Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Roma und Ashkali – Abschiebungen gehen weiter

By admin at 10:49 pm on Monday, April 12, 2010

Rund 10.000 Roma- und Ashkali-Flüchtlinge sollen aus Deutschland in das Kosovo zurück geschickt werden. Berlin und Prishtina haben ein Rückführungsabkommen vereinbart. Die meisten Roma im Kosovo leben in unbeschreiblichem Elend.

Trotz zahlreicher Proteste von Menschenrechtsorganisationen und Persönlichkeiten, wie beispielsweise des ehemaligen CDU-Ministers Dr. Schwarz-Schilling, gehen die Abschiebungen weiter. Das jedenfalls berichtet Monika Düker. Die Landtagsabgeordneten Sigrid Beer und Monika Düker von B`90/Die Grünen hatten eine Kleine Anfrage zu einem Abschiebeflug in den Kosovo gestellt. Die Antwort von NRW-Innenminister Wolf ergibt, dass am 17.3.2010 vom Flughafen Düsseldorf aus 22 Roma abgeschoben worden sind. Die 22 am 17.3.2010 zurückgeführten Roma stammen demnach aus dem Zuständigkeitsbezirk der Ausländerbehörden der Kreise Steinfurt, Unna und Warendorf sowie der Städte Bielefeld, Dortmund, Essen und Lippstadt.

Zur Frage, ob sich unter den Personen auch Familien mit Kindern befunden haben, heißt es in dem Antwortschreiben des Innenministeriums: „Unter den zurückgeführten Personen befanden sich zwei Roma-Familien.“ Diese seien unmittelbar nach ihrer Ankunft von einem Mitarbeiter des vom kosovarischen Ministerium für Arbeit und soziale Wohlfahrt finanzierten “Projekts 03“ betreut und vorübergehend im “Hotel Aviano” in Fush Kosovo/ Kosovo Polje untergebracht worden.

Die Grünen Landtagsabgeordneten hatten auch gefragt, welche Informationen dem Land NRW über die Lebenssituation der aus NRW rückgeführten Roma im Kosovo vorliegen. Die Antwort: „Nordrhein-Westfalen kofinanziert gemeinsam mit dem Bund (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und den Ländern Baden-Württemberg und Niedersachsen sowie künftig auch Sachsen-Anhalt das Kosovo-Rückkehrprojekt „URA2“ (Die Brücke). Im Rahmen des Projektes erhalten Rückkehrer in den Kosovo eine umfassende Sozialberatung sowie Unterstützung bei Behördengängen, Familienzusammenführungen und bei der Wohnungssuche sowie bei Bedarf für einen vorübergehenden Zeitraum besondere Unterstützerleistungen wie u. a. Zuschüsse zu Lebenshaltungskosten, Kosten für Schulungen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Geschäftsgründungen. In das Programm „URA2“ sind mit einem reduzierten Leistungsumfang auch zwangsweise zurückgeführte Personen übernommen worden. Das Innenministerium wird über den Stand des Projektes durch Berichte der beauftragten Stellen sowie im Rahmen von Besprechungen der Projektträger unterrichtet.“

Das hört sich ja erst einmal beruhigend an. Aber wir meinen, besondere Aufmerksamkeit sollte man dem letzten Satz der Antwort widmen: „Im Übrigen geht die grundsätzliche Verantwortlichkeit für die Personen auf den Herkunftsstaat über.“!! Bedeutet diese Aussage, das geht Landes- und Bundesregierung nichts mehr an?

Und nun zur letzten Frage der Grünen: „In welcher Weise bezieht das Land NRW diese Informationen in die weitere Planung von Rückführungen ein?“ Praktischerweise ist dafür der Bund zuständig. Daher die Antwort: „Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass nach der gesetzlichen Aufgabenteilung der Bund für die Bewertung der Verhältnisse im Zielstaat zuständig ist. Die im Rahmen der Durchführung des Projektes „URA2“ gewonnenen Erfahrungen werden zur Verbesserung der Förderangebote für Rückkehrer in den Kosovo eingesetzt.“

Was die Situation der „Roma-Heimkehrer“ im Kosovo anbelangt, folgern wir: nichts Genaues weiß man (offiziell) nicht, will es vielleicht auch nicht wissen.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) findet es erfreulich, dass sich im Abschiebeflieger, der am 17.03. in Düsseldorf startete, keine Kinder, Frauen und Männer aus dem Hochsauerlandkreis befanden. Eine Vertreterin der Kreisverwaltung hatte bei einer öffentlichen Veranstaltung vor zwei Wochen versichert, vorerst beabsichtige der HSK keine Abschiebungen von Kosovo-Roma und Ashkali.

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„Integration ist ein großer Testfall“

By admin at 9:03 am on Saturday, April 3, 2010

Informations- und Gesprächsabend bei den „Freunden der Völkerbegegnung“

„Wer soll das verstehen?“ fragte spontan eine Zuhörerin beim Gesprächsabend des Vereins „Freunde der Völkerbegegnung am 31. März in Meschede. Die Frage richtete sich sicher weniger an Frau Menne, die für das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises zuständige Fachbereichsleiterin, als vielmehr an den Gesetzgeber; denn der fasst das „Bleiberecht für Ausländer“ immer wieder neu in Gesetze und Verordnungen.

Anja Menne referierte an diesem Abend vor den Mitgliedern der „Freunde der Völkerbegegnung“ und interessierten Gästen sehr kompetent und ausführlich über die aktuelle Gesetzeslage. Dabei fielen Wörter wie Altfallregelung, Asylverfahrensgesetz, Fiktionsbescheinigung, Niederlassungserlaubnis, Duldung und Gestattung und viele andere für nicht Eingeweihte selten gehörte Begriffe. Von den 270.000 Menschen im Hochsauerlandkreis hätten ca. 75.000 einen Migrationshintergrund, berichtete Frau Menne. Im Bereich des HSK-Ausländeramts, also ohne die Stadt Arnsberg, denn die hat ein eigenes Ausländeramt, gebe es momentan 480 Geduldete.

Als Geduldete gelten Menschen, die kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Das können z.B. Flüchtlinge sein, deren Asylverfahren gescheitert ist. Häufig handelt es sich um Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien, die schon mehr als 15 Jahre hier sind und in Deutschland Familien gegründet haben. Die Zahl der nach Deutschland kommenden Asylbewerber ginge in den letzten Jahren kontinuierlich zurück.

Frau Menne erläuterte, welche Bedingungen für einen dauerhaften Aufenthalt mit der derzeitige Bleiberechtsregelung verbunden sind.
(Read on …)

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Abschiebehaft ist aufgehoben!

By admin at 10:30 am on Wednesday, March 17, 2010

aus WR Arnsberg, 16.03.2010, Heinz Krischer

Die Roma-Familie aus Sundern, die am Freitag in Abschiebehaft genommen wurde, ist zunächst wieder auf freiem Fuß und wird heute nicht abgeschoben. Das berichtete gestern der Anwalt der Familie, Roland Schmale.

Der Hochsauerlandkreis habe die Abschiebung wegen des ungeklärten Gesundheitszustandes der Großmutter zunächst ausgesetzt, sagte Jürgen Uhl, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müsse den Sachverhalt jetzt neu prüfen und bewerten. So lange würde nicht abgeschoben.

Die kranke Großmutter der Familie war nach einem Schwächeanfall am Freitag ins Krankenhaus gebracht worden. Der Anwalt der Familie bezweifelt, dass ihre Krankheit im Kosovo, wohin sie abgeschoben werden sollte, behandelt werden kann (Anm. der SBL: Bei der Krankheit handelt es sich nicht nur um den Schwächeanfall, sondern um mehrere weitere ernsthafte Erkrankungen; die ärztlichen Diagnosen liegen uns vor).

Durch die nun gewonnene Zeit will die Familie versuchen, den Vorstrafeneintrag aus dem Strafregister zu löschen. Dieser Eintrag war mit ursächlich für die geplante Abschiebung. „Das war ein innerfamiliärer Streit. Die Mutter und Großmutter haben auf den Freund der Tochter eingeschlagen, der das Mädchen nicht in Ruhe lassen wollte”, sagte Rechtsanwalt Schmale.

Weil der Familie das Geld für einen Anwalt fehlte, habe man den Strafbefehl ohne Verteidigung akzeptiert. „Normalerweise wäre das Verfahren eingestellt worden”, betonte Schmale. Im Übrigen bezöge die Familie keine Sozialhilfe mehr. Deshalb hoffe er, dass die Familie dauerhaft in Sundern bleiben kann.

Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/arnsberg/Abschiebehaft-ist-aufgehoben-id2750876.html

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Ein SPD-MdL setzt sich ein!

By admin at 12:07 am on Tuesday, March 16, 2010

Hier die aktuelle Antwort von Gerd Stüttgen MdL heute abend auf http://www.abgeordnetenwatch.de:

“Sehr geehrte Frau …,

ich habe heute mit der zuständigen Sachgebietsleiterin des HSK gesprochen. Eine Online-Petition an den Landtag NRW ist zwischenzeitlich auch beim HSK angekommen. Außerdem wird seitens des Rechtsbeistandes der betroffenen Familie juristisch derzeit versucht, die Abschiebung zu verhindern. So ist etwa auch das zuständige Bundesamt eingeschaltet worden. Der HSK war mir gegenüber nicht zu der Zusage bereit, auf eine Abschiebung am Mittwoch zu verzichten. Die einschlägige Erlasslage zwingt den HSK aufgrund der Petition aber, vor einer Abschiebung den Petitionsausschuss des Landtags zu unterrichten. Die zuständige Sachgebietsleiterin, deren Namen ich hier unerwähnt lasse, hat sich aber verpflichtet mich sofort zu unterrichten, sofern eine Abschiebung am Mittwoch doch erfolgen soll. Aufgrund der Gesamtsituation schätze ich die Situation derzeit dahingehend ein, dass am Mittwoch keine Abschiebung erfolgen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Gerd Stüttgen”

Hoffen wir darauf, dass die Ausländerbehörde Einsicht zeigt!
Der SBL sind mittlerweile die näheren Umstände der “Straftat” bekannt, wegen der am Mittwoch 3 seit fast 20 Jahren hier lebende Mitbürgerinnen und Mitbürger abgeschoben werden sollen. Wir können die Einzelheiten (wegen der Schutzes von Beteiligten) nicht veröffentlichen, wissen aber, dass die Zusammenhänge auch der Kreisverwaltung bekannt sind. Es besteht wirklich kein Zweifel, dass deswegen keine Abschiebung gerechtfertigt ist!!!

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Der Prophet gilt nichts im eigenen Lande!

By admin at 1:54 am on Saturday, January 23, 2010

Das kann man wohl auch von dem Psychiater und “Abschiebegutachter” Dr. M. behaupten; denn die fachlichen Fähigkeiten des 78jährigen sind in seinem Heimatkreis nicht mehr gefragt. Laut unseren Informationen erstellt der in Weinheim ansässige und dort „einschlägig bekannte“ ehemalige Gefängnispsychiater Dr. M. im Rhein-Neckar-Kreis seit mindestens 5 Jahren keine Gutachten mehr; denn seine Gutachten gelten dort als sehr umstritten. Seine fachliche Kompetenz ist schon häufig angezweifelt worden. Es heißt, mehrere Organisationen wie “pro asyl Frankfurt” und “Kein Mensch ist illegal” aus Hanau würden Material gegen Dr. M. sammeln. Aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt ist zu ersehen, dass das Gericht von der Qualität der Gutachten des Arztes offenbar nicht überzeugt war. Es stellte u.a. fest, er habe nicht darlegen können, “dass er sich bei der Überprüfung der Klägerin im Hinblick auf das Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung an den entsprechenden Standards für ärztliche psychotherapeutische Stellungnahmen orientiert hatte“. Außerdem sei “er nicht mit der gebotenen Unabhängigkeit an die Begutachtung der Klägerin herangegangen.” So die Informationen, die die Sauerländer Bürgerliste aus dem Rhein-Neckar-Kreis erreichten.

Eine gänzlich andere Einschätzung der fachlichen Qualitäten des Dr. M. hat offenbar die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises. Der HSK bedient sich seit 5 Jahren(!!) immer wieder der Dienste des 78jährigen Arztes aus Weinheim und zwar dann, wenn es darum geht, die Reisefähigkeit von abzuschiebenden Asylbewerbern zu attestieren. Und das HSK-Ausländeramt ist voll des Lobes über die Leistungen des Dr. M.

Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte aus aktuellem Anlass vor einigen Wochen zu den Ungereimtheiten um Dr. M. eine schriftliche Anfrage an die Kreisverwaltung. Hier die Fragen der SBL und die zum Teil nebulösen Antworten des HSK-Ausländeramts:

Frage der SBL: Warum geht der HSK offenbar im Gegensatz zum Ausländeramt im Rhein-Neckar-Kreis davon aus, dass Dr. M. über die fachliche Qualifikation und den neuesten Wissenstand für psychiatrische Gutachten in Abschiebefällen verfügt?

Antwort des HSK: In Baden-Württemberg sind für die Durchführung von Abschiebungen der abgelehnten Asylbewerber –einschließlich der Überprüfung der Reisefähigkeit- nicht die örtlichen Ausländerbehörden sondern die Regierungspräsidien zuständig. Bisher 4, nunmehr zentral das Regierungspräsidium in Karlsruhe. Lt. telefonischer Rücksprache mit dem Referatsleiter der Ausländerbehörde des Rhein-Neckar-Kreises, Herrn Bayer, vom 10.01.2010 ist Herr M. dort gar nicht bekannt; auch kann dort keine Aussage zur fachlichen Qualifikation des Gutachters gemacht werden.
Herr Dr. M. ist Facharzt für Neurologie und Psychiatrie sowie Psychotherapie.
Die Überwachung der Berufsausübung von Ärzten obliegt den Ärztekammern als übertragene hoheitliche Aufgabe. Die Befähigung zur Berufsausübung muss deshalb von der zuständigen Kammer überprüft und beurteilt werden. Die zuständige Ärztekammer hat nach hiesigen Erkenntnissen die Qualifikation des Dr. M. bislang nicht bezweifelt.

Frage der SBL: Warum bedient sich der HSK im Falle von psychiatrischen Gutachten bei Abschiebefällen nicht der Fachärzte, die von der Landesärztekammer bzw. dem Innenministerium für diese Aufgabe vorgeschlagen werden?

Antwort des HSK: Die Fachärzte sind weder von der Ärztekammer noch vom Innenministerium für diese Aufgabe vorgeschlagen worden. Die Gutachterliste der nordrhein-westfälischen Ärztekammern ist den Ausländerbehörden informatorisch übermittelt worden und hat bewusst keinen abschließenden Charakter, da maßgebend für die Personenauswahl die konkreten Fallumstände sein müssen. Unter anderem spielen die fachliche Qualifikation und die Verfügbarkeit eines Gutachters eine wichtige Rolle.
In verschiedenen verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurden die Aussagekraft der Gutachten von Ärzten, die auf der übermittelten Liste stehen, in Zweifel gezogen. Allein in vier Verfahren in denen der Hochsauerlandkreis beteiligt war, hat sich das Verwaltungsgericht Arnsberg und tlw. auch das Oberverwaltungsgericht Münster ausdrücklich auf die fachliche Einschätzung des Dr. M. gestützt und gerade nicht auf die gegensätzlichen Gutachter der übermittelten Listen.

Frage der SBL: In wie vielen Fällen war Dr. M. für den Hochsauerlandkreis tätig?

Antwort des HSK: Von 2005 bis 2009 war Dr. M. in acht Fällen für den HSK tätig.

Frage der SBL: Wie häufig reiste Dr. M. zur Ausübung seiner Tätigkeit in den Hochsauerlandkreis?

Antwort des HSK: In den 5 Jahren reiste er etwa 15 mal zur Ausübung seiner Tätigkeit in den Hochsauerlandkreis. Soweit organisatorisch möglich, wurden Untersuchungstermine zusammengefasst.

Frage der SBL: Wie viele Treffen führt Herr Dr. M. mit den zu Begutachtenden durch, bevor er ein Gutachten erstellt?

Antwort des HSK: Das ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig; es wurden von einem bis zu drei Termine durchgeführt.

Frage der SBL: Welche Honorar- und Reisekosten entstanden dem HSK insgesamt durch die Gutachten des Psychiaters aus Weinheim?

Antwort des HSK: Dem Hochsauerlandkreis entstanden keine Kosten; die Aufwendungen trägt das Land.

Frage der SBL: In welchen Fällen (Name und Zahl der betroffenen Personen, Ziel des Abschiebefluges) entschied der Gutachter, dass die Klienten abgeschoben werden dürfen?

Antwort des HSK: Der Gutachter prüft die Reisefähigkeit, er entscheidet nicht darüber, dass Klienten abgeschoben werden dürfen. Diese Entscheidung obliegt den zuständigen Behörden und den Verwaltungsgerichten.

Nun fragt sich die SBL: Warum hat der Rhein-Neckar-Kreis einen solch anerkannten und hoch qualifizierten Facharzt in den Hochsauerlandkreis “abgeschoben”? Immerhin benötigt er mindestens 6 Stunden Fahrtzeit je Reise in den HSK. Es kann sich bei dem Mann doch wohl nur um eine Persönlichkeit handeln, die als Prophet im eigenen Land nichts gilt!? Oder? So scheint es dann auch kein Wunder zu sein, dass dieser Facharzt für die Einsätze im HSK fast jederzeit verfügbar ist…

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Das neue Jahr beginnt wie das alte endete!?

By admin at 7:44 pm on Thursday, January 14, 2010

In einem offenen Brief an alle Kreistagsabgeordneten kritisiert Kreistagsabgeordneter Walter Niggemann (FDP), dass Kreistagsmitglied Herr Reinhard Loos (SBL) eine Anfrage zum Thema “Wiederholte Bestellung des Gutachters Dr. H. M. durch die HSK-Ausländerbehörde” an den Landrat stellt. Da das Schreiben des Kreistagsabgeordneten Niggemann tief in die *demokratische Seele* des FDP-Kreistagsabgeordneten blicken läßt, dokumentieren wir es hier:

Zitat Niggemann:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
Sehr geehrte Damen und Herren des Kreistages,

zuerst einmal alles Gute zum neuen Jahr, das so wieder beginnt wie das alte geendet hat.
Der Kollege Reinhard Loss beschäftigt wieder alle mit seinen Ausländerproblemen.
Bei der Namensfindung “SBL” hat er wohl etwas tiefgestapelt.
Der Name “Sauerländer Bürger Liste” ist wohl nicht angebracht, da er sich seit dem letzten halben Jahr nicht um die Sauerländer und deren Probleme gekümmert hat, sondern ausschließlich nur um Ausländerprobleme.
Seine Einmannabordnung im Kreistag sollt sich besser “ABL”  = “Ausländer
Bürger Liste” nennen.

Es hätte zunächst einmal völlig ausgereicht, wenn diese Anfrage nur an die zuständige Fachabteilung gestellt worden wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Niggemann”

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Warum arbeitet ein 78jähriger Abschiebegutachter aus Weinheim im Auftrag des HSK?

By admin at 12:17 am on Friday, January 8, 2010

Mehr als 6 Stunden dauert laut www.google.de/maps die Reise von Weinheim nach Meschede und zurück. Da muss es schon sehr gewichtige Gründe geben, damit sich jemand auf diese lange Reise begibt.

Anfang Januar richtete das Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) eine Anfrage zur wiederholten Bestellung des Gutachters Dr. H. M. durch die HSK-Ausländerbehörde an den Landrat.

Der Hintergrund:

“HSK setzt auf umstrittenen 78-jährigen Nervenarzt – Mit der wiederholten Bestellung eines umstrittenen Gutachters sorgt das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises erneut für landesweit negative Schlagzeilen. Gedeckt wird die Entscheidung, diesen von Kritikern als Abschiebe-Gutachter” bezeichneten Mann zu beschäftigen, von der Behördenleitung des HSK….”, so schrieb der Redakteur Heinz Krischer am 04.12.2009. Der Artikel löste im Internetportal DerWesten wie in den Tageszeitungen eine Vielzahl von Kommentaren und Leserzuschriften aus.

Auch der SBL ist es nicht verständlich, dass sich die HSK-Ausländerbehörde bei Abschiebeverfahren wiederholt eines Gutachters aus Weinheim bedient hat. Lt. unseren Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis erstellt der in Weinheim ansässige und dort einschlägig bekannte ehemalige Gefängnispsychiater Dr. M. im Rhein-Neckar-Kreis seit mindestens 5 Jahren keine Gutachten mehr; denn auch in seinem Heimatkreis gelten seine Gutachten als sehr umstritten.

Seine fachliche Kompetenz ist schon häufig angezweifelt worden. Mehrere Organisationen wie “pro asyl Frankfurt” und “Kein Mensch ist illegal” aus Hanau sammeln Material gegen Dr. M.. Das Verwaltungsgericht Darmstadt ist von der Qualität der Gutachten des Arztes offenbar auch nicht überzeugt. Es stellte u.a. fest, er habe nicht darlegen können, “dass er sich bei der Überprüfung der Klägerin im Hinblick auf das Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung an den entsprechenden Standards für ärztliche psychotherapeutische Stellungnahmen orientiert hatte”. Außerdem sei “er nicht mit der gebotenen Unabhängigkeit an die Begutachtung der Klägerin herangegangen.” “Vielmehr zog er allein aufgrund der Vorgeschichte vorschnell den Schluss, er wisse aufgrund der Vorgeschichte, wo die Probleme der Klägerin lägen.” Das Gericht habe nicht den Eindruck gewinnen können, dass er sich mit dem Einzelschicksal der Klägerin tatsächlich auseinander gesetzt hatte.
Dass es so viel Kritik von verschiedenen Seiten an der Arbeitsweise des Dr. M. gibt, muss Gründe haben, meint Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste und fragt den Landrat:

Warum geht der HSK offenbar im Gegensatz zum Ausländeramt im Rhein-Neckar-Kreis davon aus, dass Dr. M. über die fachliche Qualifikation und den neuesten Wissenstand für psychiatrische Gutachten in Abschiebefällen verfügt?

Warum bedient sich der HSK im Falle von psychiatrischen Gutachten bei Abschiebefällen nicht der Fachärzte die von der Landesärztekammer bzw. dem Innenministerium für diese Aufgabe vorgeschlagen werden?

In wie vielen Fällen war Dr. M. für den Hochsauerlandkreis tätig?

Wie häufig reiste Dr. M. zur Ausübung seiner Tätigkeit in den Hochsauerlandkreis?

Wie viele Treffen führt Herr Dr. M. mit den zu Begutachtenden durch, bevor er ein Gutachten erstellt?

Welche Honorar- und Reisekosten entstanden dem HSK insgesamt durch die Gutachten des Psychiaters aus Weinheim?

In welchen Fällen (Name und Zahl der betroffenen Personen, Ziel des Abschiebefluges) entschied der Gutachter, dass die Klienten abgeschoben werden dürfen?

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Bergstraße meets Sauerland – oder Warum das HSK-Ausländeramt eine Vorliebe für einen alten Herrn aus Weinheim hat

By admin at 1:54 pm on Friday, December 11, 2009

„Marktplatz-Initiative veranstaltet an drei Adventswochenenden den Weinheimer Weihnachtsmarkt – und stimmt schon freitags ein.“ So steht`s auf der Homepage der Stadt Weinheim an der Bergstraße. Beim Anblick des dazugehörigen Fotos vom adventlich beleuchteten Markplatz unter dem Vollmondabendhimmel verspüre ich unwillkürlich den Wunsch, am nächsten Wochenende nach Weinheim zu reisen. Weiter geht`s im Text: „Die einzigartige Atmosphäre auf dem geneigten Historischen Marktplatz unterhalb von Schloss und St. Laurentius-Kirche, unter den beiden Burgen, lockt in jedem Jahr Scharen von Besuchern aus der gesamten Region an.“ Da muss ja was los sein! Besucher aus der Region – und vielleicht auch Besucher aus Nürnberg, Düsseldor, Meschede oder Arnsberg?

Vielleicht sind unter den zahlreichen Weihnachtsmarktbummlern auch ehemalige Bürgerkriegsflüchtlinge aus Pristina oder Sarajewo oder sogar Menschen aus Afghanistan!? Vielleicht staunen ihre Kinder genauso über die weihnachtliche Lichter- und Süßigkeitenpracht wie Dennis und Marie? Vielleicht fanden ihre Eltern einen verständnisvollen Gutachter, als es um ihr Asylrecht und somit um Sein oder Nichtsein ging!?

Vom Sauerland aus können wir das nicht beurteilen. Doch wir haben gehört, dass im Rhein-Neckar-Kreis die Abschiebegutachten nicht mehr der in Weinheim ansässige und dort einschlägig bekannte ehemalige Gefängnispsychiater Dr. M. macht. Seit mindestens fünf Jahren ist der 78jährige in seinem Heimatkreis nicht mehr in Amt und Würden. Seine Gutachten gelten als sehr umstritten. Es heißt, er sei sehr obrigkeitshörig, und seine fachliche Kompetenz sei schon häufig angezweifelt worden. Was das Verwaltungsgericht Darmstadt von seiner Tätigkeit hält, ist hier nachzulesen.
Vielleicht setzt die für Weinheim zuständige Ausländerbehörde in Abschiebefragen jetzt geeignetere und unabhängig urteilende Psychiater ein? Vielleicht ist deshalb in den letzten Jahren in Weinheim und Umgebung dem ein oder anderen Asylbewerber sein persönliches Abschiebetrauma erspart geblieben?

Über die Tätigkeiten und die fachlichen Fähigkeiten des Dr. M. aus Weinheim hört und liest man wenig Schmeichelhaftes. Nichts desto trotz fand der alte Herr ein berufliches Betätigungsfeld im Hochsauerlandkreis. Im Auftrag der HSK-Ausländerbehörde begutachtete er in den letzten Jahren acht Mal Patienten, die abgeschoben werden sollten. In sieben Fällen ließ er lt. Zeitungsberichten Menschen ausfliegen. Siehe
http://www.derwesten.de/staedte/arnsberg/HSK-setzt-auf-umstrittenen-78-jaehrigen-Nervenarzt-id2205731.html#commentstraumatisierte

Acht Mal müsste demnach der alte Herr den weiten Weg von der Bergstraße ins Sauerland für eine Begutachtung angetreten sein!? Oder diagnostizierte er aus der Ferne? Und wenn er reiste, wie lange dauerte dann sein Aufenthalt? Denn normalerweise sind für solche Gutachten nach den einschlägigen Standards mindestens drei Sitzungen mit dem Patienten erforderlich.

Die Grünen Sundern kritisieren, dass der auch bei Gerichten umstrittene Psychiater im aktuellen Fall der Sunderaner Familie Khudinyan im Einsatz sei. Daraufhin stellte die Grüne Ratsfraktion einen Antrag für die Stadtratssitzung am 17.12. mit dem Wortlaut, der Rat der Stadt Sundern solle den Hochsauerlandkreis auffordern, im Falle von psychologischen Gutachten bei Abschiebefällen, Fachärzte zu nehmen, die für die Begutachtung geeignet sind. Siehe
http://www.gruene-sundern.de/?p=491

Wir von der SBL fragen uns, warum der Mann nicht in Weinheim seinen Ruhestand genießt? Da scheint es doch ganz schön zu sein!

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Liefert Gutachter Gefälligkeitsgutachten?

By admin at 10:00 pm on Friday, December 4, 2009

Abschiebung
HSK setzt auf umstrittenen 78-jährigen Nervenarzt

Arnsberg, 04.12.2009, Heinz Krischer, 6 Kommentare, Trackback-URL
aus Westfaelische Rundschau
[http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/arnsberg/2009/12/4/news-142484612/detail.html]

Hochsauerlandkreis. Mit der wiederholten Bestellung eines umstrittenen Gutachters sorgt das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises erneut für landesweit negative Schlagzeilen.

Gedeckt wird die Entscheidung, diesen von Kritikern als „Abschiebe-Gutachter” bezeichneten Mann zu beschäftigen, von der Behördenleitung des HSK.

Dr. Heinrich M. ist 78 Jahre alt. Der Nervenarzt aus der Nähe von Mannheim ist trotz des hohen Alters ein viel beschäftigter Mann. „Die Anfragen reißen nicht ab”, sagt er im Gespräch mit der WR.

Gutachter bei Abschiebungen
Dr. M. kommt zum Einsatz, wenn Ausländer abgeschoben werden sollen und die Ausländerbehörde — wie die des HSK in Meschede beispielsweise — prüfen muss, ob aus gesundheitlicher Sicht etwas gegen die Ausreise spricht.

Das ist nicht einfach zu beurteilen. Denn manch ein Betroffener sieht möglicherweise in der Vorspiegelung eines schweren Traumas die letzte Chance, seine Abschiebung zu verhindern. Doch die Kriterien sind streng: Nur wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, der Ausländer, der abgeschoben werden soll, sich also tatsächlich vor Angst umbringen könnte, dann wird die Abschiebung ausgesetzt.

Gericht hält ihn für nicht unabhängig
Um das zu prüfen werden Fachleute gebraucht. Ob aber der gern vom HSK genommene Gutachter Dr. M. die notwendigen Kenntnisse hat, ist fraglich. Bundesweit steht der hochbetagte Nervenarzt in der Kritik. Ein Gericht hält ihn für nicht unabhängig, angesehene Fachleute vermissen notwendiges Spezialwissen und haben den Eindruck, der 78-jährige Nervenarzt verwende für seine „veralteten Diagnosen” Literatur aus den sechziger Jahren.

Doch all die Kritik an Dr. M. ficht den Hochsauerlandkreis nicht an. Acht Mal hat man ihn in den vergangenen Jahren den weiten Weg von Mannheim bis ins Sauerland antreten lassen, um Patienten zu begutachten, die abgeschoben werden sollten. Sieben Mal ließ er traumatisierte Patienten ausfliegen.

Dabei gäbe es durchaus näherliegende und fachlich versierte Alternativen zu Dr. M. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat Ausländerämtern eine Liste an die Hand gegeben, auf der Fachärzte verzeichnet sind, die für solche Gutachten geeignet sind. Ähnliche Listen gibt es auch von den Landesärztekammern. Dr. M. steht nicht auf einer einzigen dieser Listen, die man durchaus als Empfehlung sehen kann.

HSK wehrt sich gegen Vorwürfe
Doch gegen diese Einschätzung wehrt sich der HSK vehement. „Die Liste ist keine Empfehlung und dient lediglich der Unterrichtung”, unterstreicht Ausländeramts-Chefin Hohmann immer wieder. Eine Ärzte-Liste aus dem Ministerium — genauso wertvoll wie ein Eintrag in den Gelben Seiten?

Dass das HSK-Ausländeramt den umstrittenen Gutachter Dr. M. einsetzt und sich nicht auf die Mediziner auf den Ärztelisten verlässt, ist jedenfalls kein Zufall — sondern so gewollt und findet Zustimmung bei der Behördenleitung. „Wir schätzen seine fachliche Kompetenz und zeitliche Verfügbarkeit”, sagt Fachbereichsleiterin Anja Menne, „wir haben kein Interesse daran, kranke Ausländer abzuschieben. Wir möchten ein objektives Gutachten, bei dem ein vernünftiges Ergebnis am Ende steht.” Drei Gerichtsentscheidungen hätten Gutachten von Dr. M. bestätigt und bislang seien seine Einschätzungen auch immer zutreffend gewesen.

Will sagen: Noch hat sich keiner der von Dr. M. zur Ausreise frei gegebenen Ausländer nach der Abschiebung umgebracht.

Hintergrund
Landesweit berichten Medien, so u.a. das WDR-Fernsehen, über den Fall des David Khudinyan und seiner Familie, die in Sundern leben. Auch die WR berichtete schon vor einigen Wochen über die geplante Abschiebung, nachdem die evangelische Kirche dringend an den Kreis appelliert hatte, den suizidgefährdeten Mann und seine Familie nicht auszuweisen.
Auch im Fall Khudinyan war Dr. M. der Gutachter — er sah keine Abschiebehindernisse in der Krankheit des Mannes begründet. Im Gegenteil: „Viele Kranke reagieren bei einem Ortswechsel, in einer anderen Umgebung auch positiv…”, schreibt Dr. M.
In diesem Jahr wurden von der Ausländerbehörde des HSK 29 Personen abgeschoben — etwas weniger als sonst wegen der Bleiberechtsregelung.
Derzeit gibt es 146 Personen im Hochsauerlandkreis, die schon seit vielen Jahren in Deutschland leben und, wenn sie sich selbst unterhalten können, gemäß der Bleiberechtsregelung dauerhaft hier bleiben dürfen.”

Siehe auch: Dr. M.’s “veraltete Diagnosen”

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Was lange währt wird endlich gut!

By admin at 11:57 am on Tuesday, November 10, 2009

Heute kam der lang ersehnte Bescheid: Im August 2008 hatte Matthias Schulte- Huermann eine Petition für eine im Raum Sundern- Arnsberg lebende Familie eingereicht, die vor der Abschiebung stand. Die Familie mit 2 Kindern lebte ursprünglich in Sundern und war dann nach Arnsberg gezogen. Ihr komplettes Familienumfeld lebt ebenfalls hier, die Familie hatte noch nie Sozialhilfe oder sonstige staatliche Unterstützung erhalten und der Vater arbeitet seit Jahrzehnten in einer Sunderner Firma. Die Ängste der Familie können nun ein Ende haben. Die Präsidentin des Landtages NRW empfiehlt dem Bürgermeister der Stadt Arnsberg Herrn D. und seiner Famlie eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Wir bedanken uns – auch und vor allem im Namen der Familie -bei allen die uns dabei geholfen haben, dass das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

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“Wieder einmal droht einer Flüchtlingsfamilie aus unserer Mitte aus unverständlichen Gründen Abschiebung und Tod”

By admin at 11:52 pm on Saturday, November 7, 2009

Aus dem Offenen Brief von Superintendent Kuschnik an den Hochsauerlandkreis (s. auch unseren Beitrag “Evangelische Kirche befürchtet neues Flüchtlingsdrama im HSK“):

Im Februar 2009 hatte Ruth Nickel in einem Gutachten festgestellt, dass beide psychischen Störungen eine engmaschige psychiatrische Betreuung erfordern. Dies ist im Heimatland nicht zu garantieren. Ruth Nickel ist von der Psychotherapeutenkammer NRW als Sachverständige in asylrechtlichen Verfahren anerkannt.

Der Ausländerbehörde reichte dieses Gutachten nicht. Deshalb hat sie ein neues Gutachten bei einem Psychiater bestellt. Der Ruf dieses “Mediziners” ist gerichtsaktenkundig. Er steht auch nicht auf der vom Innenministerium empfohlenen Gutachterliste.
Warum beauftragt unsere Ausländerbehörde für unsere Steuergelder diesen Mann, dem ein Gericht bestätigt hat, dass es ihm an der notwendigen Unabhängigkeit mangele? Geht es um Gefälligkeitsgutachten?

Wieder sollen Menschen in eine lebensbedrohende Zukunft abgeschoben werden.
Wieder nimmt man die Angst eines Menschen nicht ernst.
Wieder stehe ich fassungslos vor soviel Engstirnigkeit.

Selig sind, die da Leid tragen, denn sie sollen getröstet werden. Selig sind, die da hungert und dürstet nach Gerechtigkeit. Denn sie sollen satt werden.

Ich appelliere an Ihr Gerechtigkeitsgefühl: Sorgen Sie dafür, dass die Familie Khundinian hier in Ruhe und Sicherheit leben kann. Geben Sie ihr eine verlässliche Aufenthaltserlaubnis. Hier in Deutschland hat der Vater eine Chance wieder zu genesen. In Armenien ist das nicht zu gewährleisten. Garantieren Sie, dass der 18-jährige Sohn, der für die Mutter und die Geschwister das Rückgrat der Familie ist, bei seiner Familie bleiben darf. Eine ihm angebotene Lehrstelle musste er absagen, weil er keine Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Aber er ist bereit und fähig, sich hier in Deutschland zu integrieren und für die materielle Sicherheit seiner Familie zu arbeiten. Geben Sie dieser Familie eine Chance hier menschenwürdig zu überleben.

Mit besorgten und empörten Grüßen

Lothar Kuschnik, Superintendent des Kirchenkreises Arnsberg

Der gesamte Text des Offenen Briefes ist hier nachzulesen.

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Nimmt die Mehrheit im Kreistag das Thema Integration ernst?

By admin at 2:29 am on Saturday, November 7, 2009

Zum Schluß der heutigen Kreistagssitzung ging es um 3 Themen, die Flüchtlinge besonders betreffen.

Die Resolution der Sauerländer Bürgerliste, Kosovo-Roma nicht abzuschieben, fand im Kreistag keine Mehrheit. Alle CDU-, SPD- und FDP-Fraktionsmitglieder stimmten gegen die Resolution, sehen also keine besondere Gefährdungssituation für ethnische Minderheiten im Kosovo. Vier Grüne, zwei Linke und der SBL-Einzelkämpfer stimmten für die Resolution.

Der zweiten Resolution der SBL erging es etwas besser, scheiterte aber auch. Der Kreistag sollte sich einer vor einigen Tagen im Nachbarkreis Soest beschlossenen Resolution anschließen, in der eine Verlängerung der Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge gefordert wurde.
In diesem Fall sahen sämtliche CDU- und FDP-Mitglieder keine Notwendigkeit für diese Verlängerung, obwohl viele der Betroffenen wegen der diesjährigen Wirtschaftskrise die Voraussetzungen für einen dauerhafen Aufenthaltsstatus nicht erfüllen konnten. Anders bei SPD, Grüne, Linke und SBL, die allesamt für die Resolution votierten.

Das SBL-Kreistagsmitglied stellte dem Landrat ein paar Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Abschiebung einer armenischen Familie aus Sundern. Er wollte wissen, ob der offene Brief von Superintendent Kuschnik vom Landrat schon beantwortet sei und ob irgendetwas geplant sei, um der Familie zu helfen. Der Landrat verneinte und gab über die Familie keine Auskunft. Gefragt wurde auch, wieso sich das HSK-Ausländeramt in dem besagten Abschiebefall eines offenbar fragwürdigen (Gefälligkeits-)Gutachters aus Baden bedient hat, nachdem eine anerkannte Gutachterin dem Vater der Familie bescheinigt hatte, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig ist und in Deutschland behandelt werden muss. Die Fachbereichsleiterin antwortete sinngemäß, der Gutachter sei durchaus akzeptabel. Im übrigen habe der Kreis in Punkto Abschiebung keinen Spielraum.

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Evangelische Kirche befürchtet neues Flüchtlingsdrama im HSK

By admin at 4:48 pm on Thursday, November 5, 2009

Der Superintendent im Kirchenkreis Arnsberg befürchtet ein neues Flüchtlingsdrama im Hochsauerlandkreis. In einem offenen Brief appelliert Pfarrer Lothar Kuschnik an die Ausländerbehörde in Meschede, eine fünfköpfige armenische Familie nicht abzuschieben. Die Eltern und ihre drei Kinder leben seit vier Jahren in Sundern. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte einen Antrag auf Abschiebungsschutz abgelehnt. Der Familienvater ist psychisch krank und wird stationär behandelt. In Armenien drohten ihm Verfolgung, Haft und Folter, so Kuschnik.

(Quelle: wdr.de)

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CDU Minister Laschet fordert Amnestie für Illegale. SBL sagt: Endlich fordert jemand das Richtige!

By admin at 10:15 pm on Sunday, October 11, 2009

Düsseldorf – “Wir sind ein Auswanderungsland geworden, benehmen uns aber immer noch nach dem Motto: Das Boot ist voll”, kritisiert Armin Laschet, Integrationsminister von Nordrhein-Westfalen gegenüber dem SPIEGEL. Der Christdemokrat fordert eine gezielte Einwanderungspolitik und ein Bleiberecht für gut integrierte Kinder und Jugendliche, auch wenn deren Eltern illegal nach Deutschland gekommen sind.

Im vergangenen Jahr hatten erstmals mehr Menschen Deutschland verlassen als zugewandert sind – das Minus lag bei etwa 56.000.

“Wir können es uns allein aus demografischen Gründen nicht mehr leisten, solche jungen Menschen zu verlieren”, sagt Laschet und nennt als Beispiel den Fall eines Armeniers, der kurz nach seinem 18. Geburtstag während der laufenden Abschlussprüfungen aus Westfalen abgeschoben wurde. “Er war Klassenbester, perfekt integriert. Hier muss auf das Potential geachtet werden, nicht auf starre Rechtstitel.”

Ende des Jahres läuft die befristete Bleiberechtsänderung aus. Ohne Verlängerung oder grundsätzliche Änderungen wird es wohl zu weiteren Ausweisungen kommen. Laschet, der im Oktober den Vorsitz der Integrationsminister-Konferenz übernimmt, will nach der Bundestagswahl eine entsprechende Initiative starten.

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Nie wieder Krieg und Diktatur in Europa

By admin at 8:59 pm on Sunday, October 11, 2009

Nach der leichten Auseinandersetzung mit der Westfaelischen Rundschau (s.u.) hier nun auch der Wortlaut der von der WR Sundern ignorierten Rede des grünen Ratsvertreters Matthias Schulte- Huermann:

*Als der Bürgermeister von Sundern in der letzten Ratssitzung vortrug, dass er jemanden suche, der in der Partnerstadt Schirgiswalde (Sachsen)  eine kurze Rede halten wolle, wie er emotional den Mauerfall erlebt habe, hab ich mich ziemlich schnell gemeldet. Der Grund war der, dass ich politisch sozialisiert wurde in den 70ger und 80ger Jahren eine Zeit in der die Machtblöcke noch auf einander prallten, sich aber gleichzeitig aus der Bevölkerung (zunächst im Westen) eine Gegenbewegung gegen diesen ideologischen Starrezustand entwickelte. Ich erinnere mich noch gut an eine Fahrt nach Warschau ca. 1982 (es war ein Studentenaustausch). Wir fuhren damals die Transitstrecke durch die DDR: Als an der deutschdeutschen Staatsgrenze der DDR Grenzsoldat unser polnisches Visum in den Reisepässen sah, meinte er halb verächtlich, halb drohend: *Soso nach Polen wollt ihr. Da werdet ihr euch noch wundern.* Die Transitfahrt durch die DDR hatte in der Folge für uns was beklemmendes. Wir kamen uns vor wie im Gefängnis.
Ganz anders plötzlich der Grenzübertritt nach Polen: Schon am Verhalten der polnischen Grenzer wurde uns deutlich, dass wir in einem Staat gelandet waren der die Freiheit sucht. Wir kamen uns vor wie in einer anderen Welt. Es wurde für uns sichtbar, dass dieser Block der im Westen noch so monolithisch aussah lange nicht mehr der geschlossene Block war. Wenn wir in Warschau mit einem LinienBus, der an der sowjetischen Botschaft vorbeifuhr, saßen und die Gäste merkten das wir aus Westdeutschland kamen, war nicht so sehr das Thema die Zerstörung dieser Stadt durch die deutsche Wehrmacht und die Massakrieriung von Millionen Menschen durch deutsche Soldaten, nein viel deutlicher wurde das Freiheitsstreben der polnischen Menschen gegen das als *Besatzungsmacht* angesehen sowjetische Brudervolk.
Dies vorausgeschickt macht deutlich wie der Mauerfall von mir emotional empfunden wurde: Das Freiheitsstreben von 17 Millionen Menschen konnte auf Dauer nicht durch ein staatliches Willkürsystem einer Grenze mit Selbstschußautomaten und Mienenfeldern aufgehalten werden. (es ist mir noch heute unverständlich wie dieses ein Staat wie Nordkorea schafft). Und es wurde deutlich, dass damit endgültig besiegelt war, was die 50gr- 70ger Jahre in der Welt bestimmten: Eine Welt die immer am Abgrund eines atomaren Krieges stand: Hochgerüstete Blöcke bei denen wir nicht wussten, ob nicht irgendeiner der irrationalen Militärs auf welcher Seite auch immer den Finger am roten Knopf hat um Atomraketen zu starten und die Welt in Schutt und Asche zu legen.
Von daher war natürlich auch die Angst vorhanden: *Wie reagiert die Staatsmacht und das Militär darauf, dass das Volk seine Selbstbestimmung sucht.*
Doch der schon im Vorfeld bejubelte Gorbatschow und die sicherlich desolate und durch fiktive 5 Jahrespläne geschönte wirtschaftliche Situation liess auch der Führung der DDR keine andere Möglichkeit mehr als die Grenzen zu öffnen und dem Ruf *Wir sind das Volk* nachzugeben.
Das singen der Nationalhymne durch die Westdeutsche Führung an der Mauer hatte für mich mehr etwas reflexhaftes. Emotional vielleicht verständlich, aber als jemanden der nationalen Symbolen, zumindest dann, wenn sie in der Geschichte auch von ebensolchen Nationalen missbraucht wurden immer negativ gegenüberstand, konnte ich dem nicht viel abgewinnen. Es sollte aber wohl aus westdeutscher Sicht eindeutig symbolisiert werden, das die Öffnung der Grenze nur in die Wiedervereinigung führen kann.
Ich hätte es für ein besseres Symbol einer wirklichen Widervereinigung empfunden, wenn eine neue Hymne aus den Ruinen auferstanden wäre. Oder gar wenn die wiedervereinigte deutsche Nation einen Schritt weiter in die europäische Nation gegangen wäre und ein europäisches Lied geschaffen hätte: Einigkeit und Recht und Freiheit nicht nur für deutsche, sondern auch für die Menschen die unter dem Zusammenbrechen der Machtblöcke am stärksten gelitten haben, wie beispielsweise Menschen aus der Bürgerkriegsregion des ehemaligen Jugoslawien, dem Kosovo oder aus Montenegro.
Aber die Chance ist noch nicht vergeben: Ich denke, dass die Lehre aus dem Mauerfall ist alles daran zusetzen ein demokratisch legitimiertes Europa zu schaffen das den globalen Herausforderungen gewachsen ist und das sagt:
*Wir wollen nie wieder Krieg und Diktatur in Europa*

 

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