Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Lebensmittelüberwachung – Wie funktioniert sie in Deutschland, wie in NRW, wie im Hochsauerlandkreis?

By admin at 2:24 pm on Friday, August 23, 2013

Im vergangenen März berichtete „Spiegel online“, der oberste Lebensmittelkontrolleur kritisiere, in Deutschland herrschten jetzt „Zustände wie im vorigen Jahrhundert“. Der Chef vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK) Martin Müller beklage: „Die Länder und Kommunen, die für die Lebensmittelkontrolle verantwortlich sind, haben leider kein Interesse an tiefgreifenden Veränderungen und schützen lieber die heimische Wirtschaft. Nach wie vor liegen viele Daten nur handschriftlich vor, einen bundesweiten Austausch gibt es nicht.“

Siehe:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/oberster-lebensmittelkontrolleur-rechnet-mit-politikern-ab-a-887527.html

Der WDR knöpfte sich dann im April in der Sendung „Ratgeber“ die Lebensmittelüberwachung vor.
Ein Klick:
http://www1.wdr.de/themen/ratgeber/lebensmittelkontrolle112.html
… und mehrere Zitate:
„Neben den ca. 70.000 Einzelhändlern in NRW werden unter anderem auch Erzeuger im Lebensmittelbereich, Abpackbetriebe, Vertriebsunternehmen oder Transporteure regelmäßig kontrolliert. Dafür sind in NRW 51 Lebensmittelüberwachungsämter in den 30 Kreisen, 22 kreisfreien Städten und der Städteregion Aachen zuständig. Die Ämter sollen sich durch regelmäßige Überprüfungen davon überzeugen, dass die Vorschriften eingehalten werden.
Dazu schicken sie die Proben entweder in eines der sechs kommunalen Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsämter (CVUA), in ein staatliches Veterinäruntersuchungsamt oder eines der vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Ostwestfalen-Lippe, Rhein-Ruhr-Wupper, Münsterland-Emscher-Lippe oder Rheinland.
Werden Verstöße festgestellt, so obliegt es der zuständigen Behörde, also den Ämtern auf Kreisebene, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Diese reichen von Verwarnungen über Bußgelder bis hin zur Beschlagnahme der Ware oder Schließung des Betriebes. “Das System ist in NRW so konstruiert, dass es vollkommen in der Hand der Kommune ist”, erklärt und kritisiert Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer der Organisation Foodwatch. Seiner Erfahrung nach werde in den Landkreisen häufig politisch entschieden, eine mögliche Strafe für einen regionalen Betrieb nicht oder nur abgeschwächt zu verhängen, weil es dabei auch immer um Arbeitsplätze oder Gewerbesteuern ginge. So hänge auch die Frage, ob man Auskunft zu bestimmten Proben bekomme, in NRW sehr von einzelnen Personen in den kommunalen Ämtern ab. “Das ist wie Kraut und Rüben”, kritisiert Wolfschmidt. Das sehen die Lebensmittelkontrolleure in NRW ähnlich. “Es gibt zum Beispiel keine zentrale Datei, wo man nachschauen kann, ob ein Betrieb schon einmal auffällig geworden ist”, beklagt Walter Bakensiefer, Vorsitzender des Bezirksverbandes der Lebensmittelkontrolleure im Rhein-Sieg-Kreis. Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, Martin Müller, fordert sogar “eine Art Lebensmittel-Europol”. Es sei Zeit für eine Entföderalisierung der Lebensmittelkontrollen und eine Bündelung der Kräfte, so Müller.“

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) forderte schon mehrfach, der Hochsauerlandkreis solle die Zahl seiner Lebensmittelkontrolleure erhöhen. Doch weder bei der Verwaltung noch bei den Mehrheitsfraktionen fand er dafür Unterstützung. Der nächste Lebensmittelskandal lauert bestimmt schon an der nächsten Ecke? Darum stellte die SBL am 20. August 2013 eine neue Anfrage an den Landrat:
Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Lebensmittelkontrollen

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

am 21.12.2011 antworteten Sie u.a. auf die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 20.12.2011 zu „Dioxin in Nahrungs- Futtermitteln“, der Hochsauerlandkreis beschäftige seit mehreren Jahren fünf Lebensmittelkontrolleure in Vollzeit. Des Weiteren ging aus Ihrer Antwort hervor, dass ein Lebensmittelkontrolleur aufgrund einer Erkrankung für ca. 6 Monate ausgefallen war, sodass sich die geleisteten Arbeitsstunden in der Lebensmittelkontrolle im Jahr 2011 auf ca. 7.100 h beliefen.

Wie stellt sich die Situation nach über 1 ½ Jahren dar? Daher bitte ich erneut um die Beantwortung der Fragen:

1. Wie viele Lebensmittelkontrolleure sind jetzt beim Hochsauerlandkreis ganztags und/oder in Teilzeit beschäftigt?

2. Wie viele Lebensmittelkontrolleure stehen dem HSK somit im Verhältnis zum landesweiten Personaldurchschnitt zur Verfügung

3. Wie hoch ist die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden in der Lebensmittelkontrolle im Jahr 2012, wie hoch sind sie bisher im laufenden Jahr?

4. Wie viele Lebensmittel- und Futterproduzenten wurden im Jahr 2012, wie viele im laufenden Jahr durch MitarbeiterInnen des Kreisveterinäramtes oder beauftragter Sachverständiger überwacht? (Bitte um Angabe der Anzahl der Kontrollen und der Art der Betriebe.)

5. Wie viele und welche Auffälligkeiten wurden registriert und ggf. geahndet?

6. Beabsichtigt der HSK im Lebensmittelüberwachungsbereich weitere Lebensmittelkontrolleure auszubilden und/oder zu beschäftigen?

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Antwort des HSK zu den Bedingungen bei der Übernahme von Krankentransporten

By admin at 3:50 pm on Thursday, August 8, 2013

In der Antwort des Landrats vom 12.07.2013 auf die Anfrage von Kreistagsmitglied Beate Raberg vom 28.06.2013 bzgl. eines abgelehnten Krankentransports heißt es u.a.:

Die/Der behandelnde Ärztin/Arzt stellt der/dem Patienten bei gegebener medizinischer Notwen¬digkeit einen Transportschein aus. Damit können die Kosten bei der Krankenversicherung geltend gemacht werden bzw. werden unmittelbar von den Krankenkassen übernommen.
Im Übrigen bedarf auch der Transport durch den Rettungsdienst einer ärztlichen Notwendigkeits¬bescheinigung, anderenfalls werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Nach dem Kenntnisstand der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellt sich die Lage aber völlig anders dar:
Verletzte und Kranke haben nur Anspruch auf einen Transportschein zu einer stationären Behandlung, jedoch nicht auf einen Transportschein zu einer ambulanten Behandlung in einer Notfallpraxis oder in der Praxis eines niedergelassenen Arztes.
Ausnahmen gelten bei ambulanten Behandlungen, falls eine der im Folgenden genannten Voraussetzungen erfüllt ist
o anerkannte Pflegestufe 2,
o Eintrag „aG“ vom Versorgungsamt,
o Beförderung zur Chemo- oder Strahlentherapie.
Außerdem müssen Patienten i.d.R. für den Transport eine Zuzahlung leisten, wenn sie keine Befreiungskarte vorweisen können.

Daraus ergeben sich folgende Fragen, mit denen sich SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 23.07.2013 schriftlich an den Landrat wandte:
1. Können Sie unsere Informationen bestätigen?
2. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Ihre Antwort auf die Anfrage von Frau Raberg?

Die Kreisverwaltung schickte mit Datum vom 31.07.2013 ein Antwortschreiben mit folgendem (nicht sonderlich erhellenden) Wortlaut.

Zu 1.:
Die Bedingungen für die Übernahme der Krankentransportkosten durch Krankenkassen ergeben sich aus § 60 SGB V. Darin sind unter anderem die in Ihrer Anfrage enthaltenen Voraussetzungen für eine Übernahme der Krankentransportkosten zu ambulanten Krankenhausbehandlungen sowie eine ggf. in Verbindung mit § 61 Satz 1 SGGB V eintretende Zuzahlungspflicht geregelt.

Zu 2.:
Die Beantwortung der Anfrage von Frau Raberg bezog sich auf die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Übernahme von Beförderungskosten bei Inanspruchnahme des Rettungsdienstes. Differenzierte Auskünfte, die auf die verschiedenen Ausnahmetatbestände, die Arten der Beförderungsmittel oder die Finanzierungsmöglichkeiten nicht indizierter Fahrten eingehen, sind wegen der denkbaren unterschiedlichen Fallkonstellationen nicht möglich, sondern bedürften der Vorgabe eines konkreten Einzelfalls.

Anmerkung: Die erwähnte Anfrage von Frau Raberg bezog sich auf einen konkreten Einzelfall und zwar um einen für die betreffende Patientin höchst unangenehmen Fall eines trotz Notrufs abgelehnten Krankentransports. Aus dem letzten Satz des Schreibens der Kreisverwaltung vom 12.07.2013 geht übrigens hervor, dass im Falle einer Ablehnung eines professionellen Krankentransports bei einer per Ferndiagnose nicht richtig erkannten Verletzung mit schwerer Folge, die durch unterlassene Hilfeleistung entstanden ist, die Möglichkeit besteht, Schadensersatzansprüche gegen den Hochsauerlandkreis geltend zu machen.

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SBL stellt Anfrage zu Krankentransporten

By admin at 11:55 am on Thursday, July 25, 2013

Kreistagsmitglied Beate Raberg hatte Ende Mai 2013 aufgrund eines konkreten Falls eine Anfrage zu einem abgelehnten Krankentransport gestellt. Zu der Antwort der Kreisverwaltung stellt Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) mit Schreiben vom 23.07.2013 eine ergänzende Anfrage an den Landrat. Hier ist der Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

in der Antwort des Landrats vom 12.07.2013 auf die Anfrage von KTM Beate Raberg vom 28.06.2013 bzgl. eines abgelehnten Krankentransports heißt es u.a.:
Die/Der behandelnde Ärztin/Arzt stellt der/dem Patienten bei gegebener medizinischer Notwendigkeit einen Transportschein aus. Damit können die Kosten bei der Krankenversicherung geltend gemacht werden bzw. werden unmittelbar von den Krankenkassen übernommen.
Im Übrigen bedarf auch der Transport durch den Rettungsdienst einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung, anderenfalls werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Nach unserem Kenntnisstand stellt sich die Lage aber völlig anders dar:
Verletzte und Kranke haben nur Anspruch auf einen Transportschein zu einer stationären Behandlung, jedoch nicht auf einen Transportschein zu einer ambulanten Behandlung in einer Notfallpraxis oder in der Praxis eines niedergelassenen Arztes.
Ausnahmen gelten bei ambulanten Behandlungen, falls eine der im Folgenden genannten Voraussetzungen erfüllt ist:
o anerkannte Pflegestufe 2,
o Eintrag „aG“ vom Versorgungsamt,
o Beförderung zur Chemo- oder Strahlentherapie.
Außerdem müssen Patienten i.d.R. für den Transport eine Zuzahlung leisten, wenn sie keine Befreiungskarte vorweisen können.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Können Sie unsere Informationen bestätigen?
2. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Ihre Antwort auf die Anfrage von Frau Raberg?“

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19 Hausärzte, 23,5 Psychotherapeuten und 4,5 Fachärzte könnten sich im HSK zusätzlich niederlassen

By admin at 10:50 am on Thursday, July 4, 2013

Zum 1. Juli hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe neue Planungsbereiche für die medizinische Versorgung in Kraft gesetzt.
Davon ist auch der HSK betroffen. Es gibt teilweise erhebliche Veränderungen. So galt z.B. bei Hautärzten bisher das gesamte Kreisgebiet als “überversorgt” (mehr als 110% des errechneten Bedarfs sind erreicht), so dass sich in keiner Stadt bzw. Gemeinde des Kreisgebiets ein Hautarzt niederlassen durfte. Dies hat sich nun geändert. Vor allem für Hausärzte sind die Planungsgebiete wesentlich kleinräumiger geworden, so dass eine detalliertere Bedarfsfeststellung möglich ist. In Westfalen-Lippe gibt es nun 111 hausärztliche Planungsgebiete in insgesamt 27 Kreisen, davon 7 Planungsgebiete im HSK. Außerdem haben sich die planungsrelevanten Verhältniszahlen (Einwohner je Arzt) geändert.

Im einzelnen:
Hausärzte könnten sich in folgenden Planungsbereichen noch niederlassen:
Arnsberg 5,0
Brilon/Olsberg 7,5
Meschede/Bestwig/Eslohe 3,5
Sundern 3,0
Marsberg, Schmallenberg und Winterberg/Hallenberg/Medebach gelten als mit Hausärzten überversorgt.

Auch für Psychotherapeuten gelten diese kleinräumigen Planungsgebiete. Außer in Schmallenberg sind Niederlassungen noch im gesamten Kreisgebiet möglich:
Arnsberg 3,0
Brilon/Olsberg 4,5
Marsberg 2,0
Meschede/Bestwig/Eslohe 5,5
Sundern 4,5
Winterberg/Hallenberg/Medebach 4,0

Für Fachärzte bestehen folgende Niederlassungsmöglichkeiten, jeweils für das gesamte Kreisgebiet:
Augenärzte 2,0
Hautärzte 1,5
HNO-Ärzte 0,5
Nervenärzte 0,5
Für Chirurgen, Frauenärzte, Kinderärzte, Orthopäden und Urologen wurde eine “Überversorgung” festgestellt. Für diese Fachgebiete sind also nur Übernahmen bisher vorhandener Kassenarztsitze zulässig.

In den Listen kommen jetzt auch “halbe” Kassenarztsitze vor, weil nach der aktuellen Rechtslage die Aufteilung von Arztsitzen zulässig ist. Ob die Ärzte dann auch zur Verfügung stehen, ist eine andere Frage.

Die SBL hatte beantragt, in der letzten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 12. Juni über die Auswirkungen der neuen Planungsbereiche zu informieren. Doch es geschah mal wieder nichts, denn Landrat (CDU), Ausschussvorsitzender (CDU) und Kreisgesundheitsamt interessieren sich offensichtlich nicht für die medizinische Versorgung vor Ort…

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Überversorgung oder Unterversorgung?

By admin at 9:45 am on Friday, June 7, 2013

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos fragt nach der Bedarfsplanung für Haus- und Fachärzte im HSK

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. Dezember 2012 die Neufassung der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung“ beschlossen. Aufgrund dieser Bedarfsplanungs-Richtlinie sollen in NRW ab 1. Juli 2013 neue Versorgungsgebiete gelten.

Gemäß § 7 und Anlage 3.3 der Richtlinie könnten die Kreise HSK und Soest zu einem gemeinsamen Planungsbereich zusammengefasst werden.

Für die fachärztliche Versorgung gelten neue Verhältniszahlen für die Relation der Fachärzte in den einzelnen Arztgruppen zur Einwohnerzahl.

Daher fragte Reinhard Loos, Kreistagmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), am 27.05. die Kreisverwaltung:

„Welche Auswirkungen aus der Bedarfsplanungs-Richtlinie sind für die medizinische Versorgung im Hochsauerlandkreis zu erwarten?“

Die schriftliche Beantwortung dieser Anfrage hätte sich erübrigt, falls ein entsprechender Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses (Termin 12.06.2013) aufgenommen worden wäre. Das ist aber nicht erfolgt… Anscheinend ist die medizinische Versorgung kein wichtiges Thema für den Fachausschuss?

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Auch Kassenärztliche Vereinigung fordert näher gelegenen Apothekennotdienst

By admin at 11:11 pm on Sunday, March 31, 2013

Schon öfters haben wir auf diesen Seiten über die Situation des Apotheken-Notdienstes berichtet. Vor allem am Wochenende müssen Patienten im HSK seit Anfang des Jahres 2012 oft weite Wege zurücklegen, zunächst zur hausärztlichen Notdienstambulanz, dann weitere 30 – 40 km zu einer geöffneten Apotheke, und dann wieder zurück nach Hause. Da kommen häufig 100 km zusammen. Nur das Kreisgesundheitsamt scheint die Problematik noch nicht erkannt zu haben; so äußerte es sich jedenfalls im Gesundheits- und Sozialausschuss des Kreises.

Die SBL hat wiederholt im Ausschuss und im Kreistag gefordert, dass (zumindest während der Kernsprechstunden der Notdienstambulanzen von je 4 Stunden am Samstag und Sonntag) eine in der Nähe gelegene Apotheke geöffnet haben sollte. Diese Forderung hat jetzt auch die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) erhoben, auf Antrag des Medebacher Arztes Dr. Henning Förster. Die Vertreterversammlung forderte den Vorstand der KVWL mit großer Mehrheit auf, diesbezügliche Gespräche mit der Apothekerkammer aufzunehmen (s. ÄrzteZeitung vom 25.02.2013).

Wenn jetzt auch noch die Politik mehrheitlich mitmacht, könnte vielleicht der Druck auf die Apothekerkammer so groß werden, dass sich eine nennenswerte Verbesserung für die Patienten ergibt?!

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Insolvente Kliniken – Herrenlose Patientenakten – Ungeklärte Rechtslage

By admin at 9:39 am on Wednesday, January 30, 2013

Die unhaltbaren Zustände in der verlassenen Veramed-Klinik bei Meschede haben weit über die Grenzen des Sauerlands Furore gemacht. Obwohl die Sauerländer Bürgerliste (SBL) schon im Januar 2011 einen „Sachstandsbericht über die Aufbewahrung und den Verbleib der Patienten-Akten in dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen“ beantragt hatte, tat sich lange Zeit behördlicherseits anscheinend nichts. Anzumerken ist noch, dass der Antrag der SBL seinerzeit von der Verwaltung nicht auf die Tagesordnung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales genommen worden ist. Stattdessen antwortete der Landrat, der Insolvenzverwalter sei zuständig und, dass dem Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen ein Bericht erstattet worden sei.

Jetzt schloss ein weiteres Krankenhaus im Hochsauerlandkreis endgültig seine Tore. Auch in diesem Gebäude lagern „verlassene“ Patientenakten. Darum stellte SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 17.01.2013 an den Landrat eine Anfrage bzgl. des Verbleibs und der Sicherung der Patienten-Akten im ehemaligen St.-Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg.

Hier der Wortlaut der Antwort des Landrats und der Kreisverwaltung (mit Datum vom 21.01.2013):

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage beantworte ich nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter hiermit wie folgt:

Frage 1: Trifft es zu, dass sich die Patienten-Akten noch im Gebäude des ehemaligen St. Georg-Krankenhauses befinden?
Ja.

Frage 2: Wer ist derzeit verantwortlich für die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung der Patienten-Akten und Röntgenbilder etc., die noch in der ehemaligen Klinik lagern?
Die Rechtsfrage zur Zuständigkeit für Patientenakten bei insolventen Krankenhäusern ohne Rechtsnachfolger ist noch nicht abschließend geklärt. Die bekannten Regelungen zum Umgang mit Patientenakten sehen das Insolvenzszenario nicht vor. Es gibt dazu auch noch keine einschlägige Rechtsprechung.
(Hinweis: Die Frage der Eigentümerschaft und der Zuständigkeit für die Sicherung von Patientenakten sowie der Gewährung von Akteneinsicht bei insolventen Krankenhäusern und Privatkrankenanstalten ohne Rechtsnachfolger soll im Zusammenhang mit den Patientenakten aus der ehemaligen Veramed-Klinik in Kürze bei einem runden Tisch beim Gesundheitsministerium NRW geklärt werden).

Frage 3: Wie ist sicher gestellt, dass die Dokumente und Unterlagen nicht in unrechtmäßige Hände gelangen?
Die Patientenakten befinden sich nach Auskunft des Insolvenzverwalters wie in der Vergangenheit auch in einem abgeschlossenen Archiv im St. Georg Krankenhaus. Zugriff darauf haben zwei Mitarbeiterinnen der St. Georg Krankenhaus GmbH, die der Insolvenzverwalter zurzeit für
Abwicklungsarbeiten weiter beschäftigt. Während der Dienstzeiten der Mitarbeiter ist der Empfang besetzt. Außerhalb der Dienstzeiten wird das Gebäude von einer Sicherheitsfirma durchgehend bewacht.

Frage 4: Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten und somit Ansprechpartner für frühere Patientinnen des St.-Georg-Krankenhauses und deren Angehörige?
Auch diese Rechtsfrage ist derzeit noch nicht abschließend geklärt (vgl. Hinweis zu Frage 2).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider

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Ehemaliges St. Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg – Was geschieht mit den Patienten-Akten?

By admin at 10:38 am on Friday, January 18, 2013

Ob sich die Runde, die Anfang Januar 2013 zum Thema Patientenakten im Kreishaus in Meschede tagte, auch mit den Patienten-Akten die im ehemaligen St.- Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg liegen beschäftigt hat? Wir wissen es nicht. Laut WP will der Insolvenz-Verwalter klären, was mit den brisanten Dokumenten passiert.
Was wir wissen ist, genau das hat im Fall der verlassenen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen überhaupt nicht geklappt. Der Insolvenz-Verwalter kümmerte sich offensichtlich nicht im Geringsten um eine sichere Aufbewahrung der vertraulichen medizinischen Schriftstücke und um die Festplatten zurück gelassener Computer.

In Anbetracht der skandalösen Vorkommnisse in dem Gebäude der einstigen Veramed-Klinik sollten alle Patienten-Unterlagen im St. Georg-Krankenhaus umgehend sicher gestellt werden. Außerdem sollte es kurzfristig und problemlos möglich sein, die betreffenden Akten an ehemalige Patientinnen und Patienten oder deren Angehörigen und rechtliche Vertreter auf deren Wunsch hin auszuhändigen.

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass der Kreis gemäß § 11 Abs. 4 Krankenhausgestaltungsgesetz die Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser hat und bittet den Landrat um die Beantwortung folgender Fragen:

• Trifft es zu, dass sich die Patienten-Akten noch im Gebäude des ehemaligen St.-Georg-Krankenhauses befinden?
• Wer ist derzeit verantwortlich für die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung der Patienten-Akten und Röntgenbilder etc., die noch in der ehemaligen Klinik lagern?
• Wie ist sicher gestellt, dass die Dokumente und Unterlagen nicht in unrechtmäßige Hände gelangen?
• Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten und somit Ansprechpartner für frühere PatientInnen des St.-Georg-Krankenhauses und deren Angehörige?

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Ärzteverbandsfunktionär auf Abwegen

By admin at 12:16 pm on Thursday, January 10, 2013

Im Februar 2011 wurde das neue System für den hausärztlichen Notdienst eingeführt. Seitdem gibt es abends, mittwoch und freitags nachmittags sowie an den Wochenenden zentrale Notdienstambulanzen, die reihum von den niedergelassenen Ärzten besetzt werden. Im HSK sind 3 Notfallambulanzen zu allen Notdienstzeiten geöffnet: in Brilon, Bad Fredeburg und Arnsberg. Außerdem bestehen in Marsberg, Winterberg und Sundern sog. Komplementärambulanzen, die nur an Wochenenden und Feiertagen geöffnet sind. Eine solche Komplementärpraxis gibt es auch im benachbarten Warstein.

Immer wieder wurde aus Meschede und Umgebung gefordert, eine Notfallpraxis in Meschede einzurichten. Doch trotz der zentralen Lage und der guten Erreichbarkeit haben die Funktionäre der zuständigen Kassenärztlichen Vereinignug das bisher abgelehnt. Die Patienten aus dem Raum Meschede mußten bisher nach Fredeburg, Warstein, Arnsberg oder Brilon fahren.

Neu entfacht wurde die Diskussion jetzt durch die Insolvenz des Krankenhauses in Fredeburg. In dessen Gebäude befand sich auch die Praxis für den hausärztlichen Notdienst. Kurzfristig wurde der Notdienst in die Räume eines niedergelassenen Arztes verlegt. Die Information der Ärzte und der Öffentlichkeit durch die Verbandsfunktionäre erfolgte erst einen Tag vor der Verlegung. Im Zusammenhang mit der Schließung des Krankenhauses in Fredeburg hätte es jedoch nahe gelegen, neu über eine Notfallpraxis in Meschede nachzudenken.

Für viel Unmut sorgte dann am 28.12.2012 der Bezirksstellenleiter der Kassenärztlichen Vereinigung, ein niedergelassener Arzt aus Arnsberg-Hüsten. Er verkündete in der Lokalpresse: “Auch aus der Ärzteschaft wird nicht der Wunsch vorgetragen oder die Notwendigkeit signalisiert, in Meschede noch eine Notfalldienstpraxis einzurichten.”

Damit war der Vorsitzende des Mescheder Ärztevereins überhaupt nicht einverstanden. Er wies in einem Presseartikel vom 03.01.2013 darauf hin, dass zwar die Notdienst-Versorgung in Raum Arnsberg/Sundern – dort hat der Bezirksstellenleiter seinen Sitz – besonders gut sei, aber nicht im Raum Meschede. In Meschede bestünde “die Möglichkeit, eine Bereitschaftsdienst-Ambulanz am Krankenhaus einzurichten.” Meschede sei zudem anders als Schmallenberg gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Der Arzt aus Bestwig war dem KVWL-Vertreter außerdem vor, anlässlich der Schließung des Bad Fredeburger Krankenhauses “eine rechtzeitige Umorientierung verschlafen zu haben”.

Mehrere andere Ärzte aus dem Raum Meschede machten seitdem in Leserbriefen deutlich, dass sie hinter dem Vorsitzenden ihres Ärztevereins stehen und sich von dem KVWL-Funktionär nicht mehr vertreten fühlen.

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Verlassene Klinik – Vermisste Patienten-Akten

By admin at 12:26 pm on Saturday, January 5, 2013

Als vor fast 25 Jahren aus dem ehemaligen Knappschaftskrankenhaus in Meschede-Beringhausen die Veramed-Klinik wurde, hat sich bestimmt niemand vorstellen können, dass das schöne, idyllisch am Waldrand gelegene Gebäude irgendwann als „Gespensterhaus“ eine zweifelhafte Karriere macht. Auch hätte wohl kein Mensch geglaubt, dass ehemalige Patientinnen und Patienten des früheren Fachkrankenhauses für Krebsnachsorge bzw. deren Kinder und Verwandte genötigt sind nach ihren eigenen Patienten-Akten oder denen ihrer Angehörigen zu suchen. Doch wer ist der richtige Ansprechpartner? Das Rätsel muss erst einmal gelöst werden.

Was ist geschehen?
Ende 2009 wurde die Klinik nach einem Insolvenzverfahren “abgewickelt”. Seitdem gibt es immer wieder Meldungen über Vandalismus und Diebstähle in dem leer stehenden ehemaligen 120-Betten-Haus. Der Insolvenzverwalter hat offenbar Inventar da gelassen. Zu diesen Hinterlassenschaften gehören leider wohl auch die Patienten-Akten.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte dazu im Januar 2011 eine schriftliche Anfrage an den Landrat. Wer lesen möchte was dabei herausgekommen ist, klicke bitte hier:
http://www.schiebener.net/wordpress/?p=11053

Was hat sich zwischenzeitlich getan?
Wir wissen, dass die verlassene Klinik zu einem außerordentlich beliebten Fotomotiv avanciert ist und, dass immer noch Patienten-Akten vermisst werden.

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos stellte am 01.12.2012 eine weitere Anfrage zum Verbleib der Patienten-Akten. Hier der Wortlaut:

Vor einigen Tagen wandte sich eine Angehörige einer ehemaligen Patientin der Veramed-Klinik an die SBL mit der Bitte, ihr beim Auffinden der Patienten-Akte ihrer Mutter behilflich zu sein.

Die SBL hatte zu der Aufbewahrung und dem Verbleib der Patienten-Akten in dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen am 11.01.2011 einen Sachstandsbericht beantragt. Mit Schreiben vom 21.01.2011 teilten Sie dazu u.a. folgendes mit:

„Zuständig für die Aufbewahrung und Verbleib der Patientenakten ist ausschließlich deren Eigentümer (Arzt bei freiberuflicher Tätigkeit und der Träger der jeweiligen Einrichtung bei von ihr beschäftigten Ärzten). Im Fall der Veramed-Klinik ist derzeit der Insolvenzverwalter zuständig für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Patientenakten.“

Darum bitte ich Sie zu beantworten:
• Ist das Insolvenzverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen?
• Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
• Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten der ehemaligen Veramed-Klinik und somit Ansprechpartner für frühere PatientInnen und deren Angehörige?
• Liegen neue Erkenntnisse über den Verbleib der Akten vor?“

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Zahl der Pflegebedürftigen im HSK wird steigen, das ist sicher …

By admin at 6:57 am on Tuesday, September 25, 2012

Die Kreisverwaltung erläuterte als Antwort auf ein Schreiben des SBL-Kreistagsmitglieds Reinhard Loos vom 11.09.2012 zur Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses, wie sich die Bevölkerungszahl und die Zahl der Pflegefälle voraussichtlich entwickeln. Für diejenigen, die sich für Prozentzahlen interessieren, hier die Aussagen (in etwas gekürzter Fassung):

Nach der Bevölkerungsberechnung vom Landesamt für Information und Technik Nordrhein Westfalen (IT.NRW) werde die Bevölkerung von 2008 bis 2030 im HSK um 13,4 % sinken. Der Anteil der Personen über 65 Jahre werde um 28,8 % ansteigen. Bei der Altersgruppe der über 80jährigen erwarte man in diesem Zeitraum einen Anstieg um 50,8 %.
Parallel dazu werde die Anzahl der Pflegebedürftigen ansteigen. Für das Jahr 2030 rechne das IT.NRW mit über 9.500 Pflegefällen im Hochsauerlandkreis, das wären 4,0 % der Gesamtbevölkerung und entspräche der Einwohnerzahl von Eslohe. Im Vergleich zum Jahr 2009 bedeute das ein Zuwachs an Pflegebedürftigkeit von 26 %.

Das bedeute für die Zukunft des Hochsauerlandkreises
a) eine deutliche Zunahme an älteren Menschen mit Hilfe-, Betreuungs- und Pflegebedarf
b) dass das Pflegepotential im familiären Umfeld als auch im Feld der Pflegeberufe dramatisch abnehme
c) dass ein erweitertes Versorgungsangebot im HSK benötigt werde
d) dass ein erheblicher Anstieg der Sozialaufwendungen im Bereich „Hilfe zur Pflege“ zu erwarten sei.

… ist die „Deckelung“ der Fallzahlen ein Teil der Problemlösung?

Kreistagsmitglied Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) kritisierte in seinem Schreiben an den HSK, dass der Kreis den die Pflegestützpunkte bereits nach weniger als 9 Monaten wieder aufgegeben hat. Dabei zeigten zahlreiche Beispiele aus anderen Landkreisen, dass durch Pflegestützpunkte wohnortnahe Beratung geleistet werden könne, die kompetent, weitgehend neutral, trägerunabhängig und nicht Teil eines Amtes der Kreisverwaltung wären. So würde der Zugang für viele Pflegebedürftige und ihre Familien erleichtert.

Die Kreisverwaltung bestätigte, die Pflegstützpunkte seien nicht über den Zeitraum der Erprobungsphase von einem Jahr weitergeführt worden und lobte hingegen das Pilotprojekt „ambulant vor stationär“. Durch dieses Projekt würde der „Zugang“ für Pflegebedürftige und ihrer Angehörigen weiter erleichtert.

„Auf welcher Grundlage soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) sich dazu verpflichten, speziell für die unteren Pflegestufen keine Heimnotwendigkeit zu bescheinigen, wie von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) vorgeschlagen?“ Und: „Was für negative Konsequenzen könnten sich dadurch für Pflegebedürftige ergeben?“ fragte das SBL-Mitglied in einem weiteren Punkt seines Schreibens.

Die Kreisverwaltung antwortete, der GPA-Bericht spräche von einer Vereinbarung, nicht von einer Verpflichtung mit dem MDK. Es sei weder beabsichtigt noch erforderlich, den MDK zu verpflichten, keine Heimnotwendigkeit für die unteren Pflegestufen zu bescheinigen. Vom MDK würde grundsätzlich keine Aussage bezüglich einer Heimnotwendigkeit in der Pflegestufe 0 in den Gutachten getroffen, bei der Pflegestufe 1 hingegen schon.

Loos kritisierte zudem, die potentiellen Leistungen bei ambulanter Pflege im Rahmen der Hilfe zur Pflege seien bisher nicht hinreichend bekannt. Daher würden
solche Leistungen nicht von allen Berechtigten in Anspruch genommen.

Die Kreisverwaltung teilt diese Auffassung nicht. Sie antwortete, nach ihrer Auffassung seien die Leistungen allen Beratungsinstitutionen etc. bekannt, und im Rahmen des Projekts „ambulant vor stationär“ würden alle erforderlichen Angebote für den speziellen Kundenfall ermittelt und festgestellt, und durch persönliche und individuelle Beratung sei eine optimale Information der Betroffenen und seiner Angehörigen sichergestellt. Entsprechende Zahlen könnten erst im Laufe des Projektes ermittelt und präsentiert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt von Reinhard Loos bezieht sich auf einen möglichen Verwaltungsmehraufwand durch die von der GPA vorgeschlagene Beeinflussung des Anteils ambulanter Hilfen „durch eine gezielte Steuerung“. Die daraus resultierende Frage ist, welche Folgen auf die Versorgungssituation zu erwarten sind und ob eine solche „Steuerung“ dann noch sinnvoll ist.

Der HSK schreibt, dass dazu derzeit noch keine Aussage getroffen werden könne. Die weitere Entwicklung des Pilotprojektes „ambulant vor stationär“ bliebe abzuwarten.

Warten wir also ab, ob nach diesem Pilotprojekt ein neues Pilotprojekt aus der Taufe gehoben wird!?

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Blaualgen im Hillebachsee bei Niedersfeld

By admin at 11:29 am on Friday, August 17, 2012

Nachdem zu Beginn der Sommerferien 2012 das Waldfreibad Gudenhagen bei Brilon wegen angeblicher Keimbelastung vom Kreisgesundheitsamt vorübergehend für den Badebetrieb geschlossen wurde, hat gegen Ende der Schulsommerferien ein ähnliches Problem den Hillebachsee bei Niedersfeld erwischt.

„Blaualgen-Alarm“ – Das Kreisgesundheitsamt verfügte nach einer Gewässeranalyse ein Badeverbot für den Hillebachsee. Es soll Hinweise dafür geben, dass die Belastung z.B. durch Gülle-Einträge auf den landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe des Stausees verursacht worden sind.

In Niedersfeld und Umgebung ärgern sich indes einige Menschen über die ihrer Meinung nach unzureichenden Informationen seitens der Behörden. Außerdem soll es Gerüchte geben, wonach ein Investor an dem See interessiert ist und die Besitzer der landwirtschaftlichen Flächen unter Druck setzt.

Kreistagsmitglied Reinhard Loos stellte aufgrund der Algenbelastung des Stausees bei Winterberg-Niedersfeld am 14.08.2012 folgende Anfrage an den Landrat und den Vorsitzenden des Gesundheits- und Sozialausschusses:

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für den Hillebachsee bei Winterberg-Niedersfeld hat das Kreisgesundheitsamt Anfang August 2012 aufgrund der vermehrten Blaualgenbildung ein Badeverbot ausgesprochen. In den vergangenen Jahren war die Bewertung der Badewasserqualität gut. Aus einem Gutachten über das Badegewässerprofil nach Art. 6 der EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EWG geht hervor, dass die Ursache für die Algenbildung möglicherweise auf den umliegenden landwirtschaftlichen Flächen bzw. in Abschwemmungen von diesen Flächen zu suchen ist.

Folgende Fragen bitte ich zu beantworten:

1. Wann und mit welchem Verfahren wurde die Blaualgenbelastung des Hillebachsees erstmals festgestellt?
2. Wer hat die Gewässerproben veranlasst und durchgeführt?
3. Wo sind die Ergebnisse veröffentlicht?
4. Ist es zutreffend, dass in erster Linie Niederschlagswasser von landwirtschaftlichen Flächen wie Weideflächen die Blaualgenbildung im Badesee verursacht haben oder gibt es auch noch weitere gravierende Gründe für die Wasserbelastung?
5. Welche Maßnahmen sind seitens der Behörden ergriffen worden, um die Belastung des Hillebachsees zu reduzieren und hier sowie für andere Gewässer in Zukunft möglichst zu verhindern?
6. Wann ist mit der Aufhebung des Badeverbots zu rechnen?

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Neukonzeption der Kinderfrühförderung im Hochsauerlandkreis

By admin at 11:16 pm on Wednesday, August 15, 2012

Neukonzeption der Kinderfrühförderung im Hochsauerlandkreis

Im September 2011 berichteten wir über lange Wartezeiten bei der Kinderfrühförderung.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=1438
http://sbl-fraktion.de/?p=1460
http://sbl-fraktion.de/?p=1504

Im Juni 2012 befasste sich der Gesundheits- und Sozialausschuss mit der Neukonzeption der Kinderfrühförderung im Hochsauerlandkreis. Die Leiterin des Sachgebietes 37/5 im Gesundheitsamt und ein Vertreter der Trägergemeinschaft Heilpädagogische Frühförderung im Hochsauerlandkreis stellten mit einem Powerpoint-Vortrag den Mitgliedern des Gesundheits- und Sozialausschuss die neue Konzeption der Kinderfrühförderung vor.

• Die Frühförderung richtet sich an Kinder im Vorschulalter, die behindert sind oder von Behinderung bedroht sind.
• Der Hochsauerlandkreis kooperiert bei dieser Aufgabe mit der Arbeiterwohlfahrt und den Caritas-Verbänden.
• Zugangsweg zur Frühförderung ist laut diesem Konzept die Offene ärztliche Sprechstunde im HSK.
• Es wird unterschieden zwischen der Heilpädagogischen Frühförderung und der Motopädischen Frühförderung.

Ergänzend erläuterte die Sachgebietsleiterin (laut Niederschrift der Sitzung), dass nur bei einem bestehenden Verdacht auf Kindeswohlgefährdung der Weg über das Jugendamt gehe. Die meisten Eltern kämen freiwillig.

Das Problem mit den langen Wartezeiten ist immer noch nicht gelöst. Laut Aussage der Sachgebietsleiterin gibt es Wartelisten. Bei der Heilpädagogischen Frühförderung beläuft sich die Wartezeit demnach auf durchschnittlich 3 Monate und bei der Motopädischen Frühförderung auf durchschnittlich 2 bis 3 Monate. Dringende Fälle würden vorrangig bearbeitet.

Aus Sicht der Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellt sich immer noch die Frage, warum kooperiert der Hochsauerlandkreis bei der Kinderfrühförderung nicht auch z.B. mit Freien Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, sondern ausschließlich mit den beiden Wohlfahrtsverbänden Caritas und AWO?

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Wasserqualität in den Freibädern im Hochsauerlandkreis

By admin at 2:47 pm on Friday, July 6, 2012

In Anbetracht der hoffentlich bald hochsommerlichen Temperaturen fragte SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos beim Kreisgesundheitsamt nach, wie es um die Wasserqualität in den Freibädern
im Hochsauerlandkreis bestellt sei.

Die Verwaltung antwortete, die Überwachung des Beckenwassers der Freibäder auf seine mikrobiologische und chemisch-physikalische Eignung würde in Abständen von längstens 1 Monat erfolgen. Vor der Eröffnung eines Freibades und der Aufnahme des Badebetriebs sei dem Gesundheitsamt das Ergebnis der Beckenwasseranalyse vorzulegen.

Bis zum 30.05.2012 lagen dem Kreisgesundheitsamt demnach keine Ergebnisse mit mikrobiologisch auffälligen Beckenwasseranalysen aus Freibädern im HSK vor.

Wenn jetzt das Wetter noch mitspielt, steht dem Badevergnügen wohl nichts mehr im Wege!?

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Kreisgesundheitsamt will aus dem Vollen schöpfen

By admin at 12:53 am on Tuesday, June 26, 2012

Weil beim Kreisgesundheitsamt derzeit mehrere Arztstellen nicht besetzt sind, möchte dies Amt das Füllhorn ausschütten: Sowohl neu anzuwerbende als auch einige bereits eingestellte Ärzte sollen höher eingestuft werden. Das ist ein sehr fragwürdiger Ansatz. Daher hat die SBL einen Änderungsantrag zu den Sitzungsvorlagen der Kreisverwaltung gestellt:

“Der Kreistag bzw. der Kreisausschuss möge beschließen:
1. Es erfolgen keine Änderungen im Stellenplan des Kreisgesundheitsamtes.
2. Es erfolgen keine Höherbewertungen von neu zu besetzenden Stellen des Kreisgesundheitsamtes.
3. In Zusammenarbeit mit dem „Verein zur Förderung der Ärztlichen Berufsausübung e.V.“ (in dessen Vorstand das Kreisgesundheitsamt vertreten ist) und mit dem Fachdienst Personal werden Vorschläge zur Verbesserung der Stellensituation im Kreisgesundheitsamt entwickelt.

Begründung und Erläuterung:
• Das Kreisgesundheitsamt beabsichtigt Höherbewertungen von neu zu besetzenden und in der Folge auch von bereits besetzten Arztstellen.
• Diese Bewertungen entsprechen nicht den tariflichen Eingruppierungen. Es käme daher zu Ungleichbehandlungen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in anderen Fachdiensten der Kreisverwaltung.
• Es würden erhebliche Mehrkosten entstehen. Sie betrügen z.B. bei der in der anliegenden Stellenanzeige in Aussicht gestellten Anhebung ca. 11.400 Euro je Stelle und Jahr.
• Durch eine solche Maßnahme würde ein Wettbewerb zu den benachbarten Gesundheitsämtern in Gang gesetzt. Es wäre damit zu rechnen, dass dann auch andere Gesundheitsämter Höherbewertungen vornehmen. In der Folge wäre die relative Position des hiesigen Kreisgesundheitsamtes dieselbe wie vorher, aber auf einem wesentlich höheren Kostenniveau.
• Durch eine solche Maßnahme würde auch ein Wettbewerb zu den im Kreisgebiet befindlichen Krankenhäusern und zu den niedergelassenen Ärzten in Gang gesetzt. Diese anderen Erbringer medizinischer Dienstleistungen könnten aufgrund ihrer Refinanzie¬rungsmöglichkeiten hierbei nicht mithalten. Daher würden sich als Folge die Anstellungsmöglichkeiten für Ärzte in Krankenhäusern und die Rahmenbedingungen für die Niederlassung von Ärzten verschlechtern. Der Hochsauerlandkreis hat aber wiederholt erklärt, dass er auch die Gewinnung von Ärzten für diese Bereiche des Gesundheitswesens fördern möchte. Sie sind zudem für die unmittelbare medizinische Versorgung der Bevölkerung noch wichtiger als die Arbeit des Kreisgesundheitsamtes.
• Der Fokus für die Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten für das Kreisgesundheitsamt sollte auf qualitative Aspekte gelegt werden. Wenn es zutrifft, was das Kreisgesundheitsamt in einer im Mai 2012 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichten Stellenanzeige erklärt hat („Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises ist einer der innovativsten Ämter in NRW“; s. Anlage), sollten dafür realistische Optionen bestehen. Die Möglichkeiten sollten in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachdienst der Kreisverwaltung und dem speziell dafür gegründeten Verein – in dem der HSK mitwirkt – erörtert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
SBL-Kreistagsmitglied”

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