Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

SBL-Kreistagsfraktion stellt Anfrage zu gesundheitlichen Risiken resultierend aus der Tiermast

By admin at 8:51 pm on Wednesday, May 6, 2020

Corona ist seit vielen Wochen das beherrschende Thema. Die Auswirkungen der Pandemie lähmen unser tägliches Leben und binden sehr viele Kräfte, auch bei den Behörden im Hochsauerlandkreis.

Andere drängende Probleme sind daher fast in Vergessenheit geraten. Dazu zählen leider auch solche, die ebenfalls gravierende weltweite Auswirkungen haben, nicht zuletzt auf die menschliche Gesundheit und die Gesundheitssysteme. Wenn wir nicht umgehend handeln, könnten die Folgen vergleichbar mit den Auswirkungen von der Corona-Pandemie sein.

Bei diesem Szenario denken wir an die zunehmenden Antibiotika-Resistenzen. Sie bergen bekanntlich erhebliche Risiken durch die Übertragung gefährlicher Keime auf den Menschen. Wissenschaftler gehen davon aus, dass durch die zunehmenden Resistenzen der Kampf gegen Pandemien erheblich erschwert wird. Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt vor einem “postantibiotischen Zeitalter”. Medikamente gegen bakterielle Infektionen würden auf breiter Front nicht mehr wirken.

Im Münsterland sind bekanntlich in vielen Gewässern in Bereichen mit intensiver Landwirtschaft und entsprechend hoher Gülleausbringung “multiresistente Keime” und Antibiotika festgestellt bzw. nachgewiesen worden. Vor allem Bakterien mit der Resistenz gegen den Wirkstoff “Colistin”, welcher als eines der letzten wirksamen Mittel gegen bestimmte Infektionskrankheiten beim Menschen gilt! Dieser eigentlich vorrangig für Menschen gedachte Wirkstoff wird häufig in der Tiermast (Rind, Huhn, etc.) vorbeugend eingesetzt und gelangt so in den Boden und in die Gewässer. Diese Entwicklung hält die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) für gefährlich und für nicht hinnehmbar.

Der landwirtschaftlich geprägte Hochsauerlandkreis kann nach Meinung der SBL einen Beitrag dazu leisten, die aus der Tiermast resultierenden gesundheitlichen Gefahren zu minimieren! Denn auch in den zahlreichen Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis kommen wahrscheinlich größere Mengen Antibiotika zum Einsatz?

Aus der Antwort der HSK-Kreisverwaltung vom 31.01.2020 auf eine Anfrage der SBL zur Schweinehaltung vom 20.12.2019 geht hervor, dass im vergangenen Jahr allein im Stadtgebiet Marsberg 32.000 Schweine gemästet wurden, und zwar allesamt in konventioneller Haltung (= in engen Ställen und auf Spaltenböden). Bei dieser Haltungsform ist der Einsatz von Antibiotika sehr wahrscheinlich.

Die SBL/FW-Fraktion hatte im Dezember 2019 auch nach den aus den Schweinemastanlagen in Marsberg anfallenden Güllemengen und nach deren Verwertung gefragt. Leider machte der Hochsauerlandkreis dazu keine Angaben. Die SBL meint, Öffentlichkeit und Politik haben ein Recht darauf zu erfahren, wie viel Gülle im HSK anfällt, aus anderen Regionen (welchen?) eingeführt oder evtl. ausgeführt (wohin?) werden und auch, wie viel davon in unserem Kreisgebiet als “Dünger” verklappt wird.

Daher bat die SBL am 05.05.2020 Landrat Dr. Karl Schneider, folgende Fragen zu beantworten:

“1. Ist im 1. Quartal 2020 die Zahl der Mastschweine im Stadtgebiet Marsberg weiter gestiegen? Wenn ja, um wie viele Tiere?

2. Wie viele Mastschweine werden aktuell im gesamten Kreisgebiet gehalten? Wie verteilt sich der Tierbestand auf die einzelnen Städte und Gemeinden?

3. Welche Mengen Antibiotika mit welchen Wirkstoffen sind im Jahr 2019 und im ersten Quartal 2020 im HSK in der Schweinemast eingesetzt worden?

4. Wurden und wird Schweinen und anderen “Nutztieren” in den Mastbetrieben im HSK Präparate mit dem Wirkstoff „Colistin“ verabreicht, wenn ja, zu welchem Zweck und in welchem Umfang?

5. Wie häufig und wo genau wurden im ersten Quartal 2020 in unserem Kreisgebiet Nitratwerte gemessen?

6. Wie hoch sind aktuell die Nitratwerte im Trinkwasser in den einzelnen Städten und Gemeinden des HSK? Wie ist die Tendenz? Wir bitten um die Angaben für jede einzelne Kommune.

7. Werden im HSK mittlerweile Gewässer (Fließgewässer, Seen, Talsperren, Teiche, etc.) auf „multiresistente Keime“ und Antibiotika getestet? Wenn ja, wie sind die Ergebnisse im Einzelnen?

8. Für den Fall, dass bisher noch nicht nach „multiresistenten Keimen“ und Antibiotika in Gewässern gesucht wurde und wird, wie lautet Ihre Begründung? Warum erfolgten und erfolgen diese Untersuchungen trotz der bekannten Gesundheitsgefahren nicht? Wann ist mit der Durchführung zu rechnen?”

Wir halten Sie auf dem laufenden.

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Behördenlogik!

By admin at 11:04 pm on Wednesday, April 22, 2020

Das Land NRW hat eine “Korona-Einreise-Verordnung” erlassen.
In § 1 Abs. 1 dieser “KoronaEinreiseVO” steht:
“Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundes¬republik Deutschland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zuvor mehr als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und diesen Aufenthaltsort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht zu verlassen; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.”

Dies führt u.a. dazu, dass die betroffenen Personen in den 14 Tagen nach ihrer Einreise ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können, auch wenn sie selbst nicht erkrankt sind.
Wovon sollen die Personen in dieser Zeit dann ihren Lebensunterhalt bezahlen?
Man könnte der Auffassung sein, dass der Staat dafür zuständig ist, wenn er eine Auflage verfügt, die dazu führt, dass Personen eine Zeitlang nicht arbeiten können und daher kein Einkommen erzielen.
Das stimmt auch, aber nur zeitlich begrenzt. Für Betroffene, die am 10. April oder später aus dem Ausland nach Deutschland eingereist sind und deswegen in Quarantäne müssen, stellt das Kreisgesundheitsamt eine Bescheinigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz aus. Damit haben sie Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls.
Personen, die z.B. am 8. April oder am 9. April eingereist sind und am Ankunftsflughafen von einer dort tätigen Behörde zur Quarantäne aufgefordert wurden, erhalten diese Bescheinigung vom Kreisgesundheitsamt nicht. Krank sind sie in der Regel auch nicht. Das bedeutet, dass sie 14 Tage lang nicht arbeiten dürfen, ohne irgendeinen finanziellen Ausgleich.

Auf Nachfrage war beim Kreisgesundheitsamt in Meschede zu erfahren, dass dieses Amt die Bescheinigungen deswegen erst für Einreisen ab 10. April ausstellen würde, weil die “KoronaEinreiseVO” erst am 9. April erlassen worden sei. Das nützt den Betroffenen aber nichts, wenn sie bereits vorher in Quarantäne geschickt wurden. Die Situation für sie unterscheidet sich nicht, unabhängig davon, ob sie vor oder ab 10. April wieder deutschen Boden erreicht haben. Da gibt es z.B. den Fall, dass jemand seine Rückreise auf behördliche Empfehlung vom 10. April auf den 9. April vorgezogen hat. Jetzt bleibt er deswegen ohne Einnahmen. Wer soll das verstehen? Und informiert hat das Kreisgesundheitsamt über diese Verfahrensweise nie.

Daher hat die SBL-Fraktion die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:
“1. Trifft es zu, dass das Kreisgesundheitsamt zwar denjenigen Personen, die zwischen dem 10. April und dem 19. April aus dem Ausland nach Deutschland eingereist sind und deswegen in 14tägige Quarantäne geschickt wurden, eine Bescheinigung nach § 56 IfSG ausstellt, nicht jedoch für vorher oder nachher nach Deutschland eingereiste Personen, auch wenn diese am Ankunftsflughafen eine Aufforderung erhalten haben, sich in Quarantäne zu begeben?
2. Falls Ja, erfolgt dies wegen der gemäß § 4 CoronaEinreiseVO geltenden zeitlich beschränkten Gültigkeit der CoronaEinreiseVO?
3. Hält der Landrat diese Ungleichbehandlung beim Verdienstausfall für angeordnete Quarantäne für vertretbar, und wenn Ja, warum?
4. In welcher Form und wann wurden die Arztpraxen im Kreisgebiet über diese Handhabung informiert, die erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation der betroffenen Patienten und deren Nachfragen nach “Krankschreibungen” hat?
5. Wer oder was hindert das Kreisgesundheitsamt daran, auch für Personen, die z.B. am 8. April oder 9. April eingereist sind, eine Bescheinigung nach § 2 Abs. 9 CoronaEinreiseVO i.V.m. § 56 IfSG auszustellen, denn diese Personen wurden aus denselben Gründen und in gleicher Weise zur Quarantäne aufgefordert wie die zwischen dem 10. April und dem 19. April eingereisten Personen?
6. Wer hat wo und wie festgelegt, dass bei vor dem 10. April erfolgten Einreisen derartige Bescheinigungen nicht ausgestellt werden dürfen?”

Über die Antwort werden wir berichten.

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Gedanken zur Wiederöffnung von Eisdielen, Restaurants, Biergärten und Cafés in Arnsberg

By admin at 10:02 pm on Saturday, April 18, 2020

Aufforderung an den Arnsberger Bürgermeister

Wir haben in den letzten Wochen gelernt Abstand zu halten. Deswegen sollte man der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung auch zutrauen, dass bei der Wiederöffnung von Eisdielen, Restaurants, Biergärten und Cafés unter bestimmten Auflagen diese Abstandsregeln weiterhin beachtet und eingehalten werden.

Das hilft nicht nur den Besitzer*innen sondern vor allem vielen Beschäftigten in dem Bereich, die derzeit um ihre Existenz bangen.

Es gibt gerade hier im ländlichen Raum Betriebe, die an größeren öffentlichen Freiflächen wie z.B. Marktplätzen liegen oder über eigene größere Außenbereiche verfügen. Und auch die Temperaturen in diesen Wochen lassen einen sitzenden Aufenthalt im Freien zu.

Warum fängt man nicht mit der Öffnung von Außenangeboten an, bei denen kleine Tische für max. 2 Personen (ggf. Ausnahmen bei Kindern) im Abstand von 2 Metern stehen? Da lassen sich alle Abstandsregeln einhalten, so dass sowohl der Infektionsschutz beachtet wird als auch Teile des öffentlichen Lebens wieder möglich werden.

Dafür kann man z. B. in Neheim den ganzen Marktplatz und in Alt-Arnsberg den Steinweg und den Alter Markt sowie Bereiche am Brückenplatz mit großen Abständen bestuhlen. Gastronomiebetriebe mit großen Außenflächen können diese entsprechend gestalten. Zusätzlich sollten die beteiligten Betriebe ein Hygienekonzept für eine noch effektivere Reinigung von Gläsern und Tassen erstellen, so dass sie nur nach der Reinigung in einer Spülmaschine wieder benutzt werden.

Wir sind kreativ für neue Lösungen unter Beachtung der Infektionsbestimmungen. Lassen wir diese bitte auch zu!

Daher fordert die SBL den Bürgermeister der Stadt Arnsberg auf, im Rahmen seiner Kompetenzen solche Regelungen zuzulassen bzw. das Land NRW dazu aufzufordern, seinerseits die formalen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

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Virenfrei. www.avast.com

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Langes Wochenende der Corona-“Hotline” des Kreisgesundheitsamtes??

By admin at 3:32 pm on Friday, March 13, 2020

Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus sind derzeit überall im Gespräch und beschäftigen auch viele Bürgerinnen und Bürger sowie deren Arbeitgeber. Das Kreisgesundheitsamt hat eine sog. Hotline eingerichtet. Aber die ist bisher nur schlecht und kurz erreichbar.

Daher hat SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos heute Vormittag – nachdem die für heute Nachmittag geplante Kreistagssitzung wegen der positiven Testung eines Mitarbeiters der Verwaltungsleitung abgesagt wurde – den folgenden Brief an den Landrat geschrieben:

“Erreichbarkeit des Kreisgesundheitsamtes

Sehr geehrter Herr Landrat,

da eben die für heute geplante Sitzung des Kreistages abgesagt wurde, wende ich mich nun schriftlich an Sie wegen eines akuten Problems, das ich sonst in der heutigen Sitzung angesprochen hätte.

Auf den Internetseiten der Kreisverwaltung wird über die Erreichbarkeit des Kreisgesundheitsamtes für Fragen zum Corona-Virus informiert. Auf der Seite
https://www.hochsauerlandkreis.de/startseite/corona.php
ist zu lesen:
“Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises hat eine Hotline für Sie eingerichtet:
0291-942202
Diese steht Mo-Do 08:00-15:30 Uhr und freitags 08:00-13:00 Uhr für Sie zur Verfügung.”

Diese Zeiten der Erreichbarkeit sind völlig unzureichend. Hinzu kommt, dass Anrufer öfters mehrere Stunden benötigen, bis sie “durchkommen” und einen Ansprechpartner ereichen, wie unserer Fraktion heute berichtet wurde.
Fragen der Bürgerinnen und Bürger, die oft auch auf Veranlassung der Arbeitgeber entstehen, lassen sich nicht auf Standard-Behördenarbeitszeiten reduzieren. Es kann nicht richtig sein, dass ab heute um 13 Uhr fast drei Tage lang bis am Montag um 8 Uhr kein Ansprechpartner an einer sog. “Hotline” im Kreisgesundheitsamt zur Verfügung steht.

Daher fordert unsere Fraktion den Landrat auf dafür zu sorgen, dass die zeitliche Erreichbarkeit unverzüglich erheblich ausgedehnt wird. Sinnvoll wäre eine Erreichbarkeit etwa Mo bis Fr von 7 bis 22 Uhr und Sa/So von 9 bis 18 Uhr.

Außerdem sollte eine Mitteilung über die Telefonnummer und die Ansprechzeiten an alle Arztpraxen im Kreisgebiet erfolgen. Denn uns wurde heute auch berichtet, dass einige Arzt¬praxen darüber keine Auskunft geben können.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
SBL/FW-Fraktionssprecher”

UPDATE 14.03., 11 Uhr:
Es gibt Fortschritte.
Denn heute Vormittag war die Hotline – entgegen der Ankündigung von gestern – doch besetzt.
Unter dem o.g. Link steht jetzt auf der Internetseite der Kreisverwaltung, dass die Hotline auch “Samstag und Sonntag jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr” erreichbar ist.

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SBL/FW: Resolution für den Erhalt des Winterberger Krankenhauses greift zu kurz

By admin at 11:46 pm on Tuesday, March 3, 2020

In der Kreistagssitzung wurden die Fragen wurden nicht beantwortet.

In seiner Sitzung am 19.02.2020 hat sich der Kreistag auch mit einer vom Landrat vorgelegten Resolution für den Erhalt des Krankenhauses in Winterberg befasst.

Wie bereits vom Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in der Kreistagsitzung vorgetragen, hält auch die SBL-Fraktion das Ziel für wichtig, für die Einwohnerlnnen und Gäste von Winterberg, Medebach und Hallenberg weiterhin eine ortsnahe stationäre medizinische Versorgung anbieten zu können. Nach Meinung der SBL/FW-Fraktion weist jedoch der Text der Resolution erhebliche Mängel auf.

SBL/FW reichte die Fragen nun schriftlich ein. SBL-Sprecher Reinhard Loos kritisiert u.a., dass in der Kreistagssitzung leider keine einzige der von ihm gestellten Fragen eantwortet worden ist. Auch in der 2 Tage zuvor stattgefundenen Ausschusssitzung seien die Erläuterungen unterblieben. Darum brachte die SBL-Fraktion am 27.02.2020 folgende Fragen schriftlich ein:

1. Die einzige Forderung in der Resolution lautet: “Deshalb bitten wir Sie dringend sich diesem Thema zu widmen, und bieten Gespräche hierzu an. Aus unserer Sicht ist dringend das Einschreiten der politischen Entscheidungsträger aus Bund und Land erforderlich.” Das ist sehr allgemein und reicht nicht aus.
Warum gibt es keine konkreteren Vorschläge und Forderungen?

2. Als einzige “Ursache dieser dramatischen Entwicklung” wird die “bundespolitische Einführung der sogenannten Fallpauschalen” genannt. Das trifft nicht zu.
Warum wird z.B. verschwiegen, dass gerade dieses sog. DRG-System seit 01.01.2020 bessere Chancen für kleinere Krankenhäuser enthält, denn seitdem sind die (in kleineren Krankenhäusern relativ hohen) Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen herausgenommen und werden den Krankenhäusern komplett erstattet?

3. Seit fast 50 Jahren gilt für Krankenhäuser die duale Finanzierung: Die Krankenkassen finanzieren die Betriebskosten und die Bundesländer sind für die Finanzierung der Investitionen zuständig.
Warum wird verschwiegen, dass insbesondere die derzeitige NRW-Landesregierung die sich aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt und gerade kleinere Häuser (die nicht zu einer finanzkräftigen Kette gehören) deshalb häufig unter einem lnvestitionsstau leiden und dass er daher Aufgabe des Landes NRW ist. für mehr lnvestitionsmittel der kleineren Krankenhäuser zu sorgen?

4. Wie soll die künftige Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus aussehen? Ist der Landrat bereit dem Kreistag vorzuschlagen, dass ggf. der HSK die Trägerschaft übernimmt (wie gesetzlich vorgesehen; 3 der 7 an den HSK angrenzenden Kreise betreiben bereits eigene Krankenhäuser)?

5. Warum fehlt jede Aussage, wie auf Dauer eine qualitativ hochwertige Versorgung der PatientInnen im Winterberger Krankenhaus – mit ausreichendem Fachpersonal – gesichert werden soll?
(Dazu würde übrigens eine baldige Klärung, wer künftig Träger des Winterberger Krankenhauses sein soll, einen wesentlichen Beitrag leisten; siehe Frage 4!)

6. Das Winterberger Krankenhaus erhält bereits seit mehreren Jahren für die Chirurgische und für die Innere Abteilung den Sicherstellungszuschlag nach § 5 Abs. 2 KHEntgG. mit dem für Krankenhäuser im ländlichen Raum die durch den geringeren Versorgungsbedarf bedingten Defizite abgedeckt werden.
Warum enthält die Resolution keine konkreten Aussagen, ob und welche Änderungen an diesem System erforderlich sind?

7. Warum wird nicht erwähnt, dass es seit Juli 2019 einen besonderen Fördertopf (§ 5 Abs. 2a KHEntgG) gibt, aus dem 120 Krankenhäuser je 400.000 Euro pro Jahr als weiteren Sicherstellungszuschlag erhalten, und das unabhängig von einem tatsächlichen Defizit?

7. Warum wird nicht konkret gefordert, dass das Winterberger Krankenhaus in dieses Programm aufgenommen wird, denn es erfüllt die Voraussetzungen?

8. Warum wird kein Konzept zur Kooperation (medizinisch, organisatorisch und finanziell) mit benachbarten Krankenhäusern entwickelt bzw. gefordert?

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Liegt es wirklich an der “schlechten Bezahlung” der Amtsärzte??

By admin at 12:21 pm on Monday, March 2, 2020

Der WDR hat heute einen Beitrag über die unbesetzten Arztstellen in NRW-Gesundheitsämtern veröffentlicht. Danach soll das Gesundheitsamt des HSK mit 31% den höchsten Anteil unbesetzter Arztstellen in NRW haben.
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/aerzte-mangel-gesundheitsamt-nrw-100.html

Die Verbandsfunktionärin nennt nur einen Grund:
“Den Grund für den massiven Ärztemangel bei den Gesundheitsämtern sieht die Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Dr. Ute Teichert, vor allem in der schlechten Bezahlung: ‘Wenn Sie aus einem Krankenhaus in ein Gesundheitsamt wechseln wollen, müssen Sie Gehaltseinbußen von 1.000 bis 1.500 Euro im Monat in Kauf nehmen.’ ”

Das ist eine sehr einseitige Betrachtung. Denn Ärztinnen und Ärzte im Gesundheitsamt des HSK erhalten schon kurz nach dem Einstieg eine so hohe Vergütungsgruppe, wie sie andere Akademikerinnen und Akademiker erst in Führungspositionen mit viel Verantwortung und Erfahrung erreichen. Und der Vergleich mit einer Tätigkeit in Krankenhäusern passt überhaupt nicht: Im Gesundheitsamt ist die Arbeitswoche in der Regel am Freitagmittag beendet, ohne Nacht- und Wochenenddienste. Und die Verantwortung ist nicht ganz so hoch, als wenn man eine Station leiten muss…
Die Kontrolle der Ergebnisse ist im Gesundheitsamt auch eine andere als im Klinikalltag. So gab es in den letzten Monaten bei Schuleingangsuntersuchungen durch das HSK-Gesundheitsamt wiederholt sehr “überraschende” Abläufe und Ergebnisse, die bei Eltern und Kita-Erzieherinnen sowie den Ärztinnen und Ärzte, die die Kinder sonst betreuen, großes Erstaunen auslösten… Für die Amtsärztin hat das keine Konsequenzen.

Sinnvoller wäre es z.B. zu untersuchen, wie hoch die Fluktuation im Gesundheitsamt des HSK ist und warum sie so hoch liegt. Da gibt es viel zu tun!

UPDATE:
Hier ist eine aktuelle Stellenanzeige des Kreisgesundheitsamtes im “Deutschen Ärzteblatt” veröffentlicht:
https://www.aerzteblatt.de/aerztestellen/anzeige/642212/AeRZTIN-ARZT-fuer-die-stellv-Leitung-des-Gesundheitsamtes-Meschede-Oeffentliches-Gesundheitswesen?stellenFachgebiet=30
Als Vergütung für Fachärzte wird dort angeboten:
EG 15 bzw. als Beamtin / Beamter A 15 LBesO und außerdem “eine Zulage nach der Fachkräfte-RL in Höhe von 1.000 € monatlich”.
Und es besteht die “Möglichkeit zur Ausübung von Nebentätigkeiten”.
Das alles ohne Nacht- und Wochenenddienste.
Dann kann es wohl kaum an der schlechte Bezahlung liegen, dass sich nicht so viele Ärztinnen und Ärzte bereit erklären, im Gesundheietsamt des HSK zu arbeiten…

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Willkür in der Kreisverwaltung des HSK? – Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragt beim Landrat nach

By admin at 9:31 am on Thursday, February 27, 2020

Aussichtslos scheinender Kampf mit der Behörde
Die WP Meschede berichtete in der Ausgabe vom 15.02.2020 über den seit 20 Monaten dauernden Kampf, den die Familie Lübke aus Eslohe mit dem Hochsauerlandkreis führt.

„H“ für Hilflosigkeit
Der Grund für die Auseinandersetzung mit der Behörde wäre die Verweigerung der Eintragung des „H“ für Hilflosigkeit im Schwerbehindertenausweis der volljährigen Tochter der Familie Lübke. Die junge Frau wurde mit dem Down-Syndrom geboren.

Hilfebedürftigkeit entfällt sofort nach der Volljährigkeit?
Dem Zeitungsbericht entnehmen wir, dass der HSK offenbar die Situation von Frau Lübke und ihrer Familie jetzt anders einschätzt als in den früheren Jahren. Die Kreisverwaltung geht jetzt offenbar davon aus, dass die junge Frau mit Erreichung der Volljährigkeit quasi von einem Tag zum anderen nicht mehr ständig auf fremde Hilfe bzw. auf die Hilfe ihrer Eltern angewiesen ist.

Falsche Einschätzung?
Vielleicht trifft diese Einschätzung des Hochsauerlandkreises nicht die Lebenswirklichkeit eines mit Trisomie 21 geborenen Menschen?

Spielt Geld eine Rolle?
Das „H“ würde die betreffende Person u.a. zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV und zur Inanspruchnahme einer Begleitperson berechtigen, sowie Steuervorteile für Therapie- und Fahrtkosten bringen. In dem WP-Artikel wurden daher auch Mutmaßungen, dem HSK ginge es wohl ums Geld und nicht um die Unterstützung der jungen Frau, formuliert.

SBL/FW schreibt den Landrat an
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nahm die „Story“ zum Anlass, dem Landrat am 25.02.2020 diese zwei Fragen zu schicken:

• Aus welchen für uns nachvollziehbaren Gründen verweigert Ihre Behörde Frau Lübke die Eintragung des Buchstaben „H“ in ihrem Schwerbehindertenausweis?

• Wie viele ähnlich gelagerte Fälle gab und gibt es seit dem Jahr 2015 im HSK und wie wurde und wird mit ihnen verfahren?

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Was wird aus dem Winterberger Krankenhaus?

By admin at 4:32 pm on Thursday, February 20, 2020

Gestern stand im Kreistag auch die Beschlussfassung über eine Resolution für den Erhalt des Winterberger Krankenhaus auf der Tagesordnung. Nach der Beratung wurde sie mit den Stimmen der GaGaGroKo beschlossen, bei Enthaltungen von SBL und Linken.

Die SBL engagiert sich seit Jahren sehr stark für die medizinische Versorgung im Kreisgebiet undhat selbst zahlreiche Anträge zu diesem Themenbereich eingebracht.

Aktuell befinden sich leider 2 Krankenhäuser im HSK in finanziellen Schwierigkeiten. Das eine ist das Städtische Krankenhaus in Brilon. Hierfür hat der Rat der Stadt in nur 3 Jahren 14,6 Mio Euro aus städtischen Mitteln bereit gestellt, um das Haus zu retten. Hauptgrund für das finanzielle Desaster ist die Berufung einer Geschäftsführerin im Mai 2017, die zuvor die letzten 3 Krankenhäuser, in denen sie als Geschäftsführerin tätig war, in Insolvenzverfahren “geführt” hatte. Trotzdem holte sie der Bürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender selbst ans Haus. Und in den knapp 2 Jahren ihrer Tätigkeit war nicht zu erkennen, dass der Aufsichtsratsvorsitzende die notwendige Kontrolle der Geschäftsführerin ausübte. Statt dessen wurden die beiden Vertreter des Betriebsrats und ein Vertreter der Ratsopposition aus dem Aufsichtsrat “entfernt”, so dass die GroKo in dem Kontrollgremium fast unter sich war und kaum noch lästige Fragen zu fürchten brauchte. Die Folgen waren extreme und verlustreiche Fehlentscheidugen. Trotz der städtischen Finanzspritzen endete das Wirtschaftsjahr 2018 mit einem Verlust von fast 4 Mio Euro. Und für das bereits im Jahr 2017 gegründete Medizinische Versorgungszentrum entstanden hohe Personal- und Sachkosten, aber bis heute wurde dort kein einziger Patient behandelt. Ärzte mussten aufgrund ihrer Arbeitsverträge bezahlt werden, durften aber nicht arbeiten. Andere teure Ärzte wurden ans Haus geholt und durften auch arbeiten, aber es gab erhebliche Mängel bei ihrer Qualifikation. Als sie endlich gekündigt wurden, machten Geschäftsführung und Personalleitung dilettantische Fehler, die zu weiteren unnötigen Kosten von mehreren hunderttausende Euro führten. Erst der 6. Abberufungsantrag der Bürgerliste führte im April 2019 endlich zur Abberufung dieser Geschäftsführerin durch den Rat. Nun ist dort übergangsweise eine neue und erfahrene Geschäftsführung tätig.

Das Winterberger Krankenhaus befindet sich zu 90 % in kirchlicher Trägerschaft. Anfang November 2019 wurde der Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Dies führte dazu, dass die Arbeitsverwaltung seitdem für 3 Monate die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mtarbeiter bezahlte. Anfang Februar wurde das Insolvenzverfahren dann eröffnet. Die Zukunft ist ungewiss, vor allem wegen der Unklarheit, wer künftig Träger dieses Krankenhauses sein könnte. Anfang des letzten Jahres verließ der langjährige Geschäftsführer das Haus. In dieser Woche wurde seine Nachfolgerin von ihren Aufgaben entbunden.

Gestern im Kreistag ging es nun um eine Resolution für dieses Krankenhaus. Der komplette Text steht hier.

Dazu die Stellungnahme der SBL:

Es ist richtig und wichtig sich dafür einzusetzen, dass für die EinwohnerInnen und die Gäste der Städte Winterberg, Hallenberg und Medebach weiterhin eine ortsnahe stationäre medizinische Versorgung angeboten wird. Aber leistet die gestern im Kreistag beschlossene Resolution dazu wirklich einen Beitrag? Sie mag eine gewisse Außenwirkung entwickeln, aber inhaltlich ist sie untauglich. Da scheint es eher darum zu gehen, im anstehenden Kommunalwahlkampf verkünden zu können, man hätte etwas gemacht …

Leider hat der Landrat in der gestrigen Kreistagssitzung keine einzige inhaltliche Frage beantwortet. Bereits 2 Tage vorher im Gesundheits- und Sozialausschuss wurden zu den Einwänden der SBL-Fraktion keine Erläuterungen gegeben.

Einige der offenen Fragen:

– Die einzige Forderung in der Resolution lautet: “Deshalb bitten wir Sie dringend sich diesem Thema zu widmen, und bieten Gespräche hierzu … an. Aus unserer Sicht ist dringend das Einschreiten der politischen Entscheidungsträger aus Bund und Land erforderlich.” Das ist sehr allgemein und reicht nicht aus. Warum gibt es keine konkreteren Forderungen?

– Als einzige “Ursache dieser dramatischen Entwicklung” wird die “bundespolitische Einführung der sogenannten Fallpauschalen” genannt. Das trifft nicht zu. Warum wird z.B. verschwiegen, dass gerade dieses sog. DRG-System seit 01.01.2020 bessere Chancen für kleinere Krankenhäuser enthält, denn seitdem sind die (in kleineren Krankenhäusern relativ hohen) Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen herausgenommen und werden den Krankenhäusern komplett erstattet?

– Seit fast 50 Jahren gilt für Krankenhäuser die duale Finanzierung: Die Krankenkassen finanzieren die Betriebskosten und die Bundesländer sind für die Finanzierung der Investitionen zuständig. Warum wird verschwiegen, dass insbesondere die derzeitige NRW-Landesregierung die sich aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt und gerade kleinere Häuser (die nicht zu einer finanzkräftigen Kette gehören) deshalb häufig unter einem Investitionsstau leiden?

– Wie soll die künftige Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus aussehen? Ist der Landrat bereit dem Kreistag vorzuschlagen, dass ggf. der HSK die Trägerschaft übernimmt (3 der 7 an den HSK angrenzenden Kreise betreiben bereits eigene Krankenhäuser)?

– Warum wird nicht erwähnt, dass es seit Juli 2019 einen besonderen Fördertopf gibt, aus dem 120 Krankenhäuser je 400.000 Euro pro Jahr als weiteren Sicherstellungszuschlag erhalten, und das unabhängig von einem tatsächlichen Defizit? Es sollte konkret gefordert werden, dass das Winterberger Krankenhaus in dieses Programm aufgenommen wird, denn es erfüllt alle Voraussetzungen.

– Warum fehlt jede Aussage, wie auf Dauer eine qualitativ hochwertige Versorgung der PatientInnen gesichert werden soll?

– Warum wird kein Konzept zur Kooperation (medizinisch und finanziell) mit benachbarten Krankenhäusern entwickelt?

U.v.m.

Antworten gab es gestern keine einzige. Nun werden wir es per schriftlicher Anfrage versuchen.

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Wie geht es weiter mit dem Krankenhaus Winterberg?

By admin at 10:54 pm on Wednesday, January 15, 2020

Einen Zwischenstand veröffentlichte „Zoom“ am 04.01.2020:

„Die Sauerländer Bürgerliste hatte am 17. 12. 2019 eine Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags Thema: Krankenhaus in Winterberg, gestellt. Der Landrat antwortete (s. u.) am 19.12.2019 unter anderem:
“Die aktuelle Situation des Krankenhauses Winterberg wird Gegenstand der nächsten Sitzung des Ältestenrates am 07.01.2020 sein.”

Die Anfrage und weiter unten die ganze Antwort im Wortlaut:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
laut eines Berichts der lokalen Tagespresse vom 05.12.2019 unter der Überschrift “Die Waage im Gesundheitssystem – Zukunft des Krankenhauses Winterberg war das beherrschende Thema beim Besuch von NRW-Gesundheitsminister Laumann zum KolpingGedenktag in Medebach” soll Landesgesundheitsminister Laumann erklärt haben: ” ‘Das Krankenhaus Winterberg ist unver-zichtbar, dabei bleibt es’, versprach der Minister. … Die Suche nach einem neuen Träger für das St. Franziskus werde sehr spannend … Wenn sich keiner finde und die Stadt nicht das nötige Geld habe, müsse in letzter Konsequenz der Hochsauerlandkreis einspringen und die Träger-schaft übernehmen. ‘Dazu kann ich den zwingen.’ ”
Dazu stelle ich folgende Fragen:
1. Ist dem Landrat bekannt, ob der NRW-Gesundheitsminister diese Aussagen in Bezug auf den Hochsauerlandkreis tatsächlich so gemacht hat?
2. Falls der Landesminister dies nicht so gesagt hat, was hat er tatsächlich gesagt?
3. Welche rechtlichen Grundlagen sieht der Landrat, dass der Landesminister die Übernahme der Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus durch den Hochsauerlandkreis erzwingen kann?
4. Welche inhaltlichen Möglichkeiten sieht der Landrat für die Übernahme der Trä-gerschaft für das Winterberger Krankenhaus durch den Hochsauerlandkreis?
5. Welche weiteren Schritte plant der Landrat in dieser Angelegenheit?

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
SBL/FW-Fraktionssprecher”

Die Antwort:

“Sehr geehrter Herr Loos.
Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Ist dem Landrat bekannt, ob der NRW-Gesundheitsminister diese Aussagen in Bezug auf den Hochsauerlandkreis tatsächlich so gemacht hat? und
2. Falls der Landesminister dies nicht so gesagt hat, was hat er tatsächlich gesagt?
Da ich an der angesprochenen Veranstaltung nicht teilgenommen habe, kann ich dazu keine Angaben machen.

3. Welche rechtlichen Grundlagen sieht der Landrat, dass der Landesminister die Übernahme der Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus durch den Hochsauerlandkreis erzwingen kann?
Die betreffenden Aussagen beziehen sich offensichtlich auf die Vorschrift des 5 1 Absatz 3 Kran-kenhausgestaltungsgesetz NRW. Diese lautet: „Krankenhausträger sind in der Regel freie, ge-meinnützige, kommunale, private Träger und das Land. Falls sich kein anderer geeigneter Träger ?ndet, sind Gemeinden und Gemeindeverbände verp?ichtet, Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben, kreisangehörige Gemeinden jedoch nur, wenn sie die erforderliche Finanzkraft besit-zen. “.
Wie diese Vorschrift in der Praxis formaljuristisch vollzogen werden kann, ist offen. Das Kranken-hausgestaltungsgesetz NRW gibt selbst keine Instrumente vor. Nach Mitteilung der Bezirksregie-rung Arnsberg hat es in Nordrhein-Westfalen den Fall einer Verpflichtung zur Übernahme einer Krankenhausträgerschaft bisher noch nicht gegeben.

4. Welche inhaltlichen Möglichkeiten sieht der Landrat für die Übernahme der Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus durch den Hochsauerlandkreis? und 5. Welche weiteren Schritte plant der Landrat in dieser Angelegenheit?
Die aktuelle Situation des Krankenhauses Winterberg wird Gegenstand der nächsten Sitzung des Ältestenrates am 07.01.2020 sein. Insofern verweise ich auf diesen Termin.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider“

Klick: https://www.schiebener.net/wordpress/anfrage-der-sauerlaender-buergerliste-zum-thema-krankenhaus-in-winterberg-und-die-antwort-des-landrats/

Und wie geht’s jetzt weiter? Wir sind gespannt…

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Teure Notärzte

By admin at 11:20 pm on Wednesday, December 12, 2018

500.000 Euro mehr als im Vorjahr will der “Betrieb Rettungsdienst” im Jahr 2019 für die Notärzte ausgeben, die bei Notfalleinsätzen mit dem Rettungsdienst ausrücken. Der Aufwand soll von 2,156 Mio Euro im Jahr 2018 auf 2,656 Mio Euro im Jahr 2019 steigen. Dazu steht in der Drucksache 9/1091: “Die Erhöhung der Pauschalgebühren an die an der notärztlichen Versorgung beteiligten Krankenhäuser, der Rückzug mehrerer Häuser aus der Gestellung von Notärzten und die damit verbundene Drittvergabe oder Übernahme von Standorten in Eigenregie führen in 2019 zu einer erheblichen Kostensteigerung der Notarztpauschale.” Und in den Erläuterungen zum Wirtschaftplan heisst es: “Die Erhöhung des Ansatzes um 500.000 € ergibt sich größtenteils … durch die Kündigung von zwei Krankenhausstandorten, die der Hochsauerlandkreis im Rahmen seines Notärztepools übernehmen oder an Dritte vergeben muss …” Es müssen also an zwei Krankenhausstandorten die Notarzteinsätze neu organisiert werden, durch Ärzte des Kreises oder durch Vergabe an Dritte.

Drittvergabe? Dann sollte es dazu doch eine öffentliche Ausschreibung geben. Für solche Ausschreibungen existieren öffentliche elektronische Vergabeportale, vor allem das “Deutsche Vergabeportal” des Bundesanzeiger-Verlages und der “Vergabemarktplatz” der Landesregierung NRW. Wer dort nach einer aktuellen oder beendeten Ausschreibung für Notarztgestellung im HSK sucht, wird nicht fündig. Man findet allerdings eine Ausschreibung der Stadt Herne für “Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten für den kommunalen Rettungsdienst der Stadt Herne”. Sie wurde bereits am 14.11.2018 durch einen Vertragsabschluss mit der “St. Elisabeth Gruppe GmbH”, Hospitalstr. 19 in Herne, abgeschlossen. Der Auftragswert beträgt 1.505.412,67 Euro, für 28 Monate. Warum erfolgt so etwas in Herne, aber nicht für den HSK?? Wohin gehen die hohen Mehraufwendungen des hiesigen Rettungsdienstes??

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5,74 Prozent Zinsen – wo gibt es das heute noch?

By admin at 12:05 am on Wednesday, December 12, 2018

Die gibt es tatsächlich, und zwar im Wirtschaftsplan 2019, den die Kreisverwaltung für ihren Betrieb “Rettungsdienst” entworfen hat. Es handelt sich dabei um “kalkulatorische Zinsen”, die im Jahr 2019 auf das gesamte Anlagevermögen des Rettungsdienstes anfallen sollen. Es “errechnet sich hieraus eine Gesamtverzinsung von 837.323 €”. “Die Berechnung der ansatzfähigen kalkulatorischen Zinsen für das Wirtschaftsjahr 2019 gehen von einem Gesamt-Anlagevermögen des Betrieb Rettungsdienst in Höhe von rd. 14.587.500 € aus.”

Diese Sätze lesen wir in der Sitzungsvorlage 9/1091 für die Kreistagssitzung am Freitah, 14.12.2018. Das sind enorme Kosten! Legt man sie aufdie für das Jahr 2019 insgesamt geplanten 21.490 Einsaätze um, ergibt sich daraus eine Zinsbelastung von 38,96 Euro pro Einsatz!!! Diese muss letztlich von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern über die Krankenkassenbeiträge getragen werden.

Das tollste: Die Zinsen sollen doppelt gezahlt werden. Denn das Anlagevermögen für den Rettungsdienst wurde keineswegs aus Eigenkamptal beschafft, sondern zu einem wesentlichen Teil aus Krediten. Dafür fielen nach dem aktuellsten Jahresergebnis allein im Jahr 2017 “echte” Zinsen in Höhe von 312.142 Euro an!!
Es sollen also zweimal Zinsen gezahlt werden: Zunächst die tatsächlich für die Beschaffung aufgewendeten und jetzt zusätzlich die kalkulatorischen!

Über dieses Thema wurde bereits am 06.12. im Gesundheits- und Sozialausschuss kontrovers diskutiert. Die SBL/FW kritisierte dort den viel zu hohen Zinssatz. 3 Fraktionen (SBL/FW, Linke und sogar die SPD) forderten, keine kalkulatorischen Zinsen zu erheben. Doch die anderen 3 Fraktionen schlossen sich dieser Forderung nicht an.

In der Sitzung des Kreistags am Freitag haben sie eine neue Chance!

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Im Notfall 116 117? Nein, nicht im HSK!

By admin at 11:28 pm on Tuesday, September 18, 2018

Bundesweit geschaltete Notrufnummer
Bei der 116 117 handelt es sich eine bundesweit geschaltete Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Notfall-Patientinnen und -Patienten können sie anrufen, wenn ihre Arzt-Praxis geschlossen ist.
Viele Menschen kennen die Notrufnummer aber leider noch nicht. Dabei gibt es sie schon ca. 6 Jahre. Und bisher gibt es leider oft Probleme bei der Nutzung dieser Notfallnummer. Alle Anrufe landen in einer Zentrale in Duisburg. Wartezeiten zwischen 15 und 30 Minuten sind dabei keine Seltenheit, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Duisburg besitzen keine Ortskenntnis über den Hochsauerlandkreis.

Aufschaltung auf die Leitstelle?
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte am 24.07.2018 beim Landrat, die Notfallnummer zum Thema in der nächsten Sitzungen des Gesundheits- und Sozialausschusses am 19.09.2018 sowie des Kreistags am 28.09.2018 zu machen.
Konkret zielt der Antrag der SBL/FW darauf ab, die Notfallnummer 116 117 auf die Leitstelle der Rettungswache in Meschede aufzuschalten.

Begründung
Die SBL/FW-Kreistagsfraktion begründet ihren Antrag folgendermaßen:
„Im Westfälischen Ärzteblatt, Ausgabe Juni 2018, erschien ein Artikel zur Aufschaltung der Notfallnummer 116 117 auf die lokal zuständige Leitstelle des jeweiligen Kreises statt in die Notrufzentrale in Duisburg.
Das betrifft ab 01.07.2018 u.a. unsere Nachbarkreise Paderborn und Höxter.
Dadurch wird eine wesentlich ortskundigere und schnellere Bearbeitung von Notfallanrufen ermöglicht.
Ziel sollte es sein, dieses System auch im Hochsauerlandkreis einzuführen.“

Nicht im HSK!
Warum nicht? Die Begründung geht aus der Verwaltungsvorlage Drucksache 9/1040 vom 05.09.2018 hervor und zwar vor allem aus dem letzten Absatz ganz hinten auf Seite 3. Um allen Missverständnis-sen aus dem Wege zu gehen, zitieren wir hier und jetzt die beiden entscheidenden Sätze komplett:

„Ob die Disposition des KV-Notrufes über die Leitstelle in Zukunft auch ein Modell für den Hochsauerlandkreis sein kann, hängt von dem Erfolg des Pilotprojektes in Ostwestfalen und den daraus resultierenden Entscheidungen auf Landesebene ab. Die Einrichtung eines eigenen, vergleichbaren Projekts im Hochsauerlandkreis ist aufgrund der im Gemeinsamen Landesgremium getroffenen Entscheidung, sich für das Projekt in Ostwestfalen zu entscheiden, ausgeschlossen.“
Demnach hat der HSK gar nichts mehr zu entscheiden???

Pilotprojekt
Ganz anders sieht es in den Nachbarkreisen Lippe, Höxter und Paderborn aus. Am 01.07.2018 startete dort mit „tragfähiger Finanzierungszusage“ der Kassenärztlichen Vereinigung ein gemeinsames Pilotprojekt dieser drei Kreise.

„Seitdem laufen die Anrufe für den KV-Notfalldienst nicht mehr im Callcenter der Kassenärztlichen Vereinigung in Duisburg, sondern in der Leitstelle des Kreises Lippe in Lemgo auf. Nach einer Anlaufphase gehen die 116 117 – Anrufe später im wöchentlichen Wechsel jeweils an eine der drei beteiligten Leitstellen. Auch wenn in der „diensthabenden“ Leitstelle alle 116 117- Leitungen belegt sind, ist eine Weitervermittlung des Rufes an die benachbarten Leitstellen gewährleistet. Dies stellt für den Patienten eine merkliche Verbesserung dar. Warteschleifen-Erfahrungen gehören zu den meistge-nannten Kritikpunkten am bisherigen ärztlichen Bereitschaftsdienst.“ Das schreibt der Hochsauerlandkreis in Vorlage 9/1040.

Gegenwart in den Nachbarkreisen = Für mindestens 3 Jahre Zukunftsmusik im HSK

Warum?
Das steht in aller Ausführlichkeit in der Drucksache 9/1040 des Hochsauerlandkreises! Um sie zu verstehen, muss man allerdings die Gedankenwelt einer Behörde tief verinnerlichen…

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Kreisverwaltung greift Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zur Nitratbelastung auf

By admin at 12:45 pm on Tuesday, September 4, 2018

Deutschlandweit …
… ist die hohe Nitrat-Belastung von Böden und Gewässern offenbar zu einem Problem geworden. Auch wir hier im Hochsauerlandkreis leben, was das anbelangt, nicht auf einer Insel der Seligen.

Hochsauerlandkreis …
… Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) war und ist der Auffassung, der Hochsauerlandkreis dürfe hinsichtlich von Gülletransporten und Nitrat-Belastung nicht untätig bleiben. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher am 24.07.2018 bei Landrat Dr. Karl Schneider, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Punkt aufzunehmen:

„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ (mit Nachfragemöglichkeit)“

Hochsauerlandkreis …
… Reaktion aus dem Kreishaus in Meschede
Aus der Einladung wird wahrscheinlich erst mal nichts. Die Kreisverwaltung empfiehlt den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aktuell von der Einladung eines oder mehrerer Mitarbeiter/innen des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen abzusehen. Begründung: Die vom Kreis Viersen in Auftrag gegebene Studie sei noch nicht abgeschlossen.

Hochsauerlandkreis …
… Schreiben aus dem Kreishaus in Meschede zur Situation im Raum Marsberg
Mit Schreiben vom 28.08.2018, das für alle im SD-Net des Hochsauerlandkreises als Drucksache 9/1045 abrufbar ist, gibt die Kreisverwaltung einige Informationen hinsichtlich der Nitratbelastung im Kreisgebiet und erklärt u.a., der aktuelle Bewirtschaftungsplan 2016-2021 belege lediglich eine Belastung des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen“ im Bereich Marsberg-Borntosten. Dort seien „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ zu ergreifen.

Bereits 2005 sei eine länderübergreifende Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft mit dem des mittelfristigen nachhaltigen Absenkens der Nitratwerte durch gezielte Sanierungsmaßnahmen gegründet. Kernelement der Kooperation sei der Betrieb einer Biogasanlage durch die Stadtwerke Marsberg, die von den der Kooperation beigetretenen Landwirten mit Gülle, Mist und Silomais von ihren Höfen beliefert werde. Die Ausbringung des Gärsubstrats aus der Biogasanlage erfolge entsprechend des ermittelten Düngebedarfs. Aktuelle Messwerte der für die Trinkwassergewinnung genutzten Tiefbrunnen zeigten eine leicht positive Entwicklung:

Der Brunnen Vasbeck II weise Nitratwerte zwischen 44 und 48 mg/L auf.
Der Brunnen Gut Forst II weise ebenfalls Nitratwerte zwischen 44 und 48 mg/L auf.
Der Brunnen Gut Forst I weise Nitratwerte von etwa 40 mg/L auf.

Hochsauerlandkreis …
… Schreiben aus dem Kreishaus in Meschede zur Situation im „restlichen“ Kreisgebiet
Zitat: „Kreisweit stellt die Nitratbelastung des Grundwassers zur Zeit kein besonders drängendes Problem dar.“
Doch: „Da Maßnahmen zur Reduzierung des Nitratgehalts im Grundwasser erst sehr langfristig wirksam werden, ist die weitere Entwicklung im Hochsauerlandkreis sorgfältig zu beobachten.“
Abschließend teilt die Kreisverwaltung mit, ggf. könne der Vorschlag, Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ wieder aufgegriffen werden.

Gülletransporte von irgendwo nach irgendwo im Hochsauerlandkreis …
… darüber verliert die Kreisverwaltung in diesem Schreiben kein Wort.

Nichts desto trotz, vielen Dank den Mitarbeitern der Kreisverwaltung für die teils sehr detaillierte Antwort!

Das war …
… die Kurzfassung der Drucksache 9/1045
Für diejenigen, die es genauer wissen möchten, folgt hier gleich der Text der Verwaltungsvorlage komplett.

In diesem Zusammenhang ist aber auch …
… die Vorlage 9/1053 interessant. Da geht es um das Wassergebiet Marsberg-Westheim. Denn wir lesen da:

„Aufgrund gestiegener Nitratwerte im Rohwasser wurde dem Wasserwerksbetreiber aufgegeben, eine Neubewertung des Trinkwasserschutzgebietes vorzunehmen.“

Den vollständigen Wortlaut der Drucksache stellen wir hier ebenfalls nachfolgend ein.

Doch zuerst …
… Drucksache 9/1045 „Nitratbelastung des Grundwasser“ vom 28.08.2018

„Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sieht aktuell davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG und/oder einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ einzuladen.

Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste hat am 24.07.2018 beantragt, den Beratungspunkt Bericht eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG und/oder ei-nes Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aufzunehmen.

Die Verwaltung hat sich mit dem Kreis Viersen in Verbindung gesetzt und in Erfahrung gebracht, dass die dort in Auftrag gegebene Studie noch nicht abgeschlossen ist. Im dortigen Ausschuss für Planung, Bauen und Umwelt wurde am 19.06.2018 der Entwurf zu Teil A und B der Studie vorgestellt. Der als wesentlich anzusehene Teil C der Studie, der letztlich die notwendigen Handlungsfelder beschreibt, ist noch nicht fertiggestellt.

Im Vergleich zum Hochsauerlandkreis ist die Ausgangslage hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen wesentlich dramatischer. Der Bewirtschaftungsplan 2016 – 2021 – Steckbriefe der Planungseinheiten im Teileinzugsgebiet Maas/Maas Nord NRW weist im Kreis Viersen wegen der Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/L Nitrat einen schlechten chemischen Zustand für sämtliche Grundwasserkörper aus. Mit ursächlich dafür ist die intensive landwirtschaftliche Flächennutzung. Der in Abständen von sechs Jahren fortzuschreibende Bewirtschaftungsplan enthält allgemeine Angaben und Beschreibungen zu den oberirdischen Gewässern in dem jeweiligen Teileinzugsgebiet und den zugeordneten Grundwasserkörpern. Unter anderem wird dargestellt, welche wesentlichen Faktoren auf den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers einwirken. Das dem Bewirtschaftungsplan zugeordnete Maßnahmenprogramm enthält auf der Grundlage der festgestellten Einwirkungsfaktoren eine Auflistung grundsätzlicher Maßnahmen, deren Umsetzung erforderlich ist, um z.B. einen guten chemischen Zustand des Grundwassers zu erhalten oder wieder zu erreichen. Für die im Kreis Viersen gelegenen Grundwasserkörper sieht das geltende Maßnahmenprogramm diesbezüglich „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ vor.

Der aktuelle Bewirtschaftungsplan 2016-2021 – Steckbriefe der Planungseinheiten im Teilein-zugsgebiet Weser/Weser NRW belegt, dass im Hochsauerlandkreis lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessens“ im Bereich Marsberg-Borntosten wegen seiner Nitratbelas-tung in einem schlechten chemischen Zustand ist. Das zugeordnete Maßnahmenprogramm legt fest, dass „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ zu ergreifen sind. Bereits im Jahr 2005 wurde eine länderübergreifende Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft mit dem Ziel des mittelsfristigen nachhaltigen Absenkens der Nitratwerte durch gezielte Sanierungsmaßnahmen gegründet. Kernelement der Kooperation ist der Betrieb einer Biogasanlage durch die Stadtwerke Marsberg. Die der Kooperation beigetretenen Landwirte beliefern die Biogasanlage mit auf ihren Hofstellen anfallendem Input-Material (Gülle, Mist und Silomais). Zusätzlich zur Vergärung erfolgt eine Hygienisierung des Gärsubstrats. Die Ausbringung erfolgt entsprechend des ermittelten Düngebedarfs auf Basis eines digitalisierten Schlagkatasters. Aktuelle Messwerte der für die Trinkwasserversorgung genutzten Tiefbrunnen zeigen eine leicht positive Entwicklung für die Brunnen Vasbeck II und Gut Forst II mit Nitratwerten zwischen 44 und 48 mg/L und eine deutlich positive Entwicklung für den Brunnen Gut Forst I mit etwa 40 mg/L. auf.

Kreisweit stellt die Nitratbelastung des Grundwassers zur Zeit kein besonders drängendes Problem dar.

Da Maßnahmen zur Reduzierung des Nitratgehalts im Grundwasser erst sehr langfristig wirksam werden, ist die weitere Entwicklung im Hochsauerlandkreis sorgfältig zu beobachten. Die Studie des Kreises Viersen wird von der Verwaltung ausgewertet. In einer der nächsten Sitzungen wird über die Ergebnisse berichtet. Ggfs. kann dann der Vorschlag, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen oder des beauftragten Ingenieurbüros zu einem Vortrag im Ausschuss einzuladen, wieder aufgegriffen werden.

gez.
Dr. Schneider“

Und jetzt …
… Drucksache 9/1053 vom 31.08.2018 zum „Wasserschutzgebiet Marsberg-Westheim“, denn hier ist u.a. von einem offensichtlichen kausalen Zusammenhang die Rede,
nämlich, dass durch Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen für einen Golfplatz eine wesentliche Senkung der Nitratwerte messbar war.

„Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreisausschuss nehmen die Vorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreistag beschließt gemäß § 27 Abs. 4 OBG in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Buchst. s) und f) KrO nach Abwägung die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen „Brunnen Westheim“ der Stadt Marsberg, Hochsauerlandkreis – Wasserschutzgebietsverordnung „Marsberg Westheim – und beauftragt die Verwaltung mit der Verkündung des Verordnungstextes gemäß § 33 OBG.

Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
1. Ausgangslage
Im Jahr 1974 wurde zur Sicherung des Trinkwasserbrunnes Westheim in Marsberg die Wasserschutzgebietsverordnung „Marsberg-Westheim“ erlassen.
Diese Wasserschutzgebietsverordnung war für 20 Jahre befristet, so dass am 10.12.1994 das Wasserschutzgebiet neu ausgewiesen wurde. Eine Neubetrachtung des Einzugsgebietes für den Trinkwasserbrunnen wurde nicht vorgenommen.

Aufgrund gestiegener Nitratwerte im Rohwasser wurde dem Wasserwerksbetreiber aufgegeben, eine Neubewertung des Trinkwasserschutzgebietes vorzunehmen.

Die Stadtwerke Marsberg beauftragten das Ingenieurbüro GUV GmbH, Büro Kassel mit der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes auf der Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes W 101.

Das Gutachterbüro hat auf der Grundlage der Berechnungen zur Grundwasserneubildung festgestellt, dass das tatsächliche Einzugsgebiet wesentlich größer ist als die bisherige Schutzgebietsausweisung und hat entsprechende Vorschläge für eine Abgrenzung der jeweiligen Wasserschutzzonen erarbeitet. Die räumliche Ausdehnung der Wasserschutzzonen bedingt zwingend eine Neuausweisung des Wasserschutzgebiets.

Mit der Korrektur der Größe des Einzugsgebietes, der Vergrößerung der Schutzzone II bis an die Bestandsbebauung und dem Erlass einer entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnung wird der Schutz im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage und somit die Trinkwasserversorgung langfristig gesichert. Aufgrund der veränderten Gefährdungspotentiale für die Trinkwasserversorgungsanlage, der Änderung der Einzugsgebiete und der erforderlichen Anpassung der Genehmigungs- und Verbotstatbestände soll die vorhandene Verordnung aufgehoben und durch eine neue Wasserschutzgebietsverordnung ersetzt werden.

2. Verfahren
Die Verwaltung hat die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und den Entwurf der Wasserschutzgebiets-Verordnung zusammen mit dem Erläuterungsbericht sowie die Gutachten des Büros GUV GmbH vom 12.03.2018 bis zum 12.04.2018 öffentlich ausgelegt.

Von vier Trägern öffentlicher Belange wurden Bedenken gegen Teile des Entwurfs der Wasserschutzgebietsverordnung vorgetragen. Eine private Einwendung gegen den Entwurf wurde bei den Stadtwerken Marsberg vorgetragen.

Aufgrund der Stellungnahme des Geologischen Dienstes und der Einwendung eines Anwohners hinsichtlich der Größe des Einzugsgebietes wurde das Büro GUV GmbH hierzu um Erläuterung gebeten.

Das Ingenieurbüro hat die Abgrenzung der einzelnen Schutzzonen schlüssig dargestellt, so dass auch die Unterteilung der Schutzzone III in die Zonen III A und III B beibehalten wird.
Den Anregungen der Landwirtschaftskammer NRW wird gefolgt. Bei den Anregungen des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes kann kein Einvernehmen hergestellt werden. Gerade in diesem Gebiet ist der signifikante Einfluss der Landwirtschaft auf die Nitratwerte im Trinkwasser ersichtlich. Mit der Umwandlung der landwirtschaftlichen Flächen in Flächen für den Golfplatz war auch eine wesentliche Senkung der Nitratwerte messbar. Im Einzugsgebiet sind nur geringe landwirtschaftlich genutzte Flächen verblieben. Es ist zumutbar, dass die Anforderungen zum Aufbringen von Gärsubstraten erhöht werden, da auch die Flächen im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck diesen Anforderungen unterliegen.

Näheres ergibt sich aus der beigefügten Synopse (Anlage 3).

3. Entscheidung
Der Kreistag hat die Entscheidung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets gemäß §§ 51, 52 WHG nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Dies bedeutet, dass mit Hilfe der Elemente Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit abzuwägen ist, ob die Wasserschutzgebiets-Verordnung erlassen werden soll.

Die fachliche Begründung bildet die Grundlage der Verordnung und ist im Erläuterungsbericht sowie in der Synopse dargestellt.

4. Hinweis
Auf die gesetzlichen Befangenheitsregeln gemäß § 28 Abs. 2 der Kreisordnung in Verbindung mit § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird hingewiesen.

gez.
Dr. Schneider“

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Im Notfall 116 117

By admin at 5:12 pm on Thursday, July 26, 2018

Bundesweit geschaltete Notrufnummer

Bei der 116 117 handelt es sich eine bundesweit geschaltete Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Notfall-Patientinnen und -Patienten können sie anrufen, wenn ihre Arzt-Praxis geschlossen ist. Viele Menschen kennen die Notrufnummer aber leider noch nicht. Dabei gibt es sie schon ca. 6 Jahre. Und bisher gibt es leider oft Probleme bei der Nutzung dieser Notfallnummer. Alle Anrufe landen in einer Zentrale in Duisburg. Wartezeiten zwischen 15 und 30 Minuten sind dabei keine Seltenheit, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Duisburg besitzen keine Ortskenntnis über den Hochsauerlandkreis.

Aufschaltung auf die Leitstelle?

Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte am 24.07.2018 beim Landrat, die Notfallnummer zum Thema in der nächsten Sitzungen des Gesundheits- und Sozialausschusses sowie des Kreistags zu machen.
Konkret zielt der Antrag der SBL/FW darauf ab, die Notfallnummer 116 117 auf die Leitstelle der Rettungswache in Meschede aufzuschalten.
Die SBL/FW-Kreistagsfraktion begründet ihren Antrag folgendermaßen:
„Im Westfälischen Ärzteblatt, Ausgabe Juni 2018, erschien ein Artikel zur Aufschaltung der Notfallnummer 116 117 auf die lokal zuständige Leitstelle des jeweiligen Kreises statt in die Notrufzentrale in Duisburg.
Das betrifft ab 01.07.2018 u.a. unsere Nachbarkreise Paderborn und Höxter.
Dadurch wird eine wesentlich ortskundigere und schnellere Bearbeitung von Notfallanrufen ermöglicht.
Ziel sollte es sein, dieses System auch im Hochsauerlandkreis einzuführen.“

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Mathematik im Kreishaus…

By admin at 12:02 pm on Sunday, July 8, 2018

In der Kreistagssitzung am Freitag ging es auch um die Pflegebedarfsplanung für den Hochssauerlandkreis. Die Kreisverwaltung hatte einen Bericht vorgelegt und kommt darin zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahr 2020 kein Bedarf an weiteren stationären Pflegeplätzen besteht. In der Einleitung des Berichts heisst es: “Ziel des Pflegebedarfsplanes ist es, in regelmäßigen Zeitabständen eine Information über den pflegerischen Versorgungsstand, die Versorgungsstrukturen und deren Entwicklungen im Kreisgebiet zu geben. Mit der Pflegebedarfsplanung ist es möglich, sowohl Überangebote als auch Angebotsdefizite wahrzunehmen und diesen gemeinsam mit den örtlichen Verantwortlichen entgegenzuwirken.”

Schaut man näher in den Bericht, können einem erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit kommen. Denn Landrat und Kreisverwaltung gehen – im Gegensatz zu allen einschlägigen Studien – davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen im HSK in den nächsten Jahren deutlich sinken wird. Die aktuellste Zahl gibt 9.294 Pflegebedürftige im Kreisgebiet an. Im Jahr 2020 soll es laut Kreisverwaltnug nur noch 8.397 Pflegebedürftige geben, also etwa 900 Personen bzw. ca. 10% weniger??? Wer soll das glauben?
Ursache sind mehrere höchst zweifelhafte Berechnungen. So geht die Kreisverwaltung z.B. davon aus, dass in 2 Jahren nur noch 252.930 Einwohner im Kreisgebiet leben werden, etwa 9.000 weniger als 2016 und 2017.

Wenn dieses Ergebnis zur Zahl der Pflegebefürftigen als Grundlage für Investitionsentscheidungen und -zuschüsse genommen wird, wird es sehr bedenklich.

Inhaltliche Nachfragen zu den dubiosen Berechnungen und Ergebnissen konnten oder wollten Landrat und Kreisverwaltung in der Kreistagssitzung nicht beantworten. Und der GaGaGroKo wr es recht. Draussen warteten Getränke und warmes Essen…

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