen Betreuung geschehen, dass zugekaufte Ziegen Tierseuchen in den Bestand brachten? Warum wurden keine Ziegen aus CAE-unverdächtigen Beständen gekauft? Wurde anhand der Ohrmarken der infizierten Tiere der Herkunftsbetrieb ermittelt?
11. Gab und gibt es seitens des Tierhalters, der Behörden und der Veterinärärzte vorbeugende Maßnahmen, damit sich die im Bestand grassierende Krankheit nicht weiter ausbreitet und keine neuen Krankheiten und Seuchen entstehen? Welche?
12. Die Bilder und Videos vom Betrieb lassen sowohl auf CAE als auch auf Pseudotuberkulose im Bestand schließen. Beide Krankheiten sind auf Ziegenmilchbetrieben nicht selten. Für CAE fand eine Studie der TU München Raten bis 15%; ähnliches gilt für PseudoTB (https://edoc.ub.uni-muenchen.de/17473/1/Sieber_Philipp_L.pdf, S. 6 f. u. 11 f.).Wie ist es zu erklären, dass offensichtlich in anderen Betrieben die Rahmenbedingungen wie Bestandsbetreuung, Tierwohl und Fütterung so signifikant besser sind, dass dort mit diesen Erkrankungen gelebt werden kann, ohne dass es zu solch gravierenden Bildern kommt?
13. Bilder der toten Tiere und die zu sehenden Silageballen lassen auch den Verdacht auf Listeriose aufkommen. Wurde im Bestand auch Listeriose (eine meldepflichtige Krankheit) gefunden?
14. Wurden die Ohrmarken der verendeten Tiere vom Entsorger notiert und wurden diese Abgänge mit dem Bestandsregister abgeglichen? Waren alle Ohrmarken mit der „richtigen“ Betriebsnummer versehen? Gab es auf den Ziegenhof in Medebach gestorbene Tiere mit Ohrmarken aus dem Hof in Brilon-Scharfenberg?
15. Wie gut sind die Chancen, dass die Tiere nach entsprechender Behandlung wieder vollständig gesund werden?
16. Aus welchen Gründen hat der Anbauverband Bioland dem Betrieb den Erzeugervertrag Ende 2016 gekündigt?
17. Handelte es sich bei der erwähnten Biokontrolle durch ABCERT am 18.01.2017 um eine angemeldete Kontrolle? Wieso erfolgte diese bereits so kurze Zeit nach der vorherigen Kontrolle Anfang Dezember 2016?

II. Verletzte, abgemagerte und tote Tiere
1. Welches Futter erhalten die Milchziegen, welches die Lämmer?
2. Bilder vom Weidegang der Herde zeigen viele lahmende humpelnde Tiere und es liegen auch Bilder ungepflegter Klauen vor. Wurde der Zustand der Klauen bei den Kontrollen ebenfalls überprüft?
3. Wie erklären Sie sich die Verletzungen und die offenen Wunden der Ziegen, die die Tiere – nach den Fotos zu urteilen – offenbar aufwiesen?
4. Wurde bei den Kontrollen der unsachgemäße Umgang mit Tierkadavern beanstandet? Warum wurde dem Betrieb nicht die Auflage erteilt, entsprechende Kadavertonnen aufzustellen, wenn doch klar war, dass viele Tiere sterben werden?
5. Wieso wurde das Risiko der Krankheitsübertragung durch Schadnager und Haustiere durch nur notdürftig mit Silofolie auf natürlichem Boden gelagerte Kadaver in Kauf genommen?
6. Wie hoch war auf diesem Hof die „offizielle“ Sterberate der Milchziegen im Jahr 2016, wie hoch vermutlich die „inoffizielle“? Wie hoch waren im gleichen Zeitraum die „offizielle und die „inoffizielle“ Sterberate bei den Lämmern?

III. Wie geht es weiter?
1. Wird die Milch der kranken Ziegen weiterhin vermarktet? Wenn ja, gibt es Risiken für die Verbraucher?
2. Deuten wir es richtig, dass der Ziegenbestand des Hofes in Brilon-Scharfenberg bis Anfang 2019 auf natürliche Weise „auslaufen“ soll, oder welche Maßnahmen sind geplant, damit die bisherige Herde bis dahin „vollständig verschwunden“ ist?
3. Sind auch für den Ziegenbetrieb in Medebach tätige Personen daran beteiligt, dass parallel zum „Verschwinden“ der alten Herde eine neue Herde mit gesunden Tieren „in Nordhessen aufgebaut wird“?
4. Wiederholt gab es Berichte über Beziehungen zwischen den beiden in der Diskussion stehenden Ziegenhöfen in Brilon und in Medebach. Gibt es personelle Verbindungen zwischen diesen Betrieben? Wurden oder werden Tiere ausgetauscht?
5. Gibt es verwandtschaftliche, geschäftliche oder ähnliche enge Verhältnisse zwischen einzelnen Amtsveterinären und dem Hofbetreiber in Brilon-Scharfenberg?
7. Wird der Betrieb auch weiterhin ohne jeden Sachkundenachweis Nutztiere halten dürfen?“

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Ziegenhaltung – Kein Ende der Tierquälerei?

By adminRL at 2:03 am on Thursday, February 16, 2017

Hinter den Kulissen in Brilon
Nach einem Filmbericht in der Sendung „hundkatzemaus“, der am 11.02.2017 gesendet worden ist, sollen auf einem ehemaligen Bioland-Betrieb in Brilon Tiere von Mitarbeitern geschlagen werden. Zudem sollen sämtliche Ziegen erhebliche gesundheitliche Probleme aufweisen und abgemagert und geschwächt sein.

Bioland Nordrhein-Westfalen e.V. teilte daraufhin in einer Pressemitteilung vom 13.02.2017 mit, sie hätten nach Bekanntwerden der Vorwürfe Anfang Dezember 2016 umgehend gehandelt und dem Ziegenbetrieb in Brilon die Mitgliedschaft im Verband gekündigt. Zudem habe Bioland sofort den Betrieb aufgefordert, gemeinsam mit dem Tiergesundheitsdienst ein Konzept zur Verbesserung der Zustände zu erarbeiten. Dieser Aufforderung sei der Betrieb nach mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen.
Klick:
http://www.bioland.de/ueber-uns/landesverbaende/nordrhein-westfalen/nrwdetail/article/hintergrundinformationen-ziegenbetrieb-in-brilon.html

Bei der SBL/FW-Fraktion meldeten sich mittlerweile mehrere Personen und berichteten, dass auf diesem Hof bereits seit längerer Zeit Handlungsbedarf bestehen soll.

Hinter den Kulissen in Medebach
Laut WP-Bericht vom 07.02.2017 haben sich die Zustände auf dem Aussiedlerhof im Stadtgebiet Medebach wohl immer noch nicht verändert. In den Stallungen wurden im Februar 2017 erneut tote Ziegen gefunden.
Klick
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/wieder-vier-tote-ziegen-auf-skandal-hof-beimedebach-id209523517.html

SBL/FW beantragt weiteren Bericht
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte daher am 14.02.2017 bei Landrat Dr. Karl Schneider für die nächste Sitzung des Aus-schusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten – zusätzlich zu dem von ebenfalls von der SBL/FW bereits am 09.01.2017 beantragten Sachstandsbericht über die skandalösen „Zustände“ auf dem Aussiedlerhof im Stadtgebiet Medebach – einen Bericht über die jetzt öffentlich gewordenen Vorkommnisse auf einem Ziegenhof im Stadtgebiet Brilon.

UPDATE (16.02.2017):
Hier ist auf YouTube der PETA-Film zu sehen:
https://youtu.be/7B6un6FVasY

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Sperrklausel führt zu Klagen beim Landesverfassungsgerichtshof

By adminRL at 9:43 pm on Monday, December 19, 2016

Der NRW-Landtag am 10.06.2016 beschlossen, dass ab der nächsten Kommunalwahl nur noch Parteien und Wählergruppen bei der Sitzverteilung berücksichtigt werden, die mindestens 2,5 Prozent der Stimmen erhalten haben. Geändert wurden deswegen nicht nur das Kommunalwahlgesetz, sondern auch die Landesverfassung.
Dagegen sind mittlerweile sieben sog. Organklagen beim Landesverfassungsgerichtshof in Münster eingegangen. Zu den Klägern gehören die Piraten, Die Linke und die ÖDP. Eine der Klagen hat am 10.12.2016 die Sauerländer Bürgerliste e.V. in Münster eingereicht. Über die Klage informiert der Verfassungsgerichtshof hier: http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/14_161215/index.php.

Die Präsidentin der Landesverfassungsgerichtshof hat der SBL mitgeteilt, dass die Klage an den Landtag übersandt wurde, der bis zum 28.02.2017 Gelegenheit zur Stellungnahme hat.

Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits im Jahr 1999 entschieden, dass die damals im Kommunalwahlgesetz geregelte 5 %-Sperrklausel mit der Landesverfassung nicht vereinbar war (Urteil vom 6. Juli 1999 – VerfGH 14/98, 15/98 –). Damals war die Sperrklausel allerdings nur im Kommunalwahlgesetz und nicht auch in der Landesverfassung enthalten.

Zur Begründung der Klage weist die SBL darauf hin, dass durch die Sperrklausel das Recht auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl (aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes sowie Art. 1 Abs. 1, Art. 2 der Landesverfassung) verletzt werde. Die Sperrklausel bewirke eine Ungleichbehandlung hinsichtlich des Erfolgswertes der für einzelne Parteien und Wählergruppen abgegebenen Wählerstimmen. Stimmen für Kandidaten einer Liste, die an der Sperrklausel scheitere, würden nicht berücksichtigt. Erschwerend komme hinzu, dass sich die Sperrklausel bereits im Vorfeld der Sitzverteilung nachteilig auf kleinere Parteien und Wählergruppen auswirke, weil viele Wähler wegen der vermeintlichen Chancenlosigkeit solcher Parteien und Wählergruppen davon absähen, für diese zu stimmen. Diese Beeinträchtigungen der Wahlrechts- und Chancengleichheit seien verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Insbesondere gebe es trotz der Abschaffung der früheren kommunalwahlrechtlichen Sperrklausel in Nordrhein-Westfalen keine belegbaren Hinweise auf drohende Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen infolge einer „Parteizersplitterung“.

In der Klageschrift der SBL werden auszugsweise die Stellungnahmen der Jura-Professoren Hinnerk Wißmann, Urs Kramer und Janbernd Oebbecke zitiert, die sie bei einer Anhörung des Hauptausschusses im Landtag am 21.01.2016 vorgetragen haben. Auch diese drei Experten halten die Sperrklausel für nicht vereinbar mit den Anforderungen des Grundsgesetzes. Dort heißt es z.B.:
“Der Gesetzentwurf … genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an die Einschränkung der Wahlrechtsgleichheit in Bezug auf Kommunalvertretungen gestellt werden.” (Wißmann)
“Im Ergebnis ist die Einführung einer Sperrklausel für Kommunalwahlen sowohl durch ein einfaches als auch durch ein verfassungsänderndes Gesetz an der durch das Demokratieprinzip der nordrhein-westfälischen Verfassung und das Homogenitätsgebot des Grundgesetzes gewährleisteten Wahlrechtsgleichheit zu messen… Auf dieser Grundlage vermögen die derzeit in Nordrhein-Westfalen vorherrschenden Umstände die Einführung einer Sperrklausel nicht zu tragen. Bezeichnenderweise wird ein solcher Grund, soweit ersichtlich, bisher eben auch in keinem anderen Flächenstaat der Bundesrepublik Deutschland gesehen.” (Kramer)
“Der Versuch, dem strengen Maßstab des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG durch Aufnahme der Sperrklausel in die Verfassung auszuweichen, ist untauglich… Der mit der Sperrklausel verbundene Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit kann nicht mit der Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Gemeinden und Kreise im Lande gerechtfertigt werden.” (Oebbecke)

Als Besonderheit geht die Klage der SBL auch auf die spezielle Situation im Kreistag des Hochsauerlandkreises ein. Dort besteht faktisch eine “GanzGanzGroßeKoalition”. Wenn aufgrund der Sperrklausel SBL, Linke und Piraten nicht mehr im nächsten Kreistag vertreten wären, könnte der Kreistag oppositionsfrei werden. Das wäre angenehm für den Landrat und die GaGaGroKo, aber sicher nicht im Sinne der Demokratie!

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TTIP und CETA stoppen – für einen gerechten Welthandel

By adminRL at 9:29 am on Monday, August 1, 2016

Am 22. und 23. September findet in Bratislava ein Treffen der EU-Handelsminister statt. Direkt vor diesem Treffen werden wieder – wie bereits im vergangenen Oktober in Berlin – viele Menschen ihren Protest gegen TTIP und CETA äußern. Am 17. September sollen parallel in 7 großen deutschen Städten Demonstrationen stattfinden. Die Bewegung nimmt zu: Mittlerweile wendet sich auch die SPD auf Bundesebene von diesen sog. Freihandelsabkommen ab. Im Kreistag des HSK haben leider nur die SBL/FW, die Linke, der Pirat und ein einzelnen weiteres Kreistagsmitglied den Protest unterstützt.
Die Zeit drängt, denn die EU-Kommission und der EU-Rat wollen jetzt schnell Fakten schaffen. Beim Ministertreffen in Bratislava soll der Weg für die Unterzeichnung von CETA und für eine vorläufige Anwendung frei gemacht werden.

Hier einige Infos der Veranstalter (Quelle: http://ttip-demo.de) zum Ziel der Demonstrationen:

“Warum soll ich gegen CETA demonstrieren? Was ist daran zu kritisieren?

Als Handelsabkommen neuen Typs zielt CETA nicht nur auf den Abbau von Zöllen, sondern auch darauf, sogenannte “nichttarifäre Handelshemmnisse” zu beseitigen. Darunter fallen zum Beispiel Umweltschutzbestimmungen, bewährte Standards des Verbraucherschutzes oder auch die Kulturförderung. CETA und TTIP greifen so tief in den Alltag der Menschen und in die politischen Prozesse in den beteiligten Staaten ein, dass sie nicht einfach über die Köpfe der Menschen und der gewählten Parlamente hinweg beschlossen werden können.

Die Hauptprobleme:

Internationale Schiedsgerichte: Mit CETA können Großunternehmen über kanadische Tochtergesellschaften EU-Mitgliedsstaaten auf Schadensersatz verklagen, wenn neue Gesetze ihre Profite schmälern. Auch das von der EU-Kommission als Verbesserung verkaufte ICS (Investment Court System) lässt wesentliche Probleme ungelöst: Es schafft eine Paralleljustiz für ausländische Konzerne, aus der diesen nur Vorrechte, keine Pflichten erwachsen. Zudem bleibt unklar, warum ausländische Investoren in der EU oder in Kanada sich nicht einfach an die dortigen Gerichte wenden und den normalen Rechtsweg beschreiten sollen wie alle anderen auch.

Regulatorische Kooperation: Hinter diesem Begriff versteckt sich ein Verfahren, in dem Interessengruppen, die mehrheitlich aus Lobbyisten einflussreicher Konzerne bestehen, Einfluss auf die Gesetzgebung bekommen sollen. Die Regulatorische Kooperation stellt letztlich jede bestehende und künftige Regelung auf den Prüfstand. Einziges Kriterium dabei ist der freie, möglichst unbeschränkte Handel. Nachhaltigkeits- oder Menschenrechtsfragen werden im Rahmen der regulatorischen Kooperation nicht geprüft.

Liberalisierung im Dienstleistungssektor: Der Druck zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen würde mit CETA steigen, die Gemeinden in ihrer Entscheidungshoheit über öffentliche Belange eingeschränkt. Als erstes EU-Abkommen überhaupt verfolgt CETA einen Negativlistenansatz: Für alle Dienstleistungsbereiche, die in der Negativliste nicht aufgelistet sind, werden Liberalisierungsverpflichtungen eingegangen. Im Auftrag des Staatsministeriums Baden-Württemberg hat der Staatsrechtler Prof. Dr. Martin Nettesheim ein Gutachten über die Auswirkungen von CETA auf die Länder und Kommunen verfasst. Er kommt zum Schluss, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch CETA gefährdet ist.”

Die Demonstration am 17. September in Köln startet um 12 Uhr an der Deutzer Werft, ca. 1 km vom Bahnhof Köln Messe/Deutz entfernt.

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Greenpeace NL schafft TTIP-Präsenz

By adminRL at 1:27 pm on Monday, May 2, 2016

Einblick in den Verlauf der sehr umstrittenen TTIP-Verhandlungen haben uns Bundesregierung und EU bisher verweigert. Dieses Defizit hat nun Greenpeace Niederlande gefüllt. Seit heute Vormittag stehen über 200 aktuelle Seiten aus den Verhandlungen über TTIP im Internet:
http://www.ttip-leaks.org

Wir werden uns in den nächsten Wochen mit den Auswirkungen auf den ländlichen Raum näher befassen.

Vorab eine erste Einschätzung von Greenpeace über den wesentlichen Inhalt:

“About TTIP Leaks
1…

2. What are the main findings in the documents?
From an environmental and consumer protection point of view four aspects are of serious concern:

Long standing environmental protections appear to be dropped None of the chapters we have seen reference the General Exceptions rule. This nearly 70-year-old rule enshrined in the GATT agreement of the World Trade Organization (WTO), allows nations to regulate trade “to protect human, animal and plant life or health” or for “the conservation of exhaustible natural resources” [1]. The omission of this regulation suggests both sides are creating a regime that places profit ahead of human, animal and plant life and health.

[1] Most of the WTO’s agreements were the outcome of the 1986-94 Uruguay Round of trade negotiations. Some, including GATT 1994, were revisions of texts that previously existed.

Climate protection will be harder under TTIP The Paris Climate Agreement makes one point clear: We must keep temperature increase under 1.5 degrees to avoid a climate crisis with effects on billions of people worldwide. Trade should not be excluded from climate action. But nothing indicating climate protection can be found in the obtained texts. Even worse, the scope for mitigation measures is limited by provisions of the chapters on Regulatory Cooperation or Market Access for Industrial Goods. [2] As an example these proposals would rule out regulating the import of CO2 intensive fuels such as oil from Tar Sands.

[2] Nothing in the relevant Articles 10 (Import and Export Restrictions) and 12 (Import and Export Licensing) of the Chapter on National Treatment and Market Access for Goods shows that necessary trade related measures to protect the climate would be allowed as a trade restriction under GATT Article XX (see footnote 1).

The end of the precautionary principle The precautionary principle, enshrined in the EU Treaty [3], is not mentioned in the chapter on Regulatory Cooperation, nor in any other of the obtained 12 chapters. On the other hand the US demand for a ‘risk based’ approach that aims to manage hazardous substances rather than avoid them, finds its way into various chapters. This approach undermines the ability of regulators to take preventive measures, for example regarding controversial substances like hormone disrupting chemicals.

[3] “The precautionary principle is detailed in Article 191 of the Treaty on the Functioning of the European Union (EU). It aims at ensuring a higher level of environmental protection through preventative decision-taking in the case of risk.

Opening the door for corporate takeover While the proposals threaten environmental and consumer protection, big business gets what it wants. Opportunities to participate in decision making are granted to corporations to intervene at the earliest stages of the decision making process.

While civil society has had little access to the negotiations, there are many instances where the papers show that industry has been granted a privileged voice in important decisions.

[4] The leaked documents indicate that the EU has not been open about the high degree of industry influence. The EU’s recent public report [5] has only one minor mention of industry input, whereas the leaked documents repeatedly talk about the need for further consultations with industry and explicitly mention how industry input has been collected.

[4] e.g. “While the US showed an interest, it hastened to point out that it would need to consult with its industry regarding some of the products” – Chapter ‘Tactical State of Play’, paragraph 1.1, Agriculture.

[5] ‘The Twelfth Round of Negotiations for the Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)’

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LEADER-Projekte im HSK – Veröffentlichung der Richtlinie endlich erfolgt

By adminRL at 11:59 am on Sunday, March 20, 2016

Auf den Internetseiten der Bezirksregierung lesen wir zu den LEADER-Projekten, dass sich in NRW landesweit 43 Regionen beworben hatten. Von den 28 ausgewählten LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen liegen elf im Regierungsbezirk Arnsberg. Alleine hier stünden dem ländlichen Raum über das Förderprogramm LEADER rund 28 Millionen Euro zur Verfügung. LEADER ist ein euroäisches Programm; die Abkürzung steht für “Liaison entre actions de développement de l’économie rurale”.

Die Bewerbungsfrist der LEADER-Projekte für die Förderperiode 2014 – 2020 lief bis zum 16. Februar 2015. Alle Gemeinden im Hochsauerlandkreis sind nun bekanntlich mit von der Partie, in drei LEADER-Regionen. Nun liegt die Umsetzung der LEADER-Projekte an. Es geht vor allem um Projekte, an denen mehrere Orte gemein-sam beteiligt sind und die nachhaltig sind.

Konkrete Planungen setzen voraus, dass die Kriterien bekannt sind, nach denen sich die Förderfähig-keit der einzelnen Projekte richtet. Jedoch liegt die Richtlinie des Landes NRW, aus der sich die Krite-rien für die förderfähigen Projekte ergeben, immer noch nicht vor, trotz wiederholter Ankündigungen.

Daher bat die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Landrat Dr. Karl Schneider am 16.02.2016, diese 2 Fragen zu beantworten:
• Ist Ihnen bekannt, wann mit der Veröffentlichung dieser seit etwa einem Jahr überfälligen Richtlinie zu rechnen ist?
• Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, auf eine baldige Veröffentlichung dieser Richtlinie dieser Richtlinie Einfluss zu nehmen.

Aus dem Kreishaus kam am 02.03.2016 (mit Datum vom 26.02.2016) die Antwort, die Veröffentlichung der Richtlinie stünde unmittelbar bevor.

Hier die Antwort des Landrats komplett:

„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1 „Ist Ihnen bekannt, wann mit der Veröffentlichung dieser seit etwa einem Jahr überfälligen Richtlinie zu rechnen ist?”
Lt. telefonischer Auskunft des zuständigen Referates im Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom heutigen Tage steht die Veröffentlichung unmittelbar bevor. Eine Veröffentlichung im Ministerialblatt sei bereits veranlasst. Möglicherweise komme auch ein vorheriges In-Kraft-Setzen auf dem Erlasswege in Frage.

Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, auf eine baldige Veröffentlichung dieser Richtli-nie dieser Richtlinie Einfluss zu nehmen.”
Vor dem Hintergrund der unmittelbar bevorstehenden Veröffentlichung der Richtlinie ist eine Einflussnahme nicht erforderlich.“

Die Veröffentlichung der Richtlinie erfolgte dann tatsächlich am 29.02.2016. Sie ist auf den Internetseiten der LEADER-Region im Altkreis Meschede veröffentlicht: http://www.leader-sauerland.de/fileadmin/user_upload/LEADER_Richtlinie.pdf.

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Jugendamtsleitung läßt viele Fragen offen

By adminRL at 2:36 pm on Thursday, March 10, 2016

Am Mittwoch (09.03.) tagte der Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) fast drei Stunden lang im Mescheder Kreishaus. Das sonst sehr wichtige Thema der Festlegung der Kita-Gruppen für das kommende Kindergartenjahr spielte diesmal nur eine Nebenrolle. Vor allem ging es um „Maßnahmen des Kreisjugendamtes bei Kindeswohlgefährdungen“. Anlass war der Todesfall eines zweijährigen Kindes aus dem Raum Winterberg, das vor 2 Jahren infolge von Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorben war. Seine knapp einjährige Schwester war ebenfalls schwer geschädigt worden, ist mittlerweile aber genesen.

Drei Anträge lagen dem KJHA vor, darunter einer von der SBL/FW-Fraktion, einen
„Bericht über Sicherung der Fachlichkeit des Kreisjugendamts bei drohender
Gefährdung des Kindeswohls“ auf die Tagesordnung zu nehmen.

Darin hieß es:
“Das Kreisjugendamt (KJA) steht seit Eröffnung des Strafverfahrens beim Amtsgericht
Medebach gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Das Verfahren gegen die
Mutter ist noch nicht zu Ende. Es wurde vom Amtsgericht Medebach an das Landgericht
Arnsberg verwiesen.

In seiner Begründung für den Verweisungsbeschluss führt das Amtsgericht u.a. aus, dass
das Gericht die Schuld nicht allein bei der Kindsmutter sieht, sondern auch von einem
“massiven behördlichen Versagen” ausgeht. Denn das Kreisjugendamt in Meschede sei
beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus dem Vogtlandkreis in den Raum
Winterberg vom früher zuständigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die
Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes und der
erheblichen Gefährdung eines weiteren Kleinkindes. U.a. stand in den Mitteilungen, dass alle 9 Kinder der Familie Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war.
Auch in anderen Bereichen bestand erheblicher Handlungsbedarf.

Diese Informationen hätten nach Sozialgesetzbuch Anlass sein müssen, dass sich auch am
neuen Wohnort mehrere Fachkräfte des Jugendamtes mit der Familie befassen (§ 8 Abs. 1
Satz 1 SGB VIII: “Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des
Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zu-sammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen”). Doch das Kreisjugendamt befasste sich offenbar nur mit den Schulproblemen eines der älteren Kinder, auf Hinweis aus der Schule. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngs-ten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, offensichtlich nicht registriert.

Die Versäumnisse sind gravierend. Wir halten es für unwahrscheinlich, dass dieses
„massive behördliche Versagen“ eine Mitarbeiterin des KJA allein zu verantworten hat.
Wichtig ist es, dass sich der Kreisjugendhilfeausschuss mit den Abläufen und Konzepten im
KJA befasst.

Daher bitten wir um einen Bericht, in dem u.a. Auskunft über folgende Sachverhalte gegeben
werden sollte:

1. Welche fachliche Begleitung gibt es für die SachbearbeiterInnen?
2. Wie sieht die kollegiale Fallberatung aus?
Wie wird die Einbeziehung mehrerer Fachkräfte gemäß § 8 SGB VIII gesichert?
3. Wie erfolgt die Sicherung der Fachlichkeit durch die Leitung des KJA?
4. In welchen Situationen gibt es Supervision für die SachbearbeiterInnen?
5. Welche standardisierten Abläufe gelten bei Kindeswohlgefährdung?
6. Welche Fluktuationen gab es bei den SachbearbeiterInnen in den Außenstellen in
den letzten drei Jahren?
7. Wie ist die Erreichbarkeit des KJA in Notfällen gesichert? Gab es in den letzten drei
Jahren Situationen, in denen das KJA nicht erreichbar war?
8. Welche Informationen erhalten Pflegeeltern über ihnen neu zugewiesene Pflegekinder,
bei Bereitschaftspflege und bei Dauerpflege?
9. Welche Informationen gibt das KJA an andere Jugendämter weiter, wenn gefährdete
Kinder in deren Zuständigkeit wechseln?“

Offen blieb z.B., wie oft tatsächlich “kollegiale Fallberatung” stattfindet. Die Leitung des Jugendamtes sprach zwar von Clearings, aber sind daran auch die örtlichen Sachbearbeiter beteiligt? Über die Fallberatungen wurde nur berichtet, dass sie “regelmäßig” stattfinden, aber das ist eine sehr unbestimmte Angabe.

Die Erreichbarkeit des Kreisjugendamtes außerhalb der Öffnungszeiten der Behörde ist offensichtlich schwierig. An Wochenenden existiert ein Notfalltelefon, über das man einen diensthabenden Mitarbeiter des Kreisjugendamts erreichen kann. Die Nummer hat die Leistelle der Feuerwehr. Unter der Woche liegt dort nur eine Liste mit 5 Handynummern vor, aber ob man dann im Bedarfsfall jemanden erreicht, ist ungewiss. Das Kreisjugendamt behauptete zwar in seiner Sitzungsvorlage, es sei in den letzten Jahren nie vorgekommen, dass es im Fall einer Kindeswohlgefährdung nicht erreichbar war. Ein Ausschussmitglied berichtete aber von einem Fall im September 2015, als wegen Nichterreichbarkeit des Kreisjugendamtes das (eigentlich nicht zuständige) Jugendamt der Stadt Arnsberg eingesprungen war und ein akut gefährdetes Kind aus einer Wohnung geholt hatte.

Offensichtlich unterschiedliche Wahrnehmungen bestehen darüber, was man aus den Informationen hätte machen können, die das Kreisjugendamt im Juni 2013 vom Jugendamt des Vogtlandkreises erhalten hatte, von wo aus die Familie nach Winterberg zugezogen war, und in welcher Intensität das Kreisjugendamt dann, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls droht, auf die Einhaltung von Termine für Vorsorgeuntersuchungen der Kinder achten soll und darf.

Dass das Kreisjugendamt sich vor allem um eines der älteren Kinder und nicht ganzheitlich um die Familie gekümmert hat, wurde auch aus den Schilderungen der Amtsleitung klar.

Deutliche Worte fand der Vorsitzende des KJHA gleich zu Beginn der Sitzung. Er zeigte sich sehr verwundert darüber, dass er Informationen zu diesem Fall nicht von der Verwaltung des Kreisjugendamtes, sondern aus der Presse und anderen Quellen erhalten hatte. Dabei hat der Kreisjugendhilfeausschuss eine besondere Stellung: Im Gegensatz zu anderen Ausschüssen ist er Teil des Amtes, für das er zuständig ist, und muss die Arbeit der hauptamtlichen MitarbeiterInnen mit verantworten.

Die Analyse der Arbeitsweise des Kreisjuegendamtes ist aber noch nicht beendet. Der Landrat hat sich an das Landesjugendamt gewandt. Es soll die Arbeitsweise und die Struktur des Kreisjugendamtes überprüfen und berichten, ob das Mescheder Amt richtig aufgestellt ist. Auch der KJHA wird sich danach noch mit dem Thema befassen.

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Sozialgericht kippt Mietkostenkonzept des HSK

By adminRL at 6:18 pm on Friday, February 19, 2016

Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (“Hartz IV” für Arbeitsfähige) und SGB XII (Sozialhilfe, z.B. für Rentner) erhalten auch die Kosten für ihre Unterkunft erstattet. Allerdings werden ihnen nicht immer die tatsächlichen Kosten gezahlt, sondern nur die als “angemessen” geltenden Kosten. Für diese Miethöchstbeträge hatten Landrat und Kreisverwaltung im Sommer 2013 ein Konzept in Kraft gesetzt, übrigens ohne einen Beschluss des Kreistages. Es sah für drei Teilgebiete und 5 Haushaltsgrößen differenzierte Höchstmieten vor; für Brilon waren das einschließlich der “kalten” Nebenkosten (also ohne Heizung) für einen Ein-Personen-Haushalt 285,50 Euro. Die selben Werte wie für Brilon galten auch für Bestwig, Eslohe, Olsberg, Marsberg, Medebach und Hallenberg, eine aus Sicht vieler Betroffener fragwürdige Gleichsetzung.

Heute wurde dieses Konzept über die Kosten der Unterkunft vom Sozialgericht Dortmund für “gescheitert” erklärt (Az S62 SO 444/14). Eine fast 80 Jahre alte Rentnerin hatte dagegen geklagt. Die zu 100% schwerbehinderte Frau, die u.a. mit Hüften, Rücken und Augen erhebliche Probleme hat, hatte bis Juni 2014 in Olsberg gewohnt, in der II. Etage. Da sie die Treppe nicht mehr bewältigen konnte und sie in die Nähe ihrer Tochter, die sich intensiv um sie kümmert, ziehen wollte, zog sie nach Brilon, ins Stadtzentrum, in eine ebenerdige, 56 qm große Wohnung. Von dort konnte sie noch viele Besorgungen selbst erledigen und sich somit einen möglichst hohen Grad an Selbständigkeit erhalten. Die Tochter wohnt nun nur etwa 700 Meter entfernt.

Trotz 45 Jahren Erwerbsarbeit und der Erziehung von 4 Kindern reicht die Rente der Frau aber nicht aus, so dass sie auf ergänzende Sozialhilfeleistungen angewiesen ist. Anders als zuvor in Olsberg kürzte ihr aber nun das Sozialamt der Stadt Brilon die Unterstützung für die Miete, weil diese angeblich unangemessen war. Pro Monat fehlten ihr etwa 84 Euro.

Der dagegen beim Briloner Sozialamt eingelegte Widerspruch blieb erfolglos, so dass die Rentnerin vor das Sozialgericht zog. Dieses stellte heute fest, dass das Konzept des HSK nicht gültig ist. Zur Begründung führte das Sozialgericht aus, dass in diesem Konzept keine kreisbezogenen Daten für den Anteil der Nachfrager nach billigem Wohnraum enthalten sind und die aus einer bundesweiten Untersuchung übernommenen Daten zudem zu alt seien, da sie bereits aus dem Jahr 2009 stammen.
Als Folge gelten nun statt der Tabellenwerte aus dem Konzept die Werte der Wohngeldtabelle, plus einem Sicherheitszuschlag von 10%.

Der Kreis muss nun nachbessern. Gegen das Urteil kann allerdings Berufung beim Landessozialgericht in Essen eingelegt werden.

Damit hat das Hamburger Unternehmen “Analyse und Konzepte”, dass das Unterkunftskosten-Konzept im Auftrag der Kreisverwaltung erstellt hatte, eine weitere Niederlage bei einem Sozialgericht erlitten. In jüngster Zeit hatten auch die Sozialgerichte in Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magedeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Mietkosten-Konzepte, die diese Firma für andere Kreise erstellt hatte, für unwirksam erklärt. Die SBL hatte in den Gremien des Kreises wiederholt darauf hingewiesen, dass sie die Methodik dieses Konzepts für fragwürdig und die Höchstmieten nach diesem Konzept für zu niedrig hält; in vielen Orten des Kreises ist dafür keine geeignete Mietwohnung zu finden.

Die Kreisverwaltung plant unabhängig von der heutigen Gerichtsverhandlung eine neue Datenerhebung. Das könnte eine gute Gelegenheit sein, das Insititut zu wechseln…

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Bessere Haltungsbedingungen für Puten … auch in Schederberge?

By adminRL at 11:57 pm on Saturday, November 21, 2015

Vergessen?
Die Pläne für die große Putenmastanlage in Meschede-Schederberge sind ja leider beinahe durch die riesige Nachrichtenflut in Vergessenheit geraten. Trotzdem, es gibt Neuigkeiten, wenn auch nicht direkt aus Schederberge. Die Meldung kommt aus Düsseldorf von Minister Remmel.

Nein, nicht vergessen!
Sein Ministerium will durch eine Bundesratsinitiative bessere und tiergerechtere Haltungsbedingungen für Puten erreichen. Das finden wir gut. Hoffentlich bringt die Initiative den gewünschten Erfolg!

Ziele
Was soll damit erreicht werden? Beispielsweise mehr Platz für die Tiere durch die Reduzierung der Besatzdichte, die Anbringung von Sitzstangen, trockene Ställe und saubere Trinkanlagen. Das sind allesamt Dinge, die wir für selbstverständlich gehalten hätten. Wie tief lässt das auf die jetzigen Bedingungen in der Massentiermast blicken!?

Wer die Meldung aus dem Umweltministerium lesen möchte, hier ist sie:
https://www.umwelt.nrw.de/pressebereich/detail/news/2015-11-06-haltung-von-mastputen-soll-gesetzlich-geregelt-werden-bundesratsbeschluss-auf-initiative-nordrhein-westfalens/

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„Bürgerinitiative ‘Giftfreies Sauerland’, bitte melden!“ Oder: „Wen interessiert hier noch Glyphosat?“

By adminRL at 12:56 am on Thursday, November 5, 2015

Die Bestwiger Bürgerinitiative (BI) „Giftfreies Sauerland“ ist anscheinend nicht mehr existent. Wir finden das schade. Schließlich haben ihre (ehemaligen?) Aktiven über die Grünen im Landtag NRW einen Etappensieg bewirkt. Das Ziel, kein Gift in Weihnachtsbaumplantagen, wurde aber noch nicht erreicht. Umso bedauerlicher ist es ja, dass die BI nicht weiter macht. Oder sind wir da nur auf dem Holzweg? Liebe Leute von der BI, wenn es Euch noch gibt, bitte melden!

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) will das Thema „Giftige Weihnachtsbäume“ nicht ganz links liegen lassen. Darum fragt sie immer mal wieder nach, so wie zuletzt am 20.10.2015. Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6217

Unsere drei Fragen wurden vom Fachbereich „Untere Landschaftsbehörde, Naturparke“ wenige Tage später beantwortet. Aber lesen Sie selbst:

„Meschede, 27.10.2015

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage beantworte ich nachfolgend wie folgt:

1. Sind seit November 2014 weitere Flächen außerhalb des Waldes für den Anbau von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-Kulturen dazu gekommen?

Seit November 2014 wurden 2 Neukulturen in einer Gesamtgröße von ca. 3,5 ha im Raum Sundern und Arnsberg genehmigt.

2. Wo liegen die „Hotspots”?

Aufgrund der geringen Anzahl der genehmigten Flächen und der geringen Flächengröße kann nicht von einer Ausbildung von sog. „Hotspots” gesprochen werden.

3. Welche Erkenntnisse haben Sie über nachteilige Folgen, wie Bodenerosion und Ausmaß der Schäden durch den Einsatz von Chemikalien etc., als Nebeneffekt dieser Monokulturen?

In der Vergangenheit ist es des Öfteren zu erheblichen Bodenerosionen auf Weihnachtsbaumkulturen gekommen. Seit 2010 wurde mit der intensiven Bearbeitung des Themas durch die Untere Bodenschutzbehörde unter Beteiligung der Landwirtschaftskammer begonnen. Seit dem sind nach den hier vorliegenden Kenntnissen keine erheblichen Bodenerosionen auf diesen Flächen mehr aufgetreten. Dies ist nicht zuletzt auf ein stark erhöhtes Bewusstsein für die Erosionsproblematik bei den Weihnachtsbaumproduzenten, das sich in erosionsmindernden Bewirtschaftungsmethoden niederschlägt, zurückzuführen.

Bezüglich des Einsatzes von Chemikalien wird auf den Inhalt der Verwaltungsvorlage 9/285 verwiesen. Zuständige Behörde im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes ist der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter.

Weitere nachteilige Nebeneffekte dieser Kulturen sind nicht bekannt.

Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

So weit die Antwort aus dem Kreishaus. Pardon, dieser Schrieb wird noch etwas länger: Denn wir gehen jetzt noch kurz auf die oben erwähnte Verwaltungsvorlage 9/285 ein. Sonst würde dieser Bericht nicht rund.

Was also hat es damit auf sich?
Der Vorlage 9/285 zugrunde liegt ein Antrag der Sauerländer Bürgerliste vom 09.06.2015. Die SBL-Fraktion beantragte hiermit eine „Initiative zur deutlichen Minimierung der Verwendung von Glyphosat“. In der letzten Kreistagssitzung (am 30.10.2015) stand der Antrag dann zur Abstimmung ….. und wurde abgelehnt. Der HSK fühlt sich nämlich nicht zuständig. Dabei ließ die Kreisverwaltung in den letzten Jahren in ihrem eigenen Auftrag auf ihren Grundstücken, z.B. bei den Berufskollegs, großzügig giftige Pflanzenschutzmittel (z.B. Roundup) verteilen.

Wir, die SBL-er, staunten nicht schlecht über das Abstimmungsergebnis im letzten Kreistag. Denn nicht nur die „üblichen Verdächtigen“, nämlich die Fraktionen von CDU, SPD und FDP lehnten den „Glyphosat-Antrag“ ab, auch die Kreistagsfraktion der Grünen stimmte mit „NEIN“. Das verstehe wer will. Wir verstehen das jedenfalls nicht! Oder lag es daran, dass vorher in der Sitzung ein Kandidat der Grünen vermutlich mit den Stimmen der FDP (4+3=7) in ein Gremium gehievt wurde, das über die Vergabe von ca. 1,5 Mio Euro Fördermitteln entscheiden kann??

Sei`s drum, am Ergebnis hätte es eh nichts geändert. Nur staunen, das tun wir immer noch.

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Hacker unterwegs

By adminRL at 9:29 am on Thursday, July 9, 2015

Nicht nur die NSA spioniert in vielen Bereichen unseres Lebens und das Netzwerk des Bundestags wurde gehackt, auch unsere Seiten waren – mal wieder – Ziel von Hackern und daher für 2 Tage vom Netz. Wir freuen uns ja sonst sehr über die hohen Zugriffszahlen auf unsere Seiten, aber diese Art des “Interesses” ist nicht so konstruktiv…

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124 Ausreisen innerhalb von acht Monaten

By adminRL at 11:59 pm on Saturday, April 11, 2015

Nach fast 2 Monaten erhielt die SBL-Fraktion am 8. April vom Landrat die Antwort auf ihre Anfrage zu Flüchtlingen und Asylbewerbern im HSK.

Danach halten sich derzeit im Kreisgebiet (ohne die Stadt Arnsberg, die über ein eigenes Ausländeramt verfügt) 934 Asylbewerber, 119 anerkannte Flüchtlinge und 76 Aslyfolgeantragstelle auf. Davon kamen 2 bereits anerkannte Flüchtlinge und 256 Asylbewerber in den ersten zwei Monaten des Jahres 2015, überwiegend aus den Balkanstaaten, Syrien und
Eritrea.

318 der hier lebenden Menschen verfügen nur über eine sog. Duldung, so dass sie von Abschiebung bedroht sind, weil sie formal als “vollziehbar ausreisepflichtig” gelten.

In der Zeit vom 01.07.2014 bis zum 01.03.2015 wurden 18 Personen in ihr Heimatland abgeschoben. Von 71 Ausländern wird berichtet, dass sie “freiwillig” wieder ausgereist sind,
nachdem ihr Asylverfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt
wurde. Darunter befanden sich 10 Familien.
Weitere 35 Personen wurden in einen Schengenstaat “rücküberstellt”. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat diese “Rücküberstellungen” (so der amtliche Sprachgebrauch!) nach dem sog. Dublin-Übereinkommen angeordnet, weil diese Personen bereits in einem anderen Schengenstaat ein Asylverfahren betrieben haben oder noch betreiben. (Dazu unsere Erläuterung: Nach dem Dublin-Abkommen können Asylbewerber, die sich vor dem Aufenthalt in Deutschland bereits in einem anderen Unterzeichnerstaat aufgehalten haben, weil z.B. ihr Transportboot dort gelandet ist, in diesen Staat zurückgeschickt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass Deutschland oft Asylbewerber in Küstenländer zurückschicken kann, wie auch die folgende Liste zeigt.)

Die 53 Abschiebungen bzw. Rücküberstellungen erfolgten in folgende Länder: Albanien, Algerien, Armenien, Belgien, Frankreich, Georgien, Italien, Litauen, Norwegen, Österreich,
Polen, Serbien, Schweiz, Spanien und Ungarn.

UPDATE am 12.04.2015:
Ein aktuelles und besonders drastisches Beispiel für die unsinnigen Auswirkungen des Dublin-Abkommens ist hier dargestellt:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-04/fluechtlinge-irak-asyl-deutschland

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“Beeindruckende” Perspektiven für das Sauerlandmuseum …

By adminRL at 1:39 am on Saturday, April 4, 2015

So sieht derzeit die Ruhrstraße in Alt-Arnsberg aus, nachdem (nach mehr als einem Jahr Bauzeit!) sie nun in beiden Richtungen wieder für den Verkehr freigegeben wurde. Das Bild wurde vom Gehweg vor dem geplanten Erweiterungsbau für das Museum aufgenommen:
Ruhrstr-2

Diesen Blick gibt es von der Ruhrstraße auf die Altstadt:
Altstadt-2

Und von der dem Museumsberg gegenüberliegenden Straßenseite der Ruhrstraße schaut man derzeit so auf’s Sauerlandmuseum:
Bergansicht-2

Nach dem von Landrat und Kreisverwaltung favorisierten Anbau ergäbe sich in etwa dieser Anblick, mit der schräg verlaufenden Verbindungsbrücke zum I. Untergeschoss des Altbaus (die Farbe wird fast genauso sein wie in der Bildmontage, und Fenster sind nicht vorgesehen):
Bergansicht-10

Dieses ehemalige Kaufhaus in der Arnsberger Altstadt steht seit Jahren weitgehend leer und liegt weniger als 100 Meter vom Eingang zum Museumshof entfernt. Es würde sich zumindest lohnen zu prüfen, ob in diesem Gebäude (nach entsprechendem Umbau) eine Erweiterung der Ausstellungsfläche, darunter ein großer Raum, untergebracht werden könnte:
Bussm-gross-2

Und so ist der Blick vom Kaufhausgebäude (vorne auf der linken Straßenseite) in Richtung Museumseingang (rechts hinter dem Hotel):
AlterMarkt-2

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