Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Trotz erfolgreicher Petition bisher keine Wiedereinreise einer jungen Roma-Frau

By admin at 1:09 pm on Friday, July 27, 2012

In der Nacht vom 18. zum 19. Mai 2011 schob der Hochsauerlandkreis drei Angehörige einer Roma-Familie aus Meschede in den Kosovo ab, darunter eine in Deutschland geborene junge Frau. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) berichtete:
http://sbl-fraktion.de/?p=1423

Eine Petition im Düsseldorfer Landtag vor einigen Monaten ging für die junge Frau positiv aus. Der Hochsauerlandkreis antwortete dazu am 31.01.2012 auf eine schriftliche Anfrage der SBL:

“Der Petitionsausschuss hat festgestellt, dass eine Rückkehr der Tochter T. nur im Rahmen des Nachzugs sonstiger Familienangehöriger nach § 36 AufenthG möglich ist. Es wurde ihr empfohlen, einen begründeten Visumsantrag zu stellen.“ Weiter erklärte der HSK: „Durch die Abschiebung der Familie ist kraft Gesetz ein sog. Einreiseverbot entstanden. Diese Wirkung der Abschiebung wird auf Antrag befristet. Einem entsprechenden Antrag der Tochter der Familie wurde zwischenzeitlich stattgegeben.“

Wie die SBL erfuhr, ist die junge Frau immer noch nicht zu ihren Angehörigen nach Meschede zurückgekehrt. SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos schickte dem Landrat nun erneut eine Anfrage:

„Am 31.01.2012 beantworteten Sie meine Anfrage zur „Situation der in den Kosovo abgeschobenen Roma-Familie aus Meschede“ und erklärten in dem Schreiben u.a., der Petitionsausschuss hätte empfohlen, für die Tochter T. einen begründeten Visumsantrag zu stellen. Einem Antrag von T. auf Befristung des Einreiseverbots war laut Ihrer Antwort zu diesem Zeitpunkt bereits stattgegeben.

Hiermit bitte ich Sie zu beantworten:

1. Ist für T. zwischenzeitlich ein Visum erteilt worden?
2. Wenn nein, aus welchen Gründen wurde das Visum nicht ausgestellt?
3. Wenn nein, welche Voraussetzungen für eine Rückkehr nach Deutschland wurden von T. bisher nicht erfüllt?
4. Wer prüft und entscheidet darüber, ob T. alle Voraussetzungen für eine Rückkehr erfüllt hat und nach der Erfüllung der Voraussetzungen darüber, ab welchem Zeitpunkt ihre Wiedereinreise nach Deutschland erfolgen kann?
5. Wie lang sind in solchen Fällen die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten? Welche Behörden und Institutionen sind involviert?
6. Falls die Entscheidung nicht ausschließlich oder nur teilweise beim HSK liegen sollte, gab oder gibt der HSK Empfehlungen an andere Behörden (Botschaften, Konsulate, etc.)? Wenn ja, welche Empfehlungen gab oder gibt die Ausländerbehörde im Fall von T.?
7. Übernimmt der HSK die Kosten für die Wiedereinreise von T. vollständig oder zum Teil? (Der HSK hat die Ausreise meines Wissens seinerzeit gegen den erklärten Willen der jungen Frau und ihrer Familie veranlasst und durchgeführt.)
8. Welchen Aufenthaltsstatus würde T. nach ihrer Rückkehr in den HSK erhalten?
9. Wann endet das Einreiseverbot der Eltern von T. für den Fall, dass auch sie einen Antrag auf Befristung des Einreiseverbots gestellt haben?
10. Wie ist die aufenthaltsrechtliche Situation der in Meschede lebenden Familienangehörigen von T.?“

Die rot-grüne Landesregierung hat am 03.07.2012 die Ausländerämter über den Erlass zum § 25,5, AufenthG vom 02.07.2012 informiert, der die Hürden für Abschiebungen höher legt. So sollen die Ausländerbehörden z.B. die persönliche Verwurzelung beachten, wie Dauer des Aufenthalts, Lebensalter, im Inland geboren oder als Kleinkind eingereist, keine Unterbrechung des Aufenthalts, Zusammenleben mit Familienangehörigen.

All das sind Punkte, die, wären sie vor einem Jahr schon beachtet worden, die Abschiebung von T. verhindert oder zumindest sehr erschwert hätten.

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Junger Iraker erhielt 100 Euro für die „freiwillige“ Ausreise

By admin at 1:13 am on Sunday, April 29, 2012

Nach Angaben des Ausländeramtes hielt sich seit 2009 ein irakischer Jugendlicher in einer Asylbewerber-Unterkunft in Marsberg auf. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) erfuhr kürzlich aufgrund einer schriftlichen Anfrage vom HSK, dass der junge Iraker am 21.03.2012 mit einer finanziellen Förderung „freiwillig“ in den Irak zurückgekehrt sei. Wir berichteten .

Und wir hakten am 03.04.2012 erneut beim Ausländeramt nach und baten um die Beantwortung einiger ergänzender Fragen:

1. Welche Gründe haben aus Ihrer Sicht den jungen Iraker dazu veranlasst, freiwillig in den Irak zurückzukehren?

2. Wäre der junge Mann im Fall einer nicht freiwilligen Rückkehr in den Irak abgeschoben worden? Stand die Abschiebung unmittelbar bevor?

3. Wie hoch ist die finanzielle Förderung, die er für die Rückkehr in den Irak erhielt?

4. Erhielt der junge Mann, der als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland eingereist war, abgesehen von den Sozialhilfeleistungen in Höhe von 9.000 Euro, Hilfe und Unterstützung nicht finanzieller Art seitens des Ausländeramtes und anderer Behörden oder von Einrichtungen (wie z.B. der Caritas und der Diakonie)? Wenn ja, welche und in welchem Umfang?

Ein Sachbearbeiter der Ausländerbehörde antwortete am 17.04.2012 im Auftrag des Landrats:

Zu Frage 1 „Nach eigenen Angaben wollte er zu seinen Angehörigen zurück.“

Zu Frage 2 „Im Rahmen früherer Anfragen habe ich bereits wiederholt die Voraussetzungen für die Notwendigkeit einer zwangsweisen Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht dargestellt: Gem. § 58 Abs. 1 AufenthG ist ein Ausländer abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist (z.B. nach einem negativen Asylverfahren) und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist. Eine Abschiebung stand nicht unmittelbar bevor.“

Zu Frage 3 „Gefördert wurde die freiwillige Rückkehr insbesondere durch die Übernahme der Kosten der Beförderung. Darüber hinaus hat der irakische Staatsangehörige nach meinen Informationen eine Reisehilfe von 100,- Euro von der Stadt Marsberg erhalten.“

Zu Frage 4 „Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung zugewiesener ausländischer Flüchtlinge obliegt den Kommunen. Ich bitte Sie daher, sich zur Beantwortung dieser Frage an die Stadt Marsberg zu wenden. Ob und inwieweit Unterstützungen von anderen Einrichtungen geleistet wurden, ist mir nicht bekannt.“

Die SBL hatte in den letzten Jahren immer wieder – vergeblich – versucht, Informationen über den Aufenthaltsort und die Situation des jungen Irakers, der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam, zu erhalten. Zynisch könnte man jetzt sagen: „Das Problem ist gelöst“!

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Junger irakischer Flüchtling reiste „freiwillig“ aus

By admin at 1:42 pm on Tuesday, April 24, 2012

Alarmierende Meldungen kursieren über die immer größer werdende Zahl minderjähriger Flüchtlinge, die ohne Begleitung von Familienangehörigen oder anderer erwachsener Landsleute aus Krisengebieten nach Europa kommen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit und Integration berichtet: „Weltweit sind nach Schätzungen von Flüchtlingsorganisationen sechs bis zehn Millionen Kinder und Jugendliche allein auf der Flucht. Sie fliehen vor Bürgerkrieg, Gewalt, drohendem Kriegsdienst oder politischer Verfolgung, vor Perspektivlosigkeit oder wegen der völligen Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen.“
Siehe: http://www.themenpool-migration.eu/dtraum05.htm

714 Kinder bis zum Alter von 16 Jahren hätten im Jahr 2011 in NRW einen Asylantrag gestellt, schrieb die Westfälische Rundschau. Laut Angaben der Stadt Dortmund kommt offenbar ein großer Teil der Kinder und Jugendlichen aus dem Irak. In der Erstaufnahmestelle in Dortmund hätten sich im letzten Jahr 400 Jugendliche und Kinder gemeldet, im Januar und Februar 2012 weitere 104. Einige von ihnen würden in Asylheime für Erwachsene überwiesen.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte daraufhin am 13.03.2012 beim Ausländeramt des Hochsauerlandkreises nachgefragt, wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im HSK angekommen seien.
Siehe: http://sbl-fraktion.de/?p=1978
Die Antwort: Keine!

Allerdings hielt sich nach Angaben des Ausländeramtes seit 2009 ein irakischer Jugendlicher im Kreisgebiet auf. Er soll in einer Asylbewerber-Unterkunft in Marsberg gewohnt haben. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) erfuhr nun aufgrund der erwähnten Anfrage, der junge Iraker sei am 21.03.2012 mit einer finanziellen Förderung „freiwillig“ in den Irak zurückgekehrt. (Welcher Druck zur „Entscheidung“ für eine „freiwilligen Ausreise“ führte, können wir nur erahnen.)

Die SBL hatte immer wieder versucht, Informationen über den Aufenthaltsort und die Situation dieses jungen irakischen Flüchtlings zu erhalten. Leider vergebens!

„Welche Unterstützung erhielt der junge Iraker vom Ausländeramt oder anderen Behörden?“ die Frage der SBL ist vom HSK jetzt so beantwortet worden:
„Während seines Aufenthaltes wurden dem Ausländer Sozialhilfeleistungen in Höhe von 9.000,- Euro gewährt.“
Und: „Unterstützung der zuständigen Schule hat er nicht angenommen; vielmehr hat er – wie in meiner Antwort auf Ihre Anfrage vom 31.10.2011 bereits dargelegt – den Besuch der städtischen Hauptschule im Januar 2011 abgebrochen.“

Dazu zwei weitere Zitate aus der HP der Gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit und Integration:
„Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind besonders starken Belastungen ausgesetzt. Die Kinder und Jugendlichen müssen oft ganz auf sich selbst gestellt den Verlust ihres Landes und ihrer Eltern bewältigen, die erlebten Traumatisierungen verarbeiten und daneben in neue soziale Beziehungen im Kontext unbekannter soziokultureller Normen investieren.“
Und:
„Die rechtliche Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland ist gekennzeichnet durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Rechtsgebiete, deren Zielsetzungen sich im Spannungsfeld zwischen Kinderschutz und Abwehr von Einwanderung bewegen. Den nationalen und internationalen Gesetzen und Abkommen zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (und anderen Kindern und Jugendlichen) steht das deutsche Asyl- und Ausländerrecht gegenüber, das vorwiegend ordnungsrechtliche Interessen beinhaltet.“

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Minderjährige Flüchtlinge auch im HSK?

By admin at 8:38 am on Monday, March 26, 2012

Die Westfälische Rundschau berichtete am 12.03.2012, Behörden und Organisationen machten sich große Sorgen über die auffallend große Zahl Kinder und Jugendlicher, die ohne Begleitung von Verwandten und ohne Sprachkenntnisse aus Unruhe- und Kriegsregionen nach Deutschland fliehen.
Ein großer Teil der minderjährigen Flüchtlinge käme, laut Angaben der Stadt Dortmund, aus Afghanistan. Viele andere kommen offenbar aus dem Irak. 2011 hätten 714 Kinder bis zum Alter von 16 Jahren in NRW einen Asylantrag gestellt. Im Jahr 2010 sollen laut dem Fachverband UMF insgesamt 4.200 eingereiste Kinder und Jugendliche von den Jugendämtern der Kommunen „erstversorgt“ worden sein. Die tatsächlichen Fluchtzahlen könnten aber durchaus weit höher liegen.

Eine häufige Fluchtursache sei neben der Konfliktsituation auch „drohende politische Verfolgung oder Gefahren aufgrund ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit“, schreibt der Journalist Dietmar Seher.

In der Erstaufnahmestelle in Dortmund hätten sich im letzten Jahr 400 Jugendliche und Kinder gemeldet, im Januar und Februar 2012 weitere 104. Einige von ihnen würden in Asylheime für Erwachsene überwiesen.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) bat am 13.03.2012 aufgrund dieser Pressemeldung beim Landrat um folgende Auskünfte:

1. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge sind im Jahr 2010, im Jahr 2011 sowie im laufenden Jahr im Bereich des HSK-Ausländeramtes angekommen?

2. Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen wurden in dem oben genannten Zeitraum von den Jugendämtern im Hochsauerlandkreis in Obhut genommen ?

3. Wie viele der unbegleiteten Minderjährigen wurden seit 2010 von den Jugendämtern in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht?

4. Aus welchen Ländern flüchteten die jungen Asylbewerberinnen und Asylbewerber?

5. Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen besuchten/besuchen eine Schule bzw. absolvierten/absolvieren eine Ausbildung?

6. Wie sind nach Ihrer Einschätzung die Perspektiven dieser Kinder für eine Integration und einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland?

7. Über welchen Aufenthaltstitel verfügten bzw. verfügen dieser Kinder und Jugendlichen?

8. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, die jungen unbegleiteten Flüchtlinge bei ihrer Integration zu unterstützen?

9. Wie viele unbegleitete Kinder und Jugendliche wurden seit 2010 nach Erreichung des 18. Lebensjahres abgeschoben bzw. sollen noch abgeschoben werden?

10. Wo hält sich der junge Mann irakischer Herkunft auf, der einige Zeit als minderjähriger, irakischer Flüchtling in einer Asylunterkunft in Marsberg untergebracht war?

11. Welche Unterstützung erhält der junge Iraker vom Ausländeramt oder anderen Behörden?

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Baden-Württemberg stoppt Abschiebungen ins Kosovo

By admin at 11:52 pm on Friday, August 19, 2011

TV Südbaden meldete am 29.07.2011:

„Abschiebung ausgesetzt

Die Abschiebung von Freiburger Sinti und Roma soll vorläufig ausgesetzt werden. Das teilt die Grünen Landtagsabgeordnete Edith Sitzmann mit. Eine Kommission des Petitionsausschusses werde in den Kosovo reisen, um sich dort über die Lebenssituation von Sinti und Roma vor Ort zu machen. Bis zu einer abschließenden Bewertung könnten die etwa 700 in Freiburg lebenden Sinti und Roma aufatmen, so die Politikerin.“

Die Südwest Presse berichtete am 04.08.2011:

„Stuttgart. Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat die Abschiebung von Roma in das Kosovo und nach Serbien gestoppt. Sein Sprecher sagte am Donnerstag auf Anfrage, dass wegen des wieder aufgeflammten Kosovo-Konflikts Roma nicht mehr abgeschoben werden.

«Die Lage dort ist besonders für Roma unsicher», sagte der Sprecher von Gall. Eine Delegation des Petitionsausschusses wolle sich bei einer Reise in die Region über die Lebenssituation von Minderheiten informieren. Nach abschließender Bewertung der für den Herbst geplanten Reise solle über den weiteren Aufenthalt der Roma-Flüchtlinge entschieden werden. In Baden-Württemberg leben nach Angaben des Innenministeriums derzeit rund 1200 geduldete Roma.

Die Diakonie Baden-Württemberg begrüßte den Abschiebestopp. Sie plädiert für ein dauerhaftes humanitäres Bleiberecht für Minderheitsangehörige aus dem Kosovo. Die aktuellen Auseinandersetzungen im Norden des Kosovo zeigten, wie prekär die Sicherheitslage des jungen Staates noch immer sei.“

Hoffen wir, dass Baden-Württemberg diesen Entschluss nicht revidiert und, dass sich auch NRW so schnell wie möglich zu diesem Schritt entschließt!

Wie die Sauerländer Bürgerliste bereits mehrfach berichtete, wurde im Mai 2011 eine Roma-Familie aus Meschede, die seit 20 Jahren in Deutschland lebte, einschließlich der hier geborenen volljährigen Tochter vom Hochsauerlandkreis auf die „Müllkippe Kosovo“ abgeschoben. Hoffentlich bleibt dieses traurige Schicksal den wenigen Roma und Askali, die noch im Sauerland leben, erspart!

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MigrantInnen und Kommunalpolitik

By admin at 8:35 am on Wednesday, August 10, 2011

Welche Maßnahmen sind geeignet, das Interesse von Migrantinnen und Migranten an Kommunalpolitik zu fördern und zu unterstützen? So lautet – etwas verkürzt – die Frage, die Ende Juli 2011 Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) der Kreisverwaltung stellte.

Der Denkanstoß für diese Anfrage: Im Oktober letzten Jahres wurden im Rat der Stadt Meschede durch eine Mitarbeiterin des Instituts für Landes- und Stadtentwicklung die Zwischenergebnisse einer Integrationsstudie für Meschede vorgestellt. Frau Dr. Weck listete dabei einige verbesserungswürdige Punkte auf; u.a. erwähnte sie die „geringe strukturelle Einbindung“ von Migrantinnen und Migranten.
Wer die Mitglieder des HSK-Kreistags und seiner Ausschüsse ein wenig kennt, weiß, auch in den politischen Gremien auf Kreisebene sind Migrantinnen und Migranten kaum bis gar nicht vertreten. Liegt das allein am mangelnden Interesse der MigrantInnen? Wohl kaum! Als die Sauerländer Bürgerliste (SBL) vor ca. zwei Jahren in Absprache mit Vertretern der türkischen MitbürgerInnen beantragte, je einen nicht stimmberechtigten Vertreter der muslimischen Gemeinden in den Schulausschuss und in den Kreisjugendhilfeausschuss zu entsenden, wurde das nach mehreren Sitzungen der Ausschüsse und des Kreistags von der Mehrheit der amtierenden Mitglieder abgelehnt.

Aber nun noch einmal zur kürzlich gestellten Anfrage der SBL: Am 08.08.2011 „antwortete“ die Organisationseinheit „Integrations- und Ausländerangelegenheiten“ im Auftrag des Landrats, und zwar so:
Sehr geehrter Herr Loos,
Frau Dr. Weck vom Institut für Landes- und Stadtentwicklung (ILS) hat den von Ihnen erwähnten Vortrag bei der Stadt Meschede im Rahmen des laufenden Forschungsvorhabens „Integrationspotenziale in kleinen Städten und Landkreisen“ gehalten. An diesem bundesweiten Projekt nimmt für NordrheinWestfalen der Hochsauerlandkreis mit der Stadt Meschede und der Gemeinde Bestwig teil – Einzelheiten siehe www.schaderstiftung.de.
Die Abschlussveranstaltung findet am 07. Oktober 2011 in Berlin statt. Dort werden die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der kommunalen Integrationspolitik vorgestellt. Damit soll ein Beitrag zur öffentlichen Debatte über die Integration von Zuwanderern und die konkrete Arbeit in den Kommunen geleistet werden. Drei Fragestellungen standen im Mittelpunkt: Wie können die strukturellen Bedingungen für Integration verbessert, das Zusammenleben von Einheimischen und Zugewanderten gefördert und die Teilhabe der Zuwanderung am gesellschaftlichen und politischen Leben erhöht werden?
Die Abschlusspublikation kann ab Oktober per E-Mail bestellt werden: Buchbestellung@schader-Stiftung.de.
Auf die Forschungsergebnisse und Handlungsempfehlungen kann m.E. in der von Ihnen gestellten Frage zurückgegriffen werden.“

Wie war noch einmal genau die Frage der SBL an den Landrat?
„Welche geeigneten Maßnahmen kommen Ihrer Meinung nach in Betracht, das Interesse von Migrantinnen und Migranten an Kommunalpolitik zu stärken und die „strukturelle Einbindung“ unserer MitbürgerInnen nichtdeutscher Herkunft in unsere kommunalpolitischen Gremien zu fördern und zu unterstützen?“

Warum verweist der HSK auf ein noch ausstehendes Forschungsergebnis? Haben der Landrat und/oder die Kreisverwaltung keine eigenen Vorstellungen zu diesem Thema? Oder dürfen wir darauf vertrauen, dass in der demnächst bestellbaren Publikation konkrete einschlägige Vorschläge enthalten sind, auf die dann auch Landrat und Verwaltung „zurückgreifen“, indem sie sie umsetzen??

Am Rande: Wer sich über die in der Antwort angegebene Stiftung informieren möchte, sollte nicht die von der Kreisverwaltung angegebene Webadresse verwenden; die führt in die Irre. Richtig ist: www.schader-stiftung.de.

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Migranten und Kommunalpolitik – SBL fragt nach

By admin at 9:27 pm on Tuesday, July 26, 2011

Wie verheerend sich tief verwurzelte Fremdenfeindlichkeit auswirken kann, zeigt sich in diesen Tagen auf grauenvolle Weise in dem so weltoffenen und freundlichen Land Norwegen.

Wir stellen uns die Frage nach dem WARUM. Was ist in dem Kopf und im Leben des Attentäters aus Oslo vor sich gegangen, was ist da so total schief gelaufen? Mit dem beklemmenden Gefühl, das könnte jederzeit auch bei uns geschehen, fragen wir uns schon wieder, wie können wir Amokläufe verhindern? Was können wir tun, dass Menschen nicht durchknallen und sinnlos töten?

Nach dem schrecklichen Morden kamen schnell Spekulationen auf, die Anschläge hätten einen islamistischen Hintergrund. Es wurde bald klar, dem ist so, nur ganz anders als anfänglich vermutet. Der Terrorist ist kein Muslim, sondern ein Hasser des Islam.

Kein Geheimdienst dieser Welt, keine Vorratsdatenspeicherung kann leider solche irrsinnigen Taten ein für alle Mal verhindern. Wir müssen andere, vielfältige und zum Teil mühselige Wege gehen. Integration ist „alternativlos“. Sie darf sich nicht nur auf nette Worte und medienwirksame Ausstellungen beschränken. Integration muss sich endlich z.B. auch in öffentlichen Gremien wiederspiegeln. Auch Ausschüsse, Stadträte und Kreistage sind Foren für ein besseres gegenseitiges Kennen und Verstehen lernen.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte am 26.07.2011 eine Anfrage an den Landrat, die sie schon einige Tage vor dem Attentat in Norwegen ausgearbeitet hatte. Es geht dabei um die „Strukturelle Einbindung von Migrantinnen und Migranten“. Der Denkanstoß für diese Anfrage: Im Oktober letzten Jahres wurden im Rat der Stadt Meschede durch eine Mitarbeiterin des Instituts für Landes- und Stadtentwicklung die Zwischenergebnisse einer Integrationsstudie für Meschede vorgestellt. Frau Dr. Weck listete dabei einige verbesserungswürdige Punkte auf; u.a. erwähnte sie die „geringe strukturelle Einbindung“ von Migrantinnen und Migranten.
SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos ist der Auffassung, diese Feststellung des Instituts für Landes- und Stadtentwicklung sei sicherlich nicht nur für die Stadt Meschede zutreffend. Auch in den politischen Gremien auf Kreisebene sind Migrantinnen und Migranten kaum bis gar nicht vertreten. Die beiden Anträge der Sauerländer Bürgerliste (SBL), je einen nicht stimmberechtigten Vertreter der türkischen Gemeinden in den Schulausschuss und in den Kreisjugendhilfeausschuss zu entsenden, wurden bekanntlich nach mehreren Sitzungen der Ausschüsse und des Kreistags von der Mehrheit abgelehnt.
Reinhard Loos stellte nun an den Landrat die Frage:
„Welche geeigneten Maßnahmen kommen Ihrer Meinung nach in Betracht, das Interesse von Migrantinnen und Migranten an Kommunalpolitik zu stärken und die „strukturelle Einbindung“ unserer MitbürgerInnen nichtdeutscher Herkunft in unsere kommunalpolitischen Gremien zu fördern und zu unterstützen?“

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Nächtliche Abschiebung einer Roma-Familie – Antwort des HSK auf die SBL-Anfrage kam nach zwei Monaten

By admin at 7:50 am on Thursday, July 21, 2011

In der Nacht vom 18. zum 19. Mai 2011 schob der Hochsauerlandkreis eine Roma-Familie aus Meschede in den Kosovo ab. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte daraufhin am 24. Mai 2011 der Kreisverwaltung etliche Fragen zum Abschiebevorgang und den Gründen für die behördliche Maßnahme und wartete und wartete und wartete … auf die Antwort.

Am 17. Juli, also nach 8 Wochen, war es soweit. Da fand die Mitarbeiterin der Sauerländer Bürgerliste (SBL) die Antwort des Hochsauerlandkreises in dem virtuellen SBL-Briefkasten vor. Bis dato hatte die Kreisverwaltung der SBL lediglich schriftlich den Eingang des Schreibens bestätigt und erklärt, dass, aufgrund der umfangreichen Fragestellungen und personeller Engpässe es leider nicht möglich sei, termingerecht – innerhalb von 2 Wochen – vollumfänglich zu antworten.

Wir fassen einige Punkte aus dem Antwortschreibens eines Mitarbeiters der Organisationseinheit Integrations- und Ausländerangelegenheiten hier nun – fast kommentarlos – zusammen:

An der Abschiebe-Maßnahme, waren, wir zitieren: “… zunächst 6 Bedienstete des Hochsauerlandkreises, 2 ehemalige Polizeibeamte (Fahrer) und ein Arzt beteiligt. Nach aggressivem Auftreten einiger Familienangehöriger wurden zudem 3 Polizeibeamte hinzugezogen.“ -Folglich waren 12 Leute an der „Überfall-Kommando“ (so der Eindruck der Betroffenen) beteiligt!-
Der Familie sei mit 1 ½ Stunden „auf eigenen Wunsch ausreichend Zeit gewährt“ worden, „um u.a. diverse Telefonate mit Rechtsanwälten zu führen, Koffer zu packen und Abschied zu nehmen.“

Die Frage der SBL, ob sich der HSK in diesem Fall des umstrittenen Gutachters Michael K. aus Bonn bediente, ist so beantwortet worden:
„Ihre einleitende Bewertung hinsichtlich des „Gutachters Michael K. aus Bonn“ teile ich nicht. Der Innenminister hat bestätigt, dass dieser bundesweit als objektiv und sorgfältig prüfender Arzt bekannt ist. Es ist richtig, dass dieser Arzt die Rückführung begleitet hat.“
Zur Frage nach weiteren Abschiebefällen, bei denen der besagte Gutachter beteiligt war, heißt es in der „Antwort“: „Hierüber wird keine Statistik geführt.“ Es würden unterschiedliche Gutachter eingesetzt, ausgewählt nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Die SBL hatte auch gefragt, ob der HSK dem „Gutachter“ für seine Dienste jeweils rund 470,- Euro bezahlt. Die Antwort: “Nein, das Honorar richtet sich jeweils nach dem entstandenen Aufwand und ist von Fall zu Fall völlig unterschiedlich.“ Auf die Frage nach den Kosten für das „Fit for Fly“-Gutachten ging der HSK nicht ein, sondern verwies auf die Antwort zum Honorar. -„Fit for Fly“, der Begriff steht für Ärzte, die kranke Flüchtlinge „flugtauglich“ schreiben. So ein Gutachten soll den Ausländerämtern jeweils 470,- Euro kosten.-

Eine Vereinbarung zwischen dem HSK und dem Evangelischen Kirchenkreis, wonach aus humanitären Gründen nachts keine Abschiebemaßnahmen erfolgen sollen, besteht laut der HSK-Ausländerbehörde nicht. „Nein“, schreibt der Kreismitarbeiter auf diese Frage der SBL, „vielmehr mündete ein gemeinsames Gespräch mit dem evangelischen Kirchenkreis im Jahr 2005 nicht mit der Zusage, auf nächtliche Abschiebungen zu verzichten. Die Zusicherung des HSK, dass keine nächtlichen Abschiebungen stattfinden, stand und steht noch unter dem Vorbehalt, dass der Abflugtermin in den Mittagsstunden liegt, sodass ein betreten der Wohnung vor fünf Uhr vermieden werden kann. Der Hochsauerlandkreis hat sich beim Land NRW wiederholt dafür eingesetzt, dass die Abflugzeiten für Charterflüge in die Mittagszeit verlegt werden.

Zu den Abschiebegründen von S.Z., seiner Ehefrau und seiner 19jährigen Tochter gibt der HSK an, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels seien nicht erfüllt worden.

Humanitäre und gesundheitliche Aspekte hätte der HSK bei seiner Entscheidung nicht außer Acht gelassen, schreibt uns der Kreisbedienstete. Zweifel an der Reisefähigkeit von Herrn und Frau Z. und deren Tochter hätten zu keinem Zeitpunkt bestanden. (Der SBL ist bekannt, dass die Tochter T.Z. mit einem schweren Herzfehler geboren wurde und, dass sowohl Mutter als auch Vater ebenfalls in schlechter gesundheitlicher Verfassung waren und sind.)

Familie Z. lebte übrigens seit 20 Jahren in Meschede. Die jüngste und jetzt abgeschobene Tochter T. ist in Deutschland geboren. Der Vater soll trotz etlicher Bemühungen seinerseits nie eine Arbeitserlaubnis bekommen haben. Gilt immer noch die Regel: Ohne Arbeit keinen Aufenthaltstitel, ohne Aufenthaltstitel keine Arbeitserlaubnis? Vielleicht ist die Chance, einen Sechser im Lotto zu haben größer, als im HSK einen Aufenthaltstitel erteilt zu bekommen, zumindest wenn Mann/Frau ein/e Roma ist?

Auf Nachfrage der SBL teilte der HSK auch mit, dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Antwortschreibens (es trägt das Datum vom 12.07.2011), sechzehn Angehörige von Minderheiten der Roma und Ashkali oder anderer Minderheiten, die unter den Kosovo-Erlass fallen, noch im Bereich des Kreisausländeramtes leben. „Jeweils drei Personen leben in Eslohe und Brilon, jeweils zwei in Meschede und Bestwig, fünf in Schmallenberg und eine Person in Olsberg.“ Wie viele von ihnen der HSK noch beabsichtige abzuschieben, fragte die SBL. Die eindeutig uneindeutige Antwort des HSK: „Die Entscheidung erfolgt jeweils im Einzelfall und nach sorgfältiger Prüfung.“

Der letzte denkwürdige Satz im Schreiben des HSK ist dieser: „Ich bitte, die personenbezogenen Daten in diesem Schreiben vertraulich zu behandeln.“ Das tun wir selbstverständlich. Wenigstens der Datenschutz wird im Ausländeramt wohl noch beachtet ….

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Antwort zur Abschiebung einer Roma-Familie steht immer noch aus

By admin at 1:10 pm on Wednesday, July 13, 2011

Wie wir berichteten, hat der Hochsauerlandkreis im Mai 2011 wieder drei Menschen in den Kosovo abgeschoben.
Der „Rauswurf“ traf eine Roma-Familie, die seit über 20 Jahren in Meschede wohnte. Vater, Mutter und jüngste Tochter Tatjana (19 Jahre) wurden für sie selbst und für ihre Angehörigen völlig überraschend spät abends aus ihrer Wohnung geholt und zum Flughafen Baden-Baden gefahren. Rund 15 Mitarbeiter vom Ausländeramt und Polizeibeamte hätten sich gegen 23.00 Uhr Zutritt zur Wohnung verschafft. Die Drei hätten kaum Zeit gehabt, das Nötigste für die Reise, für ihr zukünftiges Leben im Kosovo zu packen, berichteten die Verwandten.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte am 24.05.2011 an den Landrat eine Anfrage zu den Gründen und zum Hergang der Abschiebung gestellt. Laut Geschäftsordnung des Hochsauerlandkreises muss die Verwaltung Anfragen von Fraktionen und Kreistagsmitgliedern innerhalb von zwei Wochen beantworten. Doch bis heute (13.07.2011, also nach mehr als sieben Wochen) kam kein inhaltliches Antwortschreiben. Zwischenzeitlich schickte die Kreisverwaltung der SBL lediglich einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg zu (wir berichteten). Darin wird aber nur über die formale Zulässigkeit und nicht über die humane Rechtfertigung der Abschiebung entschieden. Als Grund für die „Noch-Nicht-Beantwortung“ der Anfrage hieß es auf telefo-nische Nachfrage der SBL, das Ausländeramt hätte personelle Engpässe und andere wichtige Aufgaben, z.B. im Bereich Integration.
„Integration“ ist ein gutes Stichwort. Warum hat der Hochsauerlandkreis der in Meschede geborenen und aufgewachsenen Tatjana Z. im Mai alle Wege zur endgültigen Integration abgeschnitten? „Integration“ sollte nicht nur öffentlich ausgestellt, sie sollte viel mehr gelebt werden! Gleichzeitig rühmt sich die Kreisverwaltung dafür, in ijrer Ausstellung „positive Seiten von Integration“ zu präsentieren (siehe: http://www.hochsauerlandkreis.de/presse/2008/presseservice800269.php)??

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Nächtliche Abschiebung einer Roma-Familie

By admin at 12:13 am on Wednesday, June 15, 2011

In der Nacht vom 19. zum 20. Mai 2011 wurde die dreiköpfige Roma-Familie Z. aus ihrer Wohnung in Meschede geholt und am Vormittag des 20. Mai über den Flughafen Baden-Baden in den Kosovo abgeschoben. Zu diesem Sachverhalt stellte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) der zuständigen Kreisverwaltung einige Fragen.

Am 07. Juni 2011 antwortete der Hochsauerlandkreis mit der Bestätigung des Eingangs der SBL-Anfrage und schreibt: „Es ist mir aufgrund der umfangreichen Fragestellungen und personellen Engpässen leider nicht möglich, termingerecht – innerhalb von 2 Wochen – vollumfänglich zu antworten.“

Beigefügt ist dem Schreiben des HSK ein mehrseitiger Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 19.Mai 2011 zu einem Antrag (des Rechtsanwalts der Familie) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Abschiebeschutz.

Der Antrag ist vom Gericht abgelehnt worden. Das hatte zur Folge, dass der überstürzte Abtransport der Familie Z. nicht gestoppt werden konnte. Diese Gerichtsentscheidung besagt zwar, dass Familie Z – bei rein juristischer Betrachtung -Abgeschoben werden durfte, sie sagt aber nichts zu den humanitären und sozialen Dimensionen dieser Aktion.

Die drei Menschen wurden trotz der personellen Engpässe der Kreisausländerbehörde „termingerecht“ in den Kosovo überstellt.

Und nun ein paar Worte zum Beschluss des Verwaltungsgerichts:
Demnach sollte die Abschiebemaßnahme am 19. Mai eingeleitet werden.
Auf Seite 2 steht (zum Antrag auf Schutz gegen die Abschiebung):
„Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu jeweils einem Drittel. Der Streitwert wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.“

Der Nichtjurist und Laie in Sachen Abschiebung fragt sich, wer dieses stattliche Sümmchen zahlen wird? Geht das Gericht davon aus, dass die Lebens- und Erwerbsumstände der Familie im Kosovo gut auskömmlich sind? Oder werden die Verwandten in Meschede zur Kasse gebeten?

Die Begründung für die Ablehnung des Abschiebeschutzes ist viele Seiten lang. Im „Juristen-Deutsch“: Die Voraussetzungen gemäß § 58 Abs. 1 AufenthG für die Abschiebung der Antragsteller liegen vor. Letztere sind gemäß § 50 Abs. 1, 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG i.V. m. § 67 Nr. 7 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) vollziehbar ausreisepflichtig, da ihre Asylanträge unter Androhung ihrer Abschiebung in den Kosovo bestandskräftig abgelehnt worden sind. Eine Wiederholung der Abschiebeandrohungen ist – entgegen der Ansicht der Antragsteller – nicht erforderlich. …“

Die Justizbehörde führt zur Reisefähigkeit aus, es sei nicht glaubhaft gemacht, dass eine Person krankheitsbedingt nicht reisefähig wären. „Ein inlandsbezogenes Ausreisehindernis in Form der Reiseunfähigkeit liegt vor, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers unmittelbar durch die Ausreise bzw. Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon
voraussichtlich wesentlich verschlechtern wird. … Der Ausländerbehörde obliegt es, ggf. durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung, die notwendigen Vorkehrungen – etwa durch ärztliche Hilfen bis hin zur Flugbegleitung – zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann.“
– Nach unseren Informationen wurde allen drei Familienmitgliedern am Flughafen in Baden-Baden von dem umstrittenen Gutachter Michael K. Reisefähigkeit bescheinigt. Selbst die lange und schwere Krankengeschichte der 19jährigen T.Z. berücksichtigte der Abschiebegutachter offenbar nicht. –

Das Gericht begründet die Zumutbarkeit der Ausreise der seit 1990 in Deutschland lebenden Familie Z. u.a. so: „Gleichwohl kann bei der gebotenen Abwägung im vorstehenden Sinne nicht davon ausgegangen werden, dass sie unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Einbindung in die hiesigen Verhältnisse, ihres rechtlichen Aufenthaltstatus, der Beachtung gesetzlicher Pflichten und Verbote schutzwürdig im Bundesgebiet verwurzelt wären. … Die seit November 2010 durch einen Sohn gewährte finanzielle Unterstützung ist in ihrem Fortbestand … nicht gesichert. … Auch über einen Aufenthaltstitel verfügten die Antragsteller zu 1. und zu 2. zu keinem Zeitpunkt. Demgegenüber ist davon auszugehen, dass sie sich im Kosovo werden reintegrieren können. …

Auch hinsichtlich der Antragstellerin zu 3. ist eine im vorgenannten Sinne schutzwürdige Verwurzelung im Bundesgebiet nicht dargetan. Dabei verkennt die Kammer nicht, dass diese im Bundesgebiet geboren ist und sich bislang ausschließlich hier aufgehalten hat. Über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügte sie allerdings zu keinem Zeitpunkt. …“
Weiter wird ausgeführt, die Antragstellerin hätte keinen Schulabschluss und ginge einer Beschäftigung im Imbissbetrieb ihres Bruders nach. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass dies auf Dauer gesichert sei, und angesichts des fehlenden Schulabschlusses sei nicht ohne Weiteres zu erwarten, dass die Antragstellerin anderweitig eine Beschäftigung finden können werde. „Demgegenüber“, so schreibt das Verwaltungsgericht, “wird sie im Kosovo auf die Unterstützung und Hilfe ihrer Eltern, den Antragstellern zu 1. und 2., zurückgreifen können. Angesichts dessen ist es der Antragstellerin zu 3. auch in Ansehung des von Art. 8 EMRK geschützten Rechts auf Privatleben zuzumuten, in den Kosovo auszureisen bzw. dorthin abgeschoben zu werden.

Als Nichtjurist habe ich da ein Verständnisproblem. Warum soll es den Eltern im Kosovo leichter fallen, ihre Tochter zu unterstützen, als es ihnen in Deutschland möglich war? Die Arbeitslosenquote der Roma im Kosovo soll laut Medienberichten enorm hoch sein.

Zur wirtschaftlichen Situation und Arbeitslosigkeit im Kosovo fand ich z.B. auf den Internetseiten von „Aktion 302“ folgende Meldung:
Während die allgemeine wirtschaftliche Situation schon schlecht ist (37,3 % Arbeitslosenquote in 2009 und ca. 1.759 EUR BIP/Kopf in 2008), liegt nach Auskunft der Ombudsperson Institution in Kosovo die Arbeitslosenquote unter den Roma bei ca. 98 %. Viele leben von Gelegenheitsarbeiten oder sammeln Metall und anderen wiederverwertbaren Schrott, um zu überleben. Ein regulärer Arbeitsmarkt existiert für die Minderheiten nicht.

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Nächtliche Abschiebung in Meschede

By admin at 8:45 pm on Tuesday, May 24, 2011

„Abschiebung auf die Müllkippe“, diese eindringliche Überschrift fanden wir bei der Suche nach Berichten über Abschiebungen in den Kosovo.

Ob der Begriff „Müllkippe“ für den Kosovo zutrifft, kann nur beurteilen, wer dort lebt oder wer in letzter Zeit vor Ort war, so wie einige Journalisten. In zahlreichen Publikationen bestätigen sie, das Leben dort ist für viele Menschen alles andere als traumhaft schön. Vor allem ethnische Minderheiten wie Roma und Ashkali haben offenbar im Kosovo „Null Chance“. Wir zitieren aus dem Artikel aus TERZ mit der Müllkippen-Überschrift:

“Die einzige Möglichkeit für die Roma im Kosovo ihren Lebensunterhalt zu verdienen, ist das Sammeln von Altmetall auf den Müllkippen”, berichtet Eva Weber von der Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (FFM) aus Berlin auf der Pressekonferenz am Flughafen. “Sie können das gesammelte Metall dann auf den Basaren für einen sehr geringen Preis verkaufen. Und selbst dieser Markt ist hart umkämpft”, so die Journalistin, die im letzen Jahr mehrmals im Kosovo war. Auch das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hatte im Besuchsbericht 2009 wegen drohender Verelendung und möglicher ethnischer Konflikte von Abschiebungen abgeraten.“

Das Schicksal „Müllkippe“ bereiten die deutschen Ausländerbehörden vielen ehemaligen Bürgerkriegsflüchtlingen aus Ex-Jugoslawien. Gut 20 Jahre sind diese Menschen oft schon ununterbrochen in Deutschland, haben zwischenzeitlich Kinder die in Deutschland geboren sind und deren Muttersprache Deutsch ist. Nichts desto trotz will der deutsche Staat viele dieser Ex-Jugoslawen los werden – notfalls per Abschiebung.

In der letzten Woche kam es im Hochsauerlandkreis, genauer gesagt in Meschede, wieder zu einer Abschiebung. Die Fakten soweit sie uns bekannt sind:

In der Nacht vom 18. zum 19.05.2011 sind drei Mitglieder einer Roma-Familie von mehr als zehn Beamten in einer „Nacht- und Nebel-Aktion“ in ihrer Wohnung mit Handschellen festgenommen und sofort zum Flughafen Baden-Baden verbracht worden. Bereits am Vormittag des 19. Mai wurden sie in den Kosovo ausgeflogen. Ein einschlägig bekannter „Gutachter“ aus Bonn hatte am Flughafen Vater, Mutter und Tochter die Reisefähigkeit bescheinigt.

Der Familienvater und seine Ehefrau lebten schon seit ca. 20 Jahren in Deutschland. Die ebenfalls abgeschobene 19jährige Tochter ist in Deutschland geboren, hat einen Schulabschluss und stand in einem festen Arbeitsverhältnis. Sozialleistungen wurden laut unseren Informationen von keinem der drei Familienmitglieder mehr in Anspruch genommen. Ungewöhnlich ist, dass der Familie letztmalig im Jahr 1999 eine Abschiebung angekündigt worden sei. Die Abschiebung kam also für die drei Menschen vollkommen überraschend.

Die ausführende Behörde, der Hochsauerlandkreis, ist nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL) wieder einmal in einem Abschiebefall unverhältnismäßig und inhuman vorgegangen. Der HSK hat offenbar einen Paragraphen im Ausländerrecht bewusst nicht beachtet, der regelt: „Ist die Abschiebung länger als ein Jahr ausgesetzt, ist die durch Widerruf vorgesehene Abschiebung mindestens einen Monat vorher anzukündigen, die Ankündigung ist zu wiederholen, wenn die Aussetzung für mehr als ein Jahr erneuert wurde.“

Die Familie hatte im Bürgerkrieg im früheren Jugoslawien alles, was sie besaß, verloren. Sie steht im neuen Staat Kosovo also vor dem Nichts. Aufgrund der nicht angekündigten Abschiebung, bestand auch gar keine Möglichkeit, im Kosovo Voraussetzungen für einen erträglichen Aufenthalt zu organisieren. Ein weiteres Problem ergibt sich durch die unzureichende medizinische Versorgung in dem Balkanland. Der Gesundheitszustand von Mutter und Tochter ist sehr besorgniserregend. Ob sie im Kosovo entsprechend ihrer Erkrankungen behandelt werden können, ist ungewiss.

Die Sauerländer Bürgerliste appelliert an den Hochsauerlandkreis, die Familie umgehend wieder zu ihren Verwandten nach Meschede einreisen zu lassen. Außerdem stellte die SBL eine umfangreiche Anfrage zum Abschiebevorgang an den Landrat.

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Zahl der Menschen aus Ex-Jugoslawien im HSK ist rückläufig

By admin at 4:02 pm on Saturday, May 21, 2011

Zum 31.03.2011 lief der befristete Abschiebestopp (“Kosovo-Erlass”) für ethnische Minderheiten aus dem ehemaligen Jugoslawien aus. Dies nahm die Sauerländer Bürgerliste (SBL) zum Anlass, beim Ausländeramt des Hochsauerlandkreises nach der Zahl der im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde lebenden Menschen aus Ex-Jugoslawien zu fragen.

Vor 1 ½ Jahren hatte die SBL bereits schon einmal solch eine Anfrage gestellt. Hier die Angaben des HSK im Vergleich zu den damaligen Daten:

Ende September 2009 lebten im Bereich des HSK-Ausländeramtes 1.146 Personen aus den Herkunftsländern Serbien, Montenegro, Kosovo und Ex-Jugoslawien. Aktuell sind es 1.072, also 74 Menschen (über 6 Prozent) weniger.

Im September 2009 verfügten laut Ausländeramt 1.071 der 1.146 Personen über eine unbefristete bzw. befristete Aufenthaltserlaubnis, 75 über eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Diese Zahlen haben sich geändert. Laut Antwort des Ausländeramtes vom April 2011 hatten von den 1.072 Personen 996 einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel, 14 eine Aufenthaltsgestattung und 62 eine Duldung.

Eine kleine Statistik:
Menschen aus Ex-Jugoslawien
Sept. 2009 1.146 /
März/April 2011 1.072 = -74
davon mit befr./unbefr. Aufenthaltstitel
Sept. 2009 1.071 /
März/April 2011 996 = -75
davon mit Duldung oder Gestattung
Sept. 2009 75 /
März/April 2011 76 = +1

Weitere Auskünfte des HSK aufgrund einer SBL-Anfrage ergaben, dass im Jahr 2009 10 kosovarische Staatsangehörige ausgewiesen bzw. nach Frankreich überstellt worden sind, und, dass im Jahr 2010 bis zum 03.11.2010 22 Männer, Frauen und Kinder „freiwillig“ oder gezwungenermaßen Deutschland verlassen haben.

Auf die neuerliche Anfrage der SBL teilte die Ausländerbehörde im April 2011 mit, im Jahr 2010 sei noch eine fünfköpfige Familie nach Ungarn über-stellt worden, und eine weitere Person sei freiwillig ausgereist. (Anmerkung bzw. Frage der SBL: Was bedeutet in so einem Fall wohl „freiwillig“?) Im Jahr 2011 seien keine Ausreisen in den Kosovo erfolgt. (Anmerkung der SBL: Dank des Kosovo-Erlasses!)

Rechnen wir wieder:
10 ausgewiesene Personen (im Jahr 2009 bis Oktober 2010)
22 „freiwillig“ ausgereiste Personen (im Jahr 2009 bis Oktober 2010)
5 nach Ungarn überstellte Personen (im Jahr 2010)
1 „freiwillige“ ausgereiste Person (im Jahr 2010)
38 Menschen aus Ex-Jugoslawien die den Hochsauerlandkreis verlassen mussten

74 – 38 = 36 – Was geschah mit den 36 Menschen? Sind sie verstorben, in Nachbarkreise verzogen oder nach Amerika ausgewandert? Oder wurden sie eigebürgert und sind nun Deutsche?

Zum Kosovo-Erlass schrieb das HSK-Ausländeramt im November 2010, der Erlass sei für 22 Geduldete relevant, darunter drei minderjährige Kinder und vier Jugendliche sowie eine Person über 65 Jahren. Vor allem für die Kinder gilt per Erlass ein besonderer Schutz! Diesen Erlass will der HSK durch eine „sorgfältige Einzelfallprüfung“ umsetzen, so jedenfalls steht es in der Antwort des HSK vom April 2011.

Anmerkung der SBL: Zum Bereich des HSK-Ausländeramtes gehören außer der Stadt Arnsberg sämtliche Städte und Gemeinden des Hochsauerlandkreises. Obige Zahlen und Angaben beziehen sich also nur auf den Bereich der Kreisausländerbehörde.

Fazit: Wir stellen hier die blanken Zahlen vor und wundern uns auch ein wenig, wieso 2011 im Vergleich zu 2009 weniger Menschen aus Ex-Jugoslawien mit!!! einem Aufenthaltstitel im Hochsauerlandkreis leben. Einige Kinder sind vermutlich zwischenzeitlich auch geboren? Aber die eigentliche Frage ist doch, wie es den betroffenen Menschen geht, den schon abgeschobenen und denjenigen, die Tag für Tag mit einer Abschiebung rechnen müssen.

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Ab sofort wieder Abschiebeflüge

By admin at 11:52 am on Tuesday, April 5, 2011

Am 31.03.2011 lief der befristete Abschiebestopp (Kosovo-Erlass) für Roma, Ashkali und andere ethnische Minderheiten aus. Einige Tage später, am 04.04., titelt bereits die TAZ „Abschiebesaison in NRW hat begonnen“.

Im TAZ-Artikel steht weiter: “Vor nicht einmal einer Woche lief der Wintererlass aus, der in den vergangenen Monaten Roma und andere Minderheiten vor ihrer zwangsweisen “Rückführung” in das Gebiet des früheren Jugoslawiens bewahrte. Jetzt beginnt auch im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen die diesjährige Abschiebesaison. Am Dienstag soll die erste Chartermaschine mit rund 140 unerwünschten Flüchtlingen vom Düsseldorfer Flughafen aus gen Belgrad starten. Menschenrechtsorganisationen planen Protestaktionen.“

Die flüchtlingspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion Monika Düker hielte insbesondere die Abschiebungen in den Kosovo für „völlig verantwortungslos“. Die Lage der Roma dort sei unerträglich. Der rot-grünen Landesregierung seien die Hände gebunden, die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Einen generellen Abschiebestopp könne
nur die Bundesregierung veranlassen.

Wir wissen, dass auch im Sauerland Menschen mit anhängigen Asylverfahren leben und manchen heute oder morgen das Schicksal der Abschiebung droht. Wir wissen aus unzähligen Publikationen, dass die Lebensumstände der bereits in den Kosovo abgeschobenen Männer, Frauen und Kinder unerträglich sind. Wir schließen uns den bundesweiten Forderungen nach einem sofortigen Abschiebestopp an!

Die Sauerländer Bürgerliste bat am 22.03.2011 beim Ausländeramt des Hochsauerlandkreises um die Beantwortung der Fragen:

Wie viele Asylfolgeverfahren wurden erfolgreich im Sinne des Asylbewerbers abgeschlossen?
Die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.04.2011: Ein sog. Wiederaufgreifverfahren.

Wie viele Verfahren sind aktuell anhängig?
Die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.04.2011: Drei.

Hat sich die Zahl der Geduldeten aus dem Kosovo seit Oktober 2010 (damals 22 Personen) verändert?
Die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.04.2011: Ja, nach dem Stand der letzten Auswertung: 26.

Hat die Ausländerbehörde zwischenzeitlich Informationen über die Lebensumstände der aus dem Hochsauerlandkreis zurückgeführten ehemaligen Flüchtlinge aus dem Kosovo erhalten, vor allem über die von Kindern und Jugendlichen?
Die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.04.2011: Nein.

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Situation im Kosovo nach wie vor schwierig

By admin at 6:22 am on Friday, April 1, 2011

Ende März 2011 läuft der Kosovo-Erlass aus, der Abschiebungen in den Kosovo untersagte. Nach Information der Landtagsabgeordneten Monika Düker gilt dann der Erlass vom 21.09.2010. Dieser gibt den Ausländerbehörden eine strenge einzelfallbezogene Prüffolge für die Abschiebungen in das Kosovo auf. Rückführungen in den Kosovo und nach Serbien sollen demnach nur zurückhaltend erfolgen.

Die Situation der Roma, Ashkali und anderer ethnischer Minderheiten in ihren Herkunftsländern ist nach wie vor sehr angespannt und schwierig. Daher soll laut Erlass eine umfassende Einzelfallprüfung erfolgen. Entscheidungsspielräume sollen regelmäßig zugunsten der Ausländer genutzt werden.

Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Reinhard Loos bat am 29.03.2011 den Hochsauerlandkreis schriftlich, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ende September 2009 lebten laut Ihren Angaben 1.146 Personen aus Serbien, Montenegro, Kosovo, und Ex-Jugoslawien, erfasst unter den Schlüsseln 132, 133, 138, 150 und 170, im Bereich des HSK-Ausländeramtes. Wie viele Menschen sind es zurzeit?

2. Am 03.11.2010 teilten Sie uns die Zahl der ehemaligen Bürgerkriegsflüchtlinge mit, die 2009 und bis Oktober 2010 ausgewiesen worden sind bzw. „freiwillig“ ausreisten. Es handelte sich demnach im Jahr 2009 um 10 kosovarische Staatsangehörige, die ausgewiesen wurden bzw. nach Frankreich überstellt worden sind. Bis zum Zeitpunkt Ihres Antwortschreibens vom 03.11.2010 hatten im Jahr 2010 22 Männer, Frauen und Kinder „freiwillig“ oder gezwungenermaßen Deutschland verlassen. Haben sich zwischenzeitlich die zitierten Zahlen verändert; wenn ja, wie?

3. Im September 2009 verfügten laut Ihrer Auskunft 1.071 der 1.146 Personen über unbe-fristete und befristete Aufenthaltserlaubnisse; 75 über eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Wie viele haben jetzt eine unbefristete, wie viele eine befristete Aufenthaltserlaubnis, wie viele haben den Status der Duldung oder der Aufenthaltsgestattung?

4. Laut Ihrem Schreiben vom 03.11.2010 war der Kosovo-Erlass für 22 Geduldete relevant, darunter drei minderjährige Kinder und vier Jugendliche sowie eine Person über 65 Jahren. Für diese Personen, vor allem für die Kinder, gilt per Erlass ein besonderer Schutz. Wie wird der HSK den Erlass bezogen auf Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und Härtefälle umsetzen?

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Wer kümmert sich um einen minderjährigen Flüchtling?

By admin at 10:01 am on Sunday, March 27, 2011

Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung hat die UN-Kinderrechtskonvention einen besonderen Stellenwert. Sie soll bei der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge umgesetzt werden. Ziel ist, dass Jugendliche nur noch in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht und angemessen betreut werden. Unter 18-jährige sollen grundsätzlich nicht mehr in Abschiebehaft.

Im Hochsauerlandkreis lebte Ende 2010 (offiziell) ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Der Jugendliche war zu dem Zeitpunkt nach Angaben des Kreisausländeramtes in einer städtischen Asylbewerberunterkunft untergebracht. Es bestünde bisher kein konkreter Betreuungsbedarf durch den allgemeinen sozialen Dienst des Jugendamtes, antwortete der Hochsauerlandkreis im Dezember 2010 auf Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL). Ob die für Integration zuständigen
MitarbeiterInnen sozialer Einrichtungen über den unbegleiteten minderjährigen Flüchtling seitens des HSK informiert wurden, hatte die SBL auch erfragt. Soziale Einrichtungen würden vom Hochsauerlandkreis aus datenschutzrechtlichen Gründen nur dann über den Zuzug ausländischer Mitbürger unterrichtet, wenn sie ausdrücklich damit einverstanden seien. Das sei im Fall des unbegleiteten Minderjährigen nicht der Fall gewesen. Außerdem ging aus der Antwort des Kreises hervor, dass der junge Flüchtling die Hauptschule besucht und ein Asylfolgeverfahren anhängig ist. Ob und inwieweit der Jugendliche auf sich allein gestellt ist, lässt sich aus einem behördlichen Schreiben nicht ablesen. Klipp und klar ausgedrückt, wie es ihm geht (psychisch, physisch, materiell, …), wissen wir nicht.

Wann und wie der rot-grüne Koalitionsvertrag in allen Kommunen umgesetzt sein wird, ist auch fraglich. Das Schicksal des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings sollte uns so oder so weiter interessieren. Darum fragte Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste, am 22.03.2011 nach dem Stand des Asylfolgeverfahrens, ob der Jugendliche anwaltlich vertreten ist, welche Voraussetzungen er für einen so genannten humanitären Aufenthalt erfüllen muss und wie groß in diesem Fall der Ermessensspielraum der Behörden ist.

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