Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Hochsauerlandkreis: „Badegewässer im HSK sämtlich ausgezeichnet“

By admin at 7:37 pm on Sunday, July 1, 2018

Das kann man wünschen, hoffen und glauben. Sind auch Zweifel erlaubt?

Worum geht es?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste hatte am 12.06.2018 die Kreisverwaltung angeschrieben und beantragt, für die nächste Kreistagssitzung (am 06.07.2018) den TOP
„Überprüfung der Badeseen/Talsperren im Hochsauerlandkreis auf multiresistente Keime“
aufzunehmen.

Der Beschlussvorschlag sollte lauten:
• Die Kreisverwaltung wird beauftragt eine umgehende, vollständige und transparente Überprüfung der Badeseen/Talsperren im Hochsauerlandkreis auf multiresistente Keime durchzuführen und diese Daten zu veröffentlichen.

Warum?
Weil es in den letzten Monaten gehäuft Meldungen über beunruhigende Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Verseuchung von Badegewässern gibt, z.B. auch im Einzugsgebiet der Ruhr.

Aufschlussreiches und Wissenswertes zu dem Problem „Resistente Keime in Badegewässern“ unter folgendem Link beim NDR:
https://www.ndr.de/nachrichten/Resistente-Keime-Badegewaesser-Empfehlung,badegewaesser108.html

In dem genannten NDR-Bericht steht u.a.: „NDR Reporter hatten exemplarisch an insgesamt zwölf Stellen in Niedersachsen Wasser- und Sedimentproben aus Flüssen, Bächen und Badeseen genommen. Wissenschaftler der Universität Dresden und des Universitätsklinikums Gießen haben
in allen diesen Proben multiresistente Keime nachgewiesen
– darunter auch Keime, gegen die besonders wichtige Antibiotika – sogenannte Reserveantibiotika – nicht mehr wirken.“
Und hinsichtlich der Kontrollen:
„Forscher und Mediziner zeigten sich alarmiert. Tim Eckmanns vom Robert-Koch-Institut erklärte zu den Ergebnissen: “Die Erreger sind anscheinend in der Umwelt angekommen und das in einem Ausmaß, das mich überrascht.” Klar war zwar bislang, dass antibiotikaresistente Erreger in der Umwelt zu finden sind und sich dort ausbreiten können. Wie stark Gewässer belastet sind, ist allerdings weitgehend unbekannt, da
es bislang keine systematischen Kontrollen auf solche Erreger gab.“
(Hervorhebungen durch die Redaktion)

Zurück in den Hochsauerlandkreis
Die Antwort bzw. die Verwaltungsvorlage 9/1026 aus dem Kreishaus (mit Datum vom 21.06.2018) ist da und ist öffentlich (und etwas „wiegelt sie wohl ab“).

Was sagt sie aus?
• Das Infektionsrisiko beim Baden in Badegewässern wäre gering.
• Wer gesund ist, könne ohne Bedenken an allen überwachten Badestellen ins Wasser gehen, da diese regelmäßig überwacht werden.
• Die Badestellen an den Badegewässern im HSK wären sämtlich als ausgezeichnet eingestuft.
• Das Land NRW starte 2019 ein Untersuchungsprogramm auf antibiotikaresistente Bakterien in Oberflächengewässern.
• Aus Ergebnissen einer noch vor diesem Untersuchungsprogramm durchgeführten Analyse an den Badestellen im HSK könnte kein Rückschluss auf Handlungsempfehlungen geschlossen werden.

Deshalb soll dann wohl auch nach Wunsch der Kreisverwaltung der Antrag der SBL/FW abgelehnt werden!

Im Sinne von kurzfristiger Arbeits- und Kostenvermeidung kann das ja auch durchaus sinnvoll sein. Doch was dann? Dann, wenn sich multiresistente Keime in unseren Gewässern immer wohler fühlen, und wir nichts von ihnen sehen und nichts von ihnen wissen, aber trotzdem mit ihnen fröhlich baden gehen? Was dann?

Immerhin sieht das Land NRW für 2019 Handlungsbedarf!!!

Vorlage 9/1028
Der Vollständigkeit die komplette Verwaltungsvorlage. Vielleicht mag der Inhalt ja den ein oder anderen beruhigen?

„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
Die Experten der Badewasserkommission beim Umweltbundesamt unter Mitwirkung des Bund-Länder-Arbeitskreises Badegewässer haben sich mit der Fragestellung Auswirkungen von antibiotikaresistenten Bakterien im Zusammenhang mit Baden in Badegewässern beschäftigt und kommen aktuell zu folgenden Einschätzungen:

„Die Wasserqualität an Badestellen in Badegewässern wird während der Badesaison zum Schutz der Badenden gemäß den Vorgaben der EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG (in NRW geregelt über die Badegewässer VO NRW) regelmäßig mindestens einmal im Monat überwacht. Dabei wird das Ausmaß der fäkalen Verunreinigung durch den Nachweis ausgewählter Darmbakterien (E.coli und intestinale Enterokokken) festgestellt. Die Badegewässer erhalten eine Qualitätseinstufung: von ausgezeichnet über gut und ausreichend bis zu mangelhaft. Bei mangelhafter Badegewässerqualität wird vom Baden abgeraten oder ein Badeverbot ausgesprochen. Je schlechter die hygienische Wasserqualität, desto höher ist die fäkale Belastung des Badegewässers und damit die Wahrscheinlichkeit, dass Krankheitserreger und auch antibiotikaresistente Bakterien vorkommen. Beim Schwimmen in Badegewässern mit ausgezeichneter oder guter Qualität ist ein Kontakt mit Bakterien mit erworbener Antibiotikaresistenz daher unwahrscheinlich.

Das Auftreten von Bakterien, die Infektionen auslösen können, ist unabhängig vom Auftreten antibiotikaresistenter Bakterien dann problematisch, wenn bei schlechter Wasserqualität bestimmte Bakterienkonzentrationen im Wasser überschritten werden. Infektionen können dann mit erhöhter Wahrscheinlichkeit auftreten. Für Personen, die nicht an bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen leiden, ist das Infektionsrisiko beim Baden in Badegewässern aber gering. Wer gesund ist, kann ohne Bedenken an allen überwachten Badestellen ins Wasser gehen, da diese regelmäßig überwacht werden.

Durch das eventuelle Vorhandensein antibiotikaresistenter Bakterien ergibt sich kein erhöhtes Infektionsrisiko beim Baden in Badegewässern. Antibiotikaresistente Krankheitserreger führen nämlich nicht häufiger zu Infektionen als nicht antibiotikaresistente Krankheitserreger. Hinsichtlich ihrer krankmachenden Eigenschaften ergibt sich normalerweise kein Unterschied. Allerdings ist eine möglicherweise auftretende Infektion mit resistenten Bakterien oft schwieriger zu therapieren.
Eine bloße Besiedlung mit antibiotikaresistenten Bakterien in Menschen mit gesundem Immunsystem führt nicht zu einer Erkrankung.“

Fazit für den HSK
Die Badestellen an den Badegewässern im HSK sind sämtlich als ausgezeichnet eingestuft. Die regelmäßig durchgeführten Untersuchungen belegen dies seit Jahren. Bei auftretenden kurzfristigen Verschmutzungen wird dementsprechend vom Baden abgeraten oder ein Badeverbot ausgesprochen. Dies war zuletzt im Jahr 2016 am Hennesee aufgrund des vermehrten Auftretens der Blaualgen (Cyano-Bakterien) erforderlich. Das Land NRW startet im Jahr 2019 ein Untersuchungsprogramm auf antibiotikaresistente Bakterien in Oberflächengewässern. Aus Ergebnissen einer noch vor diesem Untersuchungsprogramm durchgeführten Analyse an den Badestellen an Badegewässern im HSK könnte kein Rückschluss auf Handlungsempfehlungen geschlossen werden. Daher ist eine vorherige Untersuchungsreihe unabhängig vom Land NRW ohne Definition von Bewertungsmaßstäben zu diesem Zeitpunkt nicht zielführend.“

Dazu siehe auch diesen Link vom Umweltbundesamt:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/schwimmen-baden/badegewaesser/faq-antibiotikaresistente-bakterien-in#textpart-1

Hier finden Sie einige der Angaben die die Kreisverwaltung in Vorlage 9/1026 zitiert hat.
Beruhigend ist das Szenario nicht unbedingt.

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11 Stipendiaten, doch nur 5 Ärzte im HSK?

By admin at 8:12 am on Wednesday, June 13, 2018

Der WDR meldete Anfang Juni 2018, es hätten nur 5 von 11 der vom Hochsauerlandkreis geförderten Medizin-Studenten nach Abschluss ihres Studiums eine Tätigkeit im Kreisgebiet aufgenommen.

Daher fragte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Landrat Dr. Schneider mit Schreiben vom 12.06.2018:

1. Wie viele Stipendiaten des HSK haben ihr Medizinstipendium bisher erfolgreich abgeschlossen?

2. Wie viele von ihnen sind im Kreisgebiet tätig?

3. Welche Tätigkeiten und in welchen Kreisen/kreisfreien Städten üben die anderen Stipendiaten aus?

4. Welche Konsequenzen hatte das für diese Stipendiaten?

5. Wie sind die Perspektiven für die kommenden Absolventen?

Bericht über die Antwort folgt …

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Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis (Mikroschadstoffe inklusive)

By admin at 9:06 am on Sunday, May 6, 2018

Deutschlandweit schlechte Gewässerqualität
Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion brachte es einmal wieder ans Tageslicht. Es steht nicht gut um die Qualität der Fließgewässer und Seen in Deutschland. „Die wenigsten Flüsse und Bäche in Deutschland sind ökologisch in gutem Zustand.“ So fasste die Frankfurter Rundschau die Erkenntnis zusammen und ergänzte, eines der Hauptprobleme sei der Einsatz von Düngern.

Mangel an Willen und Personal
Die Naturschutzorganisation WWF mutmaßt offenbar Umweltverstöße und fordert, es bräuchte mehr Geld, mehr Personal und politischen Willen, um Verstöße gegen die bestehende europäische Wasserrahmenrichtlinie etwa durch Industrie und Landwirtschaft zu ahnden.

Situation im HSK
Aus Sicht der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bestehen vielerlei Gründe, sich Sorgen um die Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis zu machen. Schließlich werden hier Schweine, Puten und andere „Nutztiere“ schlachtreif gemästet und Gülle und sogenannte Pflanzenschutzmitteln auf die Böden gebracht. Dass all diese teils toxischen Stoffe einschließlich Antibiotika- und Arzneimittel-Rückständen irgendwann irgendwie in die Gewässer gelangen, versteht sich von selbst.

Anfrage der SBL/FW
Die SBL/FW fragte daher mit Schreiben vom 10.04.2018 bei der Kreisverwaltung nach.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?s=Gew%C3%A4sser

Die auf den 24.04.2018 datierte Antwort liegt jetzt vor. Wesentliches daraus fassen wir hier kurz zusammen. Danach folgt das komplette Antwortschreiben des HSK.

Zusammenfassung:
• Hinsichtlich des Artenreichtums bzw. seiner Verringerung bestehen keine eigenen Erkenntnisse (Verweis auf Daten des Landes NRW).

• Der ökologische und chemische Zustand der Gewässer im HSK ist insbesondere in den Oberläufen oftmals gut.

• Eine aktuelle Einschätzung zum ökologischen Zustand der Stauseen im HSK ist nicht bekannt.

• Alle wasserwirtschaftlichen Handlungsfelder orientieren sich an den Bewirtschaftungszielen.

• Das Land NRW fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Fließgewässern mit bis zu 80 % der ansatzfähigen Kosten.

• Der HSK berät die Städte- und Gemeindeverwaltungen bei der Projektierung von Maßnahmen und führt wasserrechtliche Zulassungsverfahren durch.

• Meldungen über Gewässerverunreinigungen und Fischsterben erreichen die Wasserbehörde des HSK in der Regel über die Leitstelle des HSK.

• Die PFC-Fracht der Gewässer konnte durch die Minderung von PFC-haltigen Produktionsmitteln deutlich reduziert werden.

• Mikroschadstoffe wie Medikamentenrückstände können derzeit nicht sicher aus dem Abwasser beseitigt werden. Die Kläranlagen im HSK verfügen allesamt nicht über die dafür erforderliche zusätzliche 4. Reinigungsstufe.

Das komplette Antwortschreiben der Kreisverwaltung:
Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Hochsauerlandkreis hinsichtlich des Artenreichtums von Tier- und Pflanzenwelt in Fließgewässern und Seen und Teichen? Hat sich die Anzahl der Tiere und Pflanzen reduziert? Wenn ja, in welchem Maße?
Antwort des HSK: „Der Hochsauerlandkreis hat diesbezüglich keine eigenen Erkenntnisse. Die Überwachung und die Auswertung von Daten zur Artenvielfalt in den oberirdischen Gewässern obliegen dem Land NRW (LANUV, Bezirksregierungen) nach Maßgabe der in der Oberflächengewässerverordnung für die jeweiligen Qualitätskomponenten festgelegten Methoden und Kriterien. Das Land NRW führt zur Datenerhebung ein landesweites Monitoring an den berichtspflichtigen Gewässern (>10 km2 Einzugsgebiet) durch. Das Ergebnis des landesweiten Monitorings schlägt sich nieder im Bewirtschaftungsplan für die nordrhein-westfälischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas, der in Abständen von sechs Jahren aufzustellen und fortzuschreiben ist. In den sogenannten Planungseinheitensteckbriefen werden die Bewertungen des ökologischen und chemischen Zustands entsprechend der ermittelten Zustandsklassen dargestellt (Fundstelle: https://www.flussgebiete.nrw.de/planungseinheiten-steckbriefe-2016-2021-5696). Wenn beispielsweise das Qualitätsmerkmal „Fische“ mit mäßig beurteilt wurde, sagt das noch nichts aus über die Zusammensetzung der Fischarten in dem Wasserkörper. Es ist daraus nicht ohne weiteres ableitbar, ob das Fehlen einer Zielart‚ einer Begleitart oder die Individuendichte und deren Altersstruktur für die Einstufung maßgeblich sind. Ob und inwieweit sich die Anzahl der Tiere und Pflanzen reduziert hat, ist hier nicht bekannt.“

Frage 2: Gibt es Anzeichen und Hinweise, die für eine Verringerung der Artenvielfalt sprechen?
Wenn ja, welche Tier- und Pflanzenarten in und um die Flüsse, Bäche und anderen Gewässern sind seltener geworden oder sogar nicht mehr nachweisbar?
Antwort des HSK: „Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.“

Frage 3: Gibt es Ihres Wissens im HSK noch Fließgewässer, in denen noch die Gemeinschaften aus Fischen, Pflanzen und Kleintieren leben, die man dort eigentlich vorfinden müsste? Wenn ja, welche?
Antwort des HSK: „Auch hier gilt: Die Planungseinheitensteckbriefe vermitteln einen zuverlässigen Eindruck über den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer im Hochsauerlandkreis. Im Hochsauerlandkreis ist der ökologische und chemische Zustand der Wasserkörper (Gewässer) insbesondere in den Oberläufen oftmals gut. Auf eine Aufzählung der Wasserkörper wird mit Blick auf deren Anzahl (30) und die angegebene Fundstelle verzichtet.“

Frage 4: Wie ist die ökologische Verfassung von Seen und Stauseen? Wie viele und welche gelten in dieser Hinsicht als gut, unbefriedigend und als schlecht?
Antwort des HSK: „In Nordrhein-Westfalen gibt es nur zwei natürlich entstandene Seen (Stillgewässer), deren Fläche größer als 50 ha ist und die insoweit berichtsrelevant sind. Die übrigen Seen in Nordrhein-Westfalen sind erheblich veränderte Fließgewässer (Talsperren) oder künstlich entstanden (Abgrabungsseen). lm Grundsatz ist für diese Gewässer ebenfalls eine Bewertung des ökologischen Zustands bzw. des ökologischen Potenzials sowie des chemischen Zustands vorzunehmen. Für die Beurteilung des ökologischen Zustands der Seen werden die Lebensgemeinschaften des Phytoplanktons und der Makrophyten untersucht. Eine aktuelle Einschätzung zum ökologischen Potenzial der Talsperren im HSK ist nicht bekannt. Die Zuständigkeit für das Monitoring und die Zustandsbewertung obliegt dem Land NRW.“

Frage 5: Wie unterstützt und überwacht der Hochsauerlandkreis ggf. einschlägige Maßnahmen?
Antwort des HSK: „Prinzipiell orientieren sich alle wasserwirtschaftlichen Handlungsfelder an den Bewirtschaftungszielen. Zulassungsverfahren für Einleitungen in Gewässer, für Entnahmen aus Gewässern oder bauliche Veränderungen an Gewässern müssen sich an den Bewirtschaftungszielen orientieren und ggfs. auch den im Maßnahmenprogramm festgelegten Handlungsfeldern Rechnung tragen. Dies gilt auch für den Bereich der gewässeraufsichtlichen Maßnahmen.“

Frage 6: Gab es Ihres Wissens in den letzten 10 Jahren Hilfe und Unterstützung von Land, Bund und anderen Kostenträgem zum nachhaltigen Schutz von frei fließenden Gewässern? Wenn ja, welche?
Antwort des HSK: „Das Land NRW fördert Maßnahmen zur strukturellen und ökologischen Verbesserung von Fließgewässern seit vielen Jahren mit bis zu 80 % der ansatzfähigen Kosten. Hiervon haben die Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis bei der Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen wesentlich profitiert. Aktuell erfolgt die Förderung auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom 11.04.2017. Gefördert werden danach überregionale Planungen, Monitoring und Untersuchungen. wasserbauliche Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung oder zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit sowie die Flächenbereitstellung (Grunderwerb) für derartige wasserbauliche Maßnahmen.“

Frage 7: In welcher Form unterstützt der HSK die Städte und Gemeinden bei ihren vielfältigen Aufgaben zur „Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum für Tiere und Pflanzen”? Wie läuft das in der Praxis? Erhält der HSK z.B. von den Kommunen Hinweise auf vermutete Gewässerverunreinigung oder ungewöhnliches Fischsterben?
Antwort des HSK: „Die Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises berät die Städte und Gemeinden bei der Projektierung von Maßnahmen und führt schlussendlich die dafür notwendigen wasserrechtlichen Zulassungsverfahren durch. Neben größeren Renaturierungsmaßnahmen werden Möglichkeiten
für kleinräumige Gewässerentwicklungmaßnahmen oftmals im Rahmen von Gewässerschauen erkannt und anschließend gemeinsam mit den Kommunen zur Umsetzungsreife gebracht. Es hat sich gezeigt, dass die vorhandenen „kumen Wege” zwischen Gemeinde- und Kreisverwaltung bei diesen Projekten sehr hilfreich sind.
Gewässerverunreinigungen lösen regelmäßig Vororteinsätze von Mitarbeitern im Rahmen des Umweltalarms aus. Meldungen über Gewässerverunreinigungen erreichen die Wasserbehörde in aller Regel über die Leitstelle des HSK oder auch gelegentlich über unmittelbare telefonische Mitteilungen. Gleiches gilt für ein Fischsterben.“

Frage 8: Welche Erfolge hinsichtlich der ökologischen Wasserqualität wurden mit dem durch das Land NRW im Jahr 2008 aufgelegten Programm „Reine Ruhr“ bezogen auf unser Kreisgebiet erreicht?
Antwort des HSK: „Mit Blick auf die PFC-Problematik sind hinsichtlich des chemischen Zustands der Fließgewässer deutliche Erfolge zu verzeichnen. Überwiegend durch Ersatz/Minderung der PFC-haltigen Produktionsmittel durch PFC-freie bzw. PFC-reduzierte Produktionsmittel (insbesondere galvanische Betriebe) konnte in den betroffenen Gewässern der PFC-Gehalt bzw. die PFC-Fracht deutlich reduziert werden (in NRW von 2007-2011 von ca. 80 kg/a auf ca. 18 kg/a).
Die im Ruhreinzugsgebiet gelegenen Kläranlagen im HSK sind bislang nicht mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgerüstet worden, um auch Mikroschadstoffe (z.B. Medikamentenrückstände) wirksam und sicher aus dem Abwasser zu beseitigen. Für die Nachrüstung der Kläranlagen mit einer sogenannten 4. Reinigungsstufe besteht aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben keine Rechtspflicht. Der Ruhrverband betreibt eine Großversuchsanlage auf der Kläranlage Schwerte.“

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fordert Wiedereinsetzung der Stabsstelle für Umweltkriminalität

By admin at 10:47 pm on Wednesday, April 25, 2018

Landesumweltministerin Schulze-Föcking hat die vor 14 Jahren gegründete Stabsstelle für Umweltkriminalität aufgelöst. Dabei weist die polizeiliche Kriminalstatistik NRW für das Jahr 2017 3465 Straftaten im Umwelt- und Verbraucherschutzbereich auf. Dazu kommen noch die Straftaten nach dem Bundesnaturschutz-, Tierschutz-, Bundesjagd- sowie Pflanzenschutzgesetz.

Nach Recherchen des WDR ist die Stabsstelle für Umweltkriminalität – anders als behauptet – sehr wohl an der Aufklärung von Umweltverbrechen beteiligt gewesen. Als Beispiele nennt der WDR den Envio-Skandal in Dortmund, illegale Abfall-Importe, Dioxin in Futtermitteln und ein Kerosin-Leck bei Shell. Also befasste sich die Stabsstelle offenbar nicht nur mit „Kleinigkeiten“ wie dem Greifvogelschutz oder der Bekämpfung des illegalen Handels mit seltenen Arten.

Nach Auffassung der SBL/FW-Fraktion ist die Entscheidung der Ministerin, die Stabsstelle für Umweltkriminalität aufzulösen, falsch. Für ihre Kritik gibt es mindestens zwei Gründe:
1. Die Aufklärung von Umweltstraftaten wird jetzt womöglich nicht mehr mit dem bisherigen Nachdruck forciert.
2. Die Entscheidung für die Abwicklung der Stabsstelle kann als Zeichen gedeutet werden, dass unsere Landesregierung und unsere Behörden Umweltstraftaten nicht ernst genug nehmen oder sogar als nicht existent erachten.

Daher forderte die SBL-Fraktion am 24.04.2018 mit einem an Landrat Dr. Karl Schneider gerichteten Schreiben, der Kreistag des Hochsauerlandkreises solle bei seiner nächsten Sitzung (die voraussichtlich am 06.07.2018 ist) folgendes beschließen:
• Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständigkeiten umgehend wiedereinzusetzen

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Mehrheit im Kreistag will Familienpflege einstellen

By admin at 8:43 pm on Monday, March 19, 2018

Die GaGaGroKo im Kreistag hat in der letzten Sitzung viele unverständliche Entscheidungen getroffen. Das wirkte so, als ob man alles beschließen würde, was Landrat und Kreisverwaltung vorschlagen, ohne nach dem Sinn zu fragen.

Ein weiteres Beispiel dafür ist die Förderung der Familienpflege, die auf Beschluss der Groko eingestellt werden soll. Nur im Altkreis Brilon soll sie noch bis zum Jahr 2019 fortgesetzt werden, im restlichen Kreisgebiet gar nicht mehr. Denn ohne Förderung können die Träger dieses Angebot nicht aufrecht erhalten, wegen der hohen Vorhaltekosten, die auch ohne Inanspruchnahme anfallen. Und alleine von den Erstattungen der Krankenkassen im Leistungsfall lässt sich dieses Angebot nicht finanzieren.

Am 15.02.2018 hatte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste den Landrat nach der Zukunft der Familienpflege gefragt. Das Antwortschreiben ist datiert auf den 20.02.2018. Wir fassen daraus zunächst kurz einige wichtige Aussagen zusammen:
• Nicht das Angebot Familienpflege falle weg, sondern evtl. die freiwillige finanzielle Unterstützung durch den HSK.
• Der HSK nehme nicht an, dass die Familienpflege nicht mehr sinnvoll praktiziert werden könne.
• Die Frage sei, ob eine Förderung im Teilbereich des Hochsauerlandkreises noch sinnvoll sei.
• Angaben, was die Caritasverbände Meschede und Arnsberg-Sundern bewogen hatten, den Bereich Familienpflege einzustellen, lägen dem HSK nicht vor.
• Die Frage der SBL/FW, ob der HSK bedingt durch den Wegfall der Familienpflege Kostensteigerungen für den Aufgabenbereich des Kreisjugendamtes erwartet, wird von der Kreisverwaltung verneint!

Uns liegt aber auch eine Stellungnahme des Caritasverbands Brilon vor. Hier eine kurze Zusammenfassung.

Seinen Familienpflegedienst beschreibt der Verband so:
“Familienpflegedienst, ein sozialpflegerischer — aufsuchender — ambulanter — familienunterstützender Dienst, der sich mit seinen fachlichen Anforderungen von einfachen Familienhilfen und möglichen Nachbarschaftshilfen deutlich unterscheidet.
In zeitlich befristeten Einsätzen werden Familien durch Haushaltstätigkeiten sowie pflegerische und pädagogische Unterstützungen von Kindern in besonderen Notsituationen und Lebenslagen begleitet.
Der Einsatz in den Familien erfolgt im Haushalt der jeweiligen Familie und orientiert sich an den kulturellen, religiösen, gesundheitlichen und persönlichen Vorgaben des jeweiligen Familiensystems.”

Und keine Mehrkosten an anderer Stelle!?
Das sieht der Caritasverband Brilon anscheinend etwas differenzierter.
Er unterlegt das mit nicht ganz unwichtigen Aussagen. (Die angesprochene Stellungnahme liegt dem HSK und jetzt auch der SBL/FW vor):
• „Der Familienpflegedienst bewirkt auch, dass nachhaltige Kosten im Gesundheits- und Sozialsystem vermieden werden können.“
Des Weiteren verweist der Caritasverband Brilon auf eine Studie zur Familienpflege, die der HSK selbst im Jahr 2012 durch den KatHo NRW erarbeiten ließ. Die Studie verdeutliche,
• „dass eine qualifizierte Familienpflege ein für das Gemeinwohl der Gesellschaft und deren kleinsten Einheiten „der Familie“ wertvolle Unterstützung darstellt. In Zeiten des demographischen Wandels, unterstützt der Dienst der Familienpflege auch das Anliegen, die Arbeitsfähigkeit von Vätern und Müttern zu erhalten bzw. zu stabilisieren.“

Aus Sicht des Caritasverbands Brilon e.V. besteht weiterhin Bedarf an Familienpflege. Randgebiete zum Caritasverband Meschede könnten von Brilon mitversorgt werden. Um den Dienst weiter aufrechterhalten zu können, sei der Caritasverband weiter auf Zuschussgeber angewiesen, da die Refinanzierung durch Krankenkassen nicht auskömmlich sei.

Nachtrag und Ende
Bleibt noch nachzutragen, dass die Familienpfleger/innen des Caritasverbands Brilon im Jahr 2017 exakt 5.001 Stunden Unterstützung und Hilfe in insgesamt 30 Familien geleistet haben.

Und um noch eine Zahl ins Spiel zu bringen, die Familienpflege ist von 2015 bis jetzt mit jährlich 139.872 Euro bezuschusst worden (Peanuts im Vergleich zu den etwa 16 Mio Euro Millionen für das Sauerlandmuseum).

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte in der Kreistagssitzung beantragt, dass Landrat und Kreisverwaltung mit den möglichen Trägern über die finanziellen Rahmenbedingungen für eine Fortsetzung des Angebots verhandeln sollen. Das lehnte die GaGaGroKo (CDU, SPD, FPD und Grüne) ab. So bleiben die oft zu hörenden verbalen Bekenntnisse zur Bedeutung der medizinischen Versorgung und zur Familienfreundlichkeit wirkungslos, wenn sie bei konkret anstehenden Aufgaben nicht zur Geltung kommen!

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Akute Verbesserungen im Rettungsdienst abgelehnt

By admin at 12:07 pm on Sunday, March 18, 2018

Dass der vom Kreistag im Dezember 2016 mehrheitlich beschlossene neue Rettungsdienstbedarfsplan gescheitert ist, hatten wir bereits hier berichtet. Ziel war es, dass die Rettungstransportwagen (RTW) kreisweit in mindestens 90% der Fälle (p90%-Wert) den Einsatzort in maximal 12 Minuten erreichen. Das ist nach der Umsetzung des neuen Bedarfsplans im Jahr 2017 nur in 2 der 12 Rettungswachen gelungen, beide in der Stadt Arnsberg gelegen. In den anderen 10 Rettungswachen lag der p90%-Wert höher, in 7 Rettunsgwachen um mindestens 10% zu hoch. In Olsberg und Medebach-Medelon überschritt dieser Wert sogar 15 Minuten, lag also um mehr als 25% zu hoch. In 6 der 9 Rettungswachsen außerhalb der Stadt Arnsberg musste bei mehr als jedem 5. Einsatz ein Fahrzeug aus einem anderen Rettungswachenbezirk herbei gerufen werden – was die Einsatzzeiten erheblich verlängert. Insgesamt haben sich die Ergebnisse seit der Einführung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans sogar verschlechtert statt verbessert; dazu hat auch die Reduzierung der Anzahl der einsatzbereiten RTW im Ostkreis beigetragen.

Es dürfte somit kein Zweifel bestehen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es geht hier immerhin um die Rettung von Menschen bei medizinischen Notfällen!

Doch Landrat und GaGaGroKo verweigerten im Kreistag am Freitag einmal mehr ihre Mitwirkung an einer Verbesserung. Auf Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion standen die Ergebnisse des Rettungsdienstes aus dem Jahr 2017 auf der Tagesordnung. Beschlossen wurde nur,
1. vor der Planung des Neubaus der Rettungswachen Bad Fredeburg, Meschede und Winterberg eine Standortanalyse in Auftrag zu geben,
2. ein Gutachten zur Überprüfung der Notarztstandorte in Auftrag zu geben,
3. auf Basis der Standortgutachten die Überprüfung bzw. Fortschreibung des Bedarfsplans in Auftrag zu geben,
4. mit den Kostenträgern über mögliche Zwischenlösungen in Verhandlung zu treten.

Das hilft akut nicht weiter. Z.B. wird durch eine Standortanalyse in Meschede, die sich vielleicht nach mehreren Jahren auswirkt, in den nächsten Jahren kein Patient in jetzt problematischen Rettungswachenbezirken schneller erreicht. Die SBL/FW hatte daher beantragt, mit den Krankenkassen als Kostenträgern darüber zu verhandeln, dass in den 7 Rettungswachen, in denen der p90%-Wert um mehr als 10% überschritten wird, tagsüber 2 RTW einsatzbereit vorgehalten werden. Doch die “Abstimmungsmaschine” der GaGaGroKo funktionierte so, wie von Landrat und Kreisverwaltung gewünscht: Der Antrag wurde abgelehnt. Dabei scheuten die Ablehner auch vor “fake news” nicht zurück. So behauptete ein Sprecher der SPD-Fraktion, die Ergebnisse des Rettungsdienstes hätten sich in Brilon gegenüber 2016 deswegen verschlechtert, weil die Zahl der Hausärzte in Brilon abgenommen hätte und deswegen der Rettungsdienst häufiger gerufen würde. Abgesehen davon, dass das eine mit dem anderen wenig zu tun hat: Seit Februar 2017 ist in Brilon eine Hausärztin mit Kassenarztzulassung hinzugekommen, ohne dass eine andere Hausärztin oder ein anderer Hausarzt seine Tätigkeit aufgegeben hat. Aber man kann ja mal solche falschen Behauptungen in die Welt setzen?

Es stellt sich allerdings die Frage, wer haftet, wenn nun ein Patient aufgrund unzureichender Fahrzeugvorhaltung geschädigt wird. Das hilft den Kranken nicht weiter, könnte aber Folgen für die verantwortlichen Personen haben.

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Zusätzliche Rettungswachen und Rettungswagen im Nachbarkreis

By admin at 12:48 pm on Friday, March 9, 2018

Der im Hochsauerlandkreis im Dezember 2016 auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung vom Kreistag beschlossene neue Rettungsdienstbedarfsplan muss als gescheitert gelten. Darüber haben wir bereits hier berichtet. Die Fraktionen der GaGaGroKo waren leider weder bereit noch in der Lage zu erkennen, dass hier mit veralteter Datengrundlage und mangelnder statistischer Kompetenz falsche Wege eingeschlagen wurden, insbesondere durch die Reduzierung der Zahl der einsatzbereiten Rettungstransportwagen (RTW) im Ostkreis. Das Ziel, in 90% der Fälle eine Hilfsfrist von 12 Minuten einzuhalten, wurde nur in der Stadt Arnsberg erreicht; für fast alle anderen Rettungswachen lag der 90%-Wert zwischen etwa 14 und 16 Minuten.

Dass es auch anders geht, zeigt sich aktuell im Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg. Dort wurde gerade bekannt gegeben, dass in vier zentralen Rettungswachen tagsüber weitere RTW bereit gehalten werden und vier zusätzliche Rettungswachen gebaut werden. Damit soll eine Hilfsfrist von 10 (!!) Minuten eingehalten werden. Zum Vergleich: Der HSK hat etwa 262.000 Einwohner und verfügt über 12 Rettungswachen, der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat bald 15 Rettungswachen für 158.000 Einwohner. Im HSK kommt dann eine Rettungswachse auf ca. 21.800 Einwohner, im Landkreis Waldeck-Frankenberg auf nur 10.500 Einwohner!

Näheres ist einem Bericht der Waldeckischen Landeszeitung vom 07.03.2018 zu entnehmen.

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Alarm für den Rettungsdienst

By admin at 9:40 am on Sunday, February 25, 2018

Landrat und Kreisverwaltung ließen Ende 2016 von der GanzGanzGroßenKoalition (“GaGaGroKo”) im Kreistag einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschließen. Damit sollte ab 2017 alles besser werden, damit die Einsatzziele erreicht werden: In 90% der Notfälle soll der Rettungswagen spätestens 12 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort sein. Das ist bereits deutlich länger als in Städten, wo die Ziele bei 8 bis 10 Minuten liegen.

Dass die Ziele mit dem neuen Bedarfsplan nicht erreicht werden, war absehbar: Eklatante statistische Mängel bei der Auswertung der Datengrundlagen wurden ignoriert, als Datenbasis dienten (zu alte) Daten nur aus dem Jahr 2013, und alle Änderungsanträge der Opposition wurden (mal wieder) abgelehnt. Im Ergebnis wurden vor allem aus den Rettungswachen im östlichen Kreisgebiet (Altkreis Brilon) die zweiten Rettungstransportwagen (RTW) abgezogen und in Arnsberg und Sundern nachts zusätzliche RTW einsatzbereit gehalten, die dort gar nicht benötigt werden.

So waren z.B. in der Rettungswache Brilon bis 2016 an allen 7 Tagen der Woche von 7 bis 19 Uhr, also insgesamt 84 Stunden pro Woche, 2 RTW einsatzbereit. Ab 2017 war dies nur noch an 8 Stunden pro Woche der Fall. Ähnliches geschah in Marsberg und Olsberg.

Nun liegen die Ergebnisse für das Jahr 2017 vor. Das dauerte allerdings, denn erst nach dem zweiten Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion legte die Kreisverwaltung Daten für die einzelnen Rettungswachen vor.

Das Ergebnis ist erschreckend und zeigt, dass der Rettungsdienstbedarfsplan von Landrat und Kreisverwaltung gescheitert ist!
Dazu einige Zahlen:
In 7 der 12 Rettungswachen im Kreisgebiet wurde der 10%-Anteil für Hilfsfristen von mehr als 12 Minuten im Jahr 2017 so deutlich überschritten, dass er bei mehr als 15% lag:
Brilon 17,0%
Eslohe 21,8%
Fredeburg 25,5%
Marsberg 16,0%
Medelon 27,6%
Olsberg 22,1%
Winterberg 17,7%.
In Fredeburg und in Medebach-Medelon braucht der Rettungswagen also bei mehr als jedem 4. Einsatz länger als die vorgesehenen 12 Minuten, bis er den Einsatzort erreicht. Nach der Zielvorgabe dürfte dies nur bei jedem 10. Einsatz der Fall sein.
In 4 weiteren Rettungswachen lag der Anteil der Hilfsfristüberschreitungen zwischen 13% und 15%. Nur die Rettungswache Neheim erreicht mit 8,0% das Ziel von maximal 10%-Anteil für die Hilfsfristüberschreitungen.

Zu den langen Hilfsfristen tragen Einsatzfahrten aus anderen Rettungswachenbezirken erheblich bei, wenn also in der “eigenen” Rettungswache kein Fahrzeug zur Verfügung steht. Dieser Anteil der Fremdwacheneinsätze lag 2017 in Medelon bei 43,2%, in Eslohe bei 37,8%, und in Brilon, Olsberg und Winterberg zwischen 21% und 26%. Was in der Stadt Arnsberg mit 3 Rettungswachen innerhalb des Stadtgebietes nicht relevant ist, führt in den ländlichen Regionen zu sehr langen Fahrzeiten.

Die Ergebnisse zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um den Rettungsdienstbedarfsplan zu überarbeiten. Es bleibt zu hoffen, dass sich Landrat, Kreisverwaltung und GaGaGroKo nun endlich bewegen. Am Montag (26.02.) steht das Thema im Gesundheits- und Sozialausschuss des HSK auf der Tagesordnung.

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Rettungsdienst – SBL/FW-Fraktion beantragt umfassende Analyse

By admin at 9:46 am on Sunday, February 18, 2018

Der Rettungsdienst im Hochsauerlandkreis ist nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht optimal aufgestellt. In Teilen des Kreisgebiets hat der seit August 2017 umgesetzte neue Rettungsdienstbedarfsplan zu deutlichen Verschlechterungen geführt. Außerdem beruht er auf Daten des Jahres 2013, aber von 2013 bis 2017 hat sich die Zahl der Rettungseinsätze im HSK um 21,2% erhöht. Auf die veraltete Datengrundlage und die Nachteile für einige Rettungswachenbezirke hat die SBL/FW wiederholt in den Sitzungen des Gesundheits- und Sozialausschusses und im Kreistag wiederholt hingewiesen.

Weil sich an der Situation nichts änderte, stellte die SBL/FW-Kreistagsfraktion am 11.02.2018 einen Antrag für die nächste Sitzung des Fachausschusses und des Kreistags. Der Ausschuss tagt voraussichtlich am 26.02.2018, der Kreistag am 16.03.2918.

Hier der Wortlaut des Antrags:

„Antrag gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Gesundheits- und Sozialausschusses sowie des Kreistags
Thema: Rettungsdienst

Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion beantragt folgenden Tagesordnungspunkt:

Analyse der Einsätze des Rettungsdienstes im Jahr 2017 für die einzelnen Rettungswachen, vor und nach Umsetzung der aktuellen Fassung des Rettungsdienstbedarfsplans

Begründung und Erläuterung:
Bereits wiederholt hat unsere Fraktion die Überprüfung der im Oktober 2016 vom Kreistag beschlossenen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans beantragt. Mit Datum vom 08.02.2018 wurde von der Kreisverwaltung die Drucksache 9/928 vorgelegt. In ihr fehlen jedoch viele für eine Analyse unverzichtbare Daten, insbesondere bezogen auf die einzelnen Rettungswachen, so dass der Zweck der Analyse dieser für die Bevölkerung sehr wichtigen Dienstleistung mit dieser Drucksache nicht erreicht werden kann.

Daher beantragt unsere Fraktion nun einen weiteren TOP. In ihm sollen insbesondere für jede einzelne der 12 Rettungswachen (RW) im Kreisgebiet, getrennt für die beiden Zeiträume Januar bis Juli 2017 und August bis Dezember 2017, und zum Vergleich auch für das Jahr 2016, folgende Daten vorgestellt werden:
1. Anzahl der Einsätze
2. Anzahl der Einsätze mit Hilfsfrist-Relevanz
3. Anzahl und Anteil der Hilfsfrist-Überschreitungen
4. p90-Wert
5. Anzahl und Anteil der Duplizitätsereignisse (weiterer Einsatz, wenn 1 RTW dieser RW bereits im Einsatz)
6. Anzahl und Anteil der Einsätze von “Fremdwachenfahrzeugen” im Gebiet dieser RW
7. Anzahl der Einsätze des/der eigenen RTW in “fremden” Gebieten
8. maximale Zeitdauer bis zum Erreichen des Einsatzortes im Gebiet der jeweiligen RW“

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Familienpflege: Klingt erst mal harmlos ….

By admin at 12:08 am on Friday, February 16, 2018

Stellt der Hochsauerlandkreis die Familienpflege zur Disposition?

Offenbar JA

Seit dem 12.02.2018 liegt die Drucksache 9/919 „Zukünftige Umsetzung der Förderung der Familien-pflege im Hochsauerlandkreis“ vor. Am 26.02.2018 soll im Gesundheits- und Sozialausschuss, am 15.03.2018 im Kreisausschuss und am 16.03.2018 im Kreistag darüber entschieden werden. Der Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung lautet:

„Der Gesundheits- und Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, folgende Entscheidung zu treffen:

Die Förderung der Familienpflege wird für das Jahr 2018 aufgrund bisheriger Vertragslage mit dem Leistungsanbieter Caritasverband Brilon fortgesetzt. Ab 2019 wird die pauschale Förderpraxis eingestellt. Durch diese Entscheidung wird der KT-Beschluss vom 19.12.2014 (Drucksache Nr. 9/62) hinsichtlich des Förderzeitraumes aufgehoben.“

Rumms
Das bedeutet, ab dem 01.01.2019 stellt der Hochsauerlandkreis im ganzen Kreisgebiet die Förderung der Familienpflege ein. (Die Förderung der Familienpflege war und ist eine freiwillige Leistung des HSK.)

Begründet und erläutert wird die Beschlussempfehlung (kurz zusammengefasst) so:

• Der Caritasverband Meschede hat die Familienpflege bereits zum 06.04.2016 eingestellt.

• Und der Caritasverband Arnsberg-Sundern ist seit dem 01.10.2018 ebenfalls aus der Familienpflege ausgestiegen.

• Zitat aus der Drucksache 9/919: „Zurzeit erbringt somit lediglich der Caritasverband Brilon das Angebot der Familienpflege in der bisherigen Form für den Ostkreis (Kommunen Brilon, Olsberg, Marsberg, Hallenberg, Medebach und Winterberg).“

• Zitat aus der Drucksache 9/919: „Es ist zu entscheiden, ob eine Förderung wie bisher noch sinnvoll und weiterhin praktiziert werden soll, wenn lediglich ein Teil des Kreisgebietes durch den Caritasverband Brilon in der bisherigen Form abgedeckt werden kann.“

• Zitat aus der Drucksache 9/919: „Im Rahmen der Unterstützungsangebote im Alltag und der Familienunterstützenden Dienste (FuD) werden in den anderen Kommunen aber auch weiterhin Hilfen für Familien zur Verfügung gestellt.“

• Zitat aus der Drucksache 9/919: „Durch den Wegfall der Förderung wird weiterhin Familienpflege erfolgen, jedoch nicht mehr unter den bisherigen Standards, die eine zentrale Einsatzplanung und Organisation durch die Sozialstationen sichergestellt haben.“

Besteht denn weniger Bedarf an qualifizierter Familienpflege?
Dazu finden wir in der Drucksache 9/919 keine aufschlussreiche Aussage.

Der Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Reinhard Loos stellte daher am 15.02.2018 diese Anfrage an den Landrat:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einstellung der Familienpflege

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Verwaltungsvorlage 9/919 werden die Gründe für eine mögliche Einstellung der Förderung der Familienpflege dargestellt. Demnach steht für den Fachausschuss (Sitzung am 26.02.2018), für den Kreisausschuss (Sitzung am 15.03.2018) sowie für den Kreistag (Sitzung am 16.03.2018) die Entscheidung an, die Förderung für die Familienpflege ab dem 01.01.2019 ganz einzustellen.

Wir möchten Sie daher um Auskunft zu folgenden Fragen bitten:

1. Welche konkreten Anhaltspunkte hat Ihre Behörde für die Annahme, dass im Hochsauerlandkreis Familienpflege nicht mehr sinnvoll praktiziert werden kann?

2. Was sind die konkreten und nachvollziehbaren Gründe dafür, dass der Bereich Familienpflege beim Caritasverband Meschede zum 30.09.2015 ausgelaufen ist?

3. Mit welchen Zahlen, Daten, Fakten und Prognosen hatte der Caritasverband Meschede seinerzeit dargelegt und begründet, dass die Familienpflege aus seiner Sicht nicht mehr leistbar ist?

4. Wer hat die Entscheidung, den Bereich Familienpflege beim Caritasverband Meschede einzustellen, getroffen?

5. Wie stellen sich die entsprechenden Zahlen, Daten, etc. beim Caritasverband Arnsberg-Sundern dar (der den Bereich Familienpflege zum 14.12.2017 auslaufen ließ)?

6. Wer hat die Entscheidung, den Bereich Familienpflege beim Caritasverband Arnsberg-Sundern einzustellen, getroffen?

7. Sind diese beiden Entscheidungen seinerzeit im Vorfeld mit dem Hochsauerlandkreis abgesprochen worden?

8. Wenn ja, welche Empfehlungen hat Ihre Behörde gegeben?

9. Wann wurde der Caritasverband Brilon von Ihnen über das mögliche Ende der Förderung der Familienpflege in Kenntnis gesetzt?

10. Wie reagierte er auf die Information?

11. Wie viele Familienpflege-Einsätze (Anzahl der betreuten Familien, Anzahl der Einsätze sowie der geleisteten Stunden) gab es (laut Angaben in den jährlichen Sachstandsberichten der drei Caritasverbände) in den Jahren 2015, 2016 und 2017 im Bereich des Caritasverbands Brilon, wie viele im Bereich des Caritasverbands Arnsberg-Sundern, und wie viele – hier bezogen auf die Jahre 2014 und 2015 – im Bereich des Caritasverbands Meschede?

12. Wie genau, in welchem Umfang und mit welchen Qualitätsstandards wird die Familienpflege im Hochsauerlandkreis ohne die Dienstleistung des Caritasverbands fortgeführt?

13. Ist der Hochsauerlandkreis mit anderen Anbietern von Familienpflege im Gespräch bzw. beabsichtigt die Kreisverwaltung, Gespräche mit anderen sozialen Dienstleistern aufzunehmen?

14. Erwarten Sie, bedingt durch einen Wegfall der Familienpflege, Kostensteigerungen für den Aufgabenbereich des Kreisjugendamts, z.B. durch vermehrte Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien?“

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Gesundheitsforum der Friedrich-Ebert-Stiftung: Aussagen von Experten

By admin at 5:48 pm on Sunday, November 19, 2017

Als Fortsetzung der gestrigen Berichterstattung über die Veranstaltung am 15.11. in Bestwig veröffentlichen wir noch einige detaillierte Äußerungen von eingeladenen Experten:

Dipl.-Kaufm. Werner Kemper, Sprecher der Geschäftsführung, Klinikum Arnsberg

„In Meschede wurde die Situation diskutiert, wie wir die Krankenhausstrukturen verbessern bzw. verändern können.“ Die sogenannte „fallpauschalisierte Bezahlung“, bei der es um Vorgabemengen für eine Zulassung geht, führte dazu, dass die Abteilung Geburtshilfe geschlossen wurde. So auch in Menden. Das stelle Regionen wie den HSK vor ganz neue Herausforderungen. Die Vorgaben müssten hier in der Region genauso erfüllt werden wie im Ruhrgebiet, schilderte Kemper. Mindestmengen müssten in bestimmten Bereichen erfüllt werden, wie z. B. 160 Kaiserschnitte im Jahr. Um die Mindestmengen zu erfüllen, müsse ein Spezialisten-Team vorgehalten werden. „Die Kliniken stoßen an ihre Grenzen.“
Das Wichtigste seien qualifizierte Mitarbeiter (Ärzte und Pflegepersonal), also Personen, mit denen diese Leistung überhaupt erst erbracht werden könne. „In Meschede werden im Jahr 9,5 Tsd. Patienten behandelt, 40 % sind über 70“, so Kemper. Die ökonomische Herausforderung liege in den Strukturqualitäten. Kemper sprach von einem gewaltigen Strukturwandel, in dem wir uns befinden.
Eine Diskussion über Krankenhausbetten habe keine ökonomische Relevanz mehr. Es ginge nur noch um Leistungsvolumen. „Welche Leistung dürfen wir wo erbringen?“ In der inneren Chirurgie gäbe es nicht mehr so viele Restriktionen. Aber natürlich sei es für ein KH auch wichtig, eine bestimmte Größe zu haben.

Dr. med. Hans-Heiner Decker, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Leiter der Bezirksstelle Arnsberg

Es sei zwar ein Problem, junge Nachfolger zu finden, doch im HSK seien derzeit alle Plätze von Haus- und Fachärzten besetzt. Lediglich Brilon sei ein kritischer Bereich. „ Aber auch da sind wir zuversichtlich“, so Dr. med. Decker. „Doch was ist, wenn ein Sitz plötzlich frei wird?“
Dr. med. Decker hält Kooperationen für sinnvoll. Hausärzte könnten sich z. B. mit Fachärzten zusammenschließen. „Wir brauchen kooperative Strukturen mit Begleitung, die die Administration enthält“, so seine Forderung. Als Beispiele nennt er die Kooperation von Hausärzten mit Kinderärzten, Neurologen mit Psychiatern, Urologen mit Nephrologen oder Krankenhäuser mit Support-Anästhesie.
Der HSK habe ein großes Einzugsgebiet (200 bis 250 Tsd. Einwohner) und viele Vorzüge. Allerdings schrecke die hohe Arbeitsbelastung mit Notdiensten (im stationären Bereich jedes dritte Wochenende) ab. „Vieles ist vorprogrammiert.“ Dass die Patienten oft weite Strecken fahren müssen, z. B. von Brilon bis nach Arnsberg, schaffe zwar Unmut, doch die Dermatologie lasse sich nicht mit der Chirurgie zusammenschließen. Und: Zahlen auf dem Lande könnten nicht mit denen im Ruhrgebiet verglichen werden.
Frauen sollten in abgespeckter Form in eine Niederlassung gehen können. Zum Thema Numerus Clausus: „Der gehört eigentlich abgeschafft.“

Frederik Ley, Vorsitzender Regionalleitung DB Regio Bus NRW

Auch die Deutsche Bahn widmet sich dem Thema Gesundheitsmobilität: „Wie kommt der Patient zum Arzt und umgekehrt?“ Ley stellte den Medibus vor. Dieser integriert eine Vollausstattung für einen Hausarzt und moderne IT. In der Flüchtlingsversorgung wurde er bereits eingesetzt. „Der Medibus bietet die Flexibilität, Orte zu erreichen. Auch kann das Problem der Teilzeit gelöst werden“, so Ley. Ein kleiner Mosaikstein sozusagen, um das Problem im ländlichen Raum zu bedienen.

Max Müller, Chief Strategy Officer, DocMorris

Max Müller ist einer von vier Vorstandsvorsitzenden bei DocMorris. Er schilderte die Gesetzesgrundlage zur Gesundheitsversorgung: „§ 2 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) besagt: Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben.“
Laut einer Studie aus Niedersachsen würden diejenigen Studenten, die aus dem ländlichen Raum stammen, nach dem Studium auch wieder zurückkehren.
Er sieht folgende Ursachen der Problematik des Ärztemangels:
1. Die Anzahl der Studienplätze ist zurückgegangen.
2. In bestimmten Regionen fehlten finanzielle Anreize. Es sei schwierig, junge Ärzte aufs Land zu holen (Beispiel: Erzgebirge, Schwarzwald) – zumal wenn auch noch die Möglichkeiten der Digitalisierung wie Smartphone oder Breitbandstrukturen nicht vorhanden sind.
3. Auch die Frage: „Wo kann mein Lebenspartner arbeiten, wo kann ich die Kinder betreuen lassen?“ sei wichtig.
Die Online-Apotheke wird nächstes Jahr 18 Jahre alt. Es sei ein spannender Prozess, wenn eine Berufsordnung geöffnet wird und Onlinetechnologien wie die Onlinesprechstunden und die Telemedizin die Akzeptanz der Verbraucher finden. Müller prophezeit: „Das wird in Zukunft häufiger passieren, das ist ein Zeichen von „nicht abgehängt sein.“
Gesundheitswesen sei primär ein individuelles Thema. „Wir müssen uns neuen Möglichkeiten widmen, das Gesundheitswesen muss finanzierbar sein und wir müssen uns Gedanken darüber machen, mit weniger Menschen das System aufrecht zu erhalten“, so Müller.
Anstelle einer dauerhaften Konfrontation sollten Online und Stationär miteinander kooperieren. Denn wir sollten uns die Frage stellen: „Wie geht es uns morgen?“

Dr. Christof Bartsch, Bürgermeister der Stadt Brilon

Dr. Bartsch vertritt die kommunale Perspektive und spricht für viele Kollegen im HSK. Sein Ziel: Ein Bewusstsein für die Problematiken zu schaffen und im Rahmen der Vorbeugung nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
„13700 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen auf Dauer Arbeitsplätze besetzen (Anm.: im HSK). Alle Standortfaktoren müssen berücksichtigt werden, um die Regionen attraktiver zu machen“, schildert er. Nicht nur die Ärzteschaft ist betroffen.
Was die Gesundheitsversorgung angeht, erwarte der Bürger eine Haus- und Fachärzteschaft, die den Bedarf deckt. In Brilon seien bei 12 niedergelassenen Hausärzten sieben älter als 60 Jahre. Eine Befragung in Brilon habe gezeigt, dass fast 90 % keine Nachfolgeregelung getroffen haben. Nun sei die Kommune gefordert, sich Lösungen zu überlegen – und zwar jenseits von Marktentwicklungen.
Den Medibus sieht er als eine gute Alternative, wenn die Not sehr groß ist – wie z. B. bei den Impfaktionen und Untersuchungen der Flüchtlinge. Einen Patientendurchlauf stellt er aber wegen der wechselnden Fremdärzte in Zweifel.
„Der Bürger erwartet ein Krankenhaus am Ort, eine ortsnahe Versorgung im Grund- und Regelbereich“, so der Bürgermeister. Die Frage der Krankenhausfinanzierung (wegen der Fallpauschalen und der Vorgaben) sei ein Problem. Das sei ein Weg, der aus seiner Sicht der falsche ist. Einen Wettbewerb für Krankenhäuser auszurufen, der nicht Markt ist (bei vorgegebenen Preisen), sei eine Fehlentscheidung.
Zu Müller: „Jedes Angebot schafft auch eine Nachfrage!“ Die Krankenhausversorgung, die schnelle Versorgung im Notfall und die ortsnahe Bereitstellung von Medikamenten seien für ihn Vertrauenssache. Die niedergelassenen Ärzte und Apotheker kämen dem Erfordernis der Versicherungen nach. Sie stellen Tag- und Nachtdienste bereit und halten Angebote wie Pflegeeinrichtungen vor. Außerdem stellen sie Ausbildungsplätze vor Ort zur Verfügung und führen hier die Steuern ab.
Dr. Bartsch plädiert in Anbetracht der veränderten Anforderungen (Tendenz zur Anstellung, erhöhte Versorgungsbedürfnisse einer älteren Gesellschaft) für ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) oder ein Gesundheitshaus. Das sei ein Ansatz, den man weiter verfolgen sollte. Das sei die Lösung für die Zukunft der Kommunen als Wirtschafts- und Standortfaktor. Denn: „Wenn die Versorgung geht, gehen auch die Menschen.“

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Breites Spektrum unterschiedlicher Positionen und kritischer Stimmen zum Gesundheitssystem

By admin at 5:07 pm on Saturday, November 18, 2017

– Thema Online-Apotheken führte bei Auftaktveranstaltung zur Reihe „Hochsauerlandgespräche“ zum Aufruhr

„1.000 Ärzte heute bedeuten 1.350 bis 1.500 Ärzte morgen – Der Mehrbedarf geht schneller, als die Zunahme des Fachpersonals“, schilderte Brilons Bürgermeister Dr. Christof Bartsch auf der Auftaktveranstaltung der SPD zum Thema: „Herausforderungen der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum – Wie kann die Gesundheitsversorgung in Zeiten des demografischen Wandels sichergestellt werden?“ Geladen hatte die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Zusammenarbeit mit der SPD im HSK am Mittwochabend Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung ins Bestwiger Rathaus. Dirk Wiese (MdB) moderierte.

Das Thema Gesundheitsversorgung ist in Brilon bereits seit 2016 ein Schwerpunktthema. Schon heute müssen die Patienten oft weite Strecken fahren. „Das schafft Unmut“, so Dr. Bartsch (SPD). Der Bürger erwartet eine Haus- und Fachärzteschaft, die den Bedarf deckt.

FES2

(v.l.n.r.: Sohel Ahmed, Landesbüro NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung (Rednerpult); Dr. med. Hans-Heiner Decker, Leiter der Bezirksstelle Arnsberg der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL); Dipl.-Kaufm. Werner Kemper, Sprecher der Geschäftsführung des Klinikums Arnsberg; Dirk Wiese MdB, Parlamentarischer Staatssekretär; Dr. Christof Bartsch, Bürgermeister der Stadt Brilon; Frederik Ley, Vorsitzender Regionalleitung DB Regio Bus NRW; Max Müller, Chief Strategy Officer, DocMorris)

Problematik

Der demografische Wandel und die Ärzteknappheit lassen eine flächendeckende Gesundheitsversorgung der Zukunft insbesondere in ländlichen Regionen wie dem HSK in einem besorgniserregenden Licht erscheinen. Denn:
• Die Zahl der über 65-jährigen Patienten wird in den nächsten zehn Jahren im HSK um 20.000 steigen und demzufolge werden weniger Ärzte auf einen komplexeren Bedarf treffen.
• Etwa 2/3 der Ärzte im HSK sind über 60 Jahre alt.
• Die Finanzsituation von Bund und Ländern führte im Jahr 2004 zu Fallpauschalen, sprich einer Vergütung von medizinischen Leistungen pro Behandlungsfall. Das bedeutet, dass Krankenhäuser bestimmte Mindestmengen erbringen müssen, um einen Bereich aufrechterhalten zu können.
• Ärzte und Ärztinnen bevorzugen nicht unbedingt die ländlichen Regionen.
• Im Ärzte- und Apothekerberuf ist eine zunehmende Feminisierung festzustellen. Doch nur wenige Ärztinnen und Apothekerinnen sind bereit, eine Praxis zu übernehmen oder in Zeiten der Familienplanung voll zu arbeiten. Der Frauenanteil bei der Ärzteschaft beträgt über 70 Prozent, bei der Apothekerschaft über 90 Prozent.

Personelle als auch ökonomische Herausforderungen stehen an, ein gewaltiger Strukturwandel steht bevor. Da sind die Politik und neue Konzepte gefragt, um eine ausreichende Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten.

Bei der Auftaktveranstaltung zur Reihe „Hochsauerlandgespräche“ stand die Frage im Raum: „Herausforderungen der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum – Wie kann die Gesundheitsversorgung in Zeiten des demografischen Wandels sichergestellt werden?“

Auf der Suche nach Lösungen – Meinungen und Vorschläge der Experten

Dipl.-Kaufm. Werner Kemper, Sprecher der Geschäftsführung, Klinikum Arnsberg, sieht die ökonomische Herausforderung in den Strukturqualitäten. Denn das Wichtigste seien qualifizierte Mitarbeiter, Personen, mit denen diese Leistung überhaupt erst erbracht werden könne.

Dr. med. Hans-Heiner Decker, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Leiter der Bezirksstelle Arnsberg, sieht eine mögliche Lösung in Kooperationen zwischen Hausärzten, Fachärzten und Krankenhäusern.

Frederik Ley, Vorsitzender Regionalleitung DB Regio Bus NRW, stellte den Medibus vor. Dieser integriert eine Vollausstattung für einen Hausarzt und moderne IT. Ein möglicher Mosaikstein, um das Problem im ländlichen Raum zu lösen.

Max Müller, Chief Strategy Officer der Versandapothekenkette DocMorris, ist überzeugt: Anstelle einer dauerhaften Konfrontation sollten Online und Stationär miteinander kooperieren. Denn wir sollten uns die Frage stellen: „Wie geht es uns morgen?“

Dr. Christof Bartsch, Bürgermeister der Stadt Brilon, sieht die Lösung in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder in einem Gesundheitshaus. Er argumentierte, weshalb stationäre Standorte – im Vergleich zu Online-Standorten – notwendig sind.

Diskussionen mit den Podiumsmitgliedern ufern aus

Nach den Vorschlägen und unterschiedlichen Positionen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung nutzten viele Gäste die Chance, mit den Podiumsmitgliedern zu diskutieren bzw. kritisch zu den Vorschlägen Stellung zu beziehen. Das führte zu teilweise turbulenten verbalen Auseinandersetzungen im Saal.
Nach dem Statement von Max Müller ging ein Raunen und Murren der Apothekerschaft durch den Saal. Großer Applaus für die Rede von Dr. Bartsch.

Andreas Vogd, Apotheker aus Schmallenberg, präsentierte die Apothekerschaft vor Ort und beschrieb den Ist-Zustand im HSK: „73 Apotheker bei 264 Tsd. Einwohnern haben 1442 Notdienste im Jahr, stellen ca. 50 Tsd. Rezepturen und 25 Tsd. Betäubungsmittelrezepte für Patienten mit starken Beschwerden im Jahr aus.“ Diese Leistungen seien Online-Apotheken vorenthalten. „Diese Leistungen erbringen wir seit Jahrzehnten, an Feiertagen wie Weihnachten oder Neujahr.“ Die Berufsstruktur in Fläche und Kreis würde auch bei der Apothekerschaft alterslastig. 90 % der Mitarbeiter seien Frauen, die Teilzeitarbeit liege ganz weit vorne.

Online-Apotheken niederschwellig – ungleiche Standortfaktoren

Vogd prangerte die Niederschwelligkeit der Online-Apotheken an. Sie seien niederschwellig eingestellt auf Gespräche. „Wir sind immer schneller!“ sagte er. „Innerhalb von 4 bis 5 Stunden können wir alles bekommen, was wir nicht schon haben.“ Er kritisierte zudem die ungleichen Standortfaktoren: „Online-Apotheken dürfen Rabatte und Boni verteilen, hiesige Apotheken nicht. Das führt zu einer Wettbewerbsverzerrung auf hohem europäischem Niveau. Wir haben nicht die gleichen Waffen. Das ist ein Skandal!“ Vogd appellierte an die Politik: Die Bevölkerung bekäme Rabatte, die der Krankenkasse entzogen würden, also der Solidargemeinschaft. Hinzu käme, dass die Versandapotheken den Aktionären verpflichtet seien. Wenn die Regeln so bleiben würden, bekämen die Vor-Ort-Apotheken ein großes Problem. In Anbetracht der viel höheren (personalintensiven) Kosten: „Geben Sie uns die gleichen Möglichkeiten. Dann haben wir einen fairen Wettbewerb vor Ort.“

Müller geht es darum, „Konzepte für die Zukunft zu diskutieren, nicht um Streit oder eine Debatte, wo es ums Geld geht.“ Dass der Bonus der Sozialversicherung entzogen werde, stimme nicht. „Wir geben das Geld zurück“, argumentierte der Vorstandsvorsitzende dagegen. Er verwies auf ein EU Gerichtsurteil: „Sie haben uns verklagt und die Klage verloren – nachdem wir ein Jahr lang diskutiert haben.“ Es seien Vorschläge gekommen, z. B. die Vergütung für Nacht- und Notdienste zu verdoppeln oder der Vorschlag der Strukturfonds. Alle Vorschläge seien von der Apothekerschaft abgelehnt worden. Müller appellierte weiterhin an eine Zusammenarbeit, verstehe aber auch Dr. Bartsch. Er nannte das Beispiel eines großen Klinikbetreibers, der private Klinikbetreiber aufgekauft hat. „Doch wir zahlen Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Die Neiddebatte wird die Versorgung keinen Schritt weiter führen.“ Müller steht für Kooperationen: Kooperationen zwischen Online- und Offlineapotheke, Kooperationen zwischen Ärzten und für gleiche Wettbewerbsbedingungen, um die Versorgung sicherzustellen.

„Sponsort DocMorris die SPD?“

Rückfrage von dem Vizepräsidenten der Apothekerkammer Münster: „Sponsort DocMorris die SPD?“ Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gingen nicht an Deutschland, sondern an Holland und eine Insel. Jeder hiesige Apotheker müsste seine Approbation abgeben.

Derartige Äußerungen ließ sich der Parlamentarische Staatssekretär nicht bieten. Sichtlich erbost kommentierte Dirk Wiese: „Der Vorwurf ist eine Frechheit. Es geht um kritische Geister und einen gesunden Diskurs; um Argumente wie bei Herrn Vogd.“ So müsse ein Diskurs geführt werden.

Dann ging ein Apotheker aus Medebach auf Müller los: „Versandapotheken sind Lieferer. Es geht um Dumpingpreisbelieferung. Die Versandapotheken arbeiten mit Billigpersonal und wollen das Geld der Krankenkassen.“ Seine Sorge: Dass die Online-Apotheken mit Krankenhäusern kooperieren. Er fragte nach Zahlen.
Müller wurde es dann mittlerweile auch zu bunt: „Sie haben keine Ideen. Sie versuchen einen großen Kübel Mist auszuschütten, um zu verschleiern, dass Sie die Prozesse verlieren.“ Dabei ginge es nur um das Thema Zukunft. Müller rechtfertigte sich und berichtet von zwischen 60 und 100 Rezepten pro PTA und Apotheke pro Tag. „Bei jedem neuen Rezept werden die Dosierungen geändert.“ Der regionale und soziale Kontakt sei nicht ganz Deutschland. „Man kann Dinge heutzutage dokumentieren.“ Es ginge schließlich um eine dauerhaft sichere und hochwertige Versorgung. „Ich lasse es nicht zu, dass Sie 600 Kollegen abqualifizieren. Sie wissen gar nicht, wie wir arbeiten.“ Er argumentierte gegen den Vorwurf, Sozialabgaben und Steuern nicht in Deutschland abzuführen.
Die Frage, ob Online-Apotheken mit Krankenhäusern kooperieren, wurde nicht beantwortet.

Weitere Wortmeldungen

„Es interessiert anscheinend nicht mehr, ob der Patient gesund wird. Bei einer vorgegebenen mittleren Verweildauer muss der Patient raus, weil sonst die Finanzierung nicht mehr gesichert ist.“ Der Teilnehmer appellierte für mehr Geld für das Gesundheitssystem. Das Gesundheitssystem sei unterfinanziert. So könne z. B. der Solidaritätsbeitrag für die Gesundheit aufgewendet werden und schon sei das Problem gelöst. Im Vergleich zu Deutschland, wo eine Pflegekraft auf zwölf Patienten kommt, seien es in den Niederlanden nur sechs Patienten pro Pflegekraft.

Eine Wortmeldung kam zur Frage „Präventologie“: „Wäre es nicht möglich, Präventologie als Fachbereich zu schaffen? Also Vorbeugung. Antwort von Kemper: „Eine Vielzahl der Ärzte gibt bereits Hinweise, Kurse werden angeboten. Präventologie ist bereits ein fester Bestandteil der ärztlichen Arbeit.“
Eine Anregung eines Besuchers an Dirk Wiese: „Sorgen Sie dafür, dass 20 bis 25 Prozent mehr Plätze für Medizin angeboten werden.“

Auch eine Ärztin meldete sich. Sie betrachtet die Entwicklung des Ärztemangels auf dem Land als grenzwertig. Warum bei über 70 Prozent Frauenanteil bei der Ärzteschaft keine Frau vorne sitzt, fragte sie. Gute Frage, nächste Frage. Doch die Zeit war bereits um bzw. schon überschritten.

Fortsetzung mit einigen Expertenaussagen folgt !

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Marsberg: (Angeblich) Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser nie überschritten

By admin at 2:46 pm on Wednesday, August 30, 2017

Fester Bestandteil unseres Wortschatzes
Ein Begriff hat sich mittlerweile fest ins Vokabular einiger an Gesundheit und Umwelt interessierten Menschen eingeschlichen. „Nitratwert“! Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) kann darüber schon eine kleine Fortsetzungsgeschichte schreiben.

Zur neuesten Folge

Fragen
Sie beginnt am 15.08.2017 mit der Anfrage der SBL/FW „Hohe Nitratwerte im Raum Marsberg“ an Landrat Dr. Karl Schneider.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7727

Antworten
Zusammenfassung (Das komplette Antwortschreiben des HSK finden Sie am Ende unseres Berichts.)

Grenzwertüberschreitung „nur“ im Rohwasser
Der Hochsauerlandkreis teilte daraufhin der SBL/FW mit Schreiben mit Stempel vom 29.08.2017 (immer bezogen auf das Stadtgebiet Marsberg!) mit:
„Im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Nitrat seit 2013 nie überschritten“. Im Rohwasser hätte es aber im Jahr 2013 acht Messwerte für Nitrat über 50 mg/l, max. bei 52 mg/l, gegeben. 2017 hätte ein Nitratwert im Rohwasser bei 51 mg/l gelegen.

Wasserwirtschaft und Landwirtschaft kooperieren
In Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft würden Maßnahmen ergriffen, wie der Bau einer Biogasanlage in Marsberg-Borntosten sowie Einzelmaßnahmen der Anbau von Extensivmais und die Anschaffung von modernster Düngetechnik.

Keine Nitrat-Aufbereitung des Trinkwassers
Die Reduktion des Nitrateintrags sei im fraglichen Gebiet aufgrund der dortigen Bodenbeschaffenheit erst nach frühestens drei Jahren im Grundwasser messbar, schreibt der Hochsauerlandkreis.
Der HSK möchte in diesem Zusammenhang nicht von „belastetem Wasser“ sprechen. Denn derzeit liege die Nitratkonzentration sicher unter dem Grenzwert von 50 mg/l. (Die SBL/FW hat dazu andere Informationen. Darüber später einmal mehr …)
Die Kreisverwaltung lässt uns auch noch wissen, dass eine Nitrat-Aufbereitung für das Trinkwasser weder vorhanden noch vorgesehen sei. Es erfolge lediglich eine allgemein übliche Desinfektion des Rohwassers (mit Chlor?).

Gülle-Dünger in Naturschutz- und Wasserschutzgebieten ist erlaubt
Aus Schmallenberg wissen wir, dass Gülle in mindestens einem Wasserschutzgebiet „legal“ aufgebracht worden ist. Über die Sinnhaftigkeit lässt sich sicher streiten.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=7714
Wie die Kreisverwaltung nun schreibt, ist auch im Stadtgebiet Marsberg „auf landwirtschaftlich genutzten Naturschutzflächen Düngung mit Gülle in bisherigem Umfang (Bestandsschutz) nach den Bestimmungen des Landschaftsplans Marsberg zulässig“.

HSK macht keine Angaben über Nitrat in Naturschutzgebieten
Die Frage Nr. 5 der SBL/FW-Fraktion, das ist die nach nachgewiesener Nitrat-Belastung in Naturschutzgebieten, beantwortet der HSK nicht konkret. Er stellt lediglich bei der Antwort auf die vorhergehende Frage fest: „Ein Zusammenhang zwischen Naturschutzgebiet, Gülleaufbringung und Nitrat-Belastung lässt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht herstellen“.

Trinkwasser wird online ständig auf Nitrat überwacht …
… schreibt der Hochsauerlandkreis, und zwar durch die Stadtwerke Marsberg.
Dann dürfte den Stadtwerken ja auch nicht entgangen sein, dass laut einer Analyse eines unabhängigen Labors der Nitratwert im Trinkwasser merklich über 50 mg/l gelegen hat!? Momentaufnahme?

Messwerte nicht auf Anhieb auffindbar
Die Verwaltung verweist auch auf ihre Antwort vom 25.01.2016 (auf eine SBL/FW-Anfrage vom 05.01.2016).
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6508

Auch sie dreht sich u.a. um Nitratkontrollen. Der HSK verwies seinerzeit auf das Portal ELWAS-WEB, das über den Link
http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf
zu erreichen ist.

Super, da sehe ich jetzt Borntosten aus der Luft mitsamt Wasserwerk! Was ich nicht sehe, sind die Nitrat-Messwerte! Na gut, vielleicht sind die Seiten in Überarbeitung? Das Portal bietet jedenfalls eine schöne Beschäftigung für einen langweiligen, verregneten Sonntag.

Bei den Stadtwerken Marsberg finde ich „Nitrat“ unter der der Stichwortsuche. Sie erklären auf ihrer Web-Seite vorsichtshalber:
„Da Nitrat nicht nur im Trinkwasser, sondern auch in vielen anderen Nahrungsmitteln enthalten ist, hängt die gesamte Nitrataufnahme nicht so sehr vom Trinkwasser sondern viel mehr von der sonstigen Ernährung ab. Je nach Jahreszeit können z. B. Kopf- und Feldsalat sowie Grünkohl, Weißkohl und Wirsing und verschiedene Wurzelgemüse wie Rote Beete, Radieschen und Rettich bis zu 4.000 mg/kg Nitrat enthalten.“
Gut zu wissen. Lassen wir besser die Radieschen weg!?

Nitratanstieg ausgebremst
Der Hochsauerlandkreis betont auch (siehe Antwort auf Frage 7!), im Bereich des Wasserschutzgebietes sei der Nitratgehalt geogen bedingt schon immer recht hoch. Seit 2005 wäre ein deutliches Ausbremsen des Nitratanstiegs im Trinkwasser mit einem Rückgang unter den Grenzwert von 50 mg/l feststellbar. Und hinsichtlich Bakterien und anderen Umweltgiften gebe es keine Auffälligkeiten.

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Um Missverständnissen vorzubeugen, hier das Schreiben der Kreisverwaltung vollständig:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Hohe Nitratwerte im Raum Marsberg vom 15.08.2017

Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie häufig kam es seit dem Jahr 2013 im Stadtgebiet von Marsberg zu Auffälligkeiten bzgl. des Nitratgehalts von Roh- und Trinkwasser?

Im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Nitrat seit 2013 nie überschritten. Im Rohwasser gab es im Jahr 2013 acht Messwerte für Nitrat über 50 mg/I; max. bei 52 mg/l. Im Jahr 2017 lag ein Nitratwert im Rohwasser bei 51 mgl.

2. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, welche sind beabsichtigt, um den Nitratgehalt in den Böden und im Wasser deutlich zu reduzieren?

Maßnahmen für den Bereich der Wassersschutzgebiete in Marsberg werden in der Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft erörtert und festgelegt. Die wirksamste Maßnahme wurde mit dem Bau der Biogasanlage in Marsberg-Borntosten umgesetzt. In der Schutzzone II und in weiten Teilen der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Marsberg-Vasbeck wird eine Gesamtfläche von ca. 1.600 ha mit hygienisiertem Gärsubstrat der Biogasanlage Borntosten pflanzenbedarfsgerecht gedüngt. Die Düngeplanung erfolgt durch den Kooperationsberater. Es stehen ausreichend Lagerkapazitäten zur Verfügung. Die grundwasserschonende Düngung wird durch zahlreiche Nmin-Beprobungen, die jedes Jahr auf der Hälfte der Flächen genommen wird, dokumentiert. Die Nmin-Werte haben sich in den letzten Jahren deutlich verringert.
Daneben werden zahlreiche Einzelmaßnahmen wie z.B. Förderung von Extensivierung auf besonders auswaschungsgefährdeten Standorten, Förderungen für Zwischenfrüchte, Grünlandumbruchverbote, Anbau von Extensivmais, Anschaffung von modernster Düngetechnik usw. verfolgt.

3. Wie lang ist (von — bis?)‚ je nach Beschaffenheit des Untergrunds und anderer Faktoren, im Gebiet der Stadt Marsberg der Zeitraum, bis Gülle und andere Düngerbestandteile von der Oberfläche in wasserführende Schichten gelangt? Wie lange dauert es, bis dieses belastete Wasser durch das Wasserwerk aufbereitet wird?

Das durch die Düngung entstehende Umwandlungsprodukt Nitrat kann, da es nur unzureichend im Boden gespeichert und zurückgehalten wird, gerade bei unsachgemäßer Überdüngung in das Grundwasser ausgetragen werden. Je nach Beschaffenheit und Aufbau der oberen Bodenschichten kann der Weg von der belebten Bodenzone bis in das Grundwasser wenige Tage, aber auch Wochen dauern. Da der Oberboden je nach Aufbau ein Puffer— und Rückhaltevermögen hat, sind die Zeiten demensprechend länger. Bei dem Grundwasser in Marsberg-Vasbeck handelt es sich um ein relativ junges Grundwasser. Die Grundwasserneubildung entspricht einem Zeitraum von ca. 3 Jahren. Das bedeutet, dass Maßnahmen zur Reduzierung des Nitrateintrags frühestens nach 3 Jahren im Grundwasser messbar sein sollten. Bei andern Wasserschutzgebieten ist der Zeitraum der Grundwasserneubildung wesentlich länger.
Die Nitratwerte sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Sie liegen derzeit sicher unter dem Grenzwert von 50 mg/I. Von belastetem Wasser sollte in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden. Eine Nitrat-Aufbereitung für das Trinkwasser ist nicht vorhanden und auch nicht vorgesehen. Ziel ist die weitere Nitratreduzierung im Grundwasser mit Hilfe der Kooperation. Das gewonnene Wasser wird im Wasserwerk nicht weiter aufbereitet. Es erfolgt lediglich eine allgemein übliche Desinfektion des Rohwassers.

4. Hat der Hochsauerlandkreis entsprechende Auflagen gemacht, um die GüIlebelastung in den Naturschutzgebieten zu verhindern bzw. einzuschränken? Wenn nein, warum nicht?

Im Bereich des Wasserschutzgebiets Marsberg-Vasbeck sind nur in geringem Umfang Naturschutzflächen im Landschaftsplan der Stadt Marsberg festgesetzt worden. Gerade bei diesen Flächen handelt es sich um stark geneigte bzw. von Schafen beweidete oder extensiv genutzte Flächen oder Waldnaturschutzgebiete, die eine Gülleaufbringung ohnehin nur sehr begrenzt zulassen. Ein Zusammenhang zwischen Naturschutzgebiet, Gülleaufbringung und Nitratbelastung lässt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht herstellen. Im Übrigen ist anzuführen, dass auf landwirtschaftlich genutzten Naturschutzflächen eine Gülleaufbringung in bisherigem Umfang (Bestandsschutz) nach den Bestimmungen des Landschaftsplans Marsberg zulässig ist. Ein generelles Verbot der Gülleaufbringung in diesen Naturschutzgebieten wäre somit rechtlich nicht durchsetzbar.

5. In welchen Naturschutzgebieten im Stadtgebiet ist Nitrat nachgewiesen worden und auch aktuell nachweisbar?

Siehe Antwort zu Frage 4.

6. Wie engmaschig sind die Kontrollen von Trinkwasser, Rohwasser, Fließgewässern und Böden?

Der Nitratwert im Trinkwasser wird von den Stadtwerken Marsberg ständig online aufgezeichnet und überwacht. Die Kontrollintervalle sind im Trinkwasser je nach entnommener Wassermenge unterschiedlich. Eine umfassende Trinkwasseruntersuchung findet wie folgt statt:
– Kontrollen des Trinkwassers im Hochbehälter Eichholz 2-mal jährlich.
– Kontrollen des Trinkwassers in den Hochbehältern Giershagen, Padberg, Helmighausen und Westheim 1-mal jährlich.
– Mikrobiologische Kontrollen an den Wassergewinnungsanlagenund in den Hochbehältern erfolgen je nach Wasserförderung zwischen 2 bis 4-mal jährlich.
– Kontrollen auf Pflanzenschutzmittel alle 3 Jahre.
– Zur Kontrolle der Böden siehe Ausführung unter Punkt 2 zu Nmin-Untersuchungen.

Hinsichtlich der Messhäufigkeit in Oberfächengewässern verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1 und 2 Ihrer Anfrage vom 5.01.2016.

7. Welche Ergebnisse zeigten und zeigen sie hinsichtlich Nitrat, Bakterien und anderen Umweltgiften?

Seit dem Jahr 2005 ist ein deutliches Ausbremsen der Nitratanstiegs im Trinkwasser mit nunmehr einem Rückgang unter den Grenzwert von 50 mg/I Nitrat feststellbar. Langfristige Auswertungen des Grundwassers zeigen, dass der Nitratwert im Bereich des Wasserschutzgebietes geogen bedingt schon immer recht hoch war. Selbst in den Jahren ab 1960 liegen die Nitratwerte bereits über 30 mg/l.

Hinsichtlich Bakterien und anderen Umweltgiften ergeben sich keine Auffälligkeiten, so dass in Bezug darauf keine weitergehende Aufbereitung des Trinkwassers erforderlich ist.

8. Wie wirkt sich das Trinkwasserschutzgebiet auf die Qualität von Roh- und Trinkwasser aus?

Positiv, siehe vorstehende Ausführungen.“

Filed under: Gesundheitspolitik,GewässerComments Off on Marsberg: (Angeblich) Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser nie überschritten

Auf dem Rücken der Notfallpatienten!

By admin at 11:07 pm on Monday, August 28, 2017

Wer es sich aussuchen kann, sollte es seit Anfang August vermeiden, im östlichen Kreisgebiet zwischen 7 und 15 Uhr zum Notfallpatienten zu werden und einen Rettungstransportwagen (RTW) zu benötigen. Aber wer kann sich das schon aussuchen??

Zum 01.08.2017 hat die Kreisverwaltung den neuen Rettungsdienstbedarfsplan auch in der Rettungswache Brilon umgesetzt. Das bedeutet, dass dann in Brilon und in Marsberg – außer an Freitagen – von 7 bis 15 Uhr nur noch 1 RTW einsatzbereit ist. Bisher waren es täglich von 7 bis 19 Uhr deren 2. Und ab 15 Uhr gibt es für mehrere Rettungswachen nur einen gemeinsamen RTW, der vor allem für Ferntransporte eingesetzt werden soll. Dabei sind die Einsatzzahlen der RTW in den letzten Jahren stetig angestiegen. Besonders beeindruckend sind die Daten über die tatsächliche Nutzung des 2. RTW in der Rettungswache (RW) Brilon im 1. Halbjahr 2017. Aus den Antworten der Kreisverwaltung auf 2 Anfragen der SBL/FW-Fraktion sind die tatsächlichen Einsatzzahlen bekannt. Der 2. RTW der RW Brilon wurde an den 181 Kalendertagen allein zwischen 7 und 15 Uhr immerhin zu 664 Einsätzen gerufen. Weitere 266 Einsätze gab es ab 15 Uhr.
Auf die einzelnen Wochentage teilen sich die 664 Einsätze des zweiten RTW zwischen 7 und 15 Uhr so auf:
Montag 90
Dienstag 110
Mittwoch 90
Donnerstag 121
Freitag 91
Samstag 94
Sonntag 68
Donnerstags fielen also alleine in dieser einen “Schicht” durchschnittlich fast 5 Fahrten an, mit erheblich mehr Einsätzen an einzelnen Tagen.

573 dieser Fahrten (an allen Tagen außer freitags) müssen nun von RTW aus anderen Rettungswachen übernommen werden. Aber diese Fahrzeuge benötigen zum einen erheblich mehr Zeit für die Anfahrt und sind zum anderen evtl bereits zu einem Einsatz in ihrem “eigenen” Gebiet unterwegs.

In anderen Rettungswachen gibt es jedoch auch zusätzliche zweite RTW, ohne dass dies immer nachvollziehbar ist. Die gilt z.B. in den Nächten von Freitag und Samstag in den RW Arnsberg und Sundern. In Sundern wurde dies dadurch verursacht, dass in den Sommerferien 2013 in der Schützenhalle Westenfeld an einem späten Freitag Abend in einem Ferienlager einmalig der Norovirus ausbrach und dadurch an einem Abend gleichzeitig mehr als 30 RTW im Einsatz waren, teilweise mehr als 12 Stunden lang. Dieses einmalige Ereignis erhöhte den statistischen Durchschnitt für diese Nachtschicht in dieser Rettungswache erheblich. Auch im Bereich der RW Arnsberg gab es fast zur selben Tageszeit ein einzelnes Großereignis mit vielen benötigten RTW.
Der tatsächliche Bedarf für einen zweiten RTW ist jedoch nicht da: Im Bereich der RW Sundern gab es an allen 26 Freitagen der 1. Halbjahres 2017 zwischen 23 Uhr und 7 Uhr des nächsten Morgen insgesamt 34 RTW-Einsätze. Für durchschnittlich 1,3 Einsätze pro “Schicht” reicht ein RTW aus.

Wie kommt dieser planerische Unsinn zustande? Indem ein Amt in der Kreisverwaltung einen sehr seltsamen Umgang mit Statistiken offenbarte und die Große Koalition im Kreistag den Vorschlägen der Kreisverwaltung unkritisch folgte. Seltene Großereignisse werden nur einer einzelnen Rettungswache und einer bestimmten Tageszeit zugeordnet – als ob sie nur dann auftreten könnten. Und hohe Einsatzzahlen werden durch eine unrealistische Beschränkung der ausgewerteten Fahrten abgewertet.

Über die Entstehungsgeschichte haben wir wiederholt berichtet, u.a. hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=6943
http://sbl-fraktion.de/?p=7000

Es bleibt zu hoffen, dass unter der Reduzierung der einsetzbaren RTW nicht die Notfallversorgung von Menschen leidet, die einen Unfall erleiden oder die plötzlich ernsthaft erkranken!

Filed under: GesundheitspolitikComments Off on Auf dem Rücken der Notfallpatienten!

Gülle kein Problem im Wasserschutzgebiet „Latroptal“?

By admin at 12:09 am on Wednesday, August 9, 2017

I
Fragen kann nicht schaden
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte Informationen über Gülle-Aufbringung im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ im Stadtgebiet Schmallenberg erhalten. Die SBL/FW berichtete über Auffälligkeiten wie „Coliforme Bakterien“ und „Nitrat“, die bei den Kontrollen im Latroptal festgestellt worden sind und richtete am 25.07.2017 eine Anfrage an den Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7706

Glaube ist gut, Kontrolle ist besser, keine Fäkalien im Wasser sind noch besser
Die Verwaltung des Hochsauerlandkreises antwortete daraufhin mit Schreiben vom 07.08.2017, bei der Wassergewinnungsanlage aus dem „Latroptal“ handele es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop. Trinkwasser würde hier also aus oberflächennahem Wasser aus dem Uferfiltrat gewonnen, das einer weitergehenden Aufbereitung bedürfe.
Das Ergebnis: Die am 08.06.2017 entnommenen Proben des Roh- und Trinkwassers aus dem „Latroptal“ seien in mikrobiologischer Hinsicht unauffällig und weiter, das Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeige auf, dass im „Latroptal“ keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Der Grenzwert für „Coliforme Bakterien“ sei 0.

Nitrat „nur“ bei 6,0 mg/l
Den Nitrat-Grenzwert lege die Trinkwasserverordnung bei 50 mg/l fest. Ein Wert von 6,0 mg/l, so wie im „Latroptal“ festgestellt, sei also aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich.

Die Landwirtschaftskammer empfiehlt
Der Landwirt, der das Wasserschutzgebiet „Latroptal“ gedüngt hat, habe eine ordnungsgemäße Düngung nachgewiesen, alles nach den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung und unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen des von der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplans. Die Düngung sei ausschließlich in der Schutzzone III erfolgt.

Keine Grenzwerte für Rohwasser
Roh- und Trinkwasser, so schreibt der Hochsauerlandkreis, würden regelmäßig durch eine zulässige Untersuchungsstelle untersucht. Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen seien seit 2015 unauffällig. (Nach dem Zeitraum vor 2015 hatte die SBL/FW nicht gefragt). Für Rohwasser gebe es weder Richt- noch Grenzwerte.

„Coliforme Bakterien“ etwa auch in anderen Wasserschutzgebieten?
Die Antwort des HSK erscheint uns etwas nebulös. Zitat: „Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 „Coliformen Bakterien“ im Rohwasser einer oberflächennahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.“

Gesetzgeber ist dringend gefragt
Nachdem sich in den letzten Tagen die Meldungen über ein Zuviel an Gülle, die möglichen gesundheitlichen Folgen und die deswegen wahrscheinlich bald explodierenden Trinkwasserkosten häufen, können wir gut verstehen, warum die Kreisverwaltung darauf verweist, dass die Wasserbehörde unter den gegebenen Umständen keinen Raum für ein unmittelbares gewässerschutzrechtliches Einschreiten habe.

II
Leseempfehlungen:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nitratwerte-im-grundwasser-gefahr-fuers-trinkwasser-1.3617856
http://www.deutschlandfunk.de/nitrat-im-grundwasser-trinkwasser-koennte-teurer-werden.1939.de.html?drn:news_id=777535

III
Die Antwort des HSK in voller Länge:

„Ihre Anfrage gem. 5 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Gülle im Wasserschutzgebiet Latroptal vom 25.07.2017

Sehr geehrter Herr Loos,

zu den mit Ihrer Anfrage vom 25.07.2017 aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Welche Kenntnisse haben Sie von den Vorgängen und der Situation im Wasserschutzgebiet Latroptal?

Die Stadtwerke Schmallenberg informierten mich am 06.06.2017 darüber, dass im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ in der Schutzzone llI Jauche ausgebracht worden wäre. Daraufhin wurden unmittelbar mikrobiologische Kontrolluntersuchungen des gewonnenen Rohwassers sowie des Trinkwassers veranlasst. Diese Proben wurden am 08.06.2017 entnommen. Das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung aus dem Ausgang des Wasseniverks Latroptal war in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht unauffällig. Das Ergebnis der Rohwasseranalyse — also das Wasser vor Eingang in das Wasserwerk — haben Sie in Ihrer Anfrage zum Teil zitiert. Dieses Ergebnis der Rohwasseranalyse ist ebenfalls als unauffällig anzusehen. Dieses Ergebnis möchte ich aus Sicht des Trinkwasserschutzes näher erläutern.

Bei der Wassergewinnungsanlage Latroptal handelt es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop, d.h. hier wird oberflächennahes Wasser aus dem Uferfiltrat des Gewässers entnommen und anschließend zu Trinkwasser aufbereitet. Aufgrund der unmittelbaren Beeinflussung durch das Gewässer bedarf das hier gewonnene Wasser (Rohwasser) einer weitergehenden Aufbereitung. Das oben zitierte Ergebnis der Wasseranalyse wurde vor Eingang in das Wasserwerk, also vor dieser Aufbereitung, entnommen (Rohwasser).

Coliforme Bakterien ist ein Sammelbegriff für mehrere verschiedene Bakterienarten. In der heute anzuwendenden Analytik werden nicht ausschließlich fäkalbürtige Coliforme Bakterien nachgewiesen, sondern auch Coliforme Bakterien erfasst, die natürlicher Weise in der Umwelt vorkommen. Das gleichzeitige Fehlen von E.coli oder auch intestinalen Enterokken, die im Gegensatz zu den Coliformen Bakterien auf einen unmittelbaren Zusammenhang einer vorherigen fäkalen Belastung schließen lassen würden, im Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeigt auf, dass dort keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Für coliforme Bakterien gilt im Trinkwasser ein Grenzwert von 0.

Für Nitrat legt die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 50 mg/I im Trinkwasser fest. Dieser Grenzwert basiert toxikologisch begründet auf den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen durch eine erhöhte Nitrataufnahme bei der körperlich sensibelsten Bevölkerungsgruppe, den Säuglingen. Ein Wert von 6,0 mg/I Nitrat im Rohwasser oder Trinkwasser ist aus gesundheitlicher Sicht also unauffällig.

Die von der Bezirksregierung Arnsberg erlassene Wasserschutzgebietsverordnung Latroptal vom 23. September 1988 regelt Vorgaben für die landwirtschaftliche Düngung. Danach ist in der Schutzzone III das Aufbringen von Nährstoffträgern zum Zwecke der Düngung nach einem unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplan zulässig. Der Landwirt hat die ordnungsgemäße Düngung anhand eines aktuellen Düngeplans nachgewiesen. Die Düngung erfolgte ausschließlich in der Schutzzone lll. Somit sind die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung eingehalten worden.

Frage 2: Wurden und werden von Ihrer Behörde im Latroptal regelmäßig oder unregelmäßig Wasser- und Bodenproben entnommen?

Sowohl Roh-, als auch Trinkwasser werden regelmäßig der geltenden Trinkwasserverordnung und den gesetzlichen Vorgaben der Rohwasserüberwachung entsprechend durch eine nach Trinkwasserverordnung zulässige Untersuchungsstelle untersucht.

Frage 3: Wenn ja, wie waren die Ergebnisse seit 2015?

Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen waren in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht in diesem Zeitraum unauffällig. Für Rohwasser gibt es weder Richt-, noch Grenzwerte.

Frage 4: Gibt es Ihres Wissens im HSK weitere Wasserschutzgebiete, die ähnlich hohe Messwerte bei coliformen Bakterien und Nitrat aufweisen oder andere nicht akzeptable Werte, z.B. für Enterokokken oder Antibiotika-Rückstände?

Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 Coliformen Bakterien im Rohwasser einer oberflächen-nahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene
Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.

Frage 5: Wenn ja, wo und welche? Wie sind die jeweiligen Messwerte?

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 6: Welche Möglichkeiten hat lhre Behörde, gegen das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten vorzugehen?

Generell richtet sich das Vorgehen der Wasserbehörde nach dem jeweils geltenden Recht, also nach Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz und den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen. Sofern insbesondere die jeweilige Wasserschutzgebietsverordnung für das Aufbringen von Gülle, Jauche, Festmist etc. in der Schutzzone IlI kein Verbot enthält, ist für ein unmittelbares gewässeraufsichtliches Einschreiten der Wasserbehörde kein Raum gegeben.“

Filed under: Abfallwirtschaft,Gesundheitspolitik,Gewässer,LandschaftsschutzComments Off on Gülle kein Problem im Wasserschutzgebiet „Latroptal“?
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