Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Landrat soll umgehende Rückkehr der Familie Rustemi ermöglichen!

By admin at 11:54 pm on Thursday, January 11, 2007

Presseerklärung der SBL vom 11.01.2006

Die Kreistagsfraktion der Sauerländer Bürgerliste (SBL) fordert den Landrat des HSK auf, die Familie Rustemi umgehend nach Marsberg zurückkehren zu lassen. Dort hatten die Mutter und ihre 5 Kinder seit 1993 gelebt, bis sie die Ausländerbehörde in der Nacht vom 05. auf den 06. Mai in den Kosovo abschob. Der Vater der Familie war Anfang 2006 wegen Mißhandlung seiner Kinder in mehr als 300 Fällen zu 9 Jahren Haft verurteilt worden und sitzt seitdem in einem deutschen Gefängnis. Die von den Mißhandlungen betroffenen Familienangehörigen wurden kurz nach ihren Aussagen abgeschoben. Sie mußten seitdem unter menschenunwürdigen Bedingungen (wie auch in mehreren Fernsehbeiträgen zu sehen war), unter ständiger Bedrohung durch die Verwandten des Vaters und ohne jede Chance zur Behandlung ihrer schweren traumatischen Erkrankungen im Kosovo hausen.

Dieser unfaßbare Vorgang führte dazu, daß der Petitionsausschuß des Landtags am 09. Januar in bemerkenswerter Einstimmigkeit forderte, der Familie Rustemi die Rückkehr zu ermöglichen. Jetzt ist der Landrat am Zug. Die SBL macht darauf aufmerksam, daß nicht nur der Familie erheblicher Schaden zugefügt wurde, sondern auch dem Image des HSK. Dieser Schaden würde noch viel größer werden, wenn – trotz der jetzt vorliegenden Entscheidung des Petitionsausschusses – der Landrat die Rückkehr der Familie immer noch verhindern wollte. Statt dessen ist es dringend notwendig, daß die Ausländerbehörde des HSK ihre Vorgehensweise in diesem Fall und in anderen Fällen überdenkt.

Einen besonderen Dank haben die Marsberger Familien und die evangelische Kirche verdient, die die Familie Rustemi nicht aufgegeben haben. Auf vielfältige Weise haben sie den Kontakt aufrecht erhalten, u.a. durch mehrere Besuchsreisen und diverse Hilfsaktionen.

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Kann Familie Rustemi zurück nach Marsberg?

By admin at 8:11 pm on Thursday, January 11, 2007

“Minister Gnadenlos”

Von Johannes Nitschmann

Der Petitionsausschuss des Düsseldorfer Landtags will die Abschiebung einer sechsköpfigen Flüchtlingsfamilie nach Serbien-Montenegro aus “humanitären Gründen” rückgängig machen. Doch Innenminister Wolf kann trotz des ungewöhnlichen Familiendramas keinen Härtefall erkennen.

“Ingo Wolf ist ein Minister Gnadenlos”, empörte sich die grüne Fraktionschefin im Düsseldorfer Landtag, Sylvia Löhrmann, am Donnerstag (11.01.07) über den nordrhein-westfälischen FDP-Innenminister. Zuvor hatte Wolf erklärt, dass die Abschiebung der sechsköpfigen Familie, die 1993 aus dem Kosovo ins sauerländische Marsberg geflüchtet war, rechtlich nicht zu beanstanden sei. Zwei Tage zuvor hatten alle vier Landtagsfraktionen des Petitionsausschusses in seltener Einstimmigkeit dafür votiert, der im Mai dieses Jahres abgeschobenen Flüchtlingsfamilie “aus humanitären Gründen” eine Rückkehr in die Bundesrepublik zu gestatten.

Unfassbares familiäres Gewaltdrama

Die Parlamentarier zeigten sich berührt von einem für sie unfassbaren familiären Gewaltdrama. “Es ist ein ganz besonders gelagerter Einzelfall”, erklärte die stellvertretende Petitionssausschuss-Vorsitzende Sigrid Beer (Grüne) gegenüber wdr.de. Anfang dieses Jahres war der 51-jährige Vater der Flüchtlingsfamilie vom Landgericht Arnsberg zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. In über 300 Einzelfällen waren ihm Misshandlungen und Vergewaltigungen an seinen sechs Kindern nachgewiesen worden. Einer der Kronzeugen war sein 20-jähriger Sohn, dem der angeklagte Vater noch im Gerichtssaal mit Blutrache gedroht hatte. Die übrigen Familienmitglieder sind nach den Erkenntnissen des Petitionsausschusses durch die Gewalttaten ihres Familienoberhaupts “schwer traumatisiert”.

Dennoch entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg, dass bei der Familie keinerlei Asylgründe vorlägen. Während der älteste Sohn danach untertauchte, wurden die 49-jährige Mutter und ihre restlichen fünf Kinder im Alter zwischen sechs und 18 Jahren am 6. Mai 2006 nach Serbien-Montenegro ausgeflogen.

Ausländerbehörde hatte Abschiebung verfügt

Für den Petitionsausschuss ist dies ein unfassbarer Vorgang. Obwohl die Parlamentarier bereits mit dem Fall befasst waren, hatte der Hochsauerlandkreis als zuständige Ausländerbehörde die Abschiebung der Flüchtlingsfamilie verfügt. “Wir sind nicht mal darüber informiert worden”, klagt die grüne Abgeordnete Beer. Auch Innenminister Wolf behandelt das Familiendrama geschäftsmäßig-kühl. “Die Handlungsweise der Ausländerbehörde entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Sie ist nicht zu beanstanden”, ließ Wolf die Parlamentarier diese Woche wissen.

Grüne kämpft für umgehendes Rückkehrrecht

Die grüne Fraktionschefin Löhrmann ist entrüstet über die “zutiefst unmenschliche Haltung” des Innenministers. “Nachdem die Kinder der Familie jahrelang sexuellem Missbrauch durch ihren Vater ausgesetzt waren, blendet Wolf jetzt aus, dass ihnen und ihrer Mutter in Serbien weiteres Leid bevor steht. Dort drohen ihnen Rache und Vergeltung durch den Familienclan des hier inhaftierten Vaters”, befürchtet Löhrmann. Zudem sei die “dringend notwendige gesundheitliche und psychologische Behandlung” der Familie derzeit in Serbien-Montenegro nicht gewährleistet. Deshalb kämpft die grüne Abgeordnete Beer gemeinsam mit ihren Abgeordnetenkollegen im Petitionsausschuss weiter für ein umgehendes Rückkehrrecht der Flüchtlingsfamilie nach Deutschland. “Noch sind nicht alle Türen zu”, urteilte Beer gegenüber WDR.de. Jetzt komme es darauf an, dass der Hochsauerlandkreis als zuständige Ausländerbehörde den Weg für eine Rückkehr frei mache. Die deutsche Botschaft in Serbien-Montenegro wolle der Flüchtlingsfamilie in diesem Falle entsprechende Einreis-Visa gewähren.
< http://www.wdr.de/themen/panorama/21/ abschiebung_fluechtlinge/index.jhtml?rubrikenstyle=panorama

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Staatsanwaltschaft kriminalisiert Integrationshilfe für kinderreiche ausländische Familie

By admin at 5:27 pm on Monday, December 18, 2006

Gegen den Sprecher der Kreistagsfraktion der Sauerländer Bürgerliste (SBL) hat die Staatsanwaltschaft Arnsberg ein überraschendes Verfahren eingeleitet (Az: 222 Js 84/06). Anlaß ist die Unterstützung bei der Anwendung eines Sozialgesetzes. Damit soll Reinhard Loos gegen das „Rechtsberatungsgesetz“ verstoßen haben, das die Rechtsberatung (fast) ausschließlich niedergelassenen Rechtsanwälten vorbehält.

Es handelte sich um Unterstützung in einer komplizierten Wohngeldangelegenheit, in der vor allem Berechnungen eine wichtige Rolle spielen. Eine ausländische Familie mit acht Kindern hatte Wohngeld beantragt. Trotz mehrerer Erwerbseinkommen hatte die Familie – wegen ihrer Größe – darauf einen Anspruch. Nun wurde ihr von der Wohngeldstelle vorgeworfen, sie hätte in den Jahren 2003 und 2004 zu hohe Wohngeldleistungen erhalten. Deswegen hatte sich die Familie an das Kreistagsmitglied der SBL gewandt, von dem sie schon öfters Unterstützung erhalten hatte.

Bei der Überprüfung der Bescheide stellte sich heraus, dass in den Berechnungen der Wohngeldstelle mehrere Umstände gar nicht oder falsch berücksichtigt worden waren. Dies war aber für die Betroffenen kaum erkennbar. Von der Wohngeldstelle erhielten sie u.a. einen 42seitigen (!) Bescheid, der auch für fast alle deutschen Familien unverständlich gewesen wäre. Für von solchen Bescheiden betroffene Familien ist es sehr wichtig, dass sie Hilfe im Bürokratiedschungel bekommen. Diese Hilfeleistung war erfolgreich, denn der ursprüngliche Bescheid der Wohngeldstelle wurde zugunsten der Familie geändert. Und die SBL betrachtet es selbstverständlich als ihre Aufgabe, nicht nur von Integration und Bürgernähe zu reden, sondern – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – konkret zu helfen.

Diese konkrete Integrationshilfe scheint jedoch der Staatsanwaltschaft nicht zu gefallen. Sie kramte ein Gesetz aus der hintersten Ecke, gegen das jeder aktive Kommunalpolitiker – egal welcher Fraktion er angehört – mehrfach pro Woche verstößt. Denn sehr viele Auskünfte an ratsuchende Bürgerinnen und Bürger enthalten selbstverständlich einen Bezug zu rechtlichen Regelungen. So ist es kein Wunder, dass das Rechtsberatungsgesetz bei kostenloser Unterstützung von Bedürftigen fast nie mehr angewandt wird. In diesem Fall scheint aber ein „besonderes Interesse“ an seiner Anwendung zu bestehen. Vielleicht genießen Mitglieder der Partei Bündnis90/Die Grünen eine besondere Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft?

Bei anderen Gelegenheiten haben Beteiligte übrigens den Eindruck gewonnen, dass die Staatsanwaltschaft erheblich weniger Engagement gezeigt hat. Dies betrifft z.B. die Anzeigen gegen die Verursacher des PFT-Skandals oder das Verfahren gegen einen Briloner Unternehmer, der im Verdacht steht, in den Jahren 1998 bis 2001 durch mehrfachen schweren Betrug 150 Mio. DM Schaden angerichtet zu haben.

Besonders pikant: Das Rechtsberatungsgesetz liegt „in den letzten Zügen“. Es wurde im Dezember 1935 von den Nazis erlassen und hatte damals das Ziel, Gewerkschaften und jüdische Anwälte aus der Rechtsberatung auszuschließen. Statt dessen erhielt die NSDAP Privilegien zur Rechtsberatung. Bereits am 23.08.2006 hat die Bundesregierung die völlige Aufhebung dieses alten Gesetzes und den Entwurf für ein neues „Rechtsdienstleistungsgesetz“ beschlossen. Am 30.11.2006 wurde es als Drucksache in den Bundestag eingebracht, nach vorheriger Beratung im Bundesrat. Laut diesem Gesetzentwurf soll künftig kostenfreie Rechtsberatung im Verwandten- und Bekanntenkreis zulässig sein, und z.B. darf dann jede Autowerkstatt für ihre Kunden Rechtsberatung als „Nebenleistung“ durchführen.

Die Staatsanwaltschaft scheint durch das von ihr betriebene Verfahren einem längst überholten, fast nie mehr angewandten und bald abgelösten Gesetz aus der Nazizeit noch einmal zu zweifelhafter Bedeutung verhelfen zu wollen. Ernsthafte Bemühungen um Integration sehen anders aus.

(Pressemitteilung der SBL vom 18.12.2006) 

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Die politische Bankrotterklärung – Wie eine Grüne Fraktion sich von Grüner Politik verabschiedet

By admin at 12:33 am on Saturday, October 28, 2006

Die Grüne Restfraktion hatte für die Kreistagssitzung am 28.10. einen sinnvollen Antrag zu einem wichtigen Thema gestellt. Dabei geht es um die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen. Das Land NRW hat eine Härtefallkommission (HK) eingerichtet, an die sich endgültig abgelehnte Asylbewerber wenden können. Die HK prüft die Anträge sehr genau und spricht in einigen wenigen Fällen eine Empfehlung an die Ausländerbehörden aus, den betreffenden Familien eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Kriterien sind u.a. lange Aufenthaltsdauer, sehr gute Integration und hier aufgewachsene Kinder. Normalerweise folgen die Ausländerbehörden solchen Empfehlungen der HK des Landes. Im HSK klappt das leider nicht. In dem Antrag der Grünen Fraktion ging es nun darum, daß auch der Landrat des HSK den Empfehlungen der HK ebenso wie denen des Petitionsausschusses folgen soll. Das ist ein Anliegen, das wir sehr gerne unterstützen.

Doch leider hatte die Grüne Fraktion ihren Antrag unglücklich formuliert. Danach sollte der Kreistag beschließen: “Die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises hat uneingeschränkt den positiven Empfehlungen
des Petitionsausschusses und der Härtefallkommission des Landes NRW Folge zu leisten.

Das wäre zwar wünschenswert, aber der Landrat reagierte genau so wie zu erwarten war. Er ließ in die Sitzungsvorlage reinschreiben, es handele sich bei Entscheidungen über den Aufenthalt von Ausländern um ein “Geschäft der laufenden Verwaltung”. Denn solche Angelegenheiten kämen häufig und regelmäßig vor. Für solche “Geschäfte” ist dann der Landrat nach der Kreisordnung des Landes NRW ganz allein zuständig. Das ist ihm sehr lieb, und dagegen läßt sich wenig machen. Jedenfalls schlug der Landrat vor, daß der Antrag “durch Geschäftsordnungsbeschluß von der Tagesordnung abgesetzt” werden sollte – also ohne jede inhaltliche Diskussion.
Da es sich aber um eine wichtige und dringende Angelegenheit handelt, wollte die SBL erreichen, daß dieses Anliegen doch vom Kreistag behandelt wird. Also stellte die SBL einen Änderungsantrag. Nur die ersten Worte sollten sich ändern: “Der Kreistag fordert den Landrat auf, uneingeschränkt den positiven Empfehlungen …” Alles andere einschließlich der Begründung sollte sich nicht ändern. Solch eine Aufforderung enthält zwar keine Verbindlichkeit, aber sie wäre ein eindeutiges Votum des Kreistags gewesen – allemal besser als die Absetzung von der Tagesordnung. In unserer Fassung konnte der Landrat die Abstimmung nicht mehr verhindern, denn Appelle an den Landrat kann der Kreistag selbstverständlich zu allen Themen beschließen, ohne daß der Landrat auf seine Verwaltungshoheit pochen kann.

Normalerweise hätte man jetzt von einer Grünen Fraktion aktive und engagierte Unterstützung erwarten können, denn so kam es doch noch zur Beratung ihres Anliegens – doch nichts geschah. Alle schwiegen. Es wurde noch merkwürdiger: Sogar bei der Abstimmung über das von ihr selbst eingebrachte Anliegen stimmte die Grüne Kreistagsfraktion nicht dafür. Das bedeutet im Klartext, daß die Grüne Kreistagsfraktion die Aufforderung an den Landrat, den Empfehlungen der Härtekommission des Landes NRW für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zu folgen, nicht unterstützt. Absurder geht’s nimmer…

Aber auch die CDU-Fraktion gab ein seltsames Bild ab. Ihr stellvertretender Vorsitzender Schulte fragte die SBL, ob wir denn glauben würden, daß der Kreistag mit Mehrheit den Landrat zu einem rechtswidrigen Handeln auffordern würde. Da hat der CDU-Sprecher leider gezeigt, daß er überhaupt keine Kenntnis von der Funktion der HK hat: Falls diese Kommission eine positive Empfehlung für das Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen ausspricht, kann niemand mehr die Ausländerbehörde zwingen, eine andere Entscheidung zu treffen. Die Ausländerbehörde bewegt sich dann also stets in der Rechtmäßigkeit. Das gilt völlig unabhängig davon, ob die Innenminister der Länder demnächst eine Bleiberechtsregelung beschließen oder nicht. Bei diesem “Bewußtsein” war es dann kein Wunder mehr, daß die CDU bei der Abstimmung über die Aufforderung dagegen stimmte.

Bei der SPD war es allerdings auch nicht viel besser: Sie stimmte zur Hälfte gegen den Antrag, die andere Hälfte enthielt sich.

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Innenministerkonferenz November

By Matthias at 2:39 pm on Saturday, October 7, 2006

In der Vergangenheit hat sich die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises wiederholt als Hardliner herausgestellt. Insbesondere die frühmorgendliche Abschiebung von Familien mit mehren Kindern die langjährig bei uns integriert waren hat erheblichen Unmut hervorgerufen. Vor allem die Kinder sind teilweise in der Situation, dass sie bei uns aufgewachsen sind, dass Deutsch ihre Muttersprache ist und dass das Sauerland ihre Heimat geworden ist. Eine vernünftige Bleiberechtsregelung ist bisher am Wiederstand der Länder Niedersachsen und Bayern gescheitert.

In der letzten Woche fand in Gespräch der Kreistagsfraktionen mit dem Staatssekretär im Innenministerium Karl- Peter Brendel statt. Er betonte dabei, dass er davon ausgehe, dass die nunmehr Mitte November stattfindende Innenministerkonferenz endlich zu einer vernünftige Bleiberechtsregelung kommen würde.

Fürdie Fraktion *Sauerländer Bürgerliste* unverständlich lehnte er allerdings im Vorgriff einer solchen Regelung einen Abschiebestopp ab. Wir sind der Meinung, dass der Hochsauerlandkreis endlich zu einer humanitären Politik in dieser Fragestellung kommen muß und die Abschiebung von Familien die bei uns integriert sind sofort stoppen sollte.

msh

 

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