Hauptberuf und Hauptverdienstquelle: Anwalt. Außerdem: Aufsichtsrats- und Beiratsmandate. Nebenbei: MdB
Aus Ziffer 126 der am 04.07.2007 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
“Der Antragsteller zu 5) ist seit seinem Ausscheiden aus dem richterlichen Dienst des Saarlandes 1986 als Rechtsanwalt tätig. Zunächst als Einzelanwalt zugelassen, ist er heute Partner einer internationalen Anwaltssozietät, die in Deutschland Niederlassungen in F., K. und B. unterhält. Seinen beruflichen Hauptsitz hat der Antragsteller heute in B. Dem Deutschen Bundestag gehört er seit 1994 ohne Unterbrechung an. Seine anwaltliche Tätigkeit hat er bis auf die Zeit von Februar 2000 bis September 2002, in der er das Amt des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekleidete, immer ausgeübt und sich dabei auf die Beratung und Prozessvertretung mittlerer und großer Unternehmen konzentriert. Der Deutschen Sektion seiner Sozietät gehören gegenwärtig etwa 90 Berufsträger an, der gesamten Sozietät mehr als 1400. Üblicherweise werden Mandate der ganzen Sozietät und damit grundsätzlich auch allen Partnern weltweit erteilt. Der Antragsteller selbst bearbeitet anwaltliche Mandate nahezu ausschließlich in Anwaltsteams gemeinsam mit mehreren Partnern und anwaltlichen Mitarbeitern. Darüber hinaus hat er eine Reihe von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten inne. Der Anwaltsberuf nimmt den Antragsteller mit etwas über die Hälfte seiner Arbeitszeit in Anspruch. In diesem verdient er mehr als mit dem Mandat.”