Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Erleichterte Zugänge zu einer Berufsausbildung und zur Aufenthaltserlaubnis

By adminRL at 8:52 am on Saturday, August 8, 2015

Am 01.08.2015 ist das “Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung” vom 27.07.2015 (teilweise) in Kraft getreten. Besonders relevant sind die darin enthaltenen Neufassungen der §§ 25a, 25b und 60a Aufenthaltsgesetzes .

“Einem jugendlichen oder heranwachsenden geduldeten Ausländer soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn
1. er sich seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhält,
2. er im Bundesgebiet in der Regel seit vier Jahren erfolgreich eine Schule besucht oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben hat,
3. der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt wird,
4. es gewährleistet erscheint, dass er sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann und
5. keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ausländer sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt.”

“Einem geduldeten Ausländer soll … eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat. Dies setzt regelmäßig voraus, dass der Ausländer
1. sich seit mindestens acht Jahren oder, falls er zusammen mit einem minderjährigen ledigen Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt, seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten hat,
2. sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt,
3. seinen Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit sichert oder bei der Betrachtung der bisherigen Schul-, Ausbildungs-, Einkommens- sowie der familiären Lebenssituation zu erwarten ist, dass er seinen Lebensunterhalt im Sinne von § 2 Absatz 3 sichern wird, wobei der Bezug von Wohngeld unschädlich ist,
4. über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse im Sinne des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt und
5. bei Kindern im schulpflichtigen Alter deren tatsächlichen Schulbesuch nachweist.

Ein vorübergehender Bezug von Sozialleistungen ist für die Lebensunterhaltssicherung in der Regel unschädlich bei
1. Studierenden an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule sowie Auszubildenden in anerkannten Lehrberufen oder in staatlich geförderten
Berufsvorbereitungsmaßnahmen,
2. Familien mit minderjährigen Kindern, die vorübergehend auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind,
3. Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, denen eine Arbeitsaufnahme nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht zumutbar ist oder
4. Ausländern, die pflegebedürftige nahe Angehörige pflegen.”

“Einem Ausländer kann eine Duldung erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Dringende persönliche Gründe … können insbesondere vorliegen, wenn der Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland vor Vollendung des 21. Lebensjahres aufnimmt oder aufgenommen hat und nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29a des Asylverfahrensgesetzes stammt. In den Fällen nach Satz 4 kann die Duldung für die Aufnahme einer Berufsausbildung für ein Jahr erteilt werden. Die Duldung soll in den Fällen nach Satz 4 für jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn die Berufsausbildung noch fortdauert und in einem angemessenen Zeitraum mit ihrem Abschluss zu rechnen ist.“
Als angeblich sichere Herkunftsländer nach § 29a AsylVfG gelten die EU sowie Bosnien und Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und Serbien.

Wir werden aufmerksam beobachten, wie das Ausländeramt des HSK mit diesen neuen gesetzlichen Regelungen umgeht. Bei der Änderung des Bestimmungen zur Reisefreiheit, die bereits zu Anfang des Jahres in Kraft getreten sind, hat die Umsetzung im Kreishaus in Meschede mehr als ein halbes Jahr gedauert…

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Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge und Asylbewerber wurde neu geregelt, aber …

By adminRL at 7:48 pm on Thursday, August 6, 2015

Ende letzten Jahres sind einige Erleichterungen für Flüchtlinge und Asylsuchende in Kraft getreten. Der Arbeitsmarktzugang wurde neu geregelt. Die Wartefrist für die Arbeitserlaubnis verkürzt sich für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung von bisher neun bzw. zwölf Monaten auf die ersten drei Monate des Aufenthalts. Für beide Gruppen besteht aber in vielen Fällen weiterhin ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, was bedeutet, dass der Betreffende für die Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde – mit Hilfe eines vom potentiellen Arbeitgeber ausgefüllten Vordrucks – beantragen muss. Die Ausländerbehörde holt dann die Zustimmung der Agentur für Arbeit (ZAV in Duisburg) ein.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch Flüchtlingen und Asylbewerber/innen gestattet, ein Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen. Für eine Reihe von Tätigkeiten benötigen sie auch in den ersten drei Monaten keine Zustimmung der Arbeitsverwaltung. Darunter fallen z.B. eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, ein Praktikum, das zum Studium oder zu einer schulischen Ausbildung gehört oder im Rahmen eines von der EU geförderten Programmes stattfindet (das kann also auch ein Praktikum sein, das als Vorpraktikum vor einer angestrebten Ausbildung stattfindet und zu dieser Ausbildung gehört) und die Teilnahme an einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst oder anderen gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten.

Bestimmte Tätigkeiten im vorwiegend karitativen oder religiösen Bereich (z.B. bei der Caritas und Diakonie) gelten rechtlich nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (§ 30 BeschV i.V.m. § 14 Abs. 1 Ziffer 2 BeschV), so dass auch hierfür keine Zustimmung der Arbeitsverwaltung benötigt wird.

In diesem Zusammenhang schickte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) dem Hochsauerlandkreis am 3. März 2015 eine schriftliche Anfrage mit 7 Fragen. Die Kreisverwaltung antwortete darauf per Schreiben vom 22. April 2015 mit insgesamt 4 Sätzen. Die Fragen der SBL sowie die „Antworten“ des HSK dokumentieren wir hier und jetzt. Los geht`s!

Frage 1: Trifft es zu, dass das Ausländeramt des HSK auf Fragen von Bürgern die Auskunft erteilt hat, dass in jedem Fall – also auch bei einem Praktikum – das Beschäftigungsverhältnis eines Flüchtlings mit einem Vordruck beim Ausländeramt zu beantragen ist und das Auslän-deramt dann die Genehmigung bei der Arbeitsverwaltung in Duisburg einholen muss?
Antwort des HSK: —– (Siehe Beantwortung der Frage 5!)

Frage 2: Falls Ja, wie lässt sich diese Auskunft damit vereinbaren, dass es eine Reihe von Tätigkeiten gibt, für die Asylbewerber/innen auch in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts keine Zustimmung der Arbeitsverwaltung benötigen, z.B. bei Aufnahme eines Praktikums im Rahmen eines Studiums oder einer schulischen Ausbildung?
Antwort des HSK: —– (Siehe Beantwortung der Frage 5!)

Frage 3: Falls Ja, wie lässt sich diese Auskunft damit vereinbaren, dass bestimmte Tätigkeiten rechtlich nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (§ 30 BeschV i.V.m. § 14 Abs. 1 Ziffer 2 BeschV) gelten, so dass auch hierfür keine Zustimmung der Arbeitsverwaltung benötigt wird?
Antwort des HSK: —– (Siehe Beantwortung der Frage 5!)

Frage 4: Trifft es zu, dass Ihre Behörde auf Fragen von Bürgern die Auskunft erteilt hat, der Bearbeitungszeitraum bei der Arbeitsverwaltung in Duisburg für die Erteilung von Zustimmungen zu Arbeitsverhältnissen von Flüchtlingen betrage etwa 4 Wochen?
Antwort des HSK: —– (Siehe Beantwortung der Frage 5!)

Frage 5: Falls Ja, wie lässt sich diese Auskunft damit vereinbaren, dass die Arbeitsverwaltung für die Erteilung der Zustimmung nur 2 Wochen Zeit hat? (§ 36 Abs. 2 BeschV: „Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung gilt als erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit der zuständigen Stelle nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung der Zustimmungsanfrage mitteilt, dass die übermittelten Informationen für die Entscheidung über die Zustimmung nicht ausreichen oder dass der Arbeitgeber die erforderlichen Auskünfte nicht oder nicht rechtzeitig erteilt hat.“)
Antwort des HSK: „Die Antworten auf Fragen von Bürgern orientieren sich — unter Zugrundelegung der gesetzlichen Vorgaben — immer am jeweiligen Einzelfall.
Mir liegen keine Informationen zu den von Ihnen dargestellten Konstellationen vor, zumal die Anfragen in der Regel telefonisch erfolgen.“

Frage 6: Wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende im Bereich des Kreisausländeramts absolvieren Ihres Wissens derzeit ein Praktikum im Rahmen einer schulischen Ausbildung, eines Studiums oder einer Berufsausbildung oder gehen einer Tätigkeit und im karitativen oder kirchlichen Bereich nach oder sind in einem Sozialen Dienst tätig?
Antwort des HSK: „Diese Sachverhalte werden statistisch nicht erhoben, so dass hierzu keine Aussage getroffen werden kann.“

Frage 7: Wurden Ihnen auch nicht genehmigungspflichtige Anträge auf Erteilung von Arbeitserlaubnissen vorgelegt?
Wenn ja, wie sind Sie mit ihnen verfahren?
Antwort des HSK: „Diese Sachverhalte werden statistisch nicht erhoben, so dass hierzu keine Aussage getroffen werden kann.“

Nicht anders erging es der Kreistagsfraktion der Grünen. Ihr Fraktionssprecher hatte am 9. März 2015 beim Landrat – unter Hinweis auf die SBL-Anfrage – nachgefragt: „Wie viele Personen (Wohnort und Arbeitgeber?) haben solche Anträge gestellt, für die, laut Gesetz, keine Arbeitserlaubnis vorgeschrieben ist?“

Als Antwort dazu schrieb der HSK (mit Datum vom 20. April 2015) 2 Sätze: “Sehr geehrter Herr Vollmer, ergänzend zu den Fragen der „Sauerländer Bürgerliste” vom 03.03.2015 baten Sie um Mitteilung, wie viele Personen (Wohnort und Arbeitgeber) Anträge gestellt haben, für die, laut Gesetz, keine Arbeitserlaubnis vorgeschrieben ist.
Leider kann ich hierzu keine verlässliche Aussage treffen, da diese Anträge statistisch nicht erhoben werden.“

Resümee: Gesetzlich wurde der Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge und Asylbewerber neu geregelt. Praktisch weiß darüber anscheinend bei der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises niemand was Genaues!?

Zum 01.08.2015 sind durch das “Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung” vom 27.07.2015 weitere Erleichterungen in Kraft getreten. Darüber werden wir in einem weiteren Beitrag in dieser Woche berichten.

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“Gesundheitsgutachten” für die Kreisausländerbehörde: Die Antwort war dürftig … Die SBL fragt noch einmal ….

By adminRL at 11:05 pm on Friday, July 24, 2015

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bedankte sich zunächst beim Land-rat und seinen Mitarbeiter/innen für die am 07.07.2015 versandte Antwort auf die Anfrage der SBL/FW vom 07.04.2015 und schrieb weiter: “Trotz der Bearbeitungszeit von exakt einem Vierteljahr sind einige Antworten jedoch etwas dürftig ausgefallen.“
Wir berichteten. Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=5937
und
http://sbl-fraktion.de/?p=5682

Darum bat die SBL-Fraktion den Landrat noch einmal um die konkrete Beantwortung von diesen 13 Fragen:
1. Wie viele Menschen wurden im letzten und im laufenden Jahr bis heute von der Kreisausländerbehörde „abgeschoben“?
2. Wie viele Menschen hat die Kreisausländerbehördee von einer “freiwilligen” Ausreise “überzeugt”?
3. Bei wie vielen Abschiebungen kamen ärztliche und/oder psychologische Gutach-ter/Gutachterinnen zum Einsatz?
4. Wie viele dieser Gutachter sind nicht im HSK ansässig bzw. praktizieren hier ansonsten nicht?
5. Über welche Qualifikationen müssen die ärztlichen bzw. psychologischen Gutachter/innen verfügen und in welcher Form weisen sie ihre Befähigung sowie ihre laufenden Fortbildungen Ihrer Behörde nach?
6. Wiesen und weisen ausnahmslos sämtliche Ärzte/Ärztinnen und Sachverständige, deren sich der HSK in Abschiebefällen bedient, die entsprechenden Qualifikationen nach? Wie genau überprüft der HSK diese Angaben?
7. Wie genau dokumentiert die HSK-Ausländerbehörde die gutachterlichen Empfehlungen in Abschiebefällen, die laut Ihren Angaben „Bestandteil des ausländerrechtlichen Vorganges sind“?
Was genau haben wir uns unter Ihrer abstrakten Angabe „Bestandteil des ausländerrechtlichen Vorganges“ vorzustellen?
8. In welcher Höhe (von … bis) belaufen sich die Honorare für diese Art ärztlicher Gutachten?
9. Der „Gewahrsamsarzt“ und Gutachter L.R. (Rainer Lerche) soll für Berliner Behörden in den letzten 30 Jahren rund 50.000 Gutachten erstellt und damit mehre Millionen Euro verdient haben. War der Gutachter L.R. (Rainer Lerche) auch im Auftrag des Hochsauerlandkreises tätig?
Und ist der ebenfalls umstrittene Gutachter und Arzt Michael K. hier zum Einsatz gekommen?
10. Wie hoch war die Zahl der gutachterlichen „Begleitungen“ bei Abschiebungen im Jahr 2014 und im laufenden Jahr?
11. Wie häufig ist im letzten und in diesem Jahr bei Abzuschiebenden durch Gutach-ter/Sachverständige „Reisefähigkeit“ attestiert worden?
12. Wie viele der von der HSK-Ausländerbehörde veranlassten Abschiebungen wurden im Nachhinein von einem Gericht als rechtswidrig angesehen (bezogen auf den Zeitraum 2010 bis heute)?
13. Wie viele und welche Statistiken erhebt die HSK-Ausländerbehörde? (Bitte um detail-lierte Angaben!)

Siehe: http://www.linksfraktion-berlin.de/nc/parlament/anfragen/detail/kategorie/hakan-tas/zurueck/anfragen-1/artikel/abschiebungen-leicht-gemacht-dubioser-gutachter-im-auftrag-von-polizei-und-auslaenderbehoerde/
und
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/InnSichO/protokoll/iso17-061-wp.pdf

Wir werden noch einmal darüber berichten ….

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“Faktencheck Ausländeramt” ?

By adminRL at 9:35 am on Thursday, July 9, 2015

Flüchtlinge vor den Toren von Meschede
In der ehemaligen im Wald gelegenen Jugendherberge „Haus Dortmund“, einige Kilometer entfernt von Meschede, wurde vor wenigen Tagen vom Land NRW eine Unterkunft für rund 140 Flüchtlinge eingerichtet. Die Menschen sollen nicht lange dort bleiben. Laut Medienberichten werden sie von hier aus auf die andere Städte und Gemeinden in NRW verteilt.

Artikel in der WP
Die Westfalenpost nahm die Neuankömmlinge im „Haus Dortmund“ offenbar zum Anlass, der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises einige Fragen zum Thema „Asyl“ zu stellen. Daraus wurde dann dieser Artikel (zu dem noch einiges zu sagen wäre):
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/hoffnung-auf-asyl-vielfach-aussichtslos-id10843213.html

Anfrage der SBL/FW; hier die „Vorrede“
Auch die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellt immer mal wieder Fragen an das Ausländeramt, wie z.B. am 17. Februar 2015 zur Einführung einer Krankenkassenkarte für Flüchtlinge und Asylbewerber und diese vom 7. April 2015 zu Gesundheitsgutachten für die Kreisausländerbehörde:

„Immer wieder berichten Medien über von Ausländerbehörden beauftragte Gutachter, die fragwürdige Gesundheitsgutachten über Asylbewerber erstellt haben sollen.
So sendete beispielsweise am 31.03.2015 das ARD-Fernsehmagazin Fakt einen Beitrag über einen Arzt, der vorwiegend in Berlin in mehreren tausend Abschiebefällen Gefälligkeitsgutachten für die Ausländerbehörden erstellt haben soll, und das ohne eine entsprechende Qualifikation. Den Namen dieses „Gutachters“ gab das Fernsehmagazin mit „Rainer Lerche“ (angeblich wohnhaft in Kassel) an. Nach Recherchen des Fernsehsenders ist der Arzt derzeit nicht auffindbar.
Im Jahr 2012 sah sich nach einer ZDF-Reportage (Report-Mainz) die Ausländerbehörde des Rheinisch Bergischen Kreises mit dem Vorwurf, die Behörde bediene sich „medizinischer Gefälligkeitsgutachten“, konfrontiert. In der Reportage soll dargestellt worden sein, dass erhebliche Zweifel an der Befähigung des ärztlichen Gutachters Michael K. bestehen. Er arbeite als Arzt im Rettungsdienst. Nachforschungen hätten ergeben, dass dieser Arzt verschiedenen Ausländerbehörden und der Polizei bundesweit seinen „Service“ anbiete, wobei so ein Vorgehen aber wohl kein Einzelfall sei.
Auch Ihre Ausländerbehörde bestellte über einen längeren Zeitraum wiederholt einen umstrittenen Nervenarzt aus Weinheim als Gutachter. Die fachliche Kompetenz des ehemaligen Gefängnispsychiaters Dr. M. war zu dem Zeitpunkt (2009/2010) in seinem Heimatkreis schon lange umstritten. Dort durfte er schon seit vielen Jahren keine Gutachten mehr erstellen. Obwohl diese Tatsache allgemein bekannt war, bediente sich der HSK längere Zeit der Dienste des damals 78jährigen Arztes aus dem Rhein-Neckar-Kreis.“

Anfrage der SBL/FW; hier die Fragen
„Wir bitten Sie daher zu beantworten:
1. Nach welchen Kriterien wählt der die HSK-Ausländerbehörde Gutachter aus, die im jeweiligen Einzelfall überprüfen, ob „Vollstreckungshindernisse“ bestehen?
2. Wie viele externe ärztliche Begutachtungen wurden seit Januar 2010 bis heute vor geplanten Abschiebungen durchgeführt? Wie viele Gutachten sind derzeit anhängig?
3. Wurden in diesem Zeitraum auch Gutachten durch das Kreisgesundheitsamt erstellt? Wenn ja, wie viele?
4. Wie genau berücksichtigt Ihre Behörde die besonderen Gegebenheiten, die bei Abschiebevorhaben von Schwangeren, Kranken und ggf. von Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu beachten sind?
5. Wie dokumentiert die HSK-Ausländerbehörde die gutachterlichen Empfehlungen in Abschiebefällen?
6. In wie vielen Fällen in den letzten 5 Jahren sprach sich der Gutachter/die Gutachterin gegen die Durchführung der Abschiebung aus und aus welchen Gründen?
7. Wurden und werden die vom HSK beauftragten Gutachter in Petitionsverfahren akzeptiert? Wenn nein, in wie vielen Fällen bestand in den letzten 5 Jahren keine Ak-zeptanz seitens des Petitionsausschusses?
8. Bieten sogenannten Abschiebegutachter dem HSK ihre Dienste offensiv an? Wenn ja, wie und welche? Oder sucht die Ausländerbehörde ihrerseits nach geeigneten Gutachtern? Wenn ja, wie?
9. Welche und wie viele verschiedene Gutachter wurden seit Beginn des Jahres 2010 bis heute vom HSK eingesetzt? Über welche Qualifikation verfügen sie? Wie genau weisen sie Ihrer Behörde ihre Befähigung nach?
10. Waren bzw. sind unter den von der HSK-Ausländerbehörde beauftragten Gutachtern auch die Ärzte Rainer Lerche und Michael K., über den „Report-Mainz“ 2012 berichtete, oder andere umstrittene Ärzte?
11. Welches Honorar/welche Kostenpauschale erhält ein externer ärztlicher „Abschiebegutachter“ vom Kreisausländeramt (Stundensatz und Gesamthonorar je Gutachten)?
12. Wie hoch sind die Ausgaben, die dem HSK seit Januar 2010 bis heute für sogenannte Abschiebegutachten entstanden sind?“
Antwort des HSK; hier die „Vorrede der SBL“
Leider antwortete die Kreisausländerbehörde der SBL/FW nicht so prompt und ausgiebig wie dem Redakteur der Westfalenpost.
Fakt ist, das Ausländeramt ließ die laut Kreisordnung vorgegebene Frist von 2 Wochen (ohne Angabe von Gründen) deutlich verstreichen. Etwa 3 Monate wartete die SBL/FW auf das Antwortschreiben (das auf den 3. Juli datiert ist und bei den Fraktionen am 7. Juli per Mail ankam).
Fakt ist, dass von den 12 Fragen kaum eine wirklich beantwortet wurde. Zu vier Fragestellungen (z.B. zu externen ärztlichen Begutachtungen) heißt es, darüber würde keine gesonderte Statistik erhoben. Die anderen Antworten sind u.E. unkonkret.
Aber sehen Sie selbst:

Antwort des HSK; hier die „Antworten“

„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Gesundheitsgutachten für die Kreisausländerbehörde vom 07.04.2015

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Fragen beantworte ich nachstehend wie folgt:

1. Nach welchen Kriterien wählt der die HSK-Ausländerbehörde Gutachter aus, die im jeweiligen Einzelfall überprüfen, ob „Vollstreckungshindernisse” bestehen?
Die Auswahl des Arztes, der für eine Prüfung beauftragt werden soll, erfolgt unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Untersuchungen und der konkreten Einzelfallumstände und geltenden Erlasslage.

2. Wie viele externe ärztliche Begutachten wurden seit Januar 2010 bis heute vor geplanten Abschiebungen durchgeführt? Wie viele Gutachten sind derzeit anhängig?

3. Wurden in diesem Zeitraum auch Gutachten durch das Kreisgesundheitsamt erstellt?
Wenn ja, wie viele?
Zu diesen Fragestellungen werden keine gesonderten Statistiken geführt.

4. Wie genau berücksichtigt Ihre Behörde die besonderen Gegebenheiten, die bei Abschiebevorhaben von Schwangeren, Kranken und ggf. von Kindern und unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen zu beachten sind?
Siehe Antwort zu Frage 1.

5. Wie dokumentiert die HSK-Ausländerbehörde die gutachterlichen Empfehlungen in Abschiebefällen?
Sie sind Bestandteil des ausländerrechtlichen Vorganges.

6. In wie vielen Fällen in den letzten 5 Jahren sprach sich der Gutachter/die Gutachte-rin gegen die Durchführung der Abschiebung aus und aus welchen Gründen?
Zu dieser Fragestellung wird keine gesonderte Statistik geführt.

7. Wurden und werden die vom HSK beauftragten Gutachter in Petitionsverfahren akzeptiert?
Wenn nein, in wie vielen Fällen bestand in den letzten 5 Jahren keine Akzeptanz seitens des Petitionsausschusses?
Die vom HSK beauftragten Gutachter wurden und werden akzeptiert.

8. Bieten sogenannten Abschiebegutachter dem HSK ihre Dienste offensiv an? Wenn ja, wie und welche?
Offensive Angebote bestimmter Gutachter gibt es nicht.
Oder sucht die Ausländerbehörde ihrerseits nach geeigneten Gutachtern? Wenn ja, wie?
Siehe Antwort zu Frage 1.

9. Welche und wie viele verschiedene Gutachter wurden seit Beginn des Jahres 2010 bis heute vom HSK eingesetzt?
Zu dieser Fragestellung wird keine gesonderte Statistik geführt.
Über welche Qualifikation verfügen sie? Wie genau weisen sie Ihrer Behörde ihre Befähigung nach?
Die Ärzte verfügen über die für den jeweiligen Einzelfall erforderliche Qualifikation und sind von der Ärztekammer zugelassen.

10. Waren bzw sind unter den von der HSK-Ausländerbehörde beauftragten Gutach-ternauch die Ärzte Rainer Lerche und Michael K., über den „Report-Mainz” 2012 be-richtete, oder andere umstrittene Ärzte?
Mir ist der Bericht „Report-Mainz” 2012 nicht bekannt.
Von der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises werden keine Ärzte beauftragt, an deren fachlicher und gutachterlicher Qualifikation berechtigte Zweifel bestünden.

11. Welches Honorar/welche Kostenpauschale erhält ein externer ärztlicher „Abschiebegutachter”
vom Kreisausländeramt (Stundensatz und Gesamthonorar je Gutachten)?
Dies ist immer von den Besonderheiten des Einzelfalles und dem Umfang der Begutachtung abhängig.

12. Wie hoch sind die Ausgaben, die dem HSK seit Januar 2010 bis heute für soge-nannte Abschiebegutachten entstanden sind?
Zu dieser Fragestellung wird keine gesonderte Statistik geführt.“

Resümee der SBL/FW
Der Sauerländer Bürgerliste ist ja durchaus bewusst, dass die Behörden bei der aktuellen Flüchtlingslage alle Hände voll zu tun haben. Es ist auch nur ein Gerücht, dass die SBL-Fraktion Anfragen schreibt, um die Verwaltung zu „ärgern“. (Diese Behauptung stellen ja immer mal wieder gerne Mitglieder der größten Kreistagsfraktion bei öffentlichen Sitzungen auf.)
Fakt ist, die SBL/FW befürchtet, dass die Behörden in nicht wenigen Fällen vom Schreibtisch aus nach „Schema F“ über Schicksal, Leben und Tod entscheiden und Familien auseinan-derdividieren. Dazu bedienen sich manche Ausländerämter offenbar mitunter „hilfsbereiter“ medizinische Gutachter. Solch ein „Abschiebegutachter“ war bekanntermaßen vor einigen Jahren auch im Hochsauerlandkreis tätig.
Wie ist das heute? Werden die Flüchtlingsströme jetzt auch wieder mit Hilfe von zweifelhaften Gutachtern in die rückwärtige Richtung gelenkt? Warum will uns das HSK-Ausländeramt dazu nichts sagen?

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Podiumsdiskussion am 4. Mai: „Migranten im Sauerland in Gesellschaft und Politik“

By adminRL at 11:02 pm on Sunday, April 26, 2015

In welchem Maße sind die Migrantinnen und Migranten im Sauerland in Gesellschaft und Politik eingebunden? Diese Frage möchten am Montag dem 4. Mai ab 19.00 Uhr im Großen Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede 5 Fachleute zusammen mit hoffentlich zahlreichen Gästen erörtern. So vielfältig wie die Menschen im Sauerland, so bunt und unterschiedlich sind auch die fünf Podiumsteilnehmer.

Den ersten Part übernimmt Wilfried Oertel, der Autor der Dokumentation „Vielfalt Meschede“. Der ehemalige Studentenpfarrer ging 2011 der Frage nach, ob und wie Migrantinnen und Migranten und die zahlreichen unterschiedlichen Religionsgemeinschaften das Leben in Meschede bereichern? Wilfried Oertel besuchte für seine Recherchen eine Reihe von Menschen, Vereinen, Institutionen und Kirchengemeinden und führte zahlreiche Interviews, u.a. auch mit der türkisch-islamische Gemeinde (DITIB).

Die DITIB-Gemeinde Meschede schrieb 2010 Geschichte. Mit Gülay Kahraman wurde erstmals in Deutschland eine Frau zur Vorsitzenden eines Moschee-Vereins gewählt. Gülay Kahraman konnte ebenfalls als Podiumsgast gewonnen werden. Gemeinsam mit dem Dialogbeauftragten der türkisch-islamischen Gemeinde Meschede, Dr. Ahmet Arslan, berichtet sie über Geschichte, Gegenwart und Zukunftspläne ihres Vereins, über Erfolge und Misserfolge, z.B. auch über den wiederholt gescheiterten Versuch, ein Mitglied der islamischen Gemeinden des Hochsauerlandkreises als Sachkundigen Bürger in den Kreisjugendhilfeausschuss aufzunehmen.

Der nächste Referent, Kreistagsmitglied und Demographie-Fachmann Reinhard Loos aus Brilon, stellt anschließend anhand neuester Zahlen und Daten dar, wie sehr nach aktuellen Prognosen der zu erwartendende Bevölkerungsrückgang den Hochsauerlandkreis treffen wird. Denn der HSK verzeichnet neben dem Geburtenrückgang auch eine negative Wanderungsbewegung. Es ziehen also mehr Menschen weg als zu. Umso wichtiger dürfte also für unsere Region der Zuzug von Menschen aus dem Ausland und die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen sein.

Wie Integration gelingen kann, dafür steht und darüber spricht der letzte Podiumsgast, Gönül Eglence. Die junge Frau ist Mitglied im Landesvorstand der Grünen und in ihrer Heimatstadt Essen Sachkundige Bürgerin im Kulturausschuss, Ansprechpartnerin für Frauenpolitik, Kultur und Teilhabe und Oberbürgermeister-Kandidatin 2015 von B`90/Die Grünen. Gönül Eglence möchte bei der Podiumsveranstaltung u.a. darstellen, dass Gruppierungen wie AfD und Pegida in erster Linie menschenfeindlich und nicht „nur“ islamfeindlich sind.

Der Moderator der Veranstaltung am 4. Mai im Kreishaus in Meschede ist das SBL-Kreistagsmitglied und ehemaliges Stadtratsmitglied Stefan Rabe aus Medebach.

Die Podiumsgäste und die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) laden alle Interessierten herzlich zu einer hoffentlich lebhaften Debatte ins Kreishaus in Meschede ein! Bitte vormerken: Montag 4. Mai, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede! Bitte mischen Sie sich ein!

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Gefälligkeitsgutachten bei Abschiebungen?

By adminRL at 11:50 pm on Tuesday, April 7, 2015

Seit Jahren berichten Medien immer wieder über von Ausländerbehörden beauftragte Gutachter, die fragwürdige Gesundheitsgutachten über Asylbewerber erstellt haben sollen. Diese dubiosen Gutachten dienen dann als “fachliche” Grundlage für Abschiebungen.

2015 – Aktuelle Reportage im Fernsehmagazin „Fakt“
So sendete beispielsweise am 31.03.2015 das ARD-Fernsehmagazin Fakt einen Beitrag über einen Arzt, der vorwiegend in Berlin in mehreren tausend Abschiebefällen Gefälligkeitsgutachten für die Ausländerbehörden erstellt haben soll, und das ohne eine entsprechende Qualifikation. Den Namen dieses „Gutachters“ gab das Fernsehmagazin mit „Rainer Lerche“ (angeblich wohnhaft in Kassel) an. Nach Recherchen des Fernsehsenders ist der Arzt derzeit nicht auffindbar.

2012 – Bericht von „Report Mainz“
Im Jahr 2012 sah sich nach einer ZDF-Reportage (Report-Mainz) die Ausländerbehörde des Rheinisch Bergischen Kreises mit dem Vorwurf, die Behörde bediene sich „medizinischer Gefälligkeitsgutachten“, konfrontiert. In der Reportage soll dargestellt worden sein, dass erhebliche Zweifel an der Befähigung des ärztlichen Gutachters Michael K. bestehen. Er arbeite als Arzt im Rettungsdienst. Nachforschungen hätten ergeben, dass dieser Arzt verschiedenen Ausländerbehörden und der Polizei bundesweit seinen „Service“ anbiete, wobei so ein Vorgehen aber wohl kein Einzelfall sei.

2009/2010 – Berichte über umstrittenen „Abschiebegutachter“ im HSK
Auch die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises bestellte über einen längeren Zeitraum wiederholt einen umstrittenen Nervenarzt aus Weinheim als Gutachter. Die fachliche Kompetenz des ehemaligen Gefängnispsychiaters Dr. M. war zu dem Zeitpunkt (2009/2010) in seinem Heimatkreis schon lange umstritten. Dort durfte er schon seit vielen Jahren keine Gutachten mehr erstellen. Obwohl diese Tatsache allgemein bekannt war, bediente sich der Hochsauerlandkreis längere Zeit der Dienste des damals 78jährigen Arztes aus dem Rhein-Neckar-Kreis.

April 2015 – Anfrage der Sauerländer Bürgerliste
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bat daher den Landrat des Hochsauerlandkreises, Dr. Karl Schneider, am 7. April 2015 um die Beantwortung dieser 12 Fragen:

1. Nach welchen Kriterien wählt der die HSK-Ausländerbehörde Gutachter aus, die im jeweiligen Einzelfall überprüfen, ob „Vollstreckungshindernisse“ bestehen?
2. Wie viele externe ärztliche Begutachten wurden seit Januar 2010 bis heute vor geplanten Abschiebungen durchgeführt? Wie viele Gutachten sind derzeit anhängig?
3. Wurden in diesem Zeitraum auch Gutachten durch das Kreisgesundheitsamt erstellt? Wenn ja, wie viele?
4. Wie genau berücksichtigt Ihre Behörde die besonderen Gegebenheiten, die bei Abschiebevorhaben von Schwangeren, Kranken und ggf. von Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu beachten sind?
5. Wie dokumentiert die HSK-Ausländerbehörde die gutachterlichen Empfehlungen in Abschiebefällen?
6. In wie vielen Fällen in den letzten 5 Jahren sprach sich der Gutachter/die Gutachterin gegen die Durchführung der Abschiebung aus und aus welchen Gründen?
7. Wurden und werden die vom HSK beauftragten Gutachter in Petitionsverfahren akzeptiert? Wenn nein, in wie vielen Fällen bestand in den letzten 5 Jahren keine Akzeptanz seitens des Petitionsausschusses?
8. Bieten sogenannten Abschiebegutachter dem HSK ihre Dienste offensiv an? Wenn ja, wie und welche? Oder sucht die Ausländerbehörde ihrerseits nach geeigneten Gutachtern? Wenn ja, wie?
9. Welche und wie viele verschiedene Gutachter wurden seit Beginn des Jahres 2010 bis heute vom HSK eingesetzt? Über welche Qualifikation verfügen sie? Wie genau weisen sie Ihrer Behörde ihre Befähigung nach?
10. Waren bzw. sind unter den von der HSK-Ausländerbehörde beauftragten Gutachtern auch die Ärzte Rainer Lerche und Michael K., über den „Report-Mainz“ 2012 berichtete, oder andere umstrittene Ärzte?
11. Welches Honorar/welche Kostenpauschale erhält ein externer ärztlicher „Abschiebegutachter“ vom Kreisausländeramt (Stundensatz und Gesamthonorar je Gutachten)?
12. Wie hoch sind die Ausgaben, die dem HSK seit Januar 2010 bis heute für sogenannte Abschiebegutachten entstanden sind?

Sobald die Antwort des Hochsauerlandkreises vorliegt werden wir sie veröffentlichen.

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Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern wurde erleichtert. Wie klappt das im HSK?

By adminRL at 2:18 pm on Tuesday, March 10, 2015

Neue Regelung seit November 2014
Ende letzten Jahres sind einige Erleichterungen für Flüchtlinge und Asylsuchende in Kraft getreten. Der Arbeitsmarktzugang wurde neu geregelt. Die Wartefrist für die Arbeitserlaubnis verkürzt sich für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung von bisher neun bzw. zwölf Monaten auf die ersten drei Monate des Aufenthalts. Für beide Gruppen besteht aber in vielen Fällen weiterhin ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, was bedeutet, dass der Betreffende für die Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde – mit Hilfe eines vom potentiellen Arbeitgeber ausgefüllten Vordrucks – beantragen muss. Die Ausländerbehörde holt dann die Zustimmung der Agentur für Arbeit (ZAV in Duisburg) ein.
Die baldige Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen hilft allen: Den Flüchtlingen selbst, weil sie eine sinnvolle Betätigung ausüben und sich schneller integrieren können, und den öffentlichen Kassen, weil weniger oder keine Unterstützung mehr gezahlt werden muss.

Zustimmung der Arbeitsverwaltung nicht immer erforderlich
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch Flüchtlingen und Asylbewerber/innen gestattet, ein Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen. Für eine Reihe von Tätigkeiten benötigen sie auch in den ersten drei Monaten keine Zustimmung der Arbeitsverwaltung. Darunter fallen z.B. eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, ein Praktikum, das zum Studium oder zu einer schulischen Ausbildung gehört oder im Rahmen eines von der EU geförderten Programmes stattfindet (das kann also auch ein Praktikum sein, das als Vorpraktikum vor einer angestrebten Ausbildung stattfindet und zu dieser Ausbildung gehört) und die Teilnahme an einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst oder anderen gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten.
Bestimmte Tätigkeiten im vorwiegend karitativen oder religiösen Bereich (z.B. bei der Caritas und Diakonie) gelten rechtlich nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (§ 30 BeschV i.V.m. § 14 Abs. 1 Ziffer 2 BeschV), so dass auch hierfür keine Zustimmung der Arbeitsverwaltung benötigt wird.

Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)
In diesem Zusammenhang bat die SBL-Fraktion den Landrat am 03.03.2015 um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Trifft es zu, dass das Ausländeramt des HSK auf Fragen von Bürgern die Auskunft erteilt hat, dass in jedem Fall – also auch bei einem Praktikum – das Beschäftigungsverhältnis eines Flüchtlings mit einem Vordruck beim Ausländeramt zu beantragen ist und das Ausländeramt dann die Genehmigung bei der Arbeitsverwaltung in Duisburg einholen muss?
2. Falls Ja, wie lässt sich diese Auskunft damit vereinbaren, dass es eine Reihe von Tätigkeiten gibt, für die Asylbewerber/innen auch in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts keine Zustimmung der Arbeitsverwaltung benötigen, z.B. bei Aufnahme eines Praktikums im Rahmen eines Studiums oder einer schulischen Ausbildung?
3. Falls Ja, wie lässt sich diese Auskunft damit vereinbaren, dass bestimmte Tätigkeiten rechtlich nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (§ 30 BeschV i.V.m. § 14 Abs. 1 Ziffer 2 BeschV) gelten, so dass auch hierfür keine Zustimmung der Arbeitsverwaltung benötigt wird?
4. Trifft es zu, dass Ihre Behörde auf Fragen von Bürgern die Auskunft erteilt hat, der Bearbeitungszeitraum bei der Arbeitsverwaltung in Duisburg für die Erteilung von Zustimmungen zu Arbeitsverhältnissen von Flüchtlingen betrage etwa 4 Wochen?
5. Falls Ja, wie lässt sich diese Auskunft damit vereinbaren, dass die Arbeitsverwaltung für die Er-teilung der Zustimmung nur 2 Wochen Zeit hat? (§ 36 Abs. 2 BeschV: „Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung gilt als erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit der zuständigen Stelle nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung der Zustimmungsanfrage mitteilt, dass die übermittelten Informationen für die Entscheidung über die Zustimmung nicht ausreichen oder dass der Arbeitgeber die erforderlichen Auskünfte nicht oder nicht rechtzeitig erteilt hat.“)
6. Wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende im Bereich des Kreisausländeramts absolvieren Ihres Wissens derzeit ein Praktikum im Rahmen einer schulischen Ausbildung, eines Studiums oder einer Berufsausbildung oder gehen einer Tätigkeit und im karitativen oder kirchlichen Bereich nach oder sind in einem Sozialen Dienst tätig?
7. Wurden Ihnen auch nicht genehmigungspflichtige Anträge auf Erteilung von Arbeitserlaubnissen vorgelegt?
Wenn ja, wie sind Sie mit ihnen verfahren?

Sobald die Antwort aus dem Kreishaus vorliegt werden wir darüber berichten.

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HSK-Ausländeramt will Sadik Zidi in wenigen Stunden in den Kosovo abschieben

By adminRL at 12:43 am on Tuesday, February 24, 2015

Sadik Zidi und seine Familie sind in einer ausweglosen Lage. Nach einer Entscheidung des Hochsauerlandkreises soll der 25-jährige am morgigen Dienstag, 24.02.2015, in seine “Heimat” (???) Kosovo abgeschoben werden.

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(Screenshot von “Zoom”)

Dabei ist Sadik in Deutschland aufgewachsen und fühlt sich hier Zuhause. Vor vier Jahren begann er, für sich, seine Lebensgefährtin und ihre gemeinsamen Kinder eine Existenz aufzubauen. Er war wirtschaftlich erfolgreich … bis zur Abschiebung seiner Eltern.

Nun soll Sadik in ein Land verfrachtet werden, das er als Baby mit seinen Eltern wegen des Bürgerkriegs im damaligen Jugoslawien verlassen hat. Er muss in ein Land, in dem Armut, Arbeitslosigkeit und Gewalt herrschen. Sadik wird dort keine Chance haben. Für ihn gibt es im Kosovo keinen Platz zum Wohnen, keine Arbeit, keinerlei Unterstützung, keine Behandlungsmöglichkeit für seine chronische Erkrankung, nichts und niemanden von dem er Hilfe erwarten kann.

Es gibt keinen Ausweg. Es gibt keinen Weg. Sadik wird fortan ein Gefangener in seinem fremden “Heimatland” sein.

Reicht unsere Fantasie aus, sich in seine Lage zu versetzen? Ich kann und will mir das nicht vorstellen.

Noch eine Anmerkung: Sadik ist völlig mittellos; denn in den letzten 1 1/2 Jahren verweigerte ihm das Ausländeramt des HSK die Arbeitserlaubnis.

cosmo tv berichtete im WDR-Fernsehen am 22.02.2015 unter dem Titel “Familie Zidi – Einmal Kosovo und zurück” über das Schicksal der Familie.

Gabi Joch-Eren

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Flüchtlinge und Asylbewerber – Kreisausländeramt nur bedingt zuständig?

By adminRL at 9:54 am on Wednesday, February 11, 2015

Am 15. Dezember 2014 schrieb die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) den Landrat in seiner Funktion als Chef des Ausländeramts an mit der Bitte, sechs Fragen zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu beantworten. Nach mehr als 1 ½ Monaten erhielt die SBL ein Antwortschreiben datiert auf den 4. Februar 2015. Darin gibt sich die Kreisausländerbehörde nicht sehr mitteilungsfreudig.

Hier nun der vollständige Wortlaut …

„Zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie viele Flüchtlings- und Asylbewerberkinder (bis zum Alter von 18 Jahren) halten sich aktuell im Bereich des Kreisjugendamtes auf?
158

2. Wie und durch wen genau stellt der HSK eine regelmäßige medizinische Betreuung und die Akutversorgung von Flüchtlingskindern sicher?
Die Aufnahme, Unterbringung und die Betreuung zugewiesener Asylbewerber und Flüchtlinge obliegt den Kommunen. Auch medizinische Leistungen für Flüchtlings- und Asylbewerber werden als eigene originäre Aufgabe von den Städten und Gemeinden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht. Ich bitte Sie daher, sich zur Beantwortung Ihrer Frage an die Städte und Gemeinden zu wenden.

3. Wie viele von ihnen sind derzeit so genannte „unbegleitete Minderjährige”?
Wer betreut diese Kinder und Jugendlichen generell und im Krankheitsfall?

Die Vertretung der Mündel obliegt einem Vormund. Bei Bedarf werden Beratungsstellen/Rechtsanwälte mit einbezogen.

4. Bestehen für Asylbewerber und Flüchtlinge (Kinder wie Erwachsene) auch bei chronischen Krankheiten und bei nicht unmittelbar lebensbedrohlichen Erkrankungen Anspruch und Möglichkeit auf eine angemessene medizinische Versorgung?
Entfällt mit Blick auf die Antwort zu Frage 2.

5. In welcher geeigneten Form informiert der HSK Migrantinnen und Migranten über ihre Ansprechpartner und ihre Rechte im Krankheitsfall?
Es besteht keine Zuständigkeit des HSK (vgl. Antwort zu Frage 2).

6. Gibt es beim HSK Überlegungen, diese Personengruppe über Krankenkassen zu versichern?
Nein, es besteht keine Zuständigkeit des HSK (vgl. Antwort zu Frage 2).“

Dazu wenigstens drei kleine Anmerkungen der SBL/FW:

Frage/Antwort 3 – Das ist die nach der Zahl der „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“. Sie wurde im Wesentlichen nicht beantwortet. „Unbegleitete minderjährigen Flüchtlinge“ sind Kinder oder Jugendliche, die ohne ihre Eltern oder andere erwachsene Angehörige nach Deutschland gekommen sind. Für sie gelten besondere Regelungen; denn sie haben internationalen Konventionen und nationalen Regelungen zufolge Anspruch auf besonderen Schutz. Das HSK-Ausländeramt blieb uns also ausgerechnet diese Antwort schuldig. Die SBL/FW wird noch einmal nachfragen.

Frage/Antwort 6 – Keine Zuständigkeit? Das sehen wir anders. Die SBL/FW-Fraktion und die Fraktion der Grünen im Kreistag des Hochsauerlands stellten daher beide Anfang Februar einen Antrag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses. Da soll diskutiert werden, ob in Kooperation mit einer Krankenkasse die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerber nach dem „Bremer Modell“ in Betracht kommt. Mit dieser Chip-Karte könnten zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Zum einen ließe sich so der Zugang der Flüchtlinge zur medizinischen Versorgung verbessern, zum anderen spart dieses Verfahren Verwaltungskosten. In Hamburg und Bremen klappt das prima. Andere Kommunen, wie die Stadt Münster, sind dem Beispiel gefolgt.

Generell: Im HSK gibt es zwei Ausländerämter: Eines in der Stadt Arnsberg, das nur für das Stadtgebiet zuständig ist, und eines im Kreishaus in Meschede, das für die anderen 11 Städte und Gemeinden zuständig ist. Alle allgemeinen Fragen zu Flüchtlings- und Ausländerangelegenheiten sollten daher im Kreishaus beantwortet werden können…

Über den SBL-Antrag zum “Bremer Modell” – und was daraus wird – werden wir berichten.

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Gegenseitig achten und respektieren!

By adminRL at 1:42 pm on Monday, January 19, 2015

Am Freitag (16.01.2015) fand in Meschede eine eindrucksvolle Mahnwache statt, für Toleranz und Pressefreiheit, auf Einladung des muslimischen Gemeinde. Anlass waren die Anschläge in Paris. Dr. Ahmet Arslan, Dialogbeauftragter der türkisch-islamischen Gemeinde in Meschede, hielt dabei die folgende Ansprache. Ahmet Arslan ist auch als Sachkündiger Bürger für die SBL im Schulausschuss des HSK tätig.

“Bismillahirrahmanirrahim.
Mit dem Namen Allahs, des Barmherzigen, des Gnädigen.

So beginnt jedes unserer Gebete. So begann heute auch unser Freitagsgebet, nach dessen Verrichtung wir jetzt hier stehen. Wir richten diese Gebete an Allah, auf dass er uns – wie es im Freitagsgebet und in jedem Gottesdienst wiederholt wird – auf den geraden, auf den rechten Weg führe. Auf den Weg derer, denen er Gnade erwiesen hat. Nicht den Weg derer, die dem Zorn anheimfallen und die irregehen.

Es quält unser Herz und unser Gewissen, wenn Menschen den Namen unseres Schöpfers missbrauchend morden, während wir Vergebung, Rechtleitung und die Gnade Allahs erbitten.

Während wir Allah anrufen, mit seinen Attributen: El Halık, den Leben erschaffenden, El Mü‘min, den Wahrer der Sicherheit, El Muhaymin, den Beschützenden, El Halim, den Mitfühlenden, El Berr, den Guten, El Sabur, den Geduldigen, El Rauf, den Fürsorglichen und schließlich El Selam, den Friedensstiftenden.

Unserem Glaubensbekenntnis nach, hat niemand das Recht, an Stelle Allahs zu handeln, geschweige denn über das Leben anderer zu richten. Allah gebietet uns in der Sure Maide, im Guten zu wetteifern und nicht darüber zu streiten, worüber wir uneins sind.

Wir Muslime glauben und leben nach diesen Überzeugungen. Wir müssen jedoch miterleben, dass es Menschen gibt, die die Offenbarung Allahs und das Wesen des Islam als Religion des Friedens nicht erkennen. Deshalb reicht es nicht aus, Verbrechen aufs Schärfste zu verurteilen. Unsere Verantwortung als Religionsgemeinschaft ist ernster und geht wesentlich weiter, als die wohlklingenden aber letztlich sehr allgemeinen Aufforderungen zu mehr Weltoffenheit und Toleranz.

Wir dürfen solchen Angriffen auf unsere Werte nicht nur mit Worten begegnen.

Wir müssen als Religionsgemeinschaft deutlich machen, dass wir uns mit unserem Glauben und unseren Gemeinden für die Freiheiten und das Leben eines Jeden einsetzen. Denn der freie Wille und die Freiheit danach zu handeln, ist ein Geschenk Allahs an die Menschheit.
Uns als Muslimen ist es deshalb wichtig, in gegenseitiger Achtung der Würde des jeweils Anderen diese Freiheit eines jeden Menschen zu schützen.
Wir sind der Überzeugung, dass der Terroranschlag auf das Leben von Medienschaffenden ein Anschlag auf die tragenden Pfeiler nicht nur der französischen sondern auch unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung ist.
Auch für uns Muslime sind Meinungsfreiheit und Pressefreiheit Fundamente unserer bürgerlichen Grundrechte, ebenso wie die Religionsfreiheit. Jeder muss glauben, sagen und veröffentlichen dürfen, was er denkt, ohne um sein Leben fürchten zu müssen.

Wir mögen Meinungsverschiedenheiten haben. Wir mögen debattieren, gar uns streiten. Wir mögen die Berichterstattung über den Islam in Deutschland kritisieren oder als diffamierend verurteilen, ja sogar uns darüber gerichtlich auseinandersetzen. Rechtswidrigen Äußerungen kann aber nur mit den dafür angemessenen Mitteln des Rechts begegnet werden. Niemals jedoch darf das Leben eines Menschen wegen seines Glaubens oder wegen seiner Meinung angetastet werden!

Der Schutz des Lebens ist ein unveräußerliches Recht des Menschen im Islam.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Freiheit und die Vielfalt in unserer Gesellschaft und das Leben eines Jeden unangetastet bleiben.
Wir erleben mit großer Erleichterung, wie in den letzten Wochen zehntausende Menschen für uns, mit uns, für diese Werte in unserer Gesellschaft demonstrieren. Sie setzen damit in Zeiten, in denen Hassprediger und Provokateure uns zu spalten versuchen, ein deutliches Zeichen. Dies gibt unseren Gemeinden Hoffnung, in einer Zeit, in der sich Angriffe auf Muslime bis hin zu Brandanschlägen auf Moscheen noch einmal dramatisch gesteigert haben.

Wir stehen hier aber nicht als Gruppe die demonstriert, nur weil sie Angst um ihr eigenes Wohl hat. Wir stehen hier vielmehr für unsere religiösen Tugenden und unsere gemeinsamen gesellschaftlichen Werte ein. Es geht uns nicht darum, dass wir uns nur gegenseitig ertragen. Es geht uns darum, deutlich zu machen, dass wir uns gegenseitig achten und respektieren: Denn wir gehören zusammen!”

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Kirchenasyl

By adminRL at 1:44 pm on Wednesday, January 7, 2015

Einem jungen Mann, der unter abenteuerlichen Umständen aus Eritrea nach Deutschland geflüchtet ist, droht die Abschiebung durch die Ausländerbehörde des HSK. In Marsberg-Bredelar hat er jetzt Kirchenasyl erhalten. Die WDR-Lokalzeit hat – passend zum Drei-Königs-Tag – über den Fall berichtet:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-suedwestfalen/videokirchenasylinmarsberg100_size-L.html?autostart=true#banner

Die im Filmbeitrag gezeigte Pressemitteilung der Kreisverwaltung ist leider nicht auf den Internetseiten des HSK aufzufinden und auch unserer Fraktion bisher nicht bekannt.

Der Kirchenkreis hatte bereits kurz vor Weihnachten über das Kirchenasyl informiert:
http://www.kirchenkreis-arnsberg.de/index.php?id=97&tx_ttnews[tt_news]=571&cHash=518772a064dcb1a75c47dca2e0814ad4

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Am Montag demonstriert Münster gegen Pegida

By adminRL at 1:55 pm on Wednesday, December 31, 2014

Plakat Demo

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Migranten – Wie steht es um die Sprachförderung für Kinder ohne Deutschkenntnisse?

By adminRL at 2:26 am on Wednesday, December 31, 2014

Um es auf einen kurzen Nenner zu bringen: Nicht gut!

Anfrage der SBL/FW
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bat im November 2014 die Mitarbeiter/innen des Kommunalen Integrationszentrums (KI) um Informationen auf die Fragen, ob Flüchtlingskinder/Kinder von Asylbewerber/innen in Kitas und Schulen oder außerhalb dieser Einrichtungen in geeigneter Weise Deutschunterricht erhalten, und in wie vielen und in welchen Kitas und Schulen und durch wen ggf. eine separate Sprachförderung angeboten wird. Außerdem wollte die SBL/FW wissen, an wen sich die Kitas ggf. wenden können und welche Fördermöglichkeiten bestehen, wenn es in den Kitas neuen Bedarf für Sprachunterricht gibt. Die nächsten beiden Fragen waren, ob es für die Sprachförderung schriftlich formulierte Richtlinien gibt und, wenn ja, ob der HSK nach diesen Richtlinien verfährt.

Antwort des HSK
Mit Schreiben vom 11.12.2014 antwortete die Verwaltung:

„Ihre Anfrage ist in großen Teilen so unkonkret, dass ich Sie nicht vollständig beantworten kann.
Folgende Auskünfte kann ich Ihnen jedoch aus eigener Kenntnis geben:

Das Kommunale Integrationszentrum führt in Kooperation mit Kitas Sprachförderprogramme wie „Rucksack” (richtet sich an Kinder im Alter zwischen 4 — 6 Jahre) und „Griffbereit” (richtet sich an Kinder im Alter zwischen 0 — 3 Jahren) durch.

Das Kommunale Integrationszentrum hat in Zusammenarbeit mit dem Schulamt und dem Schulträger 4 Auffangklassen für den Primarbereich und die Sekundarstufe I eingerichtet. Planungen für eine weitere Auffangklasse in Sundern und Meschede laufen aktuell. Ob und in welchem Umfang weitere Auffangklassen im Hochsauerlandkreis eingerichtet werden können, wird derzeit geprüft.

Neben diesen Angeboten koordiniert das Kommunale Integrationszentrum die vom Kreistag beschlossene „Schulbegleitende Sprachförderung”. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Vorlage Nr. 9/86.

Schriftlich formulierte Richtlinien für die Sprachförderung sind mir nicht bekannt.

Im Zusammenhang mit Ihrer Frage, an wen sich Kitas ggfls. wenden könnten und welche För-dermöglichkeiten bestehen, wenn es in Kitas neuen Bedarf für Sprachunterricht gibt, gilt, dass dieser Bedarf durch das vorhandene Personal im Rahmen der alltagsintegrierten Sprachbildung gedeckt wird. Bei Fragen können sich die Kitas an den Fachdienst 25, Fachberatung Frau Kraft-Dommes, wenden. In diesem Zusammenhang möchte ich ergänzend auf folgendes hinweisen:

Die Landesregierung hat mit der KiBiz-Novellierung zum 01.08.2014 eine Neuausrichtung der sprachlichen Bildung und der zusätzlichen Sprachförderung vorgenommen. Im Jugendamtsbezirk des Hochsauerlandkreises erhalten 18 Kindertageseinrichtungen nach § 21b KiBiz bis zum 31.07.2019 jährlich einen Zuschuss von 5.000 € für zusätzlichen Sprachförderbedarf. Es sind dies die Einrichtungen unseres Jugendamtsbezirkes, in denen die Kinder nach der Entscheidung des Kreisjugendhilfeausschusses vom 18.06.2014 einen besonderen Bedarf bei der Sprachförderung haben.

Darüber hinaus soll mittelfristig eine alltagsintegrierte Sprachbildung in allen Kindertageseinrichtungen implementiert werden. Die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas sollen zur Umsetzung dieser Maßnahme durch Multiplikatoren geschult werden. Ihnen wird der verbindliche Einsatz eines der entwicklungs- und prozessbegleitenden Beobachtungsverfahren zur Sprachförderung im Rahmen der Schulungen vermittelt.“

Maßnahmen der Stadt Arnsberg
Die Stadt Arnsberg handelt offenbar. In einer Pressemitteilung vom 16.12.2014 zu ihren Angeboten von Deutsch-Sprachkursen für Flüchtlinge heißt es: „ … Im Gemeindezentrum der Heilig Kreuz Gemeinde Arnsberg beginnt dann ein Sprachkurs, der mit einem Kinder-Betreuungs-Angebot kombiniert ist.“
Immerhin, das ist ein sinnvoller Schritt ….

Klick:
http://www.dorfinfo.de/sprachkurse-fuer-fluechtlinge/1072828

Resümee der SBL/FW
Der HSK sollte umgehend handeln und sowohl in Kitas wie in Schulen für alle Flüchtlingskinder geeignete Sprachkurse anbieten. Aussitzen und Vertagen sind keine Lösungen. Probleme und Folgekosten fallen uns dann früher oder später auf die Füße! Wie wir alle wissen, sind gute Sprachkenntnisse ganz wichtig für eine gelungene Integration. Je früher Kinder mit dem Deutsch lernen beginnen, desto besser! Außerdem ist es für die Gruppen in den Kitas und die Klassen in Schulen wichtig, dass Kinder, die ohne Deutschkenntnisse nach Deutschland kommen, möglichst schnell und gut dort mitmachen können. Das hilft den Kindern und entlastet die Erzieherinnen und Lehrer/innen.
Und: So “unkonkret” fanden wir unsere Anfrage nicht, auf einige Antworten trifft das schon eher zu…

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Zur Situation der Flüchtlinge und Asylbewerber im Hochsauerlandkreis …

By adminRL at 7:54 am on Tuesday, October 14, 2014

… gibt uns die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises auf die schriftliche Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 16. September 2014 noch keine Antwort. Aus personellen Gründen könne die Beantwortung derzeit nicht erfolgen, heißt es in der Zwischennachricht mit Datum vom 6. Oktober 2014.

Anders sieht es bei der Anfrage zum Impfangebot an Flüchtlingen und Asylbewerber aus. Die hatte die SBL/FW am 23. September an das Kreisgesundheitsamt geschickt.
Die Antwort liegt vor. Das Schreiben ist auf den 29. September 2014 datiert. Demnach wartet der HSK auf einen neuen Erlass zur gesundheitlichen Untersuchung von zentral untergebrachten Flüchtlingen und Asylbewerbern. Mit dem Erlass soll auch das Impfangebot geregelt werden.

Hier der vollständige Wortlaut der Antwort des Kreisgesundheitsamts:

„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Impfangebot an Flüchtlinge und Asylbewerber

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich hiermit wie folgt:

Vorbemerkung
Die in Ihrer Anfrage zitierte Impfaktion des Kreises Unna fand nicht in einer städtischen Flüchtlingsunterkunft, sondern in einer der zentralen Aufnahmeeinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen statt, aus der die Flüchtlinge nach einer kurzen Verweilzeit von maximal zwei Wochen in alle Landesteile weitergeleitet werden. Im Falle des Auftretens einer meldepflichtigen Infektionskrankheit in diesen Einrichtungen ist die Gefahr einer flächenhaften Weiterverbreitung der Erkrankung in die kommunalen Unterkünfte sehr groß. Im Hochsauerlandkreis existiert derzeit keine zentrale Aufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Frage
Ist es in den letzten Wochen und Monaten in den Asylunterkünften des Hochsauerlandkreises vereinzelt oder gehäuft zum Ausbruch von Infektionskrankheiten wie Masern und Mumps gekommen?

Antwort
Nein.

Frage
Ist seitens des Hochsauerlandkreises vorgesehen, Flüchtlinge und Asylbewerber auf freiwilliger Basis vorsorglich gegen Infektionskrankheiten zu impfen?

Antwort
Nein.
Allerdings mussten in der letzten Zeit im Zusammenhang mit Infektionsausbrüchen in verschiedenen zentralen Aufnahmeeinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Burbach, Wickede-Wimbern, Hemer, Schöppingen) bei Asylbewerbern, die dem Hochsauerlandkreis zugewiesen wurden, verstärkt Impfungen veranlasst werden (61 Personen – als nicht geimpfte Kontaktpersonen von Erkrankten). Hiermit ist auch zukünftig weiter zu rechnen.

Frage
Wenn nein, warum nicht?

Antwort
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 19.09.2014 angekündigt, in Kürze einen Erlass zur gesundheitlichen Untersuchung von Ausländerinnen und Ausländern, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, zu veröffentlichen. Ein Impfangebot soll Bestandteil dieser Regelung sein, ferner werden behördliche Zuständigkeiten definiert. Die Veröffentlichung dieses Erlasses soll zunächst abgewartet werden.“

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Asylbewerber/innen in Meschede

By adminRL at 9:39 am on Sunday, September 21, 2014

Vor einigen Tagen hat die SBL eine Anfrage zur Situation der Flüchtlinge im HSK eingebracht. Für die Flüchtlinge in der Kreisstadt liegen uns aus einer Informatione der Stadtverwaltung bereits einige Angaben zu der Ist-Situation von Asylbewerber/innen in Meschede vor. Sie sind der Mitteilung der Stadt Meschede „Information Leistungsbereiche im Fachbereich Soziales (JobCenter)“ vom 08.08.2014 entnommen.

Zuständigkeiten
In der Stadt Meschede sind für die Asylbwerber/innen 2 Fachbereiche zuständig, und zwar für die Antragstellung der FB 50 und für die Unterbringung der FB 32.

Zuweisungszahlen
Die Zuweisungszahlen steigen seit 1 ½ Jahren. Zurzeit handelt es sich um 130 Personen. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Zahl der von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesenen Asylbewerber weiter steigt.

Betreuung
Seit Anfang 2014 besteht zwischen der Stadt Meschede und der Diakonie Ruhr-Hellweg eine Kooperation. Sie bezieht sich vereinbarungsgemäß auf die Betreuung der Asylberber/innen in verschiedenen Dingen des täglichen Lebens, wie beispielsweise Behördengänge, Schul- und Kindergartenangelegenheiten, Sprachunterstützung und Dolmetschertätigkeiten. Dafür steht der Diakonie (nur!) eine Stelle mit 75 Prozent einer Vollzeitkraft zur Verfügung.

Kosten
Die Kosten für Grundleistung und Krankenhilfe steigen entsprechend. Im vergangenen Jahr betrug die Grundleistung für Asylbewerber/innen (gemeint sich sicher auch Flüchtlinge?)
472.484 Euro. Davon trug das Land NRW einen Anteil in Höhe von 175.911 Euro. Im Vergleich zu 2012 ist das ein Anstieg von 164.000 Euro.

Status
Mit dem Begriff „Asylbewerber“ sind Menschen ausländischer Herkunft gemeint, die sich in Deutschland aufhalten und lediglich über eine „Aufenthaltsgestattung“ oder eine „Duldung“ verfügen. „Aufenthaltsgestattung“ und „Duldung“ können vom zuständigen Ausländeramt – in Meschede ist das der Hochsauerlandkreis – kurzfristig wieder entzogen werden.

Warum kommen so viele Flüchtlinge nach Deutschland?
Dazu steht in der Mitteilung der Stadt Meschede nichts. Doch die Fluchtgründe sind zahl-reich und unübersehbar. Wie schon so oft in der Geschichte sehen sich Menschen aufgrund von Krieg und Not in ihren Heimatländern gezwungen, ihr Leben durch Flucht und dem Versuch, Asyl in einem fremden Land zu bekommen, zu retten. Flucht, das Recht auf Bleiben und Integration sind viel zu oft ihre einzige Chance!

Ein Vergleich der (nicht) hinkt
Wie schon erwähnt belasteten die Kosten für die Asylbewerber die Stadtkasse im letzten Jahr mit 472.484 Euro minus 175.911 Euro, die das Land davon trug. Es verblieben bei der Stadt also Kosten in Höhe von 296.573 Euro netto.
Die Kosten für einen Teil des Regionale-Projekts in Meschede, das zurzeit ungesetzt wird, sollen sich auf 350.000 Euro belaufen. Davon zahlt die Stadt 30%, also 105.000 Euro. Nachzulesen ist das hier:
http://neu.wissenwasserwandel.de/
… mal ganz abgesehen davon, wie viel Geld die Regionale-Projekte der Stadt Meschede insgesamt schon gekostet haben. Klar, mit Recht können wir sagen, damit wird etwas Bleibendes geschaffen. Mit Recht können wir aber auch fragen, warum sollen Flüchtlinge und Asylbewerber nicht bleiben?

Bauwerke vergehen – Menschen kommen und bleiben. Das erzählen uns nicht nur die Geschichtsbücher. Mir fallen ganz spontan sehr viele Beispiele dafür ein. Wenigstens eines möchte ich nennen: Schimanski/Szymanski in Dortmund und anderswo (in Deutschland)!

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on Asylbewerber/innen in Meschede
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