Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

„Armutszeugnis“ – NABU NRW kritisiert die Landesregierung

By admin at 5:52 pm on Sunday, November 1, 2020

Gerne veröffentlichen wir hier folgende PM des Naturschutzbundes (NABU) vom 29.10.2020 zum Entwurf des Landeshaushaltes 2021

„Landesregierung kommt ihrer Verantwortung für den Schutz der Natur und Umwelt nicht nach”

NABU NRW: Land muss zur Zukunftssicherung mehr in den Erhalt der Artenvielfalt investieren

Düsseldorf – Ein Armutszeugnis, das sich die Landesregierung da selbst ausstelle, angesichts des anerkannten, besorgniserregenden Artenschwundes, so bewertete der NABU NRW heute den Entwurf des Landeshaushaltes der Landesregierung für das Jahr 2021. Während in anderen Bundesländern die Naturschutzetats erhöht werden, um dem Artenverlust mit deutlichen Maßnahmen entgegen zu wirken, stagniere der Naturschutzhaushalt in Nordrhein-Westfalen. „Die zwingende Notwendigkeit unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren, wird von der Landesregierung schlichtweg ignoriert“, sagte Dr. Heide Naderer, Landesvorsitzende des NABU NRW. Der Naturschutzhaushalt des Landes müsse unbedingt und deutlich erhöht werden.
 
Während die Gesamtausgaben des Landes NRW seit 2013 um etwa 30% gestiegen seien, verharre der Naturschutzetat in NRW unverändert auf niedrigem Niveau. „In einer sich dramatisch verändernden Umwelt, kommt das faktisch einem Rückzug der Landesregierung aus der wachsenden Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt gleich“, so Naderer weiter. Der Haushaltsentwurf der Landesregierung mit diesem viel zu geringen Ansatz für Umwelt und Natur sei genau das Gegenteil von dem, was heute notwendig ist. Der NABU erwarte von der Landesregierung deshalb nicht nur einen systematischen Politikansatz zur Prävention drohender, weiterer Krisen unserer natürlichen Umwelt, sondern die damit einhergehende, finanzielle Umsetzung vordringlicher Maßnahmen.
 
Eine der zentralen Aufgaben bestehe darin, die letzten Refugien für die Natur zu schützen. Es müsse eine deutliche Mittelerhöhung für die Ausweisung, die Pflege und den Erhalt von Schutzgebieten in NRW geben, forderte Naderer. Zudem sei die Einrichtung eines Sonderprogramms Biologische Vielfalt umgehend erforderlich, um Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt schnellstmöglich in die Praxis umsetzen zu können. Der NABU fordere die Landtagsfraktionen daher auf, den Ansatz für den Naturschutz beginnend mit dieser Legislaturperiode schrittweise um jährlich 30 Millionen Euro zu erhöhen, um den Bedrohungen durch den Artenverlust in NRW entgegenwirken zu können.
 
Der sich faktisch „im freien Fall“ befindende Naturschutzhaushalt des Landes passe jedoch zu den weiteren „Entfesselungs“-Vorhaben der schwarz-gelben Landesregierung, konstatierte die NABU-Landeschefin. Hier sei im Wesentlichen eine weitere Vereinfachung bei der Genehmigung von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen verfügbarer Flächen vorgesehen, die zu einem weiteren, hemmunglosen Abbau der Naturressourcen führen wird.
 
Die auch vom NABU NRW initiierte und getragene Volksinitiative Artenvielfalt NRW will dieser organisierten Unverantwortlichkeit der Landesregierung entgegenwirken. Sie setzt sich unter anderem ein für mehr Artenvielfalt, Schutz von Freiflächen und Lebensräumen sowie einer nachhaltigen Nutzung von Ressourcen. Mehr Informationen finden sich unter
www.artenvielt-nrw.de

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Kaum noch Laubwälder im Hochsauerland, stattdessen „Forstplantagen-Philosophie“?

By admin at 3:54 pm on Wednesday, October 21, 2020

Junge Fichten anstatt alter Buchen
Vielleicht erinnern Sie sich? Vor einem Monat veröffentlichte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) auf ihrer Internetseite und ihrer Facebook-Seite zwei Berichte über die schrittweise Abholzung eines Buchenwaldes am Südosthang des „Hohen Knochen“ nahe Neuastenberg. Hier soll in den letzten Jahren ein rund 30 Hektar großer, geschlossener, alter Buchenbestand freigeschlagen und mit Fichten bepflanzt worden sein. Einige dieser jungen Fichten sind mittlerweile aufgrund des Regenmangels wohl schon vertrocknet.

Umweltschützer, SBL, UNB
Die SBL-Kreistagsfraktion schaute sich die vom Buchenwald-Experten Norbert Panek ins Netz gestellten Fotos vom gemetzelten Buchenwald an und erkundigte sich dann schriftlich beim Landrat bzw. bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Hochsauerlandkreis nach deren Bewertung des Kahlschlags.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=9637

Die UNB antwortete, sie sei vom Eigentümer weder im Vorfeld noch im Nachhinein über die Abholzung des Buchenwaldes in Kenntnis gesetzt worden. Erst durch Herrn Panek wäre die Behörde im August 2020 über die Rodungsmaßnahme informiert worden. Die UNB führt weiter dazu aus, dass im konkreten Fall kein Schutzgebiet betroffen sei und daher die Maßnahme weder anzeige- noch genehmigungspflichtig ist. Aus ökologischer Sicht sei die Maßnahme zu bedauern!
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=9657

Umweltverband, Regionalforstamt und Kritik an Behörden und Ministerium
Der Umweltverband Naturschutzinitiative (NI) wandte sich offenbar an das zuständige Regionalforstamt in Schmallenberg. Die PM des Umweltverbands zur Stellungnahme des Regionalforstamts stellen wir hier auf den Seiten der SBL gerne ein:

„Das Forstamt Schmallenberg räumt zwar ein, dass „die Wiederaufforstung mit reiner Fichte nicht der forstfachlich sinnvollen Vorgehensweise“ entspreche, jedoch sei der „waldbesitzende Unternehmer nicht verpflichtet, dem forstbehördlichen Ratschlag zu folgen.“
Schlimmer noch: „Die Kahlschläge erfolgten, wie eine Prüfung durch das Forstamt und die Naturschutzbehörde ergab, unter Beachtung der forstrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorgaben NRWs und sind damit nicht gesetzeswidrig“, so das Regionalforstamt.
Nach Feststellung des Forstamtes seien die „Einschlagmaßnahmen“ zudem bereits „vor mehreren Jahren“ erfolgt. „Satellitenbilder und weitere Fotos belegen jedoch, dass noch im letzten Sommer Buchen eingeschlagen wurden“, so Norbert Panek, Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutzinitiative (NI) und Buchenwald-Experte.

Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI) und Norbert Panek reagierten auf die Stellungnahme des Forstamtes mit Verwunderung und Unverständnis. Dass Buchenwälder immer noch – mitten in Deutschland – aktiv und völlig unbehelligt vernichtet und zu Fichten-Äckern degradiert werden könnten, stelle letztlich eine Bankrotterklärung des zuständigen Ministeriums und der verantwortlichen Behörden dar. Die Gesetze sanktionieren das Prinzip der Kahlschlagwirtschaft offensichtlich nicht, sie legalisieren es sogar. Vor allem private Waldbesitzer wie hier, nutzen dieses Defizit offenbar schamlos aus.

Sinnbild für eine Forstplantagen-Philosophie
„Der Eingriff mag zunächst als ein „dramatischer Einzelfall“ erscheinen, ist aber im Grunde symptomatisch für den gesamten immer noch gängigen Dreiklang der deutschen Forstplantagen-Philosophie: kahlschlagen – räumen – aufforsten“, so Neumann und Panek. Der der Agrarwirtschaft entlehnte Nutzungsrhythmus habe sich seit 200 Jahren kaum geändert. Die klassische Forstwirtschaft sei in ihrer Denkweise erstarrt, habe sich von der Natur nahezu komplett abgewendet. Panek: „Der „Wald“ wird reduziert auf eine Ansammlung von nutzbaren Bäumen, neuerdings im Zeichen des Klimawandels von sogenannten „klimatoleranten“ Baumarten. Und alles soll jetzt „gemischt“ sein, egal, ob standortgerecht oder nicht – ein künstlich angelegtes Forst-Sammelsurium ausgewählter Exoten. Oder man greift doch noch mal, wie am „Hohen Knochen“, auf Altbewährtes zurück – die Fichte, der erklärte Brotbaum der deutschen Forst- und Holzindustrie. Und dies wohlwissend, dass diese Baumart die Klimaerhitzung auf Standorten außerhalb ihres natürlichen Areals in Mitteleuropa in den nächsten 20 Jahren nicht überleben wird.“ Die Pflanzungen im Hochsauerland seien Sinnbild für eine Forstwirtschaft, die sich vom Prinzip der Nachhaltigkeit und ihrer selbst verordneten „Ordnungsmäßigkeit“ längst verabschiedet habe.

Gesetzesnovelle dringend notwendig
Der Kahlschlag am „Hohen Knochen“ habe gezeigt, so Neumann, dass es offensichtlich keine wirksame Rechtsgrundlage für ein klares Kahlschlagverbot im Landesforstgesetz gebe. Dies sei gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Waldsituation unverantwortlich und das in NRW gültige Waldgesetz eine „komplette Augenwischerei“. Hier müsse dringend nachgebessert und in dem Gesetz ein generelles Verbot von Kahlschlägen sowie entsprechende Sanktionierungsinstrumente gesetzlich verankert werden, so Neumann. Wie zwischenzeitlich aus einer Landtagsanfrage der Partei Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, wolle die Landesregierung „den in Rede stehenden Kahlhieb eingehend nach den Maßgaben des Forst- und Naturschutzrechts prüfen.“ Vor diesem Hintergrund werde auch ein etwaiger Änderungsbedarf der forstrechtlichen Kahlhiebsbestimmungen geprüft.
Panek fordert zudem einen Pauschalschutz für bestimmte Buchenwald-Typen im Landesnaturschutzgesetz. Intakte Buchenwälder seien mittlerweile sowohl landes- als auch bundesweit in ihrem Bestand mehr als stark gefährdet. „Gerade im verfichteten Hochsauerland hätten die letzten verbliebenen Laubwälder eine bedeutende Funktion im überregionalen Waldbiotopverbund zu erfüllen“, so Panek und Neumann.“
Klick/Klack:
https://naturschutz-initiative.de/index.php?option=com_content&view=article&id=788&catid=22

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Schottergärten auf der „Liste der verbotenen Arten“

By admin at 11:10 pm on Thursday, October 15, 2020

Für Baden-Württemberg trifft das mit voller Wucht zu!
Wie der SWR im letzten Sommer berichtete, hat der Landtag von BW im Juli 2020 beschlossen, Schottergärten auf Privatgrundstücken zu verbieten. Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ gab dafür anscheinend die Initialzündung.

Was bedeutet das Verbot für die Baden-Württemberger in der Praxis?
• Das Landesnaturschutzgesetz ist geändert worden.
• Gartenanlagen müssen insektenfreundlich gestaltet und vorwiegend begrünt werden.
• Demnach dürfen in BW grundsätzlich keine Schottergärten mehr angelegt werden.
• Gartenanlagen müssen wasseraufnahmefähig belassen oder gemacht werden.

Was ist mit den „Altfällen“?
Ob Bestandschutz für alte Schottergärten gilt, war im Juli 2020 zwischen dem Wirtschafts- und dem Umweltministerium offenbar noch strittig. Das BW-Umweltministerium vertritt den Standpunkt, dass alle nach 1995 angelegten Schottergärten illegal sind und daher keinen Bestandsschutz genießen. Für alle vor 1995 angelegten Schottergärten seien im Zweifelsfall gerichtliche Entscheidungen abzuwarten.

Wie sieht es außerhalb von BW aus?
BW ist damit das erste Bundesland mit einem Schottergarten-Verbot. Doch der Landtag von Thüringen denkt ebenfalls über das AUS für derartige Steinwüsten nach. Das Land NRW hält sich in dieser Hinsicht anscheinend noch bedeckt.

Vorboten von flächendeckenden Verboten?
Das bedeutet aber nicht, dass es in NRW und in anderen Bundesländern grundsätzlich keine derartigen Verbote gibt. Woanders hat die ein oder andere Kommune die Regie übernommen. Z.B in Halle (Westfalen) wurden Schottergärten per Bebauungsplan untersagt. Auch in Dortmund und Herford sind wasserundurchlässige Schotterbeete verboten. In den Bebauungsplänen von Paderborn gelten sogenannte Pflanzgebote. In einem Neubaugebiet in Meschede soll ebenfalls auf Schotter verzichtet werden.
Auch in Bayern sind die Steinwüsten nicht überall gerne gesehen. Erlangen entschloss sich Anfang 2020 als erste Stadt in Bayern für ein Verbot derartiger Einöden. Und auch die Würzburger dürfen ihre Gärten zukünftig nicht mehr schottern.

Der Stein kommt ins Rollen
Es sieht anscheinend doch nicht mehr ganz so gut aus für den ungestörten Fortbestand und die Vermehrung dieser besonderen Art „Garten“!

Mehr zu eventuellen Verboten von Schotterwüsten in NRW in diesem NW-Beitrag:
https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/22268312_Streit-um-Schottergaerten-Muessen-Bauherren-mit-Verboten-rechnen.html

Hier der oben erwähnte SWR-Beitrag:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/schottergaerten-ministerien-uneins-100.html

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Sind Schottergärten nur eine Geschmacksfrage oder haben sie sonst noch einen Wert?

By admin at 1:50 pm on Tuesday, October 6, 2020

Geschmack hin oder her. Bei Gärten und Parks gibt es viele andere und wichtigere Aspekte als Mode und Geschmack, meinen wir.

Welche?
Da können wir es uns ganz einfach machen. Es genügt schon, nachzugucken, was die Gestaltungssatzung vom Städte- und Gemeindebund NRW in den „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten“ sagt! Wegen Überlänge (24 Seiten) greifen wir hier unter bestimmten Gesichtspunkten nur einige markante und wichtige Aussagen und auch ein paar Paragraphen auf.

Flächenversiegelung
• Versiegelte Flächen schaden dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben.

• Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus.

• Sie verringern die Fläche, die zur Versickerung von Niederschlägen geeignet ist.

• Bei Starkregenereignissen, bei denen die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation überschreiten, können große Wassermassen nur oberflächlich abfließen und die öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Grundstücke werden überflutet.

Artenschutz, Klimaschutz
• Pflanzen senken Temperaturen durch Beschattung und Verdunstungskälte, filtern Staub und Lärm, nehmen Kohlendioxyd auf, spenden Sauerstoff, verbessern den Wasserhaushalt und dienen somit der Gesundheit aller Bürger.

• Zum Schutz des Artenreichtums und des Mikroklimas können die Gemeinden in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB für Vorgartenflächen die Bepflanzung und Begrünung vorschreiben.

• Nach Nr. 25a kann die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie sonstigen Bepflanzungen aus städtebaulichen Gründen, zu denen auch der Umweltschutz zählt, festgesetzt werden.

Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen
• Um die Versiegelung der besonders bei Starkregenereignissen zur Vermeidung von Hochwasserschäden benötigten Vorgärten zu verhindern, können die Kommunen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16d BauGB im Bebauungsplan Flächen festsetzen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Niederschlagswasser freigehalten werden müssen, um Schäden durch Hochwasser und Starkregen vorzubeugen.

• Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Diese Abwägung, bei der nach § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB insbesondere auch die Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen sind, wird hinsichtlich der Verhinderung von Schäden durch Starkregenereignisse regelmäßig zugunsten des Verbots der Verschotterung ausfallen.

§ 8 Abs. 1 S. 1 BauO NRW
• Ein weiterer Regelungsansatz ergibt sich für die Kommunen aus § 8 Abs. 1 BauO NRW. Diese Norm verpflichtet in Satz 1 den Grundstückseigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten eines bebauten Grundstücks, die nicht überbauten Flächen mit gewissen Einschränkungen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit nicht durch Bebauungspläne oder andere Satzungen bereits Festsetzungen getroffen sind.

• Die Zulässigkeit einer bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügung mit dem Inhalt, einen Vorgarten zu begrünen, wurde etwa durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 26.04.2017 (1 KO 347/14) bestätigt.

Bauordnungsverfügungen, Pflanzgebot und Baugenehmigungen
• Die Durchsetzung der bauplanerischen Festsetzungen und des § 8 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW können durch bauordnungsrechtliche Ordnungsverfügungen sichergestellt werden.

• Bereits der § 9 Abs. 1 BauO NRW a.F. verpflichtete zur Begrünung der unbebauten Flächen, sodass die in der Vergangenheit errichteten Schottervorgärten materiell rechtswidrig sind.

• Die Pflanzfestsetzungen in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGBsind von der Kommune vor Ort selbst zu kontrollieren.

Weitere Instrumente und gute Beispiele
• Die Bauberatung eignet sich, um die Bürger darüber aufzuklären, dass die Schottergärten tatsächlich nicht unbedingt pflegeleicht sind. Nach kurzer Zeit setzt sich Moos zwischen die Steinchen und müssen Gräser und Wildkräuter entweder kostenintensiv entsorgt oder die Steinchen aufwendig gereinigt werden.

• Die Stadt Korschenbroich hat ein Förderprogramm zur Entsiegelung von Vorgärtenflächen aufgelegt. Danach sollen ab dem Haushaltsjahr 2020 Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften finanziell unterstützt werden, die ihre Vorgärten durch Rückbau von versiegelten Flächen und Schotterflächen in Grünflächen (Wildblumenwiesen, Staudenbeete, Gehölzflächen mit naturnaher Bepflanzung) wieder naturnah gestalten. Es muss eine Mindestfläche von 10 m2 zurück gebaut werden, wobei sich die Eigentümer verpflichten müssen, die Begrünung mindestens 10 Jahre zu erhalten. Die Förderhöhe beträgt 2,50 €/m2 bei einem Höchstbetrag von 500 € je Maßnahme.

• Die Gemeinde Steinhagen hat in einem neuen Bebauungsplan folgende Festsetzungen getroffen: „Pflanzgebot in Vorgärten gemäß § 9(1) Nr. 25a BauGB: Die Vorgärten sind je Grundstück mit Einzel- und Doppelhäusern in den Teilflächen WA2, WA3, WA3 und WA4* zu mindestens 50 % und bei Reihenmittelhausgrundstücken in den Teilflächen WA2 zu mindestens 25 % als Vegetationsflächen (z. B. Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen, Gehölze) anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Kombinationen mit natürlich vorkommenden mineralischen Feststoffen (z. B. Kies, Bruchsteine, Bruchsteinmauer) sind bis zu einem Drittel der Vegetationsflächen zulässig. In den Vegetationsflächen ist nur die Verwendung von offen-porigen, wasserdurchlässigen Materialien zulässig. Dies gilt auch innerhalb des Bodenaufbaus. Wasserundurchlässige Sperrschichten wie z. B. Abdichtbahnen sind unzulässig.“ *Die Beschränkung auf Teilflächen kann wahlweise vorgenommen werden.

• Die Stadt Xanten plant verstärkt Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 16d BauGB sowie nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB, bei denen die Versiegelung der Vorgärten möglichst gering zu halten ist und jene gärtnerisch anzulegen sind. Befestigte und bekies-te Flächen sollen lediglich als notwendige Geh- und Fahrflächen zulässig sein und müssen sich in ihrer Ausdehnung auf das für eine übliche Nutzung angemessene Maß beschränken.

Das ist jetzt eine etwas selektive Auflistung. Alles andere ist nachzulesen
HIER:
https://www.gar-nrw.de/sites/default/files/redakteur/Dateien/Leitfaden-E_Vorgartengestaltung.pdf

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HSK: Betrieb des Steinbruchs Habbel in Müschede führt immer wieder zu Beschwerden – Umweltinspektionen sind vorgesehen

By admin at 11:01 pm on Saturday, September 26, 2020

Lärm, Staub und Erschütterungen
Wie die Sauerländer Bürgerliste (SBL) im August auf ihrer Homepage berichtete, gab und gibt es wegen des Betriebs des Steinbruchs Habbel in Arnsberg-Müschede durch die Fa. Ebel in den letzten Jahren immer wieder Beschwerden zumeist von Müscheder Bürgerinnen und Bürgern. Während es in früheren Jahren zumeist um Lärmbelästigungen während der Nachtstunden ging, sind heute insbesondere die dort durchgeführten Sprengungen und die damit einhergehend Staub-, Erschütterungs- und Lärmbelästigungen Beschwerdegrund.
Mehr dazu hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=9596

Fragen
Reinhard Loos, Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion, richtete sich daher am 26.08.2020 mit 5 Fragen an den Landrat.

Antworten
Der HSK nahm die Anfrage der SBL zur Kenntnis und antwortete mit Schreiben vom 14.09.2020 und zwar so:

„Der Betrieb des Steinbruchs Habbel hat in den letzten Jahren – wie von Ihnen zutreffend dargestellt – wiederholt zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern geführt.
Allerdings muss ich Ihrem Vortrag widersprechen, dass den Beschwerden seitens der Unteren Umweltschutzbehörde nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Entschiedenheit nachgegangen wird.

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu 1.
Haben in den vergangenen 12 Monaten unangekündigte Kontrollen des HSK im besagten Steinbruch stattgefunden? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis?

In den letzten 12 Monaten wurden 3 unangekündigte und eine angekündigte Kontrolle im Steinbruch Habbel durchgeführt. Im Rahmen einer angekündigten Kontrolle am 26.11.2019 wurde bei der „kleinen Brechanlage“ festgestellt, dass die im ordnungsgemäßen Verfahren geforderte „Entstaubungsanlage“ noch nicht fertiggestellt war. Die Fertigstellung wurde bis zum 17.12.2019 nachgewiesen. Die folgenden 3 unangekündigten Kontrollen haben zu kei-nen Beanstandungen geführt.

Zu 2.
Wie wollen Sie sicherstellen, dass der HSK als zuständige immissionschutzrechtliche Ge-nehmigungsbehörde künftige Bürgerbeschwerden zeitnah und mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet?

Die Untere Umweltschutzbehörde wird weiterhin begründete Bürgerbeschwerden zeitnah und mit der gebotenen Sorgfalt bearbeiten.

Zu 3.
Gibt es im zuständigen Amt des HSK ein entsprechendes Überwachungskonzept hinsichtlich des Steinbruchs Habbel?

Ja.

Zu 4.
Sind künftig unangemeldete, anlassfreie Kontrollen des HSK in dem in Rede stehenden Steinbruch geplant? Falls ja, wie viele etwa pro Jahr?

In 2020 war eine sog. „Umweltinspektion“ geplant. Diese konnte aufgrund der „Corona-Pandemie“ bislang nicht durchgeführt werden. Weitere anlassfreie Kontrollen sind nicht geplant.

Zu 5.
Wie will der HSK sicherstellen, dass der Steinbruchbetreiber künftig die einschlägigen im-missionsschutzrechtlichen Normen und Nebenbestimmungen aus den noch gültigen Ge-nehmigungen einhält?

Es sind regelmäßige Umweltinspektionen nach Maßgabe des Umweltinspektionserlasses NRW vorgesehen.“

Resümee
Das ziehen vielleicht die Anwohnerinnen und Anwohner von Müschede?

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Untere Naturschutzbehörde bedauert die Abholzung eines Buchenwaldes im HSK

By admin at 8:28 pm on Friday, September 25, 2020

Die Fakten
Norbert Panek, Buchenwaldexperte und Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI), wandte sich am 02.09.2020 mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Darin kritisierte er den „Buchen-Großkahlschlag“ im Hochsauerland.
Auch die SBL berichteten darüber, u.a. hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=9637

Fragen und Antworten
Der Hochsauerlandkreis hat auf die Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 15.09.2020 reagiert. Hier die Antwort der Unteren Naturschutzbehörde:

„Ihre in der Anfrage vom 11.09.2020 gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Ist die Untere Naturschutzbehörde über die Abholzung des Buchenwaldes am „Hohen Knochen” im Vorfeld oder im Nachhinein in Kenntnis gesetzt werden?

Die UNB des HSK wurde weder im Vorfeld noch im Nachhinein über die Abholzung des Buchenwaldes vom Eigentümer in Kenntnis gesetzt. Herr Panek hat mich mit Mail vom 11.08.2020 über die Rodungsmaßnahme informiert.

Wurde bei Ihrer Behörde eine Genehmigung für die Kahlschläge eingeholt?

Da im konkreten Fall kein Schutzgebiet betroffen ist, war die Maßnahme nicht anzeigepflichtig noch genehmigungspflichtig. Die im Landesforstgesetz vorgegebene Kahlschlagsgrenze von 2 ha Größe wurde nach Auskunft des Forstamtes „Oberes Sauerland” nicht überschritten.

Wie ist Ihre rechtliche Bewertung dieser Abholzungsmaßnahme?

Da kein Schutzgebiet betroffen ist und demzufolge auch kein Verbotstatbestand erfüllt wurde, war die Abholzungsmaßnahme rechtmäßig.

Wie bewerten Sie die Vernichtung des alten Buchenbestandes aus ökologischer Sicht?

Aus ökologischer Sicht ist es zu bedauern, dass hier in größerem Umfang Altbuchenbestände geschlagen wurden. Insgesamt wurden im Bereich des Landschaftsplanes Schmallenberg Südost einige Tausend Hektar Wald als FFH- und Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Da der in Rede stehende Bereich weder in das Biotopkataster noch in andere Kartierungen schutzwürdiger Flächen aufgenommen wurde, gab es bei der Aufstellung des Landschaftsplanes vor diesem Hintergrund keine Veranlassung, den Buchenbestand unter Schutz zu stellen.

Wie bewerten Sie die Vernichtung des alten Buchenbestandes aus ökonomischer Sicht?

Die Bewertung der Vernichtung des Altbuchenbestandes aus ökonomischer Sicht obliegt dem Eigentümer und nicht der UNB des HSK. Ob die vor Ort vorgenommene Anpflanzung von Fichtenkulturen bei der aktuellen Borkenkäfersituation sowie den Trockenheitsschäden im Wald zu einem wirtschaftlichen Erfolgt führt, lässt sich aktuell nicht beurteilen.“

Kommentar eines Naturschützers
„Bedauerlicherweise befinden sich die Waldbesitzer mit der “unter 2 ha-Regel” im gesetzlichen Rahmen. Es wäre wünschenswert, wenn in diesen Zeiten der Klimakatastrophe zusätzliche Flächen als FFH oder NSG ausgewiesen würden und somit zumindest vor uns Menschen geschützt wären!!“

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Waldfrevel im Hochsauerland?

By admin at 6:57 pm on Friday, September 11, 2020


Der Kahlschlag …
Norbert Panek, Buchenwaldexperte und Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutz-initiative e.V. (NI), wandte sich am 02.09.2020 mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Darin kritisierte er den „Buchen-Großkahlschlag“ im Hochsauerland.

… in der Tourismus-Region bei Winterberg …
Konkret geht es in der Veröffentlichung um die Abholzung „einer markanten Bergkuppe“ am Südosthang des „Hohen Knochen“ nahe Neuastenberg. Dort soll ein rund 30 Hektar großer, geschlossener, alter Buchenbestand in den letzten Jahren freigeschlagen und mit Fichten bepflanzt worden sein. Ein Teil der jungen Fichten sei bereits vertrocknet. Der Eingriff ließe sich auch sehr gut anhand von Satellitenbildern nachverfolgen, heißt es in der PM. Es handele sich hier um „Vernichtung von WaldLebensräumen der übelsten Art“.

… ist gut dokumentiert …
Norbert Panek dokumentiert den trostlosen Anblick nicht nur mit Worten, sondern auch mit Fotos. Sie zeigen einen Hang mit Baumstümpfen. Auf einem anderen Bild sind abgesägte Baumstämme neben einem schmalen Streifen hoher Laubbäume zu sehen.

… und das Regionalforstamt ist informiert.
Laut oben genannter Pressemitteilung ist das zuständige Regionalforstamt in Schmallenberg von Norbert Panek und der Naturschutzinitiative e.V. (NI) über den Fall informiert worden. Die NI hätte bei der Behörde eine rechtliche Bewertung eingefordert, da nach dem Landesforstgesetz Kahlschläge ab einer Größe von zwei Hektar verboten sind.

Das Ausmaß der Zerstörung ist groß.
Links zu den Pressemitteilungen vom 02.09.2020 und vom 13.08.2020 und zu Fotos, die das Ausmaß der Zerstörung zeigen:
https://www.naturschutz-initiative.de/neuigkeiten/765-02-09-2020-buchen-grosskahlschlag-im-hochsauerland-ist-unverantwortlich
https://www.bundesbuergerinitiative-waldschutz.de/2020/08/13/buchenwald-drama-im-sauerland-zerst%C3%B6rerischer-waldumbau-der-dritten-art/

Die SBL-Kreistagsfraktion stellt eine Anfrage:
Die SBL bittet mit Schreiben vom 11.09.2020 den Chef der Unteren Naturschutzbehörde, Landrat Dr. Karl Schneider, um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die Untere Naturschutzbehörde über die Abholzung des Buchenwaldes am „Hohen Knochen“ im Vorfeld oder im Nachhinein in Kenntnis gesetzt worden?

2. Wurde bei Ihrer Behörde eine Genehmigung für die Kahlschläge eingeholt?

3. Wie ist Ihre rechtliche Bewertung dieser Abholzungsmaßnahme?

4. Wie bewerten Sie die Vernichtung des alten Buchenbestandes aus ökologischer Sicht?

5. Wie bewerten Sie die Vernichtung des alten Buchenbestandes aus ökonomischer Sicht?

Über die Antworten berichten wir – so oder so – nach der Kreistagswahl!

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Vertrag mit Maulkorb

By admin at 12:08 am on Monday, September 7, 2020

Heute fand in Brilon-Petersborn eine Versammlung mit ca. 40 Bürgerinnen und Bürgern statt, die ein Lehrstück lieferte, wie Kommunalpolitik im Sauerland aussehen kann. Es ging um das Bauvorhaben eines Briloner Architekten. Er möchte auf einem 6,5 ha großen Grundstück, das bisher im städtischen Eigentum steht, eine Siedlung errichten. Zu ihr sollen etwa 20 Häuser, die als Ferienhäuser bezeichnet werden, ein Hotel und eine Gastronomie mit knapp 600 Plätzen gehören. Jedes der Häuser mit 101 qm Wohnfläche soll für 354.000 Euro verkauft werden, plus Nebenkosten.

In diesem Vorhaben spielt auch der Hochsauerlandkreis eine Rolle, worüber wir z.B. hier berichtet haben. Insbesondere geht es darum, ob das Projekt auf dem städtischen Grundstück realisierbar ist, obwohl es sich um ein sehr artenreiches und gesetzlich geschütztes Biotop handelt, das vom zuständigen Landesamt für die Ausweisung als Naturschutzgebiet vorgeschlagen wurde. Der Naturschutzbeirat im HSK hat eine Ausnahmeregelung abgelehnt, aber Kreis- und Stadtverwaltung wollen sie trotzdem durchsetzen.

Zu den bereits bekannten Besonderheiten kamen heute einige weitere hinzu.
– Ein bemerkenswertes Ergebnis: Es gibt tatsächlich politisch motivierte “Maulkorb-Verträge”. Vermutet haben wir das ja schon immer, aber in der heutigen Versammlung hat das für den Ort zuständige CDU-Ratsmitglied darüber berichtet. Er ist dort auch Ortsvorsteher und sieht das Projekt kritisch, ebenso wie ein großer Teil der Einwohner dieses Ortsteils, aber anders als seine Ratsfraktion. Und er sollte – ebenso wie einige Nachbarn des vorgesehenen Baugrundstücks – einen Vertrag unterschreiben, in dem er sich verpflichten sollte, nur positiv über das Projekt zu reden und öffentliche Kritik zu unterlassen. Das unterschrieb er nicht.

Weitere Erkenntnisse aus der heutigen Versammlung:
– Für besondere Käufer gibt es besondere Grundstückskaufpreise. Der Architekt ist zufällig auch Mitglied des Briloner CDU-Vorstandes. Der Bodenrichtwert in diesem Ortsteil liegt bei 46 Euro je Quadratmeter. Doch in diesem Fall – wie heute erstmals öffentlich bekannt wurde – beträgt der Kaufpreis laut Vertrag bisher nur 11 Euro. Der muss nur dann gezahlt werden, wenn das Bauprojekt tatsächlich verwirklicht werden kann. Und nun soll der Kaufpreis auf Wunsch des Investors sogar auf 2,50 Euro sinken. Das scheint die Ratsmehrheit mit der GroKo aus Bürgermeister, CDU und SPD unterstützen zu wollen. Es würde einen “Rabatt” von etwa 2,8 Mio Euro bedeuten…

– Eine Alternativfläche für dieses Projekt wurde laut Bürgermeister angeblich bereits seit vielen Jahren von der Bezirksregierung abgelehnt. Dabei hat die Bezirksregierung noch 2018 bei der Stadt angemahnt, dass die Stadt genau diese Alternativfläche auf ihre Eignung untersuchen solle. Das Alternativgrundstück befindet sich allerdings im Privateigentum. Zwar ist der Eigentümer bereit das Projekt zu unterstützen, aber der Kaufpreis wäre vielleicht etwas realitätsnäher als für die städtische Fläche?

– Der derzeitige Briloner Bürgermeister scheint eine selektive Erinnerung an Ratsbeschlüsse zu haben. Er argumentierte heute wiederholt damit, er habe im Jahr 2015 vom Rat ohne Gegenstimme und mit nur einer Enthaltung den Auftrag erhalten, eine Flächennutzungsplanänderung für dieses Projekt herbeizuführen. Einen solchen Beschluss gab es am 29.04.2015 tatsächlich, aber damals war dem Rat noch nichts vom Biotop bekannt, und das Projekt war anders beschrieben als jetzt. Die Stadtverwaltung hätte mehr über das Grundstück wissen müssen, hatte den Rat aber nicht darüber informiert. Als dann klar war, um was für ein wertvolles Areal es sich handelt, gab es im Rat mehrfach Anträge der Bürgerliste, die Ausweisung als Naturschutzgebiet zu veranlassen. Diese Anträge wurden von der Ratsmehrheit – auf Vorschlag des Bürgermeisters – abgelehnt. Das erwähnt der Bürgermeister nicht…

– Von den zu der Versammlung eingeladenen Bürgermeisterkandidaten von CDU und SPD war nicht zu erfahren, wie sie selbst zu diesem ungewöhnlichen Projekt stehen. Sie verschanzten sich hinter der Aussage, dass die Fachbehörden entscheiden sollten, ob das Biotop trotz des Bauvorhabens erhalten werden kann. Warum trauen sich die Kandidaten der beiden größten Ratsfraktionen nicht, als Politiker selbst eine klare Meinung zu formulieren? Die Bürgermeisterkandidatin der Bürgerliste machte deutlich, dass für sie das Bauvorhaben auf der Biotop-Fläche nicht in Frage kommt.

– Als besonderen Nutzen für den Ortsteil Gudenhagen-Petersborn nannte der derzeitige Briloner Bürgermeister, dass durch das Projekt ein Einkaufsladen geschaffen würde, den auch die Einwohner nutzen könnten.
Ob das Sinn macht, wegen eines kleinen Kiosks eine solche Anlage in einem gesetzlich geschützten Biotop zu bauen? Das klingt so, als ob jemand neben einem kleinen Bahnhof ein Stadion bauen würde, damit es dann eine WC-Anlage für die Bahnreisenden gibt… Da gibt es sicherlich geeignetere Wege für die Einrichtung eines Dorfladens!

– Sogar eine völlig abstruse Idee dient der GroKo als Argument, das Vorhaben auf dem Wunschgrundstück doch noch verwirklichen zu können. Der Investor hat angekündigt, den Oberboden des Biotops in Form von großen Soden abtragen und auf einer anderen Fläche wieder aufbringen zu wollen. Bei der Ursprungsfläche handelt es sich aber um eine sehr feuchte Nordhanglage. Der neue Ort dient bisher als Weihnachtsbaumkultur, ist sehr trocken, Südhang, mit vielen Winden, und etwa 100 Meter höher gelegen. Niemand kennt ein konkretes Beispiel, wo unter solchen Bedingungen eine Sodenverpflanzung funktioniert hätte. Trotzdem wird dies von der GroKo immer noch als taugliches Mittel für den Erhalt des Biotops dargestellt…

– Viele Bürgerinnen und Bürger im Ort lehnen das Projekt ab. Mittlerweile wurde ein Naturschutzverein gegründet. Der entwickelt eigene Ideen für den Erhalt und die Nutzung des Biotops. Und er wirbt dafür: https://www.facebook.com/Naturschutzgebiet-Gudenhagen-Petersborn-100420875080636. Gut, wenn sich Bürger*innen gegen solche Entwicklungen wehren!!

Durch solche Veranstaltungen wächst die Einsicht, dass eine Stärkung der bisherigen Oppositionsfraktionen in unseren Kommunalparlamenten dringend erforderlich ist!

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Betrieb des Steinbruchs bei Müschede besser überwachen!

By admin at 7:45 am on Friday, August 28, 2020

Der Betrieb des Steinbruchs Habbel in Arnsberg-Müschede durch die Fa. Ebel hat in den letzten Jahren immer wieder Anlass zu Beschwerden zumeist Müscheder Bürgerinnen und Bürger gegeben. Während es in früheren Jahren zumeist um Lärmbelästigungen während der Nachtstunden ging, sind heute insbesondere die dort durchgeführten Sprengungen und die damit einhergehend Staub-, Erschütterungs- und Lärmbelästigungen Beschwerdegrund.

Es gab unzählige Beschwerden aus der Bürgerschaft beim HSK als zuständiger immissionschutzrechtlicher Genehmigungsbehörde. Auperdem wurden Gespräche von Vertretern der seinerzeit im Rahmen der Erweiterung des Steinbruchs („Habbel IV“) gegründeten Bürgerinitiative „Kontra Habbel IV“ mit dem HSK als Behörde, aber auch mit Landrat Dr. Schneider persönlich geführt. Sie haben bislang nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der durch die Sprengungen verursachten Belastungen geführt.

Eine in den vergangenen Monaten aufgetretene Häufung von Beschwerden hat nun die Kreistagsfraktion der Sauerländer Bürgerliste (SBL) dazu veranlasst, sich mit kritischen Fragen an den Landrat zu wenden. So würde laut SBL in der Müscheder Bevölkerung auch die Vermutung ausgesprochen, dass dem HSK die auftretenden Beschwerden ziemlich egal seien. So ließen standardmäßig im Textbausteinstil abgefasste Antworten auf Beschwerden nach Ansicht der SBL zumindest vermuten, dass den vorgetragenen Beschwerden nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Entschiedenheit nachgegangen und gegen den Betreiber im Falle etwaiger Verstöße nicht konsequent genug vorgegangen würde, schließlich ginge es hier aber um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.

SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos stellt daher in einem an den Landrat gerichteten Schreiben folgende Fragen:
1. Haben in den vergangenen 12 Monaten unangekündigte Kontrollen des HSK im besagten Steinbruch stattgefunden? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis?
2. Wie wollen Sie sicherstellen, dass der HSK als zuständige immissionschutzrechtliche Genehmigungsbehörde künftige Bürgerbeschwerden zeitnah und mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet?
3. Gibt es im zuständigen Amt des HSK ein entsprechendes Überwachungskonzept hinsichtlich des Steinbruchs Habbel?
4. Sind künftig unangemeldete, anlassfreie Kontrollen des HSK in dem in Rede stehenden Steinbruch geplant? Falls ja, wie viele etwa pro Jahr?
5. Wie will der HSK sicherstellen, dass der Steinbruchbetreiber künftig die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Normen und Nebenbestimmungen aus den noch gültigen Genehmigungen einhält?

Roland Quentmeier und die anderen Kandidatinnen und Kandidaten der SBL für diese Region wollen alles daransetzen, dass der Steinbruch künftig im Einklang mit dem geltenden Recht betrieben wird. Sie unterstützen die Müscheder Bürgerinnen und Bürger.

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Aufgeräumte Fahrradweg-Randstreifen: Da wächst ja kein Kraut mehr!

By admin at 12:01 pm on Monday, August 24, 2020

Hauptsache ordentlich?
Im Juni 2020 ist am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen auf dem Abschnitt 5 mindestens zwei Mal jeweils auf beiden Seiten des Fahrradweges ein Randschnitt erfolgt. Anfang Juni wurde ein Streifen von ca. 1 m Breite vom Bewuchs freigeschnitten. Ende Juni erfolgte ebenfalls beidseits ein weiterer Schnitt von ca. 1,5 m bis 3 m Breite. Bei dieser Maßnahme sind mit großer Wahrscheinlichkeit viele Insekten, Schmetterlinge und andere kleine Lebewesen, Wildkräuter und für die Natur wertvolle Pflanzen wie Wiesen-Bärenklau, Kerbel, Malven, Kamillenpflanzen, Storchschnabelgewächse sowie viele andere blühende Wildblumen abgemulcht und damit vernichtet worden.

Bürger findet Kahlschlag nicht toll
So oder so ähnlich beschrieb das ein Mitbürger aus dem Raum Schmallenberg und wandte sich an die SBL-Kreistagsfraktion.

SBL ist ganz seiner Meinung
Die SBL-Fraktion schrieb darum (am 11.08.2020) eine

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Schnitt eines Fahrradweg-Randstreifens

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

In § 39 Bundesnaturschutzgesetz „Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen” heißt es:
“(5) Es ist verboten,
1. die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen so-wie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, und forst- oder fischereiwirt¬schaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird”.

Wir bitten Sie, zu beantworten:
• Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach dafür und welche sprechen dagegen, Ränder von Fahrradwegen in einer solchen Breite weitgehend vegetationsfrei zu halten?
• Ist Ihrer Auffassung nach die beschriebene Maßnahme am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen im Sinne des Arten-, Umwelt- und Klimaschutzes sinnvoll, vertretbar und rechtens oder ist sie laut Bundesnaturschutzgesetz verboten?
• In welcher Weise wurde die Untere Naturschutzbehörde in diese Maßnahme im Gebiet der Stadt Schmallenberg einbezogen?
• Ein Randschnitt von beidseitig etwa einem halben bis einen Meter ist für die Verkehrs¬sicherheit auf Radwegen ausreichend. Welche Vorgaben sind Ihnen für die Breite der Rand-schnitte bekannt?
• Gibt es ein umweltverträglicheres Konzept als das oben erwähnte, für den Fall, dass regelmä-ßige, mehrmalige Wegrandschnitte in dieser Breite für unbedingt erforderlich und rechtmäßig erachtet werden?“

Fortsetzung von „Aufgeräumte Fahrradweg-Randstreifen: Da wächst ja kein Kraut mehr!“
(Und das soll es wohl auch nicht?)

Die Antwort aus dem Kreishaus ist da (datiert auf den 17.08.2020)

Wir zitieren:

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre in der Anfrage vom 11.08.2020 gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage 1 der SBL: Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach dafür und welche sprechen dagegen, Ränder von Fahrradwegen in einer solchen Breite weitgehend vegetationsfrei zu halten?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „In Ihrer Anfrage wird von einem Randschnitt am Fahrradweg gesprochen. Demnach muss ich davon ausgehen, dass kein weitgehend vegetationsfreier Seitenstreifen hergestellt wurde sondern der Jahresbewuchs gemulcht werden ist. Die Gründe für den Schnitt der Randbereiche sind zum einen das Hineinwachsen der Pflanzendecke auf den Fahrradweg (Zerstörung der Bankette) sowie der Erhalt der ursprüngliche Breite eines Fahrradweges, um Umfallgefahren vorzubeugen. Gerade hohe Gräser im Seitenbereich, die bei feuchter Witterung auf die Fahrbahn hängen, erschweren Begegnungsverkehr deutlich, weil die Fahrradfahrer sich dann unbewusst zum Wegemittelpunkt orientieren.

Eine Überprüfung des angesprochenen Fahrradweges in anderen Bereichen hat zu keiner Kritik geführt. weil hier lediglich in einer Breite zwischen 0,8 – 1 m die Randbereiche gepflegt wurden. Dies ist mit dem Naturschutz zu vereinbaren.“

Frage 2 der SBL: Ist Ihrer Auffassung nach die beschriebene Maßnahme am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen im Sinne des Arten-, Umwelt- und Klimaschutzes sinnvoll, vertretbar und rechtens oder ist sie laut Bundesnaturschutzgesetz verboten?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Ob im konkreten Fall ein Verstoß gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen vorliegt, lässt sich aufgrund der vorliegenden Beschreibung und aufgrund des lange zurückliegenden Zeitpunkts nicht mehr feststellen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind zulässig.“

Frage 3 der SBL: In welcher Weise wurde die Untere Naturschutzbehörde in diese Maßnahme im Gebiet der Stadt Schmallenberg einbezogen?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Untere Naturschutzbehörde wurde in diesem konkreten Fall nicht eingebunden und es besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung dazu.“

Frage 4 der SBL: Ein Randschnitt von beidseitig etwa einem halben bis einen Meter ist für die Verkehrssicherheit auf Radwegen ausreichend. Welche Vorgaben sind Ihnen für die Breite der Rand-schnitte bekennt?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Pflegearbeiten wurden vom Landesbetrieb Straßen durchgeführt. Welche Vorgaben hier bestehen, ist nicht bekannt und kann bei dem zuständigen Straßenbaulastträger erfragt werden.“

Frage 5 der SBL: Gibt es ein umweltverträglicheres Konzept als das oben erwähnte‚ für den Fall, dass regelmäßige, mehrmalige Wegrandschnitte in dieser Breite für unbedingt erforderlich und rechtmäßig erachtet werden?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Den Straßenbaulastträgern ist seitens des HSK empfohlen werden, das Straßenbegleitgrün abschnittweise zu pflegen und den Mahdzeitpunkt möglichst weit in den Spätsommer zu schieben. Der Verkehrssicherungspflicht ist aber zu genügen. In diesem Zusammenhang ist ergänzend anzuführen, dass der öffentliche Straßenbaulastträger bei den Arbeiten betriebswirtschaftliche Grundsätze (z.B. Kostenminimierung, Arbeitseinsätze bei reduziertem Personalbestand, Einsatz von Großmaschinen) berücksichtigen muss und dies oft im Widerspruch zu einer optimalen Pflege des Straßenbegleitgrüns im Sinne des Naturschutzes steht. Daher sollte man sich darüber bewusst sein, dass sich Pflegemaßnahmen im Straßen- oder auch Fahrradwegebereich nie ohne jedwede Kritik aus der Bevölkerung durchführen lassen.

Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

Anmerkung:
Eine Erklärung, warum die Randstreifen neben dem Fahrradweg in einer so großen Breite gemäht wurden, liefert die Antwort aus dem Kreishaus leider nicht. Wir werden das Thema (bezogen auf alle Radwege im Kreisgebiet) auf die Tagesordnung des Kreis-Umweltausschusses setzen lassen.

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Behörden und die Düngeverordnung – Auf Treu und Glauben?

By admin at 10:48 am on Friday, August 14, 2020

Nitrat belastet das Wasser
Vor wenigen Tagen schrieben wir auf unserer Homepage davon, dass die SBL-Kreistagsfraktion immer wieder von Bürgerinnen und Bürger auf die Nebenwirkungen der vielen großen Schweinemastanlagen im Marsberger Stadtgebiet aufmerksam gemacht wird. Denn zu den ungeliebten Begleiterscheinungen der Tiermast gehören offenbar Güllebelastung und hohe Nitratwerte.

Diese Problematik ist ja schon lange bekannt, auch dank des Öffentlich-Rechtlichen Rund-funks. So berichtete am 10.08.2020 das NDR-Fernsehen in der Sendung „Die Tricks mit un-serem Wasser“ u.a. ausführlich über den Zusammenhang „Tiermast – Gülle – Nitrat – Nitrit“.

Klick:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/die_tricks/Die-Tricks-mit-unserem-Wasser,dietricks140.html

Grenzwertige Nitratwerte im Raum Marsberg?
Die SBL, die das „Gülle-Thema“ schon oft aufgegriffen hat, schickte aufgrund erneuter Hinweise aus Marsberg am 04.08.2020 wieder eine Anfrage an die Kreisverwaltung. Der Hochsauerlandkreis antwortete schnell, kurz und knapp mit einem Schreiben datiert auf den 10.08.2020. Wir zitieren:

Frage 1
Welche Schweinemastanlagen auf Marsberger Stadtgebiet sind in den letzten 5 Jahren ge-nehmigt worden, für jeweils wie viele Schweine, und wo befinden sich diese Mastanlagen?

Antwort zu 1.
Genehmigte Schweinemastanlagen in Marsberg von 2014 bis 2020:
a) Gemarkung Meerhof, Zugang: 679 Schweine, Gesamtzahl: 1997
b) Gemarkung Meerhof, Zugang: 1496 Schweine, Gesamtzahl: 1496
c) Gemarkung Udorf, Zugang: 504 Schweine, Gesamtzahl: 1960

Anmerkung der SBL:
Im Raum Marsberg stehen nach aktuellen Angaben der Kreisverwaltung über 30.400 Schweine in den Ställen. Und das offenbar mit steigender Tendenz.
Siehe http://sbl-fraktion.de/?p=9554

Frage 2
Im Einzugsbereich welcher natürlichen Gewässer in Marsberg sind die Schweinemastanlagen?

Antwort zu 2.
Die Schweinemastanlagen liegen im Einzugsgebiet folgender Gewässer:
Zu 1a): Wiele
Zu 1b) Schleiderbicke
Zu 1c) Piepenbach

Frage 3
Nach unserer Kenntnis gibt es im Gebiet der Stadt Marsberg nur eine einzige aktive Messstelle für Nitratbelastung im Grundwasser, die zudem weit entfernt von vielen Schweinemastanlagen liegt.
Welche Versuche der Kreisverwaltung gab es bisher, Messstellen in der Nähe der Schweinemastanlagen einzurichten, mit welchen Ergebnissen?
Welche weiteren Initiativen in dieser Richtung sind eingeleitet oder möglich?

Antwort zu 3.
Messstellen in der Nähe von Schweinemastanlagen wurden bislang nicht errichtet. Es gibt auch keinen vernünftigen Grund, über das Grundwassermessstellennetz des LANUV hinaus weitere Messstellen in der Nähe von Schweinemastanlagen anzulegen, da die Betreiber belegen müssen, dass die in den Anlagen anfallende Gülle entsprechend den Vorgaben der Düngeverordnung nach guter fachlicher Praxis aufgebracht werden kann. Diese Flächen haben oftmals keinen unmittelbaren Bezug zur Schweinemastanlage. Im Übrigen gibt es außerhalb des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen” keinen messbaren Anhalt für eine nachteilige Belastung des Grundwassers hinsichtlich des Parameters Nitrat, der zu einer Verfehlung des Bewirtschaftungsziels „guter chemischer Zustand“ führen könnte (vgl. insoweit auch Drucksache 9/1487)

Anmerkung der SBL:
Diese Antwort lässt eine sehr optimistische Betrachtung des Landrats und der Kreisverwaltung erkennen. Denn eine Dastellung, wo die Gülle “aufgebracht weredn kann”, sagt nichts darüber aus, wo sie dann tatsächlich landet…

Frage 4
Wird nach Kenntnis der Kreisverwaltung Gülle aus dem Inland und/oder Ausland nach Marsberg importiert, ggf. in welchen Mengen und wann?

Antwort zu 4.
Ein etwaiger Transfer von Gülle in den Hochsauerlandkreis ist dem wasserrechtlichen Regelungsregime entzogen. Diesbezügliche Anfragen sind an die Landwirtschaftskammer, Dünnefeldweg 13, 59872 Meschede, zu richten. Der Vollzug des Düngemittelrechts liegt in deren Zuständigkeit.

Das Schweigen der Lämmer
Über den Gülletourismus schweigt man sich aktuell anscheinend lieber aus?

Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/guelle-tourismus-auch-ins-sauerland-id214703775.html

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Ist der PFT-Skandal nur noch Geschichte?

By admin at 2:30 pm on Tuesday, August 11, 2020

Im Jahr 2006 wurde durch den PFT-Skandal die Nutzbarkeit des Trinkwassers in Teilen des Kreisgebiets erheblich eingeschränkt. Damals waren zigtausende Tonnen von Industrieklärschlämmen aus Belgien und den Niederlanden illegal importiert und an mehreren Stellen des Kreisgebiets als angeblicher Dünger auf Felder gebracht worden.

Im Jahr 2007 wurde auf einer besonders belasteten Fläche bei Brilon-Scharfenberg eine Aktivkohlefilteranlage aufgestellt, um einen wesentlichen Teil des PFT herauszufiltern, bevor die Chemikalie in die Bäche und Flüsse gelangt.

Zuletzt wurde zum 10jähirgen “Jubiläum” im Jahr 2017 im Umweltausschuss über diese Anlage berichtet.

Bisher gelang es nicht, von Verursachern eine Erstattung auch nur eines Teils der Sanierungskosten zu erhalten.

Kurz vor dem 13jährigen „Jubiläum“ wandte sich die die SBL-Fraktion an den Landrat und stellte ihm mit Schreiben vom 04.08.2020 diese Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Wirksamkeit der Anlage?

2. Welche investiven Maßnahmen wurden seit 2017 durchgeführt?

3. Welche investiven Maßnahmen sind für die nächsten 5 Jahre geplant?

4. Welche Kosten für die Investition sind bisher entstanden?

5. Wie lange soll die Anlage voraussichtlich noch betrieben werden?

6. Wie hoch sind die Betriebskosten im laufenden Jahr, wie hoch in der bisherigen Laufzeit der Anlage?

7. Welche Möglichkeiten noch, eine Kostenerstattung von Verantwortlichen zu erhalten?

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SBL stellt erneut Anfrage zu den hohen Nitratwerten im Raum Marsberg

By admin at 9:46 am on Wednesday, August 5, 2020

Immer wieder machen Bürgerinnen und Bürger aus dem Raum Marsberg darauf aufmerksam, dass auf Marsberger Stadtgebiet viele und sehr große Schweinemastanlagen betrieben werden. Die Nitratwerte sind hier sehr hoch, was wahrscheinlich mit der von den Schweinen verursachten Güllebelastung zusammenhängt.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat diese Thematik schon öfters im Umweltausschuss aufgegriffen. Am 04.08.2020 stellte die SBL erneut eine Anfrage an die Kreisverwaltung. Hier die Fragen:

1. Welche Schweinemastanlagen auf Marsberger Stadtgebiet sind in den letzten 5 Jahren genehmigt worden, für jeweils wie viele Schweine, und wo befinden sich diese Mastanlagen?

2. Im Einzugsbereich welcher natürlichen Gewässer in Marsberg sind die Schweinemastanlagen?

3. Nach unserer Kenntnis gibt es im Gebiet der Stadt Marsberg nur eine einzige aktive Messstelle für Nitratbelastung im Grundwasser, die zudem weit entfernt von vielen Schweinemastanlagen liegt.
Welche Versuche der Kreisverwaltung gab es bisher, Messstellen in der Nähe der Schweinemastanlagen einzurichten, mit welchen Ergebnissen?
Welche weiteren Initiativen in dieser Richtung sind eingeleitet oder möglich?

4. Wird nach Kenntnis der Kreisverwaltung Gülle aus dem Inland und/oder Ausland nach Marsberg importiert, ggf. in welchen Mengen und wann?

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Vorsätzliche illegale Mulch-Aktion?

By admin at 11:45 pm on Wednesday, May 27, 2020

Ein Investor hatte auf einem Grundstück am Sorpesee ohne Genehmigung großräumige Mulch-Arbeiten vornehmen lassen. Der Investor möchte auf dem Grundstück eine Siedlung mit mehr als 200 Ferienhäusern errichten. Nun wollte es offenbar Fakten schaffen.

Das nahm die SBL zum Anlass, dieses Thema auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Umweltausschusses des HSK setzen zu lassen.

Im Ausschuss wurde die Vorgehensweise der Firma Helma scharf kritisiert. Matthias Schulte-Huermann, der die SBL im Umweltausschuss vertritt, äußerte, dass die Mulchung von 20 ha Fläche nach seiner Ansicht Vorsatz der Firma war. Sie musste wissen, dass normalerweise eine neue Artenschutzprüfung notwendig geworden wäre.

Der Ausschuss hat der Verwaltung Rückendeckung gegeben für ein hartes Vorgehen in der Sache. Bleibt abzuwarten was passiert. Völlig unverständlich wird die Vorgehensweise der Investoren-Firma, wenn – wie zu hören war – sie tatsächlich in einem Brief an die Ratsmitglieder geschrieben hätte, dass sie mit dem Bürgermeister nicht mehr sprechen wird und seine Gesprächsangebote nicht annehmern wird. Egal wie man zu seiner Amtsführung steht: Herr Brodel ist direkt gewählter Bürgermeister der Stadt Sundern. Was erdreistet sich diese Firma sonst noch alles?

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Landesdüngeverordnung ist Thema im Umweltausschuss am 27.05.2020

By admin at 12:24 am on Wednesday, May 27, 2020

Anpassung
Am 24.03.2020 ist die Landesdüngeverordnung (LDüngVO) geändert bzw., wie es im Fachjargon heißt, „angepasst“ worden.
Die „Anpassung“ hat auch Folgen im Hochsauerlandkreis. In der Verwaltungsvorlage 9/1487 vom 13.05.2020 erläutert die Kreisverwaltung um was es dabei geht.

Überschreitung
U.a. geht es um „Grundwasserkörper im schlechtem chemischen Zustand“ (= zu hohe Nitratwerte von über 37,5 mg/l bis hin zur Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l).

Differenzierung
Es geht auch um eine sogenannte Binnendifferenzierung und darum Flächen mit steigenden Nitratwerten „innerhalb des Grundwasserkörpers zu identifizieren“.
Mit der „Binnendifferenzierung“ soll aber wohl bezweckt werden, dass für bestimmte (belastete) Flächen die Anforderungen der § 4 LDüngVO nicht gelten?
Vielleicht eine Mogelpackung?
Ein Klick zur Vorlage 9/1487; denn da steht`s detailliert.
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUeV3rr7EQODePHLY6fMKsWA-uDrvWY8hlCbOvGep-eI/Vorlage_9-1487.pdf

Wirkung
Bekannt ist, dass im Raum Marsberg im großen Maße und auf konventionelle Weise Schweine gemästet werden. Allein in Marsberg-Meerhof sollen über 30.000 Tiere in den Ställen stehen. Neben einer Menge (Billig-)Fleisch wird so auch eine Menge Gülle produziert. Letzteres hat offenbar Auswirkungen auf die Nitratwerte und damit auf die Wasserqualität.

Mängel
Der SBL liegen Informationen vor, wonach der Grundwasserkörper im Nordwesten von Meerhof zu den grundwassergefährdeten Gebieten NRWs zählt. Die Annahme liegt nahe, dass hier sehr viel Gülle (aus den Massentierställen) aufgebracht wird. Der SBL liegen auch Hinweise vor, wonach in diesem Bereich schlicht und ergreifend Messstellen fehlen. Wenn es so ist, also, wenn es dort keine Messstellen gibt; kann der Grundwasserkörper westlich von Marsberg-Essentho ja gar nicht analysiert werden.

Frage
Insofern stellt sich die Frage, wie der HSK zu der Einschätzung kommt, dass hier der Grundwasserkörper in Ordnung ist?

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