Zoff im Naturschutzbeirat
Seine 3. Sitzung innerhalb von 11 Wochen hatte der Naturschutzbeirat des HSK am 20. Juli.
Wie bereits in den beiden vorhergehenden Sitzungen, ging es erneut um die erheblichen Eingriffe in die Natur für die Verlängerung der Startbahn am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden. Hierzu hatte die Kreisverwaltung den Naturschutzbeirat in dessen Sitznug am 4. Mai falsch informiert: Entgegen den Auskünften der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) waren zum Zeitpunkt des Sitzung doch schon erhebliche Eingriffe in das Naturschutzgebiet erfolgt. Auf etwa 1,7 ha Fläche neben der Start- und Landebahn waren wertvolle etwa 150 Jahre alte Buchen- und Eichenbestände gerodet worden, und es wurden mehr als 100.000 m3 Erde angeschüttet. Dadurch sind die Wasserverhältnisse erheblich verändert worden, was sich besonders bei den starken Regenfällen in der vergangenen Woche erheblich bemerkbar machte: Viele weitere wertvolle Pflanzen wurden einfach weggeschwemmt, und ein 400 Meter langes Kerbtal wurde erheblich geschädigt.
Die Kreisverwaltung machte im Naturschutzbeirat darauf aufmerksam, dass die Stadt Arnsberg bereits am 26. April eine Baugenehmigung für die Anschüttungen erteilt hatte, ohne den HSK darüber zu informieren. Diese Baugenehmigung wurde im Naturschutzbeirat als rechtswidrig eingeschätzt, denn die Stadt Arnsberg hätte zunächst abwarten müssen, ob durch den HSK die gemäß Landesnaturschutzgesetz erforderliche Befreiung für die Ausführung derartiger Maßnahmen in einem Naturschutzgebiet erteilt wird. Auch die Naturschutzverbände hätten vorher beteiligt werden müssen.
Es wird nun ein Arbeitskreis gebildet mit mehreren besonders ortskundigen Mitgliedern des Naturschutzbeirats. Der AK hat die Aufgabe, die Folgen vor allem für den Wasserhaushalt zu betrachten und Vorschläge für geeignete Maßnahmen zu machen.
Zuvor lehnte es der Naturschutzbeirat ab, eine Ausnahmegenehmigung für die Errichtung eines Umspannwerkes zu erteilen.
Das Umspannwerk Himmelreich soll in einem Landschaftsschutzgebiet bei Marsberg-Essentho errichtet werden. Der Nabu hat bereits gegen die Baugenehmigung Klage erhoben und deren Aufhebung beantragt. Als Begründung wird u.a. vorgetragen, dass der Vorhabenstandort im faktischen Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ liegt und zudem ein Schwerpunktvorkommen des Mornellregenpfeifers im fraglichen Bereich vorliegt. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet und geht davon aus, dass eine Entscheidung der Naturschutzbehörde über eine Befreiung von für das LSG geltenden Auflagen erforderlich ist.
Auffällig war das Verhalten der Kreisverwaltung zu Beginnn dieses Tagesordnungspunktes. Sie behauptete, dass Vertreter des VNV und des NABU sich im Naturschutzbeirat für befangen erklären sollten, weil der NABU gegen die Baugenehmigung geklagt habe. Die Verbände hatten ihrerseits eine Stellungnahme eines Jura-Professors vorgelegt, nach der hier keine Befangenheit besteht. Niemand folgte der Aufforderung der Vertreterin des Rechtsamtes.
Auch die einschlägigen Fachkommentare sind eindeutig: Eine Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn die betreffenden Mitglieder einen unmittelbaren Vorteil haben könnten. Hier hat die Empfehlung des Naturschutzbeirats aber keinen endgültigen Charakter, und die Beiratsmitglieder wie auch die Vereine, in denen sie mitarbeiten, können dadurch keinen finanziellen Vorteil erlangen. Es schien hier der Kreisverwaltung eher darum zu gehen, ein für sie “günstiges” Abstimmungsergebnis zu erhalten, in dem sie einige Beiratsmitglieder mit zu erwartender “falscher” Stimmabgabe dazu drängen wollte, nicht abzustimmen… Diesen Eindruck hatten jedenfalls mehrere Teilnehmer. Besonders bedenklich ist, dass bereits in den vorhergehenden Sitzungen das Rechtsamt der Kreisverwaltung eine merkwürdige Rolle spielte, als es um das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg ging: Hier wurde in der Stellungnahme der Verwaltung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts völlig ignoriert, nach der die Ausweisung von VSG nur nach ornithologischen und nicht nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgen darf. Ein im Herbst anstehender personeller Wechsel wird hoffentlich dazu führen, dass auch im Rechtsamt die Belange des Naturschutzes künftig einen anderen Stellenwert erhalten…
Bereits zu Sitzungsbeginn gab es unterschiedliche Auffassungen zwischen der Kreisverwaltung und der deutlichen Mehrheit der Beiratsmitglieder. Zu den Protokollen der beiden vorhergehenden Sitzungen, die von der Kreisverwaltung erstellt worden waren, wurden vom Beirat nach kontroverser Diskussion Änderungen beschlossen. Denn in beiden Protokollen fehlten kritische Äußerungen.
Und auch das Verhalten der Stadtverwaltung Arnsberg wird noch näher betrachtet: Das Arnsberger SBL-Ratsmitglied Gerd Stüttgen hat am 22. Juli eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister gerichtet. Darin geht es um die Hintergründe für die Erteilung der vermutlich rechtswidrigen Baugenehmigung am Verkehrsflughafen Arnsberg-Menden.