Niederlage für CDU-MdB Merz: Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offenlegen – Transparenz gestärkt
Das Bundesverfassungsgericht hat heute (am 04.07.) die Klagen von neun Abgeordneten gegen die Veröffentlichung von Nebeneinkünften abgewiesen. Die Offenlegungspflicht verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Unter den Klägern war auch der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Merz. Er erzielt nach einem Bericht des „Manager Magazin“ pro Jahr ca. 2 Mio Euro aus „Nebentägigkeiten“ als Rechtsanwalt, Industrieberater und als Mitglied in zahlreichen Aufsichtsräten u.ä. Gremien.
Das Bundesverfassungsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Pflicht von Bundestagsabgeordneten zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Karlsruher Richter urteilten über die Klage von neun Abgeordneten gegen den seit Januar 2006 im Bundestag geltenden neuen Verhaltenskodex. Es ging darum, ob die verschärfte Transparenzregelung mit dem Abgeordnetenstatus und den Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung und auf Berufsfreiheit vereinbar ist.
Erfreulicherweise hat auch das Bundesverfassungsgerichts festgestellt, daß von Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten “besondere Gefahren für die Unabhängigkeit” der Abgeordneten ausgeht. Das Volk habe deshalb “Anspruch darauf” zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen, heißt es im Urteil. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber “nachrangig”. Diese Entscheidung stellt eine begrüßenswerte Verbesserung der Transparenz sicher.
Die Organklage richtete sich gegen den Bundestag und dessen Präsidenten Lammert. Dieser hat bislang unter Verweis auf das Karlsruher Verfahren die ihm mitgeteilten Informationen der Abgeordneten über Nebentätigkeiten noch nicht veröffentlicht.
Nach dem neuen Verhaltenskodex müssen berufliche Tätigkeiten neben dem Abgeordnetenmandat samt den daraus bezogenen Einkünften dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden, wenn sie 1000 Euro im Monat oder 10 000 Euro im Jahr überschreiten. Dieser Verhaltenskodex wurde im Bundestag mit einer breiten Mehrheit beschlossen.
Da dürfte bei Herrn Merz eine ganz lange Liste zum Vorschein kommen. Wir sind sehr gespannt, von wem der MdB des HSK alles bezahlt wird – oder ob dieser MdB lieber gleich sein Mandat niederlegt statt seiner Offenlegungspflicht nachzukommen. Seine Abgeordnetenbezüge dürften mittlerweile für ihn nur noch untergeordnete Bedeutung haben – genau so wie seine Tätigkeit für seinen Wahlkreis im Bundestag …
Gespannt sind wir auch, wie sich nun “sein” CDU-Kreisverband Hochsauerland verhält. Konsequent wäre es, diesen “viel beschäftigten” Bundestagsabgeordneten, der sein Mandat kaum noch für die Bürgerinnen und Bürger im HSK wahrnehmen kann, zum sofortigen Rücktritt aufzufordern.
Einige Anträge der 9 Bundestagsabgeordneten wurden von allen Bundesverfassungsrichtern abgelehnt, bei anderen Anträgen fiel die Entscheidung knapp aus. Näheres zum Inhalt der Entscheidung findet sich in einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts und im 59seitigen Urteilstext.