Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Jagdsteuer im Nachbarkreis um 50% erhöht

By admin at 11:55 am on Wednesday, December 22, 2010

In NRW wurde im letzten Jahr – noch zu Zeiten der CDU/FDP-Regierungskoalition – beschlossen, die Jagdsteuer abzuschaffen. Dadurch gehen dem HSK pro Jahr fast 800.000 Euro an Einnahmen verlorren. Den Ausgleich müssen die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet durch erhöhte Kreisumlage erbringen; letztlich trifft es die Bürgerinnen und Bürger.

In eine ganz andere Richtung geht die Entwicklung im Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg, der zu Hessen gehört. In Korbach beschloß der Kreistag am letzten Freitag, die Jagdsteuer um 50% anzuheben. Das bringt dem Kreis jährliche Mehreinnahmen von 170.000 Euro – ein wichtiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Alle nordhessischen Landkreise (außer Fulda) erheben Jagdsteuer.
Bleibt zu hoffen, dass die neue NRW-Landesregierung bald eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes veranlaßt und dann auch der Kreistag des HSK die Möglichkeit nutzt, im Kreisgebiet weiterhin Jagdsteuer zu erheben!

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SPD: Motorflugzeughalle statt Berufskolleg

By admin at 10:07 am on Saturday, December 18, 2010

Eine ungewöhnliche Konstellation gab es gestern im Kreistag: FDP, Grüne, Linke und SBL stimmten gemeinsam gegen den Beschlußvorschlag der Verwaltung, einige CDU-Kreistagsmitglieder enthielten sich, und die “geschlossene” SPD-Fraktion sicherte die Mehrheit.

Es ging um die Verwendung von 250.000 Euro aus dem Konjunkturpaket II (KP II). Die hatte der Kreistag bereits vergeben, und zwar für die energetische Sanierung des Berufskollegs in Meschede. Doch nachdem der Kreistag in seiner letzten Sitzung nach kontroverser Debatte beschlossen hatte, nicht aus der Flugplatzgesellschaft Meschede-Schüren auszusteigen, wurden die Flugplatz-Fans jetzt noch mutiger: Bereits Anfang November unterzeichneten der von der CDU gestellte Landrat und der SPD-Fraktionsvorsitzende einen Dringlichkeitsbeschluß. Damit sollen die 250.000 Euro für das Dach der Motorflugzeughalle statt für das Berufskolleg Meschede verwendet werden.

Bei den Baumaßnahmen der Motorflugzeughalle handelt es sich keineswegs um eine energetische Sanierung. Ob es in dieser Halle überhaupt eine Heizung gibt, konnte gestern niemand beantworten. Die Statik des Daches ist unzureichend und soll daher verstärkt werden. Diese Massnahme war jedoch bereits beschlossen worden und sollte durch einen von der Flugplatzgesellschaft aufzunehmenden Kredit finanziert werden. Für die Finanzierung will nun der Kreis in die Bresche springen, indem er aus dem KP II stammende Gelder vom Berufskolleg abzieht.

In der Kreistagssitzung gab es heftige Kritik. Durch diese Vorgehensweise würde der Kreistagsbeschluß ausgehebelt, die Mittel aus dem KP II für Bildung und für Energieeinsparungen zu verwenden. Die fälligen Sanierungsmassnahmen am Berufskolleg Meschede müßten nun demnächst durch dafür aufgenommene Kredite oder durch die von den Gemeinden aufzubringende Kreisumlage finanziert werden. Es würde zwar die Bilanz der Flugplatzgesellschaft geschönt, aber kein Geld gespart, sondern Bürger und Gemeinden würden zusätzlich belastet. Und für den Dringlichkeitsbeschluß hätte gar keine Veranlassung bestanden.

Selbst in der CDU-Fraktion gab es offensichtlich Bedenken, wie die 5 Enthaltungen aus ihren Reihen zeigen. Ohne die SPD hätte es also keine Mehrheit für die Motorflugzeughalle gegeben. Aber die Genossen hielten alle die Motorflugzeughalle für wichtiger als das Berufskolleg, und sicherten dadurch die Mehrheit im Kreistag zur Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses. Ob so etwas in irgendeiner anderen SPD-Kreistagsfraktion in Deutschland auch denkbar wäre?

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Höhere Kreisumlage für Motorflugzeughalle?

By admin at 1:14 am on Tuesday, November 30, 2010

Im Zusammenhang mit der umstrittenen Dringlichkeitsentscheidung, 250.000 Euro für die Sanierung der Motorflugzeughalle in Meschede-Schüren auszugeben, hatte das Kreistagsmitglied der SBL auch angefragt, ob alternative Mittelverwendungen geprüft worden seien.
Nun liegt die Antwort des Landrats vor. Er schreibt u.a.:”Die Verfügbarkeit der hierfür erforderlichen Mittel wird über eine Reduzierung der Mittel zur Dach-/Fassadensanierung am Berufskolleg Meschede erreicht”. Also wissen wir nun, dass das Geld für die Motorflugzeughalle am Berufskolleg eingespart werden muss.
Aber: Es handele “sich beim Berufskolleg Meschede nur um eine temporäre Mittelreduzierung. Das Investitionsvolumen wird durch Veranschlagungen im Haushalt 2011 insgesamt umgesetzt.”

Da stellt sich die Frage: Wo kommt das Geld dann her? Da im nächsten Jahr keine Massnahmen aus dem Mitteln des Konjunkturprogramms mehr finanziert werden können, muss die Finanzierung aus dem laufenden Kreishaushalt erfolgen. Und der wird zum ganz großen Teil durch die Kreisumlage finanziert. Also wird die von den Städten und Gemeinden zu zahlende Umlage im nächsten Jahr höher ausfallen müssen als sonst notwendig, weil jetzt die Motorflugzeughalle saniert wird!

Oder der Kreis nimmt Schulden auf, was auch nicht besser ist.
Vorteil für die Flugplatzgesellschaft: Ihre Gewinn- und Verlustrechnung sieht schöner aus, weil sie nicht mit den Kreditzinsen belastet wird…

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Motorflugzeughalle als Konjunkturförderung?

By admin at 1:18 pm on Friday, November 19, 2010

Anfang des Jahres 2009 hat die Bundesregierung das “Konjunkturpaket II” (KP II) aufgelegt. Zusätzliche kommunale Investitionen sollten dazu beitragen, die damals beginnende Wirtschaftskrise zu überwinden und zukunftsträchtige Massnahmen zu fördern. Förderfähig sind einige Arten von Investitionen in Bildungsinfrastruktur und in allgemeine Infrastuktur. Dazu zählen Maßnahmen zur Energieeinsparung, Nahwärmenetze, der Bau von Mensen in Schulzentren, Aus- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen und Breitbandversorgung, nicht jedoch z.B. der Straßenbau.

7,6 Mio Euro wurden dem HSK insgesamt aus dem KP II bewilligt. Verplant wurden sie für Dämmungsmaßnahmen in Berufskollegs und neue Heizungsanlagen.

Nun aber scheinen der Landrat sowie die Spitzen der CDU- und der SPD-Fraktion ein neues konjunktur- und energiepolitisches Ziel zu haben: 250.000 Euro sollen vom Kreis für die Sanierung der Motorflugzeughalle auf dem Flugplatz Meschede-Schüren ausgegeben werden. Der Kreis ist Gesellschafter dieses Flugplatzes, was in der letzten Kreistagssitzung zu sehr kontroversen Diskussionen führte. Pro Woche starten und landen etwa 2 gewerbliche Flugzeuge auf diesem Platz. Rechnet man die in den letzten Jahren vom Kreis getragenen Verluste auf diese gewerblichen Flugzeuge um, ergibt sich eine Subvention von 80 Euro je startendem und landendem Flugzeug. Ob dieser Verlust in den nächsten Jahren wesentlich geringer ausfallen wird, ist zweifelhaft.

Es ist auch sehr zweifelhaft, ob die Sanierung einer gewerblich genutzten Motorflugzeughalle überhaupt förderfähig aus dem KP II ist. Der Kreistag hat dazu bisher gar nichts beschlossen, sondern der Landrat und der Vorsitzende der SPD-Fraktion entschieden dies zu zweit per Dringlichkeitsentscheidung. Auch deren formale Ordnungsmäßigkeit ist zweifelhaft. Denn Dringlichkeitsentscheidungen dürfen nur dann getroffen werden, wenn es unmöglich ist, dass sich Kreistag oder Kreisausschuss mit dem Thema befassen und wenn außerdem erhebliche Nachteile oder Gefahren drohen.

Der Kreistag wurde noch nicht einmal über die geplante Massnahme informiert. Nach der Kreisordnung ist der Landrat verpflichtet, den gesamten Kreistag über wichtige Angelegenheiten zu unterrichten. Dies erfolgte jedoch nicht; die SBL erfuhr nur zufällig von der Angelegenheit.

Erst nachdem sich das Kreistagsmitglied der SBL per schriftlicher Anfrage beim Landrat beschwerte, ließ dieser eine Vorlage der Verwaltung an die Kreistagsmitglieder versenden. Darin wird u.a. behauptet, der Kreistag hätte in seiner letzten Sitzung “zugestimmt”, die Verwendung von noch verfügbaren Mitteln aus dem KP II “im Wege des Dringlichkeitsentscheides festzulegen”. Eine solche Abstimmung fand jedoch im Kreistag gar nicht statt, wie im Protokoll der Kreistagssitzung leicht nachprüfbar ist.
In der nachgeschobenen Vorlage steht weiter, die Angelegenheit sei “entsprechend dem Votum des Kreistages” “in einer Sitzung der Fraktionsvorsitzenden erörtert” worden. Auch ein solches Votum gab es nicht. Er wäre im übrigen unzulässig. Denn der Kreistag dürfte gar nicht beschließen, dass nur der Ältestenrat (indem die SBL nicht vertreten ist) über eine wichtige Angelegenheit informiert wird und/oder einen Beschluß faßt, und dass einzelne Kreistagsmitglieder von wichtigen Informationen ausgeschlossen werden.

Es bleiben also viele Fragen zu klären. Sie werden in der nächsten Kreistagssitzung am 17.12.2010 zu erörtern sein. Das Kreistagsmitglied der SBL wird den Landrat umgehend auffordern, den Dringlichkeitsbeschluß zu beanstanden, und es wird die Kommunalaufsicht einschalten. Denn es gibt viele andere Projekte, für die der Kreis das Geld aus dem KP II sinnvoller ausgeben könnte, z.B. für weitere Energieeinsparungen.

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Dauerbrenner „WestLB“

By admin at 11:54 pm on Thursday, November 11, 2010

Das Nachrichten-Portal RP Online veröffentlichte Mitte 2010, die WestLB habe Schrottpapiere für 77 Milliarden Euro in eine “Bad Bank” ausgelagert. Damit sei die „RestLB“ wieder in die Gewinnzone zurück gekehrt. Die Rheinsche Post berichtete Anfang November 2010, für die BAD, in die die WestLB ihre Papiere ausgelagert hat, würde es ernst. Seit einer Woche sei die Reserve innerhalb der Abwicklungsanstalt aufgebraucht. Laut NRW-Finanzminister Borjans (SPD) sei nun kurzfristig mit nennenswerten Millionen-Forderungen zu rechnen. 113 Millionen Euro der staatlichen Garantien seien nun gezogen worden, schreibt die Zeitung.

Die Entwicklung bei der in die Schlagzeilen geratenen Westfälischen Landesbank wird von einigen Landespolitikern kritisch gesehen. Vor allem die Fraktion Die Linke ist offenbar der Meinung, die WestLB-Politik müsse geändert werden. MdL Rüdiger Sagel bemängelte kürzlich bei einer Veranstaltung im Kreishaus in Meschede die Intransparenz bei der WestLB. Er forderte die Möglichkeit von Schadensersatzklagen. Die Linke will nun im Landtag gegen die WestLB vorgehen.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte bereits im letzten Jahr eine Art „Feldzug“ gegen die WestLB unternommen. Bei einer Kreistagssitzung im Sommer 2009 war ein besonders interessanter Tagesordnungspunkt für den nicht öffentlichen Teil der Sitzung anberaumt worden. Es ging um den Erwerb von RWE-Aktien im Wert von 30 Millionen Euro. Diese Aktien gehörten bisher der WestLB. Zu Beginn der Kreistagssitzung sprach sich nach heftiger Diskussion die Mehrheit des Kreistags, dem Wunsch des Landrats entsprechend, für die Nichtöffentlichkeit aus.
Die SBL hielt dies damals (und hält es auch im Nachhinein) nicht für zulässig; denn so ist die Arbeit des Kreistags nicht transparent. „Es besteht erheblicher Informationsbedarf bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, warum der Kreis einen so hohen Betrag für einen Aktienkauf aufwenden will“, schrieb seinerzeit die SBL.
Wegen der Nichtöffentlichkeit dieses Tagesordnungspunktes hatte die SBL-Kreistagsfraktion beim Verwaltungsgericht Arnsberg eine Klage gegen den Landrat eingereicht. Mit einer gleichzeitig beantragten Einstweiligen Anordnung sollte verhindert werden, dass der Beschluss zum Kauf der RWE-Aktien umgesetzt wird, bevor über die Frage der öffentlichen Behandlung entschieden wurde.
Der Fraktionssprecher der SBL Reinhard Loos schrieb dazu im Sommer 2009: „Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Mehrheit des Kreistags eine öffentliche Diskussion über eine sehr umstrittene Geldanlage verhindern wollte. Ein Grund für den Aktienkauf könnte die angestrebte Entlastung der stark angeschlagenen WestLB sein. Leider hat der NRW-Ministerpräsident im August 2007 verhindert, dass die WestLB mit der Baden Württembergischen Landesbank als starker Partnerin den Weg aus der Krise fand. Nun hat sich die Lage der WestLB erneut deutlich verschlechtert. Rettungsaktionen für die WestLB gehören aber nicht zu den Aufgaben des Hochsauerlandkreises.“ (Damals hieß der NRW-Ministerpräsident noch Rüttgers!)
Die Sauerländer Bürgerliste verlor die Klage gegen den Landrat auch in der zweiten Instanz. Allerdings war für das Oberverwaltungsgericht kein einziger der im Kreistag vom Landrat und seiner Kreisverwaltung genannten Gründe für die Nichtöffentlichkeit relevant. Der Hochsauerlandkreis kaufte (auf die Schnelle) RWE-Aktien für 30 Millionen Euro.
Die SBL hofft jetzt, nachdem sich die Situation bei der WestLB weiter verschärft hat,
a) dass die so teuer vom HSK eingekauften Aktien nicht noch weiter in den Keller rauschen. Die Talfahrt war ja schon beachtlich,
b) dass wir Bürgerinnen und Bürger nicht die ganze WestLB-Suppe alleine auslöffeln müssen und
c) last not least, dass die neue Landesregierung daran arbeitet, der Öffentlichkeit etwas Durchblick in Sachen WestLB zu verschaffen.

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Kommunen in Not – Bürger sind gefragt

By admin at 10:58 pm on Tuesday, November 9, 2010

Auch im Hochsauerlandkreis ist die Finanzlage der Städte und Gemeinden so bedrohlich wie noch nie seit Bestehen der Bundesrepublik. Die Begriffe „Haushaltssicherung“ und „Nothaushalt“ nehmen Einzug in den allgemeinen Sprachgebrauch.

Die Stadt Arnsberg veröffentlichte im Februar 2010: “Dramatische Einnahmeausfälle stürzen Arnsberg in eine Haushaltsfinanzkrise. Die Folge: Arnsberg steht vor einem Nothaushalt.“ Die Unterfinanzierung des Haushaltes erreiche Dimensionen, die bisher nicht vorstellbar waren, hieß es. Ursache sei die Finanz- und Wirtschaftskrise. Auf der einen Seite würden die Finanzen wegbrechen, auf der anderen stiegen die Pflichtaufgaben.
Im März 2010 meldete die WP: „Marsberg stürzt in den Nothaushalt.“
Auch in Sundern wurde Anfang 2010 das Haushaltssicherungskonzept wegen des hohen Fehlbedarfs nicht genehmigt. Folglich hat Sundern jetzt einen Nothaushalt.
Die Aufzählung ließe sich fortsetzen… Betroffen sind auch viele andere Kommunen in NRW, in Südwestfalen z.B. Hemer und Menden.

Wir BürgerInnen fragen uns indes: „Wann trifft die kommunale Finanzmisere unseren eigenen, privaten Haushalt mit voller Wucht? Drehen die Kommunen bald wieder an der Steuer- und Gebührenschraube? Haben wir mit weiteren Kürzungen in den Bereichen Kultur und Sport zu rechnen? Treffen die Sparmaßnahmen auch Jugendtreffs oder werden etwa die Kita-Gebühren erhöht? Brennt bald nur noch jede zweite Straßenlaterne? Welchen Anblick und „Komfort“ werden die ohnehin schon sanierungsbedürftigen und provisorisch geflickten Straßen nach dem nächsten Winter bieten? Werden unsere Kommunen mit ihrem Schulden-Problem kurz- und langfristig fertig? Wie lange kann es noch so weiter gehen?“

Von einigen Seiten werden Forderungen nach einer grundlegenden Kommunalfinanzreform laut. Wünschenswert aus Sicht der Sauerländer Bürgerliste (SBL) sind beispielsweise die Rekommunalisierung der Energieversorgung, Stichwort „Stadtwerke“, und die Beteiligung der Bürger z.B. an Windkraft- und Solaranlagen.

Der Hochsauerlandkreis muss zudem auch noch mit dem Problem des drastischen Einwohnerrückgangs und der Überalterung der Bevölkerung fertig werden. Für den HSK liegt der zu erwartende Bevölkerungsrückgang bis 2025 bei minus 11 Prozent. Aus Sicht des Kreistagsmitglieds Reinhard Loos (SBL) ist der ländliche Raum in NRW durch die Schlüsselzuweisungen des Landes, die in NRW allein nach der Bevölkerungszahl erfolgen, besonders benachteiligt. Insofern wirke sich die Kombination aus Bevölkerungsschwund und dem damit verbundenen überproportionalen Rückgang bei der Finanzmittelzuweisung besonders ungünstig aus. Auf der anderen Seite hat gerade der ländliche Raum relativ besonders hohe Infrastrukturausgaben zu tragen, z.B: für Öffentlichen Personennahverkehr, Verkehrswege und Kataster. Loos fordert schon seit längerem die Anwendung eines Flächenschlüssels, so wie es in den anderen Bundesländern (außer in NRW und in Niedersachsen) üblich ist.

So viel ist klar, Minus mal Minus ergibt im realen Leben nicht immer Plus. Aber wie gehen wir mit dieser misslichen Tatsache um? Hilfreich wäre es vielleicht, wenn wir uns alle darüber Gedanken machen würden?! Welche Vorschläge und Ideen haben Sie?

Die Sauerländer Bürgerliste würde sich über Vorschläge und Anregungen aller Menschen aus dem Sauerland, aus NRW und darüber hinaus freuen!

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Pleite mit Hilfe von Bürgerhaushalt abgewendet

By admin at 11:32 pm on Monday, October 25, 2010

Mit der Hilfe ihrer Bürger hat die Stadt Solingen eine drohende Pleite abgewendet. Nachdem die Solinger in einem Bürgerhaushalt Sparvorschläge gemacht haben, die von der Politik teilweise übernommen wurden, darf die Stadt jetzt wieder investieren. Die gab Regierungspräsidentin Anne Lütkes (Grüne) der Stadt jetzt schriftlich. Solingen gilt in der Augen der Aufsichtsbehörde landesweit als Beispiel, wie es eine von der Pleite bedrohte Stadt aus eigener Kraft schaffen kann, sich aus dem Schuldensumpf zu ziehen. Lütkes lobte dabei ausdrücklich auch die breite Bürgerbeteiligung per Internet.

Für manchen überraschend hatten sich auf der Internetseite solingen-spart.de klare Mehrheiten für weitreichende Sparmaßnahmen und Abgabenerhöhungen ergeben. So votierten die Bürger online für die Schließung der Festhalle Ohligs sowie des Stadtsaals Wald und für die Aufgabe des Stadions Hermann-Löns-Weg. Mehrheiten gab es außerdem für die Erhöhung der Hundesteuer, für die Einrichtung eines zentralen Bürgerbüros, für die Aufgabe von Schulstandorten und für die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung.

Oberbürgermeister Norbert Feith (CDU) lobte im Solinger Tageblatt das Engagement der Bürger als „gut und konstruktiv“. Er habe sich aber gewünscht, dass die Fraktionen den Ball zum Teil stärker aufgenommen hätten. „An manchen Stellen sind die Bürger ja weiter gegangen als die Politik. Man hätte schon noch etwas mehr daraus machen können“, so Feith. Man werde die Bürgerbeteiligung mit Sicherheit wiederholen.

„Die Solinger haben mit ihren Sparvorschlägen die weit verbreitete Meinung widerlegt, dass die Bürger nur die Steuern senken und die Ausgaben erhöhen, wenn sie selber darüber entscheiden dürfen“, kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“, den Ausgang des Bürgerbeteiligungsverfahrens. Daraus solle auch der Landtag Konsequenzen ziehen und etwa das Finanztabu für landesweite Volksbegehren aus der Verfassung streichen. „Volksentscheide mit relevanter Wirkung auf den Landeshaushalt sind in NRW nicht möglich“, bedauert Slonka mit Blick auf Themenbereiche wie die Schulpolitik oder die Jugendförderung. „Wenn Bürger hier mehr Mittel fordern oder aber sparen wollen, ist ihnen der Weg der direkten Demokratie verschlossen“. Mehr Demokratie fordert, dem Beispiel der Länder Berlin, Bremen und Sachsen zu folgen, wo die Bürger auch über haushaltsrelevante Fragen abstimmen können.

(Pressemitteilung von “Mehr Demokratie e.V.” vom 25.10.2010)

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100 Mio Euro Kursverlust innerhalb eines halben Jahres

By admin at 10:17 am on Friday, October 15, 2010

5.929.574 Aktien an der RWE AG hält der Hochsauerlandkreis, über verschiedene “Besitzketten”. Erst vor gut einem Jahr wurde nach einer kontroversen Abstimmung vom Kreistag beschlossen, diese Aktienbeteiligung um weitere 30 Mio Euro aufzustocken.
Dass es sich dabei – abgesegen von der politischen Fragwürdigkeit – um eine sehr unsichere Geldanlage handelt, wurde in der letzten Kreistagssitzung deutlich. Anfang 2008 – als der HSK die Bilanzierung nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement begann – betrug der Kurswert der RWE-Aktie noch 86 Euro. Vor einem halben Jahr, Anfang April 2010, waren es immerhin noch 63 Euro. Zum Zeitpunkt der Kreistagssitzung war der Aktienkurs auf knapp unter 46 Euro gesunken.
Als im Kreistag über die Gründung einer neuen Gesellschaft in der RWE-Beteiligungskette debattiert wurde, wies das Kreistagsmitglied der SBL darauf hin, dass der HSK innerhalb eines halben Jahres 100 Mio Euro Kursverlust erlitten hat.
Dies trifft die Kreiskasse nicht sofort, aber ds “dicke Ende” wird kommen. Denn der Kreis wird nicht umhin kommen, sich in den nächsten Jahren schrittweise von RWE-Aktien zu trennen. Die 12 kreisangehörigen Gemeinden werden kaum bereit sein, drastische Erhöhungen der von ihnen zu zahlenden Kreisumlage in Kauf zu nehmen, wenn der HSK gleichzeitig ca. 400 Mio Euro Aktienvermögen ausweist!

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Land NRW fordert 2,33 Mio Euro Erstattung

By admin at 5:29 pm on Monday, October 4, 2010

Das ergibt sich aus der Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SBL vom 26.09.2010.

Es geht um die Berechnung der “Wohngeldentlastungszahlung” des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Mittel werden nach der individuellen Belastungssituation der Aufgabenträger des SGB II berechnet. Die exakte Berechnung blieb bisher allerdings im Dunkeln. Das entsprechende Gesetz wurde noch von der alten Landesregierung veranlaßt.

Wie sich die Rückzahlungsverpflichtung errechnet hat, ist bisher allerdings ebenfalls unbekannt. Die Forderung an das Land lautet daher, seine Berechnungen transparent zu machen. Erst dann wird sich beurteilen lassen, ob das nun angewandte Berechnungsverfahren Rückforderung gerechter als das alte ist und ob die Höhe der Rückforderung berechtigt ist.

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Droht HSK Millionen-Rueckzahlung?

By admin at 10:50 pm on Sunday, September 26, 2010

Das Kreistagsmitglied der SBL hat am 26.09.2010 für die kommenden Sitzungen des Kreistags (am 08.10.) und des Gesundheits- und Sozialausschusses (am 29.09.) aus aktuellem Anlaß folgenden zusätzlichen Tagesordnungspunkt beantragt:
Sachstandsbericht zur Rückzahlung von Leistungen für die Kosten der Unterkunft an das Land NRW

Erläuterung:
Laut Presseberichten aus den letzten Tagen gehört der Hochsauerlandkreis zu den 4 süd¬westfälischen Landkreisen, die insgesamt fast 34 Mio Euro angeblich zuviel erhaltener Leistungen an das Land NRW zurückzahlen sollen.
Dies scheint zurückzuführen sein auf das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs vom 26.05.2010 im Verfahren VerfGH 17/08. In dem vor 4 Monaten entschiedenen Verfahren hatten 5 Landkreise, 4 kreisfreie Städte und eine Städte¬region gegen die von der früheren Landesregierung vorgeschla¬gene und vom Landtag per Gesetz beschlossene Verteilung der Mittel für die Kosten der Unterkunft der Bedarfsgemeinschaften geklagt. 9 der 10 Kläger gehören zu den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, einer der klagenden Landkreise liegt im Regierungsbezirk Arnsberg. Das Urteil wurde vor allem mit der mangelnden Validität der von den Kommunen selbst gemeldeten Daten über die Anzahl und Kosten der Bedarfs¬gemeinschaften und dem veralteten Stand dieser Daten begründet.
Im Rahmen des beantragten Sachstandsberichts sollten – soweit es die dem Landrat bereits vorliegenden bzw. die bei der Landesregierung noch erhältlichen Informationen zulassen – u.a. folgende Fragen beantwortet werden:
1. Wie hoch ist der für den Hochsauerlandkreis zu erwartende Rückzahlungsbetrag?
2. Wie wurde dieser Betrag berechnet?
3. Wie sind die Zahlungsmodalitäten (z.B. Raten und Zeitraum)?
4. Ergeben sich dadurch direkte oder indirekte Auswirkungen auf irgendwelche anderen Haushaltspositionen?
5. Wie soll die Finanzierung erfolgen?
6. Welche Auswirkungen auf den Hebesatz für die Kreisumlage sind zu erwarten?
7. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat zu Veränderungen zugunsten des Hoch¬sauerlandkreises (insbesondere zur Reduzierung der Rückzahlungsverpflichtung)?
8. Hätten aus heutiger Sicht irgendwelche Meldungen von für die Verteilung der KdU-Mittel relevanten Daten anders erfolgen können oder sollen, als dies im Rahmen der „Kommunalen Datenerhebung 2005“ erfolgt ist?

(Nur) für den Fall, dass der beantragte TOP keine Berücksichtigung finden sollte, bringe ich diese 8 Fragen gleichzeitig als Anfrage an den Landrat gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Kreistags ein.

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Teure Software

By admin at 8:11 am on Monday, September 13, 2010

“Sicherlich gab es zu Beginn des Produktionsbetriebes beim Hochsauerlandkreis Probleme”, so heißt es in einer Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SBL zur Software für die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in der Kreisverwaltung. Die Verwaltung hatte – trotz Bedenken aus der Politik – im Alleingang beschlossen, für die Einführung des NKF die Software “IVR” einzusetzen. Schon bald wurde deren Hersteller von der Firma “MACH AG” aus Lübeck übernommen. Ca. 300.000 Euro fielen seitdem an externen Schulungs- und Beratungskosten an. Darin sind die Personalkosten einer speziell für die Software-Einführung innerhalb der Verwaltung eingerichteten Stelle sowie die Hardware noch nicht enthalten. Die Wartung der Software kostet pro Jahr noch einmal mehr als 40.000 Euro.

Nicht beziffert werden in der Antwort die durch die Software-Einführung entstandenen Einnahmeausfälle des Kreises. Aus anderen Zusammenhängen ist bekannt, dass es mehrere Monate lang zu erheblichen Einnahmeausfällen bei Verwarn- und Bußgeldern sowie Teilnehmerbeiträgen kam. Diese Ausfälle dürften sich auf mehr als 100.000 Euro summieren.

Nachdem insgesamt mehr als eine Mio Euro investiert wurden, gibt es einen erfreulichen Ausblick: Laut Antwort des Landrats sollen jetzt “keine Hindernisse im täglichen Geschäftsablauf der Finanzwirtschaft des Kreises mehr bestehen”.

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3 Mio Euro sind verfallen

By admin at 10:11 am on Friday, August 27, 2010

20,7 Mio Euro standen dem HSK und seinen 12 Gemeinden im Jahr 2009 für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (“Hartz IV”) zur Verfügung. Darin nicht enthalten sind die finanziellen Leistungen, die direkt an die Bedarfsgemeinschaften gezahlt werden (Grundsicherung).

Aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage ergibt sich, dass 10,6 Mio Euro, also mehr als die Hälfte des Budgets, für Verwaltungskosten ausgegeben wurden.

Mit 7,1 Mio Euro wurden nur etwa ein Drittel für Eingliederungsleistungen aufgewendet.

Und 3 Mio Euro, also über 14 % der zur Verfügung stehenden Mittel, wurden nicht beim Bundesarbeits- und -sozialministerium abgerufen. Das wird den Finanzminister in Berlin freuen, führt aber nicht unbedingt dazu, die Situation auf dem Arbeitsmarkt im Kreisgebiet zu verbessern!

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Stadthalle Meschede – Rechenexempel der besonderen Art

By admin at 11:17 pm on Sunday, July 25, 2010

In Meschede fiel am 8. Juli 2010 im Stadtrat ein weitreichender und “zukunftsweisender” Beschluss.
Mitglieder der Wählerinitiative “Meschede braucht Zukunft” (MbZ) haben sich über das in den lokalen Medien so viel gepriesene Geschäft einige Gedanken gemacht und meinen:

Der Bürger ist bei dem “Stadthallengeschäft” wieder einmal der Dumme! Obwohl auch die SPD-Fraktion dem Inhalt der MbZ-Ratsvorlage folgte und ebenfalls das Vertragswerk zum Verkauf unserer Stadthalle ablehnte, hat es die Ratsmehrheit mal wieder geschafft, den Bürgern der Stadt Meschede und den kommenden Generationen eine neue große Bürde – von der wir noch lange etwas “haben” werden – auf zu drücken.

Als erstes drängt sich die Frage auf, warum die Verantwortlichen nur alleinig einen Investor aus der Heimatgegend unseres Bürgermeisters ausfindig machen konnten. (Vielleicht hätte hier jemand mit mehr Verantwortungsbewusstsein, Erfahrung und Kreativität beauftragt werden können.) Schlechter konnte das Ergebnis für die Bürger, die die Zeche zu zahlen haben, nicht ausfallen. Sollte sich tatsächlich niemand anderes für das größte, vor allem aber das einzige Kaufhaus in einer Kreisstadt interessieren, so bleiben die Fragen:
– Wer hat uns in den letzten 2 Jahrzehnten in diese katastrophale Ausgangssituation gebracht?
– Ist es nicht schlimm genug, dass die verantwortlichen Politiker der letzten 20 Jahre Meschede so ruiniert haben?
– Jetzt erklärt die Mehrheit des Rates auch noch, dass die einzige Chance für uns darin besteht einen Investor zu kaufen!?
– Hat Meschede in den Augen dieser Politiker wirklich keine andere Zukunft?
– Und wie teuer bezahlen wir diese Entscheidung?

Die Mietkosten die in den nächsten 2 Jahrzehnte für die Stadthalle anfallen, betragen bestimmt nicht nur 3,6 Mio. Euro für die Stadt Meschede, wie veröffentlicht wurde, da wohl keine Mietpreisbindung für 20 Jahre vereinbart werden wird. Der Investor, Herr Bövingloh, wäre dann auch der erste gewerbliche Vermieter, der über 20 Jahre lang an der vereinbarten Erstmiete festhält.

Üblicherweise werden Mietsteigerungen in derartigen gewerblichen Mietverträgen an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Die jährliche Steigerung in den letzten 19 Jahren betrug etwas mehr als 1,6%. Wenn also ein üblicher Mietvertrag geschlossen werden wird, summiert sich die Miete in 20 Jahren auf 4,2 Mio. € und nicht 3,6 Mio. € wie in den Zeitungen zu lesen war.

Gerade im Hinblick auf die Aussage, dass man für Kultur in unserer Kreisstadt mit ihren vielseitigen Veranstaltungsorten eine Stadthalle eigentlich nicht braucht, sollten mal alle Zahlen auf den Tisch.
Neben den Mietkosten, die also mit Sicherheit deutlich höher als 3,6 Mio. € ausfallen werden, sind da noch die Gebäudenebenkosten, die der Mieter – also die Bürger der Stadt Meschede – zu tragen haben werden.

Ein Investor wird so wenig wie möglich sanieren, weil er an seinen eigenen Einnahmen interessiert ist, aber keinesfalls an Ausgaben zur Senkung der Nebenkosten seiner Mieter, sprich – der Stadt Meschede. Die Art der Nutzung als Stadthalle führt zu höheren Nebenkosten als üblich.
Wir schätzen die Nebenkosten auf mindestens 16.500 € im Monat, also 198.000 € im ersten Jahr. Vergleicht man die Kosten aus dem Haushaltsplan, müssen die Nebenkosten noch darüberliegen. Diese Nebenkosten summieren sich über die 2 Jahrzehnte Vertragsbindung zu 4,6 Mio. € auf, geht man auch hier von einer Kostensteigerung nach dem Verbraucherindex aus.

Somit erwarten wir also für die 20 Jahre der vertraglich vereinbarten Mietzeit Kosten für die Bürger der Stadt Meschede in Höhe von 8,8 Mio. €, bestehend aus Miete und Nebenkosten. Bitte bedenken Sie, die anfallenden Kosten für Beleuchtungsanlage, Sound- und Bühnentechnik, Schönheitsreparaturen und Modernisierungen innerhalb dieser 20 Jahre! Sie müssen noch zusätzlich von uns Bürgern getragen werden!!!

Warum verschenken wir nicht die Stadthalle an Herrn Bövingloh und verzichten auf die 172.000 € Verkaufserlös, aber auch auf den Mietvertrag! Wenn der Investor so überzeugt von Meschede ist, müsste er sich darüber freuen. Oder sind wir doch bloß der „Ankermieter“? Diesen Anker werden wir noch lange mit uns rumschleppen.

Es ist um ein vielfaches preiswerter, gezielt für Veranstaltungen Hallen, Säle etc. anzumieten. Auch hier könnte es regionale Wertschöpfung geben und nicht die Wertschöpfung für einen Investor.

Was also bekommt Meschede dafür?
Die Reaktivierung eines Kaufhauses zuzüglich einer Erweiterung. Nimmt man dann den angekündigten Branchenmix, wie in der Lokalzeitung dargestellt, dann sollen dort Ketten angesiedelt werden, vor denen uns ein von der Stadt Meschede in Auftrag gegebenes Gutachten warnt. Diese Ketten sind überall in der Umgebung positioniert oder sind dabei, dies zu tun. Billigketten werden keinen Anlass bieten, zum Einkauf nach Meschede zu kommen. Der besondere Anreiz durch hochwertige Geschäfte fehlt weiterhin. Meschede braucht nicht das tausendste Einkaufcenter gleicher Machart!

Das Schlimmste was den Meschedern jetzt noch passieren kann, ist ein Weiterverkauf der Immobilie in naher Zukunft. Solch einen Vorgang bedauert die Stadt Meschede im Falle des Grundstücks am Bahnhof zwischen Aldi und Kaufpark. Nachdem dieses Grundstück weiterverkauft wurde, hat die Stadt nun jeden Einfluss dort verloren. Ähnliches geschah in Brilon. Hier wurde das neue Einkaufszentrum am Alten Bahnhof (“Brilon Arkaden”) gebaut; Einweihung war im Herbst 2008. Nach kurzer Zeit wurde es dann bereits weiter verkauft. Investor war unser Stadthallen-Investor Bövingloh.

Wenn die Mehrheit des Rates meint, sich nicht komplett von der Stadthalle verabschieden zu wollen, wäre eine Sanierung der Stadthalle in Eigenregie um ein Vielfaches günstiger, als der jetzt eingeschlagene Weg. Jetzt wird die Stadthalle verramscht, um sie dann im Anschluss teuer zurück zu mieten!

Zur Finanzierung einer Sanierung der Stadthalle in den Händen der Stadt Meschede:
Wenn, wie in der örtlichen Presse zu lesen war, der Investor die Stadthalle für 1,79 Mio. Euro kauft, der Stadt aber nur 172.000 Euro nach Abzug der Sanierungskosten auszahlt, dann belaufen sich die Sanierungskosten auf 1.618.000 Euro.
Laut Verbraucherportal www.biallo.de werden Kredite mit einer 20-jährigen Zinsbindung von 12 verschiedenen Anbietern für 3,82 % bis 4,0 % nominal angeboten.
Die Belastung der Stadt Meschede für einen Kredit über 1,618 Mio. € Auszahlungsbetrag (96% Auszahlung), der in 20 Jahren vollständig zurückgezahlt wird, beträgt monatlich ca. 10.215 Euro. Die Belastung über die vollständige Kaufsumme in Höh von 1,78 Mio. Euro zur Ablösung der bestehenden Altschulden beträgt monatlich ca. 11.300 Euro.

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Bildung in Langscheid, in Hüsten und in Fredeburg

By admin at 9:21 pm on Monday, July 5, 2010

Um mehrere Bildungsstätten ging es in der letzten Kreistagssitzung. Wie bereits berichtet, faßte der Kreitag mehrheitlich die Beschlüsse, das Bildungszentrum am Sorpesee zu schließen und die beiden Berufskollegs in Arnsberg-Hüsten zusammenhzulegen. Beides erfolgte im Hau-Ruck-Verfahren, mit sehr unklaren Perspektiven, gegen erhebliche Widerstände der Betroffenen und ohne echte Aussprache; es wurden lediglich Statements der Fraktionen und der SBL im Kreistag abgegeben und anschließend folgte gleich die Abstimmung.

Offiziell soll zwar in Langscheid nur der Hotelbetrieb geschlossen werden, aber die Absicht, das bisherige Bildungsangebot (das überwiegend aus mehrtägigen Veranstaltungen bestand) ohne Übernachtungsmöglichkeiten aufrecht zu erhalten, erscheint illusorisch.

Die echten Einsparungen am Sorpesee belaufen sich auf vielleicht etwa 100.000 Euro pro Jahr, in Hüsten sind sogar Mehrkosten zu erwarten.

Gleichzeitig wurde aber eine andere, neue und sehr teure Bildungsstätte forciert. In Fredeburg soll ein Musisches Bildungszentrum entstehen, im Rahmen der viel gehätschelten “Regionale”. Einen der drei für die Realisierung notwendigen Sterne hat dieses Projekt bereits von der “Regionale-Agentur” erhalten. Um den zweiten Stern zu erlangen, soll nun ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden. Dessen Kosten von 120.000 Euro teilen sich der HSK und die Stadt Schmallenberg.

Falls dieser Aufwand tatsächlich zum 2. Stern führt und anschließend – mit weiterem Aufwand – sogar noch der 3. Stern errungen werden sollte, dann wird es richtig teuer. Ging man bisher optimistisch davon aus, dass für die Realisierung von Regionale-Projekten 80% bis 90% Zuschuss aus Düsseldorf gezahlt würden, so mußte die Verwaltung in der Kreistagssitzung zugeben, dass nun nur noch 60% Zuschuss zu erwarten sind. Das hätte zur Folge, dass Kreis und Stadt alleine für dieses Projekt mit ca. 2,8 Mio Euro belastet würden; laufende Betriebskosten könnten noch hinzu kommen. Dabei wurde bereits sehr großzügig mit Sponsorengeldern und komplett ersparter Mehrwertsteuer kalkuliert. Und ob es wirklich bei 60% Zuschuß bleibt, erscheint bei der Finanzknappheit in Berlin und Düsseldorf sehr zweifelhaft.

Es wird also mal wieder viel Geld in ein Prestige-Projekt gepumpt. Günstigstenfalls scheitert es, anderenfalls kommen enorme Kosten auf den HSK und die Stadt Schmallenberg zu. Unter anderen finanziellen Rahmenbedingen wäre die Musikakademie sicherlich wünschenswert, aber so sind der Preis und die Auswirkungen auf andere, bisher gut funktionierende Einrichtungen viel zu hoch!

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19 Euro Verwaltungskosten je Übernachtung

By admin at 12:28 am on Sunday, June 20, 2010

Wird das Bildungszentrum am Sorpesee von viel zu hohen Verwaltungskosten finanziell “aufgefressen”, so dass ihm deswegen die Schließung droht? Dieser Eindruck entsteht bei näherer Analyse der jetzigen Kostenstruktur.

Aus der Vorlage für die nächste Kreistagssitzung ist zu entnehmen, dass das Bildungszentrum Sorpesee eine Verwaltungskostenpauschale an die Kreisverwaltung zahlt. Sie betrug in den Jahren 2000 bis 2009 jährlich 36.000 Euro. Aus dem im Februar 2010 vorgelegten Jahresabschluss für 2006 ergibt sich auch, dass diese Verwaltungskostenpauschale im Jahre 2006 erhöht wurde und zur Verschlechterung des finanziellen Ergebnisses des Bildungszentrums führte. Ob die 36.000 Euro für die Verwaltungskostenpauschale vor oder nach der Erhöhung gelten, bleibt bisher offen; möglicherweise liegt diese Pauschale mittlerweile noch höher.

Außerdem sind in den Personalkosten des Bildungszentrums weitere 69.000 Euro Personalkosten für Verwaltung enthalten. Zusammen mit der genannten Pauschale ergibt sich daraus eine Kostenbelastung von mindestens 19 Euro je Übernachtung – und das bei einer ausgewiesenen Auslastung von 70%! Damit kann kein Bildungshaus finanziell überleben.

Im Bericht über den Jahresabschluss wird auch erwähnt, dass Forderungen über mehr als 20.000 Euro abgeschrieben wurden, wegen überschrittener “Nettofälligkeit” und wegen Verjährung. Und das trotz des enorm hohen Verwaltungsaufwandes???

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