Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Variante A beschlossen – Landrat rudert zurück

By adminRL at 8:44 pm on Friday, March 21, 2014

Den größten Raum bei der heutigen Kreistagssitzung nahm das Thema Sauerlandmuseum ein. Wir erinnern uns: Noch in der Sitzung der für dieses Projekt eingerichteten Baukommission in der letzten Woche hatte es die Verwaltung abgelehnt, dieses Thema überhaupt im Kreistag beraten zu lassen. Erst nach der Intervention der SBL kam es überhaupt für heute auf die Tagesordnung.

Der Kreistag beschloß mit 43 von 53 Stimmen die Durchführung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante A. Dies bedeutet, dass trotz aller Risiken unter den Fundamenten des Altbaus gebuddelt wird und auch der Aufzug unter die bisherige Sohle des 2. Tiefgeschosses noch ein Geschoss weiter in den teilweise labilen Berg geführt wird. Die Abstimmung erfolgte geheim, auf Antrag der CDU, nachdem zuvor die FDP namentliche Abstimmung beantragt hatte. Der SBL-Antrag, vor dieser Entscheidung mit sehr großer Tragweise noch unabhängige Sachverständige hinzuzuziehen, wurde abgelehnt. Ob sich wirklich alle Kreistagsmitglieder ihrer Verantwortung bewußt waren?

Einige Fragen wurden geklärt, viele blieben noch offen. So antwortete die Verwaltung auf den Hinweis der SBL, dass nach den von der Verwaltung veröffentlichten Daten über die Baukosten je Kubikmeter umbauten Raum die Gesamtkosten für den Erweiterungsbau um 1,2 Mio Euro steigen müßten. Das soll nun daran gelegen haben, dass sich die Architekten bei ihrer Kostenberechnung vor dem neuen Bodengutachten um mehr als 10% verrechnet hätten, weil sie das Volumen falsch berechnet hatten… Das läßt auf großes Expertentum schließen!

Offen blieb auch, was geschehen soll, wenn die vom Bodengutachter verlangten laufenden messtechnischen Überwachungen möglicher Verformungen des Altbaus zu bedenklichen Ergebnissen führen würden. Darauf solle reagiert werden, lautete heute die Auskunft der Verwaltung. Wie und was, sagte keiner.

Nach erneuter massiver Kritik an der unterbliebenen frühzeitigen Information des Kreistags über die Ergebnisse des Bodengutachtens ruderte der Landrat in diesem Punkt zurück. Zu Anfang der Debatte hatte er nur eingestanden, dass man das auch anders hätte machen können. Am Ende sagte er zu, dass so etwas nicht mehr vorkommen würde. Kleiner Erfolg für das rechtzeitige Erkennen künftiger Überraschungen…

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“Außergewöhnlich hoher Anspruch”

By adminRL at 4:05 pm on Thursday, March 20, 2014

Nach Aufforderung durch die SBL hat der Landrat heute mittag (endlich) einen Auszug aus dem neuen Bodengutachten, das bereits im November 2013 für das Sauerlandmuseum erstellt wurde, an die Mitglieder des Kreistags verschickt.

Hier einige Auszüge aus dem von einem Arnsberger Unternehmen erstellten Gutachten:

“Der Baugrund sowie die vorliegende Planung mit einem etwa 15 m tiefen Einschnitt im und unmittelbar am Gebäude stellen einen außergewöhnlich hohen Anspruch bezüglich der Tragwerksplanung und Bauausführung dar.”

“Die Baugrube schneidet in ein steil einfallendes Gebirge ein… Die Trennflächen weisen überwiegend eine Neignug von überwiegend 45 Grad – 80 Grad auf und sind daher beim Anschnitt potenziell rutschgefährdet(en).”

“Der Sandstein wie auch der Tonstein sind tektonisch stark beansprucht, hierdurch weist auch das noch zusammenhängende Gestein Mikro(-) und Makrorisse auf.”

“Extrem kritisch ist die einspringende(n) Ecke bei den vorgesehenen Aufzugschacht.”

“Bei der etwa 8 m von der westlichen Wand entfernten Bohrung KB 21 sind jedoch etwa 2 m oberhalb der Baugrubensohle stark beanspruchte lehmige Zonen vorhanden, die potentielle Gleitflächen darstellen.”

(Zur Baugrubenerstellung:) “Voraussetzung ist eine laufende, möglichst automatische messtechnische Überwachungen der Verformungen des Museums.”

“Wasserführende Klüfte sind nicht auszuschließen.”

“Bei diesen zu erwartenden Grundwasserverhältnissen sind Maßnahmen zur Trockenhaltung des Bauwerks erforderlich… Falls keine lotrechten Sicherschichten mit Ringdränage angeordnet wird, ist eine wasserdruckhaltende Außendichtung oder eine wasserdruckhaltende Wanne aus wassersperrendem Beton (weiße Wanne) erforderlich.”

“Der im Gutachten PTM[1](2012) beschriebene Kalkstein ist nicht vorhanden. Vielmehr handelt es sich um einen Sandstein/Grauwacke.”
(Anmerkung: Diese Aussage bezieht sich auf das erste, von einem anderen Unternehmen erstellte Bodengutachten aus dem Jahr 2012.)

“Nach der Auswertung aller Unterlagen sind sehr komplexe Felsstrukturen mit einer großen tektonischen Beanspruchung vorhanden. Auf relativ kurzen Entfernungen wechseln die Schichtenprofile.”

“In Verbindung mit dem ungünstigen Einfallen, der als potentielle Gleitflächen wirkende Trennflächen ist, ist ein hoher Sicherungsaufwand bis zur Baugrubensohle erforderlich. Extrem ungünstig sind die Randbedingungen im Bereich des geplanten Aufzugsschachtes.”

“Nach Beginn der Ausschachtungsarbeiten werden laufende Baugrundabnahme durch die Unterzeichner erforderlich, um die Ergebnisse aus den einzelnen Untersuchungsstellen hinsichtlich ihrer Gültigkeit für die gesamte Baufläche zu überprüfen.”

Es ergeben sich also Aussagen zur Geologie, die – einschließlich der möglichen Folgen z.B. bei ungünstigen Kontroll-Messungen und ob die bisher vorgenommenen Umplanungen des Aufzugschachtes ausreichen – von einem neutralen Sachverständigen analysiert und bewertet werden sollten, bevor der endgültige Beschluss für diese außergewöhnliche Baugrube im Steilhang direkt am Museum gefaßt wird. Genau dies hat die SBL beantragt. Die CDU- und SPD-Mitglieder erweckten gestern im Kulturausschuss den Eindruck, sie könnten die Situation sofort und sicher beurteilen, übrigens noch bevor sie das Gutachten überhaupt kannten. Wir können das nicht…

Daneben werden im Gutachten bautechnische Aufgaben beschrieben, die nicht ungewöhnlich sondern technisch sicherlich lösbar sind, wie z.B. eine weiße Wanne, die Messungen und Beobachtungen des Altbaus sowie der Baugrube. Hier geht es um die Kostenfolgen. Gestern im Ausschuss blieb völlig unklar, ob diese Zusatzkosten bereits eingeplant sind.

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Kita-Finanzierung – Ein Fall für Finanz-Jongleure und eine Frage der Zukunft?

By adminRL at 10:50 am on Wednesday, March 19, 2014

Am 11.03.2014 tagte im Alfred-Delp-Haus in Brilon der Kreisjugendhilfeausschuss des Hochsauerlandkreises. Bei dieser Sitzung ging es u.a. um die Finanzierung der Kindertagesstätten (Kitas) in Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, und Winterberg. Für diese 9 Städte und Gemeinden ist das Jugendamt des Hochsauerlandkreises zuständig. (Anders verhält sich das in Arnsberg, Schmallenberg und Sundern. Diese Kommunen verfügen jeweils über ein eigenes Jugendamt.)

Betrieb und Finanzierung der Kindertagesstätten in NRW beruhen derzeit auf den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ). Das von Anfang an höchst umstrittene Gesetz wurde 2007 von der früheren schwarz-gelben NRW-Landesregierung eingeführt. Auch nach beinahe 7 Jahren erfreut es sich bei den Trägern der Jugendhilfe offenbar immer noch keiner großen Beliebtheit. Das liegt vielleicht am komplizierten „Strickmuster“? Ein neues „Muster“ ist sicher nicht die schlechtste Idee!
Zu den Begrifflichkeiten: Das KiBiz unterscheidet zwischen Kindern im Alter von unter 3 Jahren (U3) und Kindern im Alter von über 3 Jahren (Ü3). Eltern müssen sich frühzeitig zwischen einer wöchentlichen 25-, 35- oder 45-Stunden-Betreunng entscheiden. Die Finanzierung erfolgt über sogenannte Kindpauschalen. Die korrespondieren wiederum mit drei verschiedenen Gruppeneinteilungen: Gruppenform (GF) I, II und III. Die Kindpauschalen in den drei (virtuellen) Gruppen sind höchst unterschiedlich. Ein Beispiel: Ist ein U3-Kind der Gruppenform I zugeordnet, erhält die Kita für je ein „45-Stunden-U3-Kind“ 8.058,41 Euro. Würde das gleiche Kind jedoch der Gruppenform II zugeteilt, bekäme die Kita – wohlgemerkt für den gleichen Personal- und Sachaufwand – mehr als den doppelten Betrag, nämlich 16.636,96 Euro. Die Gruppeneinteilung nach I, II und III nimmt das Jugendamt vor und legt dann die Planungen einmal jährlich dem Kreisjugendhilfeausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Und genau darum ging es bei der Sitzung am 12.03.2014 in Brilon.

Wie wir hier
http://sbl-fraktion.de/?p=3999
schon berichteten, wollte die Kreisverwaltung den Ausschussmitgliedern die 255 Seiten starke, klein bedruckte Anlage mit den Angaben über die Gruppeneinteilungen (GF I, II und III) zunächst erst zu Sitzungsbeginn als Tischvorlage zukommen lassen. SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos intervenierte erfolgreich. So hatten die Mitglieder des Ausschusses wenigstens zwei Tage lang die Gelegenheit, sich mit den Zahlen und Daten in den Unterlagen zu beschäftigen. Das führte bei der SBL wieder zu der alten Erkenntnis: „Kibiz ist Mumpitz“. Das nächste Übel: Wir konnten auch bei noch so viel Hingucken das Mirakel der Gruppenzuordnung nicht lösen. Ein Rätsel von vielen:
Warum ordnet das Jugendamt bei Kita A (die insgesamt 10 U3-Kinder hat) 6 U3-Kinder in GF I und 4 in GF II ein, wenn bei Kita B (die ebenfalls insgesamt 10 U3-Kinder betreut) 4 Kinder in GF I und 6 Kinder GF II eingeordnet wurden?
Oder:
Warum ordnet das Jugendamt bei Kita X, (die insgesamt 8 U3-Kinder hat) 8 U3-Kinder in GF I und keins in GF II ein, wenn bei Kita Y (die ebenfalls insgesamt 8 U3-Kinder betreut) 4 Kinder in GF I und 4 Kinder GF II eingeordnet wurden?

Zur Erinnerung:
GF I = 8.058,41 Euro (45-Stunden-Betreuung je U3-Kind)
GF II = 16.636,96 Euro (45-Stunden-Betreuung je U3-Kind)

Auf den ersten Blick ist das nicht einleuchtend. Aber das ist den Vertretern des Jugendamts wohl auch bewusst. Daher präsentierte ein Mitarbeiter der Verwaltung den Ausschussmitgliedern eine Folie mit einigen Erläuterungen. Er erklärte zudem, durch die jährliche Erhöhung der Kindpauschale in Höhe um lediglich 1,5% würde die Finanzierung der Kitas für die Träger immer schwieriger. Derzeit gebe es die GF II immer nur dann, wenn eine entsprechende Betriebserlaubnis vorhanden sei. Der Jugendamtsmitarbeiter führte dann noch folgendes Beispiel an:
Bei der Eingruppierung der U3-Kinder in GF I werden je Kind 5% Arbeitskraft berechnet. Bei der Eingruppierung in GF II aber je Kind 10% Arbeitskraft. Je mehr Kinder also in GF II seien, umso schneller sei das (rechnerische) Besetzungssoll der Kita-MitarbeiterInnen voll. Das ist die Crux!

Die Kita-Finanzierung durch Kibiz leidet offenbar einerseits – wie so viele Aufgaben im sozialen Bereich – unter knappen Kassen. Andererseits kann sie sich aber als freudloses Betätigungsfeld für Rechenkünstler und Finanzjongleure erweisen. Leider kommt dabei aber wahrscheinlich nicht – egal wer da noch so viel rechnet – „Minus mal Minus gleich Plus“ raus?

Nichts desto trotz erwarten die Träger der Kitas zurecht auskömmliche Mittel. Wie sonst sollen sie eine qualitativ und quantitativ gute Kinderbetreuung gewährleisten? Oder sollen Sparmaßnahmen auf dem Rücken von Kindern und Kita-MitarbeiterInnen ausgetragen werden? Verständlich, dass die ein oder andere Kita bzw. ihr Träger Anstrengungen unternimmt, beim Jugendamt mehr Geld für die eigene Einrichtung herauszuholen. Vielleicht gehen die kleinen Erfolge der einen zulasten der anderen? Vielleicht? Wir wissen es nicht. Doch nach wir vor erscheint uns die aktuelle Kita-Finanzierung nicht schlüssig.

Ist nicht alles eine Frage der Prämissen? Unser Staat, unser Land, unser Landkreis und auch unsere Städte bauen an diversen (angeblich) zukunftsweisenden „Leuchttürmen“. Spontan fallen mir da der Hauptstadtflughafen Berlin, die Elbphilharmonie in Hamburg, das Dortmunder U, das Sauerland-Museum in Arnsberg und der Henne-Boulevard in Meschede ein. Die Liste könnte ich reichlich fortsetzen. Da scheint das Motto „Zukunft ist jetzt“ zu gelten! Doch wie ist das mit der Zukunft unserer Kinder?

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Der Hochsauerlandkreis und sein etwas getrübtes Verhältnis zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans

By admin at 8:46 am on Saturday, February 15, 2014

Die Landesregierung beschloss Mitte 2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP). Wer mehr über das Warum und Drum und Dran der Landesplanung wissen möchte, der klicke bitte hier drauf:
http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/
Denn unter dem Link steht was „Amtliches“ dazu.

In diesem kleinen Bericht möchte ich mich lediglich etwas konfus und ungeordnet (und dazu noch subjektiv!) mit dem Hergang und dem Ergebnis der Ausschuss-Sitzung befassen, die am 14.02.2014 im Kreishaus in Meschede stattfand. Auf der Tagesordnung der gemeinsamen Sondersitzung zweier Ausschüsse (Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus und Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten) gab es nur den Tagesordnungspunkt „Landesentwicklungsplan NRW“ und die Stellungnahme des Hochsauerlandkreises. Eigentlich eine spannende Angelegenheit; doch leider war die geneigte Öffentlichkeit (bis auf sage und schreibe drei Zuhörer/innen) einmal mehr nicht geneigt, Diskussion und Beschlüsse mitzuverfolgen. Schade!

Kreisdirektor Dr. Drahten erläuterte kurz den LEP und wies darauf, dass die Landesregierung vom HSK keine politische Stellungnahme, sondern eine fachliche wünsche. Der Abgabe-Termin sei der 28.02.2014. Am 21.03.2014 solle der Kreistag das Votum der heutigen Sitzung bestätigen.

Dazu eine wahrscheinlich unqualifizierte Anmerkung von mir: Mir leuchtet nicht ein, wieso Kreistagsmitglieder ein Votum bestätigen sollen, das zum Zeitpunkt der Kreistagssitzung nicht mehr rückholbar ist. Logisch wäre es für mich, wenn der Kreistag vor dem Abgabetermin 28.02. über so weitreichende Entscheidungen diskutieren und abstimmen könnte!?

Der Ausschussvorsitzende des Wirtschafts-Ausschusses Hans Walter Schneider (SPD) schien gespannt zu sein, wie lange die Sondersitzung wohl dauern würde. Er mutmaßte zu Sitzungsbeginn: „Eine oder mehrere Stunden“. Nachdem Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), gleich beim Punkt 1 die Diskussion mit Kritik an der Stellungnahme des HSK zum Flächenverbrauch eröffnete, schwante wohl jedem im Saal, das könnte sich heute länger hinziehen. 10 Punkte und diverse Unterpunkte standen zur Abstimmung. Um es vorweg zu nehmen, die Sitzung dauerte 2 ½ Stunden. Und um noch mehr vorweg zu nehmen, die Beschlüsse fielen alle in großer Einmütigkeit und zwar zu Gunsten der Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung. Einzig der stimmberechtigte Sachkundige Bürger der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), Bernd Eickhoff, stimmte meistenteils gegen die (meiner Meinung nach etwas selbstverliebten) Änderungswünsche des HSK zum Entwurf der Landesregierung.

Subjektiv geht es auch weiter: Die Mehrheit der Kommunalpolitiker entscheidet offenbar regionalbezogen und denkt dabei weniger an die Zukunft aller Menschen in NRW? Das wurde beispielsweise auch beim Punkt 10.2-2 zu den Vorranggebieten für Windenergienutzung deutlich. Da möchte die Verwaltung partout keine Flächenvorgabe für Vorranggebiete im LEP festgelegt haben und fand dafür –selbstverständlich- in dieser Sitzung verbale Unterstützung und eine große Mehrheit. Egal wie nun die neuen Signale aus Berlin in Sachen Energiewende sind, wer im Hochsauerland mehr Windkraft fordert, stößt wahrscheinlich nur selten auf eine Wende in der Denkweise der Entscheidungsträger?

Apropos „Änderung der Denkweise“, ich glaube, das ist auch bzgl. einiger anderer Punkte im LEP das Problem. Punkt 7 – Wald- und Forstwirtschaft: Der Sachkundige Bürger der SBL/FW im Umwelt-Ausschuss, Matthias Schulte Huermann, merkte in der Diskussion an, dass die Stellungnahme des HSK zur Waldinanspruchnahme den Begriff „Wald“ aufweicht. Zur Erklärung: Der HSK nahm die Formulierungen „nicht wesentliche Beeinträchtigung“ und „nicht erhebliche Beeinträchtigung“ in die Stellungnahme zum LEP auf (im Zusammenhang mit der Errichtung von touristischen Einrichtungen). M. Schulte-Huermann befürchtet, dass es so zu noch mehr Anbau von Weihnachtsbäumen im Wald kommen könne.

Noch etwas zur „Änderung der Denkweise“: Dem Land NRW geht es im LEP u.a. darum, auch angesichts der schrumpfenden Bevölkerung im ländlichen Raum, nicht mehr im großen Stile neue Bauflächen auszuweisen, sondern Brachflächen zu nutzen, um somit den Flächenverbrauch einzudämmen. Der Hochsauerlandkreis ist da allerdings anderer Ansicht als die Rot-Grüne Landesregierung. Sorgen um die Einschränkung der Entwicklung von Gewerbe und Industrie haben für den HSK offenbar erste Priorität. Die negativen Auswirkungen des Flächenverbrauchs scheinen hier eher nachrangig angesiedelt zu sein.

Eine weitere Anmerkung gilt den Sitzungsteilnehmern der Sauerländer Bürgerliste. Die SBL/FW war mit vier Mitgliedern vertreten. (In alphabetischer Folge: Bernhard Eickhoff, Reinhard Loos, Matthias Schulte-Huermann, Stefan Rabe). Kompliment! Ein starkes Team, das mit Sachverstand sehr viel zur spannenden Erörterung der Ziele und Grundsätze des LEP beitrug. Die SBL/FW brachte einige Änderungswünsche ein viele konstruktive Vorschläge ein (die aber allesamt mehrheitlich abgelehnt wurden). Zudem machten ihre Mitglieder deutlich, dass sie den Kurs, den der Kreis mit seiner Stellungnahme zum LEP einschlägt, eher als rückwärtsgewandt ansehen, denn als zielführend und zukunftsorientiert.

Schauen wir mal, was die Presse über die Sondersitzung zum LEP schreibt und ob sie von der SBL/FW etwas Notiz genommen hat? Bei einigen Medien-Vertretern steht die SBL ja anscheinend auf dem Index! Warum eigentlich?

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Über die Macht von Lobbyisten und die Ohnmacht eines Gremiums

By adminRL at 2:26 am on Saturday, January 18, 2014

Was halten Sie davon, wenn ein demokratisch getroffenes Votum des Landschaftsbeirats in einer „Nacht- und Nebelaktion“ gekippt wird, aber der Landrat keinen Grund zur Beanstandung sieht?

Worum es geht? Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland.

Wie wir hier
http://sbl-fraktion.de/?p=3772
berichteten, forderte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Landrat Dr. Karl Schneider am 15.12.2013 auf, einen Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 wegen erheblicher formeller Mängel “gemäß § 39 Abs. 2 KrO NRW umgehend zu beanstanden”.

Bei dem beanstandeten Beschluss handelt es sich um eine unserer Meinung nach höchst fragwürde Entscheidung, auf die Schnelle ein Votum des Landschaftsbeirats bzgl. des Kormoran-Abschusses in Naturschutzgebieten zu kippen. Der Landschaftsbeirat hatte sich – entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung – gegen die von den Fischereigenossen-schaften geforderten „Vergrämungsabschüsse“ ausgesprochen.

Die Argumentation des Landrats

Der Landrat ging am 06.01.2014 mit einem umfangreichen Schreiben auf die Aufforderung des Kreistagsmitglieds Reinhard Loos zur Beschluss-Beanstandung ein. Der Landrat argumentiert, er habe nur dann einen Beschluss zu beanstanden, wenn dieser geltendes Recht verletze. Ein solcher Rechtsverstoß sei aber bei dem Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 seiner Ansicht nach nicht festzustellen.

Die Story

Die „Vorgeschichte“ der gekippten Entscheidung stellt der HSK in seinem Antwortschreiben so dar:

Die Entscheidung des Landschaftsbeirats vom 19.11.2013 wurde einem Vertreter der Fischereigenossenschaft Diemel gleich am 19.11.2013 telefonisch mitgeteilt, also am Tag des ablehnenden Beschlusses des dafür zuständigen Landschaftsbeirates.

(Erst) am 05.12.2013 ging daraufhin beim HSK ein Schreiben der Antragsteller (Fischereigenossenschaft) ein, und zwar auf eine erneute Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten. Es wird jetzt eine baldige Entscheidung über den Antrag vom 21.08.2013 gefordert.

Dabei weist die Fischereigenossenschaft darauf hin, „dass ansonsten die mit der zurückliegenden Erteilung der Ausnahmegenehmigung erreichte Rechtsposition der Fischereigenossenschaft bei gleichzeitiger Abwägung der Interessen von Fisch- und Vogelschutz durch die Verwaltung und unveränderter Sach- und Rechtslage ohne nachvollziehbare sachliche Gründe verschlechtert werde“.

Dieser Satz war, wenn wir das Schreiben des HSK vom 06.01.2014 richtig interpretieren, für den Landrat der Anhaltspunkt dafür, dass die Angelegenheit keinen Aufschub mehr duldet, da die Tagesordnungen für die Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags am Tag des Eingangs des Schreibens der Fischereigenossenschaft bereits versandt worden waren. ??? Dabei hatte die Fischerei-Lobby doch über zwei Wochen Zeit, sich zu besinnen …. und … auf den richtigen Moment für ihre Intervention zu warten.

Die Reaktion des Hochsauerlandkreises und des Kreistags

Am 12.12.2013 sei dann die neu erstellte Verwaltungsvorlage 8/989 auch gleich an alle Kreistagsmitglieder per E-Mail abgeschickt worden und zwar mit dem Hinweis auf die erforderliche Entscheidung zur Erweiterung der Tagesordnung. Kreisausschuss und Kreistag seien in ihren Sitzungen den Hinweisen zur Erweiterung der Tagesordnung gefolgten und hätten bei einer Gegenstimme die Tagesordnung um den betreffenden Tagesordnungspunkt ergänzt. Der Kreistag sei dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 8/989 (Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten) mehrheitlich gefolgt!

Aus den vorstehenden Gründen werde er, so schreibt Landrat Dr. Karl Schneider, die Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistags vom 13.12.2013 zur jeweiligen Erweiterung der Tagesordnung nicht beanstanden.

Unser Resümee

Aus den vorstehenden Gründen fragen wir uns, degradieren Verwaltung und Kreistag den Landschaftbeirat zu einer reinen Alibi-Veranstaltung!?
Die angebliche Dringlichkeit ist nicht nachvollziehbar, denn dem Hochsauerlandkreis droht kein erheblicher Schaden und das Verhalten der Antragsteller läßt nicht darauf schließen, dass hier ein hochgradiges Interesse vorlag…
Außerdem fragen wir uns, wieso eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss hat!? Der Fisch stinkt doch bis zum Himmel und zurück!?

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Gedanken zum Jahreswechsel

By adminRL at 12:19 pm on Wednesday, January 1, 2014

Hinter uns liegt ein ereignisreiches Jahr, und das jetzt beginnende Jahr scheint es auch zu werden.

Einige markante Ereignisse aus der Kreispolitik des Jahres 2013:

Die Erweiterung des Sauerlandmuseums in der Arnsberger Altstadt wurde beschlossen, obwohl es auch in der CDU-Fraktion, die die Mehrheit im Kreistag hat, erhebliche Widerstände gab. Die Baumaßnahme soll mindestens 12 Mio Euro kosten, die finanziellen und technischen Risiken sind sehr  hoch.  Alternativen zur Aufwertung des Museums wurden leider verworfen bzw. gar nicht ernsthaft geprüft. Das Museum soll während der Baumaßnahmen drei Jahre lang ganz geschlossen bleiben.

Als weitere große Baumaßnahme wurde der Neubeu eines Kreisfeuerwehrzentrums in Meschede-Enste beschlossen. Derzeitig geschätzter  Kostenstand: 14,1 Mio Euro. Der Antrag der SBL, das Bauvolumen auf 9 Mio Euro zu begrenzen und im Kreisgebiet vorhandene Einrichtungen weiterhin zu nutzen, fand im Kreistag keine Mehrheit.

Die RWE-Aktien sind weiter im Abstieg. Im Jahr 2013 gab der Vorstand der RWE bekannt, dass die Dividende von zuletzt 2 Euro auf nun noch 1 Euro sinken soll. Sie lag vor einigen Jahren noch bei 4,50 Euro. Gleichzeitig gab es riesige Kursverluste, so dass nun in der Bilanz des Hochsauerlandkreises ein Wertberichtigungbedarf für die fast 6 Mio RWE-Aktien in Höhe von etwa 300 Mio Euro (!!) besteht. Der Versuch von Landrat und CDU, den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei den RWE-Aktien nur um alte Bestände aus den Altkreisen vor der kommunalen Neugliederung handelt, wird scheitern: Im Sommer 2009 beschloß der Kreistag mit Mehrheit, für 30 Mio Euro weitere RWE-Aktien zu kaufen. Von diesem “frischen” Geld ist nach 4 Jahren mehr als die Hälfte verloren. Die SBL hatte gegen diesen Beschluss 2009 sogar geklagt.

Der Umgang der Ausländerbehörde in Meschede mit Flüchtlingen ruft weiterhin in vielen Fällen Wut und Entsetzen hervor, vor allem im Vergleich mit anderen Ausländerbehörden in Westfalen. Humanität sieht anders aus… Da wirkt es wenig überzeugend, wenn gleichzeitig im Kreishaus ein sogenanntes Integrationsbüro gegründet wird.

Die Kreisverwaltung hat ein neues “Konzept” für die maximale Höhe der Unterkunftskosten für die Empfänger von Grundsicherung eingeführt, so dass die zulässigen Mieten im Durchschnitt um etwa 10% gekürzt werden. Als Folge wurden nun bereits Aufforderungen an Leistungsempfänger verschickt, sich eine andere, billigere Wohnung zu suchen. Das Konzept wurde mit sehr fragwürdigen statistischen Grundlagen erstellt. Z.B. wurden die Mietwerte nur nach den Bestandsmieten (für bereits vermietete Wohnungen) und nicht nach den Angebotsmieten (für verfügbare Wohnungen) errechnet. Und es wurden im flächengroßen HSK nur drei Teilgebiete gebildet, so dass z.B. von der Kreisverwaltung  indirekt unterstellt wird, Betroffene könnten nur wegen der preisgünstigeren Wohnung von Hallenberg nach Marsberg oder Eslohe umziehen. Das ist bei den Verkehrsverbindungen im HSK völlig unrealistisch. Außerdem sind z.B. die Mieten in Brilon und Eslohe oder Medebach nicht identisch, aber für diese Gemeinden sollen die gleichen Höchstmieten gelten.

Energiepolitik ist im Kreisgebiet nach wie vor ein wichtiges und viel diskutiertes Thema. Ende des Jahres wurde von einem externen Gutachterbüro ein neues und umfangreiches Klimaschutzkonzept vorgelegt. Es belegt, dass bereits bei einem sehr moderaten Ausbau der regenerativen Energien in 10 Jahren bereits 96% des im Kreisgebiet benötigten Stroms aus regenerativen Energien im Kreisgebiet erzeugt werden kann. Kaum ein anderer Kreis hat so gute Voraussetzungen für eine Energiewende, denn der HSK hat mit seiner sehr großen Fläche und seiner Topographie fast ideale Voraussetzungen für Windkraft und Wasserkraft. In den letzten Jahren ist hier viel zu wenig geschehen. So kam in Brilon von 2005 bis 2012 nur ein einziges Windrad neu hinzu, obwohl Brilon die achtgrößte Fläche aller 396 Gemeinden in NRW, ideale Höhenlagen und viele freie Flächen hat. Dabei hält es die SBL für wichtig, die Wälder von Windrädern frei zu halten und ausreichende Abstände zu Siedlungen einzuhalten; für letzteres schafft der aktuelle Windkrafterlass des Landes gute Voraussetzungen. Bei den Abständen kommt es auf den Schutz vor Lärm und anderen Emissionen an, nicht darauf, ob Windräder in der Ferne noch gesehen werden können.

Auf Antrag der SBL hatte der Kreisjugendhilfeausschuss – gegen den Widerstand der Kreisverwaltung – beschlossen, sich an einem bundesweiten Forschungsprojekt zur Ermittlung des U3-Betreuungsbedarfs zu beteiligen. Erste Ergebnisse liegen nun vor, weitere erwarten wir noch.

Das Sozialticket (günstige Monatskarten für Bus und Bahn, für Bezieher z.B.von Grundsicherung oder von Wohngeld) ist mittlerweile in 9 von 12 Landkreisen und kreisfreien Städten im Regierungsbezirk Arnsberg eingeführt. Der HSK ist bisher nicht dabei, weil CDU und SPD seine Einführung mehrfach ablehnten, trotz eines zu erwartenden Landeszuschusses von ca. 300.000 Euro pro Jahr. Nun kommt das Sozialticket auf Antrag des SBL erneut als Thema in den zuständigen Ausschuss, denn der HSK scheint sich von der allgemeinen Entwicklung abzuhängen. Auch der Rat der Stadt Brilon hat den HSK zur Einführung des Sozialtickets aufgefordert.

In mindestens zwei Fällen steht die Leitung der Kreispolizeibehörde im Verdacht, manipulativ tätig gewesen zu sein. Es geht um ein von ihr eingeleitetes ungerechtfertigtes Strafverfahren gegen ein Kreistagsmitglied und die ungerechtfertigten Kündigungen eines Mitarbeiters. Das Strafverfahren endete mit Freispruch, die Kündigungen wurden allesamt von mehreren Arbeitsgerichten für unwirksam erklärt. Einer der beiden Fälle war schon im Innenausschuss des Landtags, der andere ist jetzt beim Landesinnenministerium angekommen, das das Landeskriminalamt und das Justizministerium eingeschaltet hat. Auch die Rolle der Staatsanwaltschaft Arnsberg war in beiden Angelegenheiten sehr merkwürdig. Für die Zukunft muss insbesondere geklärt werden, dass die Kreispolizeibehörde Ermittlungen in Angelegenheiten, in denen ihre eigenen Führungskräfte und/oder Mitarbeiter beschuldigt sind, an eine andere Polizeibehörde abgibt.

Am 25. Mai 2014 wird gewählt. Außer dem Europaparlament werden Kreistag und Stadt- bzw. Gemeinderäte neu gewählt, außerdem der Landrat und in 10 von 12 kreisangehörigen Gemeinden die Bürgermeister. Nur in Meschede und Sundern gibt es im Herbst 2015 eine Extra-Neuwahl der Bürgermeister. Aus einer Anfrage der SBL ergab sich, dass eine getrennte Neuwahl des Landrats 150.000 Euro Mehrkosten verursacht hätte. Dies führte nach monatelanger Wartezeit dazu, dass auch der im HSK amtierende Landrat bekanntgab, sich vorzeitig der Neuwahl zu stellen. Bei ihm ging es allerdings nur um knapp 4 Moante “verlorene” Amtszeit. Die CDU machte daraus in ihrer Pressemitteilung gleich ein ganzes Jahr, auf das der Landrat angeblich verzichte…

Die SBL wird sich auch 2015 an den Wahlen auf Kreisebene beteiligen und bereitet derzeit die Aufstellung der Kandidaten vor, in Zusammenarbeit mit den Bürgerlisten auf Gemeindeebene. Anregungen sind wie immer willkommen, auch für Themen, um die wir uns kümmern sollen.

Reinhard Loos

 

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Neue Willkommenskultur?

By admin at 12:06 am on Friday, December 27, 2013

Alljährlich bringt die Südwestfalen Agentur – im Auftrag der Landräte! – einen “Südwestfalen Kompass” heraus, in dem sie über den Stand der Regionale-Projekte berichtet. Er bezieht sich auf alle 5 südwestfälischen Landkreise. Hier läßt sich der aktuelle Kompass herunterladen (Achtung: Die Datei hat 9,1 MB).

In der kürzlich erschienenen Ausgabe “5.0” findet sich auch ein Kapitel mit der Überschrift “Beim Thema Willkommenskultur kann jeder helfen”. Darin erklärt eine Mitarbeiterin der Südwestfalenagentur u.a. (S. 168): “Es muss gelingen, gemeinsam mit Arbeitgebern, Einzelhandel sowie Bürgerinnen und Bürgern vor Ort so starke Netzwerke zu schaffen, dass jede Neubürgerin und jeder Neubürger sich tatsächlich willkommen fühlt“. Ob das wohl auch für das Ausländeramt des HSK in Meschede gilt, oder zählen dort nicht alle Flüchtlinge als “Neubürgerin” oder “Neubürger”?

Wir sind gespannt…

Übrigens: Auch Helene Fischer, deren Mega-Fernseh-Show am Abend des 1. Weihnachtstages sehr gefeiert wurde, ist Migrantin. Sie wurde in Sibirien geboren und wanderte mit ihren Eltern und ihrer Schwester nach Deutschland ein.

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Eklatante Berichts-Mängel

By admin at 12:22 pm on Sunday, December 22, 2013

Erhebliche Mängel gibt es in der Finanz-Berichterstattung des Hochsauerlandkreises. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss seit 2010 für jedes Geschäftsjahr ein “Gesamtabschluss” vorgelegt werden, in dem sowohl die eigentliche Kreisverwaltung als auch die Gesellschaften, an denen der Kreis eine Mehrheitsbeteiligung hält, zusammengefaßt werden. Daraus wird dann z.B. die Gesamtverschuldung deutlich. Ein solcher Gesamtabschluss ist mit der konsolidierten Bilanz in einem Unternehmenskonzern vergleichbar. Der Gesamtabschluss des Kreises sollte spätestens 9 Monate nach Ende eines Kalenderjahres vorgelegt und spätestens nach weiteren 3 Monaten vom Kreistag beschlossen werden. Doch nun geht das Jahr 2013 zu Ende, und weder für 2010 noch für 2011 noch für 2012 liegt der Gesamtabschluss bisher vor.

Außerdem muss – bereits seit mehr als einem Jahrzehnt – jährlich ein Beteiligungsbericht vorgelegt werden, in dem alle Beteiligungen des Kreises dargestellt werden, einschließlich der Vertreter des Kreises in den Gremien der Beteiligungen. Für das Jahr 2000 hatte der HSK einen Beteiligungsbericht erstellt, danach nur noch für die Jahre 2008 und 2010. Das sind nur 3 Berichte in 13 Geschäftsjahren – eine miserable Quote. Seit es die Verpflichtung zum Gesamtabschluss gibt, soll der Beteiligungsbericht als Anlage zu diesem Abschluss veröffentlicht werden.

Nachbarkreise sind da viel besser. Den Gesamtabschluss für 2010 hatte der Landkreis Paderborn bereits im Herbst 2011 fertig. Und der Landkreis Soest hat im November 2013 den Beteiligungsbericht 2012 veröffentlicht, ist damit also 2 Jahre weiter als der HSK.

Die Beteiligungsberichte dienen der Transparenz. Bedeutung haben sie beim HSK vor allem im Zusammenhang mit den umstrittenen Beteiligungen (z.B. RWE-Aktien mit mehreren zwischengeschalteten Gesellschaften, Flughafen Paderborn/Lippstadt, Bobbahngesellschaft mit Darlehen vom Abfallbetrieb des Kreises). Der letzte Beteiligungsbericht ist übrigens hier nachzulesen.

Mehrfach wurden vom Landrat Zusagen zum Zeitpunkt der Vorlage von Gesamtabschluss und Beteiligungsbericht gegeben, aber nicht eingehalten.

Trotz der sehr unbefriedigenden Situation wurde der Landrat in der Kreistagssitzung am 13.12.2013 mit großer Mehrheit vom Kreistag entlastet; in vielen Unternehmen hätte das anders ausgesehen… Dabei besteht keinerlei konkreter Hinweis, Gelder des Kreises könnten formal nicht ordnungsgemäß verwendet worden sein. Aber die gesetzlichen Regelungen über die Transparenz und die Art der Berichterstattung haben ja ihren Sinn und werden von anderen Kreisen und Gemeinden beachtet.

Zur Klärung der Situation hat SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 17.12.2013 eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

Sehr geehrter Herr Landrat,

in meiner Haushaltsrede am 13.12.2013 im Kreistag sprach ich bereits an, dass noch kein Gesamtabschluss des Hochsauerlandkreises vorliegt. Nach meinen Informationen soll der Gesamtabschluss jedoch bis zum 30.09. des Folgejahres vorgelegt und bis zum 31.12. beschlossen sein, erstmals für das Jahr 2010. Diese Fristen sind für die erstmalige Aufstellung sicherlich zu knapp; mittlerweile sind seit dem Ende des Jahres 2010 jedoch fast drei Jahre vergangen. Der Kreis Paderborn beispielsweise stellte seinen ersten Gesamtabschluss für den „Gesamtkonzern Kreis Paderborn“ zum 31.12.2010 bereits im Oktober 2011 auf.
Siehe: http://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/aemter/21/entries/Neues-Kommunales-Finanzmanagement-NKF.php

Die drei letzten Beteiligungsberichte aus dem HSK beziehen sich auf die Jahre 2000, 2008 und 2010; auch hier besteht also erheblicher Nachholbedarf. Diese Berichte dienen vor allem der Transparenz der Beteiligungen des Kreises.

Nach § 116 (1) GO NW i.V.m. § 49 (1) und (2) GemHVO NRW und § 53 KrO NRW besteht der Gesamtabschluss des Kreises aus der Gesamtabrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht und einen Beteiligungsbericht zu ergänzen.

Erinnert sei auch daran, dass der Landrat in der Drucksache 8/609 vom 04.06.2012 zugesagt hatte: “Die Feststellung des ersten Gesamtabschlusses durch den Kreistag erfolgt spätestens in der Juni-Sitzung 2013″. Und in der Drucksache 8/72 vom 04.02.2010 hatte es sogar noch geheißen: “Der erste Gesamtabschluss für den Hochsauerlandkreis wird voraussichtlich im Herbst 2011 dem Kreistag vorgelegt.” Zum Beteiligungsbericht stand dort: “Mit dem nunmehr vorgelegten Bericht wird der gesetzlich vorgegebene Jahresrhythmus wieder aufgenommen.” All diese Ankündigungen wurden nicht eingehalten.

Somit bitte ich die Frage zu beantworten, wann welche Gesamtabschlüsse für den Hochsauerlandkreis vollständig und mit allen Anlagen, insbesondere den Beteiligungsberichten, vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

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Windkraftanlagen Online

By admin at 12:40 am on Friday, December 20, 2013

Heute veröffentlichen wir mal eine Pressemitteilung der Kreisverwaltung des HSK, original hier nachzulesen:

Windenergie: Daten jetzt online (19.12.2013)
Ab sofort stellt der Hochsauerlandkreis als Service Bestands- und Planungsdaten für Windenergieanlagen (WEA) für das Kreisgebiet im Internet unter http://www.geoserver.hochsauerlandkreis.de/website/WindV11 zur Verfügung. Dort können sich Interessierte über die Vorhaben im HSK informieren.

In der Karte sind die aktuell beantragten WEA (rot), die genehmigten, aber noch nicht errichteten WEA (orange) sowie die bereits errichteten WEA (grün) enthalten. Wird auf einen der farbigen Punkte geklickt, gibt es weitere Hinweise zu Hersteller oder Typ der jeweiligen Anlage. Weiterhin sind die von den Städten und Gemeinden geplanten oder ausgewiesenen Windvorrangzonen abgebildet. Der Datenbestand wird regelmäßig aktualisiert. Verbindliche Auskünfte zu den Genehmigungsverfahren erteilt die Untere Umweltschutzbehörde unter Telefon 02961/94-3155.

Die Lage der Standorte in der Karte ist nicht besonders gut erkennbar, aber mit etwas Ausdauer gelingt das.

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Sauerland-Museum bleibt 3 Jahre lang geschlossen

By admin at 2:14 pm on Monday, December 16, 2013

Im Sauerland-Museum in der Arnsberger Altstadt steht eine Erweiterung an. Dass diese sehr teuer ist und außerdem große und zahlreiche finanzielle und technische Risiken enthält, haben wir bereits öfters angemerkt.

Nun steht auch fest, dass das Museum wegen der Baumaßnahmen drei Jahre lang geschlossen bleibt. Die Antwort auf unsere diesbezügliche Anfrage vom 17.11.2013 an den Landrat liegt uns zwar immer noch nicht vor, obwohl sie seit zwei Wochen überfällig ist.

Aber seit heute steht auf den Internetseiten des HSK eine Pressemitteilung mit der irreführenden Überschrift: “Sauerland-Museum in Arnsberg wird erst im Sommer 2014 geschlossen”. Dort wird verkündet, dass vom 23. März 2014 bis zum 13. Juli 2014 noch eine weitere Sonderausstellung mit dem Thema “Woher wir kommen – die lange Entwicklung des Menschen” zu sehen sein wird. Aber im Text heißt es weiter: “Danach wird das Hauptgebäude des Sauerland-Museums, der Landsberger Hof, komplett geräumt” und “Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird mit einer Fertigstellung des gesamten Projektes etwa im Frühjahr/Sommer 2017 gerechnet… Eine längerfristige Schließung des Museums lässt sich aber aufgrund des komplexen Vorhabens und der übergreifenden Arbeiten im Alt- und Neubau (zum Beispiel bei der Haustechnik) nicht vermeiden.

Also gibt es doch eine dreijährige Schließung des Sauerlandmuseums, wenn der Zeitplan eingehalten wird. Sonst dauert sie noch etwas länger…

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Papierflut

By admin at 12:22 am on Monday, December 16, 2013

2.518 Seiten, das ist der Gesamtumfang der Vorlagen für die letzte Kreistagssitzung am 13.12.2013. Davon umfassen der Haushaltsentwurf 800 Seiten und der Stellenplan 51 Seiten. Hinzu kamen noch mehrere hundert Seiten, die nur in den vor dem Kreistag tagenden Ausschüssen beraten wurden, so dass für diesen Sitzungszyklus insgesamt fast 3.000 Seiten zu bearbeiten waren. Kein Mensch kann das alles sorgfältig vorbereiten und diskutieren.

Da die Haushaltsdebatte am letzten Freitag im Vordergrund stand, kamen andere wichtige und umfangreiche Themen viel zu kurz, z.B. die Demographischen Leitziele, das Integrationskonzept und das Klimaschutzkonzept.

Es wäre sinnvoller gewesen, hierfür eine Sitzung mehr stattfinden zu lassen. Denn bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Kreistags Ende Juni 2014 ist nur noch eine einzige Kreistagssitzung geplant, für den 21.03.2014. In der Haushaltsrede appellierte die SBL daher an den Ältestenrat, künftig eine etwas gründlichere Beratung der wichtigen Themen zu sicherzustellen.

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Kreishaushalt 2014 beschlossen

By admin at 12:11 pm on Saturday, December 14, 2013

Einige Ergebnisse aus der Kreistagssitzung am 13.12.2013:

Der Kreistag hat gestern in Meschede den Kreishaushalt 2014 beschlossen. Gegenüber dem vom Landrat eingebrachten Haushaltsentwurf gab es nur eine wesentliche Veränderung: Der Hebesatz für die Kreisumlage wird um 0,45 Punkte auf 37,20 Punkte gesenkt. SPD, Grüne und SBL hatten sich für eine Absenkung um weitere 0,3 Punkte ausgesprochen, fanden dafür aber keine Mehrheit.

Der Antrag der SBL, ein Sozialticket einzuführen, soll im Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Touristik weiter beraten werden. Dazu, dass des dieses Mal keine Ablehnung gab, trugen das positive Votum des Rates der Stadt Brilon und die Tatsache bei, dass mittlerweile 9 von 12 Landkreisen und kreisfreien Städten im Regierungsbezirk die Einführung eines Sozialtickets beschlossen haben.

Das Kreisfeuerwehrzentrum soll wie vorgeschlagen in Meschede-Enste gebaut werden, für bisher 14,1 Mio Euro. Der Antrag, auf einen externen Projektsteuerer zu verzichten und dies durch die Verwaltung selbst ausführenzu lassen, wurde abgelehnt. Auch der Antrag der SBL, die Baukosten auf 9 Mio Euro zu begrenzen, indem vorhandene Gebäude und Einrichtungen weiter genutzt und das Archiv künftig digitalisiert wird, wurde abgelehnt. Ob durch eine Koordination der Planungen mit der Stadt Meschede, die für 3 Mio Euro eine neue Feuerwache plant, Kosten gespart werden können, scheint noch niemand überlegt zu haben.

Für die außer von der SBL auch von anderer Seite angemahnte Entschuldung der Bobbahn hat der Landrat Gespräche und für Sommer 2014 konkrete Vorschläge zugesagt.

Über die Zukunft der Südwestfalen Agentur wird erst im März 2014 beraten und entschieden.

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13.12.13 – Jahresendspurt im Kreistag

By admin at 10:50 am on Wednesday, December 11, 2013

Es sieht so aus als hätten Verwaltung und Kreistagsmitglieder bei der letzten Kreistagssitzung dieses Jahres – am Freitag dem 13. Dezember 2013 – ein Mammut-Programm zu absolvieren. Die Sitzungsunterlagen umfassen mehr als 2.700 Seiten! Im Vordergrund stehen Haushaltsangelegenheiten. Wie immer beginnt die Sitzung im Großen Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede um 15.00 Uhr; Ende offen. Hier eine kleine, unvollständige! „Programm-Vorschau“:

• Einwohnerfragestunde – Jede Bürgerin, jeder Bürger hat hier die Gelegenheit mündlich Fragen an den Landrat zu stellen. Das kann auch spontan erfolgen.

• Umsetzung des Demographiecheck – Änderungsantrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL): Mit zahlreichen neuen Formulierungen sollen die Leitziele nachhaltiger werden.

• Haushaltsreden – Die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD, FDP und den Grünen sowie Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) und Beate Raberg, Einzelmitglied von Die Linke, nehmen die Gelegenheit wahr, ihre Meinung zum Kreishaushalt oder auch zu anderen politischen Themen zu erläutern. (Je nach Redner/in, kann das dauern …. trotzdem, je nach Redner/in auch sehr interessant!)

• Vorstellung des Jahresabschlusses des Hochsauerlandkreises zum 31.12.2012 – Entlastung des Landrats

• Bericht über die Ausführung des Haushalts 2013

• Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaften des Hochsauerlandkreises wie Wirtschaftsplan des „Bergbaumuseums Ramsbeck GmbH“

• Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulation 2014 (Kann spannend sein!)

• Jahresabschluss 2012 und Wirtschaftsplan 2014 des Rettungsdienstes

• Haushaltsplanentwurf 2014

• Neubau des Kreisfeuerwehrzentrums (Es wird mal wieder viel teurer als geplant) – Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) reichte zu dieser Verwaltungsvorlage, Drucksache 8/976, am 09.12.13 einen Änderungsantrag ein; hier der Wortlaut: „Der Kreistag beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro, die bisherigen Planungen so zu überarbeiten, dass die Gesamtkosten des Projekts 9 Mio Euro nicht überschreiten.“ Nach den bisherigen Planungen soll das Projekt mehr als 14 Mio Euro kosten.

• Wirtschaftspläne der Beteiligungsgesellschaften des Hochsauerlandkreises wie z.B. der Wirtschaftsplan der Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH (Bobbahn-Gesellschaft) – Sowohl SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos wie auch die FDP-Fraktion legten zu dieser Verwaltungsvorlage einen Änderungsantrag mit ähnlichem Tenor vor. Reinhard Loos beantragte, dass der Kreistag die Geschäftsführung der ESZW beauftragt, bis zur nächsten Kreistagsitzung ein Konzept für die Entschuldung der Gesellschaft vorzulegen. (Der Betrieb der Bobbahn-Gesellschaft ist höchst defizitär.)

• Bezuschussung der Schanzen in Winterberg

• Beteiligungsverfahren mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zum Haushaltsplanentwurf 2014 – An dieser Stelle haben alle Bürgermeister im Hochsauerlandkreis die Gelegenheit, ihre Meinung zum Haushaltsentwurf des Kreises zu äußern. Schließlich belastet der Kreishaushalt durch die Erhebung der Kreisumlage den Haushalt der Städte und Gemeinden in erheblichem Umfang. Vermutlich wird aber auch in diesem Jahr, so wie im letzten Jahr, kein Bürgermeister von seinem Rederecht Gebrauch machen? Schade!

• Integrationskonzept des Hochsauerlandkreises

• Gemeinsames Klimaschutzkonzept für den Hochsauerlandkreis und zehn kreisangehörige Städte und Gemeinden

• Neuordnung der Naturparke in Südwestfalen

Ende des öffentlichen Teils

Vorgesehen ist auch noch ein nicht öffentlicher Teil. Laut Einladung zur Sitzung geht es da um Beteiligungsangelegenheiten, genauer gesagt um eine Kapitalerhöhung des Hochsauerlandkreises an der Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerland mbH & Co. KG zum 31.12.2013.

Also bitte am Freitag Thermoskanne und Brötchen einpacken und nach Meschede ins Kreishaus fahren! Schnee und Glatteis dürfen uns gerne noch bis dahin verschonen!

PS: Außer den drei bereits erwähnten Änderungsanträgen zur Kreistagssitzung stellte Reinhard Loos von der SBL noch vier weitere:

• ÖPNV – Vorbereitung der Einführung eines kreisweiten Sozialtickets

• ÖPNV – Schrittweise Einführung eines Fahrgastinformationssystems an zentralen Bushaltestellen im Kreisgebiet.

• PTA- Schule – Die monatlichen Unterrichtsentgelte für die Schülerinnen und Schüler sollen ab dem Schuljahr 2014/15 auf 150,- Euro festgesetzt werden. Vor einigen Monaten hatte der Kreistag mit Mehrheit eine Erhöhung von 120 auf 215 Euro beschlossen.

• Südwestfalen Agentur GmbH – Die für die Fortsetzung der Tätigkeit der Südwestfalen Agentur GmbH ab 2015 vorgesehenen Aufgaben werden von den vorhandenen Einrichtungen z.B. Sauerland Tourismus, Wirtschaftsförderungsgesellschaft, Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland) wahrgenommen. Denn die bisherige Hauptaufgabe der Südwestfalen Agentur, die Durchführung der Regionale 2013, endet im Jahr 2014.

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Landesarbeitsgericht: “unerklärlich” und “unverständlich”

By admin at 12:22 pm on Saturday, December 7, 2013

Mit einem Desaster endete gestern für die Kreispolizeibehörde ein von ihr selbst eingeleitetes Berufungsverfahren beim Landesarbeitsgericht in Hamm (Az: 13 Sa 596/13). Das Urteil bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.04.2013: Die beiden vor etwa einem Jahr gegen einen 45jährigen Informationstechniker ausgesprochenen fristlosen Kündigungen sind unwirksam. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Es geht immer noch um die sogenannte Download-Affäre. Bereits im Februar 2010 (!) war der Kreispolizeibehörde durch ein Schreiben eines Rechtsanwalts bekannt geworden, dass ausgerechnet auf einem ihrer Behörden-Rechner illegale Downloads erfolgt waren, u.a. von Musiktiteln der Gruppe “Ich und Ich” und von Videos. Die Kreispolizeibehörde verdächtigte 2 Mitarbeiter. Es wurden Strafverfahren eingeleitet, die aber – nach 2 1/2 jähriger Verfahrensdauer – zu keiner Verurteilung führten. Trotzdem wurde beiden Mitarbeitern gekündigt. Einer von ihnen klagte gegen die Kündigungen, und bekam in allen Instanzen Recht. Der Mitarbeiter ist bereits seit 1994 beim Land NRW beschäftigt, das formell Arbeitgeber der Kreispolizei ist, war Mitglied des Personalrats, und hat Ehefrau und 2 Kinder. Über die bisherigen Verfahren hatten wir mehrfach berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=2875, http://sbl-fraktion.de/?p=2895, http://sbl-fraktion.de/?p=2969

Die Verhandlung in Hamm deckte haarsträubende Zustände in der Kreispolizeibehörde auf. Der Vorsitzende Richter war sehr gut vorbereitet. Die Kreispolizeibehörde wurde durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und durch ihren “Direktionsleiter Zentrale Aufgaben” vertreten.

Im Laufe der Verhandlung mußten die beiden Vertreter der Kreispolizeibehörde schließlich zugeben, dass mindestens 16 Mitarbeiter auf den Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, zugreifen konnten, und zwar ohne Paßwort. Es handelte sich um einen Testrechner, der nicht mit dem Polizeinetz verbunden war. Er diente z.B. dazu, Software-Updates und neue Treiber aus dem Internet herunterzuladen, um sie zu testen und dann auf die Rechner im Netz der Polizeibehörde zu übertragen. Diese internen Rechner sind die Haupt-Arbeitsplätze der Behördenmitarbeiter und haben selbst keinen Zugang zum Internet.

Besonders pikant: Der Generalschlüssel zur Kreispolizeibehörde wurde in der Wache Meschede aufbewahrt, die sich im selben Gebäude befindet, in einem offenen Schlüsselkasten. Von dort holte sich z.B. “die Putzfrau” den Generalschlüssel, um die Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde zu reinigen; an den Schlüssel hätten so auch viele andere Personen kommen können.

Nicht mehr bestreiten konnte die Kreispolizeibehörde auch, dass der von ihr gekündigte Mitarbeiter zu den Zeiten, als die Downloads erfolgten, häufig nicht im Dienstgebäude in Meschede anwesend war. Er hielt sich dann entweder in auswärtigen Schulungen oder in anderen Polizeidienststellen im Kreisgebiet auf. Denn er war für die komplette Funk- und Telefontechnik aller Polizeidienststellen im Hochsauerlandkreis zuständig. Für die “kreative” Behauptung, der Mitarbeiter hätte die Downloads dann bereits vor seiner Abwesenheit (also mehrere Tage vorher) gestartet, blieb der Arbeitgeber jeden Beweis schuldig.

Besonderes Erstaunen löste beim Landesarbeitsgericht der Umgang der Kreispolizeibehörde mit dem Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, und einem möglicherweise ebenfalls betroffenen Notebook aus. Die Geräte blieben nach Bekanntwerden der Vorwürfe zunächst an ihrem bisherigen Platz stehen, waren also für viele Personen zugänglich. Dann wurden sie in einer Garage abgestellt, weil das Büro, in dem sie vorher standen, renoviert wurde. Erst nach mehreren Wochen wurden sie “gesichert” untergebracht. In der Zwischenzeit wurden von dem Rechner zahlreiche Dateien gelöscht, und keiner konnte sagen, von wem und wann… Diesen Umgang mit dem verdächtigen Objekt ausgerechnet im eigenen Haus der Polizei bewertete das Landesarbeitsgericht als “unerklärlich”.

Im Laufe der Verhandlung stellte sich außerdem noch heraus, dass der von der Leitung der Kreispolizeibehörde bestellte Sachverständige, der ein Gutachten zu den Downloads erstellt hat, von der Behördenleitung falsche Informationen erhalten hatte. Und die damalige Verwaltungsleiterin der Kreispolizeibehörde hatte Informationen, die den gekündigten Mitarbeiter entlastet hätten, unterdrückt. Diese Juristin wurde übrigens kurz nach diesen Vorgängen wieder in die Kreisverwaltung zurück versetzt. Hoffentlich kommt niemand auf den Gedanken, sie dort zu befördern?

Erneut kritisierte der Rechtsanwalt des Mitarbeiters, dass die Kreispolizeibehörde in ihren eigenen Angelegenheiten selbst ermittelt hatte, statt die Angelegenheit an eine andere Polizeibehörde abzugeben, die vielleicht etwas neutraler wäre. Dieses Problem stellte sich in den letzten Monaten öfters bei der Kreispolizeibehörde des HSK.

Vom Landesarbeitsgericht wurden auch die umfangreichen Stellungnahmen des Personalrats, die den gekündigten Mitarbeiter ebenfalls entlasteten, einbezogen. Von der Behördenleitung waren sie weitgehend ignoriert worden.

Das Urteil war völlig eindeutig: Beide Kündigungen sind unwirksam, wie auch schon vom Arbeitsgericht Arnsberg festgestellt worden war. Es gäbe weder Anlaß für eine “Tatbestandskündigung” (dann müssen die behaupteten Gründe bewiesen werden) noch für eine “Verdachtskündigung” (wie sie in Vertrauensstellungen bereits bei einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit erfolgen kann). Ausdrücklich stellte das Gericht fest, dass die Kreispolizeibehörde bei den Ermittlungen “erhebliche” Fehler gemacht hat. Diese “Lücken” seien aber nicht dem Mitarbeiter vorzuwerfen. Insbesondere sei weder der Sachverhalt präzise an den Sachverständigen übermittelt worden noch seien die Geräte umgehend sichergestellt worden. Dies sei “unverständlich”.

Das Landesarbeitsgericht teilt auf seiner Internetseite das Ergebnis nur kurz und knapp mit:
13 Sa 596/13
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.04.2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu 1. und 2. zusammenfassend wie folgt lautet:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 19.11.2012 noch durch die außerordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 03.12.2012 aufgelöst worden ist.
Das beklagte Land hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

UPDATE (09.12.2013)
Hier steht die etwas ausführlichere Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts zum Ergebnis des Berufungsverfahrens.

Fazit:

Die Kreispolizeibehörde des HSK hat mal wieder eklatante Mängel offenbart. Auffällig: Von den Vorgängen waren ein Mitglied des Personalrats und ein Kreistagsmitglied betroffen; Zufall? Wegen der engen Verflechtungen mit der Kreisverwaltung (u.a. häufiger Austausch von Führungskräften und der Landrat ist gemeinsamer Chef) haben diese Mängel auch Auswirkungen über die Kreispolizei hinaus.

Der Landrat hatte persönlich bereits im Juni 2010 entschieden, den Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen. Der Informationstechniker erhält nun Gehalt für insgesamt mehr als 3 Jahre, die er – gegen seinen Willen – nicht arbeiten durfte. Dadurch sind Kosten für Gehalt, Personalnebenkosten und die Verfahren von mehr als 200.000 Euro entstanden!
Bleibt zu hoffen, dass die Leitung der Kreispolizeibehörde nun endlich einlenkt und der Informationstechniker wieder eine Tätigkeit aufnehmen kann.

UPDATE 19.06.2015

An den Landrat des HSK
als Vorsitzenden des Kreisausschusses
Steinstraße 27
59872 Meschede

Brilon, den 19.06.2015

Vergleich als Ergebnis des Verfahrens I-4 O 447/14 beim Landgericht Arnsberg

Sehr geehrter Herr Landrat,

wie im o.g. zivilrechtlichen Verfahren am 01.06.2015 als Vergleich festgelegt, gebe ich die folgende Erklärung ab und weise dabei darauf hin, dass ich diesen Brief an den Vorsitzenden des Kreisausschusses nur als Folge des von einer Kreisbeamtin gegen mich eingeleiteten Gerichts¬verfahrens schreibe, nicht aus eigener Initiative:
“Soweit ich in dem Internetartikel auf der Internetseite der Sauerländer Bürgerliste e.V. vom 07.12.2013 und nachfolgend in der Kreisausschusssitzung vom 13.12.2013 geäußert habe, die Klägerin habe als damalige Verwaltungsleiterin der Kreispolizeibehörde Informationen, die den gekündigten Mitarbeiter entlastet hätten, unterdrückt, ist dies nicht als Tatsachenbehauptung zu verstehen. Insbesondere der Ausdruck “unterdrücken” ist nicht so zu verstehen. Letztlich ist die Angabe lediglich Ausdruck des von mir aufgrund der Verhandlung vor dem Landesarbeitsgerichts gewonnenen subjektiven Eindrucks. Dieser subjektive Eindruck geht dahin, dass – wie sich aus der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht meines Erachtens ergab -, Informationen, die für die Entscheidung erheblich sind, nicht angekommen sind.”

Ergänzend zu diesem im gerichtlichen Vergleich festgelegten Text gebe ich noch einige Erläuterungen, wobei hier nur Fakten und Zitate dargestellt werden, unter Verzicht auf eigene Wertungen:

Die Kreisbeamtin Frau Kißmer hat den Unterzeichner verklagt.
Anlass war ein Bericht auf den Internetseiten der SBL (www.sbl-fraktion.de) über ein Verfahren beim Landes¬arbeitsgericht (LAG) Hamm; die Hauptverhandlung fand am 06.12.2013 in Hamm statt.
Der Unterzeichner war bei der Verhandlung im LAG anwesend, die Klägerin nicht.
Es ging in dem arbeitsgerichtlichen Verfahren um Kündigungen, die die Kreispolizeibehörde gegenüber einem ehemaligen Personalratsmitglied ausgesprochen hatte, im Zusammenhang mit der sog. Download-Affäre auf Rechnern der Kreispolizeibehörde.
Chef der Kreispolizeibehörde ist der Landrat. Während der für den Ausspruch der ersten Kündigung relevanten Vorgänge war die Kreisbeamtin, die den Unterzeichner verklagt hat, in der Kreispolizeibehörde als Verwaltungsleiterin tätig.
Es gab im engen zeitlichen Abstand mehrere Kündigungen gegen das ehemalige Personalratsmitglied.
Gegen alle Kündigungen hat der gekündigte Mitarbeiter geklagt; sämtliche Verfahren beim Arbeitsgericht Arnsberg und beim LAG Hamm gingen zu seinen Gunsten aus.

In der Klageschrift der Klägerin gegen den Unterzeichner dieses Schreibens wurden sechs Anträge genannt, u.a. auf Unterlassung, auf Zahlung bei Zuwiderhandlung und auf Widerruf. Keiner war erfolgreich.
Das von der Kreisbeamtin gegen den Unterzeichner eingeleitete Verfahren lag zunächst beim Amtsgericht Meschede, dann beim Amtsgericht Brilon und wurde letztlich beim Landgericht Arnsberg verhandelt.
Die Klage erfolgte zunächst unter der Adresse einer Mescheder Videothek, dann unter der Adresse des Kreishauses.

“Dass für die vielen Downloads möglicherweise nicht … verantwortlich ist, sondern vielleicht jemand ganz anderes, das lässt ein Aktenvermerk der damaligen Verwaltungsleiterin der Polizei in Meschede vermuten. Das interne Papier liegt der Lokalzeit-Redaktion vor. Darin heißt es ‘Offenbar ist von dem dienstlichen Rechner des Herrn … aus kein illegaler Download erfolgt. Der Download muss von einem anderen Gerät aus erfolgt sein …’ ” (WDR-Lokalzeit Südwestfalen vom 28.03.2013)
Es gab einen “internen Vermerk, den die Klägerin seinerzeit zunächst gefertigt hatte, der aber, da er sich, wie die Klägerin selbst rechtzeitig erkannt hat, in seinen Schlussfolgerungen als nicht zutreffend erwies, im persönlichen Bereich der Klägerin nicht verlassen und im weiteren Bereich keine Verwendung gefunden hat.” (Klageschrift des Bevollmächtigten der Klägerin vom 06.02.2014)

In dem Artikel auf den Internetseiten der SBL wurde u.a. ausgeführt, ohne dass dies Gegenstand des von der Kreisbeamtin eingeleiteten Verfahrens wurde:
“Die Verhandlung in Hamm deckte haarsträubende Zustände in der Kreispolizeibehörde auf. …
Im Laufe der Verhandlung mussten die beiden Vertreter der Kreispolizeibehörde schließlich zugeben, dass mindestens 16 Mitarbeiter auf den Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, zugreifen konnten, und zwar ohne Paßwort…
Besonders pikant: Der Generalschlüssel zur Kreispolizeibehörde wurde in der Wache Meschede aufbewahrt, die sich im selben Gebäude befindet, in einem offenen Schlüssel¬kasten. Von dort holte sich z.B. “die Putzfrau” den Generalschlüssel, um die Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde zu reinigen; an den Schlüssel hätten so auch viele andere Personen kommen können.
Nicht mehr bestreiten konnte die Kreispolizeibehörde auch, dass der von ihr gekündigte Mitarbeiter zu den Zeiten, als die Downloads erfolgten, häufig nicht im Dienstgebäude in Meschede anwesend war. Er hielt sich dann entweder in auswärtigen Schulungen oder in anderen Polizeidienststellen im Kreisgebiet auf…. Für die “kreative” Behauptung, der Mitarbeiter hätte die Downloads dann bereits vor seiner Abwesenheit (also mehrere Tage vorher) gestartet, blieb der Arbeitgeber jeden Beweis schuldig.
Besonderes Erstaunen löste beim Landesarbeitsgericht der Umgang der Kreispolizei¬behörde mit dem Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, und einem möglicher¬weise ebenfalls betroffenen Notebook aus. Die Geräte blieben nach Bekanntwerden der Vorwürfe zunächst an ihrem bisherigen Platz stehen, waren also für viele Personen zugänglich. Dann wurden sie in einer Garage abgestellt, weil das Büro, in dem sie vorher standen, renoviert wurde. Erst nach mehreren Wochen wurden sie “gesichert” untergebracht. In der Zwischenzeit wurden von dem Rechner zahlreiche Dateien gelöscht, und keiner konnte sagen, von wem und wann… Diesen Umgang mit dem verdächtigen Objekt ausgerechnet im eigenen Haus der Polizei bewertete das Landesarbeitsgericht als “unerklärlich”…
Erneut kritisierte der Rechtsanwalt des Mitarbeiters, dass die Kreispolizeibehörde in ihren eigenen Angelegenheiten selbst ermittelt hatte, statt die Angelegenheit an eine andere Polizeibehörde abzugeben, die vielleicht etwas neutraler wäre. Dieses Problem stellte sich in den letzten Monaten öfters bei der Kreispolizeibehörde des HSK.
Vom Landesarbeitsgericht wurden auch die umfangreichen Stellungnahmen des Personalrats, die den gekündigten Mitarbeiter ebenfalls entlasteten, einbezogen. Von der Behördenleitung waren sie weitgehend ignoriert worden.
Das Urteil war völlig eindeutig: Beide Kündigungen sind unwirksam, wie auch schon vom Arbeitsgericht Arnsberg festgestellt worden war. … Ausdrücklich stellte das Gericht fest, dass die Kreispolizeibehörde bei den Ermittlungen “erhebliche” Fehler gemacht hat. Diese “Lücken” seien aber nicht dem Mitarbeiter vorzuwerfen. Insbesondere sei weder der Sachverhalt präzise an den Sachverständigen übermittelt worden noch seien die Geräte umgehend sichergestellt worden. Dies sei “unverständlich”…”

In das von der Kreisbeamtin gegen den Unterzeichner eingeleitete Verfahren wurden von der Klägerin Inhalte aus dem nichtöffentlichen Teil einer Sitzung des Kreisausschusses eingebracht und damit zum Inhalt der öffentlichen Verhandlung.
Eine Mail des Beklagten an eine Abteilungsleiterin (FDL’in) der Kreisverwaltung wurde ebenfalls von der Klägerin in das Verfahren eingebracht.

Es ging in diesem Verfahren nicht um die Vergabe der Schülerfahrten (Schülerspezial¬verkehr) zu fünf kreiseigenen Förderschulen, die im Frühjahr/Sommer 2014 stattfand.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos

ø an die Mitglieder des Kreisausschusses

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Treffen der SBL in Nuttlar

By admin at 2:25 am on Saturday, December 7, 2013

Am Montag, dem 09.12.2013 um 19.00 Uhr, treffen sich die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) turnusmäßig im Gasthof Hester in Nuttlar.

Auf der Tagesordnung stehen u.a. Berichte aus den Ausschuss-Sitzungen wie z.B. dem Umweltausschuss, sowie die Verwaltungsvorlagen, die bei der Kreistagssitzung am Freitag dem 13.12.2013 entschieden werden sollen.

SBL- Kreistagsmitglied Reinhard Loos lädt alle an der Kreispolitik interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zu dieser Informations- und Gesprächsrunde ein.

Es stehen beispielsweise diese spannenden Punkte auf der TO der KT-Sitzung:
8/983
Änderungsantrag der Sauerländer Bürgerliste gem. § 10 Abs. 2 bzw. gemäß § 10 Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs.1 und 22 der Geschäftsordnung des Kreistags zur Drucksache 8/933 “Umsetzung des Demographiecheck”
8/982
Haushaltsplanentwurf des Hochsauerlandkreises für das Haushaltsjahr 2014 Erläuterungen der Haushaltsansätze im Bereich Gesundheit und Bevölkerungsschutz
8/976
Kreisfeuerwehrzentrum (Kosten von mehr als 14 Mio Euro!)
8/966
Wirtschaftsplan 2014 für den Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises – AHSK
8/959
Integrationskonzept des Hochsauerlandkreises
8/958
Bezuschussung des Betriebs der Schanzen in Winterberg für das Jahr 2014
8/935
Gemeinsames Klimaschutzkonzept für den Hochsauerlandkreis und zehn kreisangehörige Städte und Gemeinden
8/918
“Kein Abschluss ohne Anschluss” (bisher: Neues Übergangssystem Schule – Beruf in NRW)

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