Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

MdB Merz als Musterbeispiel für Interessenkollision

By admin at 12:50 am on Thursday, July 5, 2007

In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird näher auf die Schilderungen des Sauerländer Abgeordneten Merz über sein Mandat für die Ruhrkohle AG (RAG) eingegangen. Das Gericht gibt dazu folgende Bewertung ab:

„224
Sowohl Angestelltenverhältnisse im Bereich der freien Berufe als auch die freien Berufe selbst bieten vielfältige Möglichkeiten, politischen Einfluss durch ein Bundestagsmandat für die außerhalb des Mandats ausgeübte Berufstätigkeit gewinnbringend zu nutzen, und gerade von dieser Möglichkeit gehen besondere Gefahren für die Unabhängigkeit der Mandatsausübung und die Bereitschaft, das Mandat in den Mittelpunkt der Tätigkeit zu stellen, aus.

225
Der Vortrag des Antragstellers zu 5) zeigt dies in exemplarischer Weise.

227
Der Antragsteller zu 5) hat damit nicht nur deutlich gemacht, was ohnehin offensichtlich ist, dass nämlich die Mitarbeit eines Mitglieds – besonders einen prominenten Mitglieds – des Deutschen Bundestages in einer Rechtsanwaltskanzlei für diese und für die potentiellen Mandanten mindestens unter anderem deshalb von Interesse ist, weil man sich von dessen politischen Erfahrungen, Verbindungen und Einflussmöglichkeiten etwas verspricht. Er hat auch dargestellt, dass die mit der Übernahme des geschilderten Mandats verbundene Interessenkonstellation ihn veranlasst hat, als Bundestagsmitglied einzelnen Kollegen gegenüber eine Art – parlamentsrechtlich nicht vorgesehener – Befangenheitserklärung dahingehend abzugeben, dass er sein Abgeordnetenmandat in der betreffenden Angelegenheit nicht mehr beziehungsweise nicht mehr in regulären Sitzungen, sondern nur noch in Hintergrundgesprächen mit dem “einen oder anderen” ausüben werde.

228
Diese Schilderung verdeutlicht den guten Sinn einer gesetzlichen Regelung, die klarstellt, dass im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten das Abgeordnetenmandat zu stehen hat und der Abgeordnete daher verpflichtet ist, konkrete Interessenkonflikte, die sich für ihn aus entgeltlichen Tätigkeiten außerhalb des Mandats ergeben, durch Nichtübernahme der konfliktbegründenden Tätigkeit statt durch Nichtausübung des Mandats zu vermeiden.”

Filed under: Andere Parteien,TransparenzComments Off on MdB Merz als Musterbeispiel für Interessenkollision

Hauptberuf und Hauptverdienstquelle: Anwalt. Außerdem: Aufsichtsrats- und Beiratsmandate. Nebenbei: MdB

By admin at 12:38 am on Thursday, July 5, 2007

Aus Ziffer 126 der am 04.07.2007 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

“Der Antragsteller zu 5) ist seit seinem Ausscheiden aus dem richterlichen Dienst des Saarlandes 1986 als Rechtsanwalt tätig. Zunächst als Einzelanwalt zugelassen, ist er heute Partner einer internationalen Anwaltssozietät, die in Deutschland Niederlassungen in F., K. und B. unterhält. Seinen beruflichen Hauptsitz hat der Antragsteller heute in B. Dem Deutschen Bundestag gehört er seit 1994 ohne Unterbrechung an. Seine anwaltliche Tätigkeit hat er bis auf die Zeit von Februar 2000 bis September 2002, in der er das Amt des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekleidete, immer ausgeübt und sich dabei auf die Beratung und Prozessvertretung mittlerer und großer Unternehmen konzentriert. Der Deutschen Sektion seiner Sozietät gehören gegenwärtig etwa 90 Berufsträger an, der gesamten Sozietät mehr als 1400. Üblicherweise werden Mandate der ganzen Sozietät und damit grundsätzlich auch allen Partnern weltweit erteilt. Der Antragsteller selbst bearbeitet anwaltliche Mandate nahezu ausschließlich in Anwaltsteams gemeinsam mit mehreren Partnern und anwaltlichen Mitarbeitern. Darüber hinaus hat er eine Reihe von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten inne. Der Anwaltsberuf nimmt den Antragsteller mit etwas über die Hälfte seiner Arbeitszeit in Anspruch. In diesem verdient er mehr als mit dem Mandat.”

Filed under: Andere Parteien,TransparenzComments Off on Hauptberuf und Hauptverdienstquelle: Anwalt. Außerdem: Aufsichtsrats- und Beiratsmandate. Nebenbei: MdB

Merz & Co. – Im Nebenjob auch Volksvertreter

By admin at 12:01 am on Thursday, July 5, 2007

Die Politiker, die in Karlsruhe klagten, arbeiten meist als Rechtsanwälte und sitzen in zahlreichen Aufsichtsräten. Und fürs Parlament bleibt dann auch noch ein wenig Zeit …VON ANDREAS BACHMANN

Geht noch mal seine Nebenjobs durch: Friedrich Merz im Bundestag. Foto: ap

BERLIN taz Der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz ist ein echter Workaholic. Er arbeitet, wie die meisten seiner Mitkläger, im Hauptberuf als Rechtsanwalt. Daneben sitzt er noch in diversen Aufsichtsräten. Bei der Deutschen Börse AG ebenso wie bei der Interseroh AG zur Verwertung von Sekundärrohstoffen und der Immobiliengesellschaft IVG.

Außerdem ist Merz Verwaltungsratsmitglied von BASF in Antwerpen und Vorsitzender des Konzernbeirats der AXA Versicherungs AG. Im Beirat der Commerzbank ist er normales Mitglied ebenso wie bei den Wirtschaftsprüfern von Ernst & Young.

Bei so vielen Nebentätigkeiten bleibt wohl kaum noch Zeit für seinen Job im Parlament. Der heutige Hinterbänkler Merz gibt auch offen zu, dass er höchstens die Hälfte seiner Zeit damit verbringt, die Interessen der Wähler zu vertreten.

(Read on …)

Filed under: Andere Parteien,TransparenzComments Off on Merz & Co. – Im Nebenjob auch Volksvertreter

Niederlage für CDU-MdB Merz: Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offenlegen – Transparenz gestärkt

By admin at 11:21 am on Wednesday, July 4, 2007

Das Bundesverfassungsgericht hat heute (am 04.07.) die Klagen von neun Abgeordneten gegen die Veröffentlichung von Nebeneinkünften abgewiesen. Die Offenlegungspflicht verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Unter den Klägern war auch der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Merz. Er erzielt nach einem Bericht des „Manager Magazin“ pro Jahr ca. 2 Mio Euro aus „Nebentägigkeiten“ als Rechtsanwalt, Industrieberater und als Mitglied in zahlreichen Aufsichtsräten u.ä. Gremien.

Das Bundesverfassungsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Pflicht von Bundestagsabgeordneten zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Karlsruher Richter urteilten über die Klage von neun Abgeordneten gegen den seit Januar 2006 im Bundestag geltenden neuen Verhaltenskodex. Es ging darum, ob die verschärfte Transparenzregelung mit dem Abgeordnetenstatus und den Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung und auf Berufsfreiheit vereinbar ist.

Erfreulicherweise hat auch das Bundesverfassungsgerichts festgestellt, daß von Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten “besondere Gefahren für die Unabhängigkeit” der Abgeordneten ausgeht. Das Volk habe deshalb “Anspruch darauf” zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen, heißt es im Urteil. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber “nachrangig”. Diese Entscheidung stellt eine begrüßenswerte Verbesserung der Transparenz sicher.

(Read on …)

Filed under: Andere Parteien,TransparenzComments Off on Niederlage für CDU-MdB Merz: Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offenlegen – Transparenz gestärkt

Regierungspräsidium kippt Beurlaubung des Landrats

By admin at 1:00 am on Tuesday, June 26, 2007

Im Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg schlagen derzeit die Wellen um Noch-Landrat Eichenlaub (CDU) hoch. Eichenlaub wollte vom dortigen Kreisausschuß für die letzten 20 Monate seiner Amtszeit beurlaubt werden. Der Landkreis wäre dann in dieser Zeit ohne Landrat, und der Landrat könnte sich – anders als bei einem Rücktritt – höhere Pensionsansprüche sichern.

Zur Überraschung vieler Beobachter kam der Kreisausschuß mit den Stimmen der CDU dem Wunsch des Landrats nach. Der Landrat wähnte sich bereits in Österreich – bis dieser Beschluß nach kurzer Zeit von der Kommunalaufsicht “kassiert” wurde.

Die Situation wird im folgenden Beitrag aus der “Waldeckischen Landeszeitung” vom 23. Juni beleuchtet:

(Read on …)

Filed under: Andere ParteienComments Off on Regierungspräsidium kippt Beurlaubung des Landrats

Innerparteiliche Demokratie in der südwestfälischen CDU?

By admin at 9:46 pm on Saturday, June 16, 2007

Als 2005 der Landrat des HSK überraschend zurücktrat, mußte die CDU einen Kandidaten für die Nachfolge finden. Das erledigten einige wenige Funktionäre innerhalb von 3 Tagen nach dem Rücktritt, dem Vernehmen nach unter besonderer Einflußnahme des CDU-MdB. Der Name des einzigen Kandidaten wurde von dem elitären Zirkel bekannt gegeben, und damit war die Kandidatenkür beendet. Andere Kandidatenvorschläge konnten gar nicht erst eingebracht werden, Kandidatenvorstellungen und Diskussionen fanden nicht statt. Auch innerhalb der CDU selbst gab es für dieses undemokratische Verfahren viel Kritik, u.a. von mehreren Bürgermeistern.

Dass so etwas sogar in der südwestfälischen CDU anders ablaufen kann, läßt sich derzeit im Nachbarkreis Soest beobachten. (Read on …)

Filed under: Andere ParteienComments Off on Innerparteiliche Demokratie in der südwestfälischen CDU?
« Previous Page