Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Das europäische Vogelschutzgebiet kommt doch!

By admin at 12:31 pm on Tuesday, November 8, 2022

Die Bemühungen des Briloner und des Marsberger Bürgermeisters, unterstützt vom Landrat und von CDU und SPD im HSK, das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg zu verhindern, sind gescheitert. Das ergibt sich aus einer heute Vormittag veröffentlichten Pressemitteilung der Pressestelle des HSK.
https://www.presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1115715.html

Wenn man den rhetorischen “Nebel” aus der Überschrift ignoriert, ergibt sich daraus:

Grundlage der Gebietskulisse des geplanten Vogelschutzgebietes (VSG) „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ soll weiterhin die 2021 von der Bezirksregierung in das Verfahren gebrachte Fläche sein. Sie soll um Fichten- und Ackerflächen reduziert, gleichzeitig aber um naturnahe Waldflächen im angrenzenden Kreis Paderborn erweitert werden. Dies ist das Ergebnis eines Gespräches, an dem der NRW-Umweltminister, der Landrat, die beiden Bürgermeister, der IHK-Geschäftsbereichsleiter, der Kreisgeschäftsführer des Landwirtschaftsverbandes und weitere Vertreter des Umweltministeriums sowie der Bezirksregierung Arnsberg teilgenommen haben.
Bemerkenswerterweise waren zu diesem Gespräch weder VertreterInnen der Naturschutzverbände noch der Fraktionen, die die Ausweisung des Vogelschutzgebietes unterstützt haben, eingeladen, sondern nur Gegner des VSG…

Es wurde bei dem Treffen der aktuelle Stand des Ausweisungsverfahrens des EU-Vogelschutzgebietes „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ erörtert. Danach sollen primär Raubwürger, Grauspecht und Neuntöter als sogenannte wertgebende Arten geschützt werden (wie vom VNV beabsichtigt). Nach Angaben des Ministers beharrt die EU-Kommission auf einer Meldung des Schutzgebietes, droht andernfalls mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Bleibt zu hoffen, dass sich nun auch die heimischen Behörden und die GroKo-Fraktionen (CDU und SPD) konstruktiv am Vogel- und Artenschutz beteiligen. Dann könnte es gelingen, eine Vereinbarung über die Gebietskulisse und die Schutzinstrumente herbeizuführen, unter Beteiligung von Kommunen, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben sowie VNV und NABU. In der „Medebacher Bucht“ sind (fast) alle Beteiligten mit den dabei erzielten Ergebnissen zufrieden.

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Jetzt würde sie so schön Schatten spenden, die alte Eiche bei Meschede-Enste

By admin at 11:25 am on Saturday, July 23, 2022

Im Sauerland leben alte und wertvolle Bäume offenbar gefährlich.

Wie kommen wir zu so einer steilen These?
Aufgrund von Ereignissen und Fakten, nicht durch bloße Theorien!

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Über eines der jüngsten traurigen Erlebnisse haben wir hier mehrfach berichtet.
Es heißt „Fällung eines gut 200 Jahre alten Naturdenkmals bei Meschede-Enste“
Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=10482

Ergänzend zu der Niederschrift der Sitzung des HSK-Umweltausschusses, der am 18.05.2022 tagte,
Klack: http://sbl-fraktion.de/?p=10639
veröffentlichen wir hier nun der Vollständigkeit halber den die abgeholzte Eiche bei Enste betreffenden Auszug aus dem öffentlichen Protokoll der Kreistagssitzung am 10.06.2022:

„13. Umweltangelegenheiten

13.1 Fällung eines Naturdenkmals bei Meschede-Enste;
hier: Antrag der SBL-Kreistagsfraktion vom 02.05.2022 – Drucksache 10/466 –

Herr Landrat Dr. Schneider erklärt, dass der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in seiner Sitzung am 18.05.2022 einstimmig empfohlen hat, in sog. Entlassfällen (Verlust der Naturdenkmaleigenschaft) jeweils zusätzlich zur fachlichen Expertise des Kreisbaumkontrolleurs einen zertifizierten Baumsachverständigen hinzuzuziehen.

Herr Loos begrüßt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten.

Herr Ludwig Schulte erklärt, dass von Seiten der CDU-Kreistagsfraktion kein zweiter Gutachter als erforderlich erachtet wird, wenn bereits ein Baumkontrolleur der Kreisverwaltung festgestellt hat, dass die Standfestigkeit eines Baumes nicht mehr gegeben ist. Falls in Folge einer fälschlichen Beurteilung eines externen Sachverständigen über die Standfestigkeit eines Baumes jemand zu Schaden kommen würde, müsste die Kreisverwaltung vermutlich trotzdem die Verantwortung übernehmen.

Herr Willeke erklärt für die FDP-Kreistagsfraktion, dass dem Beschlussvorschlag des Ausschusses nicht gefolgt wird. Letztlich haften sowohl der Hochsauerlandkreis als auch der Eigentümer für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten. Er berichtet von eigenen Erfahrungen mit externen Sachverständigen und der Beurteilung der Standfestigkeit von Bäumen. Er schlägt vor, in Meschede-Enste und künftig bei ähnlich gelagerten Sachverhalten neue Eichen zu pflanzen, wenn die Fällung eines ehemaligen Naturdenkmals erforderlich ist.

Herr Brüggemann stellt die Vorteile der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten heraus und plädiert dafür, dieser Entscheidung zu folgen.

Herr Vollmer zeigt sich von der Haltung der CDU-Kreistagsfraktion enttäuscht, da in seinen Augen die Beschlussempfehlung des Ausschusses richtig gewesen sei. Er verdeutlicht, keinen Zweifel an der Kompetenz der Baumkontrolleure des Hochsauerlandkreises zu haben. Er geht auf die VTA-Methode als Technik für Baumkontrollen ein. Zertifizierte Baumgutachter verfügen jedoch über weitgehendere technische Möglichkeiten für Baumkontrollen. Gerade in Grenzfällen der Beurteilung über die Standfestigkeit eines Baumes anhand der VTA-Methode sind weitergehende Untersuchungsmethoden wie Ultraschall- oder Bohrverfahren hilfreich, um die Feststellung des Baumkontrolleurs zu bestätigen. Er befürwortet das Pflanzen neuer Bäume, weist jedoch gleichzeitig dar-auf hin, dass hierdurch die Vielfalt nicht wiederhergestellt werden kann.

Herr Scharfenbaum geht davon aus, dass maximal drei bis vier Naturdenkmäler pro Jahr betroffen sind, bei denen die Standfestigkeit fraglich sein könnte.

Herr Landrat Dr. Schneider schlägt eine Kompromisslösung vor. Bei einer derartig kleinen Anzahl von Fällen befürwortet er die Hinzuziehung eines zertifizierten Baumsachverständigen.

Frau Tillmann verdeutlicht, dass in ihren Augen die Eiche in Meschede-Enste nicht hätte gefällt werden dürfen. Die von Seiten der Verwaltung vorgeschlagene Kompromisslösung erachtet sie als tragfähig. Es müssten zunächst alle geeigneten milderen Mittel ausgeschöpft werden, bevor ein wertvoller Baum gefällt wird. Vor der Fällung hätte der Naturschutzbeirat über die Befreiung beraten sollen.

Herr Böddeker spricht sich dafür aus, dass bei der kleinen Anzahl außerordentlich wertvoller Naturdenkmäler noch einmal eine Überprüfung durch einen zertifizierten Baumsachverständigen erfolgen sollte, bevor eine Fällung erfolgt. Diese Unterstützung sichert auch die Entscheidung des Baumkontrolleurs ab.

Der Kreistag lehnt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, in sog. Entlassfällen (Verlust der Naturdenkmaleigenschaft) jeweils zusätzlich zur fachlichen Expertise des Kreisbaumkontrolleurs einen zertifizierten Baumsachverständigen hinzuzuziehen, mehrheitlich bei 26 zu 23 Gegenstimmen ab.“

Ob dies nun der letzte Akt in Sachen „Alte Eiche bei Enste“ ist? Wir wissen es noch nicht.

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Was sagte der HSK-Umweltausschuss zur Fällung eines etwa 200 Jahre alten Naturdenkmals?

By admin at 9:25 am on Sunday, July 3, 2022

Aus dem Protokoll der Sitzung des HSK-Umweltausschusses am 18.05.2022

Vielleicht erinnern Sie sich?
Die SBL hat ja schon mehrfach davon berichtet,
z.B. hier: http://sbl-fraktion.de/?p=10617 (mit weiteren Links),
dass eine etwa 200 Jahre alte vitale Eiche, die auf der Liste der Naturdenkmale stand, im März 2022 gefällt worden ist. Auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion stand das Thema dann auf der Tagesordnung des Umweltausschusses des HSK, der am 18.05.2022 tagte. Neben der SBL kritisierten auch andere Fraktionen in der Ausschusssitzung die Aktion, die zur Baumfällung führte.

Beschluss
Der Ausschuss beschloss nach der Debatte einstimmig (mit einer Enthaltung der FDP), dass künftig Bäume nur dann aus der Liste der Naturdenkmale “entlassen” (und erst dann gefällt) werden dürfen, wenn zuvor von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein Gutachten erstellt wurde, das die Notwendigkeit bestätigt.. Freude und Erleichterung bei der SBL und auf der Zuhörertribüne! Denn die Umsetzung dieses Beschlusses würde einen hohen Schutz für die Bäume, die auf der Liste der Naturdenkmale stehen, bedeuten.
Aber …

Doch zunächst der Wortlaut der Sitzungsniederschrift:

„TOP 5 – Fällung eines Naturdenkmals bei Meschede-Enste;
hier: Antrag der SBL-Kreistagsfraktion vom 02.05.2022
– Drucksache 10/466 –

Herr Schulte-Huermann (SBL) trägt für den Antragsteller vor, dass im betreffenden Fall eine über 200 Jahre alte Eiche als Naturdenkmal entlassen und als Folge hieraus gefällt wurde, ohne den Baum einer ausreichenden fachlichen Überprüfung durch einen Baumgutachter zu unterziehen. Seitens des im Verfahren beteiligten Baumkontrolleurs des Hochsauerlandkreises seien keine Grabungen veranlasst worden noch sei die Notwendigkeit eines Zugversuches überhaupt geprüft worden. Von Frau Tillmann (Grüne) wird die fachliche Qualifikation der Baumkontrolleure in Frage gestellt und kritisiert, dass keine aktuellen Fotos des Baumes zwecks Dokumentation vorlägen.

Herr Dünnebacke (Verwaltung) trägt hierzu vor, dass die zuständigen Baumkontrolleure des Hochsauerlandkreises ca. 3.000 Baumkontrollen hinsichtlich Verkehrssicherheit und auch Pflegebedarf jährlich durchführen. Der Vorwurf, dass die Mitarbeiter nicht ausreichend qualifiziert seien, wird von ihm entschieden zurückgewiesen. Bei den Baumkontrolleuren handelt es sich um erfahrene Mitarbeiter, die in diesem Bereich bereits seit ca. 25 Jahren tätig sind. Sie werden jährlich geschult und diese Mitarbeiter seien fachlich kompetent. Der Baumkontrolleur entscheidet aufgrund der Feststellungen vor Ort. Bei eindeutigen Diagnosen zu Baumerkrankungen bzw. Feststellungen von Schäden sei sofortiges Handeln erforderlich. Dann wird, wie im konkreten Fall, auch nicht in jedem Fall ein externer Sachverständiger eingeschaltet. Dass in Zweifelsfällen über die Standsicherheit von Bäumen heute eher eine Entscheidung zum Entfernen eines Baumes getroffen wird, sei auch der aktuellen Rechtsprechung anzulasten, die in gerichtlichen Auseinandersetzungen über Schadensersatz bei umgestürzten Bäumen Entscheidungen zu Lasten der behördlicherseits eingesetzten Baumkontrolleuren getroffen hat.

Herr Noeke (CDU) verweist auf die guten Erfahrungen mit den Baumkontrolleuren des Hochsauerlandkreises bei den ihm gehörenden Bäumen. Er sei immer dankbar für die Hinweise der Baumkontrolleure gewesen und die Aussagen und Entscheidungen seien für ihn nachvollziehbar gewesen.

Herr Vollmer (Grüne) geht auf die verschiedenen Ausbildungsstufen der im Bereich der Baumkontrolle tätigen Mitarbeiter ein. Zum einen gibt es kundiges Baumpflegepersonal (z.B. Gärtner oder Forstwirte), die ihre Feststellungen an fachlich geschultes Personal weiterleiten, die Baumkontrolleure (Anwendung der VTA-Methode Visual Tree Assessment) sowie die zertifizierten Baumsachverständigen. Nach seinen Ausführungen sind die zertifizierten Baumsachverständigen vom Ausbildungsstand sowie von ihrer technischen Ausstattung (Röntgengeräte, Baumzugversuche u.ä.) am besten für ihre Tätigkeit ausgebildet bzw. ausgestattet. Die beim HSK tätigen Mitarbeiter gehören der 2. Gruppe der in diesem Bereich tätigen Personen an. Aus diesem Grunde sei es ratsam, in Zweifelsfällen, etwa bei Standsicherheitsfragen von Bäumen, zertifizierte Baumsachverständige zusätzlich einzuschalten.

Herr Dünnebacke (Verwaltung) trägt vor, dass im Laufe eines Jahres ca. drei bis fünf Bäume aufgrund ihres Zustandes die Naturdenkmaleigenschaft verlieren. Um zukünftig in Entlassfällen möglichst rechtsfehlerfrei zu arbeiten schlägt er vor, in diesen Fällen einen zertifizierten Baumsachverständigen zusätzlich zur fachlichen Expertise des Kreisbaumkontrolleurs einzuschalten. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des gesamten Ausschusses und daher wird der Beschlussvorschlag entsprechend erweitert.

Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus wird seitens des Ausschusses dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen zu beschließen, in sog. Entlassfällen (Verlust der Naturdenkmaleigenschaft) jeweils zusätzlich zur fachlichen Expertise des Kreisbaumkontrolleurs einen zertifizierten Baumsachverständigen hinzuzuziehen.“

Aber …
Nur wenige Wochen später wichen Freude und Erleichterung über den Beschluss des Umweltausschusses abrupt einer herben Ernüchterung.

Warum?
Weil einigen Mitgliedern der CDU-Kreistagsfraktion dieser Beschluss offenbar ein Dorn im Auge war. Diese Abneigung blieb leider nicht ohne Folgen.

Welche Folgen?
Ganz einfach: Der CDU-Fraktionsvorsitzende hatte das Thema „Eiche bei Enste“ auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 10.06.2022 gebracht, wohl mit der Absicht, den Beschluss des Fachausschusses zu kippen. Der Kreistag entschied mit 26:23 Stimmen gegen den Natur- und Baumschutz. Unterstützung erhielt die CDU dabei nur von ihrem treuen Partner FDP. Das reichte leider für eine knappe Mehrheit.

Was sagt uns das?
Diese CDU ist leider für alle naturverbundenen Menschen als Koalitionspartner ungeeignet! Und traut nicht einmal ihren eigenen Mitgliedern im Fachausschuss…

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Naturschutzgegner CDU

By admin at 10:16 am on Saturday, June 11, 2022

Als extremer Feind des Naturschutzes erwies sich die CDU-Kreistagsfraktion in der Sitzung des Kreistags am 10. Juni.
Es ging noch einmal um die alte wertvolle Eiche bei Meschede-Enste, die auf Wunsch der “Baumkontrolleure” der Kreisverwaltung und der Mescheder Stadtverwaltung gefällt worden war. Die Eiche stand zuvor auf der Liste der Naturdenkmale, wie nur etwa 100 weitere Bäume im gesamten Kreisgebiet. Wir hatten mehrfach darüber berichtet:
http://sbl-fraktion.de/?p=10482
http://sbl-fraktion.de/?p=10575
http://sbl-fraktion.de/?p=10591

In der Sitzung des Umweltausschusses am 18. Mai stand dieses Thema auf Antrag der SBL auf der Tagesordnung. Es bestand weitgehende Einigkeit, dass dieser wertvolle Baum nicht hätte gefällt werden dürfen. So unterblieb z.B. eine Untersuchung der Wurzeln, und es wurde nicht geprüft, ob – falls überhaupt irgendeine Gefährdung bestanden hätte – nicht eine Kürzung der Krone als “milderes Mittel” erfolgen konnte. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dass künftig Naturdenkmale erst dann gefällt werden dürfen, wenn zuvor ein vereidigter Baumsachverständiger dies in einem Gutachten bestätigt hatte. Dafü stimmten auch alle im Ausschuss anwesenden Mitglieder der CDU-Fraktion.

Im Kreistag wurde auf Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU der Beschluss des Ausschusses gekippt. Damit stellte sich die CDU-Fraktion sogar gegen den Vorschlag ihres Landrats, der kein Problem darin sah, in den etwa 2 bis 3 relevanten Fällen pro Jahr einen Gutachter zu beauftragen.

Der Kreistag entschied mit 26:23 Stimmen gegen den Natur- und Baumschutz. Unterstützung erhielt die dabei CDU nur von ihrem treuen Partner FDP, aber das reichte leider für eine knappe Mehrheit.

Alle anderen Fraktionen äußerten sich sehr kritisch über das Vorgehen der CDU. Es wird Zeit, dass es im HSK andere Mehrheiten gibt. Und diese CDU ist für alle naturverbundenen Menschen als Koalitionspartner ungeeignet!

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Fällung von Naturdenkmalen nur noch nach Gutachten

By admin at 10:46 pm on Wednesday, May 18, 2022

Wir hatten hier schon mehrfach darüber berichtet, dass eine etwa 200 Jahre alte prächtige Eiche, die auf der Liste der Naturdenkmale stand, im März 2022 gefällt wurde. Nachzulesen: hier und hier. Auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion stand das Thema heute auf der Tagesordnung des Umweltausschusses des HSK. Mehrere Bürgerinnen und Bürger hatten uns bei den Vorbereitungen inhaltlich unterstützt.

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Kritisiert wurde von unserer Fraktion u.a. folgende Abläufe, die sich in Zukunft nicht wiederholen sollten:
1. Es lagen keine baumfachlich belastbaren Gründe vor, welche als Grundlage für die Aufhebung des Schutzstatus dieser Eiche geeignet waren. Dies hat ein Baumsachverständiger, der den Baum besichtigt hat, bestätigt. Alleinig der Hinweis auf einen Pilzbefall reicht nicht aus. Auch andere Bäume mit dem Schutzstatus Naturdenkmal sind hohl und von einer holzzersetzenden Pilzart befallen, ähnlich wie der Riesenporling (Meripilus giganteus) oder der Klapperschwamm (Grifola frondosa). Dies allein ist kein Grund zur Aufhebung des Schutzstatus, wenn nicht weitere konkrete Gefährdungstatbestände nachweisbar vorliegen.
2. Es dauert mehrere Jahrzehnte , bis der Pilzbefall eines Wurzelsystems zum Stadium der nicht mehr gegebenen Standfestigkeit führt. Im zeitlichen Vorlauf dieses finalen Stadiums verschlechtert sich das Kronenbild drastisch. Es steht einer/m Sachverständigen also ein äußeres Merkmal zur Verfügung, um Handlungsbedarf, beispielsweise eine Kroneneinkürzung, zu erkennen. Ein derart schlechtes Kronenbild lag bei der gefällten Eiche nicht vor. Insbesondere ist die dem Naturschutzbeirat in der Anlage zur Drucksache 10/168 mitgeteilte „absterbende Oberkrone“ nicht feststellbar.
3. Sofern eine erhebliche, pilzbedingte Schädigung des Wurzelkörpers der Eiche (mittels Aufgrabungen oder Absaugen) festgestellt und fotografisch dokumentiert worden wäre, hätte man aus Sachverständigensicht eine Kroneneinkürzung vornehmen lassen sollen, als Akt der Wahl des milderen Mittels (Pflicht zur Prüfung möglicher Alternativen). Nach unserem Kenntnisstand wurde eine derartige Untersuchung gar nicht durchgeführt, sondern ohne Nachweisführung über die Entlassung aus dem Schutzstatus entschieden.
4. Insbesondere unterblieb das erforderliche Freilegen von Wurzeln, um deren tatsächlichen Status feststellen zu können.
5. Bei den Sachbearbeitern der Kreis- und der Stadtverwaltung handelt es sich nicht um einen Gutachter bzw. Sachverständige, sondern um Baumkontrolleure. Gutachter haben außer einen noch auch umfassenderen Ausbildung vor allem auch bessere technische Möglichkeiten, z.B. für Ultraschall und Bohrungen.

Auch aus anderen Fraktionen gab es Kritik an der Aktion, die zur Baumfällung führte.

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Der Ausschuss beschloss dann einstimmig (mit einer Enthaltung der FDP), dass künftig Bäume nur dann aus der Liste der Naturdenkmale “entlassen” (und erst dann gefällt) werden dürfen, wenn zuvor von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein Gutachten erstellt wurde, das die Notwendigkeit bestätigt. Dies bedeutet einen hohen Schutz für die Bäume, die auf der Liste der Naturdenkmale stehen. Damit bleibt die wertvolle Eiche leider verloren, aber zumindest wurde das Ziel erreicht, dass sich ein derartiges Ereignis nicht so leicht wiederholen kann.

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SBL-Fraktion beantragt, den Naturschutzpreisträgers Norbert Panek als Sachverständigen in den Umweltausschuss einzuladen

By admin at 10:40 pm on Monday, May 9, 2022

Monokulturen, Waldböden
Spätestens seit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 lassen sich auch für unsere Region die verheerenden Auswirkungen des Klimawandels nicht mehr leugnen. Aus kleinen Bächen und Flüssen wurden durch den Starkregen in kürzester Zeit reißende Flüsse mit zerstörerischer Gewalt. Greenpeace und etliche andere Umweltverbände gehen davon aus, dass die fehlende Schutzfunktion der Mittelgebirgswälder zu diesem Desaster beigetragen hat. Denn Monokulturen und die starke Bewirtschaftung der Wälder bewirkten eine Verdichtung der Waldböden und verringerten somit dessen Fähigkeit, Wasser zu speichern.

Hier im Sauerland
Wie wir allerorten im Sauerland sehen können, kommen auch in unseren von Stürmen geschädigten Wäldern vermehrt schwere Forstmaschinen zum Einsatz. Die brachialen Geräte verdichten die Böden bekanntlich sehr stark. Dadurch können sich die für Waldböden und eine gesunde Natur so wichtigen Pilze und Bakterien nur schlecht entwickeln. Das beeinträchtigt wiederum das Baumwachstum und führt letztendlich, neben diversen anderen schädlichen Auswirkungen, wieder zu der bereits oben erwähnten reduzierten Wasserspeicherfähigkeit der Waldböden.

Antrag der Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL)
Um die Art und Weise der Waldbewirtschaftung im Sauerland besser beurteilen zu können beantragte die SBL-Fraktion am 29.04.2022, den Waldschützer Norbert Panek als Referenten in den Umweltausschuss einzuladen. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten tagt voraussichtlich am 18.05.2022.
Herr Panek möchte bitte darstellen:
Wie sich kurz- und langfristig eine nicht naturschonende und wenig sachgemäße Waldbewirtschaftung (mit Harvestern und anderem schweren Gerät) in unseren Wäldern und unseren Waldböden auswirken wird,
wie sich diese Form der Waldbewirtschaftung bei Extremwetter-Ereignissen auswirken kann,
wie elementar wichtig ein natürlich gewachsener und gesunder Lebensraum Wald für Mensch, Tier und Umwelt jetzt und in Zukunft ist.

PS: Die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ist öffentlich.

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Kreisverwaltung soll im Umweltausschuss über Fällung der bisher als Naturdenkmal ausgewiesenen Eiche bei Meschede-Enste berichten

By admin at 10:37 am on Thursday, May 5, 2022

Die SBL-Kreistagsfraktion hat am 02.05.2022 folgenden Antrag für die Tagesordnung dernächsten Sitzung des umweltausschusses des HSK gestellt. Geplant ist die Sitzung für Mittwoch 18.05.2022.

“Antrag gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (geplant für den 18.05.2022)
Thema: Fällung eines Naturdenkmals bei Meschede-Enste

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beantragt unsere Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt:

• Fällung einer als Naturdenkmal ausgewiesenen rund 200 Jahre alten Eiche bei Meschede-Enste

Wir bitten um eine detaillierte Darstellung, was aus Sicht des Hochsauerlandkreises die Fällung der ND-Eiche bei Meschede-Enste unumgänglich gemacht hat. Des Weiteren bitten wir, die Dokumentation über den Zustand des Baumes und die Ergebnisse der Kontrollen für den Zeitraum der letzten 15 Jahre vorzustellen und zu erläutern und ob und wie die Baumkontrolleure die Baumwurzeln auf den Befall mit dem Riesenporling kontrolliert haben, z.B. durch Entnahme von Wurzelproben. Fraglich erscheint uns auch der Zeitpunkt der Fällung, da ja bekanntlich ab 1. März ein bundesweites Fällverbot für Bäume außerhalb des Waldes gilt. Wir bitten, auch auf diesen Punkt einzugehen.

Begründung und Erläuterung:

Nachdem sich unsere Fraktion bezüglich der im März 2022 gefällten Eiche mit zwei Anfragen (vom 18.03.2022 und vom 08.04.2022) an Ihre Behörde gewandt hatte, antwortete die Untere Naturschutzbehörde, zwei Baumkontrolleure (jeweils einer vom Hochsauerlandkreis und einer von der Stadt Meschede) hätten bei der Eiche einen „aggressiven Wurzelpilzbefall“ festgestellt. Ein externer Baumsachverständiger sei nicht hinzugezogen worden. Uns liegen aber Aussagen mehrerer Experten vor, die den Baum nach der Fällung besichtigt haben und nach denen dieser sehr imposante und wertvolle Baum nicht gefällt werden musste.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos, SBL-Fraktionssprecher”

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„Mein Freund der Baum ist tot“ – Fortsetzung

By admin at 11:46 pm on Thursday, April 28, 2022

Die geschützte Eiche bei Meschede-Enste ist (angeblich) unrettbar krank gewesen. So jedenfalls sieht es (angeblich) der Hochsauerlandkreis.
Hier die Antwort der Kreisverwaltung datiert (auf den 26.04.2022) auf die zweite Anfrage der SBL-Fraktion (vom 08.04.2022) zur Fällung der ca. 200 Jahre alten Eiche bei Enste im Wortlaut:

„Ihre Anfrage gem. Par. 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Fällung einer alten Eiche in Meschede-Enste

Sehr geehrter Herr Wendland,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1
Wurde die vermutlich über 200 Jahre alte Stieleiche von einem unabhängigen Baumsachverständigen begutachtet? Wenn ja‚ von wem und wenn?
und
Frage 2
Oder wurde der Wurzelpilzbefall ausschließlich von einem zuständigen Mitarbeiter Ihrer Behörde attestiert? Welche fachlichen Qualifikationen hat dieser Mitarbeiter?
Der Wurzelpilz wurde vom Baumkontrolleur des HSK und dem Baumkontrolleur der Stadt Meschede attestiert. Beide Baumkontrolleure sind zertifiziert, werden jährlich weitergebildet, üben diese Tätigkeit seit vielen Jahren aus und besitzen aufgrund dieser längjährigen Tätigkeit genügend Erfahrungen und Kenntnisse. Zudem besitzt mein Baumkontrolleur ein abgeschlossenes forstwirtschaftliches Studium. Ein externer Baumsachverständiger wurde nicht eingeschaltet.

Frage 3
Falls der Baum lediglich von Ihrem Mitarbeiter für nicht mehr rettbar erklärt worden ist, warum haben Sie nicht zusätzlich einen unabhängigen Baumsachverständigen zu Rate gezogen?
Aufgrund des massiven und fortgeschrittenen Befalls durch diesen aggressiven Wurzelpilz wurden die zusätzlichen Kosten für eine Begutachtung durch einen Baumsachverständigen nicht für gerechtfertigt gehalten.

Frage 4
Um welche Pilzart handelte es sich hier?
Es handelt sich um den Riesenporling.

Frage 5
Welche Arten von Fäule durch Pilzbefall wurden an dieser Eiche festgestellt (z.B. Braunfäule oder Weißfäule), und in welchen Regionen des Baumes?
und
Frage 6
Wie genau äußert sich ein „aggressiver Wurzelpilzbefall“ bei einer kerngesund wirkenden Eiche? Das Auftreten der Pilzfruchtkörper ist ein Zeichen für eine bereits vorliegende intensive Weißfäule mit zerstörten Wurzeln. Zunächst werden tiefer gelegenen Wurzeln befallen und zersetzt. Im weiteren Verlauf setzt sich der Befall bis zu den oberflächennahen Wurzeln fort und zersetzt dort zuerst nur die Unterseite. Die im vorliegenden Fall aufgetretenen Vitalitätseinbußen durch vermehrte Totholzbildung zeigte eine weit fortgeschrittene Wurzelzersetzung an. Bis dahin konnten noch die intakten Wurzelbereiche die Krone ausreichend versorgen. Die einjährigen Pilzfruchtkörper erscheinen nicht in jedem Jahr und nicht schon bei beginnendem Befall, sondern erst in einem späteren Stadium.

Frage 7
Woran kann man (ggf. auch als Laie) diese Krankheit erkennen?
Als Laie kann man den Pilz über den Pilzfruchtkörper erkennen, indem dieser mit Hilfe ein- schlägiger Literatur bestimmt wird.

Frage 8
Welche Möglichkeiten hätte es gegeben, etwas gegen den „aggressiven Wurzelpilzbefall” zu unternehmen?
Möglichkeiten zur Verhinderung eines Befalls oder zu einer Bekämpfung dieses Pilzes am lebenden Baum gibt es leider nicht.”

Über unsere erste Anfrage hatten wir hier berichtet:
a) http://sbl-fraktion.de/?p=10482
b) http://sbl-fraktion.de/?p=10524
c) http://sbl-fraktion.de/?p=10552
Wir werden an dem Thema dran bleiben, da uns mehrere Sachverständige bestätigt haben, dass die alte Eiche gesund war!

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on „Mein Freund der Baum ist tot“ – Fortsetzung

„Mein Freund der Baum ist tot“

By admin at 10:26 pm on Friday, April 15, 2022

Eine Woche ist es schon wieder her, dass die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) die Anfrage Nr. II zum Thema „alte Eiche“ an den Landrat gestellt hat.

Warum die Anfrage?
Weil es den bis dato als Naturdenkmal ausgewiesenen stattlichen Baum nicht mehr gibt. Bis vor kurzem säumte er bildschön und offensichtlich kerngesund und zur Freude der Spaziergänger*innen einen schmalen Weg in der Nähe des Industriegebiets von Meschede-Enste. Im März 2022 wurde die Eiche sang- und klanglos gefällt.

Weshalb die Fällung?
Danach hatte sich die SBL mit Schreiben vom 18.03.2022 bei der HSK-Kreisverwaltung erkundigt.
Hier die zwei kürzlich von der Fraktion veröffentlichten Beiträge a) zur Anfrage, b) zur Antwort:
a) http://sbl-fraktion.de/?p=10482
b) http://sbl-fraktion.de/?p=10524

Fortsetzung
Sowohl die Anfrage als auch die Antwort sind bei mehreren an Umwelt- und Naturschutz interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf lebhaftes Interesse gestoßen.

Verwunderung
Die Überbleibsel des im März gefällten Naturdenkmals (ND) wurden von einigen Bürger*innen in Augenschein genommen, fotografiert und vermessen. Etliche Fotos der 1994 in die Liste der Naturdenkmale aufgenommenen Stileiche sind der SBL-Fraktion zur Verfügung gestellt worden. So gesund und vital, wie der Baum im lebenden Zustand offensichtlich war, so gesund und stabil sehen auch seine Überreste aus. Umso überraschender erscheint daher die Aussage der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Eiche wurde von einem aggressiven Wurzelpilz befallen“.

Anfrage II
Nicht zuletzt im Namen der interessierten Bürger*innen bat die SBL-Fraktion am 08.04.2022 die HSK-Kreisverwaltung um Antwort auf diese Fragen:

1. Wurde die vermutlich über 200 Jahre alte Stileiche von einem unabhängigen Baumsachverständigen begutachtet? Wenn ja, von wem und wann?

2. Oder wurde der Wurzelpilzbefall ausschließlich von einem zuständigen Mitarbeiter Ihrer Behörde attestiert? Welche fachlichen Qualifikationen hat dieser Mitarbeiter?

3. Falls der Baum lediglich von Ihrem Mitarbeiter für nicht mehr rettbar erklärt worden ist, warum haben Sie nicht zusätzlich einen unabhängigen Baumsachverständigen zu Rate gezogen?

4. Um welche Pilzart handelte es sich hier?

5. Welche Arten von Fäule durch Pilzbefall wurden an dieser Eiche festgestellt (z.B. Braunfäule oder Weißfäule), und in welchen Regionen des Baumes?

6. Wie genau äußert sich ein „aggressiver Wurzelpilzbefall“ bei einer kerngesund wirkenden Eiche?

7. Woran kann man (ggf. auch als Laie) diese Krankheit erkennen?

8. Welche Möglichkeiten hätte es gegeben, rechtzeitig etwas gegen den „aggressiven Wurzelpilzbefall“ zu unternehmen?

Fortsetzung folgt.

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on „Mein Freund der Baum ist tot“

„Agressiver Wurzelpilzbefall“ ?

By admin at 8:07 pm on Thursday, March 31, 2022

HSK mustert alte Eiche wegen „nicht mehr gewährleisteter Standsicherheit“ aus

Am 16.03.2022 wurde die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) über die “Entnahme” einer offenbar bisher als Naturdenkmal gekennzeichneten alten Eiche bei Meschede-Enste in Kenntnis gesetzt.

Daraufhin richtete sich die SBL mit einigen Fragen an den Landrat; wir hatten hier über die Anfrage berichtet. Die Fraktionsmitglieder wollten wissen, warum der schöne, alte Baum so mir nichts, dir nichts aus der Weg geschafft worden ist.

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Die Anfrage wurde mit Datum vom 28.03.2022 von einem Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde beantwortet.

Hier das Schreiben im kompletten Wortlaut:

„Ihre Anfrage gem. Par. 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Fällung einer als Naturdenkmal ausgewiesenen Eiche in Meschede-Enste

Sehr geehrter Herr Wendland,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Warum wurde die alte Eiche gefällt?
Die Eiche wurde von einem aggressiven Wurzelpilz befallen. Dieser Befall befand sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium. Nach Einschätzung des zuständigen Mitarbeiters war die Standsicherheit der Eiche nicht mehr gewährleistet.

2. Sind der Naturschutzbeirat bzw. sein Vorsitzender und/oder der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über die beabsichtigte Fällung der alten Eiche bei Meschede Enste sowie über die Gründe für diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt und um eine Stellungnahme dazu gebeten werden?
Als Hinweis sei hier angeführt, dass die betreffende Eiche nicht als Naturdenkmal über die vom Kreistag beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung für den Innenbereich geschützt war, sondern als besonders geschützter Teil von Natur und Landschaft nach 20 BNat8chG über den Landschaftsplan Meschede unter Schutz gestellt wurde. Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates, Herr Schröder, wurde hinsichtlich des Sachverhalts beteiligt und stimmte einer Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes Meschedes zu. Im Zuge der Beteiligung wurde Herr Schröder über die maßgeblichen Gründe in Kenntnis gesetzt. Eine Beteiligung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sehen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen nicht vor.

3. Wenn ja, wenn und mit welchem Ergebnis?
Die Beteiligung wurde am 15.04.2021 abgeschlossen, zum Ergebnis siehe lfd. Nr. 2. 4.

4. Wenn nein, warum nicht?
entfällt, siehe lfd. Nr. 5.

5. Ist es beabsichtigt, in den nächsten Monaten im HSK weitere zurzeit als Naturdenkmal ausgewiesene Bäume zu fällen?
Nach aktueller Kenntnis der Unteren Naturschutzbehörde ist derzeit im Bereich des Hochsauerlandkreises für die nächsten Monate keine Entlassung eines Baumes aus dem Naturdenkmal Schutz vorgesehen. Diese Aussage kann nur unter Vorbehalt getroffen werden, da außergewöhnliche Witterungsbedingungen (Stürme) eintreten oder bisher noch nicht erkannte Erkrankungen der Bäume zu einer Schädigung der Bäume führen könnten.

6. Wenn ja, um welche Bäume handelt es sich?
Entfällt. Für weitere Rückfragen steht mein im Briefkopf genannter Mitartbeiter gern zur Verfügung.“

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Baumfreunde vermuten andere Gründe bzw. Hintergründe. Vielleicht stellt sich bald heraus, wem oder was der prächtige alte Baum im Wege gestanden hat?
Und wer den “aggressiven Wurzelpilzbefall” festgestellt hat, wissen wir bisher nicht.

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on „Agressiver Wurzelpilzbefall“ ?

Alte Eiche in Enste gefällt

By admin at 12:55 am on Tuesday, March 22, 2022

Im Hochsauerlandkreis gibt es anscheinend die Tendenz, erhaltenswerte alte Bäume zu fällen. So erneut geschehen vor wenigen Tagen in der Nähe von Meschede-Enste.

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Über diese “Entnahme” einer offenbar bisher als Naturdenkmal gekennzeichneten alten Eiche wurde die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 16.03.2022 von einer Mescheder Bürgerin telefonisch in Kenntnis gesetzt.

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Daraufhin schickte die SBL-Fraktion am 18.03.2022 folgende Anfrage an Landrat Dr. Karl Schneider:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Fällung einer als Naturdenkmal ausgewiesenen Eiche bei Meschede-Enste
Hiermit möchten wir Sie bitten, auf folgende Fragen einzugehen:
1. Warum wurde die alte Eiche gefällt?
2. Sind der Naturschutzbeirat bzw. sein Vorsitzender und/oder der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über die beabsichtigte Fällung der alten Eiche bei Meschede-
Enste sowie über die Gründe für diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt und um eine Stellungnahme dazu gebeten worden?
3. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Ist es beabsichtigt, in den nächsten Monaten im HSK weitere zurzeit als Naturdenkmal ausgewiesene Bäume zu fällen?
6. Wenn ja, um welche Bäume handelt es sich?”

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Alte Eiche in Enste gefällt

Kreisverwaltung bei Umweltangelegenheiten objektiv?

By admin at 6:11 pm on Sunday, November 7, 2021

Erhebliche Zweifel, ob die Kreisverwaltung sich in Umweltangelegenheiten objektiv verhält, ergeben sich aus einer Antwort des Landrats auf eine schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion.

Bekanntlich hat der Verein für Vogel- und Naturschutz im HSK (VNV) angeregt, ein neues Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg auszuweisen. Das zuständige Landesamt (LANUV) hat die jahrelangen Beobachtungen seltener und schützenswertere Vogelarten (Neuntöter, Raubwürger und Grauspecht) durch den VNV bestätigt. Als Ergebnis schlägt das LANUV vor, ein ca. 120 ha großes Vogelschutzgebiet auszuwesen. Derartiger Schutzgebiete gibt es bereits in der Medebacher Bucht und in der Hellweger Börde; sie haben sich dort zur Zufriedenheit fast aller Beteiligten entwickelt.

Aber im HSK ist ja manches anders. CDU, SPD und FDP laufen “Sturm” gegen die Ausweisung, und die Kreisverwaltung scheint dabei Hilfsdienste zu leisten. Denn in ihrer Sitzungsvorlage (Drs. 10/190) für den Naturschutzbeirat und den Kreistag wird die Ablehnung auch mit wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Aspekten begründet.

Dabei ignorierte die Kreisverwaltung die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) völlig. Das BVerwG hat jedoch in einem Grundsatzurteil im Jahr 2002 festgestellt, dass für die Ausweisung von Vogelschutzgebieten ausschließlich ornithologische Gründe relevant sind und z.B. Wirtschafts- und Verkehrspolitik keine Rolle spielen dürfen (Urteil vom 14.11.2002 – 4 A 15.02).

In der Antwort des Landrats auf diesen bedenklichen Mangel heißt es nun:
“Ihren Hinweis aufgreifend, wonach die Verwaltung die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Ausweisung des Vogelschutzgebietes ignoriert hat ist anzuführen, dass der Stellungnahme zum Vogelschutzgebiet im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vom Kreistag mehrheitlich zugestimmt wurde. Hierbei handelt es sich nicht um eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, sondern um eine Stellungnahme der Gesamtverwaltung. Im Rahmen der Stellungnahme sind vom Kreistag u.a. als politische Forderungen geltend gemacht werden, bei der Ausweisung der Gebietskulisse anstehende lnfrastrukturmaßnahmen oder die Belange der Windkraftanlagenbetreiber zu berücksichtigen.”

Das macht die Angelegenheit noch schlimmer. Denn von dem für solche Angelegenheiten zuständigen Amt einer öffentlichen Verwaltung darf man erwarten, dass es sich mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinandersetzt, sie darstellt und ggf. abweichende Ansichten begründet. Bei der Anwaltskanzlei einer Partei wäre das anders.
Die Antwort des Landrats bedeutet aber, dass die Fraktionen darauf angewiesen, selbst entsprechende Recherchen anzustellen. Denn die Kreisverwaltung sieht ihre Aufgabe offensichtlich als erfüllt an, wenn der Kreistag eine Entscheidung getroffen hat, auch wenn die Verwaltung ihm vorher wesentliche Informationen vorenthalten hat. Vertrauensvolle Arbeit sieht anders aus…

Noch nicht beantwortet wurde übrigens eine weitere Anfrage der SBL, in der es um einen Ortstermin mit der Landesumweltministerin ging. Dazu wurden vom Landrat ausschließlich Gegner des geplanten Vogelschutzgebiets (VSG) eingeladen. Die Kreistagsfraktionen, die die Ausweisung des VSG unterstützen, wurden ebenso wenig beteiligt wie der VNV…

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Landrat: “Vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg getätigte Äußerung … ist nicht nachvollziehbar”

By admin at 6:39 pm on Tuesday, September 7, 2021

Am Flugplatz Arnsberg-Menden (FAM) ist ein großer Umweltschaden entstanden: ca. 1,7 ha Fläche mit wertvollem altem Baumbestand wurden gerodet, und es wurden umfangreiche Anschüttungen vorgenommen. Da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelte, wäre eine vorherige “Befreiung” von den damit verbundenen Auflagen durch die Untere Naturschutsbehörde erforderlich gewesen. Die liegt bis heute nach Angaben der Kreisverwaltung nicht vor. Vor allem für den Wasserhaushalt in benachbarten Biotopen sind die Anschüttungen sehr ungünstig. Der Naturschutzbeirat (NBR) hat sich seit Ende April dreimal mit der Angelegenheit befasst, und wurde von der Kreisverwaltung mehrfach falsch informiert.

Wie auch auf diesen Seiten berichtet [http://sbl-fraktion.de/?p=10180 und http://sbl-fraktion.de/?p=10136], hat die SBL-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Kreistags am kommenden Freitag einen Bericht des Landrats darüber beantragt.
Knapp 4 Tage vor der Sitzung wurde nun von der Kreisverwaltung die Sitzungsdrucksache 10/263 veröffentlicht. In ihr wird der Ablauf aus Sicht der Kreisverwaltung und des Landrats geschildert.

Besonders bemerkenswert ist die Schilderung des Ablaufs zwischen Ende April und Anfang Mai 2021:
“Bei der Prüfung des Vorgangs konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die Stadt Arnsberg am 26.04.2021 eine Baugenehmigung für die Geländeanfüllung erteilt hat, obwohl die Untere Naturschutzbehörde bis heute keine abschließende Stellungnahme abgegeben hat und keine Befreiung ausgesprochen hat. Im Baugenehmigungsverfahren wurde die von der Unteren Naturschutzbehörde abgegebene Stellungnahme im Waldumwandlungsgenehmigungsverfahren an das Regionalforstamt irrtümlich von der Stadt Arnsberg als zustimmende Stellungnahme zur Gesamtmaßnahme gewertet. Die vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg getätigte Äußerung, wonach seitens der Kreisverwaltung keine Befreiung von den Festlegungen des Landschaftsplanes gefordert worden sei, ist nicht nachvollziehbar. Zum einen ist zu erwarten, dass eine Baugenehmigungsbehörde das Verfahren für die Erteilung einer Baugenehmigung im Außenbereich und zudem noch im Naturschutz- und FFH-Gebiet liegenden Baugrundstücken hinreichend bekannt ist. Zum anderen ist es aus Sicht des HSK unverständlich, wie eine aus einem Satz bestehende E-Mail an das Regionalforstamt als zustimmende Stellungnahme zur Gesamtmaßnahme gewertet werden konnte. Üblicherweise wird in den naturschutzfachlichen Stellungnahmen eine Vielzahl von Nebenbestimmungen formuliert, die im Regelfall von den Baugenehmigungsbehörden als Auflagen übernommen werden. Gerade bei Baugenehmigungsverfahren im Außenbereich gehören Ausnahmegenehmigungen bzw. Befreiungen von den Bestimmungen des Landschaftsplanes zum üblichen Verfahrensablauf in den Baugenehmigungsverfahren und diese Verfahren dürften der Bauverwaltung der Stadt Arnsberg hinreichend bekannt sein.

Anmerkung:
Dass die Baugenehmigung für die Verfüllung der FAM Holding GmbH bereits erteilt worden war, war im Zeitpunkt der Sitzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt. Die von der Verwaltung in der NBR-Sitzung am 04.05.2021 getätigte Aussage, dass wegen der noch ausstehenden Stellungnahme der UNB sowie der erforderlichen Befreiung keine Baumaßnahmen vor Ort stattfinden können, war diesem Sachverhalt geschuldet.”

Vieles bleibt undurchsichtig und bedarf – auch im Hinblick auf künftige ähnliche Vorgänge – weiterhin der Klärung!
Wer hat wen wann und worüber informiert?
Wer hat wann und wie gegenüber wem welche Zustimmungen erteilt?
Wie geht es weiter?
Hat der CDU-Bundestagskandidat, der 2 Flugzeuge von diesem Flugplatz aus betreibt, irgendwelchen Einfluss ausgeübt?

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SBL beantragt Bericht des Landrats zu den Vorgängen um den Verkehrsflugplatz bei Arnsberg

By admin at 1:27 pm on Thursday, August 26, 2021

Die Vorgänge rund um die Erweiterung der Start- und Landebahn am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden werfen zahlreiche und wesentliche Fragen auf:
– Wer hat dort welche Genehmigungen erteilt,
– wer war an welchen Vorgängen beteiligt,
– was funktioniert nicht an der Zusammenarbeit zwischen Kreisverwaltung des HSK und Stadtverwaltung Arnsberg und warum,
– wer hat hier wen und warum falsch informiert,
– warum wurde nicht beachtet, dass hier erhebliche Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet erfolgen,
– warum wurden die Naturschutzverbände nicht beteiligt,
– gab es eine Einflussnahme durch den CDU-Bundestagskandidaten F. Merz?

Die SBL-Kreistagsfraktion hat heute beim Landrat einen Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Kreistags (angekündigt für den 10.09.2021) beantragt:
“Bericht der Landrats über den Ablauf der Baumfällungen und Anschüttungen am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden (FAM), die Beteiligung der Behörden des HSK und der Stadt Arnsberg und die dazu gegebenen Informationen”

“Begründung und Erläuterung:
Der Fall war bereits Thema in den letzten 3 Sitzungen des Naturschutzbeirats am 04.05., am 31.05. und am 20.07.2021 sowie Gegenstand einer Anfrage unserer Fraktion vom 19.06.2021. Aus den Antworten der Kreisverwaltung im Beirat und auf unsere Anfrage ergab sich insbesondere, dass die Kreisverwaltung den Naturschutzbeirat in dessen Sitzung am 04.05.2021 über die Baumfällungen und Anschüttungen falsch informiert hatte, weil ihr weder die Baumfällungen bekannt gewesen seien noch bekannt gewesen sei, dass die Stadt Arnsberg bereits eine Baugenehmigung für die Anschüttungen erteilt habe. Außerdem sei diese Genehmigung ohne Beteiligung der UNB erfolgt, obwohl es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelte.

In der Antwort des Landrats vom 23.06.2021 an die SBL-Fraktion heißt es explizit, dass die Aussage der Kreisverwaltung, dass „auf dem Flugplatzgelände keine Baumfällungen anstünden“, „offensichtlich zu Irritationen geführt“ habe. Und weiter: „Für darüber hinausgehende Maßnahmen lag die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde noch nicht vor; dies wurde in der Beiratssitzung berichtet“. Die Naturschutzverbände wurden von der UNB erst „Anfang Juni beteiligt; eine abschließende Stellungnahme steht noch aus“.
Zu diesem Zeitpunkt waren aber großflächige Baumfällungen und Anschüttungen bereits erfolgt. Dadurch wird z.B. auch ein benachbartes, etwa 400 m langes Kerbtal erheblich geschädigt.

Wesentlich andere Auskünfte als aus dem Kreishaus wurden jedoch vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg erteilt. Auf die schriftliche Anfrage eines Ratsmitglieds antwortete er am 23.07.2021 u.a., dass seitens der Kreisverwaltung keine Befreiung von den Festlegungen des Landschaftsplans gefordert worden sei. Die Kreisverwaltung habe vor Erteilung der Baugenehmigung sogar diverse Gutachten (Baugrunderkundung, landschaftpflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag Artenschutz) „gefordert und nicht beanstandet“. Zwischen Kreis und Stadt habe es in dieser Angelegenheit zahlreiche Kontakte gegeben: „Der HSK wurde telefonisch am 24.02.21 informiert, dass der Erteilung der Baugenehmigung seitens der Bauaufsicht nichts mehr im Wege steht.“ Bereits am 15.04.21 sei die positive Stellungnahme des HSK-Fachdienstes Abfallwirtschaft/Bodenschutz erfolgt, am 26.04.21 die positive Stellungnahme der UNB des HSK. Am 26.04.21 folgte dann die „telefonische Info der Stadtverwaltung an UNB, dass eine Baugenehmigung erteilt wird“.

Durch das Fällen des wertvollen alten Baumbestands und die anschließenden großflächigen Anschüttungen ist nicht nur ein erheblicher Schaden für Natur und Umwelt entstanden, sondern es ergeben sich zudem erhebliche Zweifel an der Seriösität der Informationspolitik von Landrat und Kreisverwaltung gegenüber den Gremien und der Öffentlichkeit. Diese Ereignisse könnten möglicherweise im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl stehen.

Auch über den konkreten Fall hinaus hat die Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung sowohl für die Zusammenarbeit zwischen HSK und Stadt Arnsberg als auch für die Qualität der Informationen, die Gremienmitglieder von den Hauptverwaltungsbeamten und den Verwaltungen erhalten. Die Widersprüche zwischen den Auskünften des Kreises und der Stadt Arnsberg sind so erheblich, dass sie im Hinblick auf künftige Vorgänge der Klärung bedürfen, um für die Zukunft transparente und ordnungsgemäße Abläufe sicherzustellen und Landschaft und Umwelt wirksam zu schützen.

Über die Angelegenheit haben mittlerweile mehrere überregionale Medien berichtet, so das ZDF-Magazin „Frontal“ und der „Spiegel“. In diesen Medienberichten wurde auch angesprochen, dass der heimische CDU-Bundestagskandidat in die Angelegenheit involviert sein könnte.

Der Landrat soll dem Kreistag nun auch darüber berichten, welche grundsätzlichen Mängel bei der Kreisverwaltung und/oder der Stadtverwaltung Arnsberg festgestellt wurden und welche Konsequenzen er daraus zieht.”

Über die Größe des geschädigten Gebiets und die Baumarten haben wir hier bereits berichtet:
http://sbl-fraktion.de/?p=10136
http://sbl-fraktion.de/?p=10100

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,LandschaftsschutzComments Off on SBL beantragt Bericht des Landrats zu den Vorgängen um den Verkehrsflugplatz bei Arnsberg

Wer informiert hier falsch: Kreis oder Stadt?

By admin at 5:59 pm on Thursday, July 29, 2021

Wie mehrfach berichtet
http://sbl-fraktion.de/?p=10100 ,
wurde am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden (FAM) unter merkwürdigen Umständen 1,7 ha Fläche, auf denen bisher ein wertvoller alter Buchen- und Eichenwald stand, gerodet. Und es wurden umfangreiche Erdanschüttungen vorgenommen. Zweck ist der Verlängerung der Start- und Landebahn dieses FAM, den übrigens auch der CDU-Bundestagskandidat für seine Flugzeuge nutzt. Mittlerweile hat auch der “Spiegel” über das Thema berichtet: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sauerland-flugplatz-arnsberg-menden-friedrich-merz-und-die-schnecken-a-0c0edcab-0002-0001-0000-000178494503
In der Sitzung des Naturschutzbeirats des HSK am 20. Juli war kristisiert worden, dass die Stadt Arnsberg eine Baugenehmigung für die Anschüttungen erteilt hatte, obwohl die Untere Naturschutzbehörde (UNB) noch keine Befreiung von im im Landschaftsschutzgebiet (LSG) geltenden Auflagen ausgesprochen hatte, und dass die Naturschutzverbände nicht beteiligt worden waren.

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Daraufhin stellte Gerrd Stüttgen, für die SBL Mitglied im Rat der Stadt Arnsberg, eine schriftliche Anfrage an den Arnsberger Bürgermeister.
Die Antwort aus dem Rathaus kam bereits nach einem Tag und enthält Überraschungen.

Denn zur Erteilung der Baugenehmigung heisst es dort, dass der Bauaufsicht der Stadt Arnsberg alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung des beantragten Vorhabens vorgelegen hätten. “Dass darüber hinaus noch zusätzlich eine Befreiung vom Landschaftsplan erforderlich ist, ist vom Kreis nicht gefordert und ist für die Bauaufsicht dementsprechend nicht relevant für die Erteilung der Baugenehmigung.”
Die zuständige Kreisbehörde habe auch nicht auf eine Befreiung von § 75 Abs. 1 NatSchG NRW hingewiesen.
Vom HSK seien diverse Gutachten und Nachweise angefordert worden und dort nicht beanstandet worden: “Baugrunderkundung, landschaftpflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag Artenschutz.”
Der HSK sei telefonisch bereits am 24.02.2021 informiert worden, dass der Erteilung der Baugenehmigung seitens der Bauaufsicht nichts mehr im Wege steht. Am 26.04.2021 (also dem Tag, an dem die Baugenehmigung erteilt wurde) “gab es noch eine weitere Information an die zuständige Behörde beim HSK.”
Der Stadtverwaltung lägen positive Stellungnahmen des HSK-Fachdienstes Abfallwirtschaft/Bodenschutz vom 15.04.21 und der UNB vom 26.04.21 vor.

Die Kreisverwaltung hatte mehrfach im Naturschutzbeirat erklärt, dass sie über die Erteilung der Baugenehmigung nicht informiert worden sei. Dies sei auch der Grund dafür gewesen, dass sie den Naturschutzbeirat in dessen Sitzung am 4. Mai falsch über die geplanten Maßnahmen informiert habe.

Die Darstellungen von Kreis und Stadt widersprechen sich also erheblich. Wir werden eine weitere Anfrage an den Landrat stellen und sind auf die “Auflösung” sehr gespannt.

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Wer informiert hier falsch: Kreis oder Stadt?
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