Bobbahn beschäftigt Leiharbeitnehmer
Eine Überraschung enthält der Wirtschaftsplan der Bobbahngesellschaft “ESZW GmbH”, der mit den Sitzungsunterlagen für die Kreistagssitzung am 19.12.2014 vorgelegt wurde: Auf Seite 13 ist in der Stellenübersicht für das Jahr 2014 zu lesen, dass drei Saisonarbeitskräfte zur Eisbearbeitung nicht mehr beschäftigt werden. Stattdessen wurde ein Vertrag mit einer Leiharbeitsfirma abgeschlossen. “Von der Agentur werden 6 Mitarbeiter für 5 Monate jeweils 20 Std. die Woche gebucht.”
Es geht also nicht um unvorhersehbaren und/oder kurzfristigen Bedarf für Ausfälle, sondern die Bobbahngesellschaft ersetzt planmäßig bisher bestehende reguläre (befristete) Arbeitsverhältnisse durch Leiharbeitnehmer. Ist das vertretbar für eine Gesellschaft, deren Gesellschafter der HSK und die Stadt Winterberg sind? Als die SBL im Wirtschaftsausschuss des HSK nach Kosten und Lohn nachfragte, erhielten wir zur Antwort, es entstünden keine Mehrkosten für den Kreis. Falls dies zutreffen sollte, würden die Leiharbeitnehmer viel schlechter bezahlt als ihre von der Bobbahngesellschaft selbst eingestellten Vorgänger. Denn etwa die Hälfte des Rechnungsbetrages der Verleihfirma bleibt in der Verleihfirma hängen, und umsatzsteuermäßig könnte das auch noch Verluste bringen…
Auf die Frage der SBL nach dem Grund für diese Langzeit-Ausleihe von Arbeitnehmern erklärte die Geschäftsführung, es seien keine geeigneten Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. An dieser Aussage haben wir große Zweifel. Hat man versucht, diese Tätigkeiten Arbeitssuchenden oder Flüchtlingen (denen die Kreisverwaltung bisher die Arbeitserlaubnis verweigert hat!) anzubieten? Es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass sich in diesen Personenkreisen nicht mindestens 6 Personen finden lassen, die diese Arbeit machen können und wollen!