Motorflugzeughalle als Konjunkturförderung?
Anfang des Jahres 2009 hat die Bundesregierung das “Konjunkturpaket II” (KP II) aufgelegt. Zusätzliche kommunale Investitionen sollten dazu beitragen, die damals beginnende Wirtschaftskrise zu überwinden und zukunftsträchtige Massnahmen zu fördern. Förderfähig sind einige Arten von Investitionen in Bildungsinfrastruktur und in allgemeine Infrastuktur. Dazu zählen Maßnahmen zur Energieeinsparung, Nahwärmenetze, der Bau von Mensen in Schulzentren, Aus- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen und Breitbandversorgung, nicht jedoch z.B. der Straßenbau.
7,6 Mio Euro wurden dem HSK insgesamt aus dem KP II bewilligt. Verplant wurden sie für Dämmungsmaßnahmen in Berufskollegs und neue Heizungsanlagen.
Nun aber scheinen der Landrat sowie die Spitzen der CDU- und der SPD-Fraktion ein neues konjunktur- und energiepolitisches Ziel zu haben: 250.000 Euro sollen vom Kreis für die Sanierung der Motorflugzeughalle auf dem Flugplatz Meschede-Schüren ausgegeben werden. Der Kreis ist Gesellschafter dieses Flugplatzes, was in der letzten Kreistagssitzung zu sehr kontroversen Diskussionen führte. Pro Woche starten und landen etwa 2 gewerbliche Flugzeuge auf diesem Platz. Rechnet man die in den letzten Jahren vom Kreis getragenen Verluste auf diese gewerblichen Flugzeuge um, ergibt sich eine Subvention von 80 Euro je startendem und landendem Flugzeug. Ob dieser Verlust in den nächsten Jahren wesentlich geringer ausfallen wird, ist zweifelhaft.
Es ist auch sehr zweifelhaft, ob die Sanierung einer gewerblich genutzten Motorflugzeughalle überhaupt förderfähig aus dem KP II ist. Der Kreistag hat dazu bisher gar nichts beschlossen, sondern der Landrat und der Vorsitzende der SPD-Fraktion entschieden dies zu zweit per Dringlichkeitsentscheidung. Auch deren formale Ordnungsmäßigkeit ist zweifelhaft. Denn Dringlichkeitsentscheidungen dürfen nur dann getroffen werden, wenn es unmöglich ist, dass sich Kreistag oder Kreisausschuss mit dem Thema befassen und wenn außerdem erhebliche Nachteile oder Gefahren drohen.
Der Kreistag wurde noch nicht einmal über die geplante Massnahme informiert. Nach der Kreisordnung ist der Landrat verpflichtet, den gesamten Kreistag über wichtige Angelegenheiten zu unterrichten. Dies erfolgte jedoch nicht; die SBL erfuhr nur zufällig von der Angelegenheit.
Erst nachdem sich das Kreistagsmitglied der SBL per schriftlicher Anfrage beim Landrat beschwerte, ließ dieser eine Vorlage der Verwaltung an die Kreistagsmitglieder versenden. Darin wird u.a. behauptet, der Kreistag hätte in seiner letzten Sitzung “zugestimmt”, die Verwendung von noch verfügbaren Mitteln aus dem KP II “im Wege des Dringlichkeitsentscheides festzulegen”. Eine solche Abstimmung fand jedoch im Kreistag gar nicht statt, wie im Protokoll der Kreistagssitzung leicht nachprüfbar ist.
In der nachgeschobenen Vorlage steht weiter, die Angelegenheit sei “entsprechend dem Votum des Kreistages” “in einer Sitzung der Fraktionsvorsitzenden erörtert” worden. Auch ein solches Votum gab es nicht. Er wäre im übrigen unzulässig. Denn der Kreistag dürfte gar nicht beschließen, dass nur der Ältestenrat (indem die SBL nicht vertreten ist) über eine wichtige Angelegenheit informiert wird und/oder einen Beschluß faßt, und dass einzelne Kreistagsmitglieder von wichtigen Informationen ausgeschlossen werden.
Es bleiben also viele Fragen zu klären. Sie werden in der nächsten Kreistagssitzung am 17.12.2010 zu erörtern sein. Das Kreistagsmitglied der SBL wird den Landrat umgehend auffordern, den Dringlichkeitsbeschluß zu beanstanden, und es wird die Kommunalaufsicht einschalten. Denn es gibt viele andere Projekte, für die der Kreis das Geld aus dem KP II sinnvoller ausgeben könnte, z.B. für weitere Energieeinsparungen.