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Regierungspräsidium kippt Beurlaubung des Landrats

By admin at 1:00 am on Tuesday, June 26, 2007

Im Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg schlagen derzeit die Wellen um Noch-Landrat Eichenlaub (CDU) hoch. Eichenlaub wollte vom dortigen Kreisausschuß für die letzten 20 Monate seiner Amtszeit beurlaubt werden. Der Landkreis wäre dann in dieser Zeit ohne Landrat, und der Landrat könnte sich – anders als bei einem Rücktritt – höhere Pensionsansprüche sichern.

Zur Überraschung vieler Beobachter kam der Kreisausschuß mit den Stimmen der CDU dem Wunsch des Landrats nach. Der Landrat wähnte sich bereits in Österreich – bis dieser Beschluß nach kurzer Zeit von der Kommunalaufsicht “kassiert” wurde.

Die Situation wird im folgenden Beitrag aus der “Waldeckischen Landeszeitung” vom 23. Juni beleuchtet:


von Jörg Kleine
KORBACH/KASSEL. Der geplante Sonderurlaub von Landrat Helmut Eichenlaub ist gestrichen. Regierungspräsident Lutz Klein hat die Entscheidung des Kreisausschusses Waldeck-Frankenberg aufgehoben – und zwar mit sofortiger Wirkung.

Helmut Eichenlaub (CDU) hatte ab 1. Mai 2008 unbezahlten Sonderurlaub beantragt, um künftig für die Wirtschaftskammer des Burgenlandes zu arbeiten. Der Kreisausschuss (KA) Waldeck-Frankenberg gab dazu gegen die Stimmen der SPD mehrheitlich den Segen und bekräftigte dies in einer Sondersitzung am 19. Juni.Regierungspräsident (RP) Lutz Klein sieht die Entscheidung des KA jedoch nicht im Einklang mit der Hessischen Urlaubsverordnung. “Der Beschluss des Kreisausschusses ist rechtsfehlerhaft und darum aufzuheben”, sagte Klein (CDU) am Freitag. Die Entscheidung sei im Einvernehmen mit dem hessischen Innenministerium getroffen worden.Eichenlaub wollte ab Mai 2008 bis zum Ende seiner Amtsperiode Ende 2009 Sonderurlaub. Heftige Debatten keimten jedoch auf, als WLZ-FZ aufdeckten, dass Eichenlaub nur als freiberuflicher “Konsulent” der österreichischen Wirtschaftskammer arbeiten soll, also gar keine Vergütung erhielte. Dies nährte den Verdacht, dass er den Job im Burgenland nur als Umweg in die Privatwirtschaft nutzen wollte. Der Kreisausschuss meinte noch am Dienstag, die Fragen des Regierungspräsidenten seien “irrelevant”. Darin hat sich der KA aber ganz offensichtlich getäuscht. “Bei seiner Entscheidung musste der Kreisausschuss auf jeden Fall berücksichtigen, dass es sich hier um einen direkt gewählten Landrat und nicht um einen normalen Laufbahnbeamten handelt”, erklärte Klein. Diese direkte Wahl verleihe dem Landrat eine besondere Legitimation. Darum bestehe auch ein besonderes öffentliches Interesse an der Ableistung seiner Amtszeit. Ein Sonderurlaub sei daher grundsätzlich die Ausnahme und dürfe nur bei einem besonders wichtigen öffentlichen Interesse erfolgen. Nun ist der Kreisausschuss wieder am Zug im Falle Eichenlaub. Doch mit einer Analyse hielt sich Erster Kreisbeigeordneter Peter Niederstraßer (FWG) zurück: “Dazu lässt sich noch nicht viel sagen.” Der RP-Beschluss aus Kassel sei erst Freitagmittag per Boten zugestellt worden. “Wir werden in aller Ruhe drangehen und die Sache juristisch überprüfen”, sagte Niederstraßer. Wie zuvor werde die Entscheidung des Regierungspräsidenten “im Kreisausschuss als Kollegialorgan” beraten. Danach bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder der KA akzeptiert die Entscheidung – oder er klagt dagegen vorm Verwaltungsgericht. Formal bleibt ein Monat Zeit, Rechtsmittel einzulegen.RP und Innenministerium sehen ihre Begründung indes als wasserdicht. “Die Entscheidung des Regierungspräsidiums ist in Anbetracht der Umstände sachgerecht”, erklärte Innenminister Volker Bouffier (CDU). Ein von Eichenlaub beabsichtigter Wechsel in die Privatwirtschaft rechtfertige keinesfalls ein öffentliches Interesse. Dies habe er im persönlichen Gespräch mit Eichenlaub vor dessen Urlaubsantrag deutlich gemacht. Eine mögliche Anstellung bei einer staatlichen oder internationalen Institution sei dagegen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, müsse aber “im Einzelfall geprüft werden”.Mehr zum Them in der Wochenendausgabe von WLZ und FZ.

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