Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

„Hebesatz der Kreisumlage unverändert lassen!“ – SBL/FW stellt Anträge zum Kreishaushalt

By adminRL at 9:58 am on Wednesday, December 16, 2015

Am Freitag dem 18.12.2015 beginnt um 14.00 Uhr im Kreishaus in Meschede die letzte Kreistagssitzung dieses Jahres.

Was steht da an?

Vor allem der Kreishaushalt 2016 mitsamt den Haushaltsreden der Fraktionen, dem Beteiligungsbericht des HSK, Stand 31.12.2014 (wie z.B. die Beteiligung am Flughafen Paderborn-Lippstadt), Wirtschaftspläne 2016 der Beteiligungsgesellschaften (Beispiel: Bergbaumuseum Ramsbeck GmbH und Bobbahn Winterberg), Wirtschaftspläne 2016 der Schul- und Bildungseinrichtungen des HSK, des Abfallentsorgungsbetriebs des HSK und noch sehr viel mehr.

12 Anträge der SBL/FW

Am 14.12. kamen dann – fristgerecht – auch noch 12 Anträge der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) dazu. Wenn sie im Kreistag eine Mehrheit fänden, könnten den Bürgerinnen und Bürgern im HSK einige Kosten erspart werden.

Vier dieser Anträge betreffen die Finanzen des Sauerlandmuseums in Arnsberg. Im Einzelnen beantragt SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos …

• … vorgesehene „Investive Ausgaben“ im Finanzplan des Sauerlandmuseums in Höhe von 1,55 Mio Euro streichen, weil die Kreisverwaltung im Kulturausschuss nicht in der Lage war zu sagen, wofür dieses Geld verwendet werden soll.

• … den Zuschussbedarf für das (geschlossene!) Sauerlandmuseum um 200.000 Euro kürzen, denn der Betriebskostenzuschuss soll nur um 5% geringer sein als im Jahr 2013, als das Museum geöffnet war.

• … keine Stellenausweitung in der Museumsleitung vornehmen, denn trotz Schließung des Museums sollen die Stellen noch aufgestockt werden.

• … Kosten für das Personal, das ausschließlich oder weit überwiegend für den Umbau und die Erweiterung des Museums tätig ist, den investiven Baukosten zurechnen und nicht den Kosten des laufenden Betriebs.

Bei den „restlichen“ acht Anträgen geht es um …

• … den Hebesatz der Kreisumlage – Antrag der SBL: Kreisumlage unverändert lassen, außer für Ausgleichsmaßnahmen für die Finanzierung des Härteausgleichs an die Stadt Arnsberg für die Kosten der Unterkunft; nach den Vorschlägen von Landrat und Kreisverwaltung gäbe es eine Anhebung von 0,53 Punkten, die die Gemeinden und damit ihre Einwohner erheblich belasten würden.

• … den Landesentwicklungsplan (LEP) – Antrag der SBL: Bestimmte Änderungen in der Stellungnahme des HSK zum Entwurf des LEP aufnehmen. (Den Antrag stellen wir separat auf unsere HP ein.)

• die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der ESZW (Bobbahn Winterberg) – Antrag der SBL: Beschlussfassung vertagen und Geschäftsführung auffordern, einzelne Positionen im Wirtschaftsplan detaillierter aufzuführen, denn bisher gibt es nur zwei völlig intransparente Sammelpositionen für alle Einnahmen.

• … Beförderungen – Antrag der SBL: Keine Beförderung in Besoldungsgruppen A14 und höher vornehmen, denn die Kreisverwaltung plant gleich 5 Beförderungen in diesen höchsten Besoldungsgruppen.

• … zusätzliche Stellen im höheren und gehobenen Dienst – Antrag der SBL: Nur drei zusätzliche Stellen schaffen und diese mit Angestellten statt mit Beamten besetzen, den die Kreisverwaltung möchte sieben zusätzliche Stellen im höheren und gehobenen Dienst schaffen.

• … zusätzliche Mitarbeiter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft – Antrag der SBL: Anzahl der zusätzlichen Mitarbeiter um 1,0 Stellen reduzieren, denn bisher plant die WFG die Einstellung von 6 zusätzlichen Mitarbeiter innerhalb von weniger als einem Jahr.

• … den Sozialhaushalt – Antrag der SBL: 10.000 Euro als „Puffer“ für die Einführung eines Sozialtickets in den Sozialhaushalt einstellen (Hinweis: Der Kreistag im Nachbarkreis Soest beschloss am 29. Oktober 2015 einstimmig, das Sozialticket einzuführen!).

• … die Erhöhung der Elternbeiträge in Kitas – Antrag der SBL: Elternbeiträge für die 45-Stunden-Betreuung nicht um 12 % erhöhen, sondern nur um den gleichen Prozentsatz wie alle anderen Betreuungsumfänge.

Den Antrag „Elternbeiträge“ veröffentlichen wir hier und jetzt komplett. Die anderen Anträge stellen wir nach und nach und nach und … hier ein.

Arnsberg, 14.12.2015
Antrag gemäß § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistags
für den TOP 5.4.1 in der Sitzung des Kreistags am 18.12.2015

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion beantragt,

die Elternbeiträge um einen einheitlichen Prozentsatz für alle Betreuungsumfänge zu erhöhen.

Begründung und Erläuterung:
In der Sitzungsvorlage 9/366 der Kreisverwaltung ist für das Kindergartenjahr 2016/2017 eine Anhebung der Elternbeiträge um 5 x 1,5 % = 7,5 % vorgesehen, für 45-Stunden-Betreuungszeit allerdings um 12 %.

Dies halten wir für unangemessen. Es entsteht der Eindruck, dass hier eine Art “Strafsteuer” für vom Kreisjugendamt unerwünschte Vor- und Nachmittags-Betreuung erhoben werden soll.

Damit missachtet das Kreisjugendamt die tatsächlichen Betreuungsanforderungen. Dies wird in der Sitzungsvorlage besonders an der Formulierung, “dass sich Eltern mehr an den tatsächlichen Betreuungsbedürfnissen ausrichten sollen”, deutlich. Bereits jetzt ist die 45-Stunden-Betreuung erheblich teurer als kürzere Betreuungszeiten. Die Eltern sollen sich unabhängig von finanziellen Zwängen entscheiden können, welche Betreuungszeit sie für ihr Kind buchen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion

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Zwei-Klassen-System des Kreisgesundheitsamtes

By adminRL at 3:19 pm on Sunday, December 13, 2015

Beim Kreisgesundheitsamt scheint die Vorstellung zu bestehen, dass es im Hochsauerlandkreis eine Zwei-Klassen-Medizin gibt. Wenn kritisiert wird, dass einige Arztpraxen Privatpatienten ohne Rücksicht auf medizinische Notwendigkeiten bei der Terminvergabe bevorzugen, dann lässt sich diese Kritik ja nachvollziehen.

Doch das Kreisgesundheitsamt macht eine andere Klasseneinteilung. In der Drucksache 9/380 für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 02.12. und des Kreistags am 18.12. geht es um einen Antrag des Caritasverbandes Paderborn. Er möchte einen relativ geringen Zuschuss von 5.000 Euro erhalten für die Einrichtung eines „Psychosozialen Zentrums für traumatisierte Asylsuchende und Flüchtlinge“.

Dazu empfiehlt des Kreishgesundheitsamt ein Ablehung. In der Begründung lesen wir z.B.: “Eine Versorgung von illegal in NRW aufhaltende Ausländer könnte ihren illegalen Status noch verlängern und die (übrigen) Krankenkosten, die die Kommunen bis zu 70.000 € pro Fall/ Jahr selbst tragen müssen noch erhöhen (ausländerrechtliche u. kommunale Sicht).”
Ist es Aufgabe von Medizinern, vor einer Betrachtung der gesundheitlichen Situation und Bwedürfnisse eines Menschen sich um angebliche Legalität oder Illegalität zu kümmern? Wohl kaum! Und wie oft musste eine Kommune 70.000 Euro für einen traumatisierten Flüchtling zahlen???

Noch merkwürdiger wird es beim letzten Satz in dieser Drucksache aus dem Kreishaus: “Weiterhin wird bereits jetzt von gesetzlich Krankenversicherten eine mögliche Besserstellung von Privatversicherten und Asylsuchenden im Gesundheitssystem gesehen..”
Anscheinend haben sich die Autoren dieser Behauptung nie damit befasst, welcher Aufwand damit verbunden ist, für einen Flüchtling, der aus akutem Anlass eine Notfallambulanz aufsuchen muss, anschließend vom Sozialamt einen Behandlungsschein zu erhalten und die Beschaffung und Bezahlung der benötigten Medikamente zu erreichen…
Auf die Frage im Ausschuss, was denn die Quelle für diese unbelegte und pauschale Behauptung seines Amtes sei, verweigerte der Gesundheitsamtsleiter im Ausschuss trotz mehrfacher Nachfrage die Auskunft.

Offensichtlich gibt es also für das Kreisgesundheitsamt 2 Klassen von Patienten: einerseits Kassenpatienten, und andererseits Privatversicherte und Asylsuchende!! Dann sollten wahrscheinlich die Kassenpatienten jetzt versuchen, im Gesundheitssystem den Status eines Asylsuchenden zu erlangen??
Es ist nicht das erste Mal, dass die Praxisnähe dieses Kreisgesundheitsamtes nicht sofort erkennbar ist…

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Dickes Minus bei Radio Sauerland

By adminRL at 12:43 am on Tuesday, December 8, 2015

In der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses wurde im öffentlichen Sitzungsteil auch der “Beteiligungsbericht des Hochsauerlandkreises zum 31.12.2014″ beraten. Er gibt Auskunft über die Gesellschaften, an denen der HSK beteiligt ist. Redaktionsschluss war der 24.11.2015.

Der HSK ist zusammen mit der Funke-Gruppe (diese als Nachfolger der WAZ) Gesellschafter der Betriebsgesellschaft von Radio Sauerland, dem privaten Lokalfunk. Der wiederum übernimmt zu etwa 95% das Rahmenprogramm der “Mutter” Radio NRW aus Oberhausen; nur die restlichen Programmteile werden lokal produziert. Umstritten sind die mehrfach pro Jahr auf NRW-Ebene veranstalteten Gewinnspiele, die über die sehr hohen Telefongebühren für die verwendeten Rufnummern zur Mitfinanzierung der Sender beitragen.

Aus dem aktuellen Beteiligungsbericht erfährt man einige Daten, die bisher nicht so transparent waren. Dem Bericht ist z.B. zu entnehmen (Seite 110), dass die Betriebsgesellschaft des Lokalsenders im Jahr 2014 einen “Jahresfehlbetrag” in Höhe von 221.245,48 Euro erwirtschaftet hat, noch einmal etwa 31.000 Euro schlechter als geplant. Der Jahresverlust entspricht etwa 16% der Einnahmen aus dem Betrieb. Für das Jahr 2015 ist sogar ein Verlust von 237.160 Euro geplant (Seite 108).

Die Frage im Ausschuss, welche Maßnahmen zur Änderung der Situation eingeleitet worden sind, wurde weder von den Fraktionen, die in den Gremien des Lokalsenders vertreten sind, noch von der Kreisverwaltung beantwortet. Auch zur aktuellen Situation im Jahr 2015 (fällt der Verlust wieder höher aus als geplant?) gab es keine Auskünfte.

Etwas dürftig ausgefallen ist der Beteiligungsbericht auch zum Dauerbrenner-Thema RWE. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage des Energieriesens erfahren wir dort nur (Seite 34): “Die Darstellung der wirtschaftlichen Situation der RWE AG würde über die übliche Darstellung im kommunalen Beteiligungsbericht hinausgehen.” Na ja…

Wer sich über die insgesamt 176 Seiten des Beteiligungsberichts näher informieren möchte:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de aufrufen, dort “Vorlagen” wählen, und dann in das Suchfeld für die Vorlagennummer “9/352″ eingeben. Auf dem nächsten Bild kann man die Büroklammer für den Beteiligungsbericht (2 MB), das Feld mit “V” für die dazugehörige Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung anklicken.

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„Einsatz-Wörterbuch“ – Feuerwehren sollen selbst über seinen Einsatz entscheiden

By adminRL at 4:09 pm on Sunday, November 15, 2015

Ende Oktober erkundigte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) noch einmal danach, ob der Landrat beabsichtigt, das „Einsatz-Wörterbuch“ für die Feuerwehr im gesamten Hochsauerlandkreis einzuführen. Das Handbuch für bzw. gegen Verständigungsprobleme macht nämlich richtig Karriere und zwar nicht nur in seiner „Geburtsstadt“ Arnsberg.

Klick zur SBL-Anfrage:
http://sbl-fraktion.de/?p=6193

Wer mal in das praktische Handbuch rein gucken möchte, hier ist es:
http://www.feuerwehr-arnsberg.de/wir-ber-uns-topmenu-159/downloads/func-startdown/103/

So, und nun zur Antwort aus dem Kreishaus. Um es vorweg zu nehmen, Landrat Dr. Schneider möchte keine „direkte Einflussnahme auf Einsatztaktiken der Feuerwehren“ nehmen. Daher will er offenbar die Einführung des „Einsatz-Wörterbuchs“ jeder Feuerwehr im HSK selbst überlassen.

Und damit sich jetzt niemand falsch interpretiert fühlt, nun noch das Antwortschreiben aus dem Kreishaus mit Datum vom 29.10.2015 komplett:

„Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;

„Einsatz-Wörterbuch” für die Feuerwehr

Sehr geehrter Herr Loos,

hiermit nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 27. Oktober und beantworte Ihre Fragen wie folgt:

1.) Erfahrungen im konkreten Einsatzfall sind bislang nicht bekannt; Erfahrungswerte werden bei der nächsten Besprechung der Wehrleiter im Hochsauerlandkreis am 28. November abgefragt.

2.) Aufgrund Pressemitteilungen der Feuerwehr Arnsberg und anderweitiger Veröffentlichungen ist das Handbuch bundesweit bekannt und wird dort dementsprechend überregional eingesetzt.

3./4.) Die Nutzung dieses Handbuches obliegt den jeweiligen Feuerwehren; eine direkte Einflussnahme auf Einsatztaktiken der Feuerwehren durch mich ist nicht beabsichtigt.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass meine Brandschutzdienststelle den Hinweis auf das „Einsatz-Wörterbuch” in Schulungen und Vorträgen zum Thema „Brandschutz in Flüchtlingsunterkünften” eingebaut hat.“

Ob die SBL/FW im nächsten Jahr wohl noch einmal nachfragt, weil ……?

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Kreistagssitzung stieß auf 0.02 öffentliches Interesse

By adminRL at 12:59 am on Saturday, October 31, 2015

Nur 2 Zuhörer (ohne die Bediensteten der Kreisverwaltung) fanden sich am Freitag nachmittag auf der Zuschauertribüne ein. Trotzdem ein kurzes Resümee …

a) Rede des Landrats zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2016
Flüchtlingsproblematik – Landrat Dr. Schneider erklärt, Personalreduzierung (bei der Kreisverwaltung) sei nicht möglich, Verwaltung wäre an der Grenze des Machbaren, „Brandbrief“ der südwestfälischen Landräte habe „enormen Zuspruch“ gefunden, Betreiber für Notunterkünfte, Sicherheitsdienste etc. könnten kaum noch Personal gewinnen – Landrat Dr. Schneider fordert: Die Aussage „Wir schaffen das!“ müsse aus der Welt und: „Dublin-Abkommen muss wieder in Kraft treten!“
Kreishaushalt – Laut Einbringungsrede des Landrats werden Kreisumlage und Jugendamtsumlage erhöht. Die Entscheidung darüber fällt bei der nächsten Kreistagssitzung am 18.12.2015.
Windkraft – Es lägen 72 Anträge vor, 4 wurden genehmigt. Anträge und die diversen Einwendungen (in einem Fall handele es sich um 1.000 Einwendungen) würden sehr viel Arbeitskraft binden.
Sauerlandmuseum – 12,7 Mio Euro seien der Kostenrahmen. Ab Oktober 2016 sollen die Bauarbeiten starten, sowohl beim Alt- wie beim Neubau. Fertigstellung im Frühjahr 2019.

b) Bereich Wirtschaft, Struktur und Tourismus
5 Mitglieder des Entscheidungsgremiums für das Modellvorhaben „Land(auf)Schwung“ werden hier und heute aus den Reihen der Kreistagsmitglieder in geheimer Abstimmung gewählt. Die geheime Abstimmung erfolgt auf Antrag der SBL-Fraktion. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Walter kritisiert das Projekt „Land(auf)Schwung“ grundsätzlich.

c) Umweltangelegenheiten
Die in der Stadt Sundern bisher für Windkraft vorgesehenen Flächen „Hellefelder Höhe“ sind obsolet. Welche anderen Flächen in Frage kommen, darüber entscheiden die Stadt Sundern, Umweltausschuss und der Kreistag erst demnächst. Vorher will der Sunderner Rat einen neuen Beschluss fassen.

d) Jugendhilfe
Der Kreistag votiert einstimmig für die Anträge von FDP-, Die Linke-, SBL- und SPD-Fraktion, Eltern die Kita-Beiträge für die Streiktage vollständig zu erstatten.

e) Abfallangelegenheiten
Die Fraktionsvorsitzenden von FDP und SBL/FW kritisieren die ihrer Ansicht nach zu hohen Finanzreserven bei der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH (AHSK). Die Gebührenrücklage ist auf 5,8 Mio Euro angewachsen, mehr als 22 Mio Euro liquide Mittel liegen auf diversen Konten. Die Einnahmen müssten den Bürgern zurück gegeben werden. Der Landrat erklärt, es werde neu durchkalkuliert.

f) Anträge der Kreistagsfraktionen
Der Antrag der SBL/FW „Initiative zur deutlichen Minimierung der Verwendung von Glyphosat“ wird – außer von SBL und Die Linke – von allen anderen Fraktionen abgelehnt, sprich, auch von den Grünen!
Ähnlich ergeht es dem SBL-Antrag „Umgang mit Flüchtlingen aus den drei Ländern, die neu zu sicheren Herkunftsländern erklärt worden sind“. Neben der SBL-Fraktion stimmen nur noch die Grüne- und DIE LINKE-Fraktion zu. Vor der Abstimmung erklärt der Landrat, die Verwaltung habe keinen Handlungsspielraum. Diese Aussage stellt der SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos entschieden in Frage und kritisiert gleichzeitig die Vorgehensweise der HSK-Ausländerbehörde (Gefälligkeitsgutachten durch dubiose „Abschiebegutachter“, keine Rücksichtnahme auf Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse, auf familiäre Bindungen, nächtliche Abschiebungen, etc.).

Im Zusammenhang mit den drei weiteren SBL-Anträgen „Bericht über das Verfahren beim OVG Münster“, das die Stadt Arnsberg gegen den HSK gewonnen hat, „Vorbereitung der Sitzung der Gesellschafterversammlung Flughafen Paderborn/Lippstadt“ und „Vorbereitung der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH“ (Bobbahn), kritisieren die SBL-Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos die Informationspolitik, vor allem bezüglich Finanzen und Entschuldung.

Dass das Kreistagsmitglied der Piraten in diesem Bericht nicht erwähnt wird, ist keine böse Absicht. Daniel Wagner fehlte heute leider aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat.

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Am 30.10. tagt der Kreistag in Meschede – Ein Thema sind Kita-Elternbeiträge

By adminRL at 12:15 pm on Thursday, October 29, 2015

Wie immer beginnt der öffentliche Teil der Sitzung am Freitag um 15 Uhr mit einer Einwohnerfragestunde. Jeder Bürger, jede Bürgerin darf dem Landrat mündlich und an Ort und Stelle bis zu drei Fragen stellen.

Danach hat der Landrat das Wort. Er stellt mit seiner „Einbringungsrede“ den Haushaltsentwurf des Hochsauerlandkreises vor.

Nicht alle weiteren öffentlichen Tagesordnungspunkte möchten wir hier vorstellen. Die Litanei würde zu lang. Wer weiß, ob dann überhaupt noch jemand weiter liest? Darum nennen wir hier stellvertretend nur einige TOPs und zwar

• „Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund von Streiks in Kindertageseinrichtungen“ (Verwaltungsvorlage 9/282 – aufgrund von Anträgen der Fraktionen von SPD, FDP, Die Linke und SBL/FW)

• „Initiative zur deutlichen Minimierung der Verwendung von Glyphosat“ auf Antrag der SBL-Fraktion (Vorlage 9/285 – Die Kreisverwaltung empfiehlt den Kreistagsmitgliedern, den Antrag der Sauerländer Bürgerliste abzulehnen.)

• „Teilnahme am European Energy Award“ (Verwaltungsvorlage 9/290)

• „Risikobericht des Betriebs Rettungsdienst“ (Verwaltungsvorlage 9/319)

• „Stand der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts“ (Verwaltungsvorlage 9/320)

• „Notärztliche Versorgung im Hochsauerlandkreis“ auf Antrag der FDP-Fraktion (Verwaltungsvorlage 9/324)

• „Qualifikationsmaßnahmen für zugewiesene Flüchtlinge“ auf Antrag der SPD-Fraktion (Verwaltungsvorlage 9/334 – Die Kreisverwaltung empfiehlt, den Antrag zur Beratung in den nächsten Schulausschuss zu verweisen.)

• „Umgang mit Flüchtlingen aus den drei Ländern, die als Ergebnis des Flüchtlingsgipfels vom 24.09.2015 neu zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollen“ auf Antrag der SBL-Fraktion (Vorlage 9/336 – Auch hier empfiehlt die Verwaltung den Kreistagsmitgliedern, den Antrag der Sauerländer Bürgerliste abzulehnen.)

(Dass die Anträge der SBL-Fraktion von der Verwaltung sehr oft mit der Beschlussempfehlung „Ablehnung“ versehen wird, ist nichts Neues, wäre weiter auch nicht schlimm, wenn denn Mitglieder gewisser anderer Fraktionen mal über ihren eigenen Schatten springen und SBL-Anträge, wenn sie sie im Grunde als sinnvoll erachten, mittragen würden. Das passiert ja manchmal, aber leider viel zu selten!)

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Ausreichend Stoff für Diskussionen bietet aber auch schon der öffentliche Teil.

Wir bedauern immer wieder, dass nur ganz wenige Bürgerinnen und Bürger von der Tribüne aus verfolgen wie ihre gewählten Kommunalpolitiker/innen im Kreistag argumentieren und … wie sie abstimmen. Eine andere Informationsmöglichkeit als live vor Ort dabei zu sein gibt es im HSK leider nicht. Tonaufnahmen und Videomitschnitte lehnte die Mehrheit im Kreistag ja im letzten Jahr – gegen die Stimmen von SBL, FDP, Die Linke, und des Piraten – ab. Für andere Kommunalparlamenten, z.B. für den Rat der Stadt Erfurt, ist das längst geregelt.
Unser Bericht über dieses spezielle „Erlebnis“ steht hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=4808

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Warum wurde das “Einsatz-Wörterbuch“ für die Feuerwehr immer noch nicht im gesamten HSK eingeführt?

By adminRL at 11:13 pm on Tuesday, October 27, 2015

Vor einem Jahr thematisierte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) im Kreistag das bei der Arnsberger Feuerwehr gebräuchliche Feuerwehrhandbuch. Aufgrund der Anfrage vom 21.10.2014 antwortete die Kreisverwaltung (mit Schreiben vom 04.11.2014), zwei weitere Feuerwehren im Hochsauerlandkreis hätten nach dem Einsatz-Wörterbuch gefragt. Darüber hinaus lägen zahlreiche Anfragen von außerhalb des HSK vor. Über das Handbuch haben wir u.a. hier berichtet.

Das Handbuch ist also offenbar sehr beliebt und erfolgreich. Es wird von vielen Seiten hochgelobt. Hier ein Beispiel:
http://www.cdu-hsk.de/component/content/article/2-uncategorised/350-arnsberger-feuerwehr-stellt-bundesinnenminister-innovative-konzepte-vor

Ein Jahr ist nun seit diesem Schriftwechsel vergangen. Die SBL-Fraktion hat seitdem dazu nichts mehr aus dem Kreishaus gehört. Deshalb fragte sie am 27.10.2015 noch einmal schriftlich nach und stellte der Kreisverwaltung dazu diese Fragen:
1. Welche Erfahrungen wurden zwischenzeitlich im HSK mit dem Einsatz-Wörterbuch gemacht?
2. Wo überall sind die Handbücher im HSK und außerhalb unseres Kreises im Einsatz?
3. Ist ein flächendeckender Einsatz im HSK beabsichtigt?
4. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Eine Begründung lieferte die SBL auch:
Wir meinen, das Handbuch sollte endlich flächendeckend im HSK eingeführt werden. Auch vor dem Hintergrund, dass Alarm und Einsatz von Feuerwehren in Asylbewerberunterkünften zunehmen könn-ten, sollten u.E. die Mitarbeiter der Feuerwehren das „Einsatz-Wörterbuch“ immer und überall mit sich führen und jederzeit griffbereit haben. Schließlich ermöglicht und erleichtert das Handbuch die Kommunikation mit schlecht oder gar nicht Deutsch sprechenden Menschen. Im Ernstfall kann es viel kostbare Zeit sparen.

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Notärztliche Versorgung, Rettungsdienst und Flüchtlinge sind Themen im Gesundheits- und Sozialausschuss

By adminRL at 7:54 am on Wednesday, October 21, 2015

Am Mittwoch dem 21.10. um 17.00 Uhr treffen sich die Mitglieder des Gesundheits- und Sozialausschusses zur öffentlichen Sitzung im Kreishaus in Meschede.

Für die Tagesordnung vorgesehen sind u.a. der Risikobericht des Betriebs Rettungsdienst, die notärztliche Versorgung im Hochsauerlandkreis (Antrag der FDP) und drei Anträge der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW):

Bericht über den Stand der Umsetzung des Alten- und Pflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes
Medizinische Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden
Umgang mit Flüchtlingen aus den drei Ländern, die als Ergebnis des „Flüchtlingsgipfels“ vom 24.09. neu zu sicheren Herkunftsländern erklärt worden sind.

Alle Anträge sind vom Antragsteller begründet und erläutert.

“Vor einem Jahr – am 01.10.2014 – traten das neue Alten- und Pflegegesetz sowie das Wohn- und Teilhabegesetz (im Rahmen des GEPA) in Kraft. Die SBL-Fraktion beantragt daher einen Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung und die dabei gewonnenen Erfahrungen im Hochsauerlandkreis.”

Den Antrag „Medizinische Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden“ begründet die SBL-Fraktion so:
„Es gibt etliche Anhaltspunkte dafür, dass die medizinische Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden verbesserungsbedürftig ist. Die Impfversorgung ist unzureichend. So kommt es in Notunterkünften und Flüchtlingsheimen immer wieder zum Ausbruch von ansteckenden Krankheiten wie den Masern. Akute und chronische Krankheiten werden häufig unnötig lange verschleppt, auch weil Flüchtlinge und Asylbewerber/innen oft nicht rechtzeitig einen Arzt aufsuchen können und dürfen. Gesundheitliche Folgen – die weitere Kosten nach sich ziehen – sind dadurch wahrscheinlich. Ein weiteres Problem ist die Traumatisierung von vielen geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.“

Umfangreicher fällt die Argumentation beim Antrag „Umgang mit Flüchtlingen aus den drei Ländern, die als Ergebnis des „Flüchtlingsgipfels“ vom 24.09. neu zu sicheren Herkunftsländern erklärt worden sind“ aus. Die SBL schreibt dazu:
„Der Asylkompromiss ist sehr umstritten. De facto bedeutet er in einigen Punkten eine Aushebelung des Rechts auf Asyl. Insbesondere betrifft das die Menschen aus den sogenannten „Sicheren Herkunftsstaaten“ Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien. Bisher wurden „nur“ 3 Balkan-Länder von Politikern als „sicher“ deklariert. Jetzt kommen – per Kompromiss – Albanien, Kosovo und Montenegro dazu.
Aber wieso kann man Staaten für sicher erklären, wenn eindeutig ist, dass diese Länder nicht sicher sind!? Oder warum sonst sind deutsche Soldaten über die Kosovo-Force (KFOR) auf dem Balkan im Einsatz!?
Ganz außer Acht gelassen wurde bei der „Sicheren-Staaten-Regelung“ auch die unerträglich schwere und aussichtslose Situation der ethnischen Minderheiten. Mittlerweile sollte doch allen verantwortlichen Politikern bekannt sein, dass z.B. Roma in diesen Ländern erheblich diskriminiert und verfolgt werden! Diesen Menschen muss unser besonderer Schutz gelten. Sie dürfen nicht noch mehr zum Spielball von Politik gemacht werden. Ausweisungen von Roma und anderen Gruppen und Menschen, die in ihren angeblich sicheren Heimatländern systematisch verfolgt werden, müssen u.E. sofort gestoppt werden.“

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Mehrere Millionen Euro zusätzlich werden vom HSK an die Stadt Arnsberg fließen

By adminRL at 12:16 pm on Monday, October 12, 2015

Hohe Zahlungseingänge hat die Stadt Arnsberg vom Hochsauerlandkreis zu erwarten. Es geht um die Eigenbeteiligung der Stadt Arnsberg an den “Kosten der Unterkunft” (KdU) für die in ihrem Stadtgebiet wohnenden Empfänger von Alg2. Die war seit 2012 unangemessen hoch, als sich durch eine neue Satzung des HSK der Eigenanteil für die Stadt erheblich erhöhte.
Grundlage für die nun anstehende Umverteilung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 11.08.2015, das hier veröffentlicht ist: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/12_A_2190_13_Urteil_20150811.html
Darin hat das OVG entschieden, dass die Berufung der Stadt Arnsberg gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 06.08.2013 begründet ist. Der HSK ist nun verpflichtet, “eine Satzung über einen Härteausgleich im Sinne des § 5 Abs. 5 Satz 3 AG-SGB II NRW für das Jahr 2012 zum Ausgleich erheblicher struktureller Unterschiede im Gebiet des Beklagten zu erlassen.”

Das OVG stellt in seiner Urteilsbegründung fest, dass erhebliche “strukturelle Unterschiede” zwischen der Stadt Arnsberg und dem übrigen Kreisgebiet vorliegen: “Auch nach den Berechnungen des Beklagten weist die Klägerin überproportional viele Hilfeempfänger nach dem SGB II, Arbeitslose, Langzeitarbeitslose, Hilfeempfänger mit Migrationshintergrund und Hilfeempfänger über 50 Jahre auf; zudem liegt hinsichtlich der Erträge und Aufwendungen bei den Kosten der Unterkunft ein struktureller Unterschied vor. Jedenfalls soweit es um die Zahl der Hilfeempfänger nach dem SGB II und die Zahl der Arbeitslosen geht, sind diese Unterschiede auch erheblich, denn hier besteht ein unmittelbarer Einfluss auf die Höhe der Aufwendungen der Klägerin.”
“Eine erhebliche Härte in diesem Sinne liegt vor, wenn sich bei einer Gegenüberstellung der die Klägerin treffenden Aufwendungen für die Aufgabenerfüllung nach dem SGB II auf einer hypothetischen Umlagegrundlage mit den tatsächlichen Aufwendungen bei einer 50%igen direkten Finanzierungsbeteiligung eine unverhältnismäßige Mehrbelastung ergibt.”
“Die Mehrbelastung der Klägerin im Jahr 2012″ wird mit 1.513.287 € berechnet.
Dieses OVG-Urteil hat nicht nur Auswirkungen für das Jahr 2012, sondern auch für die folgenden Jahre. Es geht also bisher um eine Mehrbelastung von insgesamt ca. 6 Mio Euro, für die die Stadt Arnsberg Anspruch auf einen Härtefallausgleich hat, und es hat Auswirkungen auch auf alle folgenden Haushaltsjahre.

Obwohl der Kreisausschuss am 12.08.2015 tagte, also am Tag nach der Verhandlung beim OVG, informierte der Landrat dort nicht über dieses sehr wesentliche Verfahren.
Die SBL stellte daraufhin beim Landrat für die nächste Sitzung des Kreisausschusses am 29.09.2015 folgenden Antrag für die Tagesordnung:
“- Detaillierter Bericht über das Verfahren beim OVG Münster (Verhandlung am 11.08.2015 wegen der zu hohen Belastung der Stadt Arnsberg durch die KdU in den Jahren 2012 – 2015) und die finanziellen Folgen für den HSK;
– Information über etwaige Rücklagen und Versicherungen, die der HSK für entsprechende Fälle ggf. gebildet bzw. abgeschlossen hat.”

Doch auch am 29.09. gab es nur begrenzte Informationen. In der Sitzungsvorlage erwähnte die Kreisverwaltung den Tenor des Urteils. Ein Bericht “zu dem Urteil und zu den Folgewirkungen des Urteils” soll “im Rahmen des Kreishaushalts 2016″ erfolgen.Sie erklärte aber auch, dass das Urteil im (am 30.10.2015 einzubringenden) Entwurf für den Kreishaushalt 2016 noch nicht berücksichtigt werden soll. Nähere Informationen zum Verfahren: bisher Fehlanzeige.
Daher hat der SBL-Fraktionssprecher beim Landrat nun Akteneinsicht beantragt.

Überraschend ist außerdem, dass Landrat und Kreiverwaltung keine ‘Vorsorge’ für das Ergebnis dieses Verfahrens getroffen haben. Denn bereits nach dem Beschluss des OVG vom 07.03.2014 (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2014/12_A_2190_13_Beschluss_20140307.html), die Berufung der Stadt Arnsberg gegen das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg zuzulassen, war mit diesem Ergebnis des Hauptverfahrens zu rechnen.
Darin hieß es u.a.:
“Das Zulassungsvorbringen begründet insoweit ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Entscheidungsergebnisses…
Diente schon die bisherige Regelung aber faktisch dem Härteausgleich, ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar, dass die von ihr aufgefangenen Mehrbelastungen bei einer erneuten Würdigung der maßgeblichen Umstände, inwieweit die Spitzabrechnung mit 50 % eine unverhältnismäßige finanzielle Mehrbelastung darstellt, nicht zu berücksichtigen sein sollen.”

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Womit sich die Mitglieder des Kreistags beschäftigen

By adminRL at 9:02 am on Friday, October 9, 2015

Falls sich jemand fragt, womit sich die Mitglieder der Kreistagsfraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP, Die LINKE, SBL/FW und der Pirat Daniel Wagner beschäftigen, posten wir hier (nur) vier Beispiele. Keine Sorge, so spröde wie sich das anhört ist Kommunalpolitik gar nicht. Darum, einfach mal zu den Sitzungen kommen, zusehen und zuhören! Kreistags- und Ausschuss-Sitzungen sind (größtenteils) öffentlich.

Und jetzt fassen wir hier vier der neuen Anträge der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zusammen und stellen sie hier kurz und bündig vor:

Antrag vom 29.09.2015 – „Bericht über das Konzept zur Unterbringung, Betreuung und Förderung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Bereich des Kreisjugendamtes, die aktuelle Situation, die laufenden Maßnahmen und die Resultate“. Der Grund: Es ist zu erwarten, dass dem Hochsauerlandkreis zukünftig deutlich mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zugewiesen werden. Die Forderung: Über die aktuelle Situation soll das Kreisjugendamt mindestens im halbjährlichen Turnus unterrichten.

Antrag vom 04.10.2015 betr. Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbH (TKG) für die Tagesordnung der für den 19.10.2015 geplanten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus. Im Antrag geht es u.a. um die Entwicklung der tatsächlichen Nutzerzahlen, die angebotenen Bandbreiten und die aktuelle wirtschaftliche Situation der TKG.

Noch ein Antrag vom 04.10.2015. Er betrifft die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH und ist auch für die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus gedacht. Die SBL/FW fordert Information über aktuelle Entwicklungen in der “Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH“ und die Vorbereitung der nächsten Sitzung der Gesellschafterversammlung. Denn in dieser Gesellschaft gab es wichtige Entwicklungen und es stehen – neben der Aufstellung der Wirtschaftspläne – wichtige Entscheidungen an, die erhebliche finanzielle Folgen haben können. Zudem hat die Fluggesellschaft Condor für Dezember 2015 ihren kompletten Ausstieg angekündigt.

In einem weiteren Antrag vom 04.10.2015 geht es um „Informationen über aktuelle Entwicklungen in der ‚Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH‘ ” (ESZW, auch bekannt als Bobbahngesellschaft) und “die Vorbereitung der nächsten Sitzung der Gesellschafterversammlung der ESZW“ für die nächste Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus. Unter anderem sollten das wirtschaftliche Ergebnis der Bob-WM, weitere Investitionen und der überraschende Wechsel in der Geschäftsführung thematisiert werden.

In allen drei Gesellschaften, die die Anträge betreffen, sind die Oppositions-Fraktionen des Kreistags (darunter die SBL/FW) nicht in den Gremien vertreten. Es handelt sich aber um wichtige Gesellschaften mit teilweise ungünstigen Entwicklungen. Daher bleibt nur der Weg über den Wirtschafsausschuss und den Kreistag, um Informationen zu erhalten und Einfluss auf die anstehenden Entscheidungen nehmen zu können.

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SBL meldet weiteren Informationsbedarf an …

By adminRL at 11:33 pm on Tuesday, July 28, 2015

… bezüglich des überraschenden Ausscheidens der Geschäftsführerin der Bobbahn Winterberg.

SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos schrieb am 12. Juli 2015 sowohl den Landrat wie den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung der Bobbahngesellschaft ESZW GmbH unter Hinweis auf Informationsbedarf an. Das Kreistagsmitglied beantragte die Unterrichtung des Kreistags über die näheren Umstände des plötzlichen Ausscheidens der bisherigen Geschäftsführerin der Bobbahn-Gesellschaft.

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 113 GemO NRW ist der Kreistag über “über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung” in den Gesellschaften, an denen der Kreis wesentlich beteiligt ist, “frühzeitig zu unterrichten”. Gemäß § 26 Abs. 2 KrO NRW ist der Kreistag “durch den Landrat über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten”.
Laut Pressemeldungen aus den letzten Tagen scheidet die bisherige Geschäftsführerin der Bobbahngesellschaft (ESZW GmbH) frühzeitig und kurzfristig aus ihrer Aufgabe aus. Darüber soll am letzten Mittwoch (08.07.2015) die Gesellschafterversammlung der ESZW GmbH beraten haben.
Hier handelt es sich eindeutig um eine “Angelegenheiten von besonderer Bedeutung”.
Außerdem ist die Geschäftsführung und Verwaltung der Bobbahn weitgehend in die Kreisverwaltung eingegliedert.
Daher sollte der Kreistag umgehend sowohl von der Gesellschafterversammlung als auch vom Landrat über die näheren Umstände des Ausscheidens der bisherigen Geschäftsführerin unterrichtet werden.“

Der Landrat betrachtete dieses Schreiben als offzielle Anfrage nach der Geschäftsordnung des Kreistags und antwortete entsprechend. Daher können wir hier auch über seine Antwort berichten, die bereits am 16. Juli einging (für die Antwort wegen der “Abschiebegutachter” brauchte die Kreisverwaltung genau ein Vierteljahr, und die Antwort war nicht sehr inhaltsreich…).

Hier die Antwort des Landrats:
“mit Schreiben vom 12.07.2015 haben Sie einen Informationsbedarf des Kreistages im Bezug auf die Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH (ESZVV GmbH) geltend gemacht.
Eine entsprechende Unterrichtung über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung soll gewährleistet werden. Ihr Schreiben vom 12.07.2015 behandele ich wie eine Anfrage gemäß § 11
Abs. 1 Gesch0 und unterrichte die Kreistagsmitglieder hiermit schriftlich.
Die Geschäftsführerin hat — wie auch bereits der Presse zu entnehmen war – aus persönlichen Gründen kurzfristig um Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und um Auflösung ihres Vertrages zum 30.09.2015 gebeten.
In der Sitzung am 08.07.2015 hat die Gesellschafterversammlung dem Wunsch der Geschäftsführerin entsprochen und der Auflösung des Vertrages zuständigkeitshalber zugestimmt.
Frau Sapp verlässt die ESZVV GmbH auf eigenen Wunsch.”

Nun ist der Kreistag tatsächlich vom Landrat unterrichtet worden.

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Sauerlandmuseum: Das erste “Jubiläum” steht kurz bevor

By adminRL at 2:19 pm on Wednesday, July 22, 2015

Am 24. August 2014 verabschiedete sich das Sauerlandmuseum in der Arnsberger Altstadt in eine zunächst auf 3 Jahre geplante “Umbaupause”, also eine Museumsschließung. Ein Bericht über das Museumsfest läßt sich z.B. hier im Blog und im “Blickpunkt Arnsberg-Sundern” nachlesen.

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Das jährt sich bald zum ersten Mal, ein Jubiläum der besonderen Art. Was ist seit August 2014 am Sauerlandmuseum passiert?

Es gab Neuplanungen, weil sich herausstellte, dass es nicht vertretbar gewesen wäre, in den 20 Meter hohen Hang direkt am Fuße des Museums zu bauen. Das war aber absehbar gewesen; nicht nur die SBL hatte vorher darauf hingewiesen.

Da die Baukommission nun seit mehr als 4 Monaten nicht mehr getagt hat, schrieb SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos am 12. Juli 2015 sowohl den Landrat als auch den Vorsitzenden der Baukommission für das Sauerlandmuseum unter Hinweis auf „Informationsbedarf“ an. Das Kreistagsmitglied beantragte die baldige Einberufung einer Sitzung der Baukommission.

Hier das Schreiben im Wortlaut:

“Informationsbedarf der Baukommission Sauerlandmuseum

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Für den Erweiterungsbau und den Umbau des Sauerlandmuseums wurde eine Baukommission eingerichtet. Sie hat zuletzt am 03.03.2015 getagt. Seitdem sind also mehr als vier Monate vergangen.
In der Zwischenzeit soll laut Meldungen der Arnsberger Lokalpresse ein neuer Architektenvertrag abgeschlossen worden sein. Außerdem haben wahrscheinlich weitere Gespräche zwischen Kreisverwaltung und dem Architekturbüro stattgefunden.
Über den Stand dieser Angelegenheiten sollte die Baukommission bald und umfassend informiert werden.
Daher beantrage ich, die Baukommission zwischen dem 20.07. und 05.08.2015 zu einer Sitzung einzuberufen.“

Die Antwort des Landrats kam diesmal schnell, schon am 16. Juli 2015. Der Landrat behandelte das Schreiben der SBL als formale Anfrage nach der Geschäftsordnung, so dass wir jetzt hier auch über den Inhalt der Antwort berichten. Hier der komplette Text (außer der Anrede):

“Die Modifizierung des Generalplanervertrages mit Bez+Kock, Stuttgart, ist noch nicht endgültig abgeschlossen, unter anderem weil auch eine Beteiligung der Fördermittelgeber erfolgt.
Insofern gibt es keinen neuen Planungsstand, der eine Sitzung der Baukommission „Sauerland-Museum” zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll und notwendig erscheinen lässt. Selbstverständlich wird Herr Vorsitzender Maas sofort zu einer Sitzung einladen, wenn es aufgrund der weiteren Planung sachgerecht ist.”

Fazit:
Das Sauerlandmuseum ist nun fast ein Jahr geschlossen. Passiert am Hang zwischen Museum und Ruhrstrasse ist gar nichts. Noch nicht einmal neue konkrete Planungen existieren bisher. Kein Wunder, wenn noch nicht einmal der aktuelle Architektenvertrag fertig ist…
Anscheinend soll die Wiedereröffnung erst in der nächsten Legislaturperiode des Kreistags realsiert werden (die nächste Kommunalwahl findet im Herbst 2020 statt!)??

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Bürgermeister fungieren nicht als Stellvertreter des Landrats

By adminRL at 7:35 pm on Sunday, July 19, 2015

Das geht aus einem Antwortschreiben des Landrats an die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hervor.

Falls ein Bürgermeister einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde anlässlich einer Veranstaltung ein Geld- oder Sachgeschenk des Hochsauerlandkreises überreicht haben sollte, handelt es sich um eine absolute Ausnahmesituation, antwortete Landrat Dr. Karl Schneider.

Die SBL dokumentiert hier und jetzt sowohl ihre zweite Anfrage zu „Geld- oder Sachgeschenken des HSK“ sowie die Antwort der Verwaltung. Alles andere zu diesem Punkt finden Sie unter diesem Link:
http://sbl-fraktion.de/?p=5948

Anfrage

„Arnsberg, 23.06.2015

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Geld- oder Sachgeschenke des HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 02.06.2015 auf meine Anfrage zu „Geld- und Sachgeschenken des HSK“ vom 26.05.2015.

Bitte beantworten Sie mir ergänzend zur Frage 4
„Wer übergibt in der Regel die Geschenke des HSK in wessen Namen und in welcher Form?“ folgendes:

• Kommt der Fall vor, dass ein Bürgermeister, z.B. aus Winterberg oder Medebach, bei Feiern und Veranstaltungen stellvertretend für den Landrat bzw. im Namen des Landrats Geld- und Sachgeschenke des Hochsauerlandkreises an Vereine und Institutionen überreicht?

• Wenn ja, steht das Ihrer Meinung nach nicht im Widerspruch zu § 6 (2) der Hauptsatzung des Hochsauerlandkreises, in dem geregelt ist, dass der Landrat im Falle seiner Verhinderung von seinen gewählten Stellvertretern in der durch das Wahlergebnis festgelegten Reihenfolge vertreten wird?

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch bitten, uns die Anzahl und die Namen der Orte der durch die Stellvertreter der Landrates in 2015 wahrgenommen Termine zu nennen.“

Antwort

„10. Juli 2015

Ihre Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises
hier: Geld- oder Sachgeschenke des HSK, ergänzende Anfrage vom 23.06.2015

Sehr geehrter Herr Rabe,

die o.g. ergänzende Anfrage beantworte ich hiermit wie folgt:

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, werden Zuwendungen anlässlich von Jubiläen oder Veranstaltungen z.B. von Vereinen von mir persönlich oder einem meiner Stellvertreter per Scheck überreicht. Ansonsten werden Zuwendungen oder Spenden per Banküberweisung übermittelt bzw. als Sachgeschenk übergeben.

Falls ein Bürgermeister einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde anlässlich einer Veranstaltung ein Geld- oder Sachgeschenk des Hochsauerlandkreises überreicht haben sollte, handelte es sich um eine absolute Ausnahmesituation, die nur auf kurzfristig aufgetretene Terminschwierigkei-ten sowohl bei mir und meinen beiden Stellvertretern als auch bei meiner Stellvertreterin zurückgeführt werden kann. Auch wenn vielleicht vor Ort ein anderer Eindruck entstanden ist, fungiert der Bürgermeister in einem solchen Ausnahmefall nicht als mein Stellvertreter sondern lediglich als Bote des Hochsauerlandkreises.

Eine Vertretung durch einen Bürgermeister anstatt durch die gewählten stellvertretenden Landräte bzw. die stellvertretende Landrätin würde tatsächlich im Widerspruch zur Hauptsatzung des Hochsauerlandkreises stehen. Die Wahrnehmung derartiger Termine erfolgt daher unter Berücksichtigung der Maßgaben der Hauptsatzung und der persönlichen Termine meiner Stellvertreter/-in. Es wurde allerdings bislang nicht für notwendig erachtet, eine Liste darüber zu führen, welcher meiner Vertreter an welchem Ort welchen Termin wahrgenommen hat. Sicherlich stimmen Sie mit mir darin überein, dass dieser zusätzliche Aufwand auch zukünftig entbehrlich ist.“

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Geld- und Sachgeschenke des HSK

By adminRL at 11:49 pm on Tuesday, July 14, 2015

„Die SBL/FW wird über die Antwort berichten …“
Damit endete unser kleiner Bericht über unsere Anfrage an den Landrat vom 26.05.2015 zum Thema „Geld- und Sachgeschenke des HSK“. Wir können schon weiter berichten. Die Antwort vom Landrat haben wir im Juni erhalten. Also hier nun Frage und Antwort, wie der Landrat etwa 1.000 Euro pro Monat für “Zuwendungen” und Geschenke verwendet:

Frage 1: Gibt es Regularien für Jubiläumszuwendungen und Geld- oder Sachgeschenke durch den Hochsauerlandkreis und/oder seiner Gesellschaften?
Zu Frage 1: Es gibt keine örtlichen Regularien für Jubiläumszuwendungen und Geld- oder Sachgeschenke durch den Hochsauerlandkreis und/oder seine Gesellschaften.

Frage 2: Wenn ja, wie sind die Regelungen genau?
Zu Frage 2: entfällt

Frage 3: Bis zu welcher Höhe sind diese Zuwendungen möglich und üblich?
Zu Frage 3: Für die Erledigung meiner vielfältigen Aufgaben als Landrat werden mir besondere Haushaltsmittel für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt (sog. Verfügungsmittel). Diese werden im Ergebnisplan des Haushaltsplanes für den Hochsauerlandkreis bei dem Produkt 010101 und dem Konto 5491000000 veranschlagt. Für das Jahr 2015 belaufen sich diese Haushaltsmittel — wie schon in den Vorjahren — auf 12.000 €. Sie entscheiden als Kreistagsmitglied im Rahmen der Beschlussfas-sung über die Haushaltssatzung des Hochsauerlandkreises jährlich mit, in welcher Höhe mir diese besonderen Verfügungsmittel wie ein Fonds ohne einzelne sachliche Beschränkungen für die Erledigung meiner Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.
Aus den Handreichungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW zu § 15 GemHVO ergibt sich, dass ich über den Einsatz dieser ausschließlich für dienstliche Sachzwecke zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel eigenverantwortlich entscheiden kann. Die Verwendung der Verfügungsmittel ergibt sich aufgrund meiner persönlichen Aufgabenerledigung im Laufe des Jahres. Daher lässt sich der Mittelbedarf für einzelne dienstliche Zwecke im Voraus nicht konkret abschätzen.

Frage 4: Wer übergibt in der Regel die Geschenke des HSK in wessen Namen und in welcher Form?
Zu Frage 4: Zuwendungen werden anlässlich von Jubiläen oder Veranstaltungen z.B. von Vereinen von mir persönlich oder einem meiner Stellvertreter per Scheck überreicht. Ansonsten werden Zuwendungen oder Spenden per Banküberweisung übermittelt bzw. als Sachgeschenk übergeben.

Frage 5: Welche Vereine und Institutionen kamen seit 2010 bis heute in den Genuss derartiger Zuwendungen?
Zu Frage 5: Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 28.03.2007 — RN 3 K 06.01675 — bin ich nicht dazu verpflichtet, gegenüber Kreistagsmitgliedern jede einzelne Ausgabe aus den Verfügungsmitteln offenzulegen. Das Ihnen nach der Geschäftsordnung des Kreistages zustehende Auskunftsverlangen — Fragerecht — bezweckt, dass Sie sich von der Verwaltung die Informationen beschaffen können, die Sie zu Ihrer sachlichen Aufgabenerfüllung als Kreistagsmitglied benötigen. Gleichzeitig erstreckt sich meine Verpflichtung zur Beantwortung Ihrer Fragen nur auf solche Bereiche, für die ich unmittelbar oder mittelbar verantwortlich bin und die den Zuständigkeitsbereich des Kreistages und seiner Ausschüsse berühren. Im Hinblick auf die Verfügungsmittel ist der Zuständigkeitsbereich des Kreistages insoweit tangiert, als die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag beraten und beschlossen und in diesem Rahmen auch die Höhe der Verfügungsmittel festgesetzt wird.
Nach den Handreichungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW zu § 15 GemHVO können die Verfügungsmittel zusammengefasst unter einer Haushaltsposition im Haushaltsplan veranschlagt werden, anstatt diese Haushaltsmittel nach den voraussichtlichen Verwen-dungszwecken im Haushaltsjahr sachbezogen unter mehreren Haushaltspositionen zu veranschlagen.
Von dieser Möglichkeit der Veranschlagung bei nur einer Haushaltsposition hat der Hochsauerlandkreis Gebrauch gemacht.
Es ist somit eine Eigenart der Verfügungsmittel, dass eine Vorbestimmung ihrer Verwendung im Einzelnen nicht erforderlich und auch nicht möglich ist. Umso weniger lassen sich aus der Verwendung der Verfügungsmittel in der Vergangenheit Schlussfolgerungen für die Vorgaben in der Zukunft ziehen. Daher sind Sie auch ohne die detaillierte Kenntnis, welche Vereine und Institutionen in den vergangenen Jahren Zuwendungen aus den Verfügungsmitteln erhalten haben, dazu in der Lage, bei den nächsten Haushaltsberatungen Anträge zu der o.g. Position des Ergebnisplanes zu stellen. Ihre Aufgaben als Kreistagsmitglied können Sie ohne die gewünschten Auskünfte erfüllen.
Meine Auskunftspflicht wird ferner dadurch begrenzt, dass ich grundrechtlich geschützte Positionen privater Dritter zu beachten habe. Ich kann daher personenbezogene Daten nur weitergeben, wenn dies zur sachgerechten Wahrnehmung Ihrer Rechte als Kreistagsmitglied erforderlich ist. Vor dem Hintergrund meiner obigen Ausführungen und in Anbetracht der schutzwürdigen Interessen Betroffener (z.B. Jubilare) sehe ich keine Möglichkeit, detaillierte Angaben zur Zweckverwendung der Verfügungsmittel zu machen.
Lediglich exemplarisch für das Jahr 2014 gebe ich einen zusammengefassten Überblick über die Zweckverwendung der Verfügungsmittel:
Zuwendungen an Vereine: 4.750,00 €
Zuwendungen an soziale Einrichtungen: 1.150,00€
Zuwendungen an Verbände: 300,00 €
Zuwendungen an Hilfsorganisationen: 30,00 €
Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen: 200,00 €
Zuschüsse zu Veranstaltungen: 3.269,87 €
Geschenke bei besonderen Anlässen (z.B. Jubiläen): 208,65 €
Aufwandsdeckungsmittel Personalrat: 750,00 €
Besprechungsausgaben: 521,80 €
Summe: 11.180,32€

Frage 6: Welche Beträge wurden seit 2010 bis heute insgesamt zu dem Zwecke verausgabt?
Zu Frage 6: Die in den vergangenen Jahren ausgegebenen Verfügungsmittel können Sie den entsprechenden Jahresabschlüssen des Hochsauerlandkreises entnehmen:
Jahresabschluss 2010: 11.850,09 €
Jahresabschluss 2011: 12.018,97 €
Jahresabschluss 2012: 11.841,44 €
Jahresabschluss 2013: 10.662,86 €

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CDU im langen Sommerloch

By adminRL at 11:02 pm on Monday, July 13, 2015

Heute morgen haben wir versucht, eine Mail an die CDU-Kreistagsfraktion zu senden. Zurück kam eine automatische Antwort: “aufgrund von Urlaubsabwesenheit” würden seit 3. Juli 2015 Mails “nicht geöffnet und bearbeitet”. Und: “Das Fraktionsbüro ist am Montag, 27. Juli 2015 wieder besetzt.”

Nun gönnen wir selbstverständlich der Mitarbeiterin, die sonst in der Geschäftsstelle der CDU-Kreistagsfraktion sitzt, ihren Urlaub. Aber muss deswegen 24 Tage lang alles still stehen? Zur CDU-Kreistagsfraktion gehören 28 Kreistagsmitglieder. Und kein(e) einzige(r) von denen ist willens und in der Lage, sich gelegentlich mal ins Fraktionsbüro zu begeben und Post durchzusehen sowie Mails zu lesen???
Ganz böse Zungen behaupten (selbstverständlich frei erfunden!), dass dies eventuell mit der großen Nähe der CDU-Kreistagsfraktion zu Teilen der Kreisverwaltung zusammenhängen könnte und die Fraktionsarbeit daher nicht ganz so wichtig ist…

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