Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Weihnachtsgruß vom Sauerlandmuseum

By adminRL at 11:49 pm on Thursday, December 25, 2014

Als Weihnachtsgruß heute, am 1. Weihnachtstag, einige Bilder vom Sauerlandmuseum in der Arnsberger Altstadt. Seit bereits 4 Monaten ist es nun geschlossen. Nach den uns vorgestellten Plänen sollten eigentlich Mitte Januar die Arbeiten für die riesige Baugrube für den Erweiterungsbau in Richtung Ruhr beginnen. Aber erst muss der Kreistag über die Auftragsvergabe entscheiden, und die stand dort noch nicht auf der Tagesordnung.

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So richtig vorstellen kann man es sich noch nicht, dass es direkt an der Außenwand des Museums etwa 20 Meter senkrecht in die Tiefe gehen soll, bis unter das Niveau der Ruhrstrasse. An deren Rand lagert noch Baumaterial für die seit neun Monaten andauernde Straßenbaumassnahme (die eigentlich im Oktober fertig gestellt sein sollte). Auch unter dem Museum selbst soll gebuddelt werden, für einen nach unten führenden Aufzugschacht. Um die Baugrube ausheben zu können, muss vorher eine riesige Pfahlbohrmaschine den Berg hochfahren: dafür reicht der vorhandene schmale Fußweg (die “Englische Promenade” von “Tillmanns Gäßchen” zum “Kaiserspförtchen”) bei weitem nicht aus. Bereits das Anlegen der dafür notwendigen Baustrasse wird zu einer großen Herausforderung.

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Die Kostenplanungen für die Baugrube und das Fundament sind bereits vor dem Baubeginn zweimal deutlich angehoben worden, um 0,8 – 1,0 Mio Euro, je nach Berechnungsweise. Die erwarteten Baukosten für das gesamte Projekt stehen derzeit bei 12,6 Mio Euro. Und nicht nur die finanziellen, sondern auch die technischen und geologischen Risiken erscheinen nach wie vor sehr hoch.

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Vielleicht ergeben sich ja doch noch Möglichkeiten für eine sinnvolle Umplanung: etwas kleiner, weniger tief in den Hang, mit einem außen liegenden Aufzug? Das sähe nicht ganz so eindrucksvoll aus, würde aber mehrere Mio Euro sparen und wahrscheinlich auch einfacher und risikoärmer auszuführen sein.

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Die Mehrheit für den Haushalt wird knapper…

By adminRL at 9:06 am on Saturday, December 20, 2014

In der Kreistagssitzung am Freitag wurde der Haushalte für das Jahr 2015 beschlossen. Nur CDU (28 Sitze) und FDP (3) stimmten für den Haushalt. SPD (14), Grüne (4), SBL (2), Linke (2) und Piraten (1) stimmten dagegen.

Am wichtigsten war die Entscheidung über die Höhe der Kreisumlage, die von den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet erhoben wird. Sie belastet die Haushalte der Städte und Gemeinden sehr stark. Im Jahr 2014 lag der Umlagesatz bei 37,2%. Die Beibehaltung dieses Hebesatzes hatten alle 12 Bürgermeister im Kreisgebiet und die SBL gefordert. Die Grünen schlossen sich während der Sitzung dieser Forderung an. Für eine Erhöhung um 0,5 Punkte hatte sich die SPD ausgesprochen. Die CDU forderte 0,75 Punkte mehr, mit der zumindest missverständlichen Begründung in ihrem Antrag, eine Erhöhung der Kreisumlage sei im Hinblick auf die Haushalte der Gemeinden “auskömmlich”. Nun müssen die Gemeinden ca. 2,4 Mio Euro mehr aufbringen als ohne Erhöhung der allgemeinen Umlage. Außerdem zahlen sie noch 10,5 Mio Euro als Kostenbeteiligung für die Kosten der Unterkunft, die für Empfänger von Alg2 entstehen; in anderen Kreisen wie z.B. in Soest wird dieser Aufwand aus der Kreisumlage ohne eine Beteiligung der Gemeinden finanziert.

Außerdem wurde beschlossen, die Jugendamtsumlage um 1,3 Punkte zu erhöhen; dies betrifft die 9 Gemeinden im Kreisgebiet ohne eigenes Jugendamt.

Wofür braucht der Kreis der zusätzliche Geld? Abgelehnt wurde z.B. der Antrag der SBL, den Zuschuss an das Sauerlandmuseum um 200.000 Euro zu reduzieren. So zahlt der Kreis für ein Museum, das im ganzen Jahr 2015 und insgesamt ca. 4 Jahre lang geschlossen ist, 495.000 Euro, ohne die Baukosten für die Erweiterung. Damit werden u.a. 3,832 Personalstellen im Museum finanziert, sehr viel für ein dauerhaft geschlossenes Museum, das nur in einem ca. 100 qm großen externen Raum einige kleine Ausstellungen anbietet.

Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag der SBL, 400.000 Euro als Einnahme aus der Jagdsteuer einzuplanen. Nach dem von der Landesregierung in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf soll die Erhebung der Jagdsteuer ab Juli 2015 wieder möglich sein. Damit würde der einstimmige Beschluss des Kreistags aus dem Jahr 2005, dass die Jagdsteuer nicht ersatzlos abgeschafft werden soll, umgesetzt. Doch sowohl CDU als auch FDP und Grüne verweigerten die Zustimmung.

Erheblich teurer wird es auch für die Nutzer der Kreismusikschule. Ihre Entgelte steigen ab August gleich um 12 Prozent. Als Begründung nannte die Kreisverwaltung nur die Tariferhöhungen, doch die betrugen seit 2012 (dem Jahr der letzten Anhebung) in der hier relevanten Entgeltgruppe 9 nur 8,4 Prozent. Wo bleibt der Rest? Und was bringt das ganze, wenn wie bei den letzten Entgelterhöhungen parallel die Schülerzahl deutlich zurückgeht? Eine Musikschule für immer weniger Schüler, die immer mehr Gebühren zahlen müssen, macht keinen Sinn und verbessert die Einnahmesituation des Kreises nicht.

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Anträge der SBL zum Kreishaushalt 2015, 2. Teil

By adminRL at 12:42 am on Friday, December 19, 2014

Und hier die weiteren Anträge der SBL/FW-Fraktion für die Haushaltsdebatte im Kreistag:

Entgelte für die Kreismusikschule
Unsere Fraktion beantragt, die Entgelte für die Kreismusikschule nicht anzuheben.

Begründung und Erläuterung:
Die zuletzt vorgenommenen Erhöhungen der Musikschulentgelte haben regelmäßig dazu geführt, dass die Zahl der Schüler stärker zurückging als sonst. Im Ergebnis sanken im Jahr 2013 trotz der Erhöhung der Entgelte um 5% die Einnahmen um fast 1%.
Es kann nicht Sinn einer Kreismusikschule sein, immer weniger Schüler für immer höhere Gebühren und zu immer höheren Kosten zu versorgen.
Die Kreismusikschule sollte stattdessen ihre Einnahmen durch zusätzliche Angebote verbessern, z.B. durch Blockkurse in den Schulferien.

Anmerkung:
Die Kreisverwaltung hat eine Erhöhung der Entgelte um 12% vorgeschlagen.

Keine Dauer-Leiharbeitsverhältnisse an der Bobbahn
Unsere Fraktion beantragt, keine Leiharbeitnehmer an der Bobbahn einzusetzen.
Die Vertreter des HSK in der ESZW werden aufgefordert und beauftragt, die entsprechenden Beschlüsse zu beantragen und zu fassen.

Begründung und Erläuterung:
Laut Wirtschaftsplan sollen oder werden bisher eigene Mitarbeiter durch 6 Leiharbeitnehmer, die für 5 Monate bei einer Verleihagentur “eingekauft” werden, ersetzt.
Der Kreis und seine Gesellschaften sollten jedoch hier Vorbild sein und für die Tätigkeiten an der Bobbahn eigene Mitarbeiter beschäftigen, zumal es sich nicht um einen unvorhersehbaren oder kurzfristigen Arbeitsbedarf handelt, sondern um gut planbare Tätigkeiten.

Telekommunikationsgesellschaft (TKG)
Unsere Fraktion beantragt, die Zahlungen an die TKG auf das zur Abwicklung der Gesellschaft unvermeidbare Minimum zu reduzieren und die Tätigkeit der Gesellschaft möglichst bald einzustellen, wobei die bestehenden Vertragsverhältnisse von einem anderen Partner übernommen werden sollen, sofern die Kunden eine Fortsetzung wünschen.

Begründung und Erläuterung:
Die Gründung der TKG im Jahr 2008 war richtig, um die Breitbandversorgung im Kreisgebiet direkt und indirekt (durch Belebung der Markttätigkeiten) zu verbessern. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass sich der Zweck überholt hat. Das Ausbauziel von 2 MBit/sec ist nicht mehr marktkonform, die Preise für die Kunden sind für die angebotene Leistung viel zu hoch, die für die Versorgung entstehenden Kosten sind zu hoch, und eine Verbesserung der Marktlage ist nicht erkennbar.
Andere Anbieter bieten mittlerweile fast flächendeckend bessere Leistungen zu wesentlich günstigeren Preisen.

Arbeitserlaubnisse für Flüchtlinge
Unsere Fraktion beantragt, den Landrat aufzufordern, Flüchtlingen ab sofort zum frühestmöglichen Zeitpunkt Arbeitserlaubnisse zu teilen.

Begründung und Erläuterung:
Viele Flüchtlinge möchten und könnten erwerbstätig sein, dürfen es aber nicht, da sie keine Arbeitserlaubnis erhalten. Eine Erwerbstätigkeit würde sie nicht nur zufriedener machen, sondern auch unabhängiger von kommunalen Leistungen und damit außerdem die kommunalen Haushalte entlasten.

Pflegestützpunkt einrichten statt beschränktem Beratungsangebot
Unsere Fraktion beantragt, die Arbeitsgruppe “Ambulant vor stationär” in einen Pflegestützpunkt umzuwandeln und die Anzahl der Stellen von 3 auf 2 zu reduzieren.

Begründung und Erläuterung:
Mit bisher etwa 80 Beratungen pro Quartal, also etwa 9 Beratungen pro Mitarbeiter und Monat sind die Mitarbeiter nicht ausgelastet.
Zudem ist die Arbeitsgruppe – wie es auch dem Zweck ihrer Gründung auf Anregung der GPA entspricht – zu einem großen Teil für Empfänger von Leistungen nach SGB XII tätig. Trägerunabhängiger Beratungsbedarf besteht aber auch für viele andere Personengruppen, ohne dass diese bisher entsprechend Berücksichtigung finden.
Ein Pflegestützpunkt hält ein wesentlich offeneres Angebot vor als die bisherige Arbeitsgruppe. Dafür muss die Ansprechbarkeit viel mehr als bisher auch außerhalb des Kreishauses stattfinden. Zudem besteht die Möglichkeit einer personellen Unterstützung durch die Krankenkassen.
Die von der Fa. Unity vorgelegte “Evaluation” enthält gravierende methodische Mängel und ist daher nicht geeignet, eine Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit zu begründen.

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Anträge der SBL zum Kreishaushalt 2015

By adminRL at 1:19 am on Wednesday, December 17, 2014

Am Freitag (19.12.2014) soll der Kreitag den Haushalt des HSK für das Jahr 2015 beraten und beschließen. Die SBL hat dazu 11 eigene Anträge beim Landrat eingereicht. Den ersten Teil dieser Anträge dokumentieren wir hier, der zweite Teil folgt noch.

Kreisumlage
“Unsere Fraktion beantragt, die Kreisumlage im Jahr 2015 auf 37,2% festzusetzen, also mit demselben Umlagesatz zu erheben wie im Jahr 2014.

Begründung und Erläuterung:
Die vom Landrat vorgeschlagene Anhebung um 1 Prozentpunkt belastet die Städte und Gemeinden zu stark.
Die nach den Vorschlägen des Landrats in der Änderungsliste (s. Drucksache 9/175 ) noch vorhandene Unterdeckung des Kreishaushalts in Höhe von 3,01 Mio Euro enthält eine Vorbelastung durch das für das Haushaltsjahr 2014 geplante Defizit von 1,38 Mio Euro. Wird dieses – wie auch in der Gemeinsamen Stellungnahme der 12 Bürgermeister vom 18.11.2014 gefordert – nicht in den Kreishaushalt 2015 übernommen, reduziert sich die geplante Unterdeckung entsprechend.
Einsparungen ergeben sich zudem aus den übrigen Anträgen unserer Fraktion.”

Sachaufwand
“Unsere Fraktion beantragt, die Pauschale Kürzung des Sachaufwands (s. Vorbericht, S. 8) von 250.000 Euro auf 500.000 Euro zu erhöhen.

Begründung und Erläuterung:
Wir verweisen auf die Ausführungen der Bürgermeister in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 18.11.2014.
Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, ein konkretes Konzept zur Umsetzung der Einsparungen vorzulegen.”

Personalkosten
“Unsere Fraktion beantragt, bei den Personalkosten weitere 350.000 Euro einzusparen.

Begründung und Erläuterung:
Die direkten Personalaufwendungen sollen nach dem Entwurf des Haushalts – trotz einer pauschalen Kürzung von 0,35 Mio Euro – um ca. 0,76 Mio Euro steigen (s. Vorbericht, S. 26).
Von 2011 bis 2015 ist die Anzahl der Planstellen in der Verwaltung, also ohne die Betriebe, um 11 Personen (+1,6%) angestiegen. Im selben Zeitraum geht die Bevölkerung im HSK um 3,5% zurück. Eine solche Spanne von etwas mehr als 5 Prozentpunkten zwischen Bevölkerungsentwicklung und Entwicklung der Zahl der Verwaltungsmitarbeiter ist nicht begründbar.
Landrat und Verwaltung werden beauftragt, einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung der Einsparungen vorzulegen.”

Jagdsteuer
“Unsere Fraktion beantragt, im Kreishaushalt eine Einnahme von 400.000 Euro aus der Jagdsteuer vorzusehen.

Begründung und Erläuterung:
Der von der Landesregierung beschlossene und in den Landtag eingebrachte Entwurf des Ökologischen Jagdgesetzes enthält auch eine Änderung des KAG. Danach soll ab 01.07.2015 von den Kreisen wieder eine Jagdsteuer erhoben werden können. Bis 2009 nahm der HSK aus der Jagdsteuer jährlich etwa 800.000 Euro ein. Durch die noch von der CDU/FDP-Landesregierung beschlossene stufenweise Abschaffung entfiel die Einnahme aus der Jagdsteuer ganz.
Der Kreistag des HSK hatte am 18.02.2005 einstimmig beschlossen, “dass die Jagdsteuer als eine wesentliche Einnahmeposition im Kreishaushalt ohne eine ausreichende Gegenfinanzierung insbesondere aus Landes- oder Bundesmitteln bzw. der originären Beteiligung des Kreises an einer Wachstumssteuer nicht abgeschafft wird.”
Der HSK hatte das höchste Jagdsteueraufkommen aller Kreise in NRW. Die Aufnahme einer Einnahmeposition in den Kreishaushalt wäre auch ein starkes Signal an den Landtag, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen und damit die Forderung des Kreistags aus dem Jahr 2005 zu erfüllen.”

Sauerlandmuseum
“Unsere Fraktion beantragt, den Zuschussbedarf für das Sauerlandmuseum um 200.000 Euro zu kürzen.

Begründung und Erläuterung:
Im Wirtschaftsplan des SchuBi (Drs 9/137) ist für das Sauerlandmuseum ein Zuschussbedarf von ca. 495.000 Euro vorgesehen. Das sind nur etwa 19% weniger als das Ergebnis des Jahres 2013, als das Museum noch während des ganzen Jahres geöffnet war.
Dies ist für ein voraussichtlich fast 4 Jahre lang geschlossenes bzw. auf einen einzigen Raum reduziertes Museum erheblich zu hoch. Auch die Zahl der Personalstellen ist mit 3,832 unter diesen Umständen erheblich zu hoch.
Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, ein konkretes Konzept zur Umsetzung der Einsparungen vorzulegen.”

Kommunales Datenverarbeitungszentrum (KDVZ)
“Unsere Fraktion beantragt, die Umlage des HSK an die KVDZ nicht – wie in der “Änderungsliste” vorgeschlagen – um 68.120 Euro zu erhöhen, sondern nur in der bisherigen Höhe zu zahlen und die Vertreter des HSK in den Gremien des HSK zu beauftragen, für die nächsten Jahre ein Konzept für eine deutliche Reduzierung der durch die KDVZ entstehenden Kosten erarbeiten zu lassen.

Begründung und Erläuterung:
In der Änderungsliste wird vorgeschlagen, an die KDVZ eine wesentlich erhöhte Umlage zu zahlen. Die Qualität der Arbeit der KDVZ lässt aber nach wie vor zu wünschen übrig. Dies hat sich nicht nur im Zusammenhang mit der Einführung des NKF gezeigt, sondern auch bei mehreren Rechnerausfällen – mit daraus folgender Untätigkeit z.B. des Straßenverkehrs¬amtes – und bei mehreren Wahlen. So rechnete die KDVZ bei der Kreistagswahl am 25.05.2014 bis zur Auszählung des letzten Wahlbezirks im Kreisgebiet mit einer zu hohen Sitzzahl des Kreistags und verbreitete daher falsche Ergebnisse für die Sitzverteilung.
Diese Qualität muss auch zu den bisherigen Kosten zu leisten sein.”

Noch eine Anmerkung zur Wiedereinführung der Jagdsteuer:
Teilweise drohen die Jäger damit, dass sie dann nicht mehr das verunfallte Wild von den Straßen holen würden. Genau diesen “Streik” gibt es im Landkreis Plön. Ergebnis: Der Landkreis Plän nimmt jährlich 127.000 Euro aus der Jagdsteuer ein und zahlt davon nur etwa 13% an den Landesbetrieb Straßen für die Beseitigung des “Fallwilds” von den Kreisstraßen: http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Aus-dem-Land/Hohes-Aufkommen-im-Kreis-Ploen-Damwild-ist-jetzt-blind-vor-Liebe

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Abfallgesellschaft und/oder Kreditbank?

By adminRL at 1:05 pm on Wednesday, December 10, 2014

Der Betriebsausschuss des HSK ist für den kreiseigenen Abfallbetrieb des HSK (“AHSK”) zuständig. In der Ausschusssitzung am Dienstag berichtete die Betriebsleitung, dass der Betrieb derzeit Darlehen im Umfang von 3,175 Mio Euro vergeben habe, davon 2,275 Mio Euro an die Bobbahn-Gesellschaft ESZW.
Das ist überraschend, denn zunächst einmal stellt sich die Frage, warum der AHSK überhaupt Darlehen vergibt? Der AHSK hatte zum 31.12.2013 selbst Verbindlichkeiten in Höhe von 9,965 Mio Euro, darunter 3,656 Mio Euro Darlehen von Kreditinstituten. Zum letzten Jahreswechsel hatte der AHSK 3,435 Mio Euro Kredite an “verbundene Unternehmen” vergeben, darunter damals “nur” 1,885 Mio Euro an die Bobbahngesellschaft. Nachzulesen ist dies im Anfang Dezember veröffentlichten Beteiligungsbericht 2013, S. 9 und 10. Der Kredit der Bobbahngesellschaft ist also im Verlauf des Jahres um fast 400.000 Euro gestiegen; auch das muss hinterfragt werden.
Diese Zahlen erwecken den Eindruck, dass sich der AHSK Geld bei Kreditinstituten leiht, um diese Kredite dann in fast gleicher Höhe an Bobbahngesellschaft und andere Gesellschaften, an denen der HSK beteiligt ist, weiterzureichen.

Als ein Mitglied des Betriebsausschusses nach dem Zweck des Kredits an die Bobbahngesellschaft fragte, weigerte sich der Kreisdirektor, diese Frage im Betriebsausschuss zu beantworten.
Das geht so selbstverständlich nicht, und die SBL wird eine schriftliche Anfrage an den Landrat stellen. Denn falls der AHSK bei Kredit-Kettengeschäften draufzahlen würde, hätten die Einwohner im Kreisgebiet mit ihren zu hohen Abfallgebühren die finanziellen Folgen zu tragen.

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Der HSK und seine Beteiligungsgesellschaften

By adminRL at 10:51 pm on Monday, December 8, 2014

Nicht gerade erfolgreich wirtschaftet der Hochsauerlandkreis bei seinen Beteiligungsgesellschaften im Kreistag. Und das bei einer absoluten CDU-Mehrheit im Kreistag!?

Heute, am 8. Dezember, stand im Wirtschaftsaussschuss des HSK auch der Beteiligungsbericht 2013 auf der Tagesordnung. Diese Berichte sollen jedes Jahr erscheinen und der Öffentlichkeit einen Überblick über die Beteiligungen des Kreises geben. Auch die gegenseitigen Darlehen werden sichtbar. Der Bericht ist öffentlich und wurde zum Stichtag 31.12.2013 erstellt.

Hier eine Übersicht, die am Anfang des Beteiligungsberichts steht:
Beteiligungen2013
(Anklicken vergrößert das Bild)

Die Sitzungsvorlage und der Bericht waren erst äußerst kurzfristig vorgelegt worden. Erst am 04.12. wurde aus dem Kreishaus die (nur) 2 Seiten umfassende Sitzugsvorlage abgeschickt. Und der eigentliche Bericht wurde gar nicht verschickt, sondern der Drucksache war ein Hinweis auf das Informationssystem des Kreises zu entnehmen, wo man die 172 Seiten abrufen kann. Hier steht der ganze Bericht.

Wegen der sehr begrenzten Vorbereitungsmöglichkeiten hatten offensichtlich nur wenige Ausschussmitglied den Bericht gelesen. Die SBL stellte aber trotzdem einige Nachfragen.

Hier einige wesentliche Ergebnisse des Beteiligungsberichts 2013:

Flughafen Paderborn/Lippstadt (ab S. 61)
Im Jahr 2011 wurde ein “neues Finanzierungskonzept” beschlossen. Es enthielt unter anderem die “Festlegung einer Höchstgrenze für Verlustübernahmen”. Das hat nicht so wirklich funktioniert, denn die Verluste sollten bei 1,25 Mio Euro pro Jahr gedeckelt werden, waren aber tatsächlich in allen 4 Jahren seit 2011 höher und werden für 2014 auf -2,2 Mio Euro geschätzt.

Wirtschaftsförderungsgesellschaft (ab S. 78)
Das wirtschaftliche Ergebnis schwankte in den Jahren 2011 bis 2013 zwischen -232 TEuro und -317 TEuro. Die Defizite wurden durch Zuschüsses des Kreises ausgeglichen.

ESWZ (Bobbahn Winterberg; ab S. 95)
Der Jahresfehlbetrag 2013 betrug -881 TEuro. Zudem leisteten die beiden Gesellschafter (HSK und Stadt Winterberg) jährliche Investitionszuschüsse von 205 TEuro.
Beim Abfallbetrieb des HSK hat die Gesellschaft ein Darlehen von fast 1,9 Mio Euro aufgenommen.

Betriebsgesellschaft Radio Sauerland (ab S. 103)
Mittlerweile sind mehr als 1,0 Mio Euro Verlust aufgelaufen. “Die Gesellschaft ist regelmäßig nicht in der Lage, ein ausgeglichenes Ergebnis zu erwirtschaften.”
Allein im Jahr 2013 betrug das Ergebnis (trotz einer geringen Steuererstattung) -123 TEuro; geplant waren -73 TEuro. “Dies ist im Wesentlichen darin begründet, dass die Überschussbeteiligung von Radio NRW für Radio Sauerland aufgrund der stark gesunkenen Reichweite des Senders in 2013 um 248 T€ gesunken ist.” Dieser Satz im Beteiligungsbericht hört sich nicht gut an; sollte es vielleicht an der journalistischen Qualität liegen, oder lag ein Messfehler vor… ?? Für 2014 ist ein Verlust von -190 TEuro geplant.

Südwestfalenagentur GmbH (ab S. 110)
Im Berichtsjahr weist die Gesellschaft einen Verlust von -972 TEuro aus; im Vorjahr waren es “nur” -409 TEuro. Im Jahr 2013 machten sich besonders die Kosten des Präsentationsjahres der Regionale2013 bemerkbar. Der Gesamtverlust in den Jahren 2010 bis 2013 beläuft sich auf 2.368 TEuro. Ausgeglichen werden sie durch Verlustausgleichzahlungen der 6 Gesellschafter.

Telekommunikationsgesellschaft (TKG; ab S. 117)
Der Betriebsverlust überschritt 2013 die Millionengrenze und lag bei 1.003 TEuro. 2014 soll es sogar einen Fehlbetrag von 1.283 TEuro geben; dann wären die gesammelten Verluste dieser erst 2008 gegründeten Gesellschaft auf 3.946 TEuro angewachsen.

KDVZ Citkomm (ab S. 158)
Die für die Datenverarbeitung des Kreises und vieler Gemeinden zuständige Gesellschaft schloss das Wirtschaftsjahr mit einem Verlust von -227 TEuro ab. Große Sorgen muss man sich dort aber nicht machen, denn die kommunalen Kunden sind fest gebunden: “Mögliche Risiken durch die Kündigung von Leistungen können durch bestehende langfristige Kündigungsfristen aufgefangen werden.”
Pro Jahr fließen der KDVZ Finanzierungsanteile des HSK von 1,2 bis 1,3 Mio Euro zu. Sie konnten nicht verhindern, dass mittlerweile Verluste von insgesamt 2.169 TEuro aufgelaufen sind.

Fazit:
Viele der “großen” Gesellschaften, an denen der HSK maßgeblich beteiligt ist, schreiben hohe Verluste, häufig im Millionen-Euro-Bereich. Und eine baldige grundlegende Veränderung ist nicht in Sicht!

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Die Jagdsteuer kann wiederkommen

By adminRL at 3:10 am on Saturday, December 6, 2014

Bis 2009 hat die Jagdsteuer dem HSK jährlich etwa 800.000 Euro gebracht, die einzige “kreiseigene” Steuer, die es gab. Insgesamt wurden in NRW 8 Mio Euro aus der Jagdsteuer eingenommen, in Landkreisen und kreisfreien Städten. Der HSK hatte daran den größten Anteil. Dann entschied die damalige CDU/FDP-Koalition im Landtag in Düsseldorf, dass die Jagdsteuer abgeschafft werden musste. Dies erfolgte in 3 Stufen, und ab 2013 fehlten dem HSK die Einnahmen aus der Jagdsteuer komplett.

Doch nun naht die Möglichkeit zur Wiedereinführung. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat die amtierende Landesregierung den Gesetzentwurf für ein ökologisches Jagdgesetz eingebracht, in dem auch ein Änderung des Kommunalabgabengesetzes enthalten ist. Am heutigen Freitag erfolgte dazu die erste Debatte im Landtag. Wenn der Landtag des Gesetz demnächst so beschließt, kann die Jagdsteuer zum 01.07.2015 wieder eingeführt werden. Das müssen dann die Kreistage und die Stadträte der kreisfreien Städte entscheiden.

Die SBL wird beantragen, dass der HSK sich für die Wiedereinführung entscheidet und dadurch die Umlagen von den Städten und Gemeinden niedriger ausfallen können. Dies wäre in der Kontinuität früherer Beschlüsse des Kreistags. Im Protokoll der Kreistagssitzung vom 18.02.2005 heißt es dazu:
“Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt, dass die Jagdsteuer als eine wesentliche Einnahmeposition im Kreishaushalt ohne eine ausreichende Gegenfinanzierung insbesondere aus Landes- oder Bundesmitteln bzw. der originären Beteiligung des Kreises an einer Wachstumssteuer nicht abgeschafft wird.”

Abgeschafft werden musste sie dann doch aufgrund der Vorgabe aus dem Landtag, und eine Kompensation ist nie erfolgt. Das läßt sich jetzt ändern.

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Nicht lernfähig: Preistreiber Kreismusikschule

By adminRL at 12:09 am on Wednesday, November 26, 2014

Mittlerweile ist sie ein regelmäßig wiederkehrendes Ritual, die Anhebung der Entgelte für die Kreismusikschule.

1. Alle 2 bis 3 Jahre beginnt der Ablauf damit, dass das Kulturamt in der Kreisverwaltung eine Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss und für den Kreistag erstellt. Darin heißt es, dass eine Anhebung der Musikschulentgelte erforderlich wäre, um den angestrebten Kostendeckungsgrad von 50% zu erreichen.

2. Die neue Entgelttabelle wird anschließend in den Gremien diskutiert, und die (kleine) Opposition weist darauf hin, dass die letzte Entgeltanhebung nichts gebracht habe. Denn die erwarteten Einnahmesteigerungen seien nicht eingetreten, stattdessen habe sich im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wirksamwerden der höheren Preise die Schülerzahl deutlich vermindert. Da auch die Ausgaben unverändert blieben, habe sich die Situation verschlechtert: die Musikschule erreiche weniger Schüler, und das Defizit nähme zu.
Die Kreismusikschule solle besser ihre Einnahmen durch zusätzliche Angebote erhöhen, z.B. durch Blockkurse in den Ferien, wenn die Schüler mehr Zeit haben.

3. Die GaGaGroKo nickt trotzdem die von der Kreisverwaltung vorgeschlagene Entgeltanhebung ab, die somit in Kraft tritt, und alle Vorschläge der Opposition werden abgelehnt.

4. Es kommt wieder zu zahlreichen Abmeldungen von Schülern, und die Einnahmen sinken statt dass sie steigen. Dies wird auch durch die Jahresrechnung der Musikschule dokumentiert.

5. (wie 1.). Das Kreiskulturamt stellt fest, dass die Einnahmen der Kreismusikschule erhöht werden müssen, und erstellt eine Sitzungsvorlage mit der nächsten Entgelterhöhung.

6. usw usf …

Derzeit befinden wieder uns wieder am Anfang eines neuen Durchlaufs. Für die Sitzung des Kulturausschusses am 03.12.2014 hat die Kreisverwaltung die Drucksache 9/145 erstellt. Darin wird die nächste Entgeltanhebung vorgeschlagen. Neu: Nachdem die letzten Entgelterhöhungen bei jeweils etwa 5% lagen, werden diesmal gleich 12 (zwölf!) Prozent mehr gefordert. Der ultimative Härtetest für die Kreismusikschule? Immerhin wird sogar in der Vorlage darauf hingewiesen, dass in den Jahren 2010 und 2012, als die letzten Entgelterhöhungen wirksam wurden, die Abmeldezahlen deutlich höher als in den anderen Jahren lagen: “Die Zahl der Abmeldungen zum jeweiligen Schuljahresende beträgt beträgt seit 2009 in der Regel etwa 7%, in den Jahren 2010 und 2012 mit Entgeltanhebungen 10%.” Diese Zahlen sind wahrscheinlich noch etwas günstiger dargestellt als in der Realität; z.B. fehlen die Auswirkungen der Preiserhöhungen auf die Zahl der Neuanmeldungen.

Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang ein Blick in die Jahresrechnung 2013 der Kreismusikschule (Drucksache 9/89 vom 15.10.2014). Geplant waren Einnahmen aus “privatrechtlichen Leistungsentgelten” in Höhe von 1.588 TEuro, 96 TEuro mehr als im Vorjahr. Tatsächlich betrugen diese Einnahmen jedoch nur 1.482 TEuro. Das waren sogar noch 10 TEuro weniger als im Jahr 2012. Und im Jahr 2013 wurde die zum 01.08.2012 eingeführte Entgeltanhebung erstmals in einem vollen Jahr wirksam… Deutlicher kann das Misslingen der Preiserhöhungen kaum sichtbar werden!

Diesmal versucht man es also mit einer besonders drastischen Verteuerung. Die jährlichen Kosten für Früherziehung und Grundausbildung sollen von 276 Euro auf 312 Euro steigen. Wer in einer Gruppe von 3-4 Jugendlichen wöchentlich (außer in den Schulferien und an Feiertagen) 60 Minuten Unterricht erhält, soll künftig 624 Euro statt bisher 552 Euro zahlen. Das sind dann pro Stunde (wenn man immer teilnimmt) 16 Euro! 45 Minuten wöchentlicher Einzelunterricht sollen von 1.452 Euro auf 1.632 Euro steigen.
Ob das einen Sinn gibt?? Wir befinden uns auf dem Weg zu einer Kreismusikschule, die mit immer weniger Schülern bei immer höheren Entgelten immer höhere Defizite erzielt.

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Rechnungsprüfungsausschuss soll tagen

By adminRL at 1:51 am on Sunday, November 23, 2014

Wir haben in den letzten Wochen schon öfters über die unglaublichen Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen berichtet. Doch bisher gab es bei Landrat und Kreisverwaltung nur das große Schweigen und bei CDU- und SPD-Fraktion nur das stetige Abnicken. Dies ist bei dem sehr hohen Auftragsvolumen (insgesamt über 6,4 Mio Euro) und den vielen und gravierenden Merkwürdigkeiten nicht aktzeptabel.

Auf eine weitere schriftliche Anfrage von SBL- und Linken-Fraktionen gingen mal wieder nichtssagende Antworten auf die gestellten Fragen ein.
Ein Beispiel:
Auf eine erste Anfrage, warum denn wegen erheblicher Überschreitung der zu erwartenden Preise keine Aufhebung einiger Lose erfolgt sei, wie es die einschlägigen gesetzlichen Regelungen möglich machen, hatte die Kreiwerwaltung geantwortet, man habe gemäß § 3 Vergabeverordnung nur einen voraussichtlichen Gesamtpreis geschätzt. Also fragten SBL und Linke nun nach: “Ist dem Landrat und dem Vergabeamt bekannt, dass der § 3 der Vergabeverordnung (VgV) ausschließlich dafür Bedeutung hat, vor der Veröffentlichung der Ausschreibung festzustellen, welche Schwellenwerte erreicht werden und welches Ausschreibungsverfahren daher zu wählen ist?”
Ein Auszug aus der Antwort: “Vergabeverfahren können gem. § 20 EG Abs. 1 lit. C) VOL/A aufgehoben werden, wenn sie kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt haben. Das Ergebnis eines Vergabeverfahrens ist dann nicht wirtschaftlich, wenn keines der Angebote ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis bietet… Die VOL/A verlangt keine Kostenschätzung und definiert demzufolge auch nicht, wie diese Kostenschätzung vorzunehmen ist… Bei der Ausschreibung der Schülerbeförderung waren die neuen Lose nur schwer mit den im letzten Verfahren gebildeten Losen vergleichbar.”
Das bedeutet im Klartext: Das Vergabeamt scheint offensichtlich kein Interesse daran gahebt zu haben, die Angebote auf Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Denn diese Angebote lassen sich sehr gut anhand der Preise je Kilometer bewerten, viel besser als durch Vergleich mit irgendwelchen alten Aufträgen, die bereits viel zu teuer vergeben worden waren. Wenn der angebotene Preis etwa das Dreifache des zu erwartenden Preises beträgt, dann ist es sehr seltsam zu erklären, man sei ja gesetzlich nicht zur Aufhebung der Ausschreibung verpflichtet gewesen. Wenn das bei solch extremen Preisen nicht erfolgt, wann denn sonst? Wie geht das Vergabeamt mit unserem Geld um??

Immerhin wird nun in der Antwort auf eine weitere Frage erstmals zugegeben: “Außerdem sind in der Berechnung der Werte in der Vorlage und Bekanntgabe bedauerlicherweise Fehler gemacht worden…”. Damit werden die wesentlichen Probleme dieses Vergabeverfahrens aber nicht gelöst.

Nun haben die beiden Fraktionen der SBL und der Linken und das Kreistagsmitglied der Piraten die Einberufung des Rechnungsprüfungsausschusses verlangt. Ein Ausschuss muss unverzüglich tagen, wenn mindestens eine Fraktion dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes beantragt. Diese formale Voraussetzung ist nun erfüllt. Im Antrag heißt es u.a.:

“Unsere Fraktionen und das Kreistagsmitglied Wagner stellen den Antrag, unverzüglich den Rechnungsprüfungsausschuss einzuberufen, mit folgendem Tagesordnungspunkt:
Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2014;
hier: Aufträge an das Rechungsprüfungsamt für die Prüfung der Vergabe der Schülerfahrten 2014 – 2019 zu den kreiseigenen Förderschulen

Begründung und Erläuterung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist also auch für die Vorbereitung der Prüfung zuständig, und die liegt jetzt an. Im Sitzungskalender des Kreistags ist bisher weder im Jahr 2014 noch im 1. Halbjahr 2015 eine weitere Sitzung des RPA vorgesehen. Beschlüsse zur Vorbereitung der Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2014 müssen aber bald erfolgen, damit sie wirksam umgesetzt werden können.
Gegenstand der Rechnungsprüfung sind ausdrücklich auch die Vergaben (§ 103 Abs. 1 Ziffer 8 GemO NRW).
Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen waren bereits Beratungsgegenstand in den letzten beiden Sitzungen des Kreistags und mehrerer Anfragen. Nach wie vor sind viele Fragen offen und es liegt der Eindruck nahe, dass hier im Vergabeamt nicht korrekt gearbeitet wurde und dass dem Kreis dadurch möglicherweise ein Schaden entstanden sein könnte.
Die Rechnungsprüfung sollte ihr Augenmerk in diesem Zusammenhang insbesondere richten auf:
– Auswertungsverfahren für die eingegangenen Angebote
– Festlegung von Schätzpreisen für die einzelnen Lose
– Beachtung der Grundsatzes, dass nach § 16 Abs. 6 VOL/A Aufträge bei unangemessen teuren oder billigen Angeboten nicht vergeben werden sollen
– außergewöhnliche hohe Einzelpreise bei mehreren Losen, für die es nur einen Bieter gab
– Auswertung der Angebote unter Beachtung eines realistischen Anteils an begleiteten Fahrten
– tatsächliche Einhaltung des Tariftreuegesetzes durch alle Auftragnehmer
– Beachtung des Verbots der Mischkalkulation (vgl. z.B. BGH X ZB 7/04 vom 18.05.2004) durch alle Bieter
– Informationen vom Vergabeamt und vom Schulamt an die am Dringlichkeitsentscheid mitwirkenden Kreistagsmitglieder und an den Kreistag
– divergierende Angaben über die gesamte Auftragssumme

Das Rechnungsprüfungsamt sollte in der von uns beantragten Sitzung dem Rechnungsprüfungsausschuss konkrete Vorschläge für den Ablauf der Prüfung zu dieser Angelegenheit unterbreiten, die Grundlage für einen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Auftragserteilung an das Rechnungsprüfungsamt sein können.”

Dem Buchstaben nach ist das Rechnungsprüfungamt keinerlei fachlichen Weisungen der Leitung der Kreisverwaltung unterworfen. Man wird sehen, ob dies auch in diesem Fall gilt …

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Rechnungsprüfungsausschuss soll Licht ins Dunkel bringen

By adminRL at 1:39 pm on Thursday, November 13, 2014

Wie berichtet, brach im Kreistag bei Landrat, CDU-Fraktion und Mehrheit der SPD-Fraktion das große Schweigen aus, als es in der Sitzung am 31.10.2014 um die Vergabe der Schülerfahrten ging. Immerhin beträgt das Auftragsvolumen mehr als 6,4 Mio Euro, und zahlreiche Merkwürdigkeiten sind bisher nicht aufgeklärt. Der Kreistag lehnte mehrheitlich die Einrichtung einer Untersuchungskommission ab. Die Leiterin des Vergabeamtes kann derzeit nicht befragt werden, weil sie mehrere Monate lang nicht im Kreishaus anwesend ist. Antworten des Landrats auf Anfragen von SBL und Linken waren nichtssagend oder stehen noch aus.

Daher haben SBL-Fraktion, Linke-Fraktion und das Kreistagsmitglied der Piraten nun einen gemeinsamen Antrag eingebracht, in dem sie die Einberufung des Rechnungsprüfungsausschusses fordern. Dessen nächste Sitzung war zunächst für den 27.11.2014 vorgesehen, wurde dann aber ohne Angabe von Gründen abgesagt.

Hier der gemeinsame Antrag:

“Antrag gemäß § 41 Abs. 4 i.V.m. § 32 Abs 1 KrO NRW zur Einberufung des Rechnungsprüfungsausschuss

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender!

Unsere Fraktionen und das Kreistagsmitglied Wagner stellen den Antrag, unverzüglich den Rechnungsprüfungsausschuss einzuberufen, mit folgendem Tagesordnungspunkt:

Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2014;
hier: Aufträge an das Rechungsprüfungsamt für die Prüfung der Vergabe der Schülerfahrten 2014 – 2019 zu den kreiseigenen Förderschulen

Begründung und Erläuterung:

Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 GemO NRW ist der Rechnungsprüfungsausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 Satz 1 GemO NRW), also des Rechnungsprüfungsamtes. Das Rechnungsprüfungsamt hat somit im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses zu handeln.

‘Will man den Erfolg der Prüfung nicht dem Zufall überlassen, ist Planung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht erforderlich… Der Prüfungsvorgang selbst beginnt mit vorbereitenden Maßnahmen. Zunächst sind der Prüfungsgegenstand und das Prüfungsziel ausreichend zu konkretisieren. Sodann sind die Maßstäbe festzulegen, anhand derer die spätere Beurteilung bzw. Wertung stattfinden soll… Für den Erfolg der Prüfung und die Reibungslosigkeit ihres Ablaufs ist eine sorgfältige Vorbereitung der Prüfung wichtig.’ (Held u.a., Kommentar zur GemO NRW, Vor §§ 101-106, Ziffer 2).

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist also auch für die Vorbereitung der Prüfung zuständig, und die liegt jetzt an. Im Sitzungskalender des Kreistags ist bisher weder im Jahr 2014 noch im 1. Halbjahr 2015 eine weitere Sitzung des RPA vorgesehen. Beschlüsse zur Vorbereitung der Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2014 müssen aber bald erfolgen, damit sie wirksam umgesetzt werden könne Gegenstand der Rechnungsprüfung sind ausdrücklich auch die Vergaben (§ 103 Abs. 1 Ziffer 8 GemO NRW).

Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen waren bereits Beratungsgegenstand in den letzten beiden Sitzungen des Kreistags und mehrerer Anfragen. Nach wie vor sind viele Fragen offen und es liegt der Eindruck nahe, dass hier im Vergabeamt nicht korrekt gearbeitet wurde und dass dem Kreis dadurch möglicherweise ein Schaden entstanden sein könnte.

Die Rechnungsprüfung sollte ihr Augenmerk in diesem Zusammenhang insbesondere richten auf:
• Auswertungsverfahren für die eingegangenen Angebote
• Festlegung von Schätzpreisen für die einzelnen Lose
• Beachtung der Grundsatzes, dass nach § 16 Abs. 6 VOL/A Aufträge bei unangemessen teuren oder billigen Angeboten nicht vergeben werden sollen
• außergewöhnliche hohe Einzelpreise bei mehreren Losen, für die es nur einen Bieter gab
• Auswertung der Angebote unter Beachtung eines realistischen Anteils an begleiteten Fahrten
• tatsächliche Einhaltung des Tariftreuegesetzes durch alle Auftragnehmer
• Beachtung des Verbots der Mischkalkulation (vgl. z.B. BGH X ZB 7/04 vom 18.05.2004) durch alle Bieter
• Informationen vom Vergabeamt und vom Schulamt an die am Dringlichkeitsentscheid mitwirkenden Kreistagsmitglieder und an den Kreistag
• divergierende Angaben über die gesamte Auftragssumme (in der Drucksache 8/1044 wurden bereits 2 unterschiedliche Summen genannt, eine dritte wesentlich höhere steht unter http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:325135-2014:TEXT:DE:HTML&src=0)

Im Übrigen verweisen wir zum Sachverhalt auf unseren Antrag vom 01.10.2014 (s. Drucksache 9/99) und auf die einschlägigen Anfragen.

Das Rechnungsprüfungsamt sollte in der von uns beantragten Sitzung dem Rechnungsprüfungsausschuss konkrete Vorschläge für den Ablauf der Prüfung zu dieser Angelegenheit unterbreiten, die Grundlage für einen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Auftragserteilung an das Rechnungsprüfungsamt sein können.

Die Sitzung könnte z.B. am ursprünglich für den Ausschuss vorgesehenen Sitzungstermin am 27.11.2014 stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Daniel Wagner
Dietmar Schwalm”

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Nutzlose Bahnverlängerung am Flughafen

By adminRL at 10:45 am on Monday, November 10, 2014

Der Flughafen Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden bereitet weiterhin Sorgen. Mehrheitsgesellschafter ist der Kreis Paderborn mit ca. 56% Beteiligung; der HSK hält ca. 4% der Anteile. In der letzten Woche hat der Landrat der Kreises Paderborn im dortigen Kreistag den Entwurf des Kreishaushalts 2015 eingebracht. Daraus geht hervor, dass dieser Kreis nun 700.000 Euro zusätzlich für die Abdeckung des Betriebsverlustes der Flughafens einplant. Denn die bisher beschlossene Verlustobergrenze von 1,25 Mio Euro soll auf 2,5 Mio Euro verdoppelt werden. Das bedeutet, dass sich der HSK jährlich mit ca. 100.000 Euro am Betriebsverlust beteiligen muss – wenn sich der Betriebsverlust an den Beschluss der Politiker hält und nicht noch höher ausfällt …

Das vor 3 Jahren beschlossene Investitionsprogramm stockt. Von den damals vorgesehenen 18,5 Mio Euro sind bisher erst weniger als die Hälfte umgesetzt oder in konkreter Ausführungsplanung.

Auch vor diesem Beschluss aus dem Jahr 2011 gab es bereits größere Investitionen. Eine besonders auffällige erweist sich derzeit als nutzlos. Denn für ca. 1 Mio Euro wurde im Jahr 2009 eine Verlängerung der Start- und Landebahn um 400 Meter gebaut. Sie ist aber immer noch nicht in Betrieb. Auf einer Informationsveranstaltung der Leitung des Flughafens am 27.10.2014 hatte die SBL bereits nach diesem Problem gefragt. Nun hat die Geschäftsführung des Flughafens die Information selbst an die Presse gegeben: Die Bahnverlängerung wird auf absehbare Zeit nicht genutzt werden. Denn für die Inbetriebnahme müßten weitere 0,8 – 1,0 Mio Euro in eine sogenannte “Landeschwelle” investiert worden, zu der u.a. aufwändige elektronische Einrichtungen gehören. Diese Mittel stehen dem Flughafen derzeit nicht zur Verfügung, und der Bedarf für die Bahnverlängerung ist derzeit nicht erkennbar. Näheres steht z.B. in der “Glocke”: http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/regionales/Startbahn-Verlaengerung-bleibt-ungenutzt-dc5f749a-5f7d-4e6f-8ce5-f93d2e60b403-ds

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Aktien-Märchen

By adminRL at 11:10 pm on Saturday, November 1, 2014

Am Freitag, 31. Oktober, hat der Kreistag den Jahresabschluss 2013 beschlossen, und in diesem Rahmen auch die Wertberichtigung der 5,92 Mio RWE-Aktien um 266,8 Mio Euro. Die einzelne Aktie ist jetzt nur noch mit 29,46 Euro bewertet, dem Kurs zum 31.03.2014.
Das Thema scheint bei CDU und SPD keine große Begeisterung auszulösen. So wollte der stellvertretende Landrat (CDU), der bei diesem TOP den Vorsitz des Kreistags innehatte, nach Aufruf des TOP ohne Aussprache direkt zur Abstimmung übergehen. Das aber verhinderte die SBL, und einige andere Kreistagsmitglieder beteiligten sich auch noch an der Diskussion.

Im Zusammenhang mit dem Wertverfall der RWE-Aktien und den daraus entstehenden Folgen für den HSK wurden von der Leitung der Kreisverwaltung falsche Eindrücke erweckt, so auch in einem von der Westfalenport am Tag der Kreistagssitzung veröffentlichten fünfspaltigen Artikel “RWE-Wertberichtigung beschäftigt Kreistag”.

In mindestens 5 wesentlichen Fällen sind die Botschaften aus dem Kreishaus falsch:

1. Die Bewertung der RWE-Aktien war bereits in der Eröffnungsbilanz zu hoch, es gab eine “Überbewertung”.
Nein, die Bewertung war sogar um etwa 10 Euro pro Stück zu niedrig! Die Eröffnungsbilanz des HSK im Rahmen des “Neuen Kommunalen Finanzmanagements” wurde zum 01.01.2008 aufgestellt. Der Schlusskurs der RWE-Aktie am 28.12.2007 betrug 95,19 Euro, der Eröffnungskurs am 02.01.2008 sogar 96,68 Euro (nachzulesen unter: http://www.finanzen.net/historische-kurse/RWE). Bewertet waren die RWE-Aktien in der Eröffnungsbilanz dagegen nur mit 86,69 Euro, dem Kurs vom 16.11.2007.

2. Die RWE-Aktien waren bis zur jetzt beschlossenen Wertberichtigung immer noch mit dem Wert aus der Eröffnungsbilanz bewertet.
Nein, denn tatsächlich fand bereits im Jahr 2008 eine Abwertung auf 81,87 Euro pro Aktie statt. Das war der am 04.04.2008 gültige Kurswert, also mehr als ein Vierteljahr nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz. Diese erste Abwertung führte damals dazu, dass die “Ausgleichsrücklage” des HSK von ursprünglich 40,8 Mio Euro um ca. 24,3 Mio Euro sank, also um etwa 60% ihres Volumens. Die Ausgleichsrücklage dient sonst dazu, Schwankungen der Kreisumlage abzufangen. Diese Reserve ging nun im Umfang der Wertberichtigung verloren, etwa 9 Euro pro Einwohner des HSK!

3. Die RWE-Aktien haben de Kreis hohe Dividenden gebracht.
Nein, denn in den letzten 20 Jahren lag die Dividende nur 5mal bei mehr als 2 Euro. Bezogen auf den Wert der Aktie zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz ist das eine sehr mäßige Rendite!

4. Die Abwertung konnte nicht eher erfolgen, weil erst jetzt eine vom Landtag beschlossene Gesetzesänderung die Verrechnung gegen die Allgemeine Rücklage anstatt gegen die Ausgleichsrücklage zuließ.
Nein, denn der Landtag hat bereits am 13.09.2012 das “1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz” beschlossen. Darin ist ausdrücklich vorgesehen, dass auch im Jahresabschluss 2012 bereits eine Wertberichtigung mit Verrechnung gegen die Allgemeine Rücklage erfolgen durfte, also ohne Auswirkungen auf die für die Kreisumlage wichtige Ausgleichsrücklage. Der Jahresabschluss des “Betriebs Schul- und Bildungseinrichtungen”, dem ein großer Teil der RWE-Aktien zugeordnet ist, stand erst am 21.06.2013 auf der Tagesordnung des Kreistags, der Jahrerabschluss des HSK selbst sogar erst am 13.12.2013. Es wäre also reichlich Zeit gewesen, die Wertberichtigung bereits in den Abschlüssen für das Jahr 2012 vorzunehmen (und damit noch vor der Kommunalwahl am 25.05.2014…). Ohne erkennbaren Grund haben Landrat und Kämmerer die überfällige Wertberichtigung um ein Jahr verzögert!

5. Es gibt keine Auswirkungen auf die Kreisumlage, denn bei den Aktien handelt es sich um Altbestände.
Doch, es gibt erhebliche Auswirkungen! 24,3 Mio Euro Reserve für die Senkung der Kreisumlage gingen bereits 2008 verloren (s. Punkt 2).
Besonders bedenklich: Wegen der RWE-Aktien sind seit 2009 weitere etwa 13 Mio Euro an echter Liquidität verloren gegangen. Denn im Juni 2009 beschloss die Mehrheit des Kreistags (gegen den Widerstand der SBL), aus frei verfügbaren Finanzmitteln für ca. 30 Mio Euro weitere 572.700 RWE-Aktien von der WestLB zu kaufen (auch das hat die WestLB nicht saniert…). Damals betrug der Aktienkurs 56,50 Euro. Mehr als 15 Mio Euro der Wertberichtigung betreffen also diese hinzugekauften Aktien. Für jede dieser Aktien hat der Kreis bei 5 Dividendenausschüttungen insgesamt 12 Euro Dividende erhalten.
Nimmt man als Alternative zunächst an, dass der Landrat die 30 Mio Euro in seiner (gesicherten) Schreibtischschublade deponiert hätte, dann wären sie heute noch in Höhe von 30 Mio Euro vorhanden. So aber verbleibt ein echter Verlust (Differenz zwischen Kursverlust seit Kauf und erhaltenen Dividenden) in Höhe von ca. 15 Euro je Aktie, also von insgesamt bereits fast 9 Mio Euro. Das würde sich nur ändern, wenn der Wert der RWE-Aktien in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen würde, aber damit rechnet niemand…
Nimmt man an, dass die 30 Mio Euro in einer anderen Anlageform 3% Zinsen pro Jahr gebracht hätten, beträgt der reale Verlust aus diesem Aktiennachkauf sogar 13 Mio Euro!!
Damit hätte man viele Sozialtickets einführen, Schulsozialarbeiter finanzieren, kulturelle Prokekte starten und/oder die Kreisumlage senken können.
Viele Städte an Rhein und Ruhr (z.B. Düsseldorf) haben zu der Zeit, als der HSK weitere 30 Mio Euro für RWE-Aktien ausgab, ihre RWE-Aktien verkauft. Das ist ihnen finanziell sehr gut bekommen. Der HSK hat aber seine Finanzmittel nur in Aktien eines einzigen Konzerns angelegt, der sich absehbar auf dem absteigenden Ast befand. Das Ergebnis sehen wir nun in der Wertberichtigung der Bilanz.

Aufschlussreich war auch der Wortbeitrag eines FDP-Parlamentariers in der Debatte. Er bezeichnete das Verhalten des Kreises in dieser Angelegenheit als “stümperhaft”. Dafür wird er seine Gründe haben…

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Minus 266.804.183,89 Euro!

By adminRL at 4:45 pm on Monday, October 27, 2014

Um fast 267 Mio Euro soll nun endlich der Wert der RWE-Beteiligung des HSK korrigiert werden; nach unten, versteht sich! So steht es in der Sitzungsvorlage des Landrats und der Kreisverwaltung (Drucksache 9/81) für die Kreistagssitzung am kommenden Freitag.

Ursprünglich waren die Aktien der RWE-Beteiligung in der Bilanz des HSK mit 86,69 Euro je Stück bewertet worden. 2008 erfolgte dann eine Korrektur auf 81,87 Euro, was zu einer Verringerung der Ausgleichsrücköage des HSK um mehr als 24 Mio Euro führte. Indirekt ergeben sich dadurch Erhöhungen der von den Gemeinden an den Kreis zu zahlenden Umlagen.

Der Aktienkurs sank aber weiter und weiter, ohne dass eine Neubewertung erfolgte. Wiederholt forderte die SBL eine Korrektur der Bilanzdaten. Nun – kurz nach der Kommunalwahl – ist es endlich so weit: Die 5,9 Mio RWE-Aktien des HSK sollen im Jahresabschluss 2013 mit nur noch 29,46 Euro je Stück bewertet werden, dem Kurswert am 31.03.2014.

Damit schrumpft die “Allgemeine Rücklage” des HSK drastisch, um mehr als 1.000 Euro je Einwohner. Besonders pikant: Die Mehrheit im Kreistag beschloss 2009 gegen den Widerstand der SBL, für 30 Mio Euro weitere RWE-Aktien von der West-LB zu erwerben. Damals stand der Kurs noch bei etwas über 56 Euro. Das bedeutet, dass von den 30 Mio Euro, die im Jahr 2009 ausgegeben wurden, 5 Jahre später die Hälfte verloren ist: ein sehr schlechtes Geschäft!
Auch die RWE-Dividende ist in den Keller gefallen und betrug 2013 nur noch 1 Euro je Aktie.

Mit dem infolge des drastischen Absinken des RWE-Kurswerts verlorenen Geld hätte man viele sinnvolle Dinge machen können: Sozialticket einführen, Schulsozialarbeit sichern, Schulen besser ausstatten, mehr Ganztags- und U3-Betreuung in den Kitas, Senkung des Schulgeldes in der PTA-Schule, Bau von Radwegen und Sportanlagen, Fahrpreise senken, Informationsanzeigen an zentralen Bushaltestellen einrichten, …

So aber wird das Scheitern der Anlagepolitik des Landrats und der Mehrheit im Kreistag deutlich dokumentiert, und für uns alle wird es langfristig sehr teuer werden…

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Jagdsteuer könnte wieder erhoben werden

By adminRL at 11:09 pm on Monday, October 20, 2014

Seit Januar 2013 durfte der HSK keine Jagdsteuer mehr erheben. Zuvor war sie in drei Jahresschritten abgebaut worden, noch von der alten CDU/FDP-Koalition in Düsseldorf. Damit gingen dem HSK etwa 800.000 Euro an jährlichen Einnahmen verloren.

Im September 2014 hat Landesumweltminister Johannes Remmel (endlich!) den Entwurf für ein neues Jagdgesetz vorgelegt. In dem Entwurf (Landtags-Vorlage 16/2211) ist auch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen enthalten:
“Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … wird wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
“(1) Die Gemeinden können Steuern erheben. Jagdsteuern können nur von den kreisfreien Städten und von den Kreisen erhoben werden. Die Steuer wird nach einem Prozentsatz der Jahresjagdpacht bemessen, der 20 Prozent nicht überschreiten darf. Bei nicht verpachteten Eigenjagdbezirken wird die Steuer nach dem durchschnittlichen Pachtpreis je Hektar aller Jagdbezirke des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt ermittelt.”

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es dazu:
“Die Wiedereinführung der Jagdsteuer ist Inhalt des Koalitionsvertrages 2012-2017 zwischen der NRW SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN NRW. Durch Änderung des § 3 Absatz 1 und Aufhebung des § 22 wird für die Kreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit geschaffen, die mit Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer bis zum Jahr 2012 abgeschmolzene und ab 1. Januar 2013 abgeschaffte Jagdsteuer wieder zu erheben. Die Jagdsteuer knüpft die Steuererhebung an die Ausübung des Jagdrechtes an. Der Steuersatz wird auf 20 Prozent des Pachtpreises begrenzt. Ein Steuersatz von 20 Prozent ist mit höherrangigem Recht vereinbar, so auch die Rechtsprechung.
Bei nicht verpachteten Eigenjagdbezirken wird die Steuer aus Gründen der Praktikabilität nach dem durchschnittlichen Pachtpreis je Hektar aller Jagdbezirke des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt ermittelt und nicht anhand des Pachtpreises gleichgearteter Jagdbezirke.
Die Erhebung der Jagdsteuer stellt ein Recht der Kreise und kreisfreien Städte dar.”

Falls der Landtag den Gesetzentwurf so beschließt, könnte der HSK die Jagsteuer bald wieder einführen. Dies könnte erheblichen finanziellen Spielraum für soziale Projekte schaffen, z.B. für die Weiterführung der Schulsozialarbeit im bisherigen Umfang oder für die Einführung eines Sozialtickets für Bahn und Bus. Als die Jagdsteuer vom Landtag abgeschafft wurde, haben dies damals alle Fraktionen im Kreistag des HSK bedauert. Demnächst könnte es ernst werden, ob sie sich noch an ihre damalige Bewertung erinnern und nun die Wiedereinführung der Jagdsteuer unterstützen…

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Hoher Abschreibungsbedarf

By adminRL at 12:45 pm on Saturday, September 27, 2014

1,27 Mio RWE-Aktien besitzt unser Nachbarkreis Paderborn. Die waren ursprünglich in der Bilanz mit einem Stückpreis von 87,30 Euro bewertet, ähnlich hoch wie im Hochsauerlandkreis. Nach mehreren in den letzten Jahren bereits erfolgten Abwertungen hat der Kreis Paderborn nun im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 erneut eine Abwertung vorgenommen, um 35,66 Mio Euro. Das berichtet aktuell die “Neue Westfälische”: http://www.nw-news.de/owl/kreis_paderborn/top_news_kreis_paderborn/11255783_Kreis_schreibt_erneut_357_Millionen_Euro_ab.html.

Aus einer Antwort der Kreisverwaltung in Paderborn für die Kreistagssitzung am 22.09.2014 ergibt sich, dass der Bilanzwert je Aktie 2009 auf 60,85 Euro, 2012 auf 54,60 Euro und nun auf 26,61 Euro reduziert wurde. Das bedeutet außerplanmäige Abschreibungen von insgesamt 74,64 Mio Euro. Hier nachzulesen: https://sessionnet.krz.de/kreis_paderborn/bi/vo0050.asp?__kvonr=1460&voselect=1057.

Der HSK besitzt (direkt und indirekt über kreiseigene Gesellschaften) über 5,9 Mio RWE-Aktien, also fast das Vierfache wie der Kreis Paderborn. Bisher hat sich der Landrat geweigert, eine Neubewertung vorgenommen. Allerdings ist sie für dieses Jahr angekündigt. Die spannende Frage: Reichen 250 Mio Euro für die außerplanmäßige Abschreibung aus oder werden es noch mehr? Der Abschreibungsbedarf ist riesig. Denn der HSK hat viele Jahre lang nur in diese eine Aktie investiert. Das dicke Ende kommt jetzt, und indirekt werden es die Städte und Gemeinden bei der Kreisumlage merken. Die Dividende betrug zuletzt nur noch 1 Euro je RWE-Aktie, weit weniger als mit anderen Anlageformen zu verdienen wäre. Eine Erhöhung der Dividende ist äußerst unwahrscheinlich. Der Abschreibungsbedarf wird also etwa der 40fachen jährlichen Dividende entsprechen…

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