Land NRW fordert 2,33 Mio Euro Erstattung
Das ergibt sich aus der Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SBL vom 26.09.2010.
Es geht um die Berechnung der “Wohngeldentlastungszahlung” des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Mittel werden nach der individuellen Belastungssituation der Aufgabenträger des SGB II berechnet. Die exakte Berechnung blieb bisher allerdings im Dunkeln. Das entsprechende Gesetz wurde noch von der alten Landesregierung veranlaßt.
Wie sich die Rückzahlungsverpflichtung errechnet hat, ist bisher allerdings ebenfalls unbekannt. Die Forderung an das Land lautet daher, seine Berechnungen transparent zu machen. Erst dann wird sich beurteilen lassen, ob das nun angewandte Berechnungsverfahren Rückforderung gerechter als das alte ist und ob die Höhe der Rückforderung berechtigt ist.
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October 5, 2010 @ 10:09 pm
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