Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Warum sinken die Schülerzahlen bei der Kreismusikschule?

By adminRL at 3:33 pm on Wednesday, December 17, 2014

Reinhard Loos, Fraktionsvorsitzender der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), hat wenig Verständnis für die erneute Erhöhung der Entgelte bei der Kreismusikschule. Seine Meinung: „In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Entgelterhöhungen zu deutlichen und zusätzlichen Verringerungen der Teilnehmerzahlen führen!“

Das Kreistagsmitglied kritisiert, die von der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Entgelterhöhungen würden die Teilnehmer jährlich mit mehr als 200.000 Euro zusätzlich belasten. Daher bedürfe die geplante Verteuerung einer sorgfältigen Betrachtung. Die SBL/FW schrieb darum am 27.11.2014 den Landrat an mit der Bitte, An- und Abmeldezahlen der letzten Schuljahre in einer Tabelle darzustellen.

Dieser Bitte kam die Verwaltung nach. Mit Schreiben vom 12.12.2014 stellte der zuständige Sachbearbeiter dar: „Die Musikschule hat bei der Berechnung der Mehreinnahmen aufgrund der geplanten Entgeltanhebung zum 01.08.2015 die Einnahmen des Jahres 2013 zugrunde gelegt. Damit würde, bei Einnahmen von 1.392 T€ im Jahr 2013, die Entgeltanhebung um 12 % ein mögliches Plus von 167.000 € bedeuten. Diese Summe wurde dann auf die aktuellen Schülerzahlen zum 01.09.2014 projiziert, so dass die Musikschule mit maximal 150.000 € pro Jahr ab dem 01.08.2015 rechnet. Dieses kann für das Jahr 2015 nur mit 5/12 berücksichtigt werden, d.h. ca. 60.000 €. Daneben gewährt die Musikschule Sozialermäßigungen, die unter Umständen zu einer weiteren Einnahmeminderung führen können.“

Und nun einige Zahlen aus der beigefügten Tabelle „Übersicht Bestand Musikschüler“.

Schülerzahlen am 01.09.2007 Grundfächer = 747 / Vokalfächer = 2375
Schülerzahlen am 01.09.2008 Grundfächer = 724 / Vokalfächer = 2371
Schülerzahlen am 01.09.2009 Grundfächer = 690 / Vokalfächer = 2380
Entgeltanhebung!
Schülerzahlen am 01.09.2010 Grundfächer = 608 / Vokalfächer = 2266
Schülerzahlen am 01.09.2011 Grundfächer = 525 / Vokalfächer = 2323
Entgeltanhebung!
Schülerzahlen am 01.09.2012 Grundfächer = 559 / Vokalfächer = 2254
Schülerzahlen am 01.09.2013 Grundfächer = 768 / Vokalfächer = 2177
Schülerzahlen am 01.09.2014 Grundfächer = 645 / Vokalfächer = 2041

In der Zeit zwischen dem 01.09.2007 und dem 01.09.2014 sind die Schülerzahlen also kräftig eingebrochen. In den Grundfächern um minus 102, in den Vokalfächern um minus 334.
Über das „Warum“ gibt es sicher unterschiedliche Meinungen!?

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos legte jedenfalls für die Haushaltsberatung in der kommenden Kreistagssitzung (am 19.12.2014) den Antrag vor, auf die Entgeltanhebung in der Kreismusikschule zu verzichten. Denn: “Es kann nicht Sinn einer Kreismusikschule sein, immer weniger Schüler für immer höhere Gebühren und zu immer höheren Kosten zu versorgen.”

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Bobbahn beschäftigt Leiharbeitnehmer

By adminRL at 11:07 pm on Saturday, December 13, 2014

Eine Überraschung enthält der Wirtschaftsplan der Bobbahngesellschaft “ESZW GmbH”, der mit den Sitzungsunterlagen für die Kreistagssitzung am 19.12.2014 vorgelegt wurde: Auf Seite 13 ist in der Stellenübersicht für das Jahr 2014 zu lesen, dass drei Saisonarbeitskräfte zur Eisbearbeitung nicht mehr beschäftigt werden. Stattdessen wurde ein Vertrag mit einer Leiharbeitsfirma abgeschlossen. “Von der Agentur werden 6 Mitarbeiter für 5 Monate jeweils 20 Std. die Woche gebucht.”

Es geht also nicht um unvorhersehbaren und/oder kurzfristigen Bedarf für Ausfälle, sondern die Bobbahngesellschaft ersetzt planmäßig bisher bestehende reguläre (befristete) Arbeitsverhältnisse durch Leiharbeitnehmer. Ist das vertretbar für eine Gesellschaft, deren Gesellschafter der HSK und die Stadt Winterberg sind? Als die SBL im Wirtschaftsausschuss des HSK nach Kosten und Lohn nachfragte, erhielten wir zur Antwort, es entstünden keine Mehrkosten für den Kreis. Falls dies zutreffen sollte, würden die Leiharbeitnehmer viel schlechter bezahlt als ihre von der Bobbahngesellschaft selbst eingestellten Vorgänger. Denn etwa die Hälfte des Rechnungsbetrages der Verleihfirma bleibt in der Verleihfirma hängen, und umsatzsteuermäßig könnte das auch noch Verluste bringen…

Auf die Frage der SBL nach dem Grund für diese Langzeit-Ausleihe von Arbeitnehmern erklärte die Geschäftsführung, es seien keine geeigneten Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. An dieser Aussage haben wir große Zweifel. Hat man versucht, diese Tätigkeiten Arbeitssuchenden oder Flüchtlingen (denen die Kreisverwaltung bisher die Arbeitserlaubnis verweigert hat!) anzubieten? Es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass sich in diesen Personenkreisen nicht mindestens 6 Personen finden lassen, die diese Arbeit machen können und wollen!

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Abfallgesellschaft und/oder Kreditbank?

By adminRL at 1:05 pm on Wednesday, December 10, 2014

Der Betriebsausschuss des HSK ist für den kreiseigenen Abfallbetrieb des HSK (“AHSK”) zuständig. In der Ausschusssitzung am Dienstag berichtete die Betriebsleitung, dass der Betrieb derzeit Darlehen im Umfang von 3,175 Mio Euro vergeben habe, davon 2,275 Mio Euro an die Bobbahn-Gesellschaft ESZW.
Das ist überraschend, denn zunächst einmal stellt sich die Frage, warum der AHSK überhaupt Darlehen vergibt? Der AHSK hatte zum 31.12.2013 selbst Verbindlichkeiten in Höhe von 9,965 Mio Euro, darunter 3,656 Mio Euro Darlehen von Kreditinstituten. Zum letzten Jahreswechsel hatte der AHSK 3,435 Mio Euro Kredite an “verbundene Unternehmen” vergeben, darunter damals “nur” 1,885 Mio Euro an die Bobbahngesellschaft. Nachzulesen ist dies im Anfang Dezember veröffentlichten Beteiligungsbericht 2013, S. 9 und 10. Der Kredit der Bobbahngesellschaft ist also im Verlauf des Jahres um fast 400.000 Euro gestiegen; auch das muss hinterfragt werden.
Diese Zahlen erwecken den Eindruck, dass sich der AHSK Geld bei Kreditinstituten leiht, um diese Kredite dann in fast gleicher Höhe an Bobbahngesellschaft und andere Gesellschaften, an denen der HSK beteiligt ist, weiterzureichen.

Als ein Mitglied des Betriebsausschusses nach dem Zweck des Kredits an die Bobbahngesellschaft fragte, weigerte sich der Kreisdirektor, diese Frage im Betriebsausschuss zu beantworten.
Das geht so selbstverständlich nicht, und die SBL wird eine schriftliche Anfrage an den Landrat stellen. Denn falls der AHSK bei Kredit-Kettengeschäften draufzahlen würde, hätten die Einwohner im Kreisgebiet mit ihren zu hohen Abfallgebühren die finanziellen Folgen zu tragen.

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Der HSK und seine Beteiligungsgesellschaften

By adminRL at 10:51 pm on Monday, December 8, 2014

Nicht gerade erfolgreich wirtschaftet der Hochsauerlandkreis bei seinen Beteiligungsgesellschaften im Kreistag. Und das bei einer absoluten CDU-Mehrheit im Kreistag!?

Heute, am 8. Dezember, stand im Wirtschaftsaussschuss des HSK auch der Beteiligungsbericht 2013 auf der Tagesordnung. Diese Berichte sollen jedes Jahr erscheinen und der Öffentlichkeit einen Überblick über die Beteiligungen des Kreises geben. Auch die gegenseitigen Darlehen werden sichtbar. Der Bericht ist öffentlich und wurde zum Stichtag 31.12.2013 erstellt.

Hier eine Übersicht, die am Anfang des Beteiligungsberichts steht:
Beteiligungen2013
(Anklicken vergrößert das Bild)

Die Sitzungsvorlage und der Bericht waren erst äußerst kurzfristig vorgelegt worden. Erst am 04.12. wurde aus dem Kreishaus die (nur) 2 Seiten umfassende Sitzugsvorlage abgeschickt. Und der eigentliche Bericht wurde gar nicht verschickt, sondern der Drucksache war ein Hinweis auf das Informationssystem des Kreises zu entnehmen, wo man die 172 Seiten abrufen kann. Hier steht der ganze Bericht.

Wegen der sehr begrenzten Vorbereitungsmöglichkeiten hatten offensichtlich nur wenige Ausschussmitglied den Bericht gelesen. Die SBL stellte aber trotzdem einige Nachfragen.

Hier einige wesentliche Ergebnisse des Beteiligungsberichts 2013:

Flughafen Paderborn/Lippstadt (ab S. 61)
Im Jahr 2011 wurde ein “neues Finanzierungskonzept” beschlossen. Es enthielt unter anderem die “Festlegung einer Höchstgrenze für Verlustübernahmen”. Das hat nicht so wirklich funktioniert, denn die Verluste sollten bei 1,25 Mio Euro pro Jahr gedeckelt werden, waren aber tatsächlich in allen 4 Jahren seit 2011 höher und werden für 2014 auf -2,2 Mio Euro geschätzt.

Wirtschaftsförderungsgesellschaft (ab S. 78)
Das wirtschaftliche Ergebnis schwankte in den Jahren 2011 bis 2013 zwischen -232 TEuro und -317 TEuro. Die Defizite wurden durch Zuschüsses des Kreises ausgeglichen.

ESWZ (Bobbahn Winterberg; ab S. 95)
Der Jahresfehlbetrag 2013 betrug -881 TEuro. Zudem leisteten die beiden Gesellschafter (HSK und Stadt Winterberg) jährliche Investitionszuschüsse von 205 TEuro.
Beim Abfallbetrieb des HSK hat die Gesellschaft ein Darlehen von fast 1,9 Mio Euro aufgenommen.

Betriebsgesellschaft Radio Sauerland (ab S. 103)
Mittlerweile sind mehr als 1,0 Mio Euro Verlust aufgelaufen. “Die Gesellschaft ist regelmäßig nicht in der Lage, ein ausgeglichenes Ergebnis zu erwirtschaften.”
Allein im Jahr 2013 betrug das Ergebnis (trotz einer geringen Steuererstattung) -123 TEuro; geplant waren -73 TEuro. “Dies ist im Wesentlichen darin begründet, dass die Überschussbeteiligung von Radio NRW für Radio Sauerland aufgrund der stark gesunkenen Reichweite des Senders in 2013 um 248 T€ gesunken ist.” Dieser Satz im Beteiligungsbericht hört sich nicht gut an; sollte es vielleicht an der journalistischen Qualität liegen, oder lag ein Messfehler vor… ?? Für 2014 ist ein Verlust von -190 TEuro geplant.

Südwestfalenagentur GmbH (ab S. 110)
Im Berichtsjahr weist die Gesellschaft einen Verlust von -972 TEuro aus; im Vorjahr waren es “nur” -409 TEuro. Im Jahr 2013 machten sich besonders die Kosten des Präsentationsjahres der Regionale2013 bemerkbar. Der Gesamtverlust in den Jahren 2010 bis 2013 beläuft sich auf 2.368 TEuro. Ausgeglichen werden sie durch Verlustausgleichzahlungen der 6 Gesellschafter.

Telekommunikationsgesellschaft (TKG; ab S. 117)
Der Betriebsverlust überschritt 2013 die Millionengrenze und lag bei 1.003 TEuro. 2014 soll es sogar einen Fehlbetrag von 1.283 TEuro geben; dann wären die gesammelten Verluste dieser erst 2008 gegründeten Gesellschaft auf 3.946 TEuro angewachsen.

KDVZ Citkomm (ab S. 158)
Die für die Datenverarbeitung des Kreises und vieler Gemeinden zuständige Gesellschaft schloss das Wirtschaftsjahr mit einem Verlust von -227 TEuro ab. Große Sorgen muss man sich dort aber nicht machen, denn die kommunalen Kunden sind fest gebunden: “Mögliche Risiken durch die Kündigung von Leistungen können durch bestehende langfristige Kündigungsfristen aufgefangen werden.”
Pro Jahr fließen der KDVZ Finanzierungsanteile des HSK von 1,2 bis 1,3 Mio Euro zu. Sie konnten nicht verhindern, dass mittlerweile Verluste von insgesamt 2.169 TEuro aufgelaufen sind.

Fazit:
Viele der “großen” Gesellschaften, an denen der HSK maßgeblich beteiligt ist, schreiben hohe Verluste, häufig im Millionen-Euro-Bereich. Und eine baldige grundlegende Veränderung ist nicht in Sicht!

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Wann kommt das Einsatz-Wörterbuch für die Feuerwehr im gesamten HSK?

By adminRL at 1:11 am on Tuesday, December 2, 2014

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte Anfang April 2014 beim Landrat Dr. Schneider nach, ob die Kreisverwaltung plane, alle Feuerwehren im HSK in diesem Jahr mit dem sogenannten „Einsatzwörterbuch“ auszustatten. Zum Hintergrund: Bei der Feuerwehr der Stadt Arnsberg ist diese Broschüre seit einigen Monaten erfolgreich „im Einsatz“. Das Handbuch ist dazu gedacht, die Kommunikation der Feuerwehr-Einsatzkräfte mit Menschen, deren Deutsch-Kenntnisse unzulänglich sind, zu erleichtern.

Landrat Dr. Karl Schneider antwortete mit Schreiben vom 16. April 2014:

“Sehr geehrter Herr Loos,

das „Einsatz-Wörterbuch” der Feuerwehr Arnsberg, welches im Rahmen eines „Integrationsprojektes” der Stadt Arnsberg entstanden ist, ist mir bekannt.

Die Ausstattung der jeweiligen Feuerwehr obliegt den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Die Feuerwehr Arnsberg hat sich grundsätzlich bereit erklärt, dieses Einsatzwörterbuch auch anderen Feuerwehren zur Verfügung zu stellen.

Ich würde das begrüßen und werde die Stadt Arnsberg bitten, zu gegebener Zeit einen Erfahrungsbericht zum Gebrauch dieses Wörterbuchs im Kreise der Wehrleiter der zwölf kreisangehörigen Feuerwehren zu geben.“

Wir fassten uns also in Geduld …. und warteten …. bis zum 21. Oktober. An diesem Tag fragten wir dann beim Landrat nach, wann mit der Vorstellung des Erfahrungsberichts der Wehrleiter zu rechnen ist, oder wann diese bereits stattgefunden hat.

Landrat Dr. Schneider antwortete daraufhin mit Schreiben vom 4. November 2014. Hier seine Antwort:

„Sehr geehrter Herr Loos,

bezugnehmend auf Ihre Frage vom 21. Oktober teile ich Ihnen mit, dass in der Dienstbesprechung der Wehrleiter und stellvertretenden Wehrleiter im Hochsauerlandkreis am 21. August in Winterberg-Siedlinghausen das Thema behandelt wurde.

Ein Ergebnisbericht anlässlich der Wehrleiterbesprechung am 22. / 23. November fällt aus, da kein Vertreter der Stadt Arnsberg an diesem Termin teilnehmen kann. Ich habe mir daher am 28. Oktober Bericht erstatten lassen: Demnach haben bisher zwei weitere Feuerwehren im Hochsauerlandkreis nach diesem Einsatz-Wörterbuch nachgefragt. Darüber hinaus liegen zahlreiche Anfragen außerhalb des HSK vor. Aktuell ist eine dritte Auflage (u.a. auch mit niederländisch) in Bearbeitung.

Im Ernstfall musste dieses Wörterbuch bei der Feuerwehr Arnsberg bislang nicht eingesetzt werden.“

Wir wissen nun leider immer noch nicht, ob und wann das Handbuch für alle Feuerwehren im HSK eingeführt wird!

Unsere Meinung: Die Broschüre ist eine gute und hilfreiche Sache. Das zeigt ja auch das Interesse der auswärtigen Feuerwehren. Warten wir also auf die nächste Auflage und noch ein Weilchen … und dann dauert es hoffentlich nicht mehr lange!!!

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Rechnungsprüfungsausschuss soll tagen

By adminRL at 1:51 am on Sunday, November 23, 2014

Wir haben in den letzten Wochen schon öfters über die unglaublichen Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen berichtet. Doch bisher gab es bei Landrat und Kreisverwaltung nur das große Schweigen und bei CDU- und SPD-Fraktion nur das stetige Abnicken. Dies ist bei dem sehr hohen Auftragsvolumen (insgesamt über 6,4 Mio Euro) und den vielen und gravierenden Merkwürdigkeiten nicht aktzeptabel.

Auf eine weitere schriftliche Anfrage von SBL- und Linken-Fraktionen gingen mal wieder nichtssagende Antworten auf die gestellten Fragen ein.
Ein Beispiel:
Auf eine erste Anfrage, warum denn wegen erheblicher Überschreitung der zu erwartenden Preise keine Aufhebung einiger Lose erfolgt sei, wie es die einschlägigen gesetzlichen Regelungen möglich machen, hatte die Kreiwerwaltung geantwortet, man habe gemäß § 3 Vergabeverordnung nur einen voraussichtlichen Gesamtpreis geschätzt. Also fragten SBL und Linke nun nach: “Ist dem Landrat und dem Vergabeamt bekannt, dass der § 3 der Vergabeverordnung (VgV) ausschließlich dafür Bedeutung hat, vor der Veröffentlichung der Ausschreibung festzustellen, welche Schwellenwerte erreicht werden und welches Ausschreibungsverfahren daher zu wählen ist?”
Ein Auszug aus der Antwort: “Vergabeverfahren können gem. § 20 EG Abs. 1 lit. C) VOL/A aufgehoben werden, wenn sie kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt haben. Das Ergebnis eines Vergabeverfahrens ist dann nicht wirtschaftlich, wenn keines der Angebote ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis bietet… Die VOL/A verlangt keine Kostenschätzung und definiert demzufolge auch nicht, wie diese Kostenschätzung vorzunehmen ist… Bei der Ausschreibung der Schülerbeförderung waren die neuen Lose nur schwer mit den im letzten Verfahren gebildeten Losen vergleichbar.”
Das bedeutet im Klartext: Das Vergabeamt scheint offensichtlich kein Interesse daran gahebt zu haben, die Angebote auf Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Denn diese Angebote lassen sich sehr gut anhand der Preise je Kilometer bewerten, viel besser als durch Vergleich mit irgendwelchen alten Aufträgen, die bereits viel zu teuer vergeben worden waren. Wenn der angebotene Preis etwa das Dreifache des zu erwartenden Preises beträgt, dann ist es sehr seltsam zu erklären, man sei ja gesetzlich nicht zur Aufhebung der Ausschreibung verpflichtet gewesen. Wenn das bei solch extremen Preisen nicht erfolgt, wann denn sonst? Wie geht das Vergabeamt mit unserem Geld um??

Immerhin wird nun in der Antwort auf eine weitere Frage erstmals zugegeben: “Außerdem sind in der Berechnung der Werte in der Vorlage und Bekanntgabe bedauerlicherweise Fehler gemacht worden…”. Damit werden die wesentlichen Probleme dieses Vergabeverfahrens aber nicht gelöst.

Nun haben die beiden Fraktionen der SBL und der Linken und das Kreistagsmitglied der Piraten die Einberufung des Rechnungsprüfungsausschusses verlangt. Ein Ausschuss muss unverzüglich tagen, wenn mindestens eine Fraktion dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes beantragt. Diese formale Voraussetzung ist nun erfüllt. Im Antrag heißt es u.a.:

“Unsere Fraktionen und das Kreistagsmitglied Wagner stellen den Antrag, unverzüglich den Rechnungsprüfungsausschuss einzuberufen, mit folgendem Tagesordnungspunkt:
Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2014;
hier: Aufträge an das Rechungsprüfungsamt für die Prüfung der Vergabe der Schülerfahrten 2014 – 2019 zu den kreiseigenen Förderschulen

Begründung und Erläuterung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist also auch für die Vorbereitung der Prüfung zuständig, und die liegt jetzt an. Im Sitzungskalender des Kreistags ist bisher weder im Jahr 2014 noch im 1. Halbjahr 2015 eine weitere Sitzung des RPA vorgesehen. Beschlüsse zur Vorbereitung der Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2014 müssen aber bald erfolgen, damit sie wirksam umgesetzt werden können.
Gegenstand der Rechnungsprüfung sind ausdrücklich auch die Vergaben (§ 103 Abs. 1 Ziffer 8 GemO NRW).
Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen waren bereits Beratungsgegenstand in den letzten beiden Sitzungen des Kreistags und mehrerer Anfragen. Nach wie vor sind viele Fragen offen und es liegt der Eindruck nahe, dass hier im Vergabeamt nicht korrekt gearbeitet wurde und dass dem Kreis dadurch möglicherweise ein Schaden entstanden sein könnte.
Die Rechnungsprüfung sollte ihr Augenmerk in diesem Zusammenhang insbesondere richten auf:
– Auswertungsverfahren für die eingegangenen Angebote
– Festlegung von Schätzpreisen für die einzelnen Lose
– Beachtung der Grundsatzes, dass nach § 16 Abs. 6 VOL/A Aufträge bei unangemessen teuren oder billigen Angeboten nicht vergeben werden sollen
– außergewöhnliche hohe Einzelpreise bei mehreren Losen, für die es nur einen Bieter gab
– Auswertung der Angebote unter Beachtung eines realistischen Anteils an begleiteten Fahrten
– tatsächliche Einhaltung des Tariftreuegesetzes durch alle Auftragnehmer
– Beachtung des Verbots der Mischkalkulation (vgl. z.B. BGH X ZB 7/04 vom 18.05.2004) durch alle Bieter
– Informationen vom Vergabeamt und vom Schulamt an die am Dringlichkeitsentscheid mitwirkenden Kreistagsmitglieder und an den Kreistag
– divergierende Angaben über die gesamte Auftragssumme

Das Rechnungsprüfungsamt sollte in der von uns beantragten Sitzung dem Rechnungsprüfungsausschuss konkrete Vorschläge für den Ablauf der Prüfung zu dieser Angelegenheit unterbreiten, die Grundlage für einen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Auftragserteilung an das Rechnungsprüfungsamt sein können.”

Dem Buchstaben nach ist das Rechnungsprüfungamt keinerlei fachlichen Weisungen der Leitung der Kreisverwaltung unterworfen. Man wird sehen, ob dies auch in diesem Fall gilt …

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Verkehrsinfrastruktur des Kreises – Der Landrat sieht keinen Handlungsbedarf

By adminRL at 12:00 am on Friday, November 21, 2014

Im Hochsauerlandkreis gibt es viele einspurige und zusätzlich auch gebirgige Straßenabschnitte. Sie sind von ihrem Aufbau her für den Schwerlast-Begegnungsverkehr größtenteils ungeeignet. Entsprechend hoch ist das Gefahrenpotential.
Ein Mitglied der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) formulierte daher Anfang November 2014 eine Anfrage zur Verkehrsinfrastruktur des Hochsauerlandkreises. Hier zunächst eine Zusammenfassung der Antwort und – für alle, die sich ausführlicher informieren möchten – anschließend die komplette Antwort der Kreisverwaltung.

Los geht`s:
Nach Auffassung der Kreisverwaltung sind „gefährliche Begegnungen“ in erster Linie Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
In den Jahren 2011, 2012 und 2013 ereigneten sich im Kreisgebiet insgesamt 21.919 Verkehrsunfälle, davon 2.423 mit Personenschaden.
Es liegen keine Beschwerden und/oder Anregungen zur Lösung der Problematik von seitens der Bürger, der Kommunen und des Kreises vor.
Die Kreisverwaltung sieht keine Notwendigkeit hier aktiv zu werden.
Nicht ausgebaute, periphere Straßen haben für den lokalen Güterverkehr keine bzw. allen-falls marginale Bedeutung.
Im Rahmen der Kreisstraßenbereisung am 28.04.2015 wird der Kreisausschuss über weitere Ausbaumaßnahmen beraten.

Weiter geht`s:
„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 04.11.2014;
hier: Verkehrsinfrastruktur des Kreises

Sehr geehrter Herr Loos,
in Abstimmung mit der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

zu Frage 1:
Wie viele Unfälle auf schmalen Straßen (Breite < 5m) wurden in den letzten 3 Jahren gemeldet? Vorbemerkung: Auf die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, hier insbesondere die Inhalte der §§ 1 bis 3 StVO, wird hingewiesen. Danach hat der Teilnehmer am Straßenverkehr u.a. die aus den genannten Bestimmungen sich ergebenden Pflichten zu beachten. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden diese Pflichten als bekannt vorausgesetzt. Daher sind „gefährliche Begegnungen” im Sinne der Fragestellung in erster Linie als Verstöße gegen die genannten Vorschriften anzusehen. Antwort: Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sind die polizeilichen Erfassungs- und Auswer-tesysteme, z.B. die Verkehrsunfalldatei „VUD” und die elektronische Unfalltypensteckkarte „EUSka” auf a) die Analyse und Erforschung von Unfallursachen und b) die Beseitigung von sogenannten Unfallhäufungsstellen ausgerichtet. zu a) Elektronisch unterstützte Auswertungen nach den Kriterien „gefährliche Begegnungen”, „gefährliche Begegnungen im Zusammenhang mit Schwerlastverkehr” und „Unfälle auf schmalen Straßen (Breite < 5 m)” sind nicht vorgesehen und nicht möglich. Eine Auswertung „von Hand” zur Ermittlung der Unfälle auf schmalen Straßen (Breite <5 m) würde die Einzelbefas-sung mit allen Verkehrsunfällen (VU) der letzten drei Jahre bedeuten. In den Jahren 2011, 2012 und 2013 ereigneten sich im Kreisgebiet des Hochsauerlandkreises insgesamt 21.919 VU, davon 2.423 VU mit Personenschaden. Der Aufwand der Einzelauswertung von 21.919 Verkehrsunfällen kann nicht geleistet werden. zu b) Bei Unfallhäufungsstellen gehört die Analyse der örtlichen Gegebenheiten zu den Standardaufgaben der Unfallkommission. Die Unfallhäufungsstellen werden laufend dem Leiter der Unfallkommission des HSK (Fachdienst 47 des HSK) gemeldet. zu Frage 2: Liegen Beschwerden oder Anregungen zur Lösung der Problematik von Seiten der Bürger, der Kommunen oder des Kreises vor? Antwort: Nein zu Frage 3: Welcher Art sind diese, nach Hauptkategorien? Antwort: -entfällt zu Frage 4: Sieht die Verwaltung irgendeine Notwendigkeit hier aktiv zu werden, und wenn ja, welche Maßnahmen werden erwogen, um dem lokalen Güter- und Busverkehr nicht zu schaden? Antwort: Nein zu Frage 5: Wird eine Notwendigkeit gesehen, das Problem der schmalen Straßen in das Verkehrskon-zept des Kreises aufzunehmen? Antwort: Von den 421 km Kreisstraßen sind rd. 400 km auf eine Breite von 5,50 m — 6,50 m ausgebaut. Die bisher nicht ausgebauten peripher liegenden Straßen haben für den lokalen Güter- und Busverkehr grundsätzlich keine, allenfalls marginale Bedeutung. Im Rahmen der Kreisstraßenbereisung am 28.04.2015 wird der Kreisausschuss über weitere Ausbaumaßnahmen beraten.“

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Rechnungsprüfungsausschuss soll Licht ins Dunkel bringen

By adminRL at 1:39 pm on Thursday, November 13, 2014

Wie berichtet, brach im Kreistag bei Landrat, CDU-Fraktion und Mehrheit der SPD-Fraktion das große Schweigen aus, als es in der Sitzung am 31.10.2014 um die Vergabe der Schülerfahrten ging. Immerhin beträgt das Auftragsvolumen mehr als 6,4 Mio Euro, und zahlreiche Merkwürdigkeiten sind bisher nicht aufgeklärt. Der Kreistag lehnte mehrheitlich die Einrichtung einer Untersuchungskommission ab. Die Leiterin des Vergabeamtes kann derzeit nicht befragt werden, weil sie mehrere Monate lang nicht im Kreishaus anwesend ist. Antworten des Landrats auf Anfragen von SBL und Linken waren nichtssagend oder stehen noch aus.

Daher haben SBL-Fraktion, Linke-Fraktion und das Kreistagsmitglied der Piraten nun einen gemeinsamen Antrag eingebracht, in dem sie die Einberufung des Rechnungsprüfungsausschusses fordern. Dessen nächste Sitzung war zunächst für den 27.11.2014 vorgesehen, wurde dann aber ohne Angabe von Gründen abgesagt.

Hier der gemeinsame Antrag:

“Antrag gemäß § 41 Abs. 4 i.V.m. § 32 Abs 1 KrO NRW zur Einberufung des Rechnungsprüfungsausschuss

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender!

Unsere Fraktionen und das Kreistagsmitglied Wagner stellen den Antrag, unverzüglich den Rechnungsprüfungsausschuss einzuberufen, mit folgendem Tagesordnungspunkt:

Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2014;
hier: Aufträge an das Rechungsprüfungsamt für die Prüfung der Vergabe der Schülerfahrten 2014 – 2019 zu den kreiseigenen Förderschulen

Begründung und Erläuterung:

Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 GemO NRW ist der Rechnungsprüfungsausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 Satz 1 GemO NRW), also des Rechnungsprüfungsamtes. Das Rechnungsprüfungsamt hat somit im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses zu handeln.

‘Will man den Erfolg der Prüfung nicht dem Zufall überlassen, ist Planung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht erforderlich… Der Prüfungsvorgang selbst beginnt mit vorbereitenden Maßnahmen. Zunächst sind der Prüfungsgegenstand und das Prüfungsziel ausreichend zu konkretisieren. Sodann sind die Maßstäbe festzulegen, anhand derer die spätere Beurteilung bzw. Wertung stattfinden soll… Für den Erfolg der Prüfung und die Reibungslosigkeit ihres Ablaufs ist eine sorgfältige Vorbereitung der Prüfung wichtig.’ (Held u.a., Kommentar zur GemO NRW, Vor §§ 101-106, Ziffer 2).

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist also auch für die Vorbereitung der Prüfung zuständig, und die liegt jetzt an. Im Sitzungskalender des Kreistags ist bisher weder im Jahr 2014 noch im 1. Halbjahr 2015 eine weitere Sitzung des RPA vorgesehen. Beschlüsse zur Vorbereitung der Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2014 müssen aber bald erfolgen, damit sie wirksam umgesetzt werden könne Gegenstand der Rechnungsprüfung sind ausdrücklich auch die Vergaben (§ 103 Abs. 1 Ziffer 8 GemO NRW).

Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen waren bereits Beratungsgegenstand in den letzten beiden Sitzungen des Kreistags und mehrerer Anfragen. Nach wie vor sind viele Fragen offen und es liegt der Eindruck nahe, dass hier im Vergabeamt nicht korrekt gearbeitet wurde und dass dem Kreis dadurch möglicherweise ein Schaden entstanden sein könnte.

Die Rechnungsprüfung sollte ihr Augenmerk in diesem Zusammenhang insbesondere richten auf:
• Auswertungsverfahren für die eingegangenen Angebote
• Festlegung von Schätzpreisen für die einzelnen Lose
• Beachtung der Grundsatzes, dass nach § 16 Abs. 6 VOL/A Aufträge bei unangemessen teuren oder billigen Angeboten nicht vergeben werden sollen
• außergewöhnliche hohe Einzelpreise bei mehreren Losen, für die es nur einen Bieter gab
• Auswertung der Angebote unter Beachtung eines realistischen Anteils an begleiteten Fahrten
• tatsächliche Einhaltung des Tariftreuegesetzes durch alle Auftragnehmer
• Beachtung des Verbots der Mischkalkulation (vgl. z.B. BGH X ZB 7/04 vom 18.05.2004) durch alle Bieter
• Informationen vom Vergabeamt und vom Schulamt an die am Dringlichkeitsentscheid mitwirkenden Kreistagsmitglieder und an den Kreistag
• divergierende Angaben über die gesamte Auftragssumme (in der Drucksache 8/1044 wurden bereits 2 unterschiedliche Summen genannt, eine dritte wesentlich höhere steht unter http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:325135-2014:TEXT:DE:HTML&src=0)

Im Übrigen verweisen wir zum Sachverhalt auf unseren Antrag vom 01.10.2014 (s. Drucksache 9/99) und auf die einschlägigen Anfragen.

Das Rechnungsprüfungsamt sollte in der von uns beantragten Sitzung dem Rechnungsprüfungsausschuss konkrete Vorschläge für den Ablauf der Prüfung zu dieser Angelegenheit unterbreiten, die Grundlage für einen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Auftragserteilung an das Rechnungsprüfungsamt sein können.

Die Sitzung könnte z.B. am ursprünglich für den Ausschuss vorgesehenen Sitzungstermin am 27.11.2014 stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Daniel Wagner
Dietmar Schwalm”

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Aussitzen und Schweigen

By adminRL at 12:30 am on Wednesday, November 5, 2014

War es Schlamperei, Inkompetenz, hat einer dran “gedreht”, oder ist das doch eine ganz harmlose Angelegenheit? Die Frage stellt sich die SBL wegen der vielen und gravierenden Merkwürdigkeiten bei der Vergabe der Schülerfahrten zu den Förderschulen des Kreises. An eine Verkettung von Zufällen mag man kaum glauben…

Bereits die Vorgeschichte erweckt einen sehr seltsamen Eindruck.
Die Ausschreibung erfolgte für 5 Schulen in insgesamt 57 einzelnen Losen, wobei ein Los einer Bustour entspricht. Bieter konnten sich für ein oder mehrere oder alle Lose bewerben. Am 26.03.2014 wurde die Ausschreibung veröffentlicht, am 30.04.2014 fand die Submission statt, also die Öffnung der Angebote. Am 05.06.2014 trafen dann der Landrat und ein weiteres einzelnes Kreistagsmitglied eine einsame Dringlichkeitsentscheidung und vergaben Aufträge im Gesamtwert von 6,415 Mio Euro (laut Veröffentlichung in http://ted.europa.eu, als Dokument-Nr 325135-2014), ohne Beteiligung des Kreistags und des Kreisausschusses.
Solche Dringlichkeitsentscheidungen sind gesetzlich nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn dem Kreis sonst ein erheblicher Schaden drohen würde und noch nicht einmal der Kreisausschuss rechtzeitig einberufen werden könnte. Das wäre hier aber problemlos möglich gewesen, denn der Termin für diese Ausschreibung war ja seit 5 Jahren absehbar…
Im Jahr 2009 lief das Vergabeverfahren für die Schülerfahrten noch anders: da wurde für diese Vergaben, die ein sehr großes finanzielles Volumen haben, eigens der Kreisausschuss einberufen, und 3 Wochen später standen sie im Kreistag auf der Tagesordnung.
Jetzt aber kam es noch schlimmer: Die gesetzlich erforderliche Information des Kreistags für dessen nächste Sitzung unterblieb. Zwar wurde bereits am 05.06.2014 eine Sitzungsvorlage erstellt, aber sie verschwand in den Schubladen der Kreisverwaltung. Der Kreistag tagte am 27.06.2014, ohne irgendetwas von diesem Thema zu wissen. Erst am 18.07.2014 – also nach 43 Tagen!! – wurde die Vorlage an die Kreistagsmitglieder versandt. Auf der Tagesordnung des Kreistags stand die Angelegenheit erst am 29.08.2014, also nach fast einem Vierteljahr und als das Schuljahr bereits begonnen hatte! Wie nicht anders zu erwarten, wurde von der Mehrheit des Kommunalparlaments die Dringlichkeitsentscheidung genehmigt.

Wegen der sehr auffälligen Merkwürdigkeiten hatten je ein Kreistagsmitglied von SBL und Linken am 19.08.2014 Akteneinsicht im Vergabeamt der Kreisverwaltung genommen und anschließend eine schriftliche Anfrage an den Landrat mit 2 Fragen gestellt, darunter eine Tabelle mit den Einzelpreisen je Angebot. Die Anfrage wurde erst nach einem Monat beantwortet, nachdem die beiden Kreistagsmitglieder die Antwort angemahnt und angekündigt hatten, bei einer weiteren Akteneinsicht die Fragen selbst zu beantworten.
Was die beiden Kreistagsmitglieder im Vergabeamt sahen bzw. nicht sahen, löste bei ihnen großes Erstaunen aus. Es gab – vor ihrer Anfrage – keine transparenten Auswertungen der Angebote und außerdem einen völlig unverständlichen Umgang mit dem Vergaberecht. Das sieht z.B. vor, dass eine Ausschreibung aufgehoben werden kann, wenn das günstigste Angebot mehr als 20% vom vorher für diesen Auftrag festgelegten Schätzpreis abweicht. Hier gab es Lose, wo der Auftrag an Bieter ging, deren Preis je gefahrenen Kilometer sogar beim 2 1/2- bis 3fachen des üblichen lag, also ganz weit über der Grenze, wo normalerweise keine Vergabe ohne Nachverhandlungen oder neue Ausschreibung erfolgen sollte. Aber niemand hatte sich darum gekümmert, niemand hatte die Preise je Kilometer ausgewertet. Es waren auch gar keine Schätzpreise je Angebot festgelegt worden; so ersparte sich das Vergabeamt eine Auswertung, ob die Angebote wirtschaftlich waren…
Besonders hohe Preise gab es mehrfach genau dann, wenn für ein Los nur ein Bieter ein Angebot eingereicht hatte. War da vielleicht jemand sehr gut informiert oder waren es hellseherische Fähigkeiten oder erfolgreiche Spekulation??

Dem Kreistag wurde vom Landrat in der Vorlage für die Ende August stattfindende Sitzung nur der Gesamtpreis je Angebot mitgeteilt. Bei dessen Ermittlung erfolgte der nächste gravierende Fehler. Denn die angebotenen Leistungen setzen sich aus Preisen je gefahrenen Kilometer x Strecke x Anzahl der Schultage und aus den Kosten für eine Begleitperson zusammen. Bei der Auswertung im Vergabeamt wurde so getan, als ob diese Begleiterkosten bei jeder Fahrt anfallen. Das ist aber nicht der Fall, denn bei 3 der 5 Schulen werden nur zwischen 25%, 33 % bzw. 60% der Fahrten begleitet. Die unrealistische Auswertung durch das Vergabeamt hatte zur Folge, dass Bieter mit besonders günstigen Kosten für ihre Begleiter zum Zuge kamen. Wenn dann später nur bei einem geringen Teil der Fahrten tatsächlich ein Begleiter eingesetzt wird, sind diese Bieter teurer als ihre Wettbewerber, die realistische Kosten für die Begleiter, aber günstigere Fahrtkosten je Kilometer angesetzt hatten.

Überhaupt hätten die Begleiterkosten einer näheren Betrachtung durch das Vergabeamt bedurft. Denn jeder Bieter muss schriftlich versichern, dass er das Tariftreuegesetz einhält, also mindestens 8,62 Euro Bruttostundenlohn zahlt. Um diesen Mindestlohn zahlen zu können, muss das Busunternehmen mindestens etwa 13 Euro je Mitarbeiterstunde einnehmen, wegen der diversen Personalnebenkosten. Bereits auf den ersten Blick war aber erkennbar, dass der tatsächlich gezahlte Bruttostundenlohn bei einigen Bietern unter 6 Euro liegen muss, doch nichts geschah. Trotzdem waren viele der erteilten Aufträge nicht günstig, wegen der hohen Kosten je gefahrenen Kilometer.

Um diese und weitere Ungereimtheiten aufzuklären, beantragten SBL und Linke am 01.10.2014 die Einsetzung einer Untersuchungskommission. Wieder ließ sich die Kreisverwaltung mit ihrer Sitzungsvorlage sehr viel Zeit. Die beiden Fraktionen hatten ihren Antrag an den Kreistag bereits 30 Tage vor der Kreistagssitzung, die am 31.10.2014 stattfand, gestellt. Laut Geschäftsordnung hätte die Kreisverwaltung die Sitzungsvorlage mit ihrer Stellungnahme spätestens am 20.10.2014 an die Kreistagsmitglieder versenden müssen, und sie hätte dabei 20 Tage Zeit für die Erstellung der Vorlage gehabt. Das hätte ausreichen müssen! Doch die Post mit der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt ging erst am vorletzten Tag vor der Kreistagssitzung bei den Kreistagsmitgliedern ein, teilweise sogar erst am Tag vor der Sitzung. So konnte die Drucksache 9/99 nicht mehr in den Fraktionssitzungen verwendet werden. Die in der Kreistagssitzung von SBL und Linken gestellt Frage, warum die Vorlage erst so spät kam, blieb bis heute unbeantwortet.

Auch der Inhalt dieser Drucksache 9/99 steckt voller Merkwürdigkeiten. Einige Beispiele:
So erklärt die die Verwaltung zum Hinweis der Antragsteller, dass keine transparenten Auswertungen der Angebote erfolgten, dass im Fachdienst “ein Verfahren entwickelt (wurde), um die unterschiedlichen Angebote im Sinne dieser Ausschreibung bestmöglich vergleichen zu können.”
Es scheint sich um ein höchst geheimes Verfahren zu handeln, denn bei ihrer Akteneinsicht haben die beiden Kreistagsmitglieder keinen Hinweis darauf gefunden; auch der anwesende Mitarbeiter des Vergabeamtes konnte auf ausdrückliche Nachfrage keine weiteren Auswertungen als die den beiden Kreistagsmitgliedern vorgelegten Unterlagen benennen…

Die Kreisverwaltung erwähnt aus einem Angebot, das den Zuschlag erhielt, den Einzelpreis von 9,85 Euro (je Kilometer!) und begründet ihn so: “Die hohen Preise sind in der Besonderheit des Einzelfalls (großer Bus/wenig Kilometer) begründet.”
Auch das geht völlig an der Realität vorbei. Denn ein Blick auf 4 andere Lose zeigt, dass dort Aufträge für fast gleich lange Fahrtrouten und für ähnlich große Fahrzeuge zu Preisen unter 3 Euro je Kilometer vergeben wurde, in einem weiteren Fall für ein größeres Fahrzeug bei fast gleicher Distanz für unter 4 Euro.

Auf den Hinweis der Antragsteller, dass die Notwendigkeit des Dringlichkeitsentscheids, der nur durch den Landrat und ein weiteres Kreistagsmitglied getroffen wurde, nicht erkennbar war, schreibt die Kreisverwaltung:
“Das Vorgehen entsprach der bisherigen, jahrzehntelangen und vom Kreistag gebilligten Praxis.”
Auch das trifft nicht zu. Denn bei der letzten Vergabe der Schülerfahrten wurde der Kreisausschuss einberufen (s. oben), und bei anderen Dringlichkeitsentscheidungen wurde bisher der Kreistag umgehend informiert und sie standen in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung.

Weitere Einzelheiten über die Angebote und Lose können wir hier wegen der Nichtöffentlichkeit der Vergabe nicht berichten.

In der Kreistagssitzung wurde zu diesem Thema keine einzige Frage beantwortet, und eine Stellungnahme des Landrats gab es auch nicht. Man kann den Eindruck gewinnen, dass Landrat, Kreisverwaltung und die GroKo-Fraktionen darauf setzen, die Angelegenheit durch Aussitzen und Schweigen erledigen zu können. Für den Antrag, eine Untersuchungskommission einzurichten, stimmten nur SBL, Linke, der Pirat und ein SPD-Kreistagsmitglied.
Die Fraktionen von SBL und Linken werden das Thema weiter verfolgen! Denn bereits bei einer Überschreitung der realistischen Auftragssummen von durchschnittlich nur 8% würde ein Verlust von ca. 500.000 Euro entstehen.

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Hat der Hochsauerlandkreis viel Geld verschleudert?

By adminRL at 1:58 am on Thursday, October 30, 2014

Die Kreistagssitzung am kommenden Freitag verspricht spannend zu werden, denn die Fraktionen der SBL/FW und der DIE LINKE haben gemeinsam einen Antrag zur Errichtung eines Untersuchungsausschusses gestellt, über den der Kreistag abstimmen wird.

Anlass dazu ist die Vergabe von Schülerfahrten in Höhe von über 6,4 Mio. Euro, die nach ihrer Meinung nicht korrekt abgelaufen ist und im Zusammenhang mit einem Dringlichkeitsentscheid steht.

Da seitens des Landrats bisher nicht für ausreichende Aufklärung in der Angelegenheit gesorgt worden ist, sehen die beiden Fraktionen nun einen Untersuchungsausschuss als notwendig an.

Die Sitzungsvorlage des Landrats und der Kreisverwaltung zu diesem TOP ist noch immer nicht im Briefkasten, 36 Stunden vor Beginnn der Kreistagssitzung am 31.10.2014. Nach der Geschäftsordnung hätte die Sitzungsvorlage spätestens am 20.10.2014 versandt werden müssen, doch das hat immer noch nicht funktioniert. Zeit genug hatte die Kreisverwaltung, denn die beiden Fraktionen hatten ihren Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission bereits am 01.10.2014 gestellt. Was ist da los???

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Dauerthema Bobbahn nun auch in Winterberg aktuell

By adminRL at 3:21 pm on Monday, September 15, 2014

Schon öfters haben wir uns aud diesen Seiten mit den hohen Betriebsverlusten, der in den letzten Jahren deutliche gestiegenen Verschuldung und der bisher mangelnden Bereitschaft von Landrat, CDU und SPD, sich mit diesen Problemen ernsthaft auseinanderzusetzen, befasst.

Nun scheinen die Probleme auch in der Stadt Winterberg akuter zu werden. Die Stadt ist bekanntlich zusammen mit dem HSK Gesellschafter der Bobbahngesellschaft ESZW. In der Ratssitzung am 11.09.2014 wurde der vorläufige Jahresabschluss 2013 der Stadt Winterberg vorgelegt: http://212.227.138.213/ratsinfo/winterberg/Proposal.html, dann Vorlagennummer 077/2014 wählen, und dann das PDF-Symbol unter “Anlage” anklicken.

Daraus ergibt sich (numerierte Seite 69):

“Zuschuss zur Verlustabdeckung an die ESZW – 48.258,00 €
Die im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2013 im Herbst 2012 veranschlagte Verlustabdeckung war nicht auskömmlich. Diese Kenntnis erlangte die Stadt Winterberg jedoch erst mit Vorlage des Wirtschaftsplanes der ESZW. Die Geschäftsführung, Frau Sapp, hat dem Rat persönlich die Hintergründe geschildert, woraufhin einstimmig entschieden wurde, die Verlustabdeckung für das Jahr 2013 zu erhöhen und zu billigen.”

Wenn die Stadt Winterberg jetzt für das Jahr 2013 weitere fast 50.000 Euro zusätzlicher Verlustabdeckung an die Bobbahngesellschaft ausgeben muss, müßte das eigentlich in gleicher Weise für den Kreis gelten. Bisher wissen wir noch nichts von einer solchen Erhöhung der Aufwendungen… Oder hat man bei den beiden Gesellschatern Kreis und Stadt vorher mit unterschiedlich hohen Verlusten kalkuliert?? Der veranschlagte Jahresverlust in Höhe von ca. 714.000 Euro scheint jedenfalls nicht auszureichen.

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Mehrheit im Kreistag ignoriert Naturschutzgebiete und Kormoranerlass

By adminRL at 12:20 pm on Monday, September 8, 2014

In der letzten Kreistagssitzung ging es auch – mal wieder -um „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaften …. ; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates (Vorlage 9/57)”
Zwei Skandale auf einmal! So sehen wir von der SBL das jedenfalls. Der eine „Hit“ ist, dass zum wiederholten Mal eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Vögeln in Naturschutzgebieten!!! erteilt worden ist. Der andere, dass der offenbar missliebige weil gegenteilige Beschluss des Landschaftsbeirats mal eben durch den Kreistag (mit großer Mehrheit) kassiert wurde. Über das Thema haben wir uns schon öfters ausgelassen. Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=4733

Doch seit Mai gibt es einen neuen Erlass der Landesregierung, der sich speziell mit dem Schutz sowohl der Äschen als auch der Kormorane befasst. Diesen Erlass haben Landrat, Kreisverwaltung und CDU/SPD offensichtlich missachtet.
Daher hat die SBL-Fraktion kurz nach der Kreistagssitzung den Landrat aufgefordert, den Beschluss des Kreistags zu beanstanden:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Kreistags am 29.08.2014 ging es in TOP 7.2 um die “Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaft Diemel in Marsberg sowie des Sportfischervereins “Gut Wasserwaid” in Neheim; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)”.

Dazu wurden von der Kreisverwaltung die Drucksachen 9/57 und 9/37 erstellt.

Der Kormoran ist als europäische Vogelart „besonders geschützt“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG).

Relevant ist für die Entscheidung ist jetzt auch der „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran (Runderlass vom 09.05.2014 – III-6 -765.21.10)“, veröffentlicht u.a. unter http://www.lfv-westfalen.de/images/pdf/aeschenhilfsprogramm_nrw.pdf.

Auf Nachfrage unserer Fraktion bestätigte die zuständige Fachbereichsleiterin in der Kreistagssitzung, dass das Gebiet an der Diemel, für das die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll, teilweise außerhalb der Äschenschutzkulisse liegt. Aus Anlage 2 des o.g. Erlasses ergibt sich, dass die Äschenschutzkulisse an der Diemel erst bei Fluss-Kilometer 37,4 beginnt.

Gemäß Absatz II. des o.g. Erlasses können Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung von Kormoranen außerhalb der Äschenschutzkulisse „nur nach Maßgabe folgender Rahmenbedingungen“ zugelassen werden:
Es muss sich um einen erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schaden handeln. „In die Regelung ist nur die ‚Fischereiwirtschaft’ einbezogen, so dass die Beeinträchtigung des Aneignungsrechtes von Nichterwerbsfischern durch fischfressende Vögel keinen Ausnahmegrund darstellt. Freizeitaktivitäten in Form von hobbymäßig betriebener Fischerei (z.B. Sportfischerei) können keine Ausnahme begründen.“

Nach den Darstellungen in den o.g. Drucksachen handelt es sich um Anträge von Angelsportvereinen und nicht von fischwirtschaftlichen Betrieben. Damit ist eine zwingend notwendige Bedingung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Äschenschutzkulisse nicht gegeben und der anders lautende Beschluss des Kreistags rechtswidrig. Darauf hat unsere Fraktion bereits während der Kreistagssitzung hingewiesen.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass auch ein Beschluss, der eine Ausnahmegenehmigung nur für das Gebiet der Möhne betroffen hätte, rechtswidrig gewesen wäre. Denn nach Ziffer I. 1.1. des o.g. Erlasses sind Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete „von der Vergrämung grundsätzlich auszunehmen“. Anlage 1 zum o.g. Erlass enthält eine Karte. In dieser Karte ist für alle Äschenschutzkulissen in NRW eingezeichnet, ob dort „1. Priorität (rückläufige Äschenbestände)“ oder „2. Priorität (nur abschnittsweise gute Äschenbestände)“ oder FFHGebiet und/oder Naturschutzgebiet gelten. Aus dieser Karte ist zu entnehmen, dass der gesamte Verlauf der Möhne im Gebiet des HSK nicht unter die Äschenschutzkulisse 1. oder 2. Priorität fällt, aber zu den FFH- und Naturschutzgebieten zählt.

Daher fordere ich Sie auf, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden. Ich gehe davon aus, dass dies innerhalb von maximal drei Arbeitstagen erfolgt, da die Sachlage eindeutig ist und
außerdem dringlich wegen der sonst bevorstehenden Abschüsse der Kormorane. Nach diesem Termin würde eine externe Klärung erforderlich werden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der Fraktion SBL/FW”

Bisher gibt es nur eine Zwischennachricht des Landrats. Danach beabsichtige er keine Beanstandung des Beschlusses. Die Begründung werde folgen. Bis dahin werde aber keine Genehmigung erteilt.
DAs Thema wird damit wahrscheinlich noch nicht zu Ende sein…

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Chance vertan

By adminRL at 4:06 pm on Saturday, September 6, 2014

In der Kreistagssitzung am letzten Freitag wurden auch die Benennung der Ausschussvorsitzenden wiederholt. Anlass war, dass Landrat und Kreisverwaltung – mal wieder – gravierende Fehler im Verfahren gemacht hatten: Eine Verständigung von nur 4 der 6 Fraktionen wurde zur Einigung der Fraktionen erklärt und das eigentlich erforderliche Zugriffsverfahren unterblieb.
Unsere Schilderung der Vorgeschichte:
http://sbl-fraktion.de/?p=4764

Bei der Wiederholung kam es nun dorch zum Zugriffsverfahren für die Ausschussvorsitze. Zum Resultat der Neubesetzung bleibt zu bemerken, dass die GaGaGroKo (ganz ganz große Koalition) – bestehend aus CDU, SPD, Grüne und FDP – entschied, dass die „Kleinen“, das sind die Fraktionen Die Linke und SBL/FW und das Einzelmitglied der Piraten, bei den Ausschussvorsitzen nicht zum Zuge kamen. Die GaGaGroKo blieb unter sich, obwohl es nahe gelegen hätte, dass die “Kleinen”, die zusammen immerhin 5 der 54 gewählten Kreistagsmitglieder stellen, eine der 16 Positionen erhalten hätten.

Unserer Meinung nach haben sich die Grünen mit ihrem Anhängen an die GaGaGroKo ein Eigentor geschossen. Denn wären sie eine Zählgemeinschaft mit den drei „Kleinen“ eingegangen, hätten sie für 6 Jahre den Vorsitzenden im Umweltausschuss oder in einem der anderen 5 Fachausschüsse mit politischen Inhalten stellen können. So kam für die Grüne Kreistagsfraktion nur der Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss heraus. Der tagt immer nicht öffentlich und hat keinerlei politische Aufgaben. Dumm gelaufen ….

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Ton- und Filmaufnahmen im Kreistag weiterhin unzulässig

By adminRL at 11:42 pm on Tuesday, September 2, 2014

Auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung am Freitag stand auch ein Antrag der SBL/FW zur Änderung der Geschäftsordnung.
Ein ganz spannender Punkt, denn es ging darum, ob zukünftig während des öffentlichen Teils der Kreistagssitzungen Film- und Tonaufnahmen zulässig sind. Doch was sollen wir sagen, Sie ahnen es sicher schon? Denn trotz eines Pro-Plädoyers des FDP-Fraktionsvorsitzenden und mündlich vorgetragener Argumente von SBL/FW und Die Linke stimmte die Mehrheit – bestehend aus CDU, SPD und Grünen – gegen den „Transparenz-im-Kreistag-Antrag“. Diese drei Fraktionen interessierten sich nicht dafür, dass sich die Mediennutzung in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren deutlich gewandelt hat. Beim Bundestag und beim Landtag ist es selbstverständlich, dass Sitzungen im Fernsehen, im Radio und im Internet übertragen werden können, so dass auch die Bürgerinnen und Bürger außerhalb des Sitzungssaals die Gelegenheit haben, das Geschehen zu verfolgen – warum dann nicht im Kreistag? Im HSK wäre diese Option besonders wichtig, weil hier die großen Entfernungen – anders als in einer kreisfreien Stadt mit einem gut erreichbaren Sitzungssaal – und der frühe Sitzungsbeginn (um 15 Uhr) die Teilnahme als Zuhörer noch weiter erschweren.

Auch der vom Kreistagsmitglied der Piraten als mildere Lösung eingebrachte und nach dem Antrag der SBL abgestimmte Antrag, Film- und Tonaufnahmen nur dann zuzulassen, wenn zu Beginn der jeweiligen Sitzung ein entsprechender einstimmiger Beschluss vom Kreistag gefasst wurde, bekam keine weiteren Unterstützer.

In der Debatte zu den Anträgen erklärte die CDU-Fraktion, sie brauche keine weitere Berichterstattung aus den Kreistagssitzungen, denn sie sei mit der Presseberichterstattung über die Kreistagssitzungen sehr zufrieden. Wenn man die Berichte in Radio Sauerland hört oder liest, kann man diese Betrachtungsweise der CDU sogar nachvollziehen… Die SPD-Fraktion hatte Sorge, dass sich die “Leisen” im Kreistag dann nicht mehr trauen würden sich zu äußern – und die Grüne Fraktion begründete ihre Ablehnung dieses ‘urgrünen’ Anliegens vorsichtshalber gar nicht.

Bemerkenswert war auch die Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung zu diesem Thema. Dort heißt es wörtlich: “Die Regelung steht im Zusammenhang mit dem Recht der Kreistagsmitglieder auf ungestörte Mandatsausübung.” Was bedeutet denn “ungestörte Mandatsausübung”? Dass die Tätigkeit fast nur im Verborgenen stattfindet und die Öffentlichkeit nur aus den wenigen Besuchern der Tribüne im Sitzungssaal bestehen darf?? Wer sich in den Kreistag wählen lässt, muss auch bereit sein, seine politische Tätigkeit transparent auszuüben. Der Sitzungssaal ist ja nicht das eigene Wohnzimmer, wo selbstverständlich der Anspruch auf Schutz der Privatsphäre besteht.

Vielleicht liegt ja der wahre Grund der Ablehnung darin, dass diese drei Fraktionen tatsächlich unbeobachtet bleiben wollen, weil sie Sorge vor negativen Reaktionen ihrer Wählerinnen und Wähler auf die eine oder andere Äußerung oder das Abstimmungsverhalten haben?!

Die SBL hat ein anderes Verständnis von Öffentlichkeit und Transparenz der Kreispolitik. Solange das nicht umsetzbar ist: Fotoaufnahmen sind weiterhin zulässig, und das Recht darauf, vor und nach den Sitzungen Berichte zu schreiben, kann uns auch niemand nehmen!

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Interesse an Politik und was man dagegen tun kann

By adminRL at 8:08 am on Monday, September 1, 2014

Ein Paradestück dafür, wie man jungen Menschen das Interesse an Politik vergraulen kann, wurde am Freitag (29.08.2014) im HSK-Kreistag geliefert.

Da wollte ein junger Mann aus Meschede-Schederberge mutig die Einwohnerfragestunde zu Beginn der Kreistagssitzung nutzen und sich erkundigen, wie der Landrat und die Fraktionen zu der geplanten Putenmastanlage mitten in seinem Dorf stehen. Er wurde dann umgehend vom Landrat belehrt, dass die Kreistagsmitglieder ihm hier und jetzt keine Fragen beantworten könnten, denn an die dürfe er keine Fragen richten.

Daraufhin wurde der Landrat von der SBL darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Frage ja auch an ihn gerichtet hätte, wie die Meinung des Landrats und der Verwaltung zur Putenmast sei. Jetzt erhielt der junge Zuhörer die „Antwort“, die Kreisverwaltung hätte dazu der Sauerländer Bürgerliste einige Fragen schriftlich beantwortet. Er könnte ja das Schreiben, das an die Sauerländer Bürgerliste geschickt worden ist, lesen.

Nach kurzer Zeit händigte eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltung dem Fragesteller das besagte Schreiben aus. Der junge Zuhörer war etwas überrascht, vor allem aber enttäuscht.

Das zum Thema “Politikverdrossenheit”!

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